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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Harnischfeger 5019 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Schütz (Berlin) : Beschleunigung des deutschen Autobahnbaues Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 B Frage des Abg. Müller-Hermann: Losgröße bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5019 C Frage des Abg. Dr. Miessner: Betriebsfremde Lasten der Deutschen Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5020 A Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem LAG für Flüchtlinge aus der SBZ Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister 5020 D, 5021 A Rehs (SPD) 5021 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Vermeidung technischer Mängel beim Bau von Atomreaktoren Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . . 5021 B, 5022 A Dr. Menzel (SPD) . . . 5021 C, 5022 A Frage des Abg. Junghans: Hüttenwerk Salzgitter AG Dr. Lindrath, Bundesminister . . 5022 B Junghans (SPD) 5022 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verlängerung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Siedler auf dem Truppenübungsplatz Bergen-Belsen Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 5022 D Entwurf eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 318) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1304, zu 1304) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 5023 B, C Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5025 C Lange (Essen) (SPD) . . 5025 D, 5028 D, 5031 C, 5042 B, 5043 A, 5047 A, C, 5048 A, B, 5049 D, 5050 C, 5072 A, D, 5073 A, 5074 13, 5075 C, 5080 B Dr. Böhm (CDU/CSU) . 5026 A, 5028 B, C, 5031 A, 5045 D, 5073 C, 5075 B, 5076 C Bausch (CDU/CSU) 5026 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5026 D, 5029 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5030 A, 5042 D, 5043 A, 5072 B Dr. Bucher (FDP) . 5030 B, 5044 A, 5078 A Unertl (CDU/CSU) 5032 A, 5043 B, 5045 B, 5078 D Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 5032 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 5034 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . . . 5035 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 5035 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) . 5036 A, 5041 D, 5042 A, 5046 A, 5048 D, 5050 B, 5077 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 5044 C Dr. von Haniel-Niethammer (CDU/CSU) 5044 D Burgemeister (CDU/CSU) 5046 B, 5074 D Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 5048 C Dr. Stammberger (FDP) 5049 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5079 B Schmücker (CDU/CSU) 5079 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (SPD) (Drucksache 30) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 896) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz); (Drucksache 759); Schriftlicher Bericht des Atomausschusses (Drucksachen 1412, zu 1412) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 5038 D Memmel (CDU/CSU) 5039 C Dr. Ratzel (SPD) . . . . . . . 5040 B Jahn (Marburg) (SPD) 5040 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1244) — Erste Beratung — Dr. Mende (FDP) 5051 B Dr. Dehler (FDP) . . . 5052 A, 5069 C Neuburger (CDU/CSU) 5061 A Etzel, Bundesminister 5064 A Dr. Dahlgrün (FDP) 5065 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5066 B Dr. Atzenroth (FDP) 5068 A Dr. Mommer (SPD) 5069 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5071 B Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1143, zu 1143) — Zweite und dritte Beratung — Schäffer, Bundesminister . 5081 A, 5085 C, 5088 A Wittrock (SPD) . . . . 5082 C, 5087 C Dr. Dehler (FDP) 5084 B Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 5084 C Benda (CDU/CSU) . . . 5085 D, 5089 B Dr. Böhm (CDU/CSU) 5088 A Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksachen 1286, 1357) Dr. Dittrich (CDU/CSU) 5089 C Frau Strobel (SPD) . . . 5090 A, 5110 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 5093 D, 5101 C, 5105 A, 5108 D Frau Blohm (CDU/CSU) 5097 D Dr. Stammberger (FDP) 5099 A Frau Kalinke (DP) 5102 B Mensing (CDU/CSU) 5106 C Wittrock (SPD) 5107 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 5110 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . . 5111 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5112 B Nächste Sitzung 5112 D Anlagen 5113 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5019 92. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 12.12. Altmaier *) 8.12. Bauer (Würzburg) *) 4.12. Dr. Becker (Hersfeld) *) 4.12. Bettgenhäuser 3. 12. Dr. Birrenbach 4. 12. Blachstein *) 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Corterier *) 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Dr. Friedensburg 4.. 12. Gedat 12. 12. Gerns *) 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Hahn 12. 12. Heye *) 4. 12. Hilbert 15. 12. Höfler *) 8. 12. Frau Dr. Hubert *) 9. 12. Jacobs *) 4. 12. Dr. Jaeger *) 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4. 12. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) *) 4. 12. Dr. Königswarter 3. 12. Dr. Kopf *) 6. 12. Kriedemann 12. 12. Kühn (Bonn) 3. 12. Kühn (Köln) *) 5. 12. Dr. Leverkuehn *) 6. 12. Lücker (München) *) 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Mauk 3. 12. Frau Dr. Maxsein *) 9. 12. Metzger 3. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) *) 4. 12. Paul *) 5. 12. Pietscher 5. 12. Prennel 12. 12. Ramms 3. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling *) 4. 12. Frau Renger *) 9. 12. Richarts 3. 12. Dr. Ripken 6. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Sander 3. 12. Scheel 3. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 12. Schoettle 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seidl (Dorfen) *) 8. 12. Dr. Serres *) 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Theis 12. 12. Dr. Wahl *) 4. 12. Walpert 4. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 9. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Wienand *) 4. 12. Dr. Wilhelmi 4. 12. Dr. Willeke 12. 