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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1959 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ehren und Schoettle . . . . . . . . 4511 A Mandatsniederlegung des Abg. Recktenwald 4511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung (Neuordnung) des Bundesversorgungsgesetzes (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Frau Kalinke, Tobaben und Fraktionen der CDU/CSU, DP) (Drucksache 957 [neu]) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Versorgung der Opfer des Krieges (Kriegsopferversorgungs-Neuordnungsgesetz — KOVNOG) (FDP) (Drucksache 962) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung (Kriegsopferversorgungs-Neuregelungsgesetz - KDVNG) (Drucksache 1239) — Erste Beratung — Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (SPD) (Drucksache 1262) — Erste Beratung — Antrag betr. Kriegsopferversorgung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksachen 621, 990) Blank, Bundesminister . . 4511 C, 4533 B, 4540 A, 4558 D, 4559 D Etzel, Bundesminister . . . 4512 A, 4551 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 4514 D Dr. Rutschke (FDP) 4521 B Rasch (SPD) . . 4528 C, 4557 C, 4559 C Bazille (SPD) . . . . . . . . 4533 C Ruf (CDU/CSU) 4540 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 4543 D Frau Kalinke (DP) 4545 D Ritzel (SPD) 4548 D Mi schnick (FDP) 4552 C Arndgen (CDU/CSU) . . 4555 B, 4563 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4560 A Maucher (CDU/CSU) 4561 B Dr. Mommer (SPD) 4563 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1256) — Erste Beratung — . . . . . . 4563 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1240); Schriftlicher Bericht des Arbeitsausschusses (Drucksache 1294) — Zweite und dritte Beratung — 4563 D Antrag betr. Aussetzung des Butterzolls (SPD) (Drucksache 1297) . . . . . . . 4564 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem AH-gemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1266) — Erste Beratung — . . . . 4564 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte (FDP) (Drucksache 1274) — Erste Beratung — . . . . 4564 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) — Erste Beratung — . 4564 D Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 27. Juni 1958 zum Europäischen Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 1117); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1278) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4564 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1290) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4565 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 23. Dezember 1957 mit der Dominikanischen Republik (Drucksache 912); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1295) — Zweite und dritte Beratung — 4565 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1958 zum Handelsabkommen vom 20. März 1926 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Portugal (Drucksache 1030); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1296) — Zweite und dritte Beratung — 4565 C Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1293) 4565 D Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD) (Drucksache 1286) 4565 D Nächste Sitzung 4565 D Anlagen 4567 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 4511 84. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 23. 10. Dr. Bärsch 22. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Birkelbach 23. 10. Fürst von Bismarck 7. 11. Büttner 22. 10. Corterier 23. 10. Dr. Dehler 23. 10. Demmelmeier 23. 10. Deringer 22. 10. Diekmann 23. 10. Dr. Eckhardt 23. 10. Eilers (Oldenburg) 23. 10. Eisenmann 23. 10. Engelbrecht-Greve 23. 10. Dr. Friedensburg 23. 10. Dr. Furler 23. 10. Gedat 31. 10. Geiger (München) 23. 10. Geldhagen 25. 10. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 31. 10. Hahn 23. 10. Dr. Hellwig 23. 10. Hilbert 1. 12. Hoogen 22. 10. Huth 23. 10. Illerhaus 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 10. Dr. Jordan 22. 10. Josten 23. 10. Kalbitzer 23. 10. Katzer 23. 10. Dr. Kohut 23. 10. Dr. Kopf 23. 10. Dr. Kreyssig 23. 10. Krüger (Olpe) 7. 11. Dr. Leiske 23. 10. Lenz (Brühl) 23. 10. Dr. Leverkuehn 23. 10. Dr. Lindenberg 23. 