Rede:
ID0307712100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3077

  • date_rangeDatum: 19. Juni 1959

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    Vokabeln: 2
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 77. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1959 Inhalt Fragestunde (Drucksache 1159) Frage 2, Abg. Kalbitzer: Unterrichtung des Bundestags über das Attentat auf den Algerier Ait Ahcene Dr. Anders, Staatssekretär . . . 4225 B, D Kalbitzer (SPD) . . . . . . 4225 C, D Frage 3, Abg. Dr. Kohut: Erlaß des Aufgebots zur Eheschließung Dr. Anders, Staatssekretär . . . 4226 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 4226 B Frage 4, Abg. Dr. Menzel: Aufnahme Spaniens in die NATO Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär . . . . 4226 C, D, 4227 A Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 4226 D Frage 5, Abg. Dr. Rutschke: Auslegung des § 59 des Bundesversorgungsgesetzes Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4227 B Frage 6, Abg. Ritzel: Regelung der Überweisung der Bezüge der Postbediensteten Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4227 C, 4228 A, B, C Ritzel (SPD) 4227 D, 4228 B, C Frage 7, Abg. Höhmann: Anwerbung für die Fremdenlegion Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4228 D, 4229 A, B Höhmann (SPD) . . . . . . . . 4229 A Frage 8, Abg. Folger: Finanzmakler Münemann Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4229 B, D, 4230 A Folger (SPD) 4229 D, 4230 A Frage 9, Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Termin für die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in das Bundesgebiet Dr. Westrick, Staatssekretär . . 4230 B, D, 4231 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4230 D, 4231 A Frage 10, Abg. Wehr: Entschädigung der in der Handelsschiffahrt während des zweiten Weltkrieges tätig gewesenen Seeleute für durch Feindeinwirkung oder Selbstversenkung der Schiffe erlittene Verluste Dr. von Merkatz, Bundesminister . 4231 B, D Wehr (SPD) . . . . . . . . 4231 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1959 Frage 11, Abg. Junghans: Abstempelung der polizeilichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4232 A, B, C Junghans (SPD) . . . . . . . 4232 B, C Frage 13, Abg. Baier (Mosbach) Arbeitsstatistik der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4232 D, 4233 B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4233 A Frage 14, Abg. Dr. Bucher: Kritik eines Urteils des Bundesgerichtshofs im Bulletin Dr. Anders, Staatssekretär . . . 4233 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 4233 C, D Frage 15, Abg. Frau Bennemann: Unterhalt der unehelichen Kinder amerikanischer Soldaten in der Bundesrepublik Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4234 A Frau Bennemann (SPD) . . . . . 4234 A Frage 16, Abg. Höhmann: Verkauf eines Teiles des ehemaligen Flugplatzes Eschwege Dr. Busch, Staatssekretär . . . 4234 B, C, D Höhmann (SPD) . . . . . . . . 4234 C Frage 17, Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Dienststrafverfahren gegen Botschafter Blankenhorn und Präsident Hallstein Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4234 D, 4235 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4235 A, B Frage 18, Abg. Dr. Menzel: V-Männer in der Bundesfinanzverwaltung Dr. von Merkatz, Bundesminister 4235 C, 4236 C, D, 4237 A Dr. Menzel (SPD) . . . 4236 C, 4237 A Frage 19, Abg. Dürr: Zollbefreiung für sogenannte Rückwaren Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4237 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (FDP) ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1152, 1166) Zur GO Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4237 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4237 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4238 C Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4239 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4240 C Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 1096) — Erste Beratung — Lange (Essen) (SPD) . . 4240 D, 4241 A Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 4241 D Dr. Dehler (FDP) . . . . . . 4242 A Nächste Sitzung 4243 C Anlage 4245 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1959 4225 77. Sitzung Bonn, den 19. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 10.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Ackermann 19. 6. Graf Adelmann 19. 6. Dr. Aigner 19. 6. Frau Albertz 19. 6. Altmaier*) 19. 6. Bauer (Wasserburg) 20. 6. Bauer (Würzburg)*) 19. 6. Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 19. 6. Benda 19. 6. Berendsen 31. 7. Frau Berger-Heise 19. 6. Berkhan 19. 6. Fürst von Bismarck 19. 6. Blachstein*) 19. 6. von Bodelschwingh 19. 6. Börner 19. 6. Frau Brauksiepe 19. 6. Dr. Bucerius 19. 6. Conrad 19. 6. Corterier*) 19. 6. Deringer 19. 6. Dewald 19. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Dr. Dollinger 19. 6. Dr. Eckhardt 19. 6. Eilers (Oldenburg) 19. 6. Erler*) 19. 6. Even (Köln) *) 19. 6. Dr. Franz 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Fritz (Welzheim) 19. 6. Dr. Furler*) 19. 6. Geiger (München) 19. 6. Gerns*) 19. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Gontrum 19. 6. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 19. 6. Dr. Harm*) 19. 6. Hellenbrock 23. 6. Dr. Hellwig 19. 6. Dr. Hesberg 8. 7. Heye*) 19. 6. Hilbert 19. 6. Höfler*) 19. 6. Frau Dr. Hubert*) 19. 6. Hübner 19. 6. Jacobi 23. 6. Jacobs*) 19. 6. Dr. Jaeger*) 19. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jahn (Marburg) 19. 6. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 19. 6. Frau Kipp-Kaule 19. 6. Dr. Kliesing (Honnef)*) 19. 6. Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 19. 6. Dr. Kopf*) 19. 6. Kühlthau 26. 6. Kühn (Köln)*) 19. 6. Kunst 19. 6. Kurlbaum 19. 6. Leber 19. 6. Dr. Leverkuehn 27. 6. Dr. Lindenberg 19. 6. Dr. Löhr 19. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 19. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Frau Dr. Maxsein*) 19. 6. Memmel 20. 6. Dr. Mende*) 19. 6. Dr. Meyer (Frankfurt)*) 19. 6. Neuburger 19. 6. Frau Niggemeyer 20. 6. Odenthal 19. 6. Dr. Oesterle 19. 6. Paul*) 19. 6. Pernoll 20. 6. Pietscher 19. 6. Pöhler 20. 6. Prennel 19. 6. Pusch 20. 6. Rademacher 19. 6. Ramms 19. 6. Regling 19. 6. Frau Dr. Rehling 19. 6. Rehs 19. 6. Reitzner 19. 6. Frau Renger*) 19. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 6. Dr. Schäfer 19. 6. Scharnowski 19. 6. Scheel 11. 7. Schlee 19. 6. Dr. Schmid (Frankfurt)*) 19. 6. Schmidt (Hamburg) 19. 6. Schneider (Hamburg) 19. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Schultz 19. 6. Schütz (Berlin) 19. 6. Schütz (München)*) 19. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 19. 6. Seidl (Dorfen)*) 19. 6. Dr. Serres*) 19. 6. Seuffert 19. 6. Dr. Seume 19. 6. Stahl 19. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stauch 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Stenger 30. 6. Dr. Stoltenberg 19. 6. 4246 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Juni 1959 Abgeordnete(r) beurlaubt biss einschließlich Sträter 19. 6. Dr. Wahl*) 19. 6. Walpert 19. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)*) 19. 6. Wegener 20. 6. Wehking 19. 6. Wehner 19. 6. Wienand*) 19. 6. Worms 19. 6. Dr. Zimmer*) 19. 6. Dr. Zimmermann 19. 6. *) für die Teilnahme an der Versammlung der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Vergebung, daß ich diese Frage etwas ausführlicher beantworte; ich muß idas aber tun. Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Menzel könnte leicht den Eindruck erwecken, als ob die Bundesfinanzverwaltung ein Netz von Agenten zur Bespitzelung der Steuerzahler unterhalte. Ich kann Ihnen mit aller Bestimmtheit versichern, daß dies nicht das Fall ist.
    Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und insbesondere, um ehrliche Steuerpflichtige vor unlauterem Wettbewerb zu schützen, bestimmt § 441 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung, daß die Finanzämter — darunter fallen auch die Hauptzollämter — Anzeigen, die bei ihnen eingehen, darauf zu prüfen haben, ob wegen eines Steuervergehens einzuschreiten sei. Es gibt Fälle, in denen der Anzeigeerstatter aus bestimmten Gründen eine vertrauliche Behandlung seiner Anzeige zugesichert haben will. Es tauchte daher die Frage auf, ob die Finanzverwaltung in derartigen Fällen eine entsprechende Zusicherung abgeben und später auch einhalten kann. Hierauf dürfte sich auch die vorliegende Anfrage mit erstrecken.