12. Dr. Zimmer *) 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. *) für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wienand betreffend Entlastungsstraße für die Bundesstraße 42 (Fragestunde der 92. Sitzung vom 3. Dezember 1959, Drucksache 1430) : Die Einsprüche der Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf und Niederdollendorf sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Im Einvernehmen (D) mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministerien soll die neue B 42 auf Grund angestellter Verkehrsbeobachtungen und vorliegender Verkehrsgutachten vornehmlich zur Entlastung der Ortsdurchfahrten und somit zur Behebung der Verkehrsnot und des Lärmes in den genannten Gemeinden gebaut werden. Dies ist, jedenfalls nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Bundes-und Landesbehörden, nur durch die jetzt erarbeitete Planung zu erreichen. Unter diesen Umständen müssen gewisse Eingriffe in die Bausubstanz, im wesentlichen im Gemeindegebiet Oberdollendorf, in Kauf genommen werden. In diesem besonderen Fall sorgt die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der Erklärungen des Bundesministers für Verkehr anläßlich des Weltgesundheitstages 1956 durch ihre Planung gerade dafür, daß die Wohngebiete dieser Gemeinden soweit als möglich gegen Verkehrserschütterungen und Lärm geschützt werden. Zur Zeit läuft der gesamte Verkehr durch die Ortsmitten hindurch. Seiermann Anlage 3 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304). 5114 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nr. 11b eingefügt: ,11b. Nach § 34b wird folgender § 34c eingefügt: „§ 34c (1) Die Errichtung oder Übernahme eines Stauereibetriebes, auch eines Stauereinebenbetriebes, der Bestandteil eines anderen Gewerbebetriebes ist, ist zulassungspflichtig. (2) Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn a) die für die technische Leitung des Stauerreibetriebes verantwortlichen Personen nicht die erforderliche Eignung und fachliche Sachkunde für die Ausführung von Stauereiarbeiten jeglicher Art nachweisen oder b) Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie nicht die persönliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb besitzen. (3) Die Sachkunde wird entweder durch mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Stellung in einem Stauerei- oder verwandten Hafenbetrieb oder durch mehrjährige Fahrzeit in großer Fahrt als Kapitän oder Ladungsoffizier im Fracht- und Stückgutverkehr nachgewiesen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Sachkunde in einer Prüfung vor einem aus vier stimmberechtigten Mitgliedern bestehenden Ausschuß nachgewiesen werden. Das Nähere über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die zuständige Behörde für die Entscheidung .über Anträge auf Zulassung zur Ausführung von Stauereiarbeiten regeln die Länder." Bonn, den 1. Dezember 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 426 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Stammberger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 1. erhalten in § 56 Abs. 1 Nr. 1 die Buchstaben d und f folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," „f) elektromedizinischen Geräten; zugelassen sind Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung," 2. werden in § 56 Abs. 2 Satz 1 hinter dem Wort (C) „kann" die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern" eingefügt; 3. wird in § 57a Abs. 2 das Wort „amtsärztlichen" durch das Wort „ärztlichen" ersetzt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dittrich Frau Dr. Steinbiß Dr. Stammberger Lermer Dr. Winter Memmel Unertl Bauer (Wasserburg) Vogt Meyer (Oppertshofen) Frau Dr. Pannhoff Dr. Graf Henckel Kramel Stiller Sühler Demmelmeier Dr. Elbrächter Frau Blohm Dr. Rüdel (Kiel) Lang (München) Simpfendörfer Frau Dr. Kuchtner Dr. Reith Dr. Kempfler Wittmann Ruland Schlee Anlage 5 Umdruck 427 Änderungsantrag der Abgeordneten Burgemeister, Holla, Mensing und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, (D) 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 21 werden in § 56 Abs. 1 Nr. 3 nach dem Buchstaben b folgende neue Buchstaben c bis f eingefügt: „c) Brot und Backwaren, d) Fleisch, Fleisch- und Wurstwaren, e) Pelzbekleidung und Rauchwaren (Pelzfelle), f) Polstermöbel," Die bisherigen Buchstaben c, d, e und f erhalten die' Bezeichnung g), h), i) und k). 2. Hinter Artikel I Nr. 23 wird folgende Nummer vor 23a eingefügt: „vor 23a. In § 105b Abs. 2 Satz 2 werden hinter den Worten „für einzelne Geschäftszweige" die Worte „oder für einzelne Angehörige dieser Geschäftszweige" eingefügt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Burgemeister Holla Mensing Riedel (Frankfurt) Nieberg Unertl Becker (Pirmasens) Dr. Besold Koch Frau Dr. Kuchtner Dr. Bergmeyer Kirchhoff Jahn (Stuttgart) Enk Dr. Dittrich Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5115 Anlage 6 Umdruck 428 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird in dem neuen § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 21 a) erhält in § 55a Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 des Milchgesetzes Milch oder bei dieser Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt; das gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen;"; b) erhält in dem neugefaßten § 56 Abs. 1 die Nummer 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; c) erhalten in dem neugefaßten § 60a Abs. 2 die Sätze 1 und 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt." 3. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der neugefaßten Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 30 werden in der neu eingefügten Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Auf dem Grundstücksmarkt und im Wohnungswesen betätigen sich zunehmend solche Personen als Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie als Vermittler von Wohnungen, die nicht die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und die treuhänderische Zuverlässigkeit besitzen. Um für die Zukunft fachlich ungeeignete und unlautere Elemente von der Betätigung als Immobilienmakler auszuschließen und gleichzeitig diejenigen Bevölkerungskreise zu schützen, die sich eines Maklers bedienen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. bei der beabsichtigten Neufassung der Gewerbeordnung Vorschriften vorzusehen, die geeignet sind, die gekennzeichneten Mißstände abzustellen, 2. auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, daß die im geltenden Recht vorgesehenen Überwachungs- und Kontrollvorschriften genauestens beachtet werden. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 433 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 8a wird im § 33f Abs. 1 Nr. 1 das Wort „Betriebsarten" durch das Wort „Betriebe" ersetzt. 