Rede:
ID0307603500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 56
    1. und: 3
    2. für: 3
    3. der: 3
    4. Das: 2
    5. Wort: 2
    6. den: 2
    7. des: 2
    8. Gesetzes: 2
    9. wird: 1
    10. nicht: 1
    11. mehr: 1
    12. gewünscht.: 1
    13. Meine: 1
    14. Damen: 1
    15. Herren,: 1
    16. ich: 1
    17. schlage: 1
    18. Ihnen: 1
    19. vor,: 1
    20. Gesetzentwurf: 1
    21. an: 1
    22. Ausschuß: 1
    23. Sozialpolitik: 1
    24. —: 1
    25. federführend: 1
    26. -: 1
    27. sowie: 1
    28. gemäß: 1
    29. §: 1
    30. 96: 1
    31. Ich: 1
    32. rufe: 1
    33. Punkt: 1
    34. 15: 1
    35. Tagesordnung: 1
    36. auf:Erste: 1
    37. Beratung: 1
    38. von: 1
    39. Bundesregierung: 1
    40. eingebrachten: 1
    41. Entwurfs: 1
    42. eines: 1
    43. zur: 1
    44. Änderung: 1
    45. Ergänzung: 1
    46. über: 1
    47. eine: 1
    48. Altershilfe: 1
    49. Landwirte: 1
    50. hat: 1
    51. Herr: 1
    52. Staatssekretär: 1
    53. im: 1
    54. Bundesministerium: 1
    55. Arbeit: 1
    56. Sozialordnung.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Krüger (Neheim) . . . . . . . . 4175 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1123) . . . . . . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 511, 950, 999) 4175 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Korruptionsfälle in der Bundesverwaltung (Drucksache 824) Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4175 C, 4197 B, 4200 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4181 A, 4192C, 4196D, 4199B Schlee (CDU/CSU) 4187 C Dürr (FDP) 4189 C Jahn (Marburg) (SPD) 4191 B Kramel (CDU/CSU) 4195 A Ritzel (SPD) 4196 C Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1164, 1167) . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (CDU/CSU, SPD, FDP, DP); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 939, 1134, 998 [neu]) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1018, 1157) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4201 B Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1128, 1158) — Zweite und dritte Beratung - 4201 C Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 631, 964, 1175, 1130) — Zweite und dritte Beratung — Zühlke (SPD) 4202 A Kuntscher (CDU CSU) 4202 A II Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Entwurf eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 34, 1142 [neu] — Zweite und dritte Beratung — 4202 B Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 910, 1169) — Zweite und dritte Beratung — 4202 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 mit der Italienischen Republik; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 911, 1170) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4203 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1031, 1172) - Zweite und dritte Beratung — 4203 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109) — Erste Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 4203 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 4205 C Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache 1110) - Erste Beratung - Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4207 D Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4209 D Bading (SPD) 4210 A Berberich (CDU/CSU) 4212 C Frau Kalinke (DP) 4213 A Dröscher (SPD) . . . . . . 4214 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) Erste Beratung -- . . . . . . . . . 4216 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1953 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern (Drucksache 1145) - Erste Beratung . . . . . . . . . 421 7 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) - Erste Beratung - 4217 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (SPD) (Drucksache 1151) - Erste Beratung — . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Dr. Greve (Drucksache 1122) Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Ernst Fink, Augsburg (Drucksache 1139) Ritzel (SPD) 4219 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Görgen (Drucksache 1140) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4219 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Nedetzka u. a. (Drucksache 1141) Ritzel (SPD) . . 4220 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1138, 708, Umdruck 199) 4220 D Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanz und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1956/57 (Drucksache 1044) 4221 A Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 568, zu 568, 1155) . . . . . . . . . . 4221 A Nächste Sitzung 4221 C Anlagen 4223 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 4175 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.31 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung: Es ist zu lesen: 71. Sitzung Seite 3838 B Zeile 24/25 statt „er-ren" : erfahren; 75. Sitzung Seite 4148 C Zeile 20 statt „einstimmig.": einstimmig angenommen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 19. 6. Dr. Aigner 19. 6. Frau Albertz 19. 6. Altmaier*) 19. 6. Bauer (Wasserburg) 20. 6. Bauer (Würzburg) *) 19. 6. Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 19. 6. Benda 19. 6. Berendsen 31. 7. Frau Berger-Heise 19. 6. Bettgenhäuser 18. 6. Fürst von Bismarck 19. 6. Blachstein *) 19. 6. von Bodelschwingh 19. 6. Börner 19. 6. Frau Brauksiepe 19. 6. Dr. Bucerius 19. 6. Conrad 19. 6. Corterier *) 19. 6. Deringer 19. 6. Dewald 19. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Dr. Eckhardt 19. 6. Eilers (Oldenburg) 19. 6. Frau Engländer 18. 6. Erler') 19. 6. Even (Köln) *) 19. 6. Dr. Franz 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Furler *) 19. 6. Geiger (München) 19. 6. Gern?) 19. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gontrum 19. 6. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 19. 6. Dr. Harm *) 19. 6. Häussler 18. 6. Heix 18. 6. Dr. Hesberg 8. 7. Heye *) 19. 6. Hilbert 19. 6. Höfler*) 19. 6. Frau Dr. Hubert') 19. 6. Hübner 18. 6. Jacobs *) 19. 6. Dr. Jaeger *) 19. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 19. 6. Katzer 18. 6. Frau Kipp-Kaule 19. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 19. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 19. 6. Dr. Kopf *) 19. 6. Kriedemann 18. 6. Kühlthau 26. 6. Kühn (Bonn) 18. 6. Kühn (Köln) *) 19. 6. Kunst 19. 6. Kurlbaum 19. 6. Dr. Lindenberg 19. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 19. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Maucher 18. 6. Mauk 18. 6. Frau Dr. Maxsein *) 19. 6. Memmel 20. 6. Dr. Mende *) 19. 6. Dr. Meyer (Frankfurt)*) 19. 6. Neuburger 19. 6. Frau Niggemeyer 20. 6. Odenthal 19. 6. Dr. Oesterle 19. 6. Paul *) 19. 6. Pernoll 20. 6. Pietscher 19. 6. Pöhler 20. 6. Prennel 19. 6. Dr. Preusker 18. 6. Pusch 20. 6. Rademacher 19. 6. Ramms 19. 6. Regling 19. 6. Frau Dr. Rehling *) 19. 6. Rehs 19. 6. Reitzner 19. 6. Frau Renger *) 19. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 6. Scharnowski 19. 6. Scheel 11. 7. Schlee 19. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 19. 6. Schmidt (Hamburg) 19. 6. Schneider (Hamburg) 19. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Schoettle 18. 6. Schultz 19. 6. Schütz (Berlin) 19. 6. Schütz (München) *) 19. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 19. 6. Seidl (Dorfen) *) 19. 6. Dr. Serres *) 19. 6. Seuffert 19. 6. Dr. Seume 19. 6. Stahl 19. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stauch 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Dr. Wahl *) 19. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 19. 6. Wegener 20. 6. Wehking 19. 6. 4224 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Frau Welter (Aachen) 18. 6. Wienand *) 19. 6. Dr. Zimmer *) 19. 6. Dr. Zimmermann 19. 6. b) Urlaubsanträge Hellenbrock 23. 6. Jacobi 23. 6. Dr. Leverkuehn 27. 6. Stenger 30. 6. *) für die Teilnahme an der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Umdruck 341 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wollebe schließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 346 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe ,a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Zühlke Reitzner Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 353 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 Abs. 1 werden die Worte „auf Zeit" durch die Worte „für den Verteidigungsfall" ersetzt. Bonn, den 12. Juni 1959 Scheppmann Dr. Krone. und Fraktion Anlage 6 Umdruck 354 Änderungsantrag der Abgeordneten Behrendt, Diebäcker, Dr. Hoven, Ludwig, Scheppmann zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Druchsachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 35b wird eingefügt: „§ 35b § 27 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 651) wird gestrichen." Bonn, den 18. Juni 1959 Behrendt Diebäcker Dr. Hoven Ludwig Scheppmann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Schütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! . Meine Damen und Herren! Im Namen der beiden Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der Deutschen Partei, gestatte ich mir, folgende Erklärung abzugeben.
