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    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 11. November 1959 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Überplanmäßige Ausgaben des Bundesfinanzministeriums für Prozeßkosten Dr. Hettlage, Staatssekretär 4807 D, 4808 A Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 4808 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Verzollung des Tankinhalts der Kraftfahrzeuge Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4808 B, D Dr. Bucher (FDP) 4808 D Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Organisation StEG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4809 A, B Baur (Augsburg) (SPD) . . . . 4809 B Frage des Abg. Schultz: Einfuhr von sogenannten Kräuterweinen und minderwertigen Medizinalweinen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4809 C Frage des Abg. Mischnick: Auslegung der Vorschriften über die Bewertungsfreiheit Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4810 A Frage des Abg. Benda: Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 14 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4810 C Frage des Abg. Gewandt: Drosselung der Rindfleischeinfuhr aus Dänemark Schwarz, Bundesminister 4810 D Gewandt (CDU/CSU) 4811 B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Überplanmäßige Ausgaben des Bundesernährungsministeriums für Prozeßkosten Schwarz, Bundesminister 4811 C Frage des Abg. Memmel: Bundesmittel für die bayerischen Winzergenossenschaften Schwarz, Bundesminister . 4811 D, 4812 A Memmel (CDU/CSU) 4812 A Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Deutsch-österreichische Sozialabkommen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4812 B, C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4812 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 Frage des Abg. Matthes: Aufteilung des Arbeitsamts Bassum Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4812 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Abwerbung von Arbeitskräften Dr. Claussen, Staatssekretär 4813 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 4813 B, C Frage des Abg. Lohmar: Herausgeberkreis der Zeitschrift „Wehrkunde" Strauß, Bundesminister . . . . 4813 C, D Lohmar (SPD) . . . . . . . . 4813 D Frage des Abg. Schultz: Behandlung von Anträgen auf Entschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für eine abgeleistete Wehrübung Strauß, Bundesminister 4814 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Dienstwaffen für Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 4814 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4814 D Frage des Abg. Wittrock: Rechtsverordnung auf Grund des § 5 Abs. 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister . 4814 D, 4815 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4815 B Frage des Abg. Benda: Zulassung sog. geheimer Telefonnummern durch die Landespostdirektion Berlin Stücklen, Bundesminister . . . . 4815 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 4815 C Frage des Abg. Wehr: Mieterhöhungen in Bremen durch die Wirtschaftliche Forschungsgesellschaft, München Dr. Lindrath, Bundesminister . . 4815 D Nachwahl eines deutschen Mitgliedes des Europäischen Parlaments (Drucksache 1371) 4816 A Nachwahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1372) . . . . 4816 A Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1321) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksachen 55, 1094 Anlage 2) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1322) — Dritte Beratung — Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 4816 C Dr. Arndt (SPD) . . . . 4817 D, 4832 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4826 D, 4834 D, 4843 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4827 A Kühlthau (CDU/CSU) 4830 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . 4831 B, 4836 A, 4842 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4833 A, 4843 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4836 B Dr. Werber (CDU/CSU) . 4836 D, 4842 D, 4846 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4838 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 4839 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 4841 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4841 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4844 B Memmel (CDU/CSU) 4844 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 4845 B Schlee (CDU/CSU) 4845 D Bauer (Würzburg) (SPD) . 4845 D, 4847 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4847 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (1. ÄndG AKG) (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1260); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1342); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1303, zu 1303) ; — Zweite und Dritte Beratung -- 4847 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache 618); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1271, zu 1271) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1263) — Erste Beratung — Leber (SPD) . . . . . . . . . 