10. Lücker (München) 23. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 10. Maier (Freiburg) 15. 12. Margulies 23. 10. Metzger 23. 10. Odenthal 23. 10. Pelster 30. 10. Pohle 23. 10. Dr. Ratzel 23. 10. Rehs 23. 10. Richarts 23. 10. Ruhnke 24. 10. Ruland 23. 10. Scharnowski 29. 10. Scheel 23. 10. Dr. Schild 23. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 22. 10. Schmidt (Hamburg) 23. 10. Dr. Schwörer 24. 10. Dr. Seffrin 23. 10. Dr. Serres 23. 10. Dr. Starke 23. 10. Storch 23. 10. Sträter 23. 10. Frau Strobel 23. 10. Theis 31. 10. Unertl 23. 10. Wagner 23. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 22. 10. Frau Wolff (Berlin) 23. 10. Worms 23. 10. Dr. Zimmer 22. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Burgbacher 26. 10. Leber 30. 10. Matthes 15. 11. Anlage 2 Umdruck 394 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Baldauf, Draeger und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143 d biss 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr. 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 21. Oktober 1959 Gottesleben Baldauf Draeger Winkelheide Teriete Wullenhaupt Caspers Harnischfeger Dr. Zimmer Memmel Dr. Reith Balkenhol Dr. Knorr Dr. Winter Dr. Siemer 4568 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 Anlage 3 Umdruck 395 Änderungsantrag der Abgeordneten Wilhelm, Matzner und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143d bis 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr. 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 22. Oktober 1959 Wilhelm Matzner Börner Junghans Höhmann Frau Beyer (Frankfurt Altmaier Welke Dr. Schäfer Dr. Dr. Heinemann Faller Schröder (Osterode) Lange (Essen) Dr. Seume Folger Haage Anlage 4 Umdruck 4001 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143 d bis 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr, 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 22. Oktober 1959 Dr. Hoven Ramms Dr. Schneider (Saarbrücken) Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Einen Augenblick, meine Damen und Herren!

    (Weitere Zurufe des Abg. Arndgen.)

    — Herr Kollege, lassen Sie ausnahmsweise auch mich einmal etwas sagen!
    Meine Damen und Herren, die Geschichte mit dem § 37 der Geschäftsordnung muß anders werden! Herr Kollege Schellenberg, in diesem Fall sind Sie noch nicht einmal im Recht. Wir haben eine Übereinkunft getroffen, daß Reden zur Begründung und Einbringung ohne Zwischenfragen angehört werden. Ich habe Ihre Zwischenfrage zugelassen, weil ich mit Ihnen der Meinung bin, was zur Verlebendigung der Diskussion in diesem Haus geschehen kann, ist immer willkommen. Aber die Frau Abgeordnete, die das Wort hat, hat in diesem Fall das Recht auf ihrer Seite, denn sie befindet sich bei einer Einbringung. Die Debatte findet anschließend statt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Fahren Sie bitte fort, Frau Abgeordnete.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es geht darum, daß der Frau und Mutter trotz der Schwere des sie persönlich betreffenden Schicksals genügend innere Kräfte verbleiben und gewonnen werden, um die
Familie neu zusammenzuschließen. Auf ihren Schultern liegt die Doppelfunktion, Vaterstelle zu vertreten und zugleich Mutter zu sein. Auf ihren Schultern liegt der ganze materielle Unterhalt und die seelische Stützung der Familie.
Die Neuordnung des Bundesversorgungsgesetzes muß iso gestaltet sein, daß die alleinstehende Mutter ihre ureigenste Aufgabe, Mittelpunkt der Familie und Erzieherin ihrer Kinder zu sein, erfüllen kann. Wenn dem Kind schon der Vater fehlt, so darf ihm nicht noch die Mutter genommen werden, indem man die Mutter zwingt, im Arbeitsprozeß den Unterhalt der Familie selbst zu beschaffen.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Existenz und die Grundlage des Lebens vorrangig gerade denen zu gewährleisten, die vom Kriegsopferschicksal am schwersten betroffen sind, die ihre Gesundheit so weit eingebüßt haben, daß sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Existenz und die ihrer Familie aus eigener Kraft zu sichern. Ich stimme hier mit Bundesarbeitsminister Blank überein, daß wir alle diesem schwerstbetroffenen Personenkreis in besonderer Weise verpflichtet sind.