    Als der Deutsche Bundestag im Januar 1957 in der zweiten und dritten Lesung in diesem Hause die Renten-Neuregelungsgesetze verabschiedete, waren alle unsere Kräfte bis zum äußersten durch die Probleme der grundsätzlichen Neuordnung der Rentenversicherung in Anspruch genommen. Es war schon zeitlich gar nicht möglich, daran zu denken, mit der grundsätzlichen Neuordnung des Systems gleichzeitig auch die Anpassung von Teilgebieten vorzunehmen. Es war vor allem dann nicht möglich, wenn diese Teilgebiete, wie z. B. das Fremdrentenrecht, nach Umfang und Bedeutung selbst wiederum einen sehr schwierigen selbständigen und nicht leicht überschaubaren Komplex darstellten.
    Wir beschränkten uns deshalb damals bekanntlich auf den Erlaß von Übergangsbestimmungen. Diese sollen durch den vorgelegten Entwurf des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes nunmehr ersetzt werden. Mit der Anpassung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und der Anpassung des Berliner Rentenversicherungs-Überleitungsgesetzes an die Rentenreformgesetze wird das große Werk der Rentenversicherungsreform ergänzt und abgerundet.
    Bei dieser Ergänzung und Abrundung gilt es zahlreiche Besonderheiten und Eigentümlichkeiten zu bedenken, die das Fremdrentengesetz in seiner derzeitigen Form kennzeichnen. Mit einer rein schematischen Anpassung ist es hierbei nicht getan. Die Schwierigkeiten liegen darin, daß die Elemente, welche die Höhe der Rente nach der neuen Rentenformel bestimmen, nämlich Versicherungsdauer und Arbeitsentgelt, in den Renten der Vertriebenen und Flüchtlinge entweder überhaupt keinen oder nur einen sehr unzulänglichen und verzerrten Ausdruck gefunden haben. Von hier aus sind also keine Anknüpfungspunkte für eine befriedigende Anpassung zu finden. Die neuen Renten der Vertriebenen und Flüchtlinge sollen nach der Vorlage Renten sein, in denen sich über Versicherungsdauer und -entgelt der eigentliche Wert der Arbeitsleistung ausdrückt.
    Für die Anpassung des Fremdrentenrechts an die Rentenreformgesetze hätte man sich darauf beschränken können, nach den Mitteln und Wegen zu suchen, diesen Gedanken zu verwirklichen. Bei einer solchen Beschränkung der Aufgabe aber wären zahlreiche Probleme des Fremdrentenrechts ungelöst geblieben. Die Fraktionen der Koalition begrüßen es deshalb, daß die Bundesregierung mit der Anpassung eine grundsätzliche Neuordnung des Fremdrentenrechts verbunden hat.
    Bei der Erarbeitung der Vorlage mußte man sich entscheiden, ob man das Prinzip der Entschädigung für irgendwann und irgendwo gezahlte Beiträge zum Ausgangspunkt nimmt oder das Prinzip der Eingliederung. Wir halten es für richtig, daß man sich bei der Vorlage für den Grundsatz der Eingliederung entschieden hat. Dadurch wird die Rechtsgleichheit der Vertriebenen untereinander und im Verhältnis zu den einheimischen Versicherten hergestellt.
    Im übrigen war die Regierung nicht einmal ganz frei bei dieser ihrer Entscheidung. Der Bundestag hat sich selbst zu diesem Ziel bekannt, indem er in dein Art. 2 § 43 des Arbeiterrentenversicherungs- Neuregelungsgesetzes und den analogen Bestimmungen der beiden anderen Neuregelungsgesetze bestimmt hat, daß die Personen, auf die das Fremdrenten- und Auslandsrentenrecht Anwendung findet, den übrigen Berechtigten gleichzustellen sind. Dieser Grundsatz der Eingliederung, nach dem die Vertriebenen so zu behandeln sind, als ob sie im Bundesgebiet gelebt hätten und nach dein hier geltenden Recht versichert gewesen wären, ist nach unserer Auffassung eine geeignete Grundlage für eine solche Gleichstellung.