4848 B Dr. Miessner (FDP) . . 4850 B, 4851 D Neuburger (CDU/CSU) . . 4850C, 4852 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 301); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1343) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 4852 D, 4856 C, 4860 B Junghans (SPD) . . . . . . . . 4857 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4858 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 4859 A Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4859 D Stingl (CDU/CSU) 4860 A Jahn (Marburg) (SPD) 4860 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1266); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1361) — Zweite und dritte Beratung — 4860 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1302) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 4861 B Kühlthau (CDU/CSU) 4862 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (FDP) (Drucksache 1282) — Erste Beratung — 4862 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Berichtigungsprotokoll vom 1. Juli 1955 zu dem Abkommen über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache 1326) — Erste Beratung — 4862 D ,Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (FDP) (Drucksache 1281) — Erste Beratung — 4862 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 1367) — Erste Beratung — 4863 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; (Drucksachen 1227, 1360) 4863 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag (DP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, Einzelplan 10 (Drucksache 1306, Umdruck 338) . . . . 4863 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag (DP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, Einzelplan 10 (Drucksache 1362, Umdruck 350) . . . . 4863 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehem. Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt Kreis Bad Segeberg (Drucksachen 1222, 1308) . . . 4863 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutsche Ferngas Aktiengesellschaft (SWG) (Drucksachen 1230, 1309) 4863 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1252, 1310) 4863 C Entschließungen der 48. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 1288) 4863 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 413) 4863 D Nächste Sitzung 4863 D Anlagen 4865 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11 November 1959 4807 89. Sitzung Bonn, den 11. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 87. Sitzung Seite 4756 A Zeile 12 statt ,,Unrechtstatbestand" : Unrechtsstaat. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Dr. Burgbacher 25. 11. Diebäcker 11. 11. Döring (Düsseldorf) 11. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Engelbrecht-Greve 11. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Geiger (München) 12. 11. D. Dr. Gerstenmaier 11. 11. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Frau Kettig 11. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kreitmeyer 25. 11. Kurlbaum 11. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Muckermann 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Dr. Ratzel 11. 11. Richarts 11. 11. Scheel 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schneider (Hamburg) 11. 11. Schultz 12. 11. Dr. Starke 11. 11. Storch 14.11. Striebeck, 11. 11. Dr. Vogel 25. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Wolff (Berlin) 11. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Brüns 12. 12. Gedat 12. 12. Dr. Gradl 12. 12. Lulay 31. 12. Theis 20. 11. Anlage 2 Umdruck 405 Änderungsantrag der Abgeordneten Ruf, Dr. Eckhardt, Dr. Schmidt (Wuppertal), Krammig, Corterier, Eberhard und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 Abs. 1 wird zwischen Satz 1 und Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen." 2. In § 159 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaters" die Worte „Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers" eingefügt. Bonn, den 11. November 1959. Ruf Dr. Eckhardt Dr. Schmidt (Wuppertal) Krammig Berberich Brand Brück Burgemeister Caspers Diel Dr. Dollinger Dr. Elbrächter Eplée Finckh Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim) Gewandt Dr. Gossel Günther Harnischfeger Dr. Graf Henckel Hesemann Höfler Holla Dr. Huys Jahn (Stuttgart) Kirchhoff Kisters Kraft Leicht Lulay Maucher Meis Menke Mensing Müller-Hermann Müser Frau Niggemeyer Rösing Scharnberg Schulze-Pellengahr Dr. Schwörer Siebel Dr. Stecker Corterier Dr. Harm Königswarter Lange (Essen) Regling Eberhard Frau Friese-Korn Mischnick Freiherr von Mühlen Rademacher Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Will Dr, Preiß 4866 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 Anlage 3 Umdruck 406 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "(3) Die Senate der Oberverwaltungsgerichte entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern." 2. In § 15 werden die Absätze 3 und 5 gestrichen. 3. In § 18 wird das Wort und die Ziffer „und 3" gestrichen. 