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ID0307603100

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    6. Mischnick.: 1
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    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Krüger (Neheim) . . . . . . . . 4175 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1123) . . . . . . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 511, 950, 999) 4175 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Korruptionsfälle in der Bundesverwaltung (Drucksache 824) Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4175 C, 4197 B, 4200 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4181 A, 4192C, 4196D, 4199B Schlee (CDU/CSU) 4187 C Dürr (FDP) 4189 C Jahn (Marburg) (SPD) 4191 B Kramel (CDU/CSU) 4195 A Ritzel (SPD) 4196 C Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1164, 1167) . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (CDU/CSU, SPD, FDP, DP); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 939, 1134, 998 [neu]) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1018, 1157) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4201 B Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1128, 1158) — Zweite und dritte Beratung - 4201 C Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 631, 964, 1175, 1130) — Zweite und dritte Beratung — Zühlke (SPD) 4202 A Kuntscher (CDU CSU) 4202 A II Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Entwurf eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 34, 1142 [neu] — Zweite und dritte Beratung — 4202 B Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 910, 1169) — Zweite und dritte Beratung — 4202 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 mit der Italienischen Republik; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 911, 1170) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4203 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1031, 1172) - Zweite und dritte Beratung — 4203 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109) — Erste Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 4203 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 4205 C Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache 1110) - Erste Beratung - Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4207 D Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4209 D Bading (SPD) 4210 A Berberich (CDU/CSU) 4212 C Frau Kalinke (DP) 4213 A Dröscher (SPD) . . . . . . 4214 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) Erste Beratung -- . . . . . . . . . 4216 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1953 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern (Drucksache 1145) - Erste Beratung . . . . . . . . . 421 7 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) - Erste Beratung - 4217 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (SPD) (Drucksache 1151) - Erste Beratung — . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Dr. Greve (Drucksache 1122) Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Ernst Fink, Augsburg (Drucksache 1139) Ritzel (SPD) 4219 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Görgen (Drucksache 1140) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4219 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Nedetzka u. a. (Drucksache 1141) Ritzel (SPD) . . 4220 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1138, 708, Umdruck 199) 4220 D Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanz und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1956/57 (Drucksache 1044) 4221 A Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 568, zu 568, 1155) . . . . . . . . . . 4221 A Nächste Sitzung 4221 C Anlagen 4223 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 4175 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.31 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 71. Sitzung Seite 3838 B Zeile 24/25 statt „er-ren" : erfahren; 75. Sitzung Seite 4148 C Zeile 20 statt „einstimmig.": einstimmig angenommen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 19. 6. Dr. Aigner 19. 6. Frau Albertz 19. 6. Altmaier*) 19. 6. Bauer (Wasserburg) 20. 6. Bauer (Würzburg) *) 19. 6. Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 19. 6. Benda 19. 6. Berendsen 31. 7. Frau Berger-Heise 19. 6. Bettgenhäuser 18. 6. Fürst von Bismarck 19. 6. Blachstein *) 19. 6. von Bodelschwingh 19. 6. Börner 19. 6. Frau Brauksiepe 19. 6. Dr. Bucerius 19. 6. Conrad 19. 6. Corterier *) 19. 6. Deringer 19. 6. Dewald 19. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Dr. Eckhardt 19. 6. Eilers (Oldenburg) 19. 6. Frau Engländer 18. 6. Erler') 19. 6. Even (Köln) *) 19. 6. Dr. Franz 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Furler *) 19. 6. Geiger (München) 19. 6. Gern?) 19. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gontrum 19. 6. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 19. 6. Dr. Harm *) 19. 