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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Immerhin, Herr Neuburger hat mich als Lobbyisten bezeichnet, und Herr Stoltenberg hat mir zugerufen, es sei eine Verleumdung, was ich sage. Ich erwarte Ihre gutchristliche Begründung Ihrer Angriffe!

    (Heiterkeit bei der FDP und SPD.)

    Was soll geschehen? Ich würde es für unerträglich halten, wenn man versuchte, diesen in jeder Hinsicht, in der Form und in der Sache mißglückten § 12 Abs. 3 im Finanzausschuß zu verbessern, aktionsfähig zu machen. Das würde nach meiner Meinung nur bedeuten, daß die bestehende Verfassungswidrigkeit noch erhärtet wird. Nach meiner Ansicht kann mit diesem Gesetz nichts Besseres geschehen, als es möglichst bald von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Ich würde es begrüßen, wenn der Bundestag den Mut hätte, heute in erster, zweiter und dritter Lesung die Streichung des § 12 Abs. 3 zu beschließen

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    und dadurch dem Herrn Bundesfinanzminister den Weg zu eröffnen, eine korrekte Vorlage zu machen, der eine Begründung beigefügt ist, die auf reiflicher Überlegung beruht und die entsprechend der Geschäftsordnung der Bundesregierung im Kabinett unter Beiziehung des Bundesjustizministeriums, das für eine zweckmäßige, treffende Formulierung zuständig ist, beraten wird. Das wäre eine saubere Erledigung. Darum bitte ich Sie in erster Linie.
    Wenn Sie sich dazu entschließen, schlage ich folgendes Verfahren vor. Es geht vor allem um die Einhaltung der Geschäftsordnung. Meine Vorwürfe besagen: es ist an den Vorschriften des Grundgesetzes über die Gesetzgebung vorbei, an der Geschäftsordnung des Bundestages vorbei ein Gesetz zustande gekommen. Der Geschäftsordnungsausschuß soll diese Vorwürfe überprüfen. Deswegen schlage ich Überweisung an ihn vor. Mein zweiter Angriff richtet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Ich halte es für verfassungswidrig, ich halte es auch für nicht praktikabel. Es ist in der Sprache, überhaupt in allem mißglückt. Über diese Frage muß der Rechtsausschuß entscheiden.
    Ich schlage also Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß — federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend — vor. Ich glaube, dem Finanzausschuß kann man nur die Wohltat erweisen, ihn mit diesem Gesetz nicht mehr zu belasten.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Dehler, habe ich Sie recht verstanden? Wünschen Sie, daß heute drei Lesungen stattfinden? Wollen Sie das beantragen?

(Zustimmung des Abg. Dr. Dehler.)

Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5061
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Der Antrag kann mit fünf Stimmen abgelehnt werden. Ich frage das Haus, ob fünf Mitglieder den drei Lesungen widersprechen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl!)

— Sie widersprechen.
Wir treten in die Aussprache der ersten Lesung ein. Das Wort hat der Abgeordnete Neuburger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich diesen Vorgang als einmalig bezeichnen soll.
    — Entschuldigen Sie, wenn ich dadurch, daß ich persönlich angesprochen wurde, zunächst vielleicht nicht die nötige Ruhe habe; ich werde aber noch zu dieser Ruhe zurückfinden.
    Herr Kollege Mende hat hier zu Beginn nochmals die Beschuldigung der Täuschung erhoben und hat diese Beschuldigung unmittelbar mir gegenüber ausgesprochen. Herr Dr. Dehler hat sich dieser Beschuldigung angeschlossen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erkläre hiermit vor dem Hause, daß die Behauptung des Herrn Dr. Mende und des Herrn Dr. Dehler unwahr ist.

    (Zurufe von der SPD: Beweisen!)

    Ich habe vorhin kurz mit dem Herrn Präsidenten gesprochen. Ich sehe zur Minute keine andere Möglichkeit als die, diese Erklärung zu wiederholen, daß die beiden Herren hier eine unwahre Behauptung aufgestellt haben.

    (Zurufe von der SPD: Na, und?)

    — Da fragen Sie noch „und?"! (Zurufe von der SPD: Na, und? Was denn?)

