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ID0308909800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3089

  • date_rangeDatum: 11. November 1959

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    Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, den 11. November 1959 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Überplanmäßige Ausgaben des Bundesfinanzministeriums für Prozeßkosten Dr. Hettlage, Staatssekretär 4807 D, 4808 A Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 4808 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Verzollung des Tankinhalts der Kraftfahrzeuge Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4808 B, D Dr. Bucher (FDP) 4808 D Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Organisation StEG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4809 A, B Baur (Augsburg) (SPD) . . . . 4809 B Frage des Abg. Schultz: Einfuhr von sogenannten Kräuterweinen und minderwertigen Medizinalweinen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4809 C Frage des Abg. Mischnick: Auslegung der Vorschriften über die Bewertungsfreiheit Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4810 A Frage des Abg. Benda: Abschreibungsmöglichkeiten gemäß § 14 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4810 C Frage des Abg. Gewandt: Drosselung der Rindfleischeinfuhr aus Dänemark Schwarz, Bundesminister 4810 D Gewandt (CDU/CSU) 4811 B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Überplanmäßige Ausgaben des Bundesernährungsministeriums für Prozeßkosten Schwarz, Bundesminister 4811 C Frage des Abg. Memmel: Bundesmittel für die bayerischen Winzergenossenschaften Schwarz, Bundesminister . 4811 D, 4812 A Memmel (CDU/CSU) 4812 A Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Deutsch-österreichische Sozialabkommen Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4812 B, C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 4812 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 Frage des Abg. Matthes: Aufteilung des Arbeitsamts Bassum Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4812 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Abwerbung von Arbeitskräften Dr. Claussen, Staatssekretär 4813 A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 4813 B, C Frage des Abg. Lohmar: Herausgeberkreis der Zeitschrift „Wehrkunde" Strauß, Bundesminister . . . . 4813 C, D Lohmar (SPD) . . . . . . . . 4813 D Frage des Abg. Schultz: Behandlung von Anträgen auf Entschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für eine abgeleistete Wehrübung Strauß, Bundesminister 4814 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Dienstwaffen für Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 4814 C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4814 D Frage des Abg. Wittrock: Rechtsverordnung auf Grund des § 5 Abs. 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister . 4814 D, 4815 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4815 B Frage des Abg. Benda: Zulassung sog. geheimer Telefonnummern durch die Landespostdirektion Berlin Stücklen, Bundesminister . . . . 4815 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 4815 C Frage des Abg. Wehr: Mieterhöhungen in Bremen durch die Wirtschaftliche Forschungsgesellschaft, München Dr. Lindrath, Bundesminister . . 4815 D Nachwahl eines deutschen Mitgliedes des Europäischen Parlaments (Drucksache 1371) 4816 A Nachwahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1372) . . . . 4816 A Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1321) — Dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksachen 55, 1094 Anlage 2) ; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1322) — Dritte Beratung — Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 4816 C Dr. Arndt (SPD) . . . . 4817 D, 4832 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4826 D, 4834 D, 4843 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4827 A Kühlthau (CDU/CSU) 4830 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . 4831 B, 4836 A, 4842 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 4833 A, 4843 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4836 B Dr. Werber (CDU/CSU) . 4836 D, 4842 D, 4846 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 4838 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 4839 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 4841 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4841 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4844 B Memmel (CDU/CSU) 4844 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . 4845 B Schlee (CDU/CSU) 4845 D Bauer (Würzburg) (SPD) . 4845 D, 4847 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4847 A Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (1. ÄndG AKG) (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1260); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1342); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1303, zu 1303) ; — Zweite und Dritte Beratung -- 4847 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache 618); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1271, zu 1271) — Zweite Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1263) — Erste Beratung — Leber (SPD) . . . . . . . . . 4848 B Dr. Miessner (FDP) . . 4850 B, 4851 D Neuburger (CDU/CSU) . . 