Rede:
ID0307501900

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3075

  • date_rangeDatum: 12. Juni 1959

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 20:10 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 1

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Stoltenberg.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1050 bis 1079); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1150) — Fortsetzung der dritten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4065 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4076 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) . . . . 4081 D Dr. Bechert (SPD) 4082 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 4084 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 4085 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . 4086 A Brand (CDU/CSU) 4087 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . 4088 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . 4089 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4091 A Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft; in Verbindung mit Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, und Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlewirtschaft (SPD) (Drucksache 19); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1135) — Zweite Beratung — Dr. Deist (SPD) . . . . 4093 C, 4118 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4104 D, 4119 D Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4111 C, 4120 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 4113 A Schmücker (CDU/CSU) . 4116 C, 4117 D Dr. Menzel (SPD) 4117 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 4118 B Ritzel (SPD) . . . . . 4118 C, 4120 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Gewandt (CDU/CSU) 4120 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . 4141 B Dr. von Merkatz, Bundesminister 4141 D, 4145 B Dr. Meyer (Fankfurt) (SPD) . . 4142 A Kühn (Köln) (SPD) 4146 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 4146 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung Schultz (FDP) 4121 C Merten (SPD) . . . . . 4123 B, 4135 C Strauß, Bundesminister . 4126 D, 4136 D Koenen (Lippstadt) (SPD) . . . . 4134 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4134 C Keuning (SPD) . . . . . . . . 4134 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 4138 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 4139 A Erler (SPD) 4140 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Seither (SPD) 4146 D Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Mischnick (FDP) . 4147 B, 4148 C, 4149 C Bading (SPD) . . . . 4147 B, 4148 B Etzel, Bundesminister 4147 D Horn (CDU/CSU) 4149 A Ritzel (SPD) 4149 B Geiger (Aalen) (SPD) 4151 A Storch (CDU/CSU) . . . . . . 4151 D Dr. Schellenberg (SPD) 4152 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 4153 A Brese (CDU/CSU) 4154 D Frau Berger-Heise (SPD) 4155 B, 4156 A Lücke, Bundesminister 4155 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 4156 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . . . 4156 D Einzelplan 33, Versorgung Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 4157 A Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung Ritzel (SPD) 4122 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 4123 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 4157 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung Dr. Vogel (CDU/CSU) 4157 C Haushaltsgesetz 1959 Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 4157 D Niederalt (CDU/CSU) 4158 A Jahn (Marburg) (SPD) 4159 B Etzel, Bundesminister 4159 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (FDP) (Drucksache 1152) — Fortsetzung der ersten Beratung — 4142 A Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Angleichung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr und Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1124, 237, Umdruck 153) 4162 B Nächste Sitzung 4162 D Anlagen 4163 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4065 75. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 40. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt 12. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann 12. 6. Blachstein 12. 6. Börner 12. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Dehler 12. 6. Deringer 12. 6. Eilers (Oldenburg) 12. 6. Even (Köln) 12. 6. Dr. Franz 12. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Friedensburg 12. 6. Frau Friese-Korn 12. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Geiger (München) 12. 6. Glahn 12. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Gradl 12. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 8. 7. Heye 12. 6. Höcherl 12. 6. Illerhaus 12. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Lenz (Brühl) 12. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 15. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies 12. 6. Matthes 15. 6. Frau Dr. Maxsein 12. 6. Memmel 20. 6. Müller-Hermann 12. 6. Munzinger 12. 6. Neuburger 12. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Dr. Preusker 12. 6. Pusch 20. 6. Dr. Ratzel 12. 6. Frau Renger 19. 6. Rohde 12. 6. Ruhnke 12. 6. Ruland 12. 6. Scharnowski 12. 6. Scheel 11. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Theis 12. 6. Wacher 12. 6. Walpert 12. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 19. 6. Wegener 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Dr. Zimmermann 12. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Jordan 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Anlage 2 Umdruck 269 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine unabhängige Studienkommission einzusetzen, die die Aufgabe hat, zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen für den Schutz der Bevölkerung sinnvoll sind. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 . Umdruck 279 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 650 Anlage, 1074). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu überprüfen, wieweit ehemalige Berufssoldaten, die Übergangsgehaltsempfänger sind, als Ergänzungsoffiziere oder -unteroffiziere bei dem weiteren Aufbau der NATO-Kontingente der Bundeswehr, der territorialen Landesverteidigung und des zivilen Bevölkerungsschutzes Verwendung finden können. Die Bundesregierung hat dem Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung bis zum 30. September 1959 zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959. Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion 4164 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 Anlage 4 Umdruck 280 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 in einem Weißbuch der Öffentlichkeit Umfang und Erfordernisse des zivilen Bevölkerungsschutzes darzustellen. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 282 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — Die Bundesregierung wird ermächtigt: 1. in dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 1960 das Kapitel — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — in den Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung, einzustellen; 2. die organisatorischen Vorbereitungen für die Übertragung der Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen an das Bundesministerium für Verteidigung zum 1. April 1960 zu treffen und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Vorbereitungen bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Rutschke Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 288 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Der Haushaltsausschuß wird beauftragt, die für das Stresemann-Ehrenmal vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auf ihre zweckentsprechende Verwendung zu überprüfen, Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 289 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beischließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend die Verhandlungen mit den Trägern des Instituts für Zeitgeschichte in München über eine Rechtsgrundlage für das Institut abzuschließen, damit das Institut eine tragfähige Rechtsgrundlage erhält. Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 303 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen), Dr. Schild und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4165 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das im Rahmen der geltenden Marktordnung die in der Gliederung und dem Aufbau der Einfuhr- und Vorratsstellen aufgetretenen Mängel beseitigt, ihre Unterstellung unter Berücksichtigung der politischen Verantwortung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, ähnlich wie es beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft geschehen ist, neu ordnet und zugleich die Einfuhr- und Vorratsstellen in zweckmäßiger Weise mit der Außenhandelsstelle zusammenfaßt. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Conring Giencke Dr. Götz Leicht Niederalt Dr. Stecker Frau Rösch Schoettle Dr. Schäfer Lenz (Trossingen) Kreitmeyer Dr. Schild Anlage 10 Umdruck 304 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei Wirtschafts- und Kreditverhandlungen mit ausländischen Regierungen, auch bei Verhandlungen über die wirtschaftliche Erschließung von überseeischen Gebieten, sowie bei der Durchführung entsprechender Vereinbarungen ,die Belange der deutschen Seeschiffahrt in besonderem Maße zu berücksichtigen; 2. bei Gewährung von Finanzierungs- und Kredithilfen in der Form von Bundeskrediten und unmittelbaren Bundesgarantien durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen, daß die Vertragspartner für die Beförderung von Gütern im zwischenstaatlichen Handel keine Maßnahmen treffen, welche die Beteiligung der deutschen Flagge ausschließen oder erschweren. Bonn, den 3. Juni 1959 Müller-Hermann Gewandt Krammig Scharnberg Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 308 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt die in Einzelplan 06 zum Ausdruck kommende Vereinigung der Bundesanstalten für Landeskunde und Raumforschung. Er ist der Auffassung, daß diese Entwicklung der Rationalisierung und Koordinierung fortgeführt werden muß. So müßte die bisherige Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege — selbstverständlich unter Wahrung der fachlichen Weisungsbefugnis des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — ebenfalls in diese Bundesanstalt einbezogen werden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, dies nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, sondern auch im Hinblick darauf zu prüfen, daß die so wichtigen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit höherem praktischem Nutzen als bisher wahrgenommen werden können. Der Bundestag ersucht ferner die Bundesregierung, erneut zu prüfen, ob die geplante Eingliederung der Bundesanstalt für Vegetationskartierung in die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft richtig ist. Tatsächlich gehen die Aufgaben der Vegetationskartierung über den verhältnismäßig eng begrenzten Bereich der Forst- und Holzwirtschaft weit hinaus. Es sollte erwogen werden, ob nicht auch die Bundesanstalt für Vegetationskartierung der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung angegliedert werden kann. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen entsprechenden Bericht bis zum 30. September 1959 vorzulegen. Bonn, den 5. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 309 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, dringende Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft, insbesondere Bauvorhaben an wissenschaftlichen Hochschulen, in den Rechnungsjahren 1960 und 1961 in weiter verstärktem Umfange finanziell zu fördern. 4166 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 2. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder im kulturellen Bereich baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. 3. Um die finanzielle Grundlage für bedeutende Träger der überregionalen Forschung, insbesondere der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dauernd zu sichern und die Zuständigkeiten des Bundes in diesem Bereich klarer abzugrenzen, wird die Bundesregierung ersucht, vom Rechnungsjahr 1960 ab überregionale Einrichtungen des Königsteiner Abkommens in die finanzielle Trägerschaft des Bundes zu übernehmen und dadurch die Länder finanziell zu entlasten. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit und die satzungsmäßige Selbstverwaltung dieser Forschungseinrichtungen soll durch die Finanzträgerschaft des Bundes nicht berührt werden. Eine angemessene Vertretung der Länder in den Organen dieser Forschungseinrichtungen ist vorzusehen. 4. In Verhandlungen mit den Ländern soll die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die finanziellen Entlastungen, die als Folge dieser verstärkten Förderungsmaßnahmen des Bundes in den Länderhaushalten eintreten, zur zusätzlichen Förderung von kulturellen Aufgaben in den Ländern, insbesondere zur Förderung des Schulbaues in den Gemeinden, verwendet werden. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titel 580 Darlehen zur teilweisen Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 25 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Eine Aufbringung dieser Kosten durch die Pflegesätze ist nach der Pflegesatzverordnung nicht möglich. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt. Die Mittel sind bis zum Erlaß der Richtlinien für die Gewährung der Darlehen gesperrt." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 313 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 5. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 314 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060, 1150). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4167 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM". Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Tit. 700 Die auf Grund des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) zu gewährenden Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht gedeckt. Der jährliche Fehlbetrag beläuft sich z. Z. auf 60 000 000 DM. Um eine nicht vertretbare Erhöhung der Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen zu verhüten und die Weitergewährung der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Altershilfe der Landwirte sicherzustellen wird die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen durch Zuschüsse des Bundes gedeckt." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 315 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest, daß die Bundesregierung der Entschließung vom 4. Juli 1958, wonach unverzüglich die Höhe der finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 festgestellt und dem Bundestag über das Ergebnis der Feststellungen berichtet werden sollte, bisher nicht nachgekommen ist. Der Bundestag stellt ferner fest, daß die Bundesregierung der Aufforderung, im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1959 einen angemessenen Teilbetrag zur Abdeckung dieser Verpflichtung zu veranschlagen, nicht entsprochen hat. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, bis zum 30. September 1959 zu berichten, in welcher Weise die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gemäß Artikel 2 § 47 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 45 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes erfüllt werden sollen. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 318 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 300 — Zur Neudeckung von Ausgaberesten aus Vorjahren, deren Deckungsmittel für andere Zwecke verwendet worden sind — (Drucksache 650 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 3 700 000 000 DM um 900 000 000 DM auf 2 800 000 000 DM gekürzt. Zu Kap. A 14 02 — Allgemeine Bewilligungen —2. In Tit. 300 — Zur Neudeckung von Ausgaberesten aus Vorjahren, deren Deckungsmittel für andere Zwecke verwendet worden sind — (Drucksache 650 Anlage S. 257) wird der Ansatz von 300 000 000 DM um 900 000 000 DM auf 1 200 000 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 319 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 650 Anlage, 1066). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — (Drucksache 650 Anlage S. 16) mit einem Ansatz von 50 000 000 DM wird gestrichen. Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird folgender neuer Titel eingefügt: „Titel 81 Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen 50 000 000 DM". Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 320 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). 4168 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungsbau wird aufgefordert, die durch die Bindungsermächtigungen bereitstehenden Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus für SBZ-Flüchtlinge im Jahre 1960 nach den bisher geltenden Bedingungen auf die Länder zu verteilen, um eine kontinuierliche Fortführung der Wohnungsbauprogramme für Flüchtlinge zu sichern. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesminister für Wohnungsbau —1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums - (Drucksache 1150 S. 4) wird der Ansatz von 940 000 DM um 850 000 DM auf 90 000 DM verringert und damit die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —2. In Tit. 611 — Zuschüsse zur Baulandbeschaffung und -erschließung (Drucksache 1150 S. 5) wird der Ansatz von 3 000 000 DM um 850 000 DM auf 3 850 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 322 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1960 folgende Grundsätze zu berücksichtigen: a) Verschiebung der vermögenswirksamen Ausgaben vom ordentlichen in den außerordentlichen Etat b) Überprüfung der Subventionen c) Übernahme der Ausgleichsforderungen auf den Bund d) Änderung des Länderanteils an den Wiedergutmachungsleistungen e) Anwendung des § 75 Reichshaushaltsordnung f) Übernahme der Ausfälle durch die Grundsteuerbefreiung von Neubauten auf den Bund. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 22 Umdruck 325 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 700 Die nach dem Gesetz über eine Altershilfe für die Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) beschlossenen Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen nicht gedeckt, obwohl die Beiträge der Alterskassen von 10 DM auf 12 DM monatlich erhöht worden sind. Durch die geplanten Strukturveränderungen wird die Zahl der beitragszahlenden Betriebe im Verhältnis zur Zahl der Empfänger von Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen laufend absinken. Die bisherigen Inhaber der sich auflösenden Betriebe mit ihren arbeitsfähigen Abkömmlingen wandern in andere Berufszweige ab und erbringen ihre Leistungen zu den Sozialversicherungsträgern dieser Gruppen, während die alte Last bei den landwirtschaftlichen Alterskassen verbleibt. Der erforderliche laufende öffentliche Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen fällt als sozialpolitische Maßnahme in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung." Bonn, den 9. Juni 1959 Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 23 Umdruck 326 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 650 Anlage, 1073, 1150). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4169 Der Bundestag wolle beschließen: Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Umdruck 318: Zu Kap. 32 05 — Verzinsung und Tilgung —1. In Tit. 680 — Verzinsung der Anleihen des Bundes (einschließlich der laufenden jährlichen Tilgung) — (Drucksache 1073 S. 2) wird der Ansatz von 1 382 214 000 DM um 626 779 000 DM auf 755 435 000 DM gekürzt und dementsprechend wird in der Erläuterung unter k) der Ansatz für die Nachkriegswirtschaftshilfe USA gekürzt. 7. In Tit. 685 — Tilgung der durch das Londoner Schuldenabkommen und im Zusammenhang damit geregelten Verbindlichkeiten — (Drucksache 1073 S. 2) wird der Ansatz von 377 326 400 DM um 265 000 000 DM auf 112 326 400 DM gekürzt und dementsprechend wird in den Erläuterungen der Absatz „Mehr infolge vorzeitiger Tilgung der in den Rechnungsjahren 1962, 1963, 1964 fälligen Raten der Nachkriegswirtschaftshilfe Großbritannien" gestrichen und der Ansatz entsprechend verringert. 8. Folgendes neues Kapitel A 32 05 wird ausgebracht: „Kapitel A 32 05 — Verzinsung und Tilgung — Titel 680 Verzinsung der Anleihen des Bundes (einschließlich der laufenden jährTilgung) 626 779 000 DM. Zu Titel 680 Da die Tilgung der Nachkriegswirtschaftshilfe USA von 1961 bis 1965 bereits mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgt ist, erfolgt eine Verrechnung nicht im ordentlichen Haushalt 1959, sondern im außerordentlichen Haushalt 1959 mit der Maßgabe, daß der ordentliche Haushalt der betreffenden Rechnungsjahre mit den auf sie entfallenden Beträgen zu belasten ist. Titel 685 Tilgung der durch das Londoner Schuldenabkommen und im Zusammenhang damit geregelten Verbindlichkeiten 265 000 000 DM Zu Titel 685 Da die Tilgung der Nachkriegswirtschaftshilfe England 1962 bis 1964 bereits mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgt ist, erfolgt eine Verrechnung nicht im ordentlichen Haushalt 1959, sondern im außerordentlichen Haushalt 1959 mit der Maßgabe, daß der ordentliche Haushalt der betreffenden Rechnungsjahre mit den auf sie entfallenden Beträgen zu belasten ist. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 24 Umdruck 327 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Überlegungen in bezug auf eine Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffswerften im Exportgeschäft sobald wie möglich zu einem positiven Abschluß zu bringen. Es ist den deutschen Seeschiffswerften in zunehmendem Maße unmöglich, sich mit annähernd gleichen Bedingungen für die langfristige Finanzierung von Exportaufträgen mit den Werften der anderen großen Schiffbauländer im internationalen Wettbewerb zu messen. Die heutige Regelung der Risikoversicherung im Exportgeschäft durch die Hermes-Kreditversicherungs-AG wird den besonderen Verhältnissen des Exportschiffbaues nicht mehr gerecht. Dadurch gehen den deutschen Werften in steigendem Maße Anschlußaufträge verloren, und die Bundesrepublik läuft Gefahr, ihre Position als eines der führenden Schiffbauländer zu verlieren. Zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhaltung eines ausreichenden Auftragsbestandes müssen die deutschen Werften deshalb in die Lage versetzt werden, sich den Finanzierungsbedingungen im internationalen Schiffbau anpassen zu können. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 328 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß die Bundesregierung die Belange der deutschen Seeschiffahrt nicht nur bei allgemeinen Wirtschaftsverhandlungen, sondern auch bei Kreditverhandlungen und solchen über die wirtschaftliche Erschließung sowie bei der Durchführung der getroffenen Vereinbarungen in gleichem Maße wie die Interessen der übrigen Wirtschaftszweige berücksichtigt. Der Bundestag regt an, daß die Bundesregierung, insbesondere bei Gewährung von Finanz- und Kredithilfen in der Form von unmittelbaren Bundeskrediten und Bundesgarantien, sicherstellt, daß der Vertragspartner für die Beförderung von Gütern im zwischenstaatlichen Handel keine Maßnahmen trifft, welche die Beteiligung der deutschen Flagge ausschließen oder erschweren. Vielmehr sollte in 4170 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 den Vereinbarungen eine Bestimmung darüber aufgenommen werden, welche die Diskriminierung einer Flagge im zwischenstaatlichen Handel ausschließt und die freie Flaggenwahl gewährleistet, um der deutschen Seeschiffahrt nach den Grundsätzen des freien und fairen Wettbewerbs eine Beteiligung an den Seetransporten zu ermöglichen. Der Bundestag drückt ferner den Wunsch aus, daß Vertreter des Bundesverkehrsministeriums bei solchen Verhandlungen von Beginn an, möglichst schon bei deren Vorbereitung, eingeschaltet werden, um die von ihm vertretenen Belange rechtzeitig zur Geltung bringen zu können. Bonn, den 9. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 26 Umdruck 330 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben des Bundes sind bei der Beratung des Haushaltsgesetzes 1959 besonders gründlich geprüft worden, nachdem sie im Vorjahre in vereinfachten Formen bewilligt worden waren. Da der Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1960 nur 9 Monate umfassen soll, ist es gerechtfertigt und zweckmäßig, die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben für 1960 grundsätzlich mit den unveränderten Ansätzen des Vorjahres zu veranschlagen. Die Bundesregierung wird deshalb ersucht, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplanentwurfs für das Rechnungsjahr 1960 keine Stellenvermehrungen und keine Stellenhebungen gegenüber dem Vorjahr zuzulassen. Ein etwaiger unabweisbarer Mehrbedarf für wesentlich vermehrte Aufgaben an einzelnen Stellen der Bundesverwaltung ist durch einen Stellenausgleich innerhalb eines Einzelplans oder zwischen den Einzelplänen zu decken. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann bei Stellenanforderungen für Verteidigungszwecke zugelassen werden, wenn dieser Mehrbedarf im Zuge des fortschreitenden Aufbaues der Bundeswehr unabweisbar ist. Stellenhebungen sind jedoch auch hier nicht zuzulassen. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 27 Umdruck 335 Änderungsantrag der Abgeordneten Brand, Dr. Vogel, Dr. Schmid (Frankfurt), Ritzel, Lenz (Trossingen), Dr. Schild und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 614 b — Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) ist der Ansatz von 35 394 500 DM um 3 000 000 DM auf 38 394 500 DM zu erhöhen; dementsprechend wird in den Erläuterungen zu Tit. 614 b 1. Zuschuß an die Max-PlanckGesellschaft in Göttingen der Ansatz von 8 315 000 DM um 3 000 000 DM auf 11 315 000 DM erhöht. Bonn, den 10. Juni 1959 Brand Dr. Vogel Aigner Dr. Conring Kunze Leicht Niederalt Pelster Dr. Stecker Dr. Stoltenberg Windelen Dr. Schmid (Frankfurt) Ritzel Lenz (Trossingen) Dr. Schild Anlage 28 Umdruck 337 Änderungsantrag der Abgeordneten Majonica, Merten, Lenz (Trossingen), Dr. Preiß und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 650 Anlage, 1068) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 307 — Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene — (Drucksache 1068 S. 2) wird der Ansatz von 28 302 000 DM um 50 000 DM auf 28 252 000 DM gekürzt. 9. In Tit. 602 — Zuwendungen für die Erfüllung von Suchdienstaufgaben — (Drucksache 1068 S. 2) wird der Ansatz von 8 500 000 DM um 50 000 DM auf 8 550 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 602 (Drucksache 650 Anlage S. 14) wird angefügt: „k) Zuschuß an den Verband der Heimkehrer für die Heimkehrer-Registrierung im Jahre 1958 50 000 DM". Bonn, den 9. Juni 1959 Majonica Benda Demmelmeier Dr. Görgen Krammig Müller-Hermann Ruland Wacher Dr. Zimmermann Merten Lohmar Dr. Mommer Lenz (Trossingen) Kühn (Bonn) Dr. Preiß Anlage 29 Umdruck 338 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, wie bereits im vergangenen Jahr für landwirtschaftliche Betriebe der Bundesrepublik, die in der EWG durch ungünstige Boden- und Klimaverhältnisse, Höhenlagen, Marktferne und andere Schwierigkeiten benachteiligt sind, Sondermaßnahmen im Rahmen des Einzelplans 10 einzuleiten und die für diese Gebiete geplanten Maßnahmen im Bundestag umgehend bekanntzugeben. Bonn, den 9. Juni 1959 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 30 Umdruck 340 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Vogel, Dr. Stammberger, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer Deutschen medizinischen Dokumentationsstelle bereitgestellt wird. Bonn, den 10. Juni 1959 Frau Dr. Steinbiß Dr. Vogel Frau Blohm Dr. Conring Dr. Dittrich Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Dr. Reith Frau Dr. Rehling Dr. Rüdel (Kiel) Weimar Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Bals Herold Höhmann Pohle Priebe Ritzel Seidel (Fürth) Sträter Dr. Stammberger Frau Friese-Korn Dr. Hoven Mischnick Ramms Spitzmüller Anlage 31 Umdruck 342 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die großen Erzeugungsreserven der Geflügelwirtschaft den bäuerlichen Geflügelhaltern einzuräumen und dazu umgehend dem Bundestag a) das lange angekündigte Geflügelwirtschaftsgesetz vorzulegen, das die Auszahlung des Ausgleichsbetrages für Eier sichert und das Schlachtgeflügel an dem Ausgleichsbetrag beteiligt, b) zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, die die Rentabilität der deutschen Geflügelwirtschaft erhalten. Bonn, den 10. Juni 1959 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Struve und Fraktion Anlage 32 Umdruck 343 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Absicht, durch ein neues Bewertungsgesetz auch die landwirtschaftlichen Einheitswerte zu verändern, so lange zurückzustellen, bis klar erkennbar ist, welche Veränderungen sich durch die Auswirkungen der EWG auf die Reinerträge der verschiedenen Bodenarten ergeben. Bonn, den 10. Juni 1959 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Struve und Fraktion Anlage 33 Umdruck 344 Entschließungsantrag der Abgeordneten