    Herr Kollege Dehler hat sich so sehr auf die geheiligten parlamentarischen Grundsätze berufen. Ich hätte erwartet, daß, wenn man einen solchen Vorwurf gegen einen Kollegen dieses Hauses erhebt, man diesem Kollegen zumindest vorher einmal die Möglichkeit gibt, sich zu einer so schwerwiegenden Anschuldigung zu äußern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das hätte ich in Wahrnehmung der so hoch gepriesenen parlamentarischen Grundsätze in diesem Hause erwartet, denn das gehört zu den ganz primitiven Grundsätzen eines jeden anständigen Mannes.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) Mehr möchte ich zu dieser Sache nicht sagen.

    Weiterhin möchte ich jetzt vorlesen — —

    (Zuruf von der SPD: Das ist aber sehr einfach! — Abg. Schmücker: Wenn ihr Einfaches grundsätzlich nicht kapiert!)

    — Wenn es Ihnen zu einfach ist, können Sie ja nachher heraufkommen.
    Herr Dr. Mende hat seinerzeit diese Beschuldigung erhoben, und der Finanzausschuß hat sich mit dieser Beschuldigung in seiner Sitzung vom 22. Oktober befaßt. In dieser Sitzung waren Vertreter der FDP nicht anwesend.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich lese die Erklärung vor, die der Finanzausschuß in dieser Sitzung einstimmig angenommen hat:

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Einstimmig!)

    Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages befaßte sich in seiner Sitzung vom 22. Oktober 1959 mit den in der Öffentlichkeit und aus dem Parlament aufgestellten Behauptungen, daß die Neufassung des § 12 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (steuerliche Gleichstellung von Schuldscheindarlehen mit Obligationen) auf Interessentenwünsche zurückgehe und durch Täuschung der Abgeordneten zustande gekommen sei.
    Der Finanzausschuß weist diese Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück.
    Die fragliche Bestimmung, deren Einbringung in Form eines interfraktionellen Antrags der Ausschuß am 18. Februar 1959 einstimmig empfahl, war laut Protokoll des Ausschusses vom 18. Februar 1959 vom Finanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium unter Berufung auf die Bundesbank befürwortet worden. Gemäß demselben Protokoll hat laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums auch der Bundesverband des privaten Bankgewerbes diese Vorschrift befürwortet.

    (Unruhe bei der SPD.)

    Die Bestimmung selbst war nach der Beschlußfassung des Deutschen Bundestages vom 18. Februar 1959 noch bis zum 8. Mai 1959 im Gesetzgebungsverfahren in Beratung.
    — Also beinahe drei Monate lang war dieses Gesetz dann noch in Beratung! —
    Während dieser Zeit haben sich die Bundes-
    bank, der Finanzausschuß des Bundesrates
    — was ich jetzt sage, steht nicht in dieser Erklärung; das sage ich den Herren der FDP: Der Finanzausschuß des Bundesrates, dessen Vorsitzender der FDP-Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg, Herr Finanzminister Dr. Frank ist —

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und die Bundesregierung ausdrücklich für diese Vorschrift ausgesprochen. Stimmen dagegen waren in dieser Zeit nicht bekanntgeworden.
    Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium erklärten in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses, daß sie die Vorschrift nach wie vor für richtig und durchführbar halten.
    Der Finanzausschuß hat deshalb Herrn Dr. Mende um eine Erklärung zu seinen Äußerungen in dieser Sache ersucht. Im übrigen behält er sich weitere Schritte vor.
    Die Schreiben, die ich dann namens des Finanzausschusses an Dr. Mende gerichtet habe, sind ausweichend beantwortet worden. Das letzte Schreiben ist nicht beantwortet worden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    5062 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Neuburger
    Herr Dr. Mende hat erklärt, er werde heute dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme bestand darin, daß er seine ungeheuerliche Beschuldigung wiederholt hat.
    Herr Dr. Dehler hat vorhin auch das Justizministerium zitiert, das angeblich auch mitwirken sollte. Ich muß das Hohe Haus darauf aufmerksam machen, daß in der Sitzung des Finanzausschusses am 18. Februar 1959, in der die hier kritisierte Gesetzesergänzung in Anwesenheit des FDP-Abgeordneten Dr. Dahlgrün ausführlich behandelt wurde, auch der Vertreter des Justizministeriums, Herr Dr. Jung, anwesend war.
    Ich muß nun an das Hohe Haus einige Fragen richten. Es handelt sich hier um eine Bestimmung, die in das Kapitalverkehrsteuergesetz aufgenommen wurde. Wesentlicher Sinn und Zweck der von der Regierung vorgelegten Novelle war es, die auf dem Kapitalmarkt in Konkurrenz miteinander stehenden Finanzierungsarten gleichmäßig zu besteuern.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ist dieses Verlangen berechtigt oder ist dieses Verlangen unberechtigt?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Selbstverständlich berechtigt!)