4. nach § 34 wird folgender § 34a eingefügt: „§ 34a (1) Die §§ 20 bis 34 gelten für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter bei den Oberverwaltungsgerichten entsprechend. (2) Als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter kann an das Oberverwaltungsgericht nur berufen werden, wer mindestens vier Jahre an einem Verwaltungsgericht als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter tätig war." 5. Die Überschrift des 4. Abschnitts (vor § 35) wird aus „Vertreter des öffentlichen Interesses" geändert in „Vertreter des Interesses der Regierung". 6. In § 35 Abs. 1 werden die Worte „öffentliches Interesses" ersetzt durch die Worte „Interesses der Bundesregierung". 7. In § 35a Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „des öffentlichen Interesses" ersetzt durch die Worte „des Interesses der Landesregierung (Senats) ". 8. In § 35b werden die Worte „öffentlichen Interesses" ersetzt durch die Worte „Interesses der Landesregierung (Senats) ". 9. In § 69 Abs. 01 werden im ersten Satz die Worte „und vor dem Oberverwaltungsgericht" sowie im zweiten Satz die Worte „der Berufung und" und die Worte „es gilt nicht für die Stellung des Antrages nach § 46" gestrichen. 10. Der § 130 wird gestrichen. 11. Der § 141 wird gestrichen. 12. In § 169c werden die Worte „und vor dem Oberverwaltungsgericht" gestrichen. 13. In § 170 Abs. 1 werden die Worte „und dem Oberverwaltungsgericht" gestrichen. 14. In § 180 Abs. 6 wird die bisherige Nr. 7 gestrichen; folgende neue Nr. 7 wird eingefügt: „7. Die Vorschrift des § 34a Abs. 2 ist erst vom 1. Januar 1962 ab anzuwenden." Bonn, den 11. November 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 412 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Jahn (Marburg), Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: In § 78' Abs. 1 erhält der letzte Satzteil die folgende Fassung: „ ... sowie dabei die Besetzung und das Verfahren regeln." Bonn, den 10. November 1959 Frau Dr. Kuchtner Dr. Bartels Benda Hoogen Dr. Kanka Frau Klemmert Schlee Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Jahn (Marburg) Wittrock Dr. Bucher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) Anlage 5 Umdruck 413 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der FDP betr. Sicherung von schienengleichen Kreuzungen — Drucksache 1337 — 2. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten(f), Weber (Essen), Paul an den Wirtschaftsausschuß und Genossen betr. Europäische Wirtschaftsassoziation — Drucksache 1351 — 3. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen(f), Weber (Essen), Frau an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen Dr. Hubert, Schütz (München) und Genossen betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte — Drucksache 1352 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 4867 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Serres, Corterier und Genossen betr. Ständige Europäische Konferenz der Postminister an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 1353 - Bonn, den 10. November 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 414 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksachen 301, 1343). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 erhält in dem neugefaßten § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Absatz 2 Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt." Bonn, den 10. November 1959 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 415 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 15 Abs. 3 bis 5 werden gestrichen. 2. § 130 wird gestrichen. Bonn, den 10. November 1959 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 8 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksachen 301, 1343) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Bericht über die Folgerungen vorzulegen, die sie aus ihrer Denkschrift vom 31. Juli 1957 betr. Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe — Drucksache 3757 der 2. Wahlperiode - gezogen hat; 2. dem Bundestag gesetzliche und sonstige Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, auch die Verunreinigung der Luft durch nichtgewerbliche Anlagen, z. B. Wohnhausfeuerungen und Kraftfahrzeuge, wesentlich einzuschränken; 3. dem Bundestag einen umfassenden Bericht über das Ausmaß der Lärmbelästigung in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbreiten. Der Bericht soll Angaben darüber enthalten, welchen Umfang die Lärmbelästigung angenommen hat, welche schädlichen Folgen sie hat, welche Maßnahmen jetzt schon auf Grund geltender Gesetze getroffen werden und welche Umstände dazu geführt haben, daß diese Maßnahmen als unzureichend empfunden werden, welche Studien auf diesem Gebiete im In- und Ausland in jüngster Zeit gemacht wurden, welche gesetzlichen Maßnahmen andere Länder getroffen haben und mit welchem Erfolg, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, sich die Erfahrungen im In- und Ausland zunutze zu machen, um neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Bonn, den 11. November 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 417 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 35b muß das Zitat am Schluß lauten: „§ 15 Abs. 2 und 3" 2. In § 180 Abs. 6 wird folgende neue Nr. 6c eingefügt: „6c. Auf die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf Lebenszeit ernannten oder als Hilfs- 4868 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 richter bestellten Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet § 15 Abs. 3 keine Anwendung." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Dr. Gossel Dr. Kempfler Eilers (Oldenburg) Kühlthau Kühn (Bonn) Maier (Mannheim) Nieberg Demmelmeier Kramel Hackethal Berger Dr. Storm (Duisburg) Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Schranz Anlage 10 Umdruck 418 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: § 69 Abs. 5 wird in der Fassung des Beschlusses des Rechtsausschusses: „(5) Der Bund, die Länder, die Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit der Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst vertreten lassen." wiederhergestellt. Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Nieberg Berger Hübner Stauch Eilers (Oldenburg) Häussler Lang (München) Maier (Mannheim) Varelmann Hackethal Dr. Gossel Etzenbach Dr. Storm (Duisburg) Kühn (Bonn) Anlage 11 Umdruck 419 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Dr. Kanka, Bauer (Würzburg) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseiner Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 15 werden die Absätze 3 und 5 gestrichen. 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und 3" gestrichen. 3. In § 180 Abs. 6 wird die Nr. 7 gestrichen. Bonn, den 11. November 1959 Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Dr. Kanka Bauer (Würzburg) Dr. Arndt Metzger Schröter (Berlin) Rehs Wittrock Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Seidl (Dorf en) Dr. Winter Schlee Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Deringer Dr. Wilhelmi Anlage 12 Umdruck 420 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Varelmann, Lang (München), Lermer und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 Abs. 1 werden zwischen Satz 1 und Satz 2 folgende Sätze eingefügt: „Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen. Arbeiter, Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes können sich in Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis durch einen Beauftragten ihres Berufsverbandes oder ihrer Gewerkschaft vertreten lassen." 2. In § 159 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaters" die Worte „Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers" eingefügt. Bonn, den 11. November 1959 Arndgen Varelmann Lang (München) Lermer Kramel Dr. Seffrin Even (Köln) Häussler Winkelheide Krammig Meis Pelster Maucher Maier (Mannheim) Mühlenberg Brück Schüttler Mick Anlage 13 Umdruck 421 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 4869 Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 15 erhält folgenden Absatz 3: „(3) Mindestens die Hälfte der Richter jedes Gerichts soll drei Jahre hauptberuflich in der Verwaltung des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, ferner des Deutschen Reichs oder einer Einrichtung nach Artikel 130 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes tätig gewesen sein." 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 entfällt die Bezugnahme auf § 15 Abs. 3. 3. In § 180 Abs. 6 Nr. 7 ist in Satz 1 statt „§ 15 Abs. 5" einzusetzen „§ 15 Abs. 3"; Satz 2 im § 180 Abs. 6 Nr. 7 erhält folgenden Wortlaut: „Für die bei dem Inkrafttreten des Gesetzes im Amt befindlichen Richter gilt die bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verwaltungsgerichten abgeleistete Tätigkeit als solche im Sinne des § 15 Abs. 3 des Gesetzes, bis durch Neuernennungen von Richtern nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 erfüllt sind." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Dr. Huys Hübner Berberich Baier (Mosbach) Dr. Schwörer Bühler Etzenbach Fritz (Welsheim) Jahn (Stuttgart) Schmitt (Vockenhausen) Frau Renger Dr. Gossel Simpfendorfer Nieberg Anlage 14 Umdruck 422 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Jahn (Marburg), Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . Für den Fall der Ablehnung der Anträge auf Streichung des § 15 Abs. 3: Der Bundestag wolle beschließen: § 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Sie sollen ferner über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungswesens und des Verwaltungsrechts verfügen." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Weber (Koblenz) Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Schneider (Lollar) Hoogen Deringer Schlee Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Rehs Dr. Wilhelmi Dr. Winter Seidl (Dorfen) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Schröter (Berlin) Bauer (Würzburg) Wittrock Metzger
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    Rede von Erwin Folger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren! Ich würde es begrüßen, wenn sich die vorhin gezeigte lobenswerte Einmütigkeit bezüglich der Reinhaltung der Luft auch in bezug auf die Gewinnung einer guten Münchener Luft zeigen würde.
