Rede:
ID0309226900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3092

  • date_rangeDatum: 3. Dezember 1959

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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
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    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Elbrächter, Sie sind so gescheit, daß Sie verstanden haben müssen, daß ich das an die Adresse derjenigen Verbraucher gerichtet habe, die bedauern, daß in den Verordnungen für die Hauptlebensmittel Fremdstoffe zugelassen werden, Fremdstoffe gleich welcher Art, auch unbedenkliche. Ich habe, an die Adresse dieser Verbrauchergerichtet, gesagt: das kann man leider nicht in den Verordnungen erwarten, weil es nicht im Gesetz steht. Hätten wir die Regierung bzw. die CDU CSU-Fraktion dazu gebracht, diese Bestimmungen in das Gesetz hineinzunehmen, dann könnten auch die Verordnungen heute in dieser Beziehung besser aussehen,

    (Beifall bei der SPD)

    aber nur in dieser Beziehung.
    In all den Fragen, die ich aufgeführt habe, entsprechen die Verordnungen nicht dem Gesetz. Bevor die Verordnungen in Kraft treten, möchten wir rechtzeitig gewarnt haben. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt.
    Ich komme nun zu einem weiteren Punkt in diesem Antrag und in diesen Verordnungen, nämlich zur Verlängerung der Kennzeichnungspflicht. Das ist zunächst — aber nicht nur — eine juristische und verfassungsrechtliche Frage. Es ist auch zu fragen: was hat der Verbraucher von diesem Gesetz erwartet? Er hat nach dieser langen und gründlichen Debatte, die wir damals hier zur Kennzeichnungspflicht hatten, erwartet, daß die Kennzeichnungspflicht jetzt in den Verordnungen termingemäß und eindeutig in Kraft tritt.
    Beides ist leider nicht der Fall. Ich hoffe sehr, daß es noch eine Gelegenheit geben wird, diese Verordnungen so zu korrigieren, daß sie dem Geist des Gesetzes entsprechen. Ich hätte mich gefreut, wenn das mit Ihrer Hilfe geschehen wäre.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD und der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Bundesminister des Innern.

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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Thema ist, obwohl die Abendstunde gekommen ist, sicherlich geeignet, weiteres Interesse zu finden. Deswegen bin ich versucht, mit einiger Ausführlichkeit
    5094 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Bundesminister Dr. Schröder
    zu antworten. Frau Kollegin Strobel hat einiges gesagt, was sie, möchte ich annehmen, bei näherem und härterem Abwägen auf der Goldwaage nicht gesagt haben würde.

    (Zuruf der Abg. Frau Strobel.)

    — Ich will den Versuch machen, Frau Kollegin. Wenn sie dem nicht zustimmen, dann bleibt das Ihre Sache. Sie haben gesagt, das, was wir in diesem großen und schwierigen Verordnungswerk vorgelegt haben, sei eine eklatante Verletzung des Gesetzes. Wenn Sie bei dieser Formulierung bleiben möchten, muß ich das mit allem Nachdruck und aller Entschiedenheit zurückweisen.

    (Abg. Wittrock: Sie werden lachen, Herr Minister: wir bleiben dabei!)

    — Das gilt auch Ihnen gegenüber. Ich muß das mit aller Klarheit und Entschiedenheit zurückweisen.
    Wir haben ein neues Lebensmittelgesetz oder ein Stück neuen Lebensmittelrechtes. Es ist selbstverständlich die Aufgabe der Bundesregierung, dieses neue Lebensmittelgesetz unverändert durchzuführen. Sie darf es nicht etwa mit anderen Ideen füllen, sondern muß es bei den Ideen belassen, die uns alle bei der Verabschiedung des Gesetzes beseelt haben.
    Es ist auch keineswegs so — es war etwas amüsant, was die Frau Kollegin gesagt hat —, daß das Kind sich bei schlechten Zieheltern befinde. Das Kind befindet sich gar nicht bei schlechten Zieheltern.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf der Abg. Frau Strobel.)