    Wir geben zu, daß auch dieses Prinzip nicht ohne Mängel ist. Das Eingliederungsprinzip ist kein eigentlich versicherungsfechtliches Prinzip, aber bei der Stellung der Vertriebenen und Flüchtlinge im Rahmen der deutschen Sozialversicherung kann es sich leider primär nicht um ein versicherungsrechtliches handeln; vielmehr geht es hauptsächlich um ein sozialpolitisches Problem. Indem wir so handeln, kommen wir über eine Menge anderer Schwierigkeiten, vor allem die des Währungsvergleiches in den zahlreichen sehr unterschiedlichen Herkunftsländern, hinweg. Die Versichertengemeinschaft auf der einen Seite und die Gemeinschaft aller Steuerzahler auf der anderen Seite tragen etwa zu gleichen Teilen das dadurch entstehende Risiko.
    Von einem kleinen Teil Versicherter wurde in der Diskussion um den Referentenentwurf angeführt, daß man zwar grundsätzlich gegen das Eingliederungsprinzip nichts einzuwenden habe, daß dieser Teil der Versicherten . aber dabei weniger gut wegkomme, als wenn man sich für das Entschädigungsprinzip entschieden hätte. Wir bestreiten nicht, daß an diesem Argument manches richtig ist. Wenn wir aber an die Solidarität aller Versicherten appellieren und darüber hinaus auch die Solidarität des Staatsvolkes durch beachtliche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen, meinen wir nicht glaubhaft zu bleiben, wenn wir die Solidarität des betroffenen Personenkreises untereinander in jeder Form und auf jeden Fall ablehnen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Dieser Gedanke leitete den Deutschen Bundestag, als er 1957 die Rentenhöchstbeträge festlegte. Wir waren uns damals bewußt, daß darin Stoff für einen Konflikt zwischen der reinen Versicherungsgerechtigkeit und dem Grundsatz der Solidarität



    Schütz (München)

    liegt. Dieses Problem kann aber in diesem Gesetz nicht isoliert gelöst werden. Ich erkläre bei dieser Gelegenheit, daß nach Auffassung der Koalitionsparteien zu gegebener Zeit über dieses die ganze Rentengesetzgebung betreffende wichtige Anliegen gesprochen werden muß.
    Wir verzeichnen mit Befriedigung, daß der Entwurf die komplizierte, bisher an zahlreichen Stellen verstreute Materie kurz und übersichtlich zusammenfaßt und sich offensichtlich darum bemüht, die zahlreichen Probleme und Besonderheiten des Fremdrentengesetzes unter dem Gesichtspunkt der Eingliederung systemgerecht zu lösen.
    Zum materiellen Gehalt des Entwurfs möchte ich mich nach dem grundsätzlich Gesagten darauf beschränken, kurz über folgende Punkte zu sprechen: den sorgfältigen Aufbau der Tabellen und ihre Auffächerung, die Schließung der Lücke, die zwischen den Personenkreisen der unter das Gesetz zu Art. 131 GG und das Fremdrentengesetz Fallenden bestand, die Anrechnung von Beschäftigungszeiten, die Überführung der in knappschaftlichen Betrieben Beschäftigten in die knappschaftliche Rentenversicherung, auch wenn die Betreffenden in ihren Herkunftsländern in einem anderen Versicherungszweig versichert waren, die Erleichterung der Beweisführung durch die Möglichkeit der Glaubhaftmachung.
    Wir begrüßen, daß der Entwurf auch die Gleichstellung der Berliner Rentner bringt. Die vorgesehene Regelung wird für die Rentenzugänge ab 1. Januar 1957 die volle Auswirkung der Rentenneuregelungsgesetze bringen. Damit wird über die Pauschalverbesserungen hinaus die individuelle Berücksichtigung von Ersatz-, Ausfall- und Zurechnungszeiten gesichert. Eine beachtliche Anzahl Berliner Rentner wird so, wenn der Entwurf Gesetz wird, Nachzahlungen erhalten. Hinsichtlich der Fälle, in denen die individuelle Neuberechnung Beträge ergibt, die hinter den bisher gewährten Renten zurückbleiben, werden wir den verständigen Wunsch der Berliner Rentner, der in dem Bundesratsantrag seinen Niederschlag gefunden hat, sehr sorgfältig prüfen.
