Rede:
ID0309229200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 38
    1. der: 4
    2. Herr: 2
    3. nach: 2
    4. Außerordentlich: 1
    5. liebenswürdig,: 1
    6. Stammberger!: 1
    7. Hätten: 1
    8. Sie: 1
    9. nicht: 1
    10. die: 1
    11. Gefahr: 1
    12. gesehen,: 1
    13. Stammberger,: 1
    14. daß,: 1
    15. wenn: 1
    16. wir: 1
    17. den: 1
    18. Antrag: 1
    19. SPD: 1
    20. —: 1
    21. unserer: 1
    22. Ansicht: 1
    23. mehr: 1
    24. auf: 1
    25. Wirkung: 1
    26. außen: 1
    27. hin: 1
    28. abzielt: 1
    29. ,: 1
    30. entsprochen: 1
    31. hätten,: 1
    32. eine: 1
    33. Verzögerung: 1
    34. in: 1
    35. Verordnungsgesetzgebung: 1
    36. Bundesregierung: 1
    37. eingetreten: 1
    38. wäre?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Auf die Vorlage der Verordnungen wollte ich -gerade zu sprechen kommen. Herr Kollege, es geht heute, in diesem Zeitpunkt, gar nicht mehr um eine Einzelfrage, etwa die Frage, ob Annatto in die Allgemeine Fremdstoffverordnung oder in die Farbstoffverordnung gehört.

    (Abg. Dr. Elbrächter: Das steht aber doch hier!)

    Es geht vielmehr für uns um die Frage, ob die Rechtsverordnungen überhaupt rechtzeitig vorliegen werden, wenn das Gesetz am 23. Dezember in Kraft tritt.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. Dittrich meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Dittrich, ich nehme auch noch zu dieser Frage Stellung. Aber ich bitte, daß das dann die letzte ist.


Rede von Dr. Stefan Dittrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Außerordentlich liebenswürdig, Herr Stammberger! Hätten Sie nicht die Gefahr gesehen, Herr Stammberger, daß, wenn wir den Antrag der SPD — der nach unserer Ansicht mehr auf Wirkung nach außen hin abzielt , entsprochen hätten, eine Verzögerung in der Verordnungsgesetzgebung der Bundesregierung eingetreten wäre?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, wieweit der Antrag der SPD nur auf Wirkung nach außen bedacht war, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich dieser Fraktion nicht angehöre. Aber was die Verzögerung der ganzen Angelegenheit und den Zeitdruck betrifft, unter dem wir uns jetzt befinden, so wollte ich darauf gerade zu sprechen kommen.
    Frau Kollegin Blohm hat vorhin gesagt: Man muß es der Bundesregierung nicht nur überlassen, w i e sie die Rechtsverordnungen gestaltet, sondern auch, wann sie die Rechtsverordnungen herausbringt. Frau Kollegin Blohm, ich muß Ihnen in beiden Punkten widersprechen.
    Bei der Verabschiedung des Gesetzes ist es auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung unterblieben, daß in der dritten Lesung noch gesprochen wurde. Das war nach der Redeschlacht in der zweiten Lesung einerseits sehr erfreulich. Andererseits aber ist es bedauerlicherweise unterblieben Herr Kollegs Dr. Elbrächter nickt ,schon —, noch einen Appell an die Bundesregierung zu richten, den nach meinen Informationen sowohl Herr Kollege Elbrächter als Sprecher der CDU/CSU als auch ich als Sprecher meiner Fraktion, der Freien Demokraten, an die Bundesregierung richten wollten, nämlich den Appell, die Rechtsverordnungen so rechtzeitig vorzulegen, daß derartige Pannen, wie sie jetzt leider unter Umständen passieren können, vermieden werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Zuruf des Bundesinnenministers Dr. Schröder.)

    — Ich komme gleich darauf zu sprechen, Herr Minister. — In diesem Appell wollte ich insbesondere darauf hinweisen, daß es notwendig ist, der durch das Gesetz und die Verordnungen zweifellos betroffenen Lebensmittelwirtschaft die nötige Zeit zur Umstellung zu geben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das ist nicht geschehen. Das Gesetz tritt in drei Wochen in Kraft. Wir wissen, daß zur Durchführung des Gesetzes die Rechtsverordnungen notwendig sind. Noch keine einzige der elf Verordnungen, Herr Bundesinnenminister, ist bisher verkündet.