4850C, 4852 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen.) (Drucksache 301); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1343) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 4852 D, 4856 C, 4860 B Junghans (SPD) . . . . . . . . 4857 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4858 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . . 4859 A Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4859 D Stingl (CDU/CSU) 4860 A Jahn (Marburg) (SPD) 4860 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1266); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1361) — Zweite und dritte Beratung — 4860 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.) (Drucksache 511); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1302) — Zweite Beratung — Folger (SPD) 4861 B Kühlthau (CDU/CSU) 4862 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (FDP) (Drucksache 1282) — Erste Beratung — 4862 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Berichtigungsprotokoll vom 1. Juli 1955 zu dem Abkommen über das Zolltarifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache 1326) — Erste Beratung — 4862 D ,Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (FDP) (Drucksache 1281) — Erste Beratung — 4862 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 1367) — Erste Beratung — 4863 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; (Drucksachen 1227, 1360) 4863 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag (DP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, Einzelplan 10 (Drucksache 1306, Umdruck 338) . . . . 4863 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag (DP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, Einzelplan 10 (Drucksache 1362, Umdruck 350) . . . . 4863 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehem. Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt Kreis Bad Segeberg (Drucksachen 1222, 1308) . . . 4863 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutsche Ferngas Aktiengesellschaft (SWG) (Drucksachen 1230, 1309) 4863 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1252, 1310) 4863 C Entschließungen der 48. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 1288) 4863 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 413) 4863 D Nächste Sitzung 4863 D Anlagen 4865 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11 November 1959 4807 89. Sitzung Bonn, den 11. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 87. Sitzung Seite 4756 A Zeile 12 statt ,,Unrechtstatbestand" : Unrechtsstaat. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Dr. Burgbacher 25. 11. Diebäcker 11. 11. Döring (Düsseldorf) 11. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Engelbrecht-Greve 11. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Geiger (München) 12. 11. D. Dr. Gerstenmaier 11. 11. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Frau Kettig 11. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kreitmeyer 25. 11. Kurlbaum 11. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Muckermann 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Dr. Ratzel 11. 11. Richarts 11. 11. Scheel 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schneider (Hamburg) 11. 11. Schultz 12. 11. Dr. Starke 11. 11. Storch 14.11. Striebeck, 11. 11. Dr. Vogel 25. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Wolff (Berlin) 11. 11. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Brüns 12. 12. Gedat 12. 12. Dr. Gradl 12. 12. Lulay 31. 12. Theis 20. 11. Anlage 2 Umdruck 405 Änderungsantrag der Abgeordneten Ruf, Dr. Eckhardt, Dr. Schmidt (Wuppertal), Krammig, Corterier, Eberhard und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 Abs. 1 wird zwischen Satz 1 und Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen." 2. In § 159 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaters" die Worte „Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers" eingefügt. Bonn, den 11. November 1959. Ruf Dr. Eckhardt Dr. Schmidt (Wuppertal) Krammig Berberich Brand Brück Burgemeister Caspers Diel Dr. Dollinger Dr. Elbrächter Eplée Finckh Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim) Gewandt Dr. Gossel Günther Harnischfeger Dr. Graf Henckel Hesemann Höfler Holla Dr. Huys Jahn (Stuttgart) Kirchhoff Kisters Kraft Leicht Lulay Maucher Meis Menke Mensing Müller-Hermann Müser Frau Niggemeyer Rösing Scharnberg Schulze-Pellengahr Dr. Schwörer Siebel Dr. Stecker Corterier Dr. Harm Königswarter Lange (Essen) Regling Eberhard Frau Friese-Korn Mischnick Freiherr von Mühlen Rademacher Schultz Spitzmüller Weber (Georgenau) Dr. Will Dr, Preiß 4866 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 Anlage 3 Umdruck 406 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "(3) Die Senate der Oberverwaltungsgerichte entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern." 2. In § 15 werden die Absätze 3 und 5 gestrichen. 3. In § 18 wird das Wort und die Ziffer „und 3" gestrichen. 4. nach § 34 wird folgender § 34a eingefügt: „§ 34a (1) Die §§ 20 bis 34 gelten für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter bei den Oberverwaltungsgerichten entsprechend. (2) Als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter kann an das Oberverwaltungsgericht nur berufen werden, wer mindestens vier Jahre an einem Verwaltungsgericht als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter tätig war." 5. Die Überschrift des 4. Abschnitts (vor § 35) wird aus „Vertreter des öffentlichen Interesses" geändert in „Vertreter des Interesses der Regierung". 