    Im Rahmen des vorgesehenen Systems werden auch, wie uns scheint mit Erfolg, Sonderprobleme wie das Problem der Zusatzversicherung und der Ersatzinstitute in der Tschechoslowakei aufgegriffen und zu lösen versucht. Über diese und weitere Einzelheiten werden wir uns im zuständigen Ausschuß und gegebenenfalls auch bei der zweiten und dritten Lesung des Entwurfs eingehend zu unterhalten haben.
    Schließlich gestatten Sie mir noch ein Wort zur Anpassung der Tabelle der ersten Durchführungsverordnung zum Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz. Der Bundesregierung war in den Renten-Neuordnungsgesetzen die Verpflichtung auferlegt worden, die Tabelle bis zum 30. Juni 1957 an die Neuregelungsgesetze anzupassen. Daß diese Anpassung erst durch dieses Gesetz erfolgt und dadurch eine so erhebliche Verzögerung eintrat, bedauern wir aufrichtig. Die Begründung, die dafür der verschiedentlich darauf angesprochene Bundesarbeitsminister gegeben hat, ist vor allem dadurch überzeugend, daß diese Anpassung mit der Neuordnung des gesamten Rechtsgebiets verbunden wurde. Eben dadurch konnte der gesetzte Termin nicht eingehalten werden. Wenn man bedenkt, daß sich die Tabellenwerte der ersten Durchführungsverordnung und die Tabellenwerte des neuen Gesetzes gerade hinsichtlich der hauptsächlich in Betracht kommenden Zeiten gar nicht wesentlich unterscheiden, und wenn man darüber hinaus berücksichtigt, daß der Übergang vom bisherigen Entschädigungs- zum Eingliederungsprinzip den Rentnern wesentlich mehr bringt, als sie aus der Anpassung der Tabellen jemals hätten erwarten können, so erkennt man, daß durch die relativ späte Vorlage des Entwurfs kein wesentlicher materieller Schaden entstanden ist.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Zwei Jahre nichts!)

    Das ist auch ein Gesichtspunkt, der für den 1. Januar 1959 als Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes spricht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend - sowie gemäß § 96 (neu) der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache 1110).
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon gelegentlich der Haushaltsberatungen hat sich das Hohe Haus mit dem Entwurf befaßt, den Sie mir jetzt zu begründen erlauben wollen. Dieser Entwurf bezweckt zweierlei. Er soll einmal die finanzielle Lage der Alterskassen verbessern und zum anderen eine Reihe von rechtlichen Neuordnungen bringen, die die Handhabung des Gesetzes erleichtern.
    Das Gesetz ist seinerzeit im Hohen Hause als Initiativgesetz eingebracht und verhältnismäßig schnell verabschiedet worden. Wenn man weiter bedenkt, daß man mit diesem Gesetz völliges Neuland betreten hat, ist es verständlich, daß nach einer Zeit, in der man einige Erfahrungen hat sammeln können, eine Novelle notwendig wird, um bestimmte Erfahrungen zu verwerten und das Gesetz etwas auszufeilen.
    Als Verbesserung der Rechtslage für die Anspruchsberechtigten oder Beitragspflichtigen werden sich folgende Vorschläge auswirken:



    Staatssekretär Dr. Claussen
    Die Leistungsvoraussetzung der Hofübergabe ist in § 2 mit den Worten „übergeben oder entäußert" nicht klar genug definiert. Die Neufassung soll klarstellen, daß auch Rechtsgeschäfte, die weder mit einem Eigentumsübergang verbunden sind noch eine Verpachtung darstellen — wie z. B. die Fortsetzung eines Erbpachtverhältnisses —, der Abgabe hinsichtlich der Leistungsvoraussetzung gleichstehen. Außerdem wird klargestellt, daß auch eine gegen den Willen des Unternehmers erfolgte Abgabe, z. B. eine Zwangsversteigerung oder ein Verlust von Unternehmensteilen durch die Zonengrenze, die Leistungsvoraussetzung erfüllt.