    (Bundesinnenminister Dr. Schröder: Sie werden verkündet!)

    Sie sind, soweit wir unterrichtet sind, noch nicht einmal alle dem Bundesrat vorgelegt worden.
    Nun haben Sie die große Liste der elf Verordnungen vorgelegt. Sie haben das vorhin hier erläutert; es war uns auch bereits bekannt, Herr Bundesinnenminister. Sie werden höchstwahrscheinlich sagen: Wir — d. h. die Bundesregierung — haben dazu nicht genügend Zeit gehabt. Über die Frage, welche Zeit zwischen der Verkündung und dem In-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5101
    Dr. Stammberger
    krafttreten liegen muß, Herr Minister, haben wir uns im Gesundheitsausschuß eingehend unterhalten. Es hat verschiedene Mitglieder des Ausschusses gegeben, wie etwa Herrn Kollegen Dr. Elbrächter, die, wahrscheinlich schon in Befürchtung der kommenden Entwicklung, gesagt haben: Wir brauchen eine längere Zeit als ein Jahr. Es hat verschiedene andere Mitglieder des Ausschusses gegeben — dazu gehörte Frau Kollegin Strobel —, die gesagt haben: Es genügen 'auch sechs Monate. Wir haben uns schließlich einmütig — wenn ich mich recht entsinne, auch mit Zustimmung der Herren Ihres Ministeriums, Herr Minister — auf einen Zeitraum von einem Jahr geeinigt.
    Aber das ist es ja nicht allein, Herr Minister. Diese Rechtsverordnungen sind samt und sonders eine Folge des Verbotsprinzips, nach welchem der Zusatz jeglicher Fremdstoffe verboten ist, wenn er nicht ausdrücklich durch Rechtsverordnung genehmigt ist, weil der Fremdstoff als gesundheitlich unbedenklich gilt. Daß es zu diesem Verbotsprinzip kommen würde, war nicht erst vom Tage der Verkündung des Gesetzes an bekannt. Denn über das Verbotsprinzip hat es in diesem Hause niemals einen Streit gegeben, darüber waren sich alle Fraktionen einig, darüber bestand auch Einigkeit zwischen diesem Hause und der Bundesregierung, darüber bestand sogar Einigkeit mit den Vertretern der Lebensmittelwirtschaft, von einigen Außenseitern abgesehen. Dieses Verbotsprinzip, Herr Minister, war bereits im Regierungsentwurf von 1956 enthalten, der ja wegen der Neuwahl des Bundestages seinerzeit nicht mehr zur endgültigen Verabschiedung kam. Ihr Haus hat also nicht nur ein Jahr, es hat praktisch drei Jahre Zeit gehabt, Herr Minister, und wenn man in Ihrem Hause so gearbeitet hätte, wie man angesichts der Wichtigkeit der Materie hätte arbeiten müssen, dann hätten bereits kurz nach der Verkündung des Gesetzes die Entwürfe zu den Rechtsverordnungen nur so aus den ministeriellen Schubladen herausfliegen müssen.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD.)

    Aber geschehen ist nichts, und nun befinden wir uns heute — das müssen wir offen zugeben — in einer für die Durchführung des Gesetzes äußerst unerfreulichen Situation und in einem Zeitdruck, gegen den sich mit Recht vor allen Dingen der Bundesrat wehrt, weil er gar keine Veranlassung hat, sich nun den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen.
    Daher möchte ich zum Schluß zwei Fragen an Sie stellen, Herr Minister:
    1. Worauf ist es zurückzuführen, daß die Bundesregierung trotz genügender Zeit nicht in der Lage war, die Entwürfe zu den Rechtsverordnungen zum Lebensmittelgesetz so rechtzeitig vorzulegen, daß ein termingemäßer Beginn der Durchführung des Gesetzes auf jeden Fall gewährleistet ist?
    2. Ist die Bundesregierung in der Lage, dem einmütigen Beschluß des Bundestages vom 6. November 1958 nachzukommen, wonach sie bis zum 1. Januar 1960, also in vier Wochen, eine Novelle zur
    Neuregelung des Lebensmittelstrafrechts vorzulegen hat?

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)