    Die Zweifelsfrage war schon in der Weimarer Republik durch einen Erlaß des damaligen Reichsfinanzministers aus dem Jahre 1923 geregelt, der von dem späteren Finanzminister Popitz unterzeichnet ist. Danach sollte der Name einer Person, die einen anderen zu Unrecht der Steuerhinterziehung bezichtigt hatte und gegen die wegen wissentlich falscher Anschuldigung oder wegen Beleidigung eingeschritten werden sollte, der Staatsanwaltschaft dann bekanntgegeben werden dürfen, wenn nach Lage der Sache mit Sicherheit anzunehmen war, daß der Anzeigende böswillig gehandelt hatte. Diese Regelung hat der Bundesminister der Finanzen für die Bundeszollverwaltung schon im Jahre 1951 insofern erweitert, als der Name des Anzeigeerstatters schon bei wissentlich falscher Anschuldigung der Staatsanwaltschaft mitzuteilen ist.
    Diese Regelung, die sich auf die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Verweigerung der Aussagegenehmigung und Aktenvorlage gegenüber den Gerichten (§§ 54 und 96 StPO) sowie auf die Vorschriften über das Steuergeheimnis (§§ 22 und 412 der Reichsabgabenordnung) stützt, ist verschiedentlich angegriffen worden. In einem vom Generalstaatsanwalt in Celle gegen den Bundesfinanzmini-



    Dr. von Merkatz
    ster angestrengten Verwaltungsstreitverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden, daß die Befugnisse der Staatsanwaltschaft in der Strafprozeßordnung abschließend geregelt seien — die schriftliche Begründung zu diesem Entscheid liegt noch nicht vor —; die Staatsanwaltschaft könne deshalb gegen die Auskunftsverweigerung der Finanzbehörde nicht mit einer Klage vor den Verwaltungs- oder den Finanzgerichten vorgehen.
    Um den Belangen aller Beteiligten gerecht zu werden, hat die Finanzministerkonferenz am 2. Juli 1958 folgendes beschlossen:
    Die Finanzbehörden sollen von Amts wegen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, wenn sie feststellen, daß ein Gewährsmann einen anderen wissentlich, vorsätzlich und leichtfertig angeschuldigt hat.
    In anderen Fällen, d. h. wenn die Finanzbehörde die Tatbestandsmerkmale der falschen Anschuldigung nicht als gegeben ansieht, soll die Finanzbehörde zwar den Namen der Gewährsperson mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis der Staatsanwaltschaft nicht benennen. Das Bundesfinanzministerium hat den Finanzverwaltungen der Länder jedoch vorgeschlagen, daß die zuständige Finanzbehörde der Staatsanwaltschaft auf deren Ersuchen in einem Verfahren gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigung die Gründe angibt, warum sie die Nennung des Namens des Anzeigeerstatters nicht für zulässig hält. Dabei soll sie auch der Staatsanwaltschaft die Anzeige — und zwar möglichst im Wortlaut, es sei denn, daß sich daraus auf die Person des Anzeigeerstatters zwingend schließen läßt — und das Ergebnis der steuerlichen Ermittlungen mitteilen. Der Staatsanwaltschaft wird es dann in der Regel möglich sein, aus diesen Unterlagen festzustellen, daß keine strafbare Handlung vorliegt.
    Abschließend darf ich noch folgendes bemerken:
    In der Öffentlichkeit ist vielfach der Glaube verbreitet, es handele sich bei den Personen, die den Finanzbehörden vertrauliche Mitteilungen über Steuerunehrlichkeiten machen, ausschließlich um üble Denunzianten, deren Tun durch niedrige Motive wie Rachegefühle, Neid, Mißgunst u. a. bestimmt werde. Das ist aber keineswegs der Fall. Es handelt sich bei diesen Personen sehr häufig um ehrenwerte Bürger, die sich an die Finanzbehörde wenden, weil sie keine andere Möglichkeit sehen, sich eines auf Steuerhinterziehung gegründeten unlauteren Wettbewerbs zu erwehren. Der Gang zur Finanzbehörde wird ihnen oft schwer genug fallen. Ich meine, daß die Finanzverwaltung die Pflicht hat, solchen Dingen nachzugehen.
    Seien Sie versichert, meine Damen und Herren — ich darf dies im Namen des Herrn Bundesministers der Finanzen erklären —, daß die Bundesfinanzbehörden dabei mit aller Vorsicht vorgehen und jede derartige Anzeige, bevor sie zum Anlaß eines Einschreitens genommen wird, gründlich auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.


Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Zusatzfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Bundesminister, ist Ihnen demnach bekannt, daß der Verdacht, die Finanzverwaltung beschäftige sogenannte V-Männer, auf den Feststellungen des von Ihnen zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts beruht, und sind Sie in der Lage, zu sagen, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Staatsbürger, der zu Unrecht der Steuerhinterziehung verdächtigt worden ist, hat, um sich gegen derartige falsche Anzeigen schützen zu können?