    — Frau Kollegin, Ihr Vertrauen in den Bundesrat ehrt Sie. Aber ob das bessere Zieheltern sind als die Väter des Gesetzes, das wollen wir offen lassen. Schließlich kann man sich zu seiner Elternqualität immer nur subjektiv äußern. Ich bin jedenfalls der Meinung, wir sind für dieses Gesetz keine schlechten, sondern außerordentlich bemühte Zieheltern.
    Die Öffentlichkeit muß allmählich so ein bißchen den Eindruck bekommen, wir hätten nichts Wichtigeres zu tun, als ein ganzes Jahr lang darüber nachzudenken, wie wir das Inkrafttreten der Bestimmungen des Gesetzes verhindern können, alles Mögliche zu verändern und möglichst das Gegenteil von dem zu tun, was in dem Gesetz drinsteht. Meine Damen und Herren, man sollte uns für zu intelligent halten, etwas Derartiges zu versuchen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte den Kollegen von der Opposition sagen: Wenn Sie uns schon nichts Besseres zutrauen, fangen Sie bitte wenigstens nicht an, an unserer Intelligenz zu zweifeln! Dazu besteht ganz sicherlich kein Anlaß, wenn Sie uns auch sonst jede Schlechtigkeit zutrauen.

    (Abg. Wittrock: Herr Schröder, woran wir nicht zweifeln, das ist der Einfluß der Lobbyisten!)

    Deswegen möchte ich hier wirklich mit dem Blick auf die Öffentlichkeit — Sie werden verstehen, warum ich das tue — feststellen. Dieses Gesetz ist
    in Kraft, und wir werden das Gesetz so schnell wie möglich — mit den notwendigen Anpassungs- und Übergangsfristen, versteht sich — in einer Weise durchführen, die erkennen läßt, daß das Gesetz wirklich in Kraft ist.
    Man darf sich doch nicht der naiven Auffassung hingeben, daß man auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts jahrzehntelang sündigen könne und daß dann von heute auf morgen ein Zustand völliger befriedeter Seligkeit eintreten werde. Das bedarf schwieriger Anpassungen; die Verordnungen sind dazu da, diesen schwierigen Anpassungsvorgang zu ermöglichen.
    Ich habe hier eine etwas längliche und auf besonderem Papier geschriebene Übersicht mitgebracht, in der ich zur Vorbereitung der heutigen Debatte einmal den Weg dieser elf Verordnungen habe aufzeichnen lassen, an denen wir gearbeitet haben. Ich will Sie nicht mit Einzelheiten behelligen; das ist ein sehr weites Feld. Aber die Namen der Verordnungen möchte ich doch wenigstens einmal alle vorlesen, damit man eine Vorstellung von dem Umfang dieser schwierigen Aufgabe bekommt. Es handelt sich hier um die Allgemeine FremdstoffVerordnung, die Farbstoff-Verordnung, die Konservierungsstoff-Verordnung, die Verordnung über Fleisch und Fleischerzeugnisse, die Tabak-Verordnung, die Essenzen-Verordnung, die Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung, die FruchtbehandlungsVerordnung, die Kaugummi-Verordnung, die Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung und schließlich — beinahe unaussprechbar — die Diätetische Fremdstoff-Verordnung.
    Diese Übersicht ist aufgemacht nach dem Schema: Erster Entwurf nach Inkrafttreten der Novelle, Anhörung des Beirats für Lebensmittelrecht, Anhörung der Sachkenner nach § 5d des Lebensmittelgesetzes, Anhörung der Länder, Abschluß der Ressortbesprechungen, vorläufige Übersendung an die Ausschüsse des Bundesrats, Abschluß der Rechtsförmlichkeitsprüfung, Zuleitung an den Bundesrat; das Ganze ist hier datenmäßig entwickelt.
    Ich führe das nur deswegen an — das darf ich vielleicht sagen, ohne mißverstanden zu werden —, um den Gutwilligen unter Ihnen, meine Damen und Herren, eine Vorstellung von der gewaltigen und schwierigen Arbeit zu geben, die in den vergangenen Monaten auf diesem Gebiet geleistet worden ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Solche Arbeiten, in die auch so viele Gremien — ich habe die Gremien vorgelesen — einzubeziehen sind, sind ungeheuer zeitaufwendig. Wenn ich als Anlauffrist ein Jahr mehr hätte, würde das alles noch einmal sehr viel eingehender behandelt werden können.
    Zum Trost möchte ich Ihnen gleich sagen: solche Verordnungen sind sowieso nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern sie sind zur Einführung der neuen Lebensmittelgesetzgebung gedacht, und sie eignen sich sehr wohl zur Verbesserung unter neuen Erkenntnissen. Also wir sollten hier nicht so tun, als werde ein Werk für Jahrzehnte geschaffen. Das
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5095
    Bundesminister Dr. Schröder
    ist nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich hier um einen vorsichtigen Anpassungsvorgang. Das muß man wissen, um diese Sache richtig würdigen zu können.
    Nun liegen wir mit all den genannten Verordnungen oder jedenfalls mit beinahe allen in einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem Bundesrat. Wenn Sie allein die Dokumente gesehen hätten, die von den dortigen Ausschüssen, dem Agrarausschuß, dem Innenausschuß usw., auf uns zugekommen sind, wenn Sie die Serien von Punkten gesehen hätten, würden Sie erkannt haben, daß alle diese Dinge hüben und drüben mit großer Sorgfalt behandelt werden.
    Hier haben wir — ich kann das nicht immer sagen —, wie hoffentlich auch das Ergebnis zeigen wird, mit dem Bundesrat eine ziemlich gute Zusammenarbeit. Angesichts der Schwierigkeit dieser Materie möchte ich das doch besonders hervorheben.
    Ich sage noch einmal: Dies ist ein Anfang, und alle diese Dinge werden im Laufe der folgenden Zeit durchaus nach den gesammelten Erfahrungen angefaßt werden können.
    Um in der Sache etwas konkreter zu werden, darf ich mit der Borsäure beginnen. Ich habe vor einigen Monaten extra der Borsäure und der Krabben wegen eine Reise nach Büsum gemacht, um mir einmal an Ort und Stelle anzusehen — nicht, wie die Krabben aussehen; das wußte ich vorher — sondern welche Fang- und Behandlungsmethoden angewendet werden und was man tun könne, um etwa ohne die seit Jahrzehnten gebrauchte Borsäure auszukommen. Dort traten natürlich nur Leute auf, die sagten, sie hätten an Borsäure oder jedenfalls an Krabben — an Borsäure kann man sehr wohl umkommen — noch niemanden umkommen sehen. Ich gebe es so wieder, wie es dort erzählt worden ist: die Kurgäste seien alle nach reichlichem Krabbengenuß gesund wieder abgereist, sie schätzten den Artikel sehr. Ich habe gesagt: Das liegt vielleicht daran, daß Sie nicht Zellphysiologie studiert haben. Die Leute guckten mich etwas erstaunt an.

    (Abg. Heiland: In Büsum wird man wahrscheinlich keine Borsäure brauchen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Das sagen Sie so! Herr Kollege Heiland, was Sie sagen, ist ein Einwand, der nur zum Teil zutrifft. Die Leute bekommen natürlich nicht immer nur frische Krabben. Ich kann Ihnen übrigens versichern: Unter den Kostproben, die ich dort gegessen habe, waren die überzeugendsten Kostproben „Krabben frisch". Daran will ich gar keinen Zweifel aufkommen lassen, daß derjenige den größeren Genuß hat, der den Vorzug hat, an der Küste zu leben und die Krabben frisch zu bekommen. — Das besagt jedoch noch nichts darüber, welche Zusätze und in welchem Umfang diese schädlich sind.
    Ich fahre fort in dem, was ich erzählte. Ich habe dem Betreffenden gesagt: Sie werden wahrscheinlich nicht auf Zellphysiologie studiert haben; ich auch nicht. Aber ich habe mit Zellphysiologen gesprochen, sogar mit einem, der weltberühmt ist und dessen Namen ich hier aus anderen Gründen nicht nennen will, Der Betreffende hat mir übrigens gesagt: Lassen Sie ruhig die Krabben weiter mit Borsäure behandeln. Wer keine Krabben essen will, braucht es ja nicht zu tun, das ist kein Volksnahrungsmittel. Das war das Urteil eines sehr berühmten Mannes, den ich, weil die Sache kontrovers werden könnte, hier nicht weiter nennen möchte.
    Aber, meine Damen und Herren, da das wahrscheinlich kein verantwortungsloser Mann war, bleibt in der Tat die Frage, ob man nun, nachdem man jahrzehntelang und ohne nachgewiesene Schäden jedenfalls hinsichtlich der Krabben — Borsäure verwendet hat, über Nacht sagen kann: Für die Konservierung von Krabben darf man keine Borsäure mehr nehmen, auch nicht statt 7 Gramm 5 Gramm, oder was immer die Dosen sein mögen; das muß endlich aufhören. Das ist etwas, das man natürlich auf dem Papier verfügen kann. Aber dann muß man sich das Land ansehen oder was dahintersteht oder die See oder die Schiffahrt oder die Menschen, die Familien. Da muß man sich überlegen, was dabei auf einen zukommt.
    Ich hatte z. B. den etwas naiven Gedanken: Na, schön, wenn also die Krabben nicht mehr für den menschlichen Verzehr genommen werden dürfen, können sich die Leute vielleicht damit helfen, daß sie auf Krabben als Futtermittel ausweichen, und ihre Existenz ist weiter gesichert. Ich habe mich an Hand der Zahlen davon überzeugt, daß das in der Tat keine Ausweichmöglichkeit bei diesem Problem ist. Deswegen lautet die Lösung, von deren Richtigkeit ich überzeugt bin: keine Ausweichmöglichkeit.
    Frau Kollegin, Sie sagen: Da gibt es eine Fabrik, die macht es anders, nämlich unter Zuhilfenahme von Hexamethylentetramin. Dieses Mittel bietet aber auch nicht viel mehr Sicherheit als Borsäure, wie ich aus Ihrem Vortrag entnommen habe. Aber die wirkliche Lösung des Problems besteht darin, daß man auf See mit guten Kochgeräten intensiv kocht, nicht nur immer ein bißchen kocht, sondern wirklich intensiv kocht, und daß man dann eine Tiefkühlkette hat — bleiben wir bei dem Beispiel — von Büsum über Hamburg bis in die Küche des Bonner Verbrauchers oder wo immer sich der Betreffende befinden mag. Das ist die ideale Lösung, das ist die Lösung der Zukunft, das ist der Fortschritt. Aber es wird noch ein bißchen dauern, wie ich fürchte.
    Ich spreche gerade von dem Punkt, weil ich ihn zufällig an Ort und Stelle und mit einigem Bemühen studiert habe. Man muß, glaube ich jedenfalls, den Leuten die Chance geben, zu einer solchen Möglichkeit überzugehen. Das bedeutet, daß man ihnen helfen muß. Man wird ihnen dabei auch finanziell helfen müssen, wenn man das kann. Wenn die Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden sollen, fragt es sich, von wem, vom Bund oder Land oder mit wessen Zustimmung? Kurz und gut, hier braucht man einen gewissen Übergang.
    Alles, was Ihnen jetzt an der Regelung, an dieser oder jener Übergangs- oder Ausnahmebestim-
    5096 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Bundesminister Dr. Schröder
    mung nicht passen mag, dient nicht dem Zweck, das Gesetz zu verfälschen, es außer Kraft zu setzen, sondern es dient dazu, nach Lösungen zu suchen, wie in einer begrenzten Zeit dieses Problem tatsächlich auch technisch gemeistert werden kann.
    Was die Behandlung der Frage der Borsäure im Bundesrat angeht, so hat sich der Agrarausschuß des Bundesrats für die Verwendung von Borsäure ausgesprochen, der Innenausschuß dagegen. Was das Plenum des Bundesrats beschließen wird, muß man abwarten. Aber es soll niemand sagen, diese Probleme seien nicht gründlich geprüft und nicht intensiv genug diskutiert worden und es stecke, wie Sie sagen, eine eklatante Verletzung des Gesetzes und irgendwie schlechter Wille dahinter. Hinter der Sache steckt gar kein schlechter Wille, sondern das Bemühen, das Beste in angemessener Zeit zu tun.
    Das eine möchte ich Ihnen sagen. Wenn Sie kurzerhand dekretieren, daß keine Borsäure und kein anderes Mittel verwendet werden darf, dann haben Sie vielleicht plötzlich etwas, was man bei der Verwendung von Borsäure nicht erlebt hat. Dann haben Sie nämlich bei ungenügend gekochten oder konservierten Krabben unter Umständen eine Fleisch- bzw. Fischvergiftung. Ob das besser ist als ein Zusatz, dessen Verwendung man wegen seiner Schädlichkeit durchaus begrenzen kann, bleibt die Frage. Dann hätte man vielleicht die ersten nachgewiesenen Opfer durch Krabbengenuß, die man bisher jedenfalls nicht kennengelernt hat.
    Nun zu dem nächsten Punkt. Es handelt sich um das Hexamethylentetramin. Mir tun die Stenographen leid,