    Ich betone nochmals — das ist nämlich etwas, was man nicht hören will —: Sinn und Zweck dieser Vorlage war, die auf dem Kapitalmarkt in Konkurrenz miteinander stehenden Finanzierungsarten gleichmäßig zu besteuern,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gut!)

    weil das bisherige Kapitalmarktgesetz diese Gleichmäßigkeit nicht gewährleistete.
    Diese gleichmäßige Besteuerung herbeizuführen, war auch Ziel und Aufgabe des Finanzausschusses.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich frage das Hohe Haus: Hat der Finanzausschuß diese Aufgabe oder hat er sie nicht?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bitte schön, das frage ich auch die Herren da drüben (zur SPD), die hier eben auch geklatscht haben!

    (Zurufe von der SPD: So nicht! So nicht! — Ein schlechtes Gewissen haben Sie!)

    — Halt, halt, halt! Ich entlasse hier niemand so einfach aus der Verantwortung.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Wir Sie auch nicht!)

    So einfach, wie Sie sich das vorstellen, geht es nicht.

    (Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Jawohl, Sie können alles hören, alles miteinander.

    (Abg. Heiland: Sie von uns auch, wenn es sein muß!)

    Ich sage nur: das war die Aufgabe des Finanzausschusses. Wer das bestreitet, der möge hier heraufgehen und das bestreiten.

    (Zuruf von der FDP: Kommt noch!)

    So haben wir das Gesetz beraten. Vor der dritten Lesung ergab sich die Frage, ob das Geschäft der Teilschuldverschreibungen mit anderen Finanzierungsarten, die bereits vom Gesetz erfaßt werden, nämlich der Aktie und der Obligation, auf dem Markt konkurriert. Weil wir uns nicht zuständig fühlten, festzustellen, ob das Finanzierungsinstrument der Teilschuldverschreibungen mit den anderen Instrumenten der Obligationen und der Aktien, die wir besteuern, in Konkurrenz steht, haben wir dort gefragt, wo die sachverständige Entscheidung, nach Ansicht von Herrn Dr. Dehler die Interessentenentscheidung, liegt.
    Wir haben bei dem für uns zuständigen Finanzministerium gefragt. Daraufhin hat das Finanzministerium das getan, was es tun muß. Es hat beim Bundeswirtschaftsministerium und bei der Bundesbank angefragt und hat sich auch, wie ich dann gehört habe, mit dem Bundesverband des privaten Bankgewerbes in Verbindung gesetzt. Aber das ist eine Angelegenheit des Bundesfinanzministeriums. Wir vom Ausschuß haben jedenfalls gesagt: „Bitte schön, sagt uns, ist diese Finanzierungsart eine Konkurrenz. Dann muß sie besteuert werden, und zwar ohne jede Rücksicht darauf, ob sie viel oder wenig Ertrag bringt." Mit keinem Wort ist im Finanzausschuß die Rede davon gewesen oder ist darüber debattiert worden, was diese Steuer einbringen könnte. Mit keinem einzigen Wort!
    Herr Dehler, der nicht dabei war, weiß es besser. Mit so viel Phantasie und ebenso viel Unverstand habe ich noch nie jemand reden hören.

    (Abg. Dollinger: Unerhörtes Stück, so etwas!)