Diese Verpflichtung besteht dreifach, sie besteht gegenüber den Schwerstbeschädigten, gegenüber den Hinterbliebenen und gegenüber den Eltern, die ihre letzten, einzigen oder alle Kinder verloren haben. Hier hat die Rente den Charakter der vollen Unterhaltsleistung. Die Versorgung muß .so gestaltet sein, daß sie der Größe des gebrachten Opfers gerecht wird. Sie darf sich nicht allein an den Lebenshaltungskosten und an dem unteren Lohnniveau orientieren, sondern muß einen gerechten Anteil an der allgemeinen Steigerung des Lebensstandards und des Sozialproduktes gewähren, an dessen Schaffung die Kriegsopfer einen so bedeutenden Anteil haben.
Die Antragsteller sind der Meinung, daß die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes individuell an den Grad der Versehrtheit und den außergewöhnlichen beruflichen Schaden der Schwerstbeschädigten angepaßt wenden müssen.
Die Unterhaltssicherung muß aber gleichzeitig —und jetzt komme ich zu einem Kernstück der Konzeption des vorliegenden Entwurfs — die Möglichkeit 'bieten, daß auch der Schwerstbeschädigte die ihm noch verbliebenen und neu gewonnenen Fähigkeiten und Kräfte erneut einsetzen kann. Das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit muß gerade bei den jenigen Kriegsopfern verwirklicht werden, die schwerste Opfer gebracht haben. Wir werden im Ausschuß das Anliegen unserer Schwerstbeschädigten berücksichtigen, nämlich dahin wirken, daß den schwerstbeschädigten Pflegezulageempfängern die Vollrente ungekürzt neben dem Arbeitseinkommen belassen wird.
Der Vorrang der Rehabilitation gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Rentengestaltung nicht die Zielsetzung der vollen Unterhaltsleistung hat, sondern der Beschädigte durch seine eigene Leistung den Unterhalt für sich und seine Familie sichert.
Die Rehabilitation umfaßt drei Hauptteile, einmal die Heilbehandlung, zweitens die Wiedereingliede-



Frau Dr. Probst
rung in den Beruf durch Umschulung, Ausbildung sowie Sicherung des Arbeitsplatzes durch das Schwerbeschädigtengesetz und drittens — das ist das Entscheidende — die Grundrente. Die Grundrente ist ein integrierender Bestandteil der Rehabilitation. Das muß der deutschen Öffentlichkeit auch ,einmal gesagt werden. Diese Grundrente isst kein Ehrensold der deutschen Nation, sie ist keine Einkommenshilfe im gewöhnlichen Sinn, wie immer wieder behauptet wird, sie ist auch keine geldliche Abfindung, kein Schmerzensgeld als Ablösung immaterieller Schäden. Wie könnte man den Verlust des Augenlichts geldlich abfinden wollen! Die Grundrente hat vielmehr eine ganz spezifische Funktion von zentraler Bedeutung innerhalb des Rechts der deutschen Kriegsopfer.
Ich folge der Begründung, die die Bundesregierung bei der Vorlage des Bundesversorgungsgesetzes 1950 selbst gegeben hat:
Die Grundrente hat einen Ausgleich zu bieten für die Mehraufwendungen an Kraft und für die materiellen Aufwendungen, die ein gesunder Mensch nicht hat, und für den Ausfall von wirtschaftlichen Vorteilen aus einer Betätigung außerhalb des Berufs.
Für die Hinterbliebenen stellt die Grundrente einen Ausgleich der durch den Verlust des Ehemannes, des Vaters und Ernährers sich ergebenden besonderen Belastung dar.
Die Grundrente hat den Siam, dem Beschädigten als Ausgleich für seine Behinderung eine Starthilfe zu geben in seinem beruflichen Wettbewerb, den er sonst unter den gleichen Bedingungen wie der Gesunde zu beistehen hat. Die Grundrente bildet als Bestandteil der Rehabilitierung eine fortwirkende Voraussetzung zur Entfaltung und Steigerung des Leistungswillens und damit zur Erreichung und Erhaltung der Unterhaltssicherung und des Einkommens unabhängig von seiner Höhe. Die Zielsetzung der Grundrente hat ausnahmslos Geltung für jede Art des beruflichen Einsatzes, ja, für jegliche Form des menschlichen Daseins. Sie ist als Festrente neben jedem anderen Einkommen zu gewähren. Sie stellt einen unabdingbaren Rechtsanspruch dar. Ihre Unantastbarkeit entspricht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch, der dem Bundesversorungsgesetz zugrunde liegt.
