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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3075

  • date_rangeDatum: 12. Juni 1959

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 75. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksachen 650, 1050 bis 1079); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1150) — Fortsetzung der dritten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 4065 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4076 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) . . . . 4081 D Dr. Bechert (SPD) 4082 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 4084 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 4085 C Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . 4086 A Brand (CDU/CSU) 4087 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . 4088 B Dr. Stammberger (FDP) . . . . 4089 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4091 A Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft; in Verbindung mit Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, und Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Kohlewirtschaft (SPD) (Drucksache 19); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1135) — Zweite Beratung — Dr. Deist (SPD) . . . . 4093 C, 4118 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4104 D, 4119 D Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4111 C, 4120 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 4113 A Schmücker (CDU/CSU) . 4116 C, 4117 D Dr. Menzel (SPD) 4117 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 4118 B Ritzel (SPD) . . . . . 4118 C, 4120 A Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Gewandt (CDU/CSU) 4120 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . 4141 B Dr. von Merkatz, Bundesminister 4141 D, 4145 B Dr. Meyer (Fankfurt) (SPD) . . 4142 A Kühn (Köln) (SPD) 4146 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 4146 B Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung Schultz (FDP) 4121 C Merten (SPD) . . . . . 4123 B, 4135 C Strauß, Bundesminister . 4126 D, 4136 D Koenen (Lippstadt) (SPD) . . . . 4134 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4134 C Keuning (SPD) . . . . . . . . 4134 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 4138 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . 4139 A Erler (SPD) 4140 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Seither (SPD) 4146 D Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Mischnick (FDP) . 4147 B, 4148 C, 4149 C Bading (SPD) . . . . 4147 B, 4148 B Etzel, Bundesminister 4147 D Horn (CDU/CSU) 4149 A Ritzel (SPD) 4149 B Geiger (Aalen) (SPD) 4151 A Storch (CDU/CSU) . . . . . . 4151 D Dr. Schellenberg (SPD) 4152 B Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 4153 A Brese (CDU/CSU) 4154 D Frau Berger-Heise (SPD) 4155 B, 4156 A Lücke, Bundesminister 4155 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 4156 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . . . 4156 D Einzelplan 33, Versorgung Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 4157 A Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung Ritzel (SPD) 4122 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 4123 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 4157 A Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung Dr. Vogel (CDU/CSU) 4157 C Haushaltsgesetz 1959 Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 4157 D Niederalt (CDU/CSU) 4158 A Jahn (Marburg) (SPD) 4159 B Etzel, Bundesminister 4159 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (FDP) (Drucksache 1152) — Fortsetzung der ersten Beratung — 4142 A Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU betr. Angleichung des Haushaltsjahrs an das Kalenderjahr und Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1124, 237, Umdruck 153) 4162 B Nächste Sitzung 4162 D Anlagen 4163 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4065 75. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 40. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt 12. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann 12. 6. Blachstein 12. 6. Börner 12. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Dehler 12. 6. Deringer 12. 6. Eilers (Oldenburg) 12. 6. Even (Köln) 12. 6. Dr. Franz 12. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Friedensburg 12. 6. Frau Friese-Korn 12. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Geiger (München) 12. 6. Glahn 12. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Gradl 12. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 8. 7. Heye 12. 6. Höcherl 12. 6. Illerhaus 12. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Knorr 20. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Lenz (Brühl) 12. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 15. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies 12. 6. Matthes 15. 6. Frau Dr. Maxsein 12. 6. Memmel 20. 6. Müller-Hermann 12. 6. Munzinger 12. 6. Neuburger 12. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Dr. Preusker 12. 6. Pusch 20. 6. Dr. Ratzel 12. 6. Frau Renger 19. 6. Rohde 12. 6. Ruhnke 12. 6. Ruland 12. 6. Scharnowski 12. 6. Scheel 11. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Hamburg) 13. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Theis 12. 6. Wacher 12. 6. Walpert 12. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 19. 6. Wegener 20. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Dr. Zimmermann 12. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Jordan 19. 6. Frau Dr. Steinbiß 19. 6. Anlage 2 Umdruck 269 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine unabhängige Studienkommission einzusetzen, die die Aufgabe hat, zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen für den Schutz der Bevölkerung sinnvoll sind. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 . Umdruck 279 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 650 Anlage, 1074). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu überprüfen, wieweit ehemalige Berufssoldaten, die Übergangsgehaltsempfänger sind, als Ergänzungsoffiziere oder -unteroffiziere bei dem weiteren Aufbau der NATO-Kontingente der Bundeswehr, der territorialen Landesverteidigung und des zivilen Bevölkerungsschutzes Verwendung finden können. Die Bundesregierung hat dem Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung bis zum 30. September 1959 zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959. Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion 4164 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 Anlage 4 Umdruck 280 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 in einem Weißbuch der Öffentlichkeit Umfang und Erfordernisse des zivilen Bevölkerungsschutzes darzustellen. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 282 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — Die Bundesregierung wird ermächtigt: 1. in dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 1960 das Kapitel — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen — in den Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung, einzustellen; 2. die organisatorischen Vorbereitungen für die Übertragung der Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen an das Bundesministerium für Verteidigung zum 1. April 1960 zu treffen und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Vorbereitungen bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Rutschke Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 288 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Der Haushaltsausschuß wird beauftragt, die für das Stresemann-Ehrenmal vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auf ihre zweckentsprechende Verwendung zu überprüfen, Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 289 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beischließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend die Verhandlungen mit den Trägern des Instituts für Zeitgeschichte in München über eine Rechtsgrundlage für das Institut abzuschließen, damit das Institut eine tragfähige Rechtsgrundlage erhält. Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 303 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen), Dr. Schild und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4165 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das im Rahmen der geltenden Marktordnung die in der Gliederung und dem Aufbau der Einfuhr- und Vorratsstellen aufgetretenen Mängel beseitigt, ihre Unterstellung unter Berücksichtigung der politischen Verantwortung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, ähnlich wie es beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft geschehen ist, neu ordnet und zugleich die Einfuhr- und Vorratsstellen in zweckmäßiger Weise mit der Außenhandelsstelle zusammenfaßt. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Conring Giencke Dr. Götz Leicht Niederalt Dr. Stecker Frau Rösch Schoettle Dr. Schäfer Lenz (Trossingen) Kreitmeyer Dr. Schild Anlage 10 Umdruck 304 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bei Wirtschafts- und Kreditverhandlungen mit ausländischen Regierungen, auch bei Verhandlungen über die wirtschaftliche Erschließung von überseeischen Gebieten, sowie bei der Durchführung entsprechender Vereinbarungen ,die Belange der deutschen Seeschiffahrt in besonderem Maße zu berücksichtigen; 2. bei Gewährung von Finanzierungs- und Kredithilfen in der Form von Bundeskrediten und unmittelbaren Bundesgarantien durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen, daß die Vertragspartner für die Beförderung von Gütern im zwischenstaatlichen Handel keine Maßnahmen treffen, welche die Beteiligung der deutschen Flagge ausschließen oder erschweren. Bonn, den 3. Juni 1959 Müller-Hermann Gewandt Krammig Scharnberg Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 308 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag begrüßt die in Einzelplan 06 zum Ausdruck kommende Vereinigung der Bundesanstalten für Landeskunde und Raumforschung. Er ist der Auffassung, daß diese Entwicklung der Rationalisierung und Koordinierung fortgeführt werden muß. So müßte die bisherige Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege — selbstverständlich unter Wahrung der fachlichen Weisungsbefugnis des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — ebenfalls in diese Bundesanstalt einbezogen werden. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, dies nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, sondern auch im Hinblick darauf zu prüfen, daß die so wichtigen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit höherem praktischem Nutzen als bisher wahrgenommen werden können. Der Bundestag ersucht ferner die Bundesregierung, erneut zu prüfen, ob die geplante Eingliederung der Bundesanstalt für Vegetationskartierung in die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft richtig ist. Tatsächlich gehen die Aufgaben der Vegetationskartierung über den verhältnismäßig eng begrenzten Bereich der Forst- und Holzwirtschaft weit hinaus. Es sollte erwogen werden, ob nicht auch die Bundesanstalt für Vegetationskartierung der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung angegliedert werden kann. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag einen entsprechenden Bericht bis zum 30. September 1959 vorzulegen. Bonn, den 5. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 309 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, dringende Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft, insbesondere Bauvorhaben an wissenschaftlichen Hochschulen, in den Rechnungsjahren 1960 und 1961 in weiter verstärktem Umfange finanziell zu fördern. 4166 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 2. Die Bundesregierung wird ferner ersucht, die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder im kulturellen Bereich baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. 3. Um die finanzielle Grundlage für bedeutende Träger der überregionalen Forschung, insbesondere der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dauernd zu sichern und die Zuständigkeiten des Bundes in diesem Bereich klarer abzugrenzen, wird die Bundesregierung ersucht, vom Rechnungsjahr 1960 ab überregionale Einrichtungen des Königsteiner Abkommens in die finanzielle Trägerschaft des Bundes zu übernehmen und dadurch die Länder finanziell zu entlasten. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit und die satzungsmäßige Selbstverwaltung dieser Forschungseinrichtungen soll durch die Finanzträgerschaft des Bundes nicht berührt werden. Eine angemessene Vertretung der Länder in den Organen dieser Forschungseinrichtungen ist vorzusehen. 4. In Verhandlungen mit den Ländern soll die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die finanziellen Entlastungen, die als Folge dieser verstärkten Förderungsmaßnahmen des Bundes in den Länderhaushalten eintreten, zur zusätzlichen Förderung von kulturellen Aufgaben in den Ländern, insbesondere zur Förderung des Schulbaues in den Gemeinden, verwendet werden. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 13 Umdruck 312 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Titel 580 Darlehen zur teilweisen Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 25 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Eine Aufbringung dieser Kosten durch die Pflegesätze ist nach der Pflegesatzverordnung nicht möglich. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt. Die Mittel sind bis zum Erlaß der Richtlinien für die Gewährung der Darlehen gesperrt." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 313 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 5. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 314 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060, 1150). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4167 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM". Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Tit. 700 Die auf Grund des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) zu gewährenden Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen der landwirtschaftlichen Alterskassen nicht gedeckt. Der jährliche Fehlbetrag beläuft sich z. Z. auf 60 000 000 DM. Um eine nicht vertretbare Erhöhung der Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen zu verhüten und die Weitergewährung der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Altershilfe der Landwirte sicherzustellen wird die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskassen durch Zuschüsse des Bundes gedeckt." Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 315 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest, daß die Bundesregierung der Entschließung vom 4. Juli 1958, wonach unverzüglich die Höhe der finanziellen Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Trägern der Rentenversicherung für die Zeit vor dem 1. Januar 1957 festgestellt und dem Bundestag über das Ergebnis der Feststellungen berichtet werden sollte, bisher nicht nachgekommen ist. Der Bundestag stellt ferner fest, daß die Bundesregierung der Aufforderung, im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1959 einen angemessenen Teilbetrag zur Abdeckung dieser Verpflichtung zu veranschlagen, nicht entsprochen hat. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung, bis zum 30. September 1959 zu berichten, in welcher Weise die finanziellen Verpflichtungen des Bundes gemäß Artikel 2 § 47 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 45 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes erfüllt werden sollen. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 318 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 300 — Zur Neudeckung von Ausgaberesten aus Vorjahren, deren Deckungsmittel für andere Zwecke verwendet worden sind — (Drucksache 650 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 3 700 000 000 DM um 900 000 000 DM auf 2 800 000 000 DM gekürzt. Zu Kap. A 14 02 — Allgemeine Bewilligungen —2. In Tit. 300 — Zur Neudeckung von Ausgaberesten aus Vorjahren, deren Deckungsmittel für andere Zwecke verwendet worden sind — (Drucksache 650 Anlage S. 257) wird der Ansatz von 300 000 000 DM um 900 000 000 DM auf 1 200 000 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 Umdruck 319 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 650 Anlage, 1066). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 24 02 — Allgemeine Bewilligungen — Der Tit. 81 — Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen — (Drucksache 650 Anlage S. 16) mit einem Ansatz von 50 000 000 DM wird gestrichen. Zu Kap. A 24 02 — Allgemeine Bewilligungen Es wird folgender neuer Titel eingefügt: „Titel 81 Erlöse aus der Veräußerung von Anteilsrechten und der Liquidation von Bundesunternehmen 50 000 000 DM". Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 Umdruck 320 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). 4168 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister für Wohnungsbau wird aufgefordert, die durch die Bindungsermächtigungen bereitstehenden Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus für SBZ-Flüchtlinge im Jahre 1960 nach den bisher geltenden Bedingungen auf die Länder zu verteilen, um eine kontinuierliche Fortführung der Wohnungsbauprogramme für Flüchtlinge zu sichern. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 Umdruck 321 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 01 — Bundesminister für Wohnungsbau —1. In Tit. 310 — Veröffentlichungen des Ministeriums - (Drucksache 1150 S. 4) wird der Ansatz von 940 000 DM um 850 000 DM auf 90 000 DM verringert und damit die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Zu Kap. 25 03 — Förderung des Wohnungsbaues —2. In Tit. 611 — Zuschüsse zur Baulandbeschaffung und -erschließung (Drucksache 1150 S. 5) wird der Ansatz von 3 000 000 DM um 850 000 DM auf 3 850 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 Umdruck 322 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1960 folgende Grundsätze zu berücksichtigen: a) Verschiebung der vermögenswirksamen Ausgaben vom ordentlichen in den außerordentlichen Etat b) Überprüfung der Subventionen c) Übernahme der Ausgleichsforderungen auf den Bund d) Änderung des Länderanteils an den Wiedergutmachungsleistungen e) Anwendung des § 75 Reichshaushaltsordnung f) Übernahme der Ausfälle durch die Grundsteuerbefreiung von Neubauten auf den Bund. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 22 Umdruck 325 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 650 Anlage, 1060, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Es wird folgender neuer Tit. 700 eingefügt: „Titel 700 Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Alterskassen 60 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 700 Die nach dem Gesetz über eine Altershilfe für die Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1063) beschlossenen Leistungen werden durch die Beitragseinnahmen nicht gedeckt, obwohl die Beiträge der Alterskassen von 10 DM auf 12 DM monatlich erhöht worden sind. Durch die geplanten Strukturveränderungen wird die Zahl der beitragszahlenden Betriebe im Verhältnis zur Zahl der Empfänger von Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen laufend absinken. Die bisherigen Inhaber der sich auflösenden Betriebe mit ihren arbeitsfähigen Abkömmlingen wandern in andere Berufszweige ab und erbringen ihre Leistungen zu den Sozialversicherungsträgern dieser Gruppen, während die alte Last bei den landwirtschaftlichen Alterskassen verbleibt. Der erforderliche laufende öffentliche Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen fällt als sozialpolitische Maßnahme in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung." Bonn, den 9. Juni 1959 Weber (Georgenau) Dr. Mende und Fraktion Anlage 23 Umdruck 326 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 650 Anlage, 1073, 1150). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4169 Der Bundestag wolle beschließen: Im Falle der Ablehnung des Antrags auf Umdruck 318: Zu Kap. 32 05 — Verzinsung und Tilgung —1. In Tit. 680 — Verzinsung der Anleihen des Bundes (einschließlich der laufenden jährlichen Tilgung) — (Drucksache 1073 S. 2) wird der Ansatz von 1 382 214 000 DM um 626 779 000 DM auf 755 435 000 DM gekürzt und dementsprechend wird in der Erläuterung unter k) der Ansatz für die Nachkriegswirtschaftshilfe USA gekürzt. 7. In Tit. 685 — Tilgung der durch das Londoner Schuldenabkommen und im Zusammenhang damit geregelten Verbindlichkeiten — (Drucksache 1073 S. 2) wird der Ansatz von 377 326 400 DM um 265 000 000 DM auf 112 326 400 DM gekürzt und dementsprechend wird in den Erläuterungen der Absatz „Mehr infolge vorzeitiger Tilgung der in den Rechnungsjahren 1962, 1963, 1964 fälligen Raten der Nachkriegswirtschaftshilfe Großbritannien" gestrichen und der Ansatz entsprechend verringert. 8. Folgendes neues Kapitel A 32 05 wird ausgebracht: „Kapitel A 32 05 — Verzinsung und Tilgung — Titel 680 Verzinsung der Anleihen des Bundes (einschließlich der laufenden jährTilgung) 626 779 000 DM. Zu Titel 680 Da die Tilgung der Nachkriegswirtschaftshilfe USA von 1961 bis 1965 bereits mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgt ist, erfolgt eine Verrechnung nicht im ordentlichen Haushalt 1959, sondern im außerordentlichen Haushalt 1959 mit der Maßgabe, daß der ordentliche Haushalt der betreffenden Rechnungsjahre mit den auf sie entfallenden Beträgen zu belasten ist. Titel 685 Tilgung der durch das Londoner Schuldenabkommen und im Zusammenhang damit geregelten Verbindlichkeiten 265 000 000 DM Zu Titel 685 Da die Tilgung der Nachkriegswirtschaftshilfe England 1962 bis 1964 bereits mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgt ist, erfolgt eine Verrechnung nicht im ordentlichen Haushalt 1959, sondern im außerordentlichen Haushalt 1959 mit der Maßgabe, daß der ordentliche Haushalt der betreffenden Rechnungsjahre mit den auf sie entfallenden Beträgen zu belasten ist. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 24 Umdruck 327 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 650 Anlage, 1058, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Überlegungen in bezug auf eine Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffswerften im Exportgeschäft sobald wie möglich zu einem positiven Abschluß zu bringen. Es ist den deutschen Seeschiffswerften in zunehmendem Maße unmöglich, sich mit annähernd gleichen Bedingungen für die langfristige Finanzierung von Exportaufträgen mit den Werften der anderen großen Schiffbauländer im internationalen Wettbewerb zu messen. Die heutige Regelung der Risikoversicherung im Exportgeschäft durch die Hermes-Kreditversicherungs-AG wird den besonderen Verhältnissen des Exportschiffbaues nicht mehr gerecht. Dadurch gehen den deutschen Werften in steigendem Maße Anschlußaufträge verloren, und die Bundesrepublik läuft Gefahr, ihre Position als eines der führenden Schiffbauländer zu verlieren. Zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhaltung eines ausreichenden Auftragsbestandes müssen die deutschen Werften deshalb in die Lage versetzt werden, sich den Finanzierungsbedingungen im internationalen Schiffbau anpassen zu können. Bonn, den 10. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 328 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß die Bundesregierung die Belange der deutschen Seeschiffahrt nicht nur bei allgemeinen Wirtschaftsverhandlungen, sondern auch bei Kreditverhandlungen und solchen über die wirtschaftliche Erschließung sowie bei der Durchführung der getroffenen Vereinbarungen in gleichem Maße wie die Interessen der übrigen Wirtschaftszweige berücksichtigt. Der Bundestag regt an, daß die Bundesregierung, insbesondere bei Gewährung von Finanz- und Kredithilfen in der Form von unmittelbaren Bundeskrediten und Bundesgarantien, sicherstellt, daß der Vertragspartner für die Beförderung von Gütern im zwischenstaatlichen Handel keine Maßnahmen trifft, welche die Beteiligung der deutschen Flagge ausschließen oder erschweren. Vielmehr sollte in 4170 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 den Vereinbarungen eine Bestimmung darüber aufgenommen werden, welche die Diskriminierung einer Flagge im zwischenstaatlichen Handel ausschließt und die freie Flaggenwahl gewährleistet, um der deutschen Seeschiffahrt nach den Grundsätzen des freien und fairen Wettbewerbs eine Beteiligung an den Seetransporten zu ermöglichen. Der Bundestag drückt ferner den Wunsch aus, daß Vertreter des Bundesverkehrsministeriums bei solchen Verhandlungen von Beginn an, möglichst schon bei deren Vorbereitung, eingeschaltet werden, um die von ihm vertretenen Belange rechtzeitig zur Geltung bringen zu können. Bonn, den 9. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 26 Umdruck 330 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben des Bundes sind bei der Beratung des Haushaltsgesetzes 1959 besonders gründlich geprüft worden, nachdem sie im Vorjahre in vereinfachten Formen bewilligt worden waren. Da der Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1960 nur 9 Monate umfassen soll, ist es gerechtfertigt und zweckmäßig, die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben für 1960 grundsätzlich mit den unveränderten Ansätzen des Vorjahres zu veranschlagen. Die Bundesregierung wird deshalb ersucht, bei der Aufstellung des Bundeshaushaltsplanentwurfs für das Rechnungsjahr 1960 keine Stellenvermehrungen und keine Stellenhebungen gegenüber dem Vorjahr zuzulassen. Ein etwaiger unabweisbarer Mehrbedarf für wesentlich vermehrte Aufgaben an einzelnen Stellen der Bundesverwaltung ist durch einen Stellenausgleich innerhalb eines Einzelplans oder zwischen den Einzelplänen zu decken. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann bei Stellenanforderungen für Verteidigungszwecke zugelassen werden, wenn dieser Mehrbedarf im Zuge des fortschreitenden Aufbaues der Bundeswehr unabweisbar ist. Stellenhebungen sind jedoch auch hier nicht zuzulassen. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 27 Umdruck 335 Änderungsantrag der Abgeordneten Brand, Dr. Vogel, Dr. Schmid (Frankfurt), Ritzel, Lenz (Trossingen), Dr. Schild und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 614 b — Förderung von wissenschaftlichen Institutionen von überregionaler Bedeutung — (Drucksache 650 Anlage S. 28) ist der Ansatz von 35 394 500 DM um 3 000 000 DM auf 38 394 500 DM zu erhöhen; dementsprechend wird in den Erläuterungen zu Tit. 614 b 1. Zuschuß an die Max-PlanckGesellschaft in Göttingen der Ansatz von 8 315 000 DM um 3 000 000 DM auf 11 315 000 DM erhöht. Bonn, den 10. Juni 1959 Brand Dr. Vogel Aigner Dr. Conring Kunze Leicht Niederalt Pelster Dr. Stecker Dr. Stoltenberg Windelen Dr. Schmid (Frankfurt) Ritzel Lenz (Trossingen) Dr. Schild Anlage 28 Umdruck 337 Änderungsantrag der Abgeordneten Majonica, Merten, Lenz (Trossingen), Dr. Preiß und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 650 Anlage, 1068) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 26 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 307 — Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene — (Drucksache 1068 S. 2) wird der Ansatz von 28 302 000 DM um 50 000 DM auf 28 252 000 DM gekürzt. 