Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt noch zu dem Problem der Rechtsverbesserungen hinwenden. Wie der Herr Staatssekretär schon ausgeführt hat, sollen die Landwirte, die bisher beitragsfrei waren, weil sie in einer Sozialversicherung waren, jetzt beitragspflichtig werden. Dafür sollen die Sozialaltersrentenempfänger, die bislang die Hälfte des Altersgeldes für Landwirte erhielten, praktisch überhaupt kein Altersgeld mehr erhalten. Denn das Altersgeld wird um den Betrag der Sozialrente gekürzt. Da diese in den meisten Fällen aber höher ist als die Altershilfe, bekommen sie praktisch überhaupt keine Altershilfe mehr. Das ist also die Rechtsverbesserung, die vom Arbeitsministerium vorgeschlagen worden ist.
Die Begründung hierzu aber ist geradezu köstlich. Es heißt in der Vorlage, die Einbeziehung dieser Unternehmer, die eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, in die Beitragspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse sei notwendig, weil diesen Landwirten ausnahmslos die finanziellen Vergünstigungen nach dem Landwirtschaftsgesetz zugute kämen. Ich weiß nicht, ob das Landwirtschaftsministerium an der Abfassung dieser Begründung beteiligt ist; ich kann es mir kaum vorstellen. Denn im Landwirtschaftsministerium wird man vielleicht wissen, daß die kleineren Landwirte, die einen viel größeren Teil ihrer Produktion im eigenen Haushalt verzehren — das sind die Nebenerwerbslandwirte — und die nur einen ganz geringen Teil ihrer Produktion verkaufen, selbstverständlich viel geringer an den Mitteln des Grünen Plans partizipieren als die größeren Landwirte. Um Ihnen das noch deutlicher zu machen: Ein Kuhbauer, ein Nebenerwerbsbauer, der mit Kühen ackert, bekommt keine Dieselölverbilligung wie ein großer Landwirt. Man könnte aus diesem Gedankengang aber umgekehrt den Schluß ziehen: Die Landwirte, die aus den Düngemittelsubventionen besonders große Einnahmen haben, sollten nach dieser Begründung eigentlich auch höhere Beiträge zur Altershilfe leisten.
Ferner heißt es: „Es kann davon ausgegangen werden, daß Landwirte mit einer Existenzgrundlage, die zusätzlich ein Einkommen aus ihrer Arbeitnehmertätigkeit beziehen, leistungsfähiger sind als solche ohne Zusatzeinkommen." Es heißt dann weiter: „Ein gewisser Anreiz zur Landabgabe ist außerdem agrarpolitisch erwünscht."
Meine Damen und Herren! Wenn ein kleiner Landwirt nebenbei noch als Industriearbeiter tätig ist oder als Forstarbeiter in den Wald geht, arbeitet er doch auch mehr als der andere, und es ist selbstverständlich, daß er dann auch eine größere Entlohnung bekommt. Außerdem wird seine Familie ja viel stärker in den landwirtschaftlichen Arbeitsprozeß eingespannt. Diese Begründung ist also geradezu lächerlich, zumal wenn damit noch der Gedanke verbunden wird, daß ein gewisser Anreiz zur Landabgabe erwünscht sei. Meine Damen und Herren, wo führt denn das nun hin! Auf der einen Seite will die Bundesregierung den Arbeiter ans Eigentum heranführen, und sie ermuntert ihn, möglichst Aktien
zu kaufen; auf der anderen Seite will sie durch sozialpolitische Maßnahmen erreichen, daß er Besitz und Eigentum wieder abgibt. Das scheint mir ein derartiger Widerspruch in sich zu sein, daß wir ihn nicht einfach so hingehen lassen können. Gott sei Dank hat auch der Bundesrat schon eine Stellungnahme vorgelegt. Es ist sehr erfreulich, daß er diese ausgesprochen unsozialen Vorschläge der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
Abschließend kann ich feststellen: die Vorschläge der Bundesregierung in dieser Novelle enthalten zur Entlastung der Bundeskasse Vorschriften, die eine Rechtsverschlechterung auf Kosten der sozial Schwachen bedeuten. Wir werden uns hier noch sehr, sehr gründlich mit dieser Novelle beschäftigen müssen.