Die Grundrenten in ihrer derzeitigen Höhe und ihrem derzeitigen Verhältnis zur Ausgleichsrente erfüllen nicht mehr die ihnen vom Gesetzgeber zugedachte Funktion. Die antragstellenden Fraktionen stimmen in dieser Auffassung mit der Meinung des Bundesrats voll überein. In der Überzeugung, daß die Stärkung der eigenen Kraft gerade bei dem Personenkreis der Kriegsopfer das entscheidende Prinzip ist, daß das so schwer getroffene Selbstbewußtsein der Kriegsopfer durch die erneute Entfaltung der Persönlichkeitskräfte gestärkt wenden muß, in der Überzeugung, daß demnach der Förderung des Leistungswillens die Priorität zukommt, sind die antragstellenden Fraktionen zu einer wesentlichen Erhöhung der Grundrente im Gefüge der Versorgungsleistungen entschlossen.
Schon in der 6. Novelle hatten alle Fraktionen dieses Hauses einstimmig die Grundrenten dem Verhältnis von 1:1 angenähert. Dieses Verhältnis von 1:1 ist in dem vorliegenden Entwurf für die Erwerbsminderungsgrade von 100 %, 90 % und 80 °/o voll erreicht. Bei den darunterliegenden Erwerbsminderungsgraden ist die Grundrente dem Verhältnis 1:1 weiter angenähert.
Diese Konzeption ist vollinhaltlich vom Bundesrat in seiner Empfehlung zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung übernommen worden mit der Begründung, es handele sich um einen ersten Schritt zur Verlagerung des Schwergewichts der Versorgungsleistung von der Ausgleichsrente zur Grundrente, und damit sei der Rechtscharakter des Gesetzes verstärkt. Die Konzeption befindet sich weiter in Übereinstimmung mit der Grundsatzerklärung aller Mitglieder des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen. In dieser Grundsatzerklärung des Kriegsopferausschusses ist gesagt worden, daß der Ausschuß auch in Zukunft an der bisher einmütig vertretenen und vom Deutschen Bundestag einstimmig gebilligten Auffassung festhält, daß den Kriegsopfern eine Versorgung gewährt werden muß, die der Größe des gebrachten Opfers und die dem Leistungswillen Rechnung trägt. Der Ausschuß ist einstimmig der Auffassung, daß der Weiterentwicklung der Grundrenten eine besondere Bedeutung zukommt.
Wir werden uns bemühen, zu dem Kapitel Heilbehandlung und zu dem Kapitel der sozialen Fürsorge im Ausschuß Wesentliches beizutragen. Ich möchte sagen, daß die Vorschläge des Herrn Bundesarbeitsministers gerade in bezug auf die Heilbehandlung sehr zu begrüßen sind. Sie weisen neue Wege. Sie enthalten wesentliche Verbesserungen, die wir im Ausschuß übernehmen werden.
Was die §§ 25 bis 27 anlangt, so sind die Antragsteller der Auffassung, daß die soziale Fürsorge, die eine wesentliche Voraussetzung zur Rehabilitierung bildet, unter allen Umständen Inhalt des BVG bleiben muß. Wir werden den neuen Grundsätzen des Sozialhilfegesetzes Rechnung tragen.
In bezug auf die Berufsschadensrente sei mir nur eine Bemerkung erlaubt. Die Berufsschadensrente für den sogenannten höherwertigen Beruf kann nur dann eine gerechte und sozial befriedigende Lösung darstellen, wenn zugleich die Lebenserwartung des jungen Gefallenen und des in jungen Jahren schwer Beschädigten in gerechter Weise berücksichtigt wird.