2. In Artikel I Nr. 15a werden im § 41a nach dem Wort „Warenautomaten" folgende Worte eingefügt: „an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen (Außenautomaten) ". 3. In Artikel I Nr. 21 a) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c nach den Worten „bekannte Pflanzen," folgende Fassung: „Pflanzenteile, Pflanzenpreßsäfte und Pflanzenauszüge in fabrikmäßiger Verpackung, dem freien Verkehr überlassene Mineralwässer, Heilwässer, Bademoore und Meerwässer sowie deren Salze," b) erhält § 56 Abs. 1 der Buchstabe d folgende Fassung: „d) Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, Fußstützen, Brillen und Augengläsern; zugelassen sind Schutzbrillen," 5116 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 c) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 2 die Buchstaben a und b gestrichen; d) werden im § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und c gestrichen; e) erhält § 56 Abs. 1 Nr. 5 folgende Fassung: „5. die Ausübung des Friseurhandwerks durch Personen, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen;"; f) wird in § 56 der Absatz 2a gestrichen; g) erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 nach dem Wort „Futtermitteln", folgende Fassung: „von dem freien Verkehr überlassenen und in ihrer Wirkung allgemein bekannten Arzneimitteln für die Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten."; h) erhält in § 60 Abs. 1 Satz 1 folgende Fassung: „Die Reisegewerbekarte wird ohne zeitliche Begrenzung erteilt.", werden in Absatz 1 die Sätze 3 und 5 gestrichen, werden in Absatz 1 in Satz 6 die Worte „und zeitliche" gestrichen, wird Absatz 2 gestrichen; i) erhalten die Sätze 1 und 2 des § 60a Abs. 2 folgende Fassung: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 für die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 33d Abs. 2 und 3 erfüllt sind. Für die Veranstaltung von anderen Spielen nach § 33d Abs. 1 Satz 1 auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann die Erlaubnis auch erteilt werden, wenn der Veranstalter eine von dem für seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen von dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Landeskriminalamt erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung besitzt."; k) werden die Absätze 1, 2 und 4 des § 62 gestrichen. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Erlaubnis zum Mitführen von Kindern". 4. In Artikel I Nr. 27 Buchstabe b werden in der Nummer 5 Buchstabe a des § 146 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. 5. In Artikel I Nr. 30 werden in der Nummer 3a Buchstabe a des § 148 Abs. 1 die Worte „Abs. 2" gestrichen. Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 434 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Drucksachen 759, 1412) Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 7 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 9 Abs. 2 erster Halbsatz wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dehler Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 437 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . In Artikel I Nr. 12 wird in § 35 Abs. 1 folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Im Falle einer Gefährdung des Eigentums oder des Vermögens anderer ist die Ausübung eines Gewerbes unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur dann zu untersagen, wenn die Gefährdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt und der Gewerbetreibende oder eine mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragte Person wegen dieser Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 440 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Siemer, Burgemeister und Genossen zur zweiten Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 erhält § 56 Abs. 3 Satz 2 folgende Fassung: „Verboten sind jedoch das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern, Saat- und Pflanzgut und Futtermitteln, von Arzneimitteln für Anwendung an Tieren bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der Imkerei und der Fischerei sowie die Ausübung der in Absatz 1 Nr. 7 bezeichneten Tätigkeiten." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Elbrächter Dr. Siemer Burgemeister Huys Tobaben Logemann Hackethal Frau Blohm Frau Schmitt (Fulda) Enk Frau Dr. Steinbiß Höck Ruf Dr. Fritz (Ludwigshafen) Finckh Anlage 12 Umdruck 441 Änderungsantrag der Abgeordneten Spies (Emmenhausen), Könen (Düsseldorf), Murr, Matthes und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 wird in dem neugefaßten § 56 der Absatz 2a gestrichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Spies (Emmenhausen) Könen (Düsseldorf) Murr Matthes Krug Kühlthau Stauch Dr. Schwörer Kunst Spies (Brücken) Dr. Kempfler Dr. Kuchtner Unertl Stahl Frau Bennemann Koenen (Lippstadt) Ludwig Dröscher Dr. Bucher Dr. Dehler Anlage 13 Umdruck 442 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sühler, Unertl, Burgemeister, Bauer (Wasserburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 14 (§ 38 neuer Absatz 1) wird folgender Satz angefügt: In Absatz 1 wird als neue Nummer 8 eingefügt: „8. Bereithaltung von Unterkünften für den Reiseverkehr, soweit sie nicht nach § 1 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig ist (Privatbeherbergung)." Bonn, den 2. Dezember 1959. Dr. Sühler Unertl Schlee Wacher Burgemeister Bauer (Wasserburg) Stiller Mommel Diebäcker Wieninger Lermer Fuchs Ruland Dr. Dollinger Dr. Besold Dr. Reith Dr. Kempfler Anlage 14 Umdruck 443 Änderungsantrag der Abgeordneten Stiller, Dr. Dittrich, Unertl, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318, 1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 2. Dezember 1959 Stiller Dr. Dittrich Unertl Wieninger Dr. Sühler Burgemeister Diebäcker Bauer (Wasserburg) Wacher Lermer Fuchs Ruland Leukert Dr. Dollinger Dr. Besold Krug Dr. Reith Dr. Kempfler Schlee Anlage 15 Umdruck 448 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Unertl, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen 318,1304, zu 1304) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 21 sind in § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b die Worte von „zugelassen" bis „Weitere" zu streichen. Bonn, den 3. Dezember 1959 Dr. Dittrich Unertl Dr. Dollinger Spitzmüller Mensing Wacher Bauereisen Dr. Aigner Funk Bauer (Wasserburg) Lermer Fuchs Dr. Strecker Dr. Baron ManteuffelSzoege Zoglmann Dr. Schild Dowidat
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das ist eine kluge Bemerkung. Aber mir geht es nicht um diesen Mann.