9. In Tit. 602 — Zuwendungen für die Erfüllung von Suchdienstaufgaben — (Drucksache 1068 S. 2) wird der Ansatz von 8 500 000 DM um 50 000 DM auf 8 550 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 602 (Drucksache 650 Anlage S. 14) wird angefügt: „k) Zuschuß an den Verband der Heimkehrer für die Heimkehrer-Registrierung im Jahre 1958 50 000 DM". Bonn, den 9. Juni 1959 Majonica Benda Demmelmeier Dr. Görgen Krammig Müller-Hermann Ruland Wacher Dr. Zimmermann Merten Lohmar Dr. Mommer Lenz (Trossingen) Kühn (Bonn) Dr. Preiß Anlage 29 Umdruck 338 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, wie bereits im vergangenen Jahr für landwirtschaftliche Betriebe der Bundesrepublik, die in der EWG durch ungünstige Boden- und Klimaverhältnisse, Höhenlagen, Marktferne und andere Schwierigkeiten benachteiligt sind, Sondermaßnahmen im Rahmen des Einzelplans 10 einzuleiten und die für diese Gebiete geplanten Maßnahmen im Bundestag umgehend bekanntzugeben. Bonn, den 9. Juni 1959 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 30 Umdruck 340 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Steinbiß, Dr. Vogel, Dr. Stammberger, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für das Rechnungsjahr 1960 im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern einen Titel aufzunehmen, in dem ein Zuschuß für die Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer Deutschen medizinischen Dokumentationsstelle bereitgestellt wird. Bonn, den 10. Juni 1959 Frau Dr. Steinbiß Dr. Vogel Frau Blohm Dr. Conring Dr. Dittrich Ehren Dr. Elbrächter Frau Engländer Dr. Reith Frau Dr. Rehling Dr. Rüdel (Kiel) Weimar Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Bals Herold Höhmann Pohle Priebe Ritzel Seidel (Fürth) Sträter Dr. Stammberger Frau Friese-Korn Dr. Hoven Mischnick Ramms Spitzmüller Anlage 31 Umdruck 342 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die großen Erzeugungsreserven der Geflügelwirtschaft den bäuerlichen Geflügelhaltern einzuräumen und dazu umgehend dem Bundestag a) das lange angekündigte Geflügelwirtschaftsgesetz vorzulegen, das die Auszahlung des Ausgleichsbetrages für Eier sichert und das Schlachtgeflügel an dem Ausgleichsbetrag beteiligt, b) zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, die die Rentabilität der deutschen Geflügelwirtschaft erhalten. Bonn, den 10. Juni 1959 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Struve und Fraktion Anlage 32 Umdruck 343 Entschließungsantrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Absicht, durch ein neues Bewertungsgesetz auch die landwirtschaftlichen Einheitswerte zu verändern, so lange zurückzustellen, bis klar erkennbar ist, welche Veränderungen sich durch die Auswirkungen der EWG auf die Reinerträge der verschiedenen Bodenarten ergeben. Bonn, den 10. Juni 1959 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Struve und Fraktion Anlage 33 Umdruck 344 Entschließungsantrag der Abgeordneten Majonica, Ruf, Dr. Eckhardt, Seidl (Dorfen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 1959, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der amerikanischen Regierung erneut vorstellig zu werden, um endlich in der Frage der Rückgabe deutschen Vermögens in den USA zu einer gerechten Regelung zu kommen. Bonn, den 10. Juni 1959 Majonica Ruf Dr. Eckhardt Seidl (Dorfen) Frau Brauksiepe Dr. Draeger Dr. Franz Huth Dr. Kliesing (Honnef) Kroll Dr. Martin Maucher Müller-Hermann Niederalt Dr. Reith Anlage 34 Umdruck 347 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in finanzschwachen Gemeinden 50 000 000 DM Die Mittel sind gesperrt." Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 35 Umdruck 349 Änderungsantrag der Abgeordneten Brese und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 25 03 wird „Tit. 833 Darlehen zur Schaffung von Wohnraum für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, für Angestellte der Bundestagsfraktionen sowie für Angehörige der inländischen Presse — DM Ausgaben bis zur Höhe von 2 000 000 DM dürfen aus Minderausgaben bei Kap. A 25 03 Tit. 830 a) geleistet werden." gestrichen. Bonn, den 11. Juni 1959 Brese Hilbert Dr. Bergmeyer Gibbert Spies (Brücken) Nieberg Dr. Siemer Hesemann Lermer Koch Pelster Enk Gerns Storm Mensing Anlage 36 Umdruck 350 Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 650 Anlage, 1059). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre konstruktive Fischwirtschaftspolitik mit erhöhten Anstrengungen fortzusetzen und dabei die Umstellung der deutschen Hochseefischereiflotte auf größere Schiffseinheiten mit Verarbeitungs- und Tiefgefrieranlagen besonders zu fördern. Insbesondere soll dafür die Höhe der vom Bund bereitgestellten Zinsverbilligungsmittel dem Bedarf der Reeder angepaßt werden. Bei Regierungsmaßnahmen zur Sicherung eines ausreichenden Auftragsbestandes bei den deutschen Werften sollen die Neubaupläne der deutschen Hochseefischerei entsprechend berücksichtigt werden. Die Erkundung neuer entfernter Fischfanggebiete soll von der Bundesregierung langfristig intensiviert werden, und es sollen Maßnahmen ergriffen werden, durch die eine ausreichende Zahl wissenschaftlicher Kräfte für diese Aufgabe bereitgestellt wird. Bonn, den 11. Juni 1959 Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 37 Umdruck 351 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 650 Anlage, 1067, 1150). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1959 4173 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Verhandlungen mit den Ländern über die für das Jahr 1960 beabsichtigte Regelung zur Förderung der wohnungsmäßigen Unterbringung von Zuwanderern aus den sowjetisch besetzten Gebieten und von Aussiedlern baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. Durch öffentliche Darlehen in Verbindung mit Kapitalmarktmitteln, die durch Zuschüsse der öffentlichen Hand zu verbilligen sind, ist die zügige Fortsetzung des Wohnungsbaues zugunsten dieses Personenkreises sicherzustellen; dabei sind die Länder mit einer ausreichenden Interessenquote zu beteiligen. Auf dieser Grundlage sollen die Flüchtlingswohnungsbaumittel, die für das Rechnungsjahr 1960 vorgesehen sind, den Ländern nach der in Tit. 532 des Haushaltsplans 1959 enthaltenen Bindungsermächtigung im benötigten Umfange rechtzeitig zugeteilt werden. Bonn, den 11. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 38 Umdruck 352 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — Zum Ausgleich des Haushalts infolge der Beschlüsse in zweiter und dritter Beratung wird der Ansatz bei Tit. 699 — Minderausgabe zufolge der 6 v. H.-Sperre der Bewilligungen für Sachausgaben sowie für Allgemeine Ausgaben und Einmalige Ausgaben — (Drucksache 1078 S. 4) von 315 692 700 DM um 30 583 300 DM auf 346 276 000 DM erhöht. Bonn, den 12. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Aigner Dr. Conring Gewandt Dr. Krone und Fraktion Anlage 39 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) zum Entschließungsantrag der Fraktion der DP auf Umdruck 350. Meine Freunde und ich legen seit jeher allergrößten Wert darauf, daß der Bund unserer Fischwirtschaft sorgfältige Aufmerksamkeit und, wenn es not tut, wirksame Förderung zuteil werden läßt, Unsere ständigen Bemühungen um ausreichende Haushaltsansätze sind bei der Bundesregierung und bei den anderen Fraktionen dieses Hauses auf wachsendes Verständnis gestoßen, und ich will anerkennen, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten daran seinen Anteil hat. Eine Reihe von Wünschen bleibt dennoch offen, und ich erlaube mir, die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses und der Bundesregierung mit Nachdruck darauf zu lenken. Die deutsche Fischwirtschaft und insbesondere die deutsche Hochseefischerei befindet sich gegenwärtig in einem großen Umstellungsprozeß, dessen Kosten hoch in die Millionen gehen. Es handelt sich dabei nicht nur um die Große Marktreform, an die die Hochseefischerei jetzt so entschlossen herangeht, sondern vor allem um die Umstellung der Fang- und Verarbeitungsmethoden. Die Forderungen, die an dieser Stelle erhoben worden sind, sehen am Ende der neuen Entwicklung praktisch eine neue Fischereiflotte vor — auch wenn sich dieser Umstellungsprozeß wahrscheinlich über Jahre und Jahrzehnte erstrecken wird. Die Regierung zeigt sich daran interessiert, daß dieser Umstellungsprozeß ziemlich rasch in Gang kommt, und die deutsche Hochseefischerei läßt auch hier erneut ihre Bereitschaft erkennen, auf die Vorstellungen der Regierung eingehen, d. h. noch leistungsfähigere Fischdampfer zu bauen, die mit ca. 1000 BRT zwar nicht die Größe der russischen Fangfabrikschiffe erreichen, aber mit ihren Filetiereinrichtungen und ihren Tiefgefrieranlagen allen vernünftigen Anforderungen vollauf entsprechen und es ermöglichen, die Fänge der ersten Tage an fernen Plätzen frisch zu verarbeiten und die Fänge der letzten Tage frisch an der Küste anzulanden. Es darf erwartet werden, daß diese Schiffe und diese Schiffsgröße rentabel arbeiten können, das ist ein Gesichtspunkt, der bei den größeren russischen Bauten nicht ausschlaggebend gewesen ist. Dieser Umstellungsprozeß im deutschen Fischdampferbau läuft jetzt erst an, und es darf angenommen werden, daß die im Haushalt eingesetzten ERP-Mittel und die Zinsverbilligungsmittel die Finanzierung dieses Bauprogramms wesentlich erleichtern werden. Sollte die deutsche Hochseefischerei sich finanziell in der Lage sehen, ihr Bauprogramm zu intensivieren, so werden wir die Bundesregierung bitten, die Zinsverbilligungsmittel entsprechend dem Auftragsbedarf zu erhöhen, und ich glaube, daß sich dafür bei den Zinsverbilligungsfonds der einzelnen Haushalte durchaus Austauschmöglichkeiten finden lassen werden. Wir möchten der Bundesregierung nahelegen, die Neubaupläne der Hochseefischerei zu berücksichtigen, wenn sie sich um die Beschäftigungslage bei den deutschen Werften Sorge machen sollte. Das wachsende Interesse der deutschen Hochseefischerei wie auch des Bundesernährungsministeriums an der Erkundung und Ausweitung neuer Fangplätze sollte stärker berücksichtigt werden. Wir sprechen uns für eine laufende Aufstockung der dafür bereitgestellten Bundesmittel aus; aber wir würden es auch sehr begrüßen, wenn der Bundesernährungsminister systematisch dafür sorgen wollte, daß für diese Aufgabe genügend wissenschaftliche Kräfte bereitgehal- ten oder herangezogen werden. Die Hochseefischerei steht vor so großen Entwicklungen, daß wir im Interesse der gesamten Volkswirtschaft und der Volksernährung nicht versäumen sollten, was ihrem Fortschritt dienlich ist. Anlage 40 Schriftliche Ausführungen des Bundesfinanzministers über die Grundsätze der Finanzpolitik. Aufmerksam und in vielen Punkten zustimmend bin ich den Ausführungen des Herrn Kollegen Carlo Schmid über die Kulturaufgaben des Bundes und ihre Finanzierung gefolgt. Wie er empfinden wohl alle Mitglieder dieses Hauses, daß in diesem Bereich noch vieles auch von Bundes wegen zu tun ist. Ich will hier nicht untersuchen, inwieweit gewisse Vorstellungen über die angebliche Unzuständigkeit des Bundes in kulturellen Nationalanliegen zu der bisherigen Zurückhaltung beigetragen haben. Heute sind wir alle wohl davon überzeugt, daß unser geistig-kulturelles Leben auf dem Grundsatz der Kulturfreiheit in privaten und staatlichen Einrichtungen ruht und daß es eine sogenannte Kulturhoheit in der ausschließlichen Verantwortung der Länder nicht gibt. Die Verfassung selbst weist in Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes dem Bund die gesetzgeberische Befugnis und damit die Verantwortung für den Bereich der wissenschaftlichen Forschung zu. Diese Verantwortung beschränkt sich dabei keineswegs nur auf das Geldgebendürfen. In den letzten Jahren sind hier erfreulicherweise schon einige Fortschritte erzielt worden. Für den bedeutendsten halte ich die Bildung des Wissenschaftsrats vor zwei Jahren auf der Grundlage einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Mit Herrn Kollegen Schmid möchte ich wünschen, daß solche kulturelle Gemeinschaftsarbeit von Bund und Ländern künftig weit intensiver und großzügiger als bisher verwirklicht wird. Beim Aufholen lebenswichtiger kultureller Nationalaufgaben sind kleinliche Zuständigkeitsstreitereien höchst unzeitgemäß. Die finanziellen Leistungen des Bundes für Wissenschaft und Kultur waren in den letzten Jahren schon keineswegs unbeachtlich und sollen in den kommenden Jahren weiter wachsen. Sie betrugen im Jahre 1953 rund 110 Millionen DM. Sie sind über rund 270 Millionen DM im Jahre 1956 auf rund 700 Millionen DM im Jahre 1959 gestiegen. Sie haben sich also in den letzten sieben Jahren versiebenfacht. Von diesen Haushaltsmitteln des Bundes entfällt nur rund ein Drittel auf eigene Bundeseinrichtungen, während zwei Drittel den Ländern und Gemeinden für deren Bildungseinrichtungen zugeführt werden. Die Haushaltsansätze zur Wissenschaftsförderung sollen auch in den kommenden Jahren weiter erhöht werden. Die bisherigen Ansätze lagen vor allem bei der Förderung von Bauten, Instituten und Laboratorien im Rahmen dessen, was technisch bewältigt werden konnte. Die Verfassung verwehrt dem Bunde grundsätzlich die unmittelbare finanzielle Förderung von Aufgaben, die der alleinigen Durchführungszuständigkeit der Länder und Gemeinden vorbehalten sind. Dazu gehört insbesondere das gesamte Schulwesen einschließlich der Hochschulen. Um dennoch diese Aufgaben der Länder und Gemeinden mittelbar zu fördern, habe ich vorgeschlagen, die gesamten überregionalen Kultureinrichtungen, insbesondere die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, in die alleinige Finanzträgerschaft des Bundes zu übernehmen. Bisher werden diese Einrichtungen hauptsächlich durch Beiträge der Länder finanziert, die auf der Grundlage des Königsteiner Abkommens jährlich festgelegt werden. Die Finanzträgerschaft des Bundes für die überregionalen Einrichtungen des Königsteiner Abkommens soll diesen Kulturstätten eine feste und dauerhafte Arbeitsgrundlage geben. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit und die satzungsmäßige Selbstverwaltung dieser Forschungseinrichtungen soll dadurch selbstverständlich nicht berührt werden. Eine angemessene Vertretung der Länder in den Organen dieser Forschungseinrichtungen sollte beibehalten werden. Durch diese Maßnahme würde eine beachtliche finanzielle Entlastung der Länder eintreten, die ich mit jährlich etwa 50 Millionen DM und mehr beziffere. Die Länder sollten diese Entlastung möglichst ungeschmälert zur zusätzlichen Förderung ihrer eigenen Bildungseinrichtungen und vor allem des Schulbaues in den Gemeinden zuwenden. Auf diesem mittelbaren Wege, der die finanzwirtschaftliche Trennungslinie der Verfassung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden respektiert, hofft der Bundesfinanzminister zu der Lösung dieser dringenden Kulturaufgaben in den Ländern und Gemeinden beizutragen. Anlage 41 Erklärung zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Kreitmeyer für die Fraktion der FDP. Ungeachtet der Tatsache, daß die Fraktion der FDP verschiedenen Einzelplänen zugestimmt hat, lehnen wir den Gesamthaushalt 1959 ab. Die Begründung wurde in der allgemeinen Aussprache zur 3. Lesung gegeben. Diese Ablehnung wird durch die Auswirkungen, die das eigenwillige Regiment des Bundeskanzlers verursacht hat, noch verstärkt. Kreitmeyer
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre vielleicht zweckmäßig, wenn ich die wenigen Worte, die ich vorzubringen habe, bei der Beratung des Einzelplans 60 vortrüge und nicht bei 06. Man kommt sonst leicht in den Geruch „nix kultura", ein Vorwurf, den ja auch der Herr Kollege Schmid schon in nicht netter



    Dr. Dresbach
    Weise gegen meinen Freund Vogel erhoben hat. Meine Damen und Herren, der Kollege Schmid sieht den Föderalismus als Ausdruck der Machtverteilung an. Übrigens etwas mehr als ich; denn ich sehe im Föderalismus von heute im wesentlichen ein Organisationsproblem der Verwaltung. Aber es gibt ja so komische Dinge auf dieser Welt, linke Hand, rechte Hand, alles vertauscht. Politische Straße, wie sieht du mir aus? Die linke wird föderalistisch, die Mitte kommt etwas mehr zum Unitarismus. — