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ID0308400200

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    Vokabeln: 7
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    Deutscher Bundestag 84. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1959 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Ehren und Schoettle . . . . . . . . 4511 A Mandatsniederlegung des Abg. Recktenwald 4511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung (Neuordnung) des Bundesversorgungsgesetzes (Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Frau Kalinke, Tobaben und Fraktionen der CDU/CSU, DP) (Drucksache 957 [neu]) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Versorgung der Opfer des Krieges (Kriegsopferversorgungs-Neuordnungsgesetz — KOVNOG) (FDP) (Drucksache 962) — Erste Beratung — Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung (Kriegsopferversorgungs-Neuregelungsgesetz - KDVNG) (Drucksache 1239) — Erste Beratung — Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (SPD) (Drucksache 1262) — Erste Beratung — Antrag betr. Kriegsopferversorgung (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksachen 621, 990) Blank, Bundesminister . . 4511 C, 4533 B, 4540 A, 4558 D, 4559 D Etzel, Bundesminister . . . 4512 A, 4551 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . 4514 D Dr. Rutschke (FDP) 4521 B Rasch (SPD) . . 4528 C, 4557 C, 4559 C Bazille (SPD) . . . . . . . . 4533 C Ruf (CDU/CSU) 4540 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 4543 D Frau Kalinke (DP) 4545 D Ritzel (SPD) 4548 D Mi schnick (FDP) 4552 C Arndgen (CDU/CSU) . . 4555 B, 4563 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4560 A Maucher (CDU/CSU) 4561 B Dr. Mommer (SPD) 4563 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1256) — Erste Beratung — . . . . . . 4563 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1240); Schriftlicher Bericht des Arbeitsausschusses (Drucksache 1294) — Zweite und dritte Beratung — 4563 D Antrag betr. Aussetzung des Butterzolls (SPD) (Drucksache 1297) . . . . . . . 4564 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem AH-gemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten (Drucksache 1266) — Erste Beratung — . . . . 4564 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte (FDP) (Drucksache 1274) — Erste Beratung — . . . . 4564 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) — Erste Beratung — . 4564 D Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 27. Juni 1958 zum Europäischen Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 1117); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1278) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4564 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1290) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4565 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 23. Dezember 1957 mit der Dominikanischen Republik (Drucksache 912); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1295) — Zweite und dritte Beratung — 4565 B Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1958 zum Handelsabkommen vom 20. März 1926 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Portugal (Drucksache 1030); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1296) — Zweite und dritte Beratung — 4565 C Ubersicht 9 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1293) 4565 D Antrag betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz (SPD) (Drucksache 1286) 4565 D Nächste Sitzung 4565 D Anlagen 4567 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 4511 84. Sitzung Bonn, den 22. Oktober 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Baade 23. 10. Dr. Bärsch 22. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Birkelbach 23. 10. Fürst von Bismarck 7. 11. Büttner 22. 10. Corterier 23. 10. Dr. Dehler 23. 10. Demmelmeier 23. 10. Deringer 22. 10. Diekmann 23. 10. Dr. Eckhardt 23. 10. Eilers (Oldenburg) 23. 10. Eisenmann 23. 10. Engelbrecht-Greve 23. 10. Dr. Friedensburg 23. 10. Dr. Furler 23. 10. Gedat 31. 10. Geiger (München) 23. 10. Geldhagen 25. 10. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 31. 10. Hahn 23. 10. Dr. Hellwig 23. 10. Hilbert 1. 12. Hoogen 22. 10. Huth 23. 10. Illerhaus 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 10. Dr. Jordan 22. 10. Josten 23. 10. Kalbitzer 23. 10. Katzer 23. 10. Dr. Kohut 23. 10. Dr. Kopf 23. 10. Dr. Kreyssig 23. 10. Krüger (Olpe) 7. 11. Dr. Leiske 23. 10. Lenz (Brühl) 23. 10. Dr. Leverkuehn 23. 10. Dr. Lindenberg 23. 10. Lücker (München) 23. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 10. Maier (Freiburg) 15. 12. Margulies 23. 10. Metzger 23. 10. Odenthal 23. 10. Pelster 30. 10. Pohle 23. 