6. Häussler 18. 6. Heix 18. 6. Dr. Hesberg 8. 7. Heye *) 19. 6. Hilbert 19. 6. Höfler*) 19. 6. Frau Dr. Hubert') 19. 6. Hübner 18. 6. Jacobs *) 19. 6. Dr. Jaeger *) 19. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 19. 6. Katzer 18. 6. Frau Kipp-Kaule 19. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 19. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 19. 6. Dr. Kopf *) 19. 6. Kriedemann 18. 6. Kühlthau 26. 6. Kühn (Bonn) 18. 6. Kühn (Köln) *) 19. 6. Kunst 19. 6. Kurlbaum 19. 6. Dr. Lindenberg 19. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 19. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Maucher 18. 6. Mauk 18. 6. Frau Dr. Maxsein *) 19. 6. Memmel 20. 6. Dr. Mende *) 19. 6. Dr. Meyer (Frankfurt)*) 19. 6. Neuburger 19. 6. Frau Niggemeyer 20. 6. Odenthal 19. 6. Dr. Oesterle 19. 6. Paul *) 19. 6. Pernoll 20. 6. Pietscher 19. 6. Pöhler 20. 6. Prennel 19. 6. Dr. Preusker 18. 6. Pusch 20. 6. Rademacher 19. 6. Ramms 19. 6. Regling 19. 6. Frau Dr. Rehling *) 19. 6. Rehs 19. 6. Reitzner 19. 6. Frau Renger *) 19. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 6. Scharnowski 19. 6. Scheel 11. 7. Schlee 19. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 19. 6. Schmidt (Hamburg) 19. 6. Schneider (Hamburg) 19. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Schoettle 18. 6. Schultz 19. 6. Schütz (Berlin) 19. 6. Schütz (München) *) 19. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 19. 6. Seidl (Dorfen) *) 19. 6. Dr. Serres *) 19. 6. Seuffert 19. 6. Dr. Seume 19. 6. Stahl 19. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stauch 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Dr. Wahl *) 19. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 19. 6. Wegener 20. 6. Wehking 19. 6. 4224 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Frau Welter (Aachen) 18. 6. Wienand *) 19. 6. Dr. Zimmer *) 19. 6. Dr. Zimmermann 19. 6. b) Urlaubsanträge Hellenbrock 23. 6. Jacobi 23. 6. Dr. Leverkuehn 27. 6. Stenger 30. 6. *) für die Teilnahme an der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Umdruck 341 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wollebe schließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 346 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe ,a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Zühlke Reitzner Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 353 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 Abs. 1 werden die Worte „auf Zeit" durch die Worte „für den Verteidigungsfall" ersetzt. Bonn, den 12. Juni 1959 Scheppmann Dr. Krone. und Fraktion Anlage 6 Umdruck 354 Änderungsantrag der Abgeordneten Behrendt, Diebäcker, Dr. Hoven, Ludwig, Scheppmann zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Druchsachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 35b wird eingefügt: „§ 35b § 27 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 651) wird gestrichen." Bonn, den 18. Juni 1959 Behrendt Diebäcker Dr. Hoven Ludwig Scheppmann
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich zur ersten Lesung des Entwurfs eines Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes folgende Erklärung abzugeben.
    Erstens. Die Bundesregierung legt den Gesetzentwurf mit einer Verspätung von drei Jahren vor.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bei einer sinnvollen Arbeitsgestaltung hätte der vorliegende Entwurf zusammen mit den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen, mit denen er in unlösbarem Zusammenhang steht, eingebracht werden müssen. Infolge dieser Unterlasung sollen jetzt etwa 50 Paragraphen der Renten-Neuregelungsgesetze geändert werden. Das ist gesetzessystematisch eine schlechte Sache und macht die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze noch komplizierter, als sie ohnehin schon sind.
    Zweitens. Wegen der verspäteten Vorlage des Entwurfs schlägt die Bundesregierung vor, das Gesetz erst am 1. Januar 1959 in Kraft treten zu lassen. Das bedeutet, daß den Heimatvertriebenen und Flüchtlingen die volle Anpassung ihrer Rente für zwei Jahre vorenthalten werden soll. Den Heimatvertriebenen und Flüchtlingen war die Anpassung ihrer Renten zu dem gleichen Zeitpunkt wie allen anderen Rentnern gesetzlich zugesichert worden. Durch die Novelle sollen also die Rentenansprüche der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge insofern nachträglich verschlechtert werden. Im übrigen hat die Bundesregierung durch die verspätete Vorlage des Entwurfs gegen den ausdrücklichen Gesetzesbef ehl der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze gehandelt, wonach die Rententabellen bis zum 30. Juni 1957 anzupassen waren.
    Drittens. Der dem Entwurf zugrunde liegende Gedanke der Eingliederung, wonach die Vertriebenen und Flüchtlinge so gestellt werden sollen, als ob sie ihr Arbeits- und Versicherungsleben in der Bundesrepublik zurückgelegt hätten, wird von der sozial-



