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ID0307601300

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    Deutscher Bundestag 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Krüger (Neheim) . . . . . . . . 4175 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1123) . . . . . . . . 4175 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger u. Gen.); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 511, 950, 999) 4175 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Korruptionsfälle in der Bundesverwaltung (Drucksache 824) Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4175 C, 4197 B, 4200 B Dr. Schröder, Bundesminister . . 4181 A, 4192C, 4196D, 4199B Schlee (CDU/CSU) 4187 C Dürr (FDP) 4189 C Jahn (Marburg) (SPD) 4191 B Kramel (CDU/CSU) 4195 A Ritzel (SPD) 4196 C Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1164, 1167) . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (CDU/CSU, SPD, FDP, DP); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 939, 1134, 998 [neu]) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4200 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1018, 1157) Zweite und dritte Beratung — . . . . 4201 B Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1128, 1158) — Zweite und dritte Beratung - 4201 C Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG); Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 631, 964, 1175, 1130) — Zweite und dritte Beratung — Zühlke (SPD) 4202 A Kuntscher (CDU CSU) 4202 A II Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Entwurf eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 34, 1142 [neu] — Zweite und dritte Beratung — 4202 B Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 910, 1169) — Zweite und dritte Beratung — 4202 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 mit der Italienischen Republik; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 911, 1170) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4203 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 mit dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 1031, 1172) - Zweite und dritte Beratung — 4203 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Rentenversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz — FANG) (Drucksache 1109) — Erste Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 4203 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 4205 C Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4206 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache 1110) - Erste Beratung - Dr. Claussen, Staatssekretär . . 4207 D Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4209 D Bading (SPD) 4210 A Berberich (CDU/CSU) 4212 C Frau Kalinke (DP) 4213 A Dröscher (SPD) . . . . . . 4214 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) Erste Beratung -- . . . . . . . . . 4216 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1953 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern (Drucksache 1145) - Erste Beratung . . . . . . . . . 421 7 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 1147) - Erste Beratung - 4217 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (SPD) (Drucksache 1151) - Erste Beratung — . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Dr. Greve (Drucksache 1122) Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 4217 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Ernst Fink, Augsburg (Drucksache 1139) Ritzel (SPD) 4219 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Görgen (Drucksache 1140) Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4219 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Nedetzka u. a. (Drucksache 1141) Ritzel (SPD) . . 4220 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1138, 708, Umdruck 199) 4220 D Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bilanz und des Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für das Geschäftsjahr 1956/57 (Drucksache 1044) 4221 A Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen (Sozialbericht 1958) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 568, zu 568, 1155) . . . . . . . . . . 4221 A Nächste Sitzung 4221 C Anlagen 4223 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 4175 76. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.31 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 71. Sitzung Seite 3838 B Zeile 24/25 statt „er-ren" : erfahren; 75. Sitzung Seite 4148 C Zeile 20 statt „einstimmig.": einstimmig angenommen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 19. 6. Dr. Aigner 19. 6. Frau Albertz 19. 6. Altmaier*) 19. 6. Bauer (Wasserburg) 20. 6. Bauer (Würzburg) *) 19. 6. Bausch 29. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 19. 6. Benda 19. 6. Berendsen 31. 7. Frau Berger-Heise 19. 6. Bettgenhäuser 18. 6. Fürst von Bismarck 19. 6. Blachstein *) 19. 6. von Bodelschwingh 19. 6. Börner 19. 6. Frau Brauksiepe 19. 6. Dr. Bucerius 19. 6. Conrad 19. 6. Corterier *) 19. 6. Deringer 19. 6. Dewald 19. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Dittrich 19. 6. Dr. Eckhardt 19. 6. Eilers (Oldenburg) 19. 6. Frau Engländer 18. 6. Erler') 19. 6. Even (Köln) *) 19. 6. Dr. Franz 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Furler *) 19. 6. Geiger (München) 19. 6. Gern?) 19. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gontrum 19. 6. Gottesleben 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 19. 6. Dr. Harm *) 19. 6. Häussler 18. 6. Heix 18. 6. Dr. Hesberg 8. 7. Heye *) 19. 6. Hilbert 19. 6. Höfler*) 19. 6. Frau Dr. Hubert') 19. 6. Hübner 18. 6. Jacobs *) 19. 6. Dr. Jaeger *) 19. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 19. 6. Katzer 18. 6. Frau Kipp-Kaule 19. 6. Dr. Kliesing (Honnef) *) 19. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 19. 6. Dr. Kopf *) 19. 6. Kriedemann 18. 6. Kühlthau 26. 6. Kühn (Bonn) 18. 6. Kühn (Köln) *) 19. 6. Kunst 19. 6. Kurlbaum 19. 6. Dr. Lindenberg 19. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 19. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Maucher 18. 6. Mauk 18. 6. Frau Dr. Maxsein *) 19. 6. Memmel 20. 6. Dr. Mende *) 19. 6. Dr. Meyer (Frankfurt)*) 19. 6. Neuburger 19. 6. Frau Niggemeyer 20. 6. Odenthal 19. 6. Dr. Oesterle 19. 6. Paul *) 19. 6. Pernoll 20. 6. Pietscher 19. 6. Pöhler 20. 6. Prennel 19. 6. Dr. Preusker 18. 6. Pusch 20. 6. Rademacher 19. 6. Ramms 19. 6. Regling 19. 6. Frau Dr. Rehling *) 19. 6. Rehs 19. 6. Reitzner 19. 6. Frau Renger *) 19. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 6. Scharnowski 19. 6. Scheel 11. 7. Schlee 19. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 19. 6. Schmidt (Hamburg) 19. 6. Schneider (Hamburg) 19. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Schoettle 18. 6. Schultz 19. 6. Schütz (Berlin) 19. 6. Schütz (München) *) 19. 6. Frau Dr. Schwarzhaupt 19. 6. Seidl (Dorfen) *) 19. 6. Dr. Serres *) 19. 6. Seuffert 19. 6. Dr. Seume 19. 6. Stahl 19. 6. Dr. Stammberger 19. 6. Stauch 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Dr. Wahl *) 19. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) *) 19. 6. Wegener 20. 6. Wehking 19. 6. 4224 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Juni 1959 Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Frau Welter (Aachen) 18. 6. Wienand *) 19. 6. Dr. Zimmer *) 19. 6. Dr. Zimmermann 19. 6. b) Urlaubsanträge Hellenbrock 23. 6. Jacobi 23. 6. Dr. Leverkuehn 27. 6. Stenger 30. 6. *) für die Teilnahme an der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlage 2 Umdruck 341 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wollebe schließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Rutschke Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 345 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 346 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 631, 964, 1130). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden 1. in Nr. 9 Buchstabe ,a (§ 267 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt; 2. in Nr. 11 Buchstabe a (§ 269 Abs. 1) die Worte „135 Deutsche Mark" durch die Worte „140 Deutsche Mark" ersetzt. Bonn, den 10. Juni 1959 Zühlke Reitzner Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 353 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 30 Abs. 1 werden die Worte „auf Zeit" durch die Worte „für den Verteidigungsfall" ersetzt. Bonn, den 12. Juni 1959 Scheppmann Dr. Krone. und Fraktion Anlage 6 Umdruck 354 Änderungsantrag der Abgeordneten Behrendt, Diebäcker, Dr. Hoven, Ludwig, Scheppmann zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Druchsachen 34, 1142 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Folgender neuer § 35b wird eingefügt: „§ 35b § 27 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 651) wird gestrichen." Bonn, den 18. Juni 1959 Behrendt Diebäcker Dr. Hoven Ludwig Scheppmann
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem, was die Herren Vorredner ausgeführt haben, möchte ich doch gern noch etwas ins Detail gehen.
    Herr Kollege Jahn, wenn Sie jetzt auch noch mich in die Liste der Beschuldigten bringen, indem Sie hier von intellektueller Unredlichkeit sprechen, dann geht das doch ein bißchen über das hinaus, was man noch als scherzhaft bezeichnen kann. Aber ich glaube, Sie haben das nicht so gemeint.