    (Lachen in der Mitte.)

    Ich nehme diesen Namen nicht in den Mund, wahrlich nicht; ich habe es nicht nötig. Es gibt nicht nur ihn, es gibt auch Banken, die sehr gern seinem Finanzierungsmodell gefolgt sind und seine Finanzierungsart übernommen haben. Es gibt auch noch andere kluge Leute, die die Möglichkeiten des Kapitalmarktes erkennen und nützen.
    Hier haben wir den schlimmen Versuch, mit einem Steuergesetz Wirtschaftspolitik machen zu wollen. Herr Dr. Pferdmenges und Herr Neuburger sagen, die Besteuerung sei deswegen notwendig,
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959 5057
    Dr. Dehler
    weil es gefährliche Geschäfte seien und weil aus diesen Geschäften für den Kapitalmarkt möglicherweise Schwierigkeiten entstehen könnten. Ich muß schon sagen: Welch ein Verkennen des Wesens eines Steuergesetzes: ein Steuergesetz als gewerbepolizeiliche Maßnahme, um Gefahren zu beseitigen!

    (Beifall bei der FDP.)

    Da sieht man, wie sich bei uns die Begriffe verwirrt haben.
    Die größte Ironie liegt in folgendem: Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, dann werden die Geschäfte des gestückelten Schuldscheins gedrosselt; sie sind nicht mehr praktikabel. Das wird ja gewollt mit der Folge, daß die Steuer nicht anfällt, daß steuerpflichtige Vorgänge sich nicht mehr vollziehen. Das haben Sie fertiggebracht: ein Steuergesetz nicht mit dem Ziel, eine Steuer einzuheben, sondern mit dem Ziel, unangenehme, als gefährlich erscheinende Geschäfte im Kapitalmarkt unmöglich zu machen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Sie wissen, daß das Wesen bestimmter Darlehnsgeschäfte, die mit dem gestückelten Schuldschein zusammenhängen, darin liegt, daß in kurzer Frist dieses Darlehen revolviert, erneuert wird, mit der Folge, daß nach diesem Gesetz immer wieder auch die Börsenumsatzsteuer anfallen würde. Ein Tor, der vier-, fünfmal im Jahre Börsenumsatzsteuer zahlen würde! Infolgedessen ist selbstverständlich, daß diese Geschäfte nicht mehr getätigt werden und daß keine Steuer anfällt. — Ein Steuergesetz mit dem Ziel, keine Steuer zu erhalten!
    Na, es wäre viel über das Sachliche zu sagen. Überhaupt der Gedanke, Schuldscheine der Wertpapier- und der Börsenumsatzsteuer zu unterstellen! Etwas Ähnliches gab es einmal im Jahre 1922. Damals gab es ein Urkundensteuergesetz. Bei ihm tauchte die Frage auf, ob Schuldscheine urkundensteuerpflichtig sein können. Der Reichsfinanzhof hat sich damals auf den Standpunkt gestellt, daß Darlehnsscheine, wenn sie fungibel sind, urkundensteuerpflichtig seien. Das hat mit dem Versuch dieses Gesetzes nichts zu tun, Schuldscheine Wertpapieren gleichstellen zu wollen. Als ob Schuldscheine Gegenstand des Wertpapier- oder Börsenhandels sein könnten! Und dann diese Ungerechtigkeit — ich sagte es schon —, daß auch Banken solche Teilschuldscheine im Sinne des § 12 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes ausstellen können; sie fallen nach den neu gefaßten §§ 21 und 22 des Kapitalverkehrsteuergesetzes nicht unter das Gesetz.

    (Zuruf von der Mitte: Wer sagt das?)

    — Beim Verkehr von Bank zu Bank natürlich nicht der Börsenumsatzsteuer!

    (Zuruf von der Mitte.)

    — Natürlich, Sie haben den § 22 geschaffen: Händlergeschäfte, von Bank zu Bank, die nicht steuerpflichtig sind.

    (Abg. Neuburger: Aus soviel Unkenntnis heraus habe ich noch nie debattieren gehört!)