Die Antragsteller halten an dem Institut der Ausgleichsrente fest. Sie gehen davon aus, daß die Ausgleichsrente ihre volle Funktion in bezug auf die Unterhaltssicherung der Schwerstbeschädigten hat. Wir werden in diesem Punkt die Anregungen des Herrn Ministers Blank in dem Grundgedanken, demjenigen besonders zu helfen, der am schwersten betroffen ist, aufnehmen und in unsere Vorstellungen einarbeiten. Die Ausgleichsrente hat auch heute noch ihre Funktion im Zusammenhang mit der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit der Erholungsfürsorge. In beiden Fällen sinkt das Normaleinkommen ab. Auch hier werden wir uns sehr



Frau Dr. Probst
eingehende Vorstellungen über den Zusammenhang zwischen Krankengeld, Heilbehandlung, Einkommen und der Gestaltung der Ausgleichsrente machen müssen. Genauso wird uns — ich darf hier für alle Parteien sprechen — die Erholungsfürsorge sehr eingehend beschäftigen. Wir werden zu moderneren Vorstellungen der vorbeugenden Behandlung, und zwar einer rechtzeitig vorbeugenden Behandlung kommen müssen.
Die Ausgleichsrente kann aber nur ihre echten Funktionen erfüllen, wenn die Einkommensgrenze entsprechend gestaltet ist, wobei gerade die unteren Einkommensstufen besonders zu berücksichtigen sind. Die Antragsteller befinden sich in ihrer Konzeption in voller Übereinstimmung mit der Bundesregierung selbst, die zum ersten Entwurf des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges am 12. September 1950 gesagt hat:
Die Art der Rentenminderung, die in jedem Falle eine Feststellung des Einkommens und dessen laufende Nachprüfung erfordert, kann nicht befriedigen.
Die Bundesregierung fährt fort:
Abgesehen davon, daß die Betroffenen durch diese Einkommensfeststellungen ständig beunruhigt und verärgert werden, wirkt die Art der Rentenkürzung auch lähmend auf den Arbeitswillen.
Wir sind hier vollkommen einer Meinung.
Wir befinden uns mit unseren wesentlichen Verbesserungsvorschlägen zu der Anrechnung des sonstigen Einkommens in voller Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der gerade das System der Pauschalierung für einen Fortschritt hält, und zwar auch verwaltungsmäßig.
Dem Herrn Bundesarbeitsminister kann nur zugestimmt werden, wenn er vor den drei genannten Ausschüssen gesagt hat: Die Sozialpolitik ist keine Arme-Leute-Politik. Nach diesem Grundsatz müssen die Einkommensgrenzen gestaltet werden. Ich darf seinem neuen Gedanken, daß die Einkommensberechnungen im Zusammenhang mit der Gewährung der Ausgleichsrente nur einmal im Jahr stattfinden sollen, nur voll zustimmen. Der Herr Arbeitsminister wird sicher hierfür im Ausschuß eine Mehrheit aller Fraktionen haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der DP geht davon aus, daß eine Verlagerung des Schwergewichts des Rentensystems auf die Ausgleichsrenten eine Strukturveränderung des Bundesversorgungsgesetzes herbeiführen würde, die dem Grundsatz der Erhaltung des Leistungswillens nicht entspricht. Die Förderung des Leistungswillens ist das tragende Prinzip des Bundesversorgungsgesetzes.
Heute, meine sehr geehrten Herren und Damen, sind Zehntausende der schaffenden deutschen Menschen Kriegsopfer. Die Kriegsopfer haben das deutsche Sozialprodukt vom ersten Tage an mitgeschaffen, sie haben das Wachsen des deutschen Sozialprodukts mitgetragen, sie haben Steuern gezahlt, sie leisten Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen, sie tragen die Aufwendungen für die Befriedigung ihrer Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz zum Teil durch ihrer Hände Arbeit selbst.
