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ID0307603700

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    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Krüger (Neheim) . . . . . . . . 4175 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1123) . . . . . . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 511, 950, 999) 4175 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Korruptionsfälle in der Bundesverwaltung (Drucksache 824) Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4175 C, 4197 B, 4200 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4181 A, 4192C, 4196D, 4199B Schlee (CDU/CSU) 4187 C Dürr (FDP) 4189 C Jahn (Marburg) (SPD) 4191 B Kramel (CDU/CSU) 4195 A Ritzel (SPD) 4196 C Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1164, 1167) . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (CDU/CSU, SPD, FDP, DP); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 939, 1134, 998 [neu]) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1018, 1157) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4201 B Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1128, 1158) — Zweite und dritte Beratung - 4201 C Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 631, 964, 1175, 1130) — Zweite und dritte Beratung — Zühlke (SPD) 4202 A Kuntscher (CDU CSU) 4202 A II Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Entwurf eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 34, 1142 [neu] — Zweite und dritte Beratung — 4202 B Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 910, 1169) — Zweite und dritte Beratung — 4202 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 mit der Italienischen Republik; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 911, 1170) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4203 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1031, 1172) - Zweite und dritte Beratung — 4203 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109) — Erste Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 4203 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 4205 C Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache 1110) - Erste Beratung - Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4207 D Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4209 D Bading (SPD) 4210 A Berberich (CDU/CSU) 4212 C Frau Kalinke (DP) 4213 A Dröscher (SPD) . . . . . . 4214 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) Erste Beratung -- . . . . . . . . . 4216 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1953 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern (Drucksache 1145) - Erste Beratung . . . . . . . . . 421 7 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) - Erste Beratung - 4217 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (SPD) (Drucksache 1151) - Erste Beratung — . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Dr. Greve (Drucksache 1122) Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Ernst Fink, Augsburg (Drucksache 1139) Ritzel (SPD) 4219 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Görgen (Drucksache 1140) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4219 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Nedetzka u. a. (Drucksache 1141) Ritzel (SPD) . . 4220 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1138, 708, Umdruck 199) 4220 D Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanz und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1956/57 (Drucksache 1044) 4221 A Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 568, zu 568, 1155) . . . . . . . . . . 4221 A Nächste Sitzung 4221 C Anlagen 4223 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 4175 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.31 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 71. Sitzung Seite 3838 B Zeile 24/25 statt „er-ren" : erfahren; 75. Sitzung Seite 4148 C Zeile 20 statt „einstimmig.": einstimmig angenommen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 19. 6. Dr. Aigner 19. 6. Frau Albertz 19. 6. Altmaier*) 19. 6. Bauer (Wasserburg) 20. 6. Bauer (Würzburg) *) 19. 6. Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 19. 6. Benda 19. 6. Berendsen 31. 7. Frau Berger-Heise 19. 6. Bettgenhäuser 18. 6. Fürst von Bismarck 19. 6. Blachstein *) 19. 6. von Bodelschwingh 19. 6. Börner 19. 6. Frau Brauksiepe 19. 6. Dr. Bucerius 19. 6. Conrad 19. 6. Corterier *) 19. 6. Deringer 19. 6. Dewald 19. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Dr. Eckhardt 19. 6. Eilers (Oldenburg) 19. 6. Frau Engländer 18. 6. Erler') 19. 6. Even (Köln) *) 19. 6. Dr. Franz 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Furler *) 19. 6. Geiger (München) 19. 6. Gern?) 19. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gontrum 19. 6. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 19. 6. Dr. Harm *) 19. 6. Häussler 18. 6. Heix 18. 6. Dr. Hesberg 8. 7. Heye *) 19. 6. Hilbert 19. 6. Höfler*) 19. 6. Frau Dr. Hubert') 19. 6. Hübner 18. 6. Jacobs *) 19. 6. Dr. Jaeger *) 19. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 19. 6. Katzer 18. 6. Frau Kipp-Kaule 19. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 19. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 19. 6. Dr. Kopf *) 19. 6. Kriedemann 18. 6. Kühlthau 26. 6. Kühn (Bonn) 18. 6. Kühn (Köln) *) 19. 6. Kunst 19. 6. Kurlbaum 19. 6. Dr. Lindenberg 19. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 19. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Maucher 18. 6. Mauk 18. 6. Frau Dr. Maxsein *) 19. 6. Memmel 20. 6. Dr. Mende *) 19. 6. Dr. Meyer (Frankfurt)*) 19. 6. Neuburger 19. 6. Frau Niggemeyer 20. 6. Odenthal 19. 6. Dr. Oesterle 19. 6. Paul *) 19. 6. Pernoll 20. 6. Pietscher 19. 6. Pöhler 20. 6. Prennel 19. 6. Dr. Preusker 18. 6. Pusch 20. 6. Rademacher 19. 6. Ramms 19. 6. Regling 19. 6. Frau Dr. Rehling *) 19. 6. Rehs 19. 6. Reitzner 19. 6. Frau Renger *) 19. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 6. Scharnowski 19. 6. Scheel 11. 7. Schlee 19. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 19. 6. Schmidt (Hamburg) 19. 6. Schneider (Hamburg) 19. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Schoettle 18. 6. Schultz 19. 6. Schütz (Berlin) 19. 6. Schütz (München) *) 19. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 19. 6. Seidl (Dorfen) *) 19. 6. Dr. Serres *) 19. 6. Seuffert 19. 6. Dr. Seume 19. 6. Stahl 19. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stauch 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Dr. Wahl *) 19. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 19. 6. Wegener 20. 6. Wehking 19. 6. 4224 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Frau Welter (Aachen) 18. 6. Wienand *) 19. 6. Dr. Zimmer *) 19. 6. Dr. Zimmermann 19. 6. b) Urlaubsanträge Hellenbrock 23. 6. Jacobi 23. 6. Dr. Leverkuehn 27. 6. Stenger 30. 6. *) für die Teilnahme an der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Umdruck 341 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wollebe schließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 346 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe ,a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Zühlke Reitzner Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 353 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 Abs. 1 werden die Worte „auf Zeit" durch die Worte „für den Verteidigungsfall" ersetzt. Bonn, den 12. Juni 1959 Scheppmann Dr. Krone. und Fraktion Anlage 6 Umdruck 354 Änderungsantrag der Abgeordneten Behrendt, Diebäcker, Dr. Hoven, Ludwig, Scheppmann zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Druchsachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 35b wird eingefügt: „§ 35b § 27 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 651) wird gestrichen." Bonn, den 18. Juni 1959 Behrendt Diebäcker Dr. Hoven Ludwig Scheppmann
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon gelegentlich der Haushaltsberatungen hat sich das Hohe Haus mit dem Entwurf befaßt, den Sie mir jetzt zu begründen erlauben wollen. Dieser Entwurf bezweckt zweierlei. Er soll einmal die finanzielle Lage der Alterskassen verbessern und zum anderen eine Reihe von rechtlichen Neuordnungen bringen, die die Handhabung des Gesetzes erleichtern.
    Das Gesetz ist seinerzeit im Hohen Hause als Initiativgesetz eingebracht und verhältnismäßig schnell verabschiedet worden. Wenn man weiter bedenkt, daß man mit diesem Gesetz völliges Neuland betreten hat, ist es verständlich, daß nach einer Zeit, in der man einige Erfahrungen hat sammeln können, eine Novelle notwendig wird, um bestimmte Erfahrungen zu verwerten und das Gesetz etwas auszufeilen.
    Als Verbesserung der Rechtslage für die Anspruchsberechtigten oder Beitragspflichtigen werden sich folgende Vorschläge auswirken:



    Staatssekretär Dr. Claussen
    Die Leistungsvoraussetzung der Hofübergabe ist in § 2 mit den Worten „übergeben oder entäußert" nicht klar genug definiert. Die Neufassung soll klarstellen, daß auch Rechtsgeschäfte, die weder mit einem Eigentumsübergang verbunden sind noch eine Verpachtung darstellen — wie z. B. die Fortsetzung eines Erbpachtverhältnisses —, der Abgabe hinsichtlich der Leistungsvoraussetzung gleichstehen. Außerdem wird klargestellt, daß auch eine gegen den Willen des Unternehmers erfolgte Abgabe, z. B. eine Zwangsversteigerung oder ein Verlust von Unternehmensteilen durch die Zonengrenze, die Leistungsvoraussetzung erfüllt.