    - Ach, widerlegen Sie mich einmal! Oder kennen Sie das Gesetz nicht?

    (Abg. Neuburger: Aus soviel Unkenntnis heraus habe ich noch nie debattieren gehört!)

    — Wenn man so wie Sie die Miene des überlegenen Lächelns aufsetzt, hat man gewöhnlich ein schlechtes Gewissen.

    (Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Neuburger: Wenn Sie von sich auf andere schließen, dann mag das zutreffen!)

    Daß dieses Gesetz den Grundsätzen der Gleichheit widerspricht, daß es verfassungswidrig ist, daß es ohne weiteres vom Bundesverfassungsgerichtshof aufgehoben werden muß, ist nicht nur meine, sondern auch die Überzeugung einer Reihe führender Wissenschaftler, deren Namen ich Ihnen schon genannt habe.
    Was uns besonders berührt, meine Damen und Herren, das ist das bei diesem Gesetz eingeschlagene Verfahren. Hier werden die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie mißachtet. Was ist denn das Wesen unserer parlamentarischen Demokratie, des Government by discussion, der Behandlung jedweder Sache in der Öffentlichkeit, in der Öffentlichkeit dieses Hauses, so daß alle es wissen, daß alle es mitanhören, Klärung durch Rede und Gegenrede, durch Argument und Gegenargument? Hier ist die Grundlage der parlamentarischen Demokratie in einer schlimmen Weise — —

    (Abg. Neuburger: Das hat doch niemand verhindert! Seit wann war denn Redeverbot über die Sache?)

    — Sie haben sie verhindert, indem Sie nicht einmal das primitivste Nobile officium eines Ausschußvorsitzenden ausgeübt haben, hier heraufgegangen sind und mit zwei Sätzen auf die Tragweite dieses Gesetzes hingewiesen haben.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Über dieses materielle Gesetz ist kein Bericht erstattet worden, mit keiner Silbe, und Sie wollen jetzt den Spieß umdrehen und uns beschuldigen, daß wir im Unwissen Gelassenen uns nicht geregt haben! Bei diesem Gesetz, Herr Neuburger, fehlt es an allem, was die Rechtsgarantie der parlamentarischen Demokratie ausmacht. Das Ergebnis ist danach.
    Man hat so herrlich gesagt, man sei im letzten Augenblick darauf gekommen, daß eine Lücke in diesem Gesetz sei, die man schließen müsse; das geschehe doch auch sonst.
    Meine Damen und Herren, das Kapitalverkehrsteuergesetz besteht seit 1934; 1955 ist es in diesem Hause umfassend geändert worden. Die Bundesregierung bringt im Jahre 1958 eine Novellierung, ohne eine materiellrechtliche Bestimmung im Sinne des Art. 12 Abs. 3 für nötig zu halten.
    Ich habe, Ihnen dargelegt, daß die Bundesregierung vereinfachen will; sie ist an sich der Meinung, dieses Kapitalverkehrsteuergesetz sei schlecht und
    5058 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
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    sei abzuschaffen. Und der Finanzausschuß bringt es fertig, einen neuen Tatbestand der Wertpapier- und der Börsenumsatzsteuer einzuführen, ohne diesem Haus ein Wort zu sagen! Und Herr Neuburger bringt es fertig, hier meine Kritik mit Lächeln aufzunehmen.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Glauben Sie, mir geht es um die Börsenumsatzsteuer? Oder glauben Sie, Herr Dresbach, mir gehe es um den Herrn Münemann?

    (Abg. Dr. Fritz [Ludwigshafen]: Freibier!)

    — Hier geht es um parlamentarische Grundfragen, Herr Dr. Fritz.

    (Lebhafter Beifall bei der FDP und SPD.)

    Glauben Sie, ich lasse mich von Ihnen in diese schiefe Betrachtung hineinziehen? Ich habe es nicht nötig, irgend jemand etwas zuliebe oder zuleide zu tun, aber ich habe ein Leben für die Demokratie eingesetzt; ich tue das, wenn ich sehe, daß Gefahren drohen.

    (Beifall bei der FDP und SPD. — Abg. Dr. Stoltenberg: Da gibt es noch andere Leute als Sie!)

    — Ich glaube, Herr Stoltenberg, Sie sollten mir gegenüber schweigen.

    (Lachen und Zurufe von der Mitte.)

    Wir haben im Grundgesetz, gerade weil wir wissen, wie notwendig es ist, daß Gesetzgebung reift, daß sie gründlich überlegt wird, verschiedene Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Das Normale ist, daß die Regierung eine Vorlage einbringt, eine Vorlage, an der sämtliche Ministerien beteiligt sind, insbesondere das Justizministerium, das die Rechtsförmlichkeit und die Verfassungsmäßigkeit prüft, also eine Vorlage, die ausgereift ist. Wir haben weiter vorgesehen, daß dann zunächst der Bundesrat eingeschaltet wird und daß danach in einer ersten Lesung die Dinge dargelegt werden, dann die Verweisung in die Ausschüsse erfolgt und schließlich die zweite und dritte Lesung stattfinden. Was ist von diesen Rechtsgarantien hier bei einem materiellen Gesetz erfüllt worden? Nichts, nicht das Geringste, keine Begründung, kein Material, keine Grundlagen, nur einige Thesen, die sich als hinfällig und morsch erwiesen haben.
    Wenn Sie der Meinung gewesen wären, Herr Dr. Pferdmenges, es sei eine Lex Münemann notwendig, warum haben Sie nicht den Mut gehabt, einen Initiativantrag hier in das Plenum zu bringen

    Sie haben doch das Initiativrecht —, ,ihn hier zu begründen und nach der ersten Lesung an den Ausschuß verweisen zu lassen? Nein, Sie sind den Weg der Hintertüren, den Schleichweg gegangen. Das werfen wir Ihnen vor.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Und dann die Behandlung! Stellen Sie sich vor: Am 17. Februar — vor dem Eintritt in die Tagesordnung — wird ein solcher vom Bundesverband des privaten Bankgewerbes entworfener Antrag eingebracht! Kein Berichterstatter ist bestellt, kein
    Mitberichterstatter! Ich sagte Ihnen schon: keine Möglichkeit, das Problem der Fraktion vorzulegen. Und dann erschleicht man — den Vorwurf erheben wir — die Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden,

    (Zurufe von der Mitte)

    denen man nicht sagt, worum es sich handelt, und läßt dann die Dinge hier über die Bühne gehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was hat denn Ihr Abgeordneter im Ausschuß getan?)

    — Der ist doch genauso getäuscht worden wie die anderen.

    (Oho-Rufe und Lachen bei der CDU/CSU.)

    Sprechen wir doch ein Wort über die Täuschung! Wir halten den Vorwurf der Täuschung aufrecht. Ich werde ihn noch begründen. Der Herr Kollege Dr. Eckhardt als der beste Sachverständige, oder ich will sagen: als einer der besten Leute im Finanzausschuß rückt von dem Beschluß ab und bezeichnet ihn als verfassungswidrig.

    (Widerspruch von der CDU/CSU. — Abg. Seuffert: Nein, das ist nicht richtig! Sie haben das Gutachten nicht gelesen!)

    — Ich habe genau zitiert, was er gesagt hat.

    (Abg. Neuburger: Herr Kollege Dehler überbietet sich diesmal in seiner Phantasie! — Abg. Seuffert: Lesen Sie das Gutachten! Ich habe es hier!)

    — Ich habe es doch zitiert. Anscheinend waren Sie nicht im Saal, als ich es zitiert habe.

    (Abg. Seuffert: Ich habe es gelesen!)

    Ich brauche mich ja Ihnen zuliebe nicht zu wiederholen.

    (Abg. Neuburger: Es hört sich ganz nett an!)

    — Ich bin gespannt auf Ihre Replik, auf das, was Sie dagegen zu sagen haben.
    Ich möchte Ihnen doch noch einmal eins sagen, Herr Neuburger: Sie haben eine schöne Taktik, Wünsche mehr oder minder persönlicher Art in interfraktionelle Anträge einzuschmuggeln.

    (Pfui-Rufe bei der CDU/CSU.)

    - Ich belege Ihnen das.

    (Abg. Neuburger: Da kann ich nur lachen!)

    — Lesen Sie einmal — Sie werden dann auf die peinliche Analogie kommen — den Antrag auf Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften vom 14. April 1959 nach! Sie spekulieren auf die Gutgläubigkeit Ihrer Kollegen. Welcher Kollege sagt nein, etwa Herr Kollege Lenz (Tros-singen), wenn ihm vorgetragen wird: hier ist eine unwesentliche Bestimmung, der Antrag soll interfraktionell eingebracht werden? Dann vertraut man Ihnen doch und sucht nicht Arg. Das ist doch das Entscheidende.
    Fest steht die eine These: Der § 12 Abs. 3 ist von interessierter Seite an den Garantien einer ordentlichen Gesetzgebung vorbeigesteuert und zum
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    Dr. Dehler
    Gesetz gemacht worden. Diesen Vorwurf halten wir aufrecht, und wir sind der Meinung, dieses Ziel ist durch eine Täuschung der Abgeordneten erreicht worden. Weder die Mitglieder des Finanzausschusses noch die Abgeordneten des Bundestages haben etwas über die Größenordnungen der fraglichen Geschäfte gewußt.

    (Abg. Krammig: Vielleicht stimmen Sie der Aufhebung Ihrer Immunität zu, damit wir die Sache vor dem Strafgericht prüfen lassen können!)

    — Ich präzisiere die Vorwürfe, die wir erheben. Wir sind getäuscht worden, sowohl die Mitglieder des Finanzausschusses wie die Abgeordneten des Bundestages, über die Größenordnungen der fraglichen Geschäfte, nämlich der Darlehnsgeschäfte, über die gestückelte Schuldscheine ausgestellt werden. Wir sind durch die Behauptung getäuscht worden, daß das Gesetz im Interesse der Kapitalmarktpflege notwendig sei. Wir sind durch die Behauptung getäuscht worden, daß es sich um einen Akt handele, der zu einer Gleichmäßigkeit der Besteuerung führe. Wir sind in den Angaben über den zu erwartenden Steuerbetrag getäuscht worden. Und ich meine, daß das Plenum durch das völlige Stillschweigen darüber getäuscht worden ist, daß es sich überhaupt um eine sachlich bedeutsame Ergänzung des Kapitalverkehrsteuergesetzes handelt, also nicht um eine technische, eine redaktionelle, sondern um eine materielle Ergänzung des Gesetzes.
    Wir müssen uns noch einmal vergegenwärtigen, was der Herr Vorsitzende des Finanzausschusses seinem Ausschuß vorgetragen hat:
    Der Vorsitzende teilte mit, daß die sich ständig vermehrende Aufnahme von Schuldscheindarlehen es ratsam erscheinen lasse, auch die Ausstellung von Schuldscheinen über Teildarlehen der Wertpapier- und Börsenumsatzsteuer zu unterwerfen. Es sei im Interesse der Kapitalmarktpflege nicht zu verantworten, wenn die bisherige Kapitalverkehrsteuerfreiheit dieser Schuldscheindarlehen dazu führe, daß sie annähernd die Größenordnung der Obligationsausgabe erreichten.
    Was Herr Mersmann gesagt hat, habe ich schon zitiert.
    Wir haben, um die Unterlagen über diese Geschäfte zu bekommen, mit der Drucksache 1339 eine Kleine Anfrage eingereicht mit der entscheidenden Frage unter Ziffer 3:
    In welchem Umfang werden Schuldscheindarlehen von § 12 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes betroffen, inwieweit unterliegen die von dieser Bestimmung betroffenen Schuldscheindarlehen der Wertpapiersteuer oder der Börsenumsatzsteuer?
    Die Antwort ist von der Bundesregierung mit Drucksache 1436 gegeben worden. Zu der entscheidenden Frage, welche Vorgänge am Kapitalmarkt hier in Frage stehen, lautet die Antwort:
    Über den Gesamtumfang der Darlehen, bei
    denen Schuldscheine über Teile eines Gesamtdarlehens ausgestellt worden sind, liegen Angaben nicht vor.
    Es ist also noch nichts da; es kann über die Größe dieser Geschäfte nichts gesagt werden; nicht die geringste Grundlage ist hier vorhanden.
    Was wir feststellen können, ergibt ungefähr — auch unter Zugrundelegung dessen, was die Bundesregierung im übrigen auf unsere Kleine Anfrage geantwortet hat —, daß festverzinsliche Wertpapiere im Betrage von etwa 37 Milliarden DM umlaufen, daß Schuldscheindarlehen insgesamt von der Währungsreform bis zum 30. Juni 1959 nach der Schätzung des Bundesaufsichtsamtes für Versicherung und Bausparwesen in Höhe von 2,6 Milliarden DM ausgestellt worden sind. Aber alle diese Schuldscheine sind niemals in gestückelter Form gegeben worden.
    Wenn man zusammenfaßt, dann kommt äußerstenfalls — äußerstenfalls! — an Beträgen, die in gestückelten Schuldscheinen ihren Niederschlag gefunden haben, vielleicht eine halbe Milliarde heraus. — Herr Dr. Pferdmenges, ich bin gespannt, wenn Sie mir gegenteilige Zahlen geben wollen. — Das ist ja auch mehr oder minder eine Schätzung. Aber so „sicher" sind die Unterlagen, die Sie gegeben haben. Und zu der Behauptung des Vorsitzenden Ihres Ausschusses, daß die gestückelten Schuldscheindarlehen annähernd die Größenordnung der Obligationsausgabe erreichen, — keine Rede davon! Noch nicht 0,5 % dieser Größe machen sie aus.
    Ich will es mir versagen, all die einzelnen Ungereimtheiten, die in diesen Angaben liegen, noch auszuführen.
    Wir fühlen uns getäuscht durch die Behauptung, daß durch dieses Gesetz die Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen werde. Das ist doch auch in Wirklichkeit nicht richtig. Der normale, der Einheitsschuldschein wird durch diese Bestimmung überhaupt nicht erfaßt, sondern nur der gestückelte Schuldschein. Warum denn nicht der Einheitsschuldschein? Damit unterliegt also der größte Teil der Schuldscheine gar nicht der Steuer. Die Banken sind infolge ihres Privilegs nach § 22 des Kapitalverkehrsteuergesetzes für ihre Geschäfte von Bank zu Bank von der Börsenumsatzsteuer freigestellt. Und zur Frage der Gefährlichkeit der Schuldscheingeschäfte, mit der man offensichtlich auch den Finanzausschuß geschreckt hat, und zu dem Vorwurf, daß man gegen die „goldene Bankregel" verstoße, daß man nicht aus kurz lang machen dürfe, nicht aus kurzfristigen Einlagen langfristige Kredite: na, wer etwas von den Bankgeschäften versteht, weiß, daß auch die Banken einen großen Teil ihrer kurzfristig fälligen Spargelder langfristig ausleihen, daß das in Ordnung ist und daß es nur darauf ankommt, das Maß der Gefährlichkeit solcher Vorgänge zu ermessen. Wenn man sich also schon über die „Gefährlichkeit" unterhalten will, dann ist vielleicht das beste, daß man sich auf den Nutznießer dieser Geschäfte beruft.
    Der Bundesverband der Deutschen Industrie — wohl unbedenklich als Zeuge — spricht sich in seinem Bericht für die Zeit vom 1. Mai 1958 bis 1. Sep-
    5060 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1959
    Dr. Dehler
    tember 1959 ausdrücklich für das Schuldscheindarlehen aus. Es heißt in dem Bericht:
    Die Pflege des Kapitalmarktes erschöpft sich
    nach Ansicht des BDI nicht darin, das festverzinsliche. Wertpapier und die Aktie zu fördern.
    Es gebe vielmehr, so sagt der Bundesverband der Deutschen Industrie, auch noch sehr positive Instrumente der Kreditversorgung. Mit geradezu dürren Worten wird gesagt:
    Die Wirtschaftsentwicklung, die sich seit dem Kriege vollzogen hat, und die Gefüge-Veränderungen, die mit ihr einhergegangen sind, verwehren es, den Zutritt zum Kapitalmarkt auch für den Anbieter unter dem Gesichtspunkt der „wohlerworbenen Rechte" zu beurteilen und es als ideal anzusehen, wenn man möglichst schnell in den Kreis des Althergebrachten zurückkehren würde. . . . Für die Industrie gilt deshalb der Grundsatz, daß neben der Obligation das Schuldscheindarlehen und die Sammelanleihe als anerkannte und gebräuchliche Mittel der Fremdfinanzierung von Investitionen weiter gepflegt werden.
    Das sagt der Bundesverband der Deutschen Industrie über die von Ihnen behauptete Gefährlichkeit der Geschäfte. Wir wollen uns über diese Dinge nicht erregen. Wenn diese Geschäfte gefährlich sind, dann ist es nicht Aufgabe eines Steuergesetzes, sondern Aufgabe eines Gesetzes über das Kreditwesen, eines gewerbepolizeilichen Gesetzes, dieser Gefährlichkeit zu begegnen.
    Ich will mich damit begnügen. Wir sind der Meinung, es handelt sich um ein Interessentengesetz. Das ist nach dem Zusammenhang, den ich Ihnen dargelegt habe, ganz klar. Ich möchte sagen: Die Lobbyisten stehen nicht mehr draußen, die Lobbyisten sind mitten unter uns!