10. Dr. Ratzel 23. 10. Rehs 23. 10. Richarts 23. 10. Ruhnke 24. 10. Ruland 23. 10. Scharnowski 29. 10. Scheel 23. 10. Dr. Schild 23. 10. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 22. 10. Schmidt (Hamburg) 23. 10. Dr. Schwörer 24. 10. Dr. Seffrin 23. 10. Dr. Serres 23. 10. Dr. Starke 23. 10. Storch 23. 10. Sträter 23. 10. Frau Strobel 23. 10. Theis 31. 10. Unertl 23. 10. Wagner 23. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 22. 10. Frau Wolff (Berlin) 23. 10. Worms 23. 10. Dr. Zimmer 22. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Burgbacher 26. 10. Leber 30. 10. Matthes 15. 11. Anlage 2 Umdruck 394 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Baldauf, Draeger und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143 d biss 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr. 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 21. Oktober 1959 Gottesleben Baldauf Draeger Winkelheide Teriete Wullenhaupt Caspers Harnischfeger Dr. Zimmer Memmel Dr. Reith Balkenhol Dr. Knorr Dr. Winter Dr. Siemer 4568 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 Anlage 3 Umdruck 395 Änderungsantrag der Abgeordneten Wilhelm, Matzner und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143d bis 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr. 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 22. Oktober 1959 Wilhelm Matzner Börner Junghans Höhmann Frau Beyer (Frankfurt Altmaier Welke Dr. Schäfer Dr. Dr. Heinemann Faller Schröder (Osterode) Lange (Essen) Dr. Seume Folger Haage Anlage 4 Umdruck 4001 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksachen 1240, 1294). Der Bundestag wolle beschließen: Hinter Artikel VII wird ein neuer Artikel VIII angefügt: „Artikel VIII Im Saarland gelten bis zum 30. September 1962 die Vorschriften der §§ 143 d bis 143 n, für die übrigen Betriebe im Sinne des § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung entsprechend mit der Maßgabe, daß die Voraussetzungen des § 143 d Abs. 1 Nr, 1 für diese Betriebe nicht erfüllt sein müssen." Bonn, den 22. Oktober 1959 Dr. Hoven Ramms Dr. Schneider (Saarbrücken) Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 21. Mai dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung beschlossen, der Ihnen in der Drucksache 1239 vorliegt. Dieser Entwurf sieht eine Änderung des Leistungs- und des Verfahrensrechts vor. Ich darf hierzu auf die dem Entwurf beigefügte ausführliche Begründung verweisen.
    Gestatten Sie mir aber einige kurze Bemerkungen zum Grundsätzlichen.
    Die Bundesregierung hat sich bei der Beratung des Entwurfs an den Finanzrahmen gehalten, der 1 dein Arbeitsminister als äußerste Grenze der Mehraufwendungen zugestanden worden war. Diesen Rahmen habe ich nach sozialen Gesichtspunkten auszufüllen versucht. Ich wollte in erster Linie denjenigen Beschädigten helfen, ihnen höhere Renten zukommen lassen, die zu ihrer Beschädigung auch noch die härtesten wirtschaftlichen Nachteile hinnehmen mußten.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Diesen doppelt getroffenen Männern, den Witwen, den Waisen und den Eltern, die sich in großer materieller Not befinden, ihnen wollte ich rasch und ausreichend helfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist und bleibt meine unerschütterliche Überzeugung,

    (Lachen bei der SPD)

    daß mögliche Mehrleistungen diesen Menschen mit Vorrang zukommen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Krieg hat unterschiedlich zugeschlagen. Er hat den einen härter getroffen als den andern mit gleichen Körperschäden. Hier, wo er härter getroffen hatte, mehr zu helfen, das war meine Absicht.
    Wenn nunmehr durch die Verschiebung des Inkrafttretens und dadurch, daß spätere Minderausgaben schon jetzt in die Regelung einbezogen werden — worüber aber mein Kollege Etzel noch einiges sagen wird —, mehr Mittel zur Verfügung stehen,
    4512 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 84, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959
    Bundesarbeitsminister Blank
    so freue ich mich darüber, doch möchte ich wünschen, daß bei den Ausschußberatungen über die verschiedenen Vorlagen das soziale Anliegen der Bundesregierung und das soziale Anliegen ihres Entwurfes Beachtung finden mögen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Herr Kollege Blank hat Ihnen soeben seine Ansicht zu den heutigen Vorlagen dargetan. Sie werden mit Recht erwarten, daß auch der Bundesfinanzminister zu der Frage einer verbesserten Kriegsopferversorgung Stellung nimmt. Es liegt auf der Hand, daß es sich dabei nicht nur um ein sozialpolitisches Problem ersten Ranges, sondern auch um ein finanzpolitisches Problem nicht geringeren Ranges handelt.