    (Heiterkeit)

    aber dieses Präparat heißt nun einmal so. Die Beurteilung der Schädlichkeit von Hexamethylentetramin ist in den letzten Jahren durchaus schwankend gewesen. Sie wissen ja aus der Vorlage. daß eine etwas längere Übergangsfrist notwendig ist, um andere Methoden zu finden. Das wird übrigens keineswegs so leicht sein, wie man glaubt. Ich habe auch mit den Leuten in den wissenschaftlichen Untersuchungs- und Laboratoriumsstätten gesprochen. Es sind Aufgaben, an denen man im übrigen nicht erst, seitdem wir das Lebensmittelgesetz haben, arbeitet, sondern an denen man schon sehr lange herumdoktert. Wir können nur hoffen, daß man vernünftige Konservierungsmittel findet; denn daß davon sowohl wirtschaftlich wie ernährungsmäßig sehr viel abhängt, liegt doch wohl auf der Hand.
    Dann haben Sie noch von Annatto-Bixin gesprochen, dem Stoff, mit dem ich sonst keine nähere Berührung gehabt habe und über den ich nicht so viel aussagen kann wie über die Borsäure und die Krabben. Dieser Stoff steht bei uns in der Allgemeinen Fremdstoff-Verordnung. Sie würden ihn gern in der Farbstoff-Verordnung sehen. Die Meinungen darüber sind auch auf der Bundesratsebene geteilt. Da er aber eingesundheitlich unbedenklicher Stoff ist — mir ist aus Ihrem Vortrag nicht ganz klar geworden, ob Sie diese Auffassung teilen —, ist der Streit darüber, ob er in die Allgemeine Fremdstoff- oder in die Farbstoff-Verordnung gehört, vielleicht nicht so weittragend. Unter den in der Farbstoff-Verordnung aufgeführten Stoffen würde man sich doch wahrscheinlich die chemisch hergestellten Farbstoffe vorstellen. Deswegen gehört ein natürlicher Farbstoff nach unserer Auffassung eher in die Allgemeine Fremdstoff-Verordnung.