    Der Gesetzentwurf unter Punkt 8 unserer Tagesordnung hat das Ziel, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von München den Beschäftigten in Berlin und Hamburg gleichzustellen. Die Berliner und Hamburger Beschäftigten des öffentlichen Dienstes genießen seit Jahrzehnten ein gerechtfertigtes Privileg; sie erhalten einen örtlichen Sonderzuschlag. Es erscheint notwendig, diesen Sonderzuschlag jetzt auch den Beschäftigten in München zu geben.
    Dieser Gesetzentwurf hat das Plenum und die Ausschüsse schon wiederholt beschäftigt, und dementsprechend wurde auch in der Presse viel darüber berichtet. Anscheinend sind die 3 % inzwischen schon aufgegangen wie ein Schwamm im Wasser. In der Öffentlichkeit hört man bereits häufig: Da wollen die schon wieder mehr, die haben doch erst vor ein paar Wochen mehr bekommen.
    Der Haushaltsausschuß hat gegen diesen Antrag eingewandt, daß seine Verwirklichung den Bund 13 Millionen DM kosten würde. Das ist ein wesentlicher Irrtum. Die Stadtverwaltung München beschäftigt 30 000 Arbeiter, Angestellte und Beamte, der Bund beschäftigt einschließlich Bahn und Post in München 32 500. Die Stadt München hat 13 300 Ruhegehaltsempfänger, der Bund hat 16 500 Ruhegehaltsempfänger. Die Belastung für die Stadt München macht exakt 5,8 Millionen DM aus. Dann kann sie für den Bund unmöglich 13 Millionen DM ausmachen, sondern schätzungsweise ca. 6 bis 7 Millionen DM. Davon bekommt der Bund einen Teil in Form seines Anteils an der Lohnsteuer wieder zurück, während die Gemeinden nichts davon zurückbekommen, die Gemeindebeamten und -angestellten aber die auf diesen Betrag entfallende Lohnsteuer zahlen müssen. Der Irrtum ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß das Zahlenmaterial von zentralen Verrechnungsstellen in München stammt, die die Münchner und die auswärtigen Beamten usw. nicht auseinandergehalten haben. Ein Aufwand von 13 Millionen würde erst bei ca. 80 000 Beamten und Ruhegehaltsempfängern entstehen, eine Zahl, mit der auch nach den schlimmsten Befürchtungen in den nächsten zehn Jahren nicht zu rechnen sein wird.
    Vom Haushaltsausschuß wird ferner eingewandt, daß Zulagenwünsche von anderen Städten zu befürchten seien. Auch das ist nicht richtig.

    (Zuruf von der Mitte: Doch!)

    Die nach München nächstgrößere Stadt ist Köln.
    Köln aber hat 750 000 Einwohner und wahrscheinlich noch zehn Jahre lang keine Million Einwohner.
    Ferner wird ins Feld geführt, der Stadtrat von München habe seine Zustimmung davon abhängig gemacht, daß der Bund die Kosten trage. Das ist nicht richtig. Der Stadtrat in München hat bei seiner Zustimmung nur der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß beim Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowie Ländern und Gemeinden etwas geschieht, um solche Anforderungen auffangen zu können.
    Der Ausschuß für Inneres hat ursprünglich dem Antrag zugestimmt. Auf eine mysteriöse Weise ist der Antrag dann wieder vom Plenum zurückverwiesen worden, wahrscheinlich deshalb, weil eine Mehrheit erreicht werden sollte.