    (Abg. Jahn [Marburg] : Damit sind Sie doch kein Beschuldigter!)

    — Nun, ich kann in der Sache etwas ernsthafter werden, wenn Sie wollen.
    Nachdem ich eine so detaillierte Übersicht gegeben habe, ist es, glaube ich, wohl nicht die richtige Würdigung dieses Opus, es als intellektuell unredlich hinzustellen. Ich glaube, bei näherem Nachdenken werden Sie mir recht geben.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Man kann aus der Statistik auch einen Umkehrschluß ziehen!)

    — Herr Schmitt, Sie liefern mir das Stichwort. Wie soll ich es eigentlich machen, wenn ich über Verfahren Auskunft geben soll? Ich kann es doch nur so machen, daß ich die Verfahren zusammenzähle und sie dann in entsprechende Relationen bringe. Sie können nicht sagen, daß ich Sie, wie es bei der sowjetischen Statistik der Fall ist, nur mit Prozentzahlen bedient hätte, da ich Ihnen doch die exakten Zahlen gegeben habe. Ich bin sogar so weit gegangen und habe die Zahlen für jedes Ressort, für jeden Geschäftsbereich aufgeschlüsselt. Ich bin gern bereit, das zu wiederholen. Im Protokoll werden Sie es auch finden. Ich habe eine Übersicht gegeben, an der man nicht einfach vorbeigehen kann.
    Sie haben gesagt, ich hätte die Schwerpunkte weggelassen. Ich habe die Schwerpunkte gar nicht weggelassen. Wenn Sie die von mir genannten Zahlen ansehen, werden Sie z. B. feststellen, daß 70 % der Fälle auf den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen entfallen. Er ist leider heute nicht da, sonst würde er uns vielleicht erklären, warum das gerade bei seinem Amt so ist.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Das hängt mit den Besatzungsbauten zusammen!)

    — Es ist gleichgültig, womit das zusammenhängt. Die Gesamtzahl war 60 Fälle, 20 einfache und 40 schwere; davon entfielen 70 % auf dieses Ressort.

    (Abg. Ritzel: Sie müssen die Zahl der Beamten in den einzelnen Ministerien berücksichtigen! Beim Bundesfinanzministerium haben Sie allein 40 000 Zöllner!)

    — Herr Kollege Ritzel, ich bin überzeugt, der Bundesfinanzminister wird entzückt davon sein, daß Sie sich so für die Verteidigung seines Ressorts einsetzen. Ich sage hier aber nicht etwas Ungerechtfertigtes. Ich bin angegriffen worden, daß ich nicht



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    gezeigt hätte, wo die Schwerpunkte lägen. Ich sage nochmals: ich habe sie gezeigt. Es sind 60 Fälle, und ich habe genau dargelegt, wo diese 60 Fälle vorgekommen sind.
    Ich gehe noch einen Schritt weiter und greife einen anderen Schwerpunkt heraus, nämlich das Beschaffungsamt in Koblenz. Ich bitte Sie, einmal diesen Zahlen zu folgen. Seit zwei Jahren ist darüber nämlich sehr viel Falsches, Mißverständliches und Übertreibendes veröffentlicht worden. Ich gebe Ihnen auch hier die genauen Zahlen. Gegen Angehörige dieses Koblenzer Amtes sind insgesamt 84 Verfahren eingeleitet worden.Davon sind bereits 44 Verfahren eingestellt worden. Freigesprochen sind 2 Angeklagte. Unerledigte Anklagen gibt es noch 4. Verurteilungen gibt es 16, also 16 von 84 Verfahren. Dabei ist die Höchststrafe, die dort ausgeworfen worden ist, 1 Jahr und 7 Monate Zuchthaus. In all diesen Verfahren sind insgesamt 2 Zuchthausstrafen, 12 Gefängnisstrafen und 2 Geldstrafen verhängt worden. Von den hiernach noch verbleibenden 18 Verfahren werden, wie man mir hier sagt — das kann ich nur berichten — mit Sicherheit 15 eingestellt. Das ist dieser „Riesenkomplex"!
    Und nun Bonn! Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte 101 Verfahren eingeleitet — das bezieht sich wieder auf denselben Sektor — gegen Angehörige der Bundeswehr, und zwar verschiedener Dienststellen. Von diesen 101 Verfahren sind bereits 53 durch Einstellung erledigt. Wegen Bestechung sind 2 angeklagt worden, zunächst nur angeklagt. Der überwiegende Teil der noch offenen Verfahren wird nach mündlicher Auskunft der Staatsanwaltschaft ebenfalls eingestellt; das kann ich nur mit allem Vorbehalt wiedergeben.
    Meine Damen und Herren, das sind doch Zahlen, an denen man nicht vorbeigehen kann. Und dann wird gesagt: das ist Statistik; wir haben aber die schönen Überschriften in der Erinnerung! — Es handelt sich nicht um die schönen Überschriften, sondern es handelt sich um die Tatsachen! Ich spreche hier über die Tatsachen, und ich bringe sie im übrigen in einen korrekten statistischen Vergleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und mit der deutschen Geschichte, mindestens zwischen Weimar und heute. Kann man etwas Korrekteres tun? Ich verstehe wirklich nicht, daß Sie den Mut haben, so etwas als „intellektuell unredlich" hinzustellen. Ich finde es sehr redlich und außerdem auch durchaus intellektuell genug.

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    — Das ist es ja offenbar, was hier streitig ist.
    Zum Vergleich will ich jetzt mal mit aller Diskretion, weil es sich hier nicht um Bundesbedienstete handelt, Verfahren gegen Angehörige anderer Behörden nennen. Ein Regierungsbaurat im Lande Nordrhein-Westfalen erhielt im Mai 1958 eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren. Die Bestechungssumme betrug 300 000 DM. Ich setze das in Vergleich zu den Koblenzer Verfahren, in denen, obwohl doch das angeblich alles so furchtbar viel schlimmer war, die Höchststrafe 1 Jahr und 7 Monate Zuchthaus war. Ein Regierungsbauoberinspektor aus Donaueschingen — also etwas südlicher im Vaterland — erhielt 4 Jahre Zuchthaus; die Bestechungssumme betrug 130 000 DM. Bei einem Amt für Verteidigungslasten — lassen wir mal offen, wo dieses Amt ist — bekam der Betreffende 5 Jahre Zuchthaus; die Bestechungssumme betrug 123 000 DM, der Steuergeldschaden etwa 2,5 Millionen DM. Dagegen ist die höchste Bestechungssumme bei Angehörigen des Verteidigungsressorts bisher ca. 16 000 DM gewesen.
    Ich gebe das aus den Unterlagen bekannt, weil man doch, wenn man ein Urteil und sogar ein „vernichtendes" Urteil über die Bundesbehörden gewinnen will, wirklich nicht an den Tatsachen vorbeireden oder sich vorbeiwünschen kann; das letztere nehme ich von Ihnen gar nicht mal an; sondern diesen Tatsachen hat man sich zu stellen, und sie sind so, wie ich das gerade dargelegt habe.
    Zwei Bemerkungen noch zu den Auführungen des Kollegen Schmitt (Vockenhausen). Er hat einen Gedankengang entwickelt, der vielleicht ein bißchen kompliziert ist; ich will versuchen, es mit meinen Worten wiederzugeben. Er meinte, wenn es Kreise der Wirtschaft gebe, die die politische Arbeit, die die politischen Parteien unterstützten, könnte dabei unter Umständen auch Geld in Privattaschen gelangen. Es ist sicher, Herr Kollege Schmitt (Vockenhausen), daß immer Geld in Privattaschen gelangen kann. Für die Abgeordneten, so ist gerade gesagt worden — das war ein Gedankengang des Kollegen Dürr —, komme das deswegen nicht in Frage, weil sie nicht einflußreich genug seien.

    (Lachen.)

    — Ja, der Kollege Dürr hat hier ausgeführt, man würde gar nicht den Versuch machen, Abgeordnete zu bestechen, sie seien nicht einflußreich genug. Dabei denke ich daran, daß sich das Strafgesetzbuch sehr wohl auch mit solchen Tatbeständen befaßt. Aber Sie können nicht verhindern, daß in private Taschen Geld fließt. Das hat jedoch, glaube ich, nichts mit dem Thema zu tun, mit dem wir uns hier befassen. Jedenfalls kann man, wenn für die Parteienfinanzierung Spenden aus der Wirtschaft kommen, das nicht mit Betrachtungen über Unterschlagungen bei irgendwelchen Privaten verbinden.
    In diesem Zusammenhang — und deswegen greife ich das auf; es scheint mir eine etwas zu starke Übertreibung zu sein — haben Sie gesagt, das von mir demnächst vorzulegende Parteiengesetz verhindere die Sauberkeit auf diesem Gebiet.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Ich habe gesagt, Sie haben Ihren Beitrag dazu geleistet, diese Offenlegung zu verhindern!)