    Bezüglich der Wartezeit im Übergangszeitraum ist bisher bestimmt, daß der Berechtigte „während der 15 Jahre", die der Übergabe oder Entäußerung des Unternehmens vorausgegangen sind, hauptberuflich landwirtschaftlicher Unternehmer gewesen sein muß. Der Entwurf bringt eine Änderung in der Weise, daß die 15jährige Unternehmertätigkeit innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren ausgeübt sein muß. Hiermit wird Sonderfällen Rechnung getragen, wie sie z. B. bei Pächtern oder Kleinlandwirten auftreten können, die zeitweise nicht Unternehmer waren oder keine Existenzgrundlage hätte. Es würde zu unvertretbaren Härten führen, in jedem Fall eine ununterbrochene Tätigkeit von 15 Jahren gefordert würde.
    Besondere Härten haben sich für die heimatvertriebenen Landwirte ergeben, die erst verhältnismäßig spät in der Bundesrepublik eingegliedert werden konnten. Solchen Personen kann das Altersgeld Oft nicht gewährt werden, weil sie — durch die Vertreibung bedingt — die ununterbrochene 15jährige Unternehmertätigkeit nicht nachweisen können. Ihnen soll nunmehr die Zeit nach der Vertreibung bis zur Wiedereingliederung im Bundesgebiet als Ersatzzeit angerechnet werden. Mit dieser Regelung wird einem dringenden Anliegen aus Kreisen der Flüchtlingslandwirte entsprochen; die Bundesregierung stimmt ihm vorbehaltlos zu.
    Auch der § 25 des geltenden Gesetzes schreibt vor, daß das Altersgeld zur Hälfte gewährt wird, wenn der Empfänger eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und wenn er keine 90 Beiträge zur Altershilfe geleistet hat. Dies führt in manchen Fällen zu Härten, nämlich dann, wenn die Rente nach neuem Recht berechnet wird und geringer ist als das ihretwegen entzogene halbe Altersgeld. Hier soll sichergestellt werden, daß das Altersgeld nur um den Betrag gekürzt wird, der als Rente gewährt wird.
    Die ursprünglich als Vergünstigung gedachte Beitragsbefreiung für Verwandte, die gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen betreiben — §8 Abs. 6 — sowie für über 65jährige Unternehmer, deren Hoferbe noch nicht 25 Jahre alt ist — § 8 Abs. 7 — hat sich praktisch als Ausschluß aus der Altersgeldberechtigung ausgewirkt. Dies führt insbesondere im Rahmen des Übergangsrechtes zu Härten im Einzelfall, die nach dein vorliegenden Entwurf dadurch ausgeschlossen werden sollen, daß die genannten Personengruppen in die Beitragspflicht und damit in die Altersgeldberechtigung einbezogen werden.
    Demgegenüber werden die Bezieher einer Beamtenpension, wenn sie im Alter von mehr als 50 Jahren erstmals beitragspflichtig werden, von der Beitragspflicht befreit und damit den Beziehern einer Rente gleichgestellt, weil in beiden Fällen eine Alterssicherung schon vorhanden ist.
    Weiter bringt der Entwurf eine gewisse Erleichterung für Angehörige einer Erbengemeinschaft. Es wäre ungerechtfertigt, alle nur vorübergehend beteiligten Erben, die keinerlei Beziehungen zur Landwirtschaft haben, uneingeschränkt in die Beitragspflicht einzubeziehen.
    Schließlich werden zur Vermeidung von Härten die Voraussetzungen für die freiwillige Weiterentrichtung von Beiträgen erleichtert. Damit können auch solche Personen ihre Altersgeldansprüche sichern, die nicht mehr unter das Übergangsrecht fallen und auch nicht 'die notwendige Anzahl von Pflichtbeiträgen ,entrichten können.
    Neben den Änderungsvorschlägen, die Verbesserungen und Erleichterungen für die betroffenen Personen auf der Beitrags- und Leistungsseite zur Folge haben, 'stehen viele andere, ,die die Rechtsklarheit verbessern und die verwaltungsmäßige Durchführung des Gesetzes erleichtern sollen. Ich brauche auf diese und auf zahlreiche redaktionelle Änderungen nicht einzugehen.
    Die Neufassung des § 1 soll der besseren und klareren Abgrenzung des Personenkreises der hauptberuflichen Landwirte dienen. Wenn auch die Beurteilung dessen, was unter den örtlichen Gegebenheiten als Existenzgrundlage anzusehen ist, im Prinzip weiterhin den Selbstverwaltungsorganen der Alterskassen obliegen soll, so erscheint doch an Hand 'der bisherigen Erfahrungen und der vorliegenden Rechtsprechung eine begriffliche Klärung zweckmäßig.
    Änderungsbedürftig erscheint auch die Fristvorschrift für die Verpachtung als Leistungsvoraussetzung in § 2 Abs. 2. Die bisherige Möglichkeit, das Altersgeld bereits zu erhalten, wenn der Betrieb an Verwandte oder Verschwägerte für sechs Jahre verpachtet wird, hat leider vielfach Anlaß zur Umgehung des eigentlichen Zweckes des Gesetzes gegeben. Eine Repräsentativerhebung hat gezeigt, daß ein Viertel aller Übergaben auf diese Weise erfolgen. Die ursprünglich als Härteausgleich gedachte Vorschrift hat nach den Berichten der landwirtschaftlichen Alterkassen einen Anreiz zu Scheinpachtverträgen gegeben und führt zu einer starken Abhängigkeit des Pächters vom Verpächter. Die Vergünstigung für Verwandte sollte daher entfallen und im übrigen die Mindestpachtdauer heraufgesetzt werden.
    Gelegentlich ist angeregt worden, eine Verpachtung überhaupt nicht als Hofübergabe ,anzuerkennen. Diesem weitgehenden Vorschlag glaubt die Bundesregierung jedoch nicht folgen zu sollen; sie macht einen mittleren Vorschlag, der sowohl dem Anliegen der Pächter wie auch dem der Verpächter in angemessener Weise Rechnung trägt.
    Weitere Klarstellungen betreffen die Beitragszahlung, die Mitwirkung der Gemeinden sowie ver-



    Staatssekretär Dr. Claussen
    schiedene Verfahrensvorschriften, die sich als zweckmäßig erwiesen haben.
    Im zweiten Teil darf ich aus den zahlreichen Vorschriften ,des Entwurfs auf diejenigen eingehen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Dabei ist zu betonen, daß der Entwurf unter dem Zwang steht, idie finanzielle Lage der Alterskassen zu verbessern. Ich will auf die Ursachen der entstandenen Fehlbeträge hier nicht näher eingehen, weil dazu zweifellos bei der Erörterung in den Ausschüssen Gelegenheit sein wird. Nur so viel gestatten Sie mir festzustellen: der augenblickliche Fehlbetrag ist nur zu einem geringen Teil auf fehlerhafte Vorausschätzungen zurückzuführen. Ich will diese keineswegs leugnen, aber doch darauf hinweisen, daß die Ursachen vielfältiger Natur sind und die Fehlbeträge auch auf zusätzliche Beschlüsse dieses Hohen Hauses zurückgehen.
    Im November vorigen Jahres hat der Bundesminister für Arbeit an dieser Stelle vorgeschlagen, das Defizit der Alterskassen nicht durch einseitige Maßnahmen auszuräumen, sondern durch Zusammenwirken von Maßnahmen der Selbstverwaltungsorgane, der Bundesregierung und dieses Hohen Hauses eine Lösung anzustreben. Die Bundesregierung hat die Liquidität ,der Alterskassen bisher aufrechterhalten. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in der vorigen Woche von dieser Stelle aus erklärt, daß die Bundesregierung auch weiter dafür sorgen wolle. Darüber hinaus sind gewisse Ausgleichsmittel für die agrarstrukturellen Auswirkungen im Rahmen des Grünen Planes bereitgestellt worden. Die Selbstverwaltungsorgane haben den Beitrag auf 12 DM erhöht. Es ist sozusagen nun an diesem Hohen Hause, dafür zu sorgen, daß durch Änderung gewisser rechtlicher Voraussetzungen eine günstigere Entwicklung der Alterskassen eingeleitet wird.
    Hierzu unterbreitet die Bundesregierung in dem Ihnen vorliegenden Entwurf einige Vorschläge, von denen sie glaubt, daß sie unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Es handelt sich einmal darum, daß die Bezieher einer Rente aus der Sozialversicherung oder Bezieher einer Beamtenpension, die keinerlei eigene Beiträge zur Alterskasse entrichtet haben, künftig kein Altersgeld mehr erhalten sollen. In diesen Fällen, in denen auch bisher nur das halbe Altersgeld gewährt wurde, liegt bereits eine Alterssicherung vor. In erworbene Rechte wird mit einer derartigen Regelung nicht eingegriffen — worauf ich besonders hinweisen darf —, weil die Betroffenen keine Vorleistung erbracht haben.
    Dem Einwand, daß dadurch derjenige benachteiligt wird, der eigene Vorsorge getrieben hat, indem er Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet hat, steht die Erwägung entgegen, daß allein die Ansprüche aus der Sozialversicherung voll aufgewertet worden sind, und zwar dadurch, daß die junge Generation im Wege des Umlageverfahrens für diese Ansprüche aufkommt. Eine Doppelversorgung ist aber in diesen Fällen nicht notwendig.
    Ferner sollen alle Landwirte, die eine dauerhafte Existenzgrundlage haben, zur Beitragsleistung herangezogen werden, und zwar auch dann — worauf ich besonders hinweisen darf wenn sie eine Arbeitnehmerfunktion ausüben. Die Altenteiler dieser Betriebsinhaber beziehen in vielen Fällen Altersgeld, so daß eine Beteiligung der jungen Generation notwendig ist. Dies erscheint um so mehr vertretbar, als diesen Landwirten ausnahmslos finanzielle Vergünstigungen nach dem Landwirtschaftsgesetz zugute kommen. Ferner kann davon ausgegangen werden, daß Landwirte mit einer Existenzgrundlage, die zusätzlich ein Einkommen aus ihrer Arbeitnehmertätigkeit beziehen, leistungsfähiger sind als solche ohne Zusatzeinkommen. Wenn diese Vorschläge angenommen würden, ergäbe dies eine Minderung des Defizits um 25 Millionen DM.
    Ein anderer Vorschlag betrifft den Altersgeldanspruch geschiedener Eheleute. Diese aus der Rentenversicherung der Arbeiter übernommene Regelung ist im Bereich der Altershilfe für Landwirte nicht zweckmäßig und entbehrt wegen des engen Zusammenhangs mit der Naturalversorgung auf dem Hofe auch der inneren Berechtigung.
    Abschließend darf ich noch einmal feststellen, daß sich der Inhalt der Novelle nicht in den erwähnten finanziell wirksamen Vorschlägen erschöpft. Selbst wenn diese Vorschläge nicht die volle Billigung des Hauses finden sollten, wäre die Novelle ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der Altershilfe für Landwirte, die sich im ganzen als ein sehr nützliches Werk erwiesen hat.
    Wenn in diesem Hause, wie auch in der Öffentlichkeit, oft von finanziellen Schwierigkeiten, von den Härten im Einzelfalle und von den Grenzfällen die Rede gewesen ist, so sollte doch darüber Klarheit herrschen — gestatten Sie mir auch diesen Hinweis —, daß es nahezu 300 000 Altersgeldbezieher gibt, denen das Gesetz eine wichtige und notwendige Hilfe gebracht hat. Neben dieser sozialpolitischen ist auch die günstige agrarpolitische Auswirkung von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grunde hält der Entwurf der Bundesregierung auch an der Grundkonzeption des Gesetzes fest und eröffnet lediglich die Diskussion über notwendige, zweckmäßige und mögliche Änderungen, wobei er im einzelnen zwischen sozialen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten sorgsam abzuwägen versucht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Weber (Georgenau).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf im Namen der Fraktion der Freien Demokraten eine kurze Erklärung abgeben und zu dem Entwurf Stellung nehmen. Wir begrüßen es, daß uns die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vorgelegt hat. Es ist dringend notwendig, daß dieses übereilt verabschiedete, mangelhafte Gesetz die notwendige Ergänzung findet.



    Weber (Georgenau)

    Aus dem Munde des Herrn Staatssekretärs haben wir eben gehört, daß der Gesetzentwurf die finanzielle Lage der Alterskassen verbessern soll. Wir stellen dazu fest, daß dieser Entwurf der Regierung wieder genauso große Mängel aufweist wie das Gesetz selber. Aus rein finanziellen Überlegungen hat man den Zirkel angesetzt, um auf der einen Seite Leistungsempfänger abzuschneiden und auf der anderen Seite Beitragszahler neu zu erfassen, und zwar ohne Rücksicht darauf, was recht und billig ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ich möchte nicht auf die Einzelheiten eingehen. Ich darf nur erklären, daß meine Fraktion dem Hause in aller Kürze einen eigenen Entwurf vorlegen wird, der unsere Auffassung enthält. Wir nehmen an, daß wir dann bei der Einbringung Gelegenheit haben werden, Näheres zu erklären und nachher auch im Ausschuß vernünftige Gründe dafür ins Feld zu führen, daß dieses Gesetz eine wirkliche Ergänzung erfährt.,

    (Beifall bei der FDP.)