6. In § 35 Abs. 1 werden die Worte „öffentliches Interesses" ersetzt durch die Worte „Interesses der Bundesregierung". 7. In § 35a Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „des öffentlichen Interesses" ersetzt durch die Worte „des Interesses der Landesregierung (Senats) ". 8. In § 35b werden die Worte „öffentlichen Interesses" ersetzt durch die Worte „Interesses der Landesregierung (Senats) ". 9. In § 69 Abs. 01 werden im ersten Satz die Worte „und vor dem Oberverwaltungsgericht" sowie im zweiten Satz die Worte „der Berufung und" und die Worte „es gilt nicht für die Stellung des Antrages nach § 46" gestrichen. 10. Der § 130 wird gestrichen. 11. Der § 141 wird gestrichen. 12. In § 169c werden die Worte „und vor dem Oberverwaltungsgericht" gestrichen. 13. In § 170 Abs. 1 werden die Worte „und dem Oberverwaltungsgericht" gestrichen. 14. In § 180 Abs. 6 wird die bisherige Nr. 7 gestrichen; folgende neue Nr. 7 wird eingefügt: „7. Die Vorschrift des § 34a Abs. 2 ist erst vom 1. Januar 1962 ab anzuwenden." Bonn, den 11. November 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 412 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Kuchtner, Jahn (Marburg), Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: In § 78' Abs. 1 erhält der letzte Satzteil die folgende Fassung: „ ... sowie dabei die Besetzung und das Verfahren regeln." Bonn, den 10. November 1959 Frau Dr. Kuchtner Dr. Bartels Benda Hoogen Dr. Kanka Frau Klemmert Schlee Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Dr. Wilhelmi Dr. Winter Jahn (Marburg) Wittrock Dr. Bucher Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Schneider (Lollar) Anlage 5 Umdruck 413 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der FDP betr. Sicherung von schienengleichen Kreuzungen — Drucksache 1337 — 2. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten(f), Weber (Essen), Paul an den Wirtschaftsausschuß und Genossen betr. Europäische Wirtschaftsassoziation — Drucksache 1351 — 3. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen(f), Weber (Essen), Frau an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen Dr. Hubert, Schütz (München) und Genossen betr. Reiseerleichterungen für Kriegsversehrte — Drucksache 1352 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 4867 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Serres, Corterier und Genossen betr. Ständige Europäische Konferenz der Postminister an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 1353 - Bonn, den 10. November 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 414 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksachen 301, 1343). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 erhält in dem neugefaßten § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Absatz 2 Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt." Bonn, den 10. November 1959 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 415 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 15 Abs. 3 bis 5 werden gestrichen. 2. § 130 wird gestrichen. Bonn, den 10. November 1959 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 8 Umdruck 416 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksachen 301, 1343) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Bericht über die Folgerungen vorzulegen, die sie aus ihrer Denkschrift vom 31. Juli 1957 betr. Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe — Drucksache 3757 der 2. Wahlperiode - gezogen hat; 2. dem Bundestag gesetzliche und sonstige Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, auch die Verunreinigung der Luft durch nichtgewerbliche Anlagen, z. B. Wohnhausfeuerungen und Kraftfahrzeuge, wesentlich einzuschränken; 3. dem Bundestag einen umfassenden Bericht über das Ausmaß der Lärmbelästigung in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbreiten. Der Bericht soll Angaben darüber enthalten, welchen Umfang die Lärmbelästigung angenommen hat, welche schädlichen Folgen sie hat, welche Maßnahmen jetzt schon auf Grund geltender Gesetze getroffen werden und welche Umstände dazu geführt haben, daß diese Maßnahmen als unzureichend empfunden werden, welche Studien auf diesem Gebiete im In- und Ausland in jüngster Zeit gemacht wurden, welche gesetzlichen Maßnahmen andere Länder getroffen haben und mit welchem Erfolg, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, sich die Erfahrungen im In- und Ausland zunutze zu machen, um neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten. Bonn, den 11. November 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 417 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 35b muß das Zitat am Schluß lauten: „§ 15 Abs. 2 und 3" 2. In § 180 Abs. 6 wird folgende neue Nr. 6c eingefügt: „6c. Auf die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf Lebenszeit ernannten oder als Hilfs- 4868 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 richter bestellten Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet § 15 Abs. 3 keine Anwendung." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Dr. Gossel Dr. Kempfler Eilers (Oldenburg) Kühlthau Kühn (Bonn) Maier (Mannheim) Nieberg Demmelmeier Kramel Hackethal Berger Dr. Storm (Duisburg) Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Schranz Anlage 10 Umdruck 418 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: § 69 Abs. 5 wird in der Fassung des Beschlusses des Rechtsausschusses: „(5) Der Bund, die Länder, die Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit der Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst vertreten lassen." wiederhergestellt. Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Nieberg Berger Hübner Stauch Eilers (Oldenburg) Häussler Lang (München) Maier (Mannheim) Varelmann Hackethal Dr. Gossel Etzenbach Dr. Storm (Duisburg) Kühn (Bonn) Anlage 11 Umdruck 419 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Weber (Koblenz), Dr. Kanka, Bauer (Würzburg) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseiner Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 15 werden die Absätze 3 und 5 gestrichen. 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und 3" gestrichen. 3. In § 180 Abs. 6 wird die Nr. 7 gestrichen. Bonn, den 11. November 1959 Hoogen Dr. Weber (Koblenz) Dr. Kanka Bauer (Würzburg) Dr. Arndt Metzger Schröter (Berlin) Rehs Wittrock Jahn (Marburg) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Seidl (Dorf en) Dr. Winter Schlee Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Deringer Dr. Wilhelmi Anlage 12 Umdruck 420 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Varelmann, Lang (München), Lermer und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 69 Abs. 1 werden zwischen Satz 1 und Satz 2 folgende Sätze eingefügt: „Bei Verfahren in Steuersachen sind als Bevollmächtigte auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zugelassen. Arbeiter, Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes können sich in Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis durch einen Beauftragten ihres Berufsverbandes oder ihrer Gewerkschaft vertreten lassen." 2. In § 159 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Steuerberaters" die Worte „Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers" eingefügt. Bonn, den 11. November 1959 Arndgen Varelmann Lang (München) Lermer Kramel Dr. Seffrin Even (Köln) Häussler Winkelheide Krammig Meis Pelster Maucher Maier (Mannheim) Mühlenberg Brück Schüttler Mick Anlage 13 Umdruck 421 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Werber und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1959 4869 Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 15 erhält folgenden Absatz 3: „(3) Mindestens die Hälfte der Richter jedes Gerichts soll drei Jahre hauptberuflich in der Verwaltung des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, ferner des Deutschen Reichs oder einer Einrichtung nach Artikel 130 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes tätig gewesen sein." 2. In § 18 Abs. 1 Satz 2 entfällt die Bezugnahme auf § 15 Abs. 3. 3. In § 180 Abs. 6 Nr. 7 ist in Satz 1 statt „§ 15 Abs. 5" einzusetzen „§ 15 Abs. 3"; Satz 2 im § 180 Abs. 6 Nr. 7 erhält folgenden Wortlaut: „Für die bei dem Inkrafttreten des Gesetzes im Amt befindlichen Richter gilt die bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verwaltungsgerichten abgeleistete Tätigkeit als solche im Sinne des § 15 Abs. 3 des Gesetzes, bis durch Neuernennungen von Richtern nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 erfüllt sind." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Werber Dr. Huys Hübner Berberich Baier (Mosbach) Dr. Schwörer Bühler Etzenbach Fritz (Welsheim) Jahn (Stuttgart) Schmitt (Vockenhausen) Frau Renger Dr. Gossel Simpfendorfer Nieberg Anlage 14 Umdruck 422 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber (Koblenz), Jahn (Marburg), Dr. Bucher, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . Für den Fall der Ablehnung der Anträge auf Streichung des § 15 Abs. 3: Der Bundestag wolle beschließen: § 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Sie sollen ferner über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungswesens und des Verwaltungsrechts verfügen." Bonn, den 11. November 1959 Dr. Weber (Koblenz) Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Schneider (Lollar) Hoogen Deringer Schlee Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Rehs Dr. Wilhelmi Dr. Winter Seidl (Dorfen) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Schröter (Berlin) Bauer (Würzburg) Wittrock Metzger
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    Rede von Dr. Friedrich Werber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man heute im Bundestag die erste und die zweite Reihe der verehrten Kollegen ansieht, fällt es einem als Nichtjuristen nicht leicht, dieser juristischen Großkoalition standzuhalten, die sich heute im Bundeshaus auch zur Verteidigung des Antrages, die Absätze 3 und 5 des § 15 zu streichen, in der dritten Lesung zusammengeschlossen hat. Ich erinnere den Herrn Abgeordneten Jahn daran, daß er in einem Zwischenruf in der zweiten Lesung die Meinung bekundet hat, es gehe bei diesem Streichungsantrag, den die Kollegen des Innenausschusses in Abweichung von der Meinung des Rechtsausschusses gestellt haben, eigentlich nicht um eine Gewissensfrage, das sei zu pointiert gewesen. Aber ich habe nach den Ausführungen sowohl des Herrn Abgeordneten Arndt



    Dr. Werber
    als auch des Herrn Abgeordneten Schmid, der am Schluß gerade auch allgemeine Gesichtspunkte herausgestellt hat, das Gefühl, daß wir bei § 15 Abs. 3 und 5 eben doch bei einer Frage angekommen sind, wo sich die Geister scheiden. Ich bleibe da bei meiner Auffassung, die ich in der zweiten Lesung vertreten habe.