Die Leistungen der deutschen Kriegsopfer im produktiven Einsatz sind im deutschen Bundeshaushalt ablesbar. Die produktive Gestaltung des Kriegsopferrechts führt im Haushalt zu wesentlichen Einsparungen. In der Tat ist der prozentuale Anteil der Ausgaben, wie ich schon gesagt habe, abgesunken. Wenn man die Ist-Zahl des Kriegsopferhaushalts des Jahres 1951 in Höhe von 3,169 Milliarden DM mit der Ist-Zahl des Kriegsopferhaushalts des Jahres 1958 in Höhe von 3,463 Milliarden DM zuzüglich der Aufwendungen gemäß § 90 des Bundesversorgungsgesetzes in Höhe von 432 Millionen DM vergleicht, so zeigt sich, daß sich der Haushalt der Kriegsopferversorgung absolut nur um 726 Millionen DM erhöht hat, obwohl die fünf Novellen zum Bundesversorgungsgesetz eine Bruttoaufwendung in Höhe von 2,445 Milliarden DM beinhaltet haben. Werden von der Summe der Bruttoaufwendungen auf Grund der fünf Novellen die Ist-Mehraufwendungen des Haushalts in Höhe von 726 Millionen DM sowie die natürlichen Ersparnisse durch das Herauswachsen der Waisenkinder, durch die Heirat von Kriegerwitwen und durch die Rentenkapitalisierung in Höhe von insgesamt 503,6 Millionen DM in Abzug gebracht, so ergibt sich eine Summe von 1,2 Milliarden DM, die durch den Leistungswillen der deutschen Kriegsopfer erspart worden ist.
Ich darf im Namen aller Fraktionen dieses Hohen Hauses den Dank der Volksvertretung für das zum Ausdruck bringen, was die Kriegsopfer als Schaffende unter Aufbietung der noch verbliebenen und der neu gewonnenen Kräfte zum Wohle des ganzen Volkes geleistet haben und täglich aufs neue in einer unbekannten Tapferkeit leisten. Ich tue dies mit dem Bekenntnis zu der Verpflichtung, den Opfern des Krieges im Rahmen einer gerechten Sozialordnung eine würdige Versorgung zu gewährleisten, die auf der Achtung vor der Würde des Menschen und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit aufgebaut ist.
Ich schließe mit dem Ausdruck des Dankes der antragstellenden Fraktionen — der CDU/CSU und der DP — an den Herrn Bundesfinanzminister und an den Herrn Arbeitsminister für ihre unablässigen gemeinsamen Bemühungen um die Erschließung der haushaltsmäßigen Deckung

(Lachen bei der SPD — Beifall bei der CDU/CSU)

des vorliegenden Gesetzentwurfs, dessen finanzielles Volumen eine Aufwendung von 1050 Millionen DM erfordert. Diesen Dank möchte ich in besonderer Weise auch an den Herrn Bundeskanzler richten,

(erneutes Lachen und Rufe von der SPD: „Bravo"!)

der sich immer und besonders in dieser Stunde als
ein Freund der deutschen Kriegsopfer erwiesen hat.

(Anhaltendes Lachen bei der SPD. — Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)




Frau Dr. Probst
Die Antragsteller haben geglaubt, in Übereinstimmung mit der Bundesregierung die Kriegsopfer nicht der Unpopularität von Steuererhöhungen aussetzen zu sollen. Ich darf als Sprecherin der CDU/ CSU-Fraktion und der DP-Fraktion erklären, daß alles geschehen ist, was überhaupt im Bereich des Möglichen liegt und haushaltsmäßig verantwortet werden kann, um die Finanzierung des vorliegenden Gesetzentwurfes so zu gestalten, daß Steuererhöhungen vermieden werden können. Die Antragsteller sind sich bewußt, daß jede Ausweitung des finanziellen Volumens bis Ende 1962 nur durch Steuererhöhungen gedeckt werden kann. Ich bin überzeugt, daß alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, wenn sie vor die Wahl zwischen einer wesentlichen Erhöhung der Dauerleistungen für alle Kriegsopfer und einem früheren Termin des Inkrafttretens gestellt sind, sich mit uns im Interesse der deutschen Kriegsopfer für wesentlich erhöhte Dauerleistungen entscheiden werden.
Ich bitte das Hohe Haus um Überweisung des vorliegenden Gesetzesantrags der Fraktionen der CDU/CSU und der DP, Drucksache 957 (neu), an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Begründung des FDP-Gesetzentwurfs — Drucksache 962 — gebe ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.