Majonica, Ruf, Dr. Eckhardt, Seidl (Dorfen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1959, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der amerikanischen Regierung erneut vorstellig zu werden, um endlich in der Frage der Rückgabe deutschen Vermögens in den USA zu einer gerechten Regelung zu kommen. Bonn, den 10. Juni 1959 Majonica Ruf Dr. Eckhardt Seidl (Dorfen) Frau Brauksiepe Dr. Draeger Dr. Franz Huth Dr. Kliesing (Honnef) Kroll Dr. Martin Maucher Müller-Hermann Niederalt Dr. Reith Anlage 34 Umdruck 347 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in finanzschwachen Gemeinden 50 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 35 Umdruck 349 Änderungsantrag der Abgeordneten Brese und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 03 wird „Tit. 833 Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, für Angestellte der Bundestagsfraktionen sowie für Angehörige der inländischen Presse — DM Ausgaben bis zur Höhe von 2 000 000 DM dürfen aus Minderausgaben bei Kap. A 25 03 Tit. 830 a) geleistet werden." gestrichen. Bonn, den 11. Juni 1959 Brese Hilbert Dr. Bergmeyer Gibbert Spies (Brücken) Nieberg Dr. Siemer Hesemann Lermer Koch Pelster Enk Gerns Storm Mensing Anlage 36 Umdruck 350 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre konstruktive Fischwirtschaftspolitik mit erhöhten Anstrengungen fortzusetzen und dabei die Umstellung der deutschen Hochseefischereiflotte auf größere Schiffseinheiten mit Verarbeitungs- und Tiefgefrieranlagen besonders zu fördern. Insbesondere soll dafür die Höhe der vom Bund bereitgestellten Zinsverbilligungsmittel dem Bedarf der Reeder angepaßt werden. Bei Regierungsmaßnahmen zur Sicherung eines ausreichenden Auftragsbestandes bei den deutschen Werften sollen die Neubaupläne der deutschen Hochseefischerei entsprechend berücksichtigt werden. Die Erkundung neuer entfernter Fischfanggebiete soll von der Bundesregierung langfristig intensiviert werden, und es sollen Maßnahmen ergriffen werden, durch die eine ausreichende Zahl wissenschaftlicher Kräfte für diese Aufgabe bereitgestellt wird. Bonn, den 11. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 37 Umdruck 351 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4173 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Verhandlungen mit den Ländern über die für das Jahr 1960 beabsichtigte Regelung zur Förderung der wohnungsmäßigen Unterbringung von Zuwanderern aus den sowjetisch besetzten Gebieten und von Aussiedlern baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. Durch öffentliche Darlehen in Verbindung mit Kapitalmarktmitteln, die durch Zuschüsse der öffentlichen Hand zu verbilligen sind, ist die zügige Fortsetzung des Wohnungsbaues zugunsten dieses Personenkreises sicherzustellen; dabei sind die Länder mit einer ausreichenden Interessenquote zu beteiligen. Auf dieser Grundlage sollen die Flüchtlingswohnungsbaumittel, die für das Rechnungsjahr 1960 vorgesehen sind, den Ländern nach der in Tit. 532 des Haushaltsplans 1959 enthaltenen Bindungsermächtigung im benötigten Umfange rechtzeitig zugeteilt werden. Bonn, den 11. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 38 Umdruck 352 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — Zum Ausgleich des Haushalts infolge der Beschlüsse in zweiter und dritter Beratung wird der Ansatz bei Tit. 699 — Minderausgabe zufolge der 6 v. H.-Sperre der Bewilligungen für Sachausgaben sowie für Allgemeine Ausgaben und Einmalige Ausgaben — (Drucksache 1078 S. 4) von 315 692 700 DM um 30 583 300 DM auf 346 276 000 DM erhöht. Bonn, den 12. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Aigner Dr. Conring Gewandt Dr. Krone und Fraktion Anlage 39 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) zum Entschließungsantrag der Fraktion der DP auf Umdruck 350. Meine Freunde und ich legen seit jeher allergrößten Wert darauf, daß der Bund unserer Fischwirtschaft sorgfältige Aufmerksamkeit und, wenn es not tut, wirksame Förderung zuteil werden läßt, Unsere ständigen Bemühungen um ausreichende Haushaltsansätze sind bei der Bundesregierung und bei den anderen Fraktionen dieses Hauses auf wachsendes Verständnis gestoßen, und ich will anerkennen, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten daran seinen Anteil hat. Eine Reihe von Wünschen bleibt dennoch offen, und ich erlaube mir, die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses und der Bundesregierung mit Nachdruck darauf zu lenken. Die deutsche Fischwirtschaft und insbesondere die deutsche Hochseefischerei befindet sich gegenwärtig in einem großen Umstellungsprozeß, dessen Kosten hoch in die Millionen gehen. Es handelt sich dabei nicht nur um die Große Marktreform, an die die Hochseefischerei jetzt so entschlossen herangeht, sondern vor allem um die Umstellung der Fang- und Verarbeitungsmethoden. Die Forderungen, die an dieser Stelle erhoben worden sind, sehen am Ende der neuen Entwicklung praktisch eine neue Fischereiflotte vor — auch wenn sich dieser Umstellungsprozeß wahrscheinlich über Jahre und Jahrzehnte erstrecken wird. Die Regierung zeigt sich daran interessiert, daß dieser Umstellungsprozeß ziemlich rasch in Gang kommt, und die deutsche Hochseefischerei läßt auch hier erneut ihre Bereitschaft erkennen, auf die Vorstellungen der Regierung eingehen, d. h. noch leistungsfähigere Fischdampfer zu bauen, die mit ca. 1000 BRT zwar nicht die Größe der russischen Fangfabrikschiffe erreichen, aber mit ihren Filetiereinrichtungen und ihren Tiefgefrieranlagen allen vernünftigen Anforderungen vollauf entsprechen und es ermöglichen, die Fänge der ersten Tage an fernen Plätzen frisch zu verarbeiten und die Fänge der letzten Tage frisch an der Küste anzulanden. Es darf erwartet werden, daß diese Schiffe und diese Schiffsgröße rentabel arbeiten können, das ist ein Gesichtspunkt, der bei den größeren russischen Bauten nicht ausschlaggebend gewesen ist. Dieser Umstellungsprozeß im deutschen Fischdampferbau läuft jetzt erst an, und es darf angenommen werden, daß die im Haushalt eingesetzten ERP-Mittel und die Zinsverbilligungsmittel die Finanzierung dieses Bauprogramms wesentlich erleichtern werden. Sollte die deutsche Hochseefischerei sich finanziell in der Lage sehen, ihr Bauprogramm zu intensivieren, so werden wir die Bundesregierung bitten, die Zinsverbilligungsmittel entsprechend dem Auftragsbedarf zu erhöhen, und ich glaube, daß sich dafür bei den Zinsverbilligungsfonds der einzelnen Haushalte durchaus Austauschmöglichkeiten finden lassen werden. Wir möchten der Bundesregierung nahelegen, die Neubaupläne der Hochseefischerei zu berücksichtigen, wenn sie sich um die Beschäftigungslage bei den deutschen Werften Sorge machen sollte. Das wachsende Interesse der deutschen Hochseefischerei wie auch des Bundesernährungsministeriums an der Erkundung und Ausweitung neuer Fangplätze sollte stärker berücksichtigt werden. Wir sprechen uns für eine laufende Aufstockung der dafür bereitgestellten Bundesmittel aus; aber wir würden es auch sehr begrüßen, wenn der Bundesernährungsminister systematisch dafür sorgen wollte, daß für diese Aufgabe genügend wissenschaftliche Kräfte bereitgehal- ten oder herangezogen werden. Die Hochseefischerei steht vor so großen Entwicklungen, daß wir im Interesse der gesamten