    — Das Parteiengesetz — ich sehe mal auf das Endergebnis — wird so aussehen, wie das Hohe Haus es eines Tages beschließen wird.
    Ich bin überzeugt, daß das Problem heute nicht etwa ist: Wie schneidet man den Parteien Geldgellen, Spendenquellen ab? Das hat sich schon längst geändert. Das Problem heute ist: Wie kommen die Parteien — und dabei sehe ich nach rechts



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    und nach links gleichmäßig; auch in der Haut Ihres Bundesschatzmeisters möchte ich nicht stecken, wenn er Wahlkämpfe zu finanzieren hat; das ist hüben wie drüben dasselbe — heute überhaupt in die Lage, den gewaltigen Aufwand, den die moderne Werbung in unserer Zeit verlangt, aufzubringen? Das ist ein Problem, das viel wichtiger ist als die Frage, ob die Firma X nur an die CDU etwas gegeben hat oder an die CDU und an die SPD oder an die FDP, die DP oder wer immer es sein mag.
    Im übrigen — um ganz offen zu sein — habe ich es damals für ein Gebot der Sauberkeit gehalten, daß man in das Steuergesetz die Bestimmung über Abzugsfähigkeit von Parteispenden aufnahm, weil das nämlich den Firmen die Möglichkeit gab, säuberlich auszuweisen, daß sie für die und die Partei diese und jene Leistung im öffentlichen Interesse erbracht hätten. Denn die Parteien können nicht nach ihren Geldquellen gemessen werden, sondern nach ihren politischen Taten, und die politischen Taten der Parteien — an denen man sie erkennen soll — liegen völlig klar vor aller Welt. Sie haben in der Tat große Sorgen, in der modernen Propagandaauseinandersetzung zu bestehen. Das sind die Tatsachen, und man sollte darüber nicht einen Schleier breiten. — Ich werde aber Gelegenheit haben, vor dem Hohen Haus über diese Tatbestände in einigen Monaten, denke ich, etwas ausführlicher zu sprechen.
    Nun haben Sie an mich eine Frage gerichtet. Sie wollten wissen, ob die Benutzung von Leihwagen, sei es auch nur für zwei Tage, zulässig sei oder nicht. Herr Kollege Schmitt (Vockenhausen), Sie werden verstehen, daß ich mich nicht sozusagen von Amts wegen auf dieses Gebiet begeben möchte, solange ein Fall dieser Art gerichtsanhängig ist.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Das ist aber schade!)

    — Ja, wenn ich meine Meinung sagte, würde das dem Gericht vielleicht gar nicht gefallen, und vielleicht würde es auch Ihnen nicht gefallen. Es ist für mich also schwer, diese Sache jetzt zu behandeln. Denn es dient keinem guten Zweck, wenn wir einen Tatbestand, der bereits den Gerichten unterbreitet ist, ohne Not von uns aus würdigen. Ich bin gern bereit, meine Meinung darüber eines Tages ganz offen zu sagen.
    Ich darf noch ein Wort an ,den Kollegen Dürr richten. Er macht es uns und auch der kommenden Diskussion etwas schwer, wenn er kurzerhand sagt: Nein, nein; Sie sagen zwar, Korruption sei gleich Bestechung. Ich aber sage: Korruption ist auch noch etwas ganz anderes. - Dann haben wir es schwer, uns in Zukunft zu verständigen. Zunächst ist Korruption ein ziemlich scheußliches Fremdwort. Wir sollten versuchen, ob wir die Tatbestände des Politischen oder genauer die Tatbestände des Gesellschaftlichen nicht auch in 'deutschen Ausdrücken klarlegen können.
    Aber wir kommen nur weiter, wenn wir sorgfältig zwischen zwei Bereichen unterscheiden, dem Breich genehmigungsfähiger Geschenkannahme und dem Bereich strafbarer Handlungen. Ich würde vorschlagen, den letzten Bereich tatsächlich so zu nennen, wie ihn das Strafgesetzbuch nennt, nämlich Bestechung.
    Der Begriff Korruption — und deswegen ist dieser Ausdruck in meinen Augen ein bißchen gefährlich; ich habe ja schon das Wort Korruptionspsychose gebraucht — führt leicht dazu, daß sich die Öffentlichkeit darunter nicht etwas sehr Konkretes vorstellt, sondern etwas, was schon dem Ausdruck nach mehr oder weniger verworfen sein muß. Mir scheint, die öffentliche Auseinandersetzung um Tatbestände wird dadurch nicht erleichtert, daß man sie in einen Begriff kleidet, der offenbar — denn Sie selbst haben ihn so aufgefaßt — mehr als schillernd ist. Ich schlage also vor, zu den Begriffen zurückzukehren, wie ich sie gerade auseinandergesetzt habe.
    Mit den Einwänden gegen die Statistik habe ich mich bereits eingangs befaßt. Man muß, um ein Bild zu gewinnen, die Entwicklung der Kriminalitätsziffern auf diesem Gebiet kennen. Man darf aber, wie ichgerade dargelegt habe, die Entwicklung der Kriminalitätsziffern nicht auf die letzten Jahre beschränkt betrachten. Um einen richtigen Vergleich zu gewinnen, muß man natürlich auch 20, 30 Jahre weiter rückwärtsgehen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich halb scherzhaft mit folgender Bemerkung schließen. Herr Kollege Jahn hat vorgeschlagen, grundsätzlich festzulegen: alles, was ein Beamter mit Zustimmung erlaubtermaßen annehmen kann, muß an karitative Stellen oder sonstwie abgeliefert werden. Ich glaube, hier gibt es viele Fälle, in denen der ideelle Wert eines Geschenkes höher ist als der materielle. In einem solchen Falle hat es die oberste Dienstbehörde sehr wohl in der Hand, der Annahme eines Geschenkes zuzustimmen. Ich bin jetzt beinahe sechs Jahre in dem Amt, das ich bekleide. Ich habe ein einziges Mal etwas bekommen. Ich habe gerade darüber nachgedacht, ob das wirklich „in bezug auf mein Amt" war. In der Tat war es in bezug auf mein Amt. Es war nämlich eine Flasche Wein, und zwar eine sehr gute Flasche Wein, um es gleichgenau zu beschreiben. Diese Flasche Wein habe ich von einem der Kabinettskollegen dafür bekommen, daß ich eine Sache geschlichtet hatte. Herr Kollege Jahn, es wäre doch nun sehr schade gewesen, wenn ich diese aus Kollegialität, aber in bezug auf mein Amt dargebotene Flasche karitativen Zwecken zugeführt hätte! Die Flasche Wein war leichter ausgetrunken als erst noch weiterbefördert!
    Ich erwähne dieses eigene Beispiel als Beweis dafür, daß sicherlich dort, wo der materielle Wert beträchtlich, der ideelle Wert gering ist, sich die Weiterleitung an karitative Organisationen empfiehlt, daß man es aber dort, wo der ideelle Wert überwiegt, doch besser bei der Genehmigung der obersten Dienstbehörde belassen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kramel.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Angelo Kramel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor 43 Jahren habe ich in der damaligen Lateinschule die Konjugation des Verbums corrumpere gelernt. Ich habe mir damals unter „bestechen" nichts oder nicht viel vorstellen können.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Sie hatten neben Latein doch auch Geschichte, Herr Kramel!)

