Rede von
Hugo
Scharnberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben nun das Für und Wider einer zentralen und dezentralen Lösung gehört. Ohne hier auf die Einzelheiten dieses Für und Wider einzugehen, möchte ich an die Zeit erinnern, als wir die Bundesbank schufen und eine ähnliche Differenz hatten. Wir erlebten damals, daß diese Differenz sechs Jahre lang anhielt, bis die Sache in den Bundestag kam und dem Bundestagsausschuß überwiesen wurde. Damals haben wir den Bundesrat gebeten, an den Verhandlungen des Ausschusses durch Vertreter teilzunehmen. Es gelang in einer sachlichen Arbeit, eine Verständigung herbeizuführen, die, wie ich glaube, auch heute noch alle beteiligten Kreise zufriedenstellt.
Wir sollten mit diesem Gesetz denselben Versuch machen. Ich zweifle nicht, daß der Versuch zum Erfolg führen wird; denn in der Hauptsache sind wir uns doch einig. Wir wollen eine gute, schlagkräftige und schnell handlungsfähige Bankenaufsicht haben und wir sind uns auch in den Zielen dieser Aufsicht einig. Diese Ziele sind erstens die Unterstützung der Währungspolitik der Bundesregierung und der Notenbank und zweitens der Schutz der Gläubiger
der Banken, um Wirtschaftskrisen, die von Vertrauenskrisen innerhalb des Bankgewerbes ausgehen könnten, zu vermeiden. Ich erinnere an die Ereignisse im Jahre 1931, um das zu verdeutlichen, was hier gemeint ist. Im übrigen erinnere ich auch daran, daß das Jahr 1931 und die damalige Bankenkrise der Ausgangspunkt für die Schaffung der Bankenaufsicht war, die bis dahin ja nicht existierte.
Alle anderen Punkte des Gesetzes sind vorwiegend fachlicher Natur. Ich darf es mir deshalb versagen, auf diese Punkte im einzelnen einzugehen. Sie sind Sache der Ausschußberatung unter den erwähnten Zielsetzungen des Gesetzes. Ich beantrage die Überweisung der Vorlage an den Wirtschaftsausschuß — federführend — und den Finanzausschuß — mitberatend —.