    Dr. Schellenberg
    demokratischen Fraktion begrüßt und bejaht. Der Gesetzentwurf verwirklicht dieses Eingliederungsprinzip jedoch in viel zu schematischer Weise. Aus diesem Schematismus würden sich für viele Heimatvertriebene und Flüchtlinge schwerwiegende Härten und Ungerechtigkeiten ergeben; die aber müssen unbedingt vermieden werden.
    Viertens. Besonders bedenklich sind die Auswirkungen für die Vertriebenen und Flüchtlinge, die in ihrer Heimat Landwirte, Handwerker oder sonstige Selbständige waren und die jetzt genötigt sind, als Arbeiter oder Angestellte tätig zu sein. Wenn der Entwurf in der vorliegenden Fassung Gesetzeskraft erlangt, dann werden diese früher selbständig gewesenen Heimatvertriebenen vielfach Zwergrenten erhalten, die fast immer unter den Richtsätzen der Fürsorge liegen. Das kann nach Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion nicht Sinn des Eingliederungsprinzips sein, zumal die Nachversicherung für diesen Personenkreis nach den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen keine große Bedeutung erlangt hat. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt fest, daß die wiederholten Zusicherungen, die auch der Herr Bundeskanzler für die Hilfe an die selbständigen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge und insbesondere die Bauern abgegeben hat, beispielsweise auf dem ostdeutschen Bauerntag, durch die vorliegende Novelle nicht erfüllt werden.
    Fünftens. Auch für die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge, die stets Arbeiter und Angestellte waren, bringt die Novelle vielfältige Härten und Ungerechtigkeiten. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion verkennt nicht, daß das Bundesarbeitsministerium eingehende Berechnungen zur Erstellung jener Tabellen, die dem Gesetz als Anlage beigefügt sind, durchgeführt hat. In der Praxis werden sich aber auf Grund dieser Tabellen für viele Heimatvertriebene und Flüchtlinge Renten ergeben, die völlig unzureichend sind.
    Hierfür einige Beispiele: Für Frauen sind in den Tabellen Arbeitsentgelte angesetzt worden, die um 20 bis 50 % unter den Löhnen und Gehältern der Männer mit dem gleichen Beruf liegen, was praktisch zu einer entsprechenden Verminderung aller Frauenrenten führen wird. Ein weiteres Beispiel: Die Vertriebenen und Flüchtlinge, die früher in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, werden selbst nach einem vollen Arbeitsleben bei diesen Tabellen eine Rente von etwa 100 bis 120 DM im Monat erhalten. Wenn es sich um Frauen handelt, wird die Rente in der Regel selbst bei einem vollen Arbeitsleben kaum den Betrag von 100 DM monatlich erreichen können.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sechstens. Nach dem Gesetzentwurf sollen auch für die Arbeiter und Angestellten, die lückenlose Belege über ihre in der Heimat entrichteten Beiträge beibringen können, die Renten vielfach nicht nach der Beitragszahlung, sondern nach den Tabellen berechnet werden. Das scheint uns ein übertriebener Schematismus zu sein, der dem Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit nicht entspricht. Ferner sollen nach der Novelle vielfach zusätzliche Beitragszahlungen nicht berücksichtigt werden, was eine Beeinträchtigung des Gedankens der selbstverantwortlichen Vorsorge bedeutet. Schließlich sollen nach der Novelle die Heimatvertriebenen für nicht nachweisbare Zeiten nur fünf Sechstel des Arbeits- und Versicherungslebens angerechnet erhalten, was praktisch eine automatische Kürzung um ein Sechstel des Arbeitslebens bedeutet.
    Siebtens. Der Gesetzentwurf schafft keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Rentenanpassung für alle diejenigen, deren Versicherungsunterlagen bei einem deutschen Versicherungsträger außerhalb der Bundesrepublik durch Kriegseinwirkung verlorengegangen sind, also beispielsweise für die Versicherungszeiten, die bei den Landesversicherungsanstalten Breslau, Königsberg und Brandenburg zurückgelegt worden sind. Für die Bundesregierung ist zwar die Möglichkeit gegeben, durch Rechtsverordnung nach 6 1256 der Reichsversicherungsordnung oder § 33 AVG eine Regelung zu treffen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist jedoch nach den unguten Erfahrungen mit Rechtsverordnungen, die auf Grund der Rentengesetze zu erlassen waren, der Auffassung, daß diese Fragen hier im Gesetz geregelt werden müssen und nicht auf eine zu erlassende Rechtsverordnung verschoben werden dürfen.
    Achtens. Viele Flüchtlinge und Heimatvertriebene werden nicht nur durch die dargelegten Mängel betroffen. sondern auch infolge der Anrechnunqs- und Kürzunasvorschriften für Unterhaltshilfen oder für Ausgleichsrenten nur eine bescheidene, vielleicht aber auch gar keine Erhöhung ihrer Gesamtbezüge erhalten. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Auffassung, daß Regelungen getroffen werden müssen, nach denen hier Härten vermieden werden.
    Neuntens. Durch den Gesetzentwurf soll auch eine abschließende Anpassung der Berliner Rentenversicherung an die Vorschriften des Bundesgebietes vorgenommen werden, was die sozialdemokratische Bundestagsfraktion grundsätzlich begrüßt. Bedauerlicherweise sieht aber der Gesetzentwurf keine Wahrung des Besitzstandes für Berliner Renten vor. Es besteht die Gefahr, daß nach Inkrafttreten der Novelle 40- bis 80 000 Berliner Renten, die seit dem 1. Januar 1957 festgesetzt worden sind, herabgesetzt werden müssen. Da diese Berliner Renten nach bundesgesetzlichen Vorschriften der Renten-Neuregelungsgesetze

    (Abg. Schütz: Aber Übergangsvorschriften!)

    ohne Vorbehalt festgesetzt worden sind, läßt sich unseres Erachtens eine spätere Herabsetzung dieser Renten mit dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit schwer vereinbaren.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Das ist unsere Auffassung. Wir hoffen sehr, daß auch Sie zu dieser Auffassung kommen, nachdem nicht nur Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin einstimmig, sondern nachdem auch der Bundesrat einstimmig die Wahrung des sozialen Besitzstandes für alle Berliner Renten empfohlen hat. Wir haben



    Dr. Schellenberg
    also die Hoffnung, ,daß es bei den weiteren Beratungen gelingt, ein Einvernehmen darüber zu erzielen, .daß jede Herabsetzung von Berliner Renten unterbleibt.

    (Abg. Horn: Hatten Sie nicht eine Erklärung abgeben wollen?)

    - Eine Erklärung zu den wichtigsten Punkten! Wenn wir zu einer Debatte gekommen wären, Herr Kollege Horn, hätten wir bei der Bedeutung der Frage noch viel mehr zu sagen gehabt. Ich beschränke mich auf zehn Punkte und komme jetzt zum zehnten Punkt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie debattieren doch!)

    Nach dem Entwurf sollen — abgesehen von der knappschaftlichen Rentenversicherung — die Aufwendungen für die Novelle von den Trägern der Renten- und der Unfallversicherung übernommen werden. Hinzu kommen noch die Aufwendungen für die Versicherten jener deutschen Versicherungsträger, die nicht im Bereich der Bundesrepublik liegen. Insgesamt handelt es sich um eine Größenordnung von rund 200 Millionen DM jährlich, die auf die Rentenversicherung verlagert werden sollen.
    Unbestreitbar handelt es sich bei den Zahlungen für Fremdrenten um Aufwendungen für Kriegsfolgelasten.

    (Abg. Schutz: Eben nicht!)

    Kriegsfolgelasten aber hat nach 'dem Grundgesetz
    der Bund zu tragen. — Diskutieren wollen wir nicht,
    Herr Kollege Schütz, wie Herr Kollege Horn durch Zwischenruf bekundet hat.
    Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den Leistungen für Fremdrenten um Kriegsfolgelasten. Deshalb kann es die sozialdemokratische Bundestagsfraktion nicht hinnehmen, wenn derartige Verpflichtungen 'des Bundes auf die beitragzahlenden Arbeiter, Angestellten und Betriebe abgewälzt werden.