Volkswirtschaft und der Volksernährung nicht versäumen sollten, was ihrem Fortschritt dienlich ist. Anlage 40 Schriftliche Ausführungen des Bundesfinanzministers über die Grundsätze der Finanzpolitik. Aufmerksam und in vielen Punkten zustimmend bin ich den Ausführungen des Herrn Kollegen Carlo Schmid über die Kulturaufgaben des Bundes und ihre Finanzierung gefolgt. Wie er empfinden wohl alle Mitglieder dieses Hauses, daß in diesem Bereich noch vieles auch von Bundes wegen zu tun ist. Ich will hier nicht untersuchen, inwieweit gewisse Vorstellungen über die angebliche Unzuständigkeit des Bundes in kulturellen Nationalanliegen zu der bisherigen Zurückhaltung beigetragen haben. Heute sind wir alle wohl davon überzeugt, daß unser geistig-kulturelles Leben auf dem Grundsatz der Kulturfreiheit in privaten und staatlichen Einrichtungen ruht und daß es eine sogenannte Kulturhoheit in der ausschließlichen Verantwortung der Länder nicht gibt. Die Verfassung selbst weist in Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes dem Bund die gesetzgeberische Befugnis und damit die Verantwortung für den Bereich der wissenschaftlichen Forschung zu. Diese Verantwortung beschränkt sich dabei keineswegs nur auf das Geldgebendürfen. In den letzten Jahren sind hier erfreulicherweise schon einige Fortschritte erzielt worden. Für den bedeutendsten halte ich die Bildung des Wissenschaftsrats vor zwei Jahren auf der Grundlage einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Mit Herrn Kollegen Schmid möchte ich wünschen, daß solche kulturelle Gemeinschaftsarbeit von Bund und Ländern künftig weit intensiver und großzügiger als bisher verwirklicht wird. Beim Aufholen lebenswichtiger kultureller Nationalaufgaben sind kleinliche Zuständigkeitsstreitereien höchst unzeitgemäß. Die finanziellen Leistungen des Bundes für Wissenschaft und Kultur waren in den letzten Jahren schon keineswegs unbeachtlich und sollen in den kommenden Jahren weiter wachsen. Sie betrugen im Jahre 1953 rund 110 Millionen DM. Sie sind über rund 270 Millionen DM im Jahre 1956 auf rund 700 Millionen DM im Jahre 1959 gestiegen. Sie haben sich also in den letzten sieben Jahren versiebenfacht. Von diesen Haushaltsmitteln des Bundes entfällt nur rund ein Drittel auf eigene Bundeseinrichtungen, während zwei Drittel den Ländern und Gemeinden für deren Bildungseinrichtungen zugeführt werden. Die Haushaltsansätze zur Wissenschaftsförderung sollen auch in den kommenden Jahren weiter erhöht werden. Die bisherigen Ansätze lagen vor allem bei der Förderung von Bauten, Instituten und Laboratorien im Rahmen dessen, was technisch bewältigt werden konnte. Die Verfassung verwehrt dem Bunde grundsätzlich die unmittelbare finanzielle Förderung von Aufgaben, die der alleinigen Durchführungszuständigkeit der Länder und Gemeinden vorbehalten sind. Dazu gehört insbesondere das gesamte Schulwesen einschließlich der Hochschulen. Um dennoch diese Aufgaben der Länder und Gemeinden mittelbar zu fördern, habe ich vorgeschlagen, die gesamten überregionalen Kultureinrichtungen, insbesondere die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, in die alleinige Finanzträgerschaft des Bundes zu übernehmen. Bisher werden diese Einrichtungen hauptsächlich durch Beiträge der Länder finanziert, die auf der Grundlage des Königsteiner Abkommens jährlich festgelegt werden. Die Finanzträgerschaft des Bundes für die überregionalen Einrichtungen des Königsteiner Abkommens soll diesen Kulturstätten eine feste und dauerhafte Arbeitsgrundlage geben. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit und die satzungsmäßige Selbstverwaltung dieser Forschungseinrichtungen soll dadurch selbstverständlich nicht berührt werden. Eine angemessene Vertretung der Länder in den Organen dieser Forschungseinrichtungen sollte beibehalten werden. Durch diese Maßnahme würde eine beachtliche finanzielle Entlastung der Länder eintreten, die ich mit jährlich etwa 50 Millionen DM und mehr beziffere. Die Länder sollten diese Entlastung möglichst ungeschmälert zur zusätzlichen Förderung ihrer eigenen Bildungseinrichtungen und vor allem des Schulbaues in den Gemeinden zuwenden. Auf diesem mittelbaren Wege, der die finanzwirtschaftliche Trennungslinie der Verfassung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden respektiert, hofft der Bundesfinanzminister zu der Lösung dieser dringenden Kulturaufgaben in den Ländern und Gemeinden beizutragen. Anlage 41 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Kreitmeyer für die Fraktion der FDP. Ungeachtet der Tatsache, daß die Fraktion der FDP verschiedenen Einzelplänen zugestimmt hat, lehnen wir den Gesamthaushalt 1959 ab. Die Begründung wurde in der allgemeinen Aussprache zur 3. Lesung gegeben. Diese Ablehnung wird durch die Auswirkungen, die das eigenwillige Regiment des Bundeskanzlers verursacht hat, noch verstärkt. Kreitmeyer
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur einige wenige Worte zu unserm Änderungsantrag Umdruck 347 sagen und Sie schon im vorhinein bitten, diesen Antrag anzunehmen. Sie ersehen daraus, daß wir bei dem Tit. 974 — Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot — dem hohen Ansatz von 300 Millionen DM, den die SPD gefordert hat, nicht zustimmen, sondern einen Betrag von 50 Millionen DM vorgeschlagen haben. Aber beachten Sie bitte, daß sich unser Antrag Umdruck 347 mit dem Zuschuß für die finanzschwachen Gemeinden befaßt, die es in erster Linie nötig haben, daß ihre Bildungsinstitute von der Schule bis zur Universität gefördert werden. Wir glauben, daß das ein guter Anfang sein wird. Wir sind beunruhigt, daß die Kinder seit über 50 Jahren Versuchskarnickel für die mehr oder weniger praktisch erfahrenen reformfreudigen Herren nicht nur in den Länderverwaltungen sind. Was ich in meinem langen Leben an Schulreformplänen erlebt habe und habe durchlesen müssen, ergibt beinahe ein Buch von dem Umfang einer kleinen Bibel. Durch die ewigen Änderungen und die immer neuen Vorschläge für Maßnahmen der Schulreform werden die Eltern und die Kinder gleichermaßen verwirrt. Es wird Geld für die verschiedensten Experimente vergeudet, und zum Schluß fängt man wieder von vorn an.
    Die Lehrer werden nach wie vor maßlos überfordert, da ihre Zahl viel zu gering ist. Ich bin kein Freund einer Sechsstundenarbeit, auch nicht einer 40-Stunden-Woche für den Lehrer, weil ich glaube, daß man auf diesem Gebiet nicht schematisieren kann. Aber auch der Lehrer hat einen Anspruch darauf, daß man ihm nach der keineswegs leichten Erziehungsarbeit an den Kindern und Jugendlichen und der Korrektur von Arbeiten wenigstens ein bißchen Ruhe gewährt.
    Ganz allgemein darf ich noch hinzufügen, daß nach unserer Meinung kein Geld so hohe, ja tausendfache Zinsen trägt, wie es bei der Verwendung von Geldern für Schulen und Hochschulen der Fall ist. Es ist das Gebiet, auf dem eine wirklich systematische Verwendung der Gelder sich stets bezahlt und überbezahlt macht. Diese Mittel bringen auf wissenschaftlichem Gebiet direkt Zinsen ein. Sie bringen sie auf allgemein erzieherischem Gebiet ein, und sie sind das beste Mittel für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Sie sind die beste Stütze für die soziale Situation der ganzen Familie wie für die geistig-seelische Entwicklung