    Ich darf noch einmal daran erinnern, daß es den Kollegen vom Innenausschuß nicht darauf ankam, in einem großen Streitgespräch unseren Standpunkt gegenüber dem des Rechtsausschusses aus Prestigegründen durchzusetzen. Wir haben wochenlang gewartet, ob wir zu einem Gespräch kämen. Nach der zweiten Lesung wäre durchaus Zeit gewesen, mit uns über die Dinge zu sprechen und den Versuch einer Einigung zu machen.
    Die Unterzeichner des Antrags Umdruck 421 wollten vor diesem Hohen Hause den Beweis liefern, daß es ihnen darauf ankommt, eine breite gemeinsame Basis zu finden. Unser Antrag Umdruck 421 ist nicht ein Eventualantrag wie der Änderungsantrag Umdruck 422, der erst zum Zuge kommen soll, wenn die Anträge auf Streichung des § 15 Abs. 3 abgelehnt werden sollten. Im Gegensatz zu unserem Antrag in der zweiten Lesung wollen wir aus freien Stücken Ihrem Anliegen, meine Damen und Herren, insoweit entgegenkommen, als wir vorschlagen, daß die Hälfte der Richter keine drei Jahre in einer Verwaltung tätig gewesen zu sein braucht; eine erweiterte Ausbildung wird für diese Hälfte nicht verlangt. Wenn Sie unseren Vorschlag mit der Regierungsvorlage und mit Ihren eigenen Anträgen vergleichen, werden Sie zugeben müssen, daß das ein Kompromiß ist, der den guten Willen der Kollegen des Innenausschusses, insbesondere der Unterzeichner des Antrages, dartut, zu einer Einigung auf breiter Basis zu gelangen und es nicht auf eine Entscheidung mit einer knappen Mehrheit ankommen zu lassen.
    Der Herr Abgeordnete Arndt hat vorhin gesagt, ihm komme das Anliegen des Innenausschusses so vor, als ob dabei von einem obrigkeitsstaatlichen Denken ausgegangen würde, einem Denken, das einer vergangenen Zeit angehöre. Ich darf ihm versichern, wenn er auch jetzt nicht im Saale ist, daß uns das völlig fernliegt. Im Gegenteil, der Regierungspräsident, der Präsident eines Landschaftsverbandes, der Minister, der sich in zivilen oder Verkehrssachen vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht verantworten muß, genießt hier keinen Vorzug. Auch die Entscheidungen, die er in seinem Amt fällt, dürfen vor dem Gericht keinen Vorzug genießen. Da decken sich unsere Meinungen völlig. Ich möchte klar aussprechen, daß, wenn wir für einen Teil der Richter eine berufliche Erfahrung fordern, das in gar keiner Weise so ausgelegt werden kann, daß wir im obrigkeitsstaatlichen Denken befangen sind.