    (Abg. Schutz: Und die beitragzahlenden Flüchtlinge? Für wen zahlen die die Beiträge?)

    - Die zahlen sie für ihre eigenen 'Leistungen. (Abg. Schutz: Ach so!)

    Hier handelt es sich auch um eine Finanzierung der alten Last. Wir sind 'der Auffassung, 'daß hier eine Verlagerung zu Lasten der Rentenversicherung stattfindet, die das finanzielle Gefüge der Rentenversicherung beeinträchtigt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Darüber werden wir diskutieren!)

    Abschließend erkläre ich namens meiner Fraktion, daß der vorliegende Gesetzentwurf noch sehr gründlicher Überarbeitung bedarf, wenn er den sozialpolitischen ,Bedürfnissen gerecht werden soll.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf im Namen der Freien Demokraten zur Vorlage des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes folgende Erklärung abgeben:
    Wir bedauern, daß diese Vorlage so verspätet an das Hohe Haus gekommen ist und daß die Ermächtigung, die bei der Verabschiedung der Rentenneu. regelung ausgesprochen worden ist, dazu geführt hat, daß einzelne Versicherungsträger in Verkennung der Lage die vorliegenden Rentenanträge lange Zeit unbearbeitet liegengelassen haben und daß damit für die Rentner eine erhebliche Verzögerung eingetreten ist.
    In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf Drucksache 750 ist von der Bundesregierung darauf hingewiesen worden, daß das nicht im Sinne des Gesetzgebers lag. Die Erfahrung hat aber leider gezeigt, daß die Rentenversicherungsträger, insbesondere die Knappschaft, lange Zeit so verfahren sind.
    Wir hoffen, daß der Gesetzentwurf mit Beschleunigung beraten wird, damit diesem Notstand bzw. dieser Benachteiligung der Fremd- und Auslandsrentner endlich ein Ende gesetzt wird.
    Wir wollen heute bei der ersten Lesung nur zwei oder drei Grundsätze darlegen, deren Anwendbarkeit unserer Auffassung nach einer eingehenden Prüfung bedarf.
    Wir begrüßen, daß grundsätzlich eine Gleichstellung der Fremd- und Auslandsrentner mit den einheimischen Rentnern eingeführt wird. Wir bedauern, daß dadurch für viele eine Kappung ihrer bisherigen Renten und darüber hinaus durch das System, die Angestellten in fünf Gruppen einzuteilen, eine sehr erhebliche Nivellierung eintreten soll. Die Freien Demokraten halten es deshalb für notwendig, diese Art der Nivellierung im Ausschuß zu überprüfen und hier zu einer gerechteren Beurteilung zu kommen.
    Die Freien Demokraten sind ferner der Auffassung, daß überprüft werden soll, ob nicht an Stelle der Tätigkeitsmerkmale das Einkommen als Vergleichsgröße genommen werden sollte, nachdem die technischen Einrichtungen unserer Versicherungsanstalten auch für die kompliziertesten Berechnungen geeignet sind.
    Wir Freien Demokraten betrachten es mit großer Sorge, daß die Sowjetzonenbewohner nach der Gesetzesvorlage zwar rechtlich gleichgestellt, praktisch aber wie Auslandsrentner behandelt werden. Wir haben hier eine politische Frage vor uns, die wir im Ausschuß eingehend überlegen sollten. Dabei sollten wir prüfen, ob es nicht richtig ist, die Sowjetzonenbewohner in die allgemeinen Rentengesetze mit hineinzunehmen; denn ihre Beitragsleistung nach dem 30. Juni 1945 außerhalb der Bundesrepublik soll ja nach dieser Vorlage zwar gleichbehandelt werden, aber sie sollen doch als Auslandsrentner betrachtet werden.



    Mischnick
    Die FDP-Fraktion verzichtet darauf, alle übrigen Bedenken oder Änderungswünsche hier vorzutragen. Sie wird im einzelnen im Ausschuß darauf zurückkommen.

    (Beifall bei der FDP.)