    Die Auseinandersetzungen um eine verbesserte Kriegsopferversorgung haben zum Teil Formen angenommen, die die sachliche und objektive Sicht auch der finanziellen Zusammenhänge getrübt haben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Dabei sind völlig falsche Spekulationen über das finanziell Mögliche, über angebliche neue Zahlenspiele und auch Tiber mein Verhältnis zum Sozialminister angestellt worden.
    Die Regierungsvorlage ist im ständigen und guten Einvernehmen zwischen dem Herrn Kollegen Blank und mir erarbeitet worden. Die Zustimmung zu dem neuen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der weitgehende Verbesserungen der Kriegsopferversorgung vorsieht, ist das Ergebnis längerer und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministern auf Grund vielseitiger Einwirkungen und aus dem Wunsch heraus, in der Kriegsopferfrage zu einem Vorschlag zu kommen, der im Parlament eine Mehrheit findet. Mit Nachdruck lehne ich Meinungsäußerungen ah, die dahin gehen, daß wir beide hier getrennte Wege gegangen seien.

    (Lachen bei der SPD.)

    Herr Kollege Blank hat als Sozialminister eine bestimmte Vorstellung über die notwendigen Verbesserungen der Kriegsopferversorgung gehabt. Leitgedanke seines Vorschlages war eine wesentliche Anhebung der Ausgleichsrenten. Dadurch sollten die Schwerbeschädigten und vor allem die Witwen und Waisen eine Verbesserung ihrer Ausgleichsrenten erhalten, die es ihnen einigermaßen ermöglichte, davon zu leben, auch wenn sie kein sonstiges Einkommen haben. Diese Anhebung der Ausgleichsrenten sollte zugleich sichern, daß auch dieser Personenkreis an der allgemeinen Verbesserung der Lebenshaltung und dem vermehrten Volkswohlstand teilhat. Wie Herr Kollege Blank, so halte auch ich heute diesen Grundgedanken für richtig und für den wichtigsten Bestandteil der Neuregelung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs bestand Einvernehmen darüber, daß sich die geplante Verbesserung der Kriegsopferversorgung in einem Rahmen von 550 Millionen DM Mehrausgaben jährlich halten sollte und mußte. Nur diesen Betrag konnte der Bundeshaushalt aufbringen — schon dahei mußten erhebliche Anstrengungen gemacht werden —, und selbstverständlich mußten alle übrigen Ausgabenbereiche des Bundeshaushalts unter dem Druck dieses Mehrbedarfs für die Kriegsopferversorgung ihre eigenen Ausgaben kürzen.
    Um diesen Mehraufwand aufzufangen, der nach der Regierungsvorlage schon ab 1. Juni 1959 eintreten sollte, waren bereits bei der Verabschiedung des Haushaltsplans für das laufende Finanzjahr 1959 vorsorgliche Maßnahmen getroffen worden. Das Haushaltsgesetz selbst ermöglichte nur eine teilweise Deckung des erwarteten Mehrbedarfs. Ein Restbetrag von rund 300 Millionen DM blieb zunächst ungedeckt. Um auch diesen vorsorglich durch Wenigerausgaben an anderer Stelle zu decken, beschloß die Bundesregierung auf meinen Vorschlag, die Kürzung von 6 % nach dem Haushaltsgesetz uni weitere 3 %o auf 9 % zu erhöhen. Diese Kürzung erfaßt alle nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben des Bundes. Die Mehrkürzung um 3 % wird nach unserer Schätzung den zunächst noch nicht gedeckten Teilbetrag von 300 Millionen DM im Laufe dieses Finanzjahres erbringen. Da die Regierungsvorlage ah 1. Juli 1959 für 10 Monate des laufenden Finanzjahres wirksam werden sollte, würde der dadurch entstehende Mehraufwand von rund 460 Millionen DM haushaltsmäßig gedeckt sein.
    An diesen Überlegungen und finanziellen Voraussetzungen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kriegsopferversorgung hat sich in der Zwischenzeit bis zum heutigen Tage nichts geändert. Der Bundesfinanzminister besitzt auch heute keine höheren Mittel für die neue Vorlage. Er hat auch nicht irgendwelche neuen Mittel zur Verfügung oder herbeigezaubert; ich betone diese Tatsache ganz besonders. Es ist auch keinesfalls so, daß der Finanzminister unter dem Druck politischer Zusammenhänge etwas tiefer in seinen Sack geguckt hätte, um dort die fehlenden Beträge für eine weitere Verbesserung der Kriegsopferversorgung zu entdecken. Einer solchen Mißdeutung, wie ich sie leider häufig gefunden habe, muß ich sehr bestimmt widersprechen. Nach wie vor stehen für eine verbesserte Kriegsopferversorgung, bezogen auf die Verhältnisse des laufenden Haushaltsjahres, jährlich rund 550 Millionen DM zur Verfügung.
    Der Initiativantrag ,der CDU-Fraktion will nun aber auch die Grundrenten in die Verbesserung einbezogen wissen. Dadurch würde sich der gesamte Mehrbedarf für ein Jahr von rund 550 Millionen DM, wie soeben ausgeführt, auf rund eine Milliarde DM erhöhen.
    Dieser erhebliche Mehrbedarf könnte theoretisch auf zwei Wegen gedeckt werden; einmal durch die Erhöhung der Steuern. Für diesen Fall ist gelegentlich eine Erhöhung der Steuern auf Genußmittel erörtert worden; auf sie wurde in der Begründung zum Gesetz hingewiesen. Oder aber zum zweiten
    Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Oktober 1959 4513
    Bundesfinanzminister Etzel
    durch Terminverschiebung und Zurverfügungstellung von Mitteln, um die sich der unseren Berechnungen zugrunde liegende Ausgabenbetrag von jährlich 550 Millionen DM in der Zukunft dadurch vermindert, daß durch natürliche Abgänge gewisse Beträge von dieser Summe nicht mehr ausgegeben werden. Ich möchte zu dem Wort „natürliche Abgänge" eine erklärende Bemerkung machen: Wir verstehen darunter, daß die Waisen, wenn sie das 18. Lebensjahr überschreiten, in der Regel aus der Kriegsopferversorgung ausscheiden und daß selbstverständlich in jedem Jahr Menschen sterben, nicht infolge ihrer Verwundungen, sondern ganz natürlich, wie wir alle sterben müssen. So gibt es Wenigerausgaben in den künftigen Jahren von Jahr zu Jahr.
    Auf keinen Fall können die Steuermehreinnahmen, die im laufenden Finanzjahr entstehen werden, zur Deckung des Mehrbedarfs verwendet werden. Die laufenden Veröffentlichungen meines Hauses über das Steueraufkommen haben der Öffentlichkeit bereits gezeigt, daß wir nach dem typischen Ablauf des Finanzjahres am Ende des Haushaltsjahres 1959 zwar mit einer Steuermehreinnahme von etwas über eine Milliarde D-Mark gegenüber dem Voranschlag rechnen dürfen. Unter normalen Verhältnissen wäre es natürlich möglich, solche Mehreinnahmen bei sonst ausgeglichenem Gesamthaushalt für Mehrausgaben zu verwenden. Das ist aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht der Fall.
    Wir befinden uns in einer, ich möchte fast sagen, verrückten Lage, indem wir bei steigenden Steuererträgen und steigender Sparkapitalbildung nicht in der Lage sind, den außerordentlichen Teil des Bundeshaushalts zu bedienen. Sie werden sich erinnern, daß sehr wichtige Ausgaben — insbesondere denke ich hier an die Forderungen des Wohnungsbaus — in den außerordentlichen Haushaltsplan in der Annahme eingestellt wurden, daß der Bund etwa 3 Milliarden DM an Kreditmitteln aufnehmen könnte. Die bisherige Entwicklung hat uns aber gezeigt, daß dies nicht der Fall sein wird. Die Mittel für einen außerordentlichen Haushalt von 3 Milliarden DM sind anscheinend, jedenfalls unter den gegenwärtigen unruhigen Kapitalmarktverhältnissen, für den Bund nicht zu beschaffen. Das ist nicht nur mein Eindruck, sondern auch die Meinung der Deutschen Bundesbank und der führenden Kreditbanken im Bundesanleihekonsortium.
