Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um die Entscheidung darüber, ob eine Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Beleidigung des Deutschen Bundestages erteilt werden soll.
Es gibt einen „Bund der Landvertriebenen", der eine Zeitschrift „Neue Scholle" herausgibt. In dieser Zeitschrift sind vor einigen Monaten unter der Überschrift „Sie tragen dafür die Verantwortung, Herr Bundeskanzler!" beleidigende Ausführungen über den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung gemacht worden. Die Bundesregierung hat bis jetzt — wie sich aus den Feststellungen im Ausschuß ergab — keinen Strafantrag gestellt. In der Verlautbarung, die auch in einem Flugblatt enthalten ist, das in Bad Godesberg bei einer Tagung verteilt worden ist, heißt es:
Die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag und der Bundesrat lassen zu, daß die Landvertriebenen von den deutschen Ausgleichsbehörden schlechter behandelt werden als von den Besatzungsmächten.
Es heißt dann weiter:
Man schickte uns die Polizei auf den Hals, die in unserer Geschäftsstelle in München alle Akten durchwühlte und sogar die Wohnungen einer Anzahl von Mitarbeitern durchstöberte. Unser Vorstandsmitglied Breitfelder wurde in Untersuchungshaft genommen und wird bis heute festgehalten.
Es wird dann weiter gesagt, daß die offene Sprache, die der Bund der Landvertriebenen bzw. die Zeitschrift „Neue Scholle" sprächen, gewissen Parteipolitikern in Bayern zur Landtagswahl gefährlich erscheine.
Der Ausschuß hat sich dem Argument angeschlossen, das ich als Berichterstatter dort vorgetragen habe, die Angelegenheit nicht als so schwerwiegend anzusehen, daß sie Veranlassung sein könnte, eine Strafverfolgung im Bundestag zu beantragen. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dem Antrag, die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Nedetzka und Genossen nicht zu erteilen.