    Wenn ich es in der Zwischenzeit nicht gelernt hätte, dann müßte ich offen gestehen, daß mir auch in der heutigen Debatte nicht ganz klar geworden wäre, was nun eigentlich Bestechung sein soll. Der eine legt es so aus, der andere wieder anders.
    Aus der Betrachtung der statistischen Zahlen, die wir gehört haben — ich bin erfreut, daß in der zweiten Statistik wenigstens das Land Bayern nicht wieder erschienen ist -, habe ich den Eindruck: Ihre Fraktion, Herr Kollege Schmitt, hat die Große Anfrage an die falsche Adresse gerichtet. Sie hätten die Anfrage in den einzelnen Landtagen einbringen müssen, denn dort scheint sie etwas aktueller zu sein als bei uns.
    Die Diskussion hat jetzt das eine ergeben: von irgendwelchen beängstigenden Erscheinungen an Korruption in der Bundesverwaltung kann gar keine Rede sein. Das steht auf Grund der heutigen Debatte nach den Ausführungen aller Redner, auch des Herrn Kollegen Schmitt (Vockenhausen), eindeutig fest.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, zu berücksichtigen, daß die Bundesverwaltung innerhalb kürzester Frist aus dem Nichts geschaffen, aus dem Boden gestampft werden mußte, daß man gar nicht lange prüfen wollte und prüfen konnte, wer nun im einzelnen hereinkommt und ob er geeignet ist. Ich bitte Sie weiter, zu bedenken, daß die qualifizierten Beamten der Länder sich nur sehr schwer entschließen konnten, nach Bonn zu gehen; ich denke hier nicht allein an Bayern, sondern an alle Bundesländer. Trotz dieses raschen Aufbaus ist, wie wir gehört haben, die Zahl der Korruptionsfälle in der Bundesrepublik während dieser zehn Jahre eigentlich verschwindend gering. Die Anfrage der SPD hat also, muß ich sagen, ein gutes Ergebnis: daß hier vor aller Öffentlichkeit festgestellt worden ist, daß von einem Korruptionssumpf und einem Korruptionsnebel in der Bundeshauptstadt Bonn gar keine Rede sein kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dazu kommt - und das ergab sich aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Dürr daß die Bundesverwaltung von Anfang an aufs engste mit der freien Wirtschaft verflochten war. Die freie Wirtschaft, nach der Währungsumstellung mehr oder minder aus dem Nichts geboren, hat auch nicht gerade immer mit den feinsten und mit allein zulässigen Mitteln gearbeitet, wenn es sich um Verhandlungen mit dem Bund handelte. Auch das steht fest. Wenn Sie sich das vergegenwärtigen und bedenken, daß die Beamten hier damals am Anfang doch den größten Anfechtungen ausgesetzt waren und daß trotzdem außer einigen Fällen, die gar nicht verkleinert werden sollen, praktisch nichts passiert ist, müssen Sie, glaube ich, sagen — ich muß das noch einmal wiederholen —: Von einem Korruptionssumpf kann gar keine Rede sein.
    Ich teile die Meinung des Kollegen Dürr: Je mehr Staat in der Wirtschaft, um so eher besteht die Gefahr einer gewissen Korruption. Aber daß diese Entwicklung im Zuge des Hinneigens des Staates zum modernen Sozialstaat so ist, können wir ja nicht ändern. Infolgedessen können wir diesen Grund für eine gewisse Ansteckungsgefahr hinsichtlich der Korruption nicht beseitigen.
    Auf der anderen Seite geschehen jedoch, das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit feststellen, innerhalb der einzelnen Behörden manche Dinge -
    ich denke hier an den in der Öffentlichkeit so viel diskutierten Behördenhandel, den ich nicht billige, den ich mit aller Schärfe verurteile —,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    durch die die Beamtenschaft, da es sich um ihr wesensfremde Betätigungen handelt, gewissen Gefahren ausgesetzt wird. Hier müssen wir den Hebel ansetzen und dafür sorgen, daß es nicht möglich ist, in jeder Behörde einfach irgend so einen „HO-Laden" aufzumachen und dort Waren zu verkaufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir hier energisch vorgehen, beseitigen wir einen Anlaß für Erscheinungen, die nicht immer ganz in Ordnung sind. Denn wenn ich heute mit einem Steuerpflichtigen zu verhandeln habe und zu ihm sage: „Ich möchte für meinen Behördenhandel die und die Sachen; wieviel Rabatt geben Sie da?", und wenn dieser Mann dann am folgenden Tag irgendwie steuerlich verarztet werden muß, dann führt das zu Dingen, die nicht schön sind und die wir von Anfang an vermeiden wollen. Wir müssen nach außen jeden Anschein vermeiden, daß überhaupt nur eine Möglichkeit zur Korruption besteht.
    In der Debatte ist außerordentlich viel davon gesprochen worden, daß man die Beamten doch durch strenge Anweisungen darüber, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, anhalten sollte, entsprechend zu verfahren. Ich sage Ihnen ganz offen: ich halte solche Erlasse zwar nicht für absolut überflüssig und auch nicht für absolut unnütz. Aber allzuviel gebe ich nicht darauf. Ich habe mir die Mühe gemacht, zu verfolgen, wie diese Dinge im Bund und in den Ländern auf dem Erlaßwege geregelt worden sind. Es ist eine ganze Menge geschehen. Wenn das alles befolgt worden wäre, dann hätte der Herr Bundesinnenminister hier heute sagen können: Korruptionsfälle in der ganzen Bundesverwaltung gleich Null. Das allein zeigt, daß mit solchen Erlassen nicht allzuviel zu machen ist.
    Ich darf Ihnen eines erzählen. Bis zum Jahre 1953 hatte ich die Ehre, der bayerischen Finanzverwaltung anzugehören. Wir haben dort alle sechs Monate einen — ich nenne es einmal so — Korruptionserlaß gegen Unterschrift vorgelegt bekommen. Jeder Angehörige der Finanzverwaltung mußte alle sechs Monate durch seine Unterschrift bestätigen, daß er davon Kenntnis genommen hatte. Ich glaube, der Erlaß stammte so-