    (Beifall bei der FDP und der SPD. — Abg. Neuburger: Und stehen am Rednerpult!)

    Wer in diesem Hause behauptet, daß er bei der Abstimmung über den § 12 Abs. 3 am 18. Februar im Bilde war, der möge sich erheben, dessen Mut bewundere ich.

    (Abg. Dr. h. c. Pferdmenges und Abg. Dr. Elbrächter erheben sich. — Lachen bei der FDP und der SPD. — Zurufe.)

    Was soll geschehen?

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Eine Entwürdigung der Sitzung! — Weitere erregte Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen Augenblick, meine Damen und Herren!

(Abg. Neuburger [auf Abg. Dr. Dehler weisend] : Da steht der Lobbyist! — Abg. Dr. Stoltenberg: Eine Verleumdung!)

Ich bitte den Redner ausreden zu lassen.

(Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)

— Meine Damen und Herren, Sie müssen sich auch harte Angriffe gefallen lassen. Der Präsident hat die
Möglichkeit einzugreifen nur bei Verbalinjurien. Sie haben die Möglichkeit, mit gleichem Geschütz zu antworten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Immerhin, Herr Neuburger hat mich als Lobbyisten bezeichnet, und Herr Stoltenberg hat mir zugerufen, es sei eine Verleumdung, was ich sage. Ich erwarte Ihre gutchristliche Begründung Ihrer Angriffe!

    (Heiterkeit bei der FDP und SPD.)

    Was soll geschehen? Ich würde es für unerträglich halten, wenn man versuchte, diesen in jeder Hinsicht, in der Form und in der Sache mißglückten § 12 Abs. 3 im Finanzausschuß zu verbessern, aktionsfähig zu machen. Das würde nach meiner Meinung nur bedeuten, daß die bestehende Verfassungswidrigkeit noch erhärtet wird. Nach meiner Ansicht kann mit diesem Gesetz nichts Besseres geschehen, als es möglichst bald von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Ich würde es begrüßen, wenn der Bundestag den Mut hätte, heute in erster, zweiter und dritter Lesung die Streichung des § 12 Abs. 3 zu beschließen

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    und dadurch dem Herrn Bundesfinanzminister den Weg zu eröffnen, eine korrekte Vorlage zu machen, der eine Begründung beigefügt ist, die auf reiflicher Überlegung beruht und die entsprechend der Geschäftsordnung der Bundesregierung im Kabinett unter Beiziehung des Bundesjustizministeriums, das für eine zweckmäßige, treffende Formulierung zuständig ist, beraten wird. Das wäre eine saubere Erledigung. Darum bitte ich Sie in erster Linie.
    Wenn Sie sich dazu entschließen, schlage ich folgendes Verfahren vor. Es geht vor allem um die Einhaltung der Geschäftsordnung. Meine Vorwürfe besagen: es ist an den Vorschriften des Grundgesetzes über die Gesetzgebung vorbei, an der Geschäftsordnung des Bundestages vorbei ein Gesetz zustande gekommen. Der Geschäftsordnungsausschuß soll diese Vorwürfe überprüfen. Deswegen schlage ich Überweisung an ihn vor. Mein zweiter Angriff richtet sich gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Ich halte es für verfassungswidrig, ich halte es auch für nicht praktikabel. Es ist in der Sprache, überhaupt in allem mißglückt. Über diese Frage muß der Rechtsausschuß entscheiden.
    Ich schlage also Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß — federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend — vor. Ich glaube, dem Finanzausschuß kann man nur die Wohltat erweisen, ihn mit diesem Gesetz nicht mehr zu belasten.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD.)