    Das waren die wesentlichsten Einwendungen, die vorgebracht wurden. Der Herr Kollege Brück hat in der 1. Lesung ausgeführt, der Antrag werde sehr ruhig, sachlich und wohlwollend überlegt werden. Eine sehr ruhige, sachliche und wohlwollende Überlegung kann nur dazu führen, daß Sie dem Antrag zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn die Damen und Herren, die eine menschlich verständliche Abneigung gegen München haben,

    (Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU)




    Folger
    diese Abneigung einen Augenblick überwänden und unserem Antrag zustimmten, und zwar in der Fassung der Zusammenstellung auf Drucksache 999, d. h. in der Fassung, die der Ausschuß für Inneres ursprünglich beschlossen hat.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat nunmehr der Abgeordnete Kühlthau.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Kühlthau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte zu verzeihen, daß ich Sie zu später Stunde nun doch noch mit dieser Frage beschäftigen muß. Ich muß zu dem, was der Herr Kollege Folger gesagt hat, einiges sagen.
    Vor allem hat er gesagt, der Gesetzentwurf sei, nachdem der Innenausschuß schon einmal darüber beschlossen gehabt habe, auf mysteriöse Weise nochmals an den Innenausschuß zurückgekommen. Da die Vorlage eine Vorlage mit haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen war, mußte sie an den mitberatenden Haushaltsausschuß gehen.

    (Abg. Folger: Er hatte schon vor der Zurückverweisung Stellung genommen!)

    — Es hat sich erwiesen, daß über das Votum des Haushaltsausschusses nach der Geschäftsordnung des Bundestages nicht hinweggegangen werden kann. Wir ständen praktisch, meine Damen und Herren, vor demselben Ergebnis, wenn Sie in diesem Augenblick den Gesetzentwurf annähmen.
    Ich darf sachlich noch einmal auf folgendes hinweisen. Es handelt sich um die Frage der 3%igen örtlichen Sonderzuschläge, die in Hamburg und Berlin gezahlt werden. Sie ist gelegentlich der Beratungen des Bundesbesoldungsgesetzes in den Jahren 1956 und 1957 hier recht eingehend diskutiert worden. Diese örtlichen Sonderzuschläge gehen auf Sonderzuschläge zurück, die im Jahre 1924 eingeführt wurden, beispielsweise hier im Rheinland während der Besatzungszeit 15% betrugen und dann mit dem Besoldungsgesetz 1927 untergingen. Man war der Meinung, daß es lediglich wegen des ausgedehnten Stadtgebietes bei den großen Städten Berlin und Hamburg unter den damaligen Verhältnissen gerechtfertigt sei, diese 3 % weiter zu zahlen. Wir waren uns bei den Beratungen des Bundesbesoldungsgesetzes darüber einig, daß die Unterschiede, die in den Lebenshaltungskosten in den einzelnen Gemeinden bestehen, lediglich durch den Ortszuschlag abgegolten werden. Es war nicht die Rede davon, daß praktisch eine neue Ortsklasse, d. h. eine solche für Gemeinden mit über einer Million Einwohner, eine Ortsklasse S plus 3 % zum örtlichen Sonderzuschlag, eingerichtet werden sollte.

    (Zuruf des Abg. Baur [Augsburg].)

    — Herr Kollege Baur, Sie selbst haben immer wieder mit betont, daß man das System der Ortsklassen
    — und das ist doch auch schon hier im Plenum des Hauses geäußert worden — überhaupt vereinfachen sollte. Es ist gelegentlich der Saarlanddebatte hier sogar beschlossen worden, die Bundesregierung zu ersuchen, die Ortsklasse B abzuschaffen, um zu einer möglichst einfachen Lösung zu kommen. Im selben Augenblick wird hier unter Anführung völlig
    neuer Momente versucht, praktisch eine neue Ortsklasse aufzustocken.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dringend, es bei dem Beschluß des Innenausschusses zu belassen und den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Wie gesagt, es kämen die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen noch hinzu. Aber schon aus sachlichen Gründen sollte man diesem Antrag nicht beitreten.