    Bezüglich der Wartezeit im Übergangszeitraum ist bisher bestimmt, daß der Berechtigte „während der 15 Jahre", die der Übergabe oder Entäußerung des Unternehmens vorausgegangen sind, hauptberuflich landwirtschaftlicher Unternehmer gewesen sein muß. Der Entwurf bringt eine Änderung in der Weise, daß die 15jährige Unternehmertätigkeit innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren ausgeübt sein muß. Hiermit wird Sonderfällen Rechnung getragen, wie sie z. B. bei Pächtern oder Kleinlandwirten auftreten können, die zeitweise nicht Unternehmer waren oder keine Existenzgrundlage hätte. Es würde zu unvertretbaren Härten führen, in jedem Fall eine ununterbrochene Tätigkeit von 15 Jahren gefordert würde.
    Besondere Härten haben sich für die heimatvertriebenen Landwirte ergeben, die erst verhältnismäßig spät in der Bundesrepublik eingegliedert werden konnten. Solchen Personen kann das Altersgeld Oft nicht gewährt werden, weil sie — durch die Vertreibung bedingt — die ununterbrochene 15jährige Unternehmertätigkeit nicht nachweisen können. Ihnen soll nunmehr die Zeit nach der Vertreibung bis zur Wiedereingliederung im Bundesgebiet als Ersatzzeit angerechnet werden. Mit dieser Regelung wird einem dringenden Anliegen aus Kreisen der Flüchtlingslandwirte entsprochen; die Bundesregierung stimmt ihm vorbehaltlos zu.
    Auch der § 25 des geltenden Gesetzes schreibt vor, daß das Altersgeld zur Hälfte gewährt wird, wenn der Empfänger eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und wenn er keine 90 Beiträge zur Altershilfe geleistet hat. Dies führt in manchen Fällen zu Härten, nämlich dann, wenn die Rente nach neuem Recht berechnet wird und geringer ist als das ihretwegen entzogene halbe Altersgeld. Hier soll sichergestellt werden, daß das Altersgeld nur um den Betrag gekürzt wird, der als Rente gewährt wird.
    Die ursprünglich als Vergünstigung gedachte Beitragsbefreiung für Verwandte, die gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen betreiben — §8 Abs. 6 — sowie für über 65jährige Unternehmer, deren Hoferbe noch nicht 25 Jahre alt ist — § 8 Abs. 7 — hat sich praktisch als Ausschluß aus der Altersgeldberechtigung ausgewirkt. Dies führt insbesondere im Rahmen des Übergangsrechtes zu Härten im Einzelfall, die nach dein vorliegenden Entwurf dadurch ausgeschlossen werden sollen, daß die genannten Personengruppen in die Beitragspflicht und damit in die Altersgeldberechtigung einbezogen werden.
    Demgegenüber werden die Bezieher einer Beamtenpension, wenn sie im Alter von mehr als 50 Jahren erstmals beitragspflichtig werden, von der Beitragspflicht befreit und damit den Beziehern einer Rente gleichgestellt, weil in beiden Fällen eine Alterssicherung schon vorhanden ist.
    Weiter bringt der Entwurf eine gewisse Erleichterung für Angehörige einer Erbengemeinschaft. Es wäre ungerechtfertigt, alle nur vorübergehend beteiligten Erben, die keinerlei Beziehungen zur Landwirtschaft haben, uneingeschränkt in die Beitragspflicht einzubeziehen.
    Schließlich werden zur Vermeidung von Härten die Voraussetzungen für die freiwillige Weiterentrichtung von Beiträgen erleichtert. Damit können auch solche Personen ihre Altersgeldansprüche sichern, die nicht mehr unter das Übergangsrecht fallen und auch nicht 'die notwendige Anzahl von Pflichtbeiträgen ,entrichten können.