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    jedes einzelnen und dienen dazu, daß er seine innere Sicherheit gegenüber allen Bedrohungen und Versuchungen, auch durch politische Versucher, behält.
    Wir bitten Sie, trotz der Reduktion der Mittel auch Sie, meine Freunde von der Sozialdemokratie, unseren Antrag anzunehmen. Wir hoffen und glauben mit Sicherheit, daß wenigstens die finanzschwachen Gemeinden dadurch eine fühlbare Hilfe erhalten können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Stoltenberg.

(V o r sitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu den beiden vorliegenden Anträgen Umdruck 313 und Um-347 sowie zu unserem Entschließungsantrag Umdruck 309 sprechen. Bei den Debatten über die Frage, ob Bundesmittel für den Schulbau gegeben werden sollen, haben sich die Antragsteller der SPD auf Art. 120 des Grundgesetzes berufen. Ich halte es nicht für zweckmäßig, hier noch einmal alle in der zweiten Lesung vorgebrachten Argumente zu wiederholen, aber diese Frage ist von so grundsätzlicher Bedeutung, daß ich dazu Stellung nehmen möchte.
    Herr Kollege Frede hat angekündigt, seine Fraktion wende eine Gesetzesvorlage einbringen, um die Pflicht des Bundes auf Grund von Art. 120 des Grundgesetzes zu fundieren. Damit ist doch zum Ausdruck gebracht, daß eine Rechtsgrundlage für die Anträge bei diesen Beratungen genauso wie in der zweiten Lesung fehlt.
    Wir haben kurz das Thema der Verfassung und ihrer Interpretation berührt. Im Kommentar von Professor von Mangoldt ist klar herausgestellt, daß Forderungen an den Bund — und das berührt auch den Antrag der FDP — nach Art. 120 nur auf Grund eines Gesetzes möglich sind. Dieses Gesetz besteht nicht.
    Dann stellt sich eine zweite Frage, die wir schon berührt haben. Erscheint es jetzt, 15 Jahre nach Kriegsende, 10 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes, berechtigt, ein solches Gesetz überhaupt in Erwägung zu ziehen? Ist das — so müssen wir fragen — im Sinne unserer Verfassung? Der Art. 120 steht in den Übergangsbestimmungen. Ich darf von Mangoldt zitieren:
    Die Aufnahme in die Übergangsbestimmungen ist damit begründet worden, daß eis sich dabei urn temporäre Ausgaben handelt und daß der Bund für diese nicht als dauernde Belastung anzusehenden Ausgaben bei der Verteilung der Steuern nicht die endgültige Zuweisung von Einnahmen beanspruchen könne.
    Das scheint mir ganz klar zu zeigen: Eine Berufung auf diesen Artikel ist heute, nach der Regelung der Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern und
    10 Jahre nach Erlaß des Grundgesetzes kaum noch möglich.
    Ich will nur kurz neben diesen verfassungspolitischen Erwägungen die drei Argumente wiederholen, die wir in der zweiten Lesung dargelegt haben. Erstens ist zu betonen, daß die Länder die Forderung an den Bund überhaupt nicht erhoben haben.