    Ich betone also: Daraufhin hat das Finanzministerium erklärt: Jawohl, diese Finanzierungsart steht in Konkurrenz. Daraufhin haben sämtliche Anwesende im Finanzausschuß — einschließlich des Herrn Dr. Dahlgrün von der FDP — gesagt: Gut, dann wollen wir im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung so verfahren. Nur darum ging es; das Gesetz hatte gar keinen anderen Sinn, als nur die Gleichmäßigkeit der Besteuerung herbeizuführen. Das war das A und O der Vorlage. Daraufhin haben wir im Interesse der Gleichmäßigkeit gesagt: Diese Bestimmung nehmen wir auf.
    Die Bundesbank hat wenige Tage später an den Bundesrat ein Schreiben gerichtet. Herr Dr. Dehler hat es zwar auch vorgelesen, aber in einem völlig anderen Sinn. Aber ich lese es vor, um zu zeigen, was uns veranlaßt hat und was unsere Verantwortung ist, nämlich das Problem der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Da heißt es:
    Der noch immer verhältnismäßig große Umfang von Schuldscheindarlehen bereitet uns gewisse Sorgen. Wir sind der Ansicht, daß es gesünder wäre, die Schuldscheindarlehen wieder stärker zugunsten der Vergebung von Wertpapieren in den Hintergrund treten zu lassen. Die Tatsache, daß die Aufnahme von Schuldscheindarlehen steuerfrei ist, während die Begebung und der Umsatz von Wertpapieren besteuert werden, erschwert jedoch eine solche Entwicklung. Die
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5063
    Neuburger
    mit der Gesetzesnovelle der Bundesregierung angestrebte steuerliche Gleichbehandlung von Schuldscheindarlehen und Wertpapieren würde im Sinne einer nicht unwichtigen Reform der Kapitalmarktverhältnisse liegen.

    (Zuruf von der FDP: Woraus stammt das?)

    - Aus einem Schreiben, unterzeichnet von Herrn
    Dr. Troeger und Herrn Dr. Wolf, vom 24. Februar, d. h. sechs Tage nach der Sache, also unmittelbar nachdem sie dem Finanzministerium mündlich erklärt haben: Jawohl, diese Finanzierungsart steht in Konkurrenz und muß deshalb notwendigerweise auch der gleichen Steuer unterliegen. Das ist also auch diese im Hintergrund stehende Interessentengruppe!
    Im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April heißt es:
    Diese Gleichstellung ist durchaus berechtigt; denn es ist nicht einzusehen, warum die Kapitalbeschaffung über Schuldscheindarlehen steuerlich gegenüber der Begebung von Wertpapieren bevorzugt werden soll.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    So sehen die Täuschung und der Betrug aus, die ich begangen habe!

    (Pfui-Ruf von der CDU/CSU.) Das ist hier nachzulesen.

    Dann wird lächerlicherweise darauf abgestellt, als ob das Volumen bei der Beurteilung der Angelegenheit irgendeine Rolle gespielt hätte.

    (Zuruf rechts: Protokoll!)

    — Nein, dann müssen Sie das Protokoll lesen. Das Protokoll enthält in seinem ersten Satz den Grundsatz. der steuerlichen Gleichbehandlung. In einem zweiten Satz habe ich eine Prognose ausgesprochen. Diese Prognose findet eine Bestätigung auch in dem Bericht der Deutschen Bundesbank.

    (Zuruf von der FDP: Zitieren Sie doch den Nachsatz aus dem Kurzprotokoll!)

