Rede von
Theodor
Blank
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 21. Mai dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung beschlossen, der Ihnen in der Drucksache 1239 vorliegt. Dieser Entwurf sieht eine Änderung des Leistungs- und des Verfahrensrechts vor. Ich darf hierzu auf die dem Entwurf beigefügte ausführliche Begründung verweisen.
Gestatten Sie mir aber einige kurze Bemerkungen zum Grundsätzlichen.
Die Bundesregierung hat sich bei der Beratung des Entwurfs an den Finanzrahmen gehalten, der 1 dein Arbeitsminister als äußerste Grenze der Mehraufwendungen zugestanden worden war. Diesen Rahmen habe ich nach sozialen Gesichtspunkten auszufüllen versucht. Ich wollte in erster Linie denjenigen Beschädigten helfen, ihnen höhere Renten zukommen lassen, die zu ihrer Beschädigung auch noch die härtesten wirtschaftlichen Nachteile hinnehmen mußten.
Diesen doppelt getroffenen Männern, den Witwen, den Waisen und den Eltern, die sich in großer materieller Not befinden, ihnen wollte ich rasch und ausreichend helfen.
Es ist und bleibt meine unerschütterliche Überzeugung,
daß mögliche Mehrleistungen diesen Menschen mit Vorrang zukommen müssen.
Der Krieg hat unterschiedlich zugeschlagen. Er hat den einen härter getroffen als den andern mit gleichen Körperschäden. Hier, wo er härter getroffen hatte, mehr zu helfen, das war meine Absicht.
Wenn nunmehr durch die Verschiebung des Inkrafttretens und dadurch, daß spätere Minderausgaben schon jetzt in die Regelung einbezogen werden — worüber aber mein Kollege Etzel noch einiges sagen wird —, mehr Mittel zur Verfügung stehen,
4512 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959
Bundesarbeitsminister Blank
so freue ich mich darüber, doch möchte ich wünschen, daß bei den Ausschußberatungen über die verschiedenen Vorlagen das soziale Anliegen der Bundesregierung und das soziale Anliegen ihres Entwurfes Beachtung finden mögen.