Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nur gemeldet, um den Herrn Bundesinnenminister um die Beantwortung einer einzigen Frage zu bitten.
Wir haben uns im Rechnungsprüfungsausschuß des öfteren mit den Problemen befaßt, bei denen es nicht gerade um Korruption, um Bestechung, sondern um die Verwendung öffentlicher Mittel ging. Der Haushalt enthält in jedem Rechnungsjahr eine Bestimmung mit vielen Ansätzen, die besagt, daß bei gegebener Gelegenheit — „aus besonderem Anlaß" heißt es ungefähr — öffentliche Mittel für entsprechende Zwecke verwendet werden können.
Nehmen wir einmal an, ein Bundesminister macht aus dienstlichem Anlaß einen dienstlichen Besuch — nun, ich will keinen Staat nennen, um keine Schwierigkeiten heraufzubeschwören —, sagen wir, beim Kalifen von Bagdad,
— den es nicht gibt. Er würde aus diesem Anlaß dem Kalifen aus Steuermitteln ein Geschenk mitbringen, sagen wir, in Gestalt eines Reitpferdes.
— Es könnten auch zwei sein. Der Kalif würde ihm dann ein Gegengeschenk machen, sagen wir, in Gestalt eines oder mehrerer echter Teppiche.
Herr Bundesminister, welche Verwendung hätten dann diese Teppiche zu finden? Die Pferde werden aus Steuermitteln geschenkt. Werden die Teppiche nunmehr
nicht gerade dem Rechnungsprüfungsausschuß gegeben, aber sagen wir, dem Steuerzahler auf irgendeinem Wege zur Verfügung gestellt, zur Ausstattung eines Dienstraumes oder zu etwas Ähnlichem? Welche Bestimmungen kennt die Bundesregierung in dieser Hinsicht, Herr Bundesinnenminister?