    Wenn der auf dem Kapitalmarkt zu beschaffende Betrag von 3 Milliarden DM durch Steuermehreinnahmen von rund 1 Milliarde DM auf 2 Milliarden DM verkleinert wird, werden wir immer noch genug Anstrengungen zu machen haben, um diese verkleinerte Lücke zu schließen. Der Bund hat bisher den Geldmarkt zur Deckung seines außerordentlichen Kassenbedarfs nur mit geringen Beträgen von rund 500 Millionen DM in Anspruch nehmen können.
    Zu den außerordentlichen Geldquellen darf keinesfalls der laufende Betriebsmittelkredit des Bundes bei der Bundesbank gerechnet werden, der ausschließlich zum Ausgleich des Kassenbedarfs infolge des ungleichmäßigen Anfalls der Einnahmen und Ausgaben bestimmt ist. Betriebsmittelkredite sind in keiner Form geeignet, zur Deckung des außerordentlichen Haushalts beizutragen, ganz zu schweigen davon, daß jede Inanspruchnahme des Betriebsmittelkredits des Bundes bei der Bundesbank — sie hat vorübergehend schon 1,2 Milliarden DM überschritten —eine Geldschöpfung darstellt, die zusätzliche Nachfrage schafft; das wäre in einer Zeit offensichtlich überhitzter Konjunktur alles andere als ein antizyklisches Konjunkturverhalten.
    Mit Recht fordern das Hohe Hans und die ganze öffentliche Meinung eine Einfügung der Finanzpolitik in die allgemeinen konjunkturpolitischen Bemühungen der Bundesbank. Die Verwendung des Betriebsmittelkredits als Deckungsmittel für den außerordentlichen Bundeshaushalt wäre, um es noch einmal zu sagen, gerade das Gegenteil. Wir müssen daher jede Mark an Steuermehreinnahmen verwenden, um die fehlenden Einnahmen des außerordentlichen Haushalts zu ersetzen. Das entspricht nicht nur den Bestimmungen der Verfassung und der Haushaltsordnung, sondern ist auch ein politisches Gebot mit absolutem Vorrang. Würden wir anders verfahren und diese Steuermehreinnahmen für die Deckung zusätzlicher Ausgaben verwenden, so könnten wir wesentliche Teile des vom Parlament bereits beschlossenen außerordentlichen Haushalts für das laufende Finanzjahr nicht bedienen; an der Spitze steht dabei die Finanzierung des Wohnungsbaus.
    Wenn aber die Steuermehreinnahmen des laufenden Jahres für eine weitere Verbesserung der Kriegsopferversorgung nicht zur Verfügung stehen und wenn wir gleichzeitig auf die Erhöhung der Steuern für diesen Zweck verzichten wollen und das wollen wir —, sehe ich nur den einen Weg, durch eine Terminverschiebung die Mittel, die der zusätzlichen Kriegsopferversorgung für das Jahr 1959 zugedacht sind -- das sind, wie erwähnt, 460 Millionen DM —, auf das Jahr 1960 zu übertragen und in den späteren Jahren die infolge natürlicher Abgänge nicht verausgabten Mittel für diese erhöhten Ausgaben zur Verfügung stellen.
    Ich möchte versuchen, Ihnen diese Zusammenhänge durch Zahlen zu veranschaulichen. Im ordentlichen Haushaltsjahr 1959 haben wir, wie ich bereits gesagt habe, nach der Regierungsvorlage für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung, und zwar mit einer Geltung für zehn Monate, einen Dekkungsbetrag von 460 Millionen DM vorgesehen. Es ist finanztechnisch möglich, diese bereitgestellte Deckung in das nächste Jahr zu übertragen, wenn sie in diesem Jahr nicht mehr beansprucht wird. Da der Mehrbedarf für die Kriegsopferversorgung nach dem Initiativantrag der CDU-Fraktion für ein volles Jahr rund 1 Milliarde DM beträgt, entstünde bei einem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 196C für die restlichen zehn Monate ein Mehrbedarf von rund 875 Millionen DM. Unter Hinzuziehung der übertragenen Mittel aus dem laufenden Finanzjahr könnte also dieser Bedarf voll gedeckt werden. Damit wären wir die Finanzierungssorge für die Jahre 1959 und 1960 los.