    Meine Damen und Herren, überlegen Sie doch folgendes: Wenn die Streitfälle vor das Verwaltungsgericht gehen, waren sie bereits in einem Behördenbescheid und in einem Widerspruchsbescheid festgelegt. Das Verwaltungsgericht ist eigentlich, wenigstens in der Sache, sozusagen die dritte. Instanz, und es ist schon ein sehr hohes Maß von Sachkenntnis notwendig, um die Fragen zu beurteilen und zu entscheiden. Es ist doch nicht möglich, daß etwa eine Kammer, die mit drei jungen Gerichtsassessoren besetzt ist, nachher über diese Dinge entscheidet.

    (Abg. Dr. Arndt: Das ist doch gar nicht möglich!)

    Bei den Verwaltungsgerichtsverfahren ist noch etwas anderes zu bedenken. Der Bürger — und von dem Bürger ist viel gesprochen worden — empfindet die Ausführung, die Anwendung der Gesetze und Verordnungen manchmal als viel eingreifender, viel wichtiger als die Gesetze selbst. Die Gesetze, die wir im Bundestag machen — von ganz großen optischen Gesetzen jetzt einmalabgesehen —, empfindet er nicht so unmittelbar wie die Anwendung dieser Gesetze, die Ausführungsverordnungen und die anderen Maßnahmen, die von den Behörden ausgehen. Für ihn repräsentiert sich der Staat weitgehend in der Verwaltung, die man manchmal, sei es zu Recht, sei es zu Unrecht, als Bürokratie bezeichnet.
    Die Erfahrung zeigt, daß ein großer Teil der Prozesse vor den Verwaltungsgerichten und auch vor den Oberverwaltungsgerichten in der Berufungsinstanz verlorengehen. Ich weiß nicht, wie viele es sind. Ich bin aber überzeugt, daß die Mehrheit der Prozesse verlorengeht. Das hängt zum Teil damit zusammen, daß die Kläger sich über die rechtliche Situation nicht im klaren sind.
    Ich glaube nun, daß es sehr wichtig ist — das liegt auch im Staatsinteresse —, schon in der ersten Instanz und natürlich noch viel mehr in der zweiten Instanz die Möglichkeit offenzuhalten, auf dem Vergleichswege noch zu helfen und auch da noch Vorschläge zu machen, wo der Buchstabe des Gesetzes dem Richter leider nicht die Möglichkeit gibt, Anträgen stattzugeben.
    Der Bürger, der im Verwaltungsgerichtverfahren und auch in der Berufung unterlegen ist, trägt — das mag gut oder schlecht sein — eine Verbitterung in sich. Wenn er ,das abweisende Urteil vor sich hat, wendet sich seine Stimmung oft gegen den Staat.
    Heute morgen hat ein von mir sehr verehrter Kollege in einem Gespräch im Innenausschuß den Standpunkt vertreten, daß der Bürger eben das Risiko tragen müsse, wenn er in den Prozeß gehe. Das ist so. Aber bei einem Verwaltungsstreitverfahren soll der Bürger das Empfinden haben, daß der Richter auch in den Fällen, wo die Klage nach dem Buchstaben nicht mehr zum Zuge kommen kann, noch die Möglichkeit besitzt, die Verwaltung in diesem oder jenem Punkt vergleichsweise zum Nachgeben zu bringen oder zumindest einen Weg zu suchen, der dem Anliegen in etwa entspricht. Auf diesem Gebiet gibt es viele praktische Beispiele.
    Ich bin überzeugt, daß der Verwaltungsrichter, der aus der Verwaltung kommt und seine Kenntnisse auch aus der Verwaltungspraxis schöpft, durch Vergleichsvorschläge manche Dinge aus der



    Dr. Werber
    Welt schaffen kann, die sonst nicht befriedigend erledigt werden können.
    Die Regelung, die wir auf dem Umdruck 421 beantragen, ist die mildeste Form, die man sich überhaupt denken kann. Es gibt keine mildere Form; denn dadurch, daß die Hälfte der Richter genau wie die anderen Richter berufen wind, ist dem Anliegen des Rechtsausschusses weitgehend Rechnung getragen. Ich möchte daher annehmen, daß der Antrag auf Umdruck 421 angesichts der Gesamtsituation dazu beitragen kann, daß der § 15 des Gesetzes auf einer breiten Basis verabschiedet wird.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
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    Bitte schön!