    (Abg. Dr. Conring: Hart! Hört!)

    Ene Bundeshilfe würde jetzt zu einer ungerechten Behandlung der Gemeinden führen. Zwar ist der Schichtunterricht noch nicht völlig beseitigt, aber die Situation in den einzelnen Gemeinden ist doch völlig unterschiedlich.

    (Abg. Dr. Conring: Sehr richtig!)

    Manche haben es mit einer langfristigen Verschuldung geschafft, andere nicht. Dazu nur ein Beispiel aus meinem Heimatland. In Schleswig-Holstein haben heute 18 von 21 Kreisen den Schichtunterricht überwunden, darunter auch 2 Großstädte. Ich möchte das besonders im Hinblick ,auf Herrn Eilers' Ausführungen von gestern abend erwähnen. Die drei anderen Kreise stehen kurz davor. Sie werden aus Eigenmitteln und aus den Mitteln des Landes die Aufgabe in etwa zwei Jahren gemeistert haben. Das ist die Wirklichkeit gegenüber vielem, was hier gesagt worden ist.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht! Es gibt auch andere Länder!)

    — Vielleicht ist die Situation in den sozialdemokratisch regierten Ländern ungünstiger!

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Besonders ungünstig in Rheinland-Pfalz! Bayern!)

    Zweitens entspricht der Antrag der SPD nicht den realen Möglichkeiten der Länder. Ich habe Ihnen das in der zweiten Lesung dargelegt und bin erstaunt, daß Sie trotzdem wieder den Betrag von 300 Millionen DM beantragt haben. Ein Land wie Hamburg — also ein sozialdemokratisch regiertes Land — hat heute Jahr für Jahr hohe Reste, jährlich 30 bis 40 Millionen DM, weil die Länderhaushaltsmittel bedauerlicherweise nicht verbraucht werden können. Die Kultusminister, die in dieser Frage sicher optimistisch sind und sicher für die Länder, für ihren Bereich, das Maximum fordern, sind davon ausgegangen, daß es, was die Baukapazität anlange, maximal möglich sei, jährlich 100 Millionen DM zusätzlich zu verbauen. Sie haben insgesamt 200 Millionen DM Bundesmittel gewünscht, ohne daß die Länder über den Bundesrat sich diese Forderung zu eigen gemacht haben.
    Ich darf von hier aus zu unserem Entschließungsantrag auf Umdruck 309 überleiten, der mit diesem Problem in einem gewissen inneren Zusammenhang steht.
    Ich darf zu diesem Antrag im einzelnen folgendes ausführen. Unter Ziffer i schlagen wir vor, die Bundesregierung zu ersuchen, dringende Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft, insbesondere Bauvorhaben an wissenschaftlichen Hochschulen, in den kommenden Rechnungsjahren in weiter ver-



    Dr. Stoltenberg
    stärktem Umfang finanziell zu fördern. Hierzu ist zu sagen — Herr Kollege Brand hat es schon in der zweiten Lesung ausgeführt —: Der Ansatz des Etats 1959 von 85 Millionen DM plus 25 Millionen DM Bindungsermächtigung entspricht voll den gegenwärtig baureifen Vorhaben, die vom Wissenschaftsrat empfohlen und von der Regierung geprüft worden sind. Im Hinblick aber auf die dringenden Bedürfnisse durch den hohen Nachholbedarf, der an Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen fraglos besteht — darüber sind wir uns völlig einig —, treten wir für eine Verstärkung der Bundesmittel in den kommenden Jahren ein, und zwar in Form von Zuschüssen zu den Bauvorhaben und in gezielter Form auch für die Ausstattung.
    Hier liegt unseres Erachtens ein Schwerpunkt, an dem Bundeshilfe nach der Verfassung möglich und sinnvoll ist. Wir sind für eine solche Schwerpunktbildung, nicht für die Verzettelung auf immer neue Einzelfonds und neue Aufgaben, für die der Bund nicht zuständig ist.
    Zu den anderen drei Punkten des Antrages darf ich folgendes bemerken. Wir sind bereit, auch in dem Bereich der überregionalen Forschungsinstitute die Lasten und Aufgaben für den Bund zu erweitern. Allerdings sprechen wir von Aufgaben und Ausgaben, nicht nur von Ausgaben.

    (Abg. Dr. Conring: Sehr gut!)

    Art. 74 des Grundgesetzes entkräftet die Argumente der Länder, daß das nicht möglich sei. Er sagt, daß die konkurrierende Gesetzgebung sich auf die Förderung der wissenschaftlichen Forschung erstreckt. Nach der Rede von Professor Schmid, der leider nur von Ausgaben und nicht von Aufgaben gesprochen hat, ist es hochinteressant, festzustellen, wie diese Bestimmung in das Grundgesetz aufgenommen wurde.
    Ich darf kurz aus dem Kommentar von von Mangoldt zitieren, in ,dem es bei Art. 74 zu Ziffer 13 heißt:

    (anders aber Dr. Schmid, der Bundeszuschüsse nur dort für möglich hielt, wo eine Zuständigkeit für das betreffende Gebiet gegeben sei)


    (Abg. Dr. Conring: Aha!)

    ... Der Vorsitzende Dr. Schmid bemerkte dazu, Förderung der wissenschaftlichen Forschung bedeute nicht nur, daß Geld gegeben werde, sondern eine Förderung der wissenschaftlichen Forschung könne auch darin liegen, daß man für
    diese Forschung bestimmte Organisationen schaffe.
    Damals, bei der Formulierung unserer Verfassung, hat sich Professor Schmid klar für diesen Grundsatz eingesetzt, ,den wir heute gegenüber Ihren Anträgen aufrechterhalten.
    Es geht also nicht an, die Bundeszuständigkeit für Ausgaben immer weiter ausdehnen zu wollen, ohne damit eine entsprechende parlamentarische und administrative Zuständigkeit in der Etatgestaltung und der Etatkontrolle zu verbinden. Das gerade von der linken Seite ,des Hauses so oft beschworene parlamentarische Prinzip verlangt es meines Erachtens, daß wir den Grundsatz, der hier in der Verfassung ausgesprochen ist, auch in der Praxis beachten.
    Darum müssen wir die Länder, die nach Bundeshilfe rufen, fragen — und das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag auch erreichen —, ob sie bereit sind, dem Bund die Trägerschaft von überregionalen Forschungsinstituten, die nicht unmittelbar von einem Land getragen werden, zuzuerkennen. Wenn sie diese Frage trotz der Verfassung verneinen, verliert ihre Forderung an Überzeugungskraft.
    Die Übernahme von überregionalen Forschungsinstituten auf den Bund kann zu einer Entlastung der Länder bis zu 50 Millionen DM pro Jahr führen. Wir sind bereit, die Länder zur verstärkten Förderung des Schulbaus mit in Stand zu setzen, aber nur in einer Weise, die unserer Rechtsordnung, dem Willen der Väter unserer Verfassung, entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)