    Bundesfinanzminister Etzel
    Der Bedarf für die Kriegsopferversorgung ist im übrigen im Jahre 1960 um rund 60 Millionen DM geringer als in 1959 und wird sich voraussichtlich im Jahre 1961 um weitere 195 Millionen DM im Verhältnis zum Jahre 1959 verringern. Der natürliche Rückgang der Versorgungsberechtigten erleichtert die Deckung des Mehrbedarfs im Jahre 1961 und in den folgenden Jahren. Allerdings wird uns das Jahr 1961 wegen dieser und anderer Finanzzusammenhänge noch seine eigenen Finanzprobleme aufgeben.
    Immerhin glaubte ich als gewissenhafter Hüter der Bundesfinanzen es vertreten zu können, auf diese Art und Weise zu einer weiteren materiellen Verbesserung der Kriegsopferversorgung durch Einbeziehung der Grundrenten beitragen zu können. Diese Entschließung ist mir vom Finanziellen her — das dürfen Sie mir glauben — sehr schwergefallen. Das werden Sie mir als Finanzminister nicht übelnehmen. Ich durfte und darf nicht einmal sicher sein, daß diese Operation überall richtig verstanden wird.
    Der natürliche Rückgang in der Zahl der Versorgungsempfänger in den kommenden Jahren hat zu der irrigen Vorstellung beigetragen, als ob es sich hier um eine Art Zweckvermögen handelte, dessen Wenigerausgaben in späteren Jahren zu Mehrausgaben in der Gegenwart verwendet werden können. Solche finanzpolitischen Vorausüberlegungen sind falsch. Der Finanzminister kann wohl wie jeder Familienvater Wenigerausgaben eines vergangenen Jahres zu Mehrausgaben eines künftigen Jahres verwenden. Aber er kann mit dem besten Willen nicht Wenigerausgaben zukünftiger Jahre zur Begründung von Mehrausgaben in der Gegenwart verwenden. Dazu kommt, daß er sich das erforderliche Geld immer erst beschaffen muß. Solche Vorwegnahmen künftiger Verbesserungen wären finanztechnisch nur durch die Aufnahme von Krediten möglich, die alsdann aus den künftigen Minderausgaben zurückzuzahlen wären. Eine solche Überlegung kommt auch aus vielen offensichtlichen Zusammenhängen für eine Vorfinanzierung etwaiger künftiger Wenigerausgaben bei der Kriegsopferversorgung unter keinen Umständen in Betracht.
    Vorfinanzierungen müssen über den Kapitalmarkt gehen. Ich habe Ihnen schon dargetan, daß der laufende Bedarf des außerordentlichen Haushalts kaum über den Kapitalmarkt zu finanzieren ist. Zusätzlicher Vorfinanzierungsbedarf ist nicht aufzubringen. Was hier vorgeschlagen wird, ist die Verwendung von Wenigerausgaben eines laufenden und eines vergangenen Jahres für Mehrausgaben desselben laufenden oder eines zukünftigen Jahres. Das aber erscheint mir vertretbar.
    Meine Damen und Herren! Die weitere Beratung des Gesetzentwurfs wird uns noch mehrfach Gelegenheit geben, seine finanzielle Seite in den Einzelheiten zu erörtern. Heute kam es mir nur darauf an, klärende Worte zu der Regierungsvorlage und dem Initiativantrag der CDU-Fraktion zu sagen.
    Bei der weiteren Beratung des Gesetzes wollen Sie bitte bedenken, daß wir nach diesen neuen Vorschlägen nunmehr jährlich 4,2 Milliarden DM für die Versorgung der Kriegsopfer, ihrer Witwen und Waisen aufwenden. Damit beanspruchen die Kriegsopfer rund ein Drittel des gesamten Sozialaufwandes des Bundes, der insgesamt rund 12 Milliarden DM oder weit mehr als ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts erreicht. Anders ausgedrückt: Mehr als 10 % aller Ausgaben des Bundes oder die Hälfte aller Ausgaben für die gesamte deutsche Verteidigung, oder das Doppelte dessen, was wir jährlich für die gesamte Förderung der Landwirtschaft ausgeben, oder mehr als das Doppelte dessen, was wir jährlich für den gesamten Straßenbau im Bundeshaushalt ausgeben, sind für die Kriegsopferversorgung vorgesehen.
    Nach diesen Zahlen wird niemand den Vorwurf erheben können, daß die Bundesregierung nicht eine äußerste finanzielle Anstrengung zugunsten der Kriegsopfer gemacht hat.