    — Den Nachsatz, ja. Der erste Satz enthält also den Grundsatz der steuerlichen Gleichheit. Das war unsere Aufgabe. Im zweiten Satz habe ich von der Frage der Kapitalmarktpflege gesprochen, genau wie hier. Darauf komme ich nachher noch. Ich habe dann gesagt, es sei im Interesse der Kapitalmarktpflege nicht zu verantworten, wenn die bisherige Kapitalverkehrsteuerfreiheit dieser Schuldscheindarlehen dazu führe, daß sie annähernd die Größenordnung der Obligationenausgabe erreichten. Denn wir haben den im Gesetz genannten Steuersatz ja von 1,5 auf 2,5 erhöht und haben damit die Steuerungleichheit vergrößert und dadurch wiederum das Wettbewerbsverhältnis zweier auf dem Markt konkurrierender Papiere geradezu noch mehr verzerrt.
    Darauf sind, wie die Bundesbank sagt, auch noch entsprechend mehr Verhandlungen geführt worden, um mit den Schuldscheindarlehen möglichst rechtzeitig steuerfrei nach Hause zu kommen. Das können Sie nachlesen im Bericht der Bundesbank. Das
    war, wie ich vorhin betont habe, am 27. Februar, also neun Tage später.
    In der Zwischenzeit, zwischen dem 18. und 27. Februar, hat der Finanzausschuß des Bundesrates unter Vorsitz des FDP-Landtagsabgeordneten Finanzminister Dr. Frank getagt, und der hat die Dinge nicht übersehen; denn er hat sie genauso für wesentlich gehalten wie wir. Dr. Dehler sagt, es sei unwesentlich gewesen. Nein, es war für uns die wesentliche Sache. Deshalb haben wir uns auch bemüht, sie im Gesetz zu berücksichtigen. Da sagt der Finanzausschuß des Bundesrats, daß sich im Zeitpunkt der Beratung des Finanzausschusses die Bedeutung der neuen Bestimmungen nicht voll überblicken lasse, wenn man die Schuldscheine und Schuldverschreibungen gleichstelle und damit der Wertpapiersteuer unterwerfe, sofern sie über Teile des Gesamtdarlehens ausgestellt sind. Aber nun die Beurteilung:
    Diese Beurteilung dürfte nicht nur im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung liegen,
    genau mein Satz in meinem Protokoll —
    sondern darüber hinaus auch wirtschaftliche Vorteile haben.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Ich habe von Kapitalmarktpflege gesprochen. —Das ist der Finanzausschuß des Bundesrats, offenbar auch eine Interessentengruppe im Hintergrund nach Dr. Dehler.
    Damit war aber die Geschichte immer noch nicht zu Ende. Das ist also immer der Gesetzentwurf, der angeblich hopplahopp über die Bühne ging. Die Bundesregierung hat den Entwurf dann nochmals hier eingebracht und hat auch zu dieser Änderung wieder Stellung genommen, und zwar ausdrücklich Stellung genommen. Aber das möchte ich vorlesen. Die Bundesregierung schreibt:
    Bei der Wertpapiersteuer ist die Besteuerung der Schuldscheindarlehen von besonderer Bedeutung. Dadurch soll den Mißbräuchen vorgebeugt und die Abwanderung von der Obligation auf den Schuldschein verhindert werden.
    Also dasselbe, was die Bundesbank sagt, wenn ich sage: Diese Gleichstellung ist durchaus berechtigt; dann ist nicht einzusehen usw.
    Dann ist die Sache im Vermittlungsausschuß gewesen, und ich nehme an, daß im Vermittlungsausschuß die FDP-Mitglieder nicht geschlafen haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Rösing: Sollte man annehmen!)

    Ich nehme an, daß sie nicht geschlafen haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es reden immer die, die nicht dabei waren!)

    Am 8. Mai, beinahe drei Monate nach dieser Bestimmung, hat man endlich dieses Gesetz verabschiedet, und, wie gesagt, zu keiner Zeit, während dieses Verfahren lief und alle Instanzen sich gerade mit dieser Änderung befaßten, ist irgendwie etwas gehört worden. Da ist offenbar zu der Zeit auch Herrn Dr. Mende noch nichts von einer Täuschung
    5064 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Neuburger
    zugeflüstert worden. Soviel, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Sache.
    Ich betone nochmals: Die Einführung dieser Bestimmung war notwendig und muß von all denen gutgeheißen werden, die sich dafür einsetzen, daß auf dem Markt in Konkurrenz stehende Dinge — ich kann es hier speziell sagen: auf dem Markt in Konkurrenz stehende Finanzierungsarten —, wenn schon versteuert, dann der gleichen Besteuerung unterworfen werden müssen, gleichgültig um welche Größenordnung es sich da oder dort handelt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)