    Kramel
    gar noch von Schwerin-Krosigk. Aber, Herr Kollege Schmitt, die Nazi-Elemente waren aus diesem Erlaß selbstverständlich beseitigt. Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe den Erlaß selber gar nicht mehr gelesen, sondern habe, wenn er alle sechs Monate kam, gesagt: Ich weiß ja, was drinsteht, — und habe meinen Namen hingeschrieben. Wenn jemals der Versuch gemacht worden wäre, mich zu bestechen — das ist Gott sei Dank nicht der Fall gewesen —, so glaube ich kaum, daß dieser Erlaß mich bei meiner Entscheidung: soll ich mich bestechen lassen oder nicht, irgendwie beeinflußt hätte.
    Ich glaube, viel wichtiger als papierene Erlasse ist das vorgelebte Beispiel des Dienstvorgesetzten. In der Diskussion hier ist vielleicht nicht mit der nötigen Deutlichkeit darauf hingewiesen worden, daß die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Dienstvorsteher und Dienststellenleiter draußen in der unendlich großen Zahl von Dienststellen ihren Untergebenen auf diesem Gebiet ein Vorbild sind. Wir müssen die Entschlußkraft der Dienststellenleiter stärken.
    Wir müssen aber auf der anderen Seite — und das wäre eine Aufgabe der Verwaltung und der Organisationen — unseren Beamten, vor allen Dingen jungen Anwärtern, die in den öffentlichen Dienst hineinkommen, immer wieder predigen und sagen, daß ihre Aufgabe öffentlicher Dienst ist, Dienst am Volk, daß es nicht irgendein Job und nicht irgendein Arbeitnehmerverhältnis ist, in das sie treten, sondern daß es ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ist und daß sie die verdammte Pflicht und Schuldigkeit haben, das ihren übrigen Mitbürgern beispielgebend vorzuleben.
    Das, meine Damen und meine Herren, ist sehr viel wichtiger, als daß Sie mit Erlassen regeln, ob jemand einen Taschenkalender oder einen Drehbleistift annehmen darf. Daß er keinen Kühlschrank annehmen darf, weiß er sowieso, und die übrigen Sachen müssen wir seinem eigenen Entschluß überlassen. Der Beamte hat im großen und ganzen ein sehr feines Gefühl dafür, was er annehmen darf und was nicht. Deshalb, glaube ich, ist es notwendig, daß wir das so vielbesprochene und viel beredete Berufsethos, das Beamtenethos, wieder etwas in den Vordergrund rücken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist bedauerlich, wenn man hin und wieder von jungen Kollegen hört: Ach, bleibt uns doch mit eurem Schmarrn von Berufsethos und von Beamtenethos weg; das hat doch alles gar keinen Sinn; wir wollen unsere Arbeit tun, wir wollen am Ersten unser Geld haben, und wir wollen einen anständigen Urlaub, und damit ist die Sache für uns erledigt; was heißt hier schon Ethos?!
    Meine Damen und meine Herren, hier setzt sowohl für den Dienstherrn wie auch — ich wiederhole es — für alle Beamtenorganisationen die große Aufgabe ein,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    den Geist des Nachwuchses und den Geist der gesamten Beamtenschaft zu erneuern und sie darauf hinzuweisen, daß es ihre Pflicht ist, Vorbild zu sein im ganzen öffentlichen Leben.
    Wenn wir das erreichen, dann werden die wenigen Erscheinungen von Korruption, mit denen wir uns heute hier befaßt haben, auch noch verschwinden, und jeder, der wie ich dem öffentlichen Dienst angehört, kann dann stolz darauf sein, daß er Mitglied dieses öffentlichen Dienstes ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)