    Neben den Änderungsvorschlägen, die Verbesserungen und Erleichterungen für die betroffenen Personen auf der Beitrags- und Leistungsseite zur Folge haben, 'stehen viele andere, ,die die Rechtsklarheit verbessern und die verwaltungsmäßige Durchführung des Gesetzes erleichtern sollen. Ich brauche auf diese und auf zahlreiche redaktionelle Änderungen nicht einzugehen.
    Die Neufassung des § 1 soll der besseren und klareren Abgrenzung des Personenkreises der hauptberuflichen Landwirte dienen. Wenn auch die Beurteilung dessen, was unter den örtlichen Gegebenheiten als Existenzgrundlage anzusehen ist, im Prinzip weiterhin den Selbstverwaltungsorganen der Alterskassen obliegen soll, so erscheint doch an Hand 'der bisherigen Erfahrungen und der vorliegenden Rechtsprechung eine begriffliche Klärung zweckmäßig.
    Änderungsbedürftig erscheint auch die Fristvorschrift für die Verpachtung als Leistungsvoraussetzung in § 2 Abs. 2. Die bisherige Möglichkeit, das Altersgeld bereits zu erhalten, wenn der Betrieb an Verwandte oder Verschwägerte für sechs Jahre verpachtet wird, hat leider vielfach Anlaß zur Umgehung des eigentlichen Zweckes des Gesetzes gegeben. Eine Repräsentativerhebung hat gezeigt, daß ein Viertel aller Übergaben auf diese Weise erfolgen. Die ursprünglich als Härteausgleich gedachte Vorschrift hat nach den Berichten der landwirtschaftlichen Alterkassen einen Anreiz zu Scheinpachtverträgen gegeben und führt zu einer starken Abhängigkeit des Pächters vom Verpächter. Die Vergünstigung für Verwandte sollte daher entfallen und im übrigen die Mindestpachtdauer heraufgesetzt werden.
    Gelegentlich ist angeregt worden, eine Verpachtung überhaupt nicht als Hofübergabe ,anzuerkennen. Diesem weitgehenden Vorschlag glaubt die Bundesregierung jedoch nicht folgen zu sollen; sie macht einen mittleren Vorschlag, der sowohl dem Anliegen der Pächter wie auch dem der Verpächter in angemessener Weise Rechnung trägt.
    Weitere Klarstellungen betreffen die Beitragszahlung, die Mitwirkung der Gemeinden sowie ver-



    Staatssekretär Dr. Claussen
    schiedene Verfahrensvorschriften, die sich als zweckmäßig erwiesen haben.
    Im zweiten Teil darf ich aus den zahlreichen Vorschriften ,des Entwurfs auf diejenigen eingehen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Dabei ist zu betonen, daß der Entwurf unter dem Zwang steht, idie finanzielle Lage der Alterskassen zu verbessern. Ich will auf die Ursachen der entstandenen Fehlbeträge hier nicht näher eingehen, weil dazu zweifellos bei der Erörterung in den Ausschüssen Gelegenheit sein wird. Nur so viel gestatten Sie mir festzustellen: der augenblickliche Fehlbetrag ist nur zu einem geringen Teil auf fehlerhafte Vorausschätzungen zurückzuführen. Ich will diese keineswegs leugnen, aber doch darauf hinweisen, daß die Ursachen vielfältiger Natur sind und die Fehlbeträge auch auf zusätzliche Beschlüsse dieses Hohen Hauses zurückgehen.
    Im November vorigen Jahres hat der Bundesminister für Arbeit an dieser Stelle vorgeschlagen, das Defizit der Alterskassen nicht durch einseitige Maßnahmen auszuräumen, sondern durch Zusammenwirken von Maßnahmen der Selbstverwaltungsorgane, der Bundesregierung und dieses Hohen Hauses eine Lösung anzustreben. Die Bundesregierung hat die Liquidität ,der Alterskassen bisher aufrechterhalten. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in der vorigen Woche von dieser Stelle aus erklärt, daß die Bundesregierung auch weiter dafür sorgen wolle. Darüber hinaus sind gewisse Ausgleichsmittel für die agrarstrukturellen Auswirkungen im Rahmen des Grünen Planes bereitgestellt worden. Die Selbstverwaltungsorgane haben den Beitrag auf 12 DM erhöht. Es ist sozusagen nun an diesem Hohen Hause, dafür zu sorgen, daß durch Änderung gewisser rechtlicher Voraussetzungen eine günstigere Entwicklung der Alterskassen eingeleitet wird.
    Hierzu unterbreitet die Bundesregierung in dem Ihnen vorliegenden Entwurf einige Vorschläge, von denen sie glaubt, daß sie unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Es handelt sich einmal darum, daß die Bezieher einer Rente aus der Sozialversicherung oder Bezieher einer Beamtenpension, die keinerlei eigene Beiträge zur Alterskasse entrichtet haben, künftig kein Altersgeld mehr erhalten sollen. In diesen Fällen, in denen auch bisher nur das halbe Altersgeld gewährt wurde, liegt bereits eine Alterssicherung vor. In erworbene Rechte wird mit einer derartigen Regelung nicht eingegriffen — worauf ich besonders hinweisen darf —, weil die Betroffenen keine Vorleistung erbracht haben.
    Dem Einwand, daß dadurch derjenige benachteiligt wird, der eigene Vorsorge getrieben hat, indem er Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet hat, steht die Erwägung entgegen, daß allein die Ansprüche aus der Sozialversicherung voll aufgewertet worden sind, und zwar dadurch, daß die junge Generation im Wege des Umlageverfahrens für diese Ansprüche aufkommt. Eine Doppelversorgung ist aber in diesen Fällen nicht notwendig.
    Ferner sollen alle Landwirte, die eine dauerhafte Existenzgrundlage haben, zur Beitragsleistung herangezogen werden, und zwar auch dann — worauf ich besonders hinweisen darf wenn sie eine Arbeitnehmerfunktion ausüben. Die Altenteiler dieser Betriebsinhaber beziehen in vielen Fällen Altersgeld, so daß eine Beteiligung der jungen Generation notwendig ist. Dies erscheint um so mehr vertretbar, als diesen Landwirten ausnahmslos finanzielle Vergünstigungen nach dem Landwirtschaftsgesetz zugute kommen. Ferner kann davon ausgegangen werden, daß Landwirte mit einer Existenzgrundlage, die zusätzlich ein Einkommen aus ihrer Arbeitnehmertätigkeit beziehen, leistungsfähiger sind als solche ohne Zusatzeinkommen. Wenn diese Vorschläge angenommen würden, ergäbe dies eine Minderung des Defizits um 25 Millionen DM.
    Ein anderer Vorschlag betrifft den Altersgeldanspruch geschiedener Eheleute. Diese aus der Rentenversicherung der Arbeiter übernommene Regelung ist im Bereich der Altershilfe für Landwirte nicht zweckmäßig und entbehrt wegen des engen Zusammenhangs mit der Naturalversorgung auf dem Hofe auch der inneren Berechtigung.
    Abschließend darf ich noch einmal feststellen, daß sich der Inhalt der Novelle nicht in den erwähnten finanziell wirksamen Vorschlägen erschöpft. Selbst wenn diese Vorschläge nicht die volle Billigung des Hauses finden sollten, wäre die Novelle ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der Altershilfe für Landwirte, die sich im ganzen als ein sehr nützliches Werk erwiesen hat.
    Wenn in diesem Hause, wie auch in der Öffentlichkeit, oft von finanziellen Schwierigkeiten, von den Härten im Einzelfalle und von den Grenzfällen die Rede gewesen ist, so sollte doch darüber Klarheit herrschen — gestatten Sie mir auch diesen Hinweis —, daß es nahezu 300 000 Altersgeldbezieher gibt, denen das Gesetz eine wichtige und notwendige Hilfe gebracht hat. Neben dieser sozialpolitischen ist auch die günstige agrarpolitische Auswirkung von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grunde hält der Entwurf der Bundesregierung auch an der Grundkonzeption des Gesetzes fest und eröffnet lediglich die Diskussion über notwendige, zweckmäßige und mögliche Änderungen, wobei er im einzelnen zwischen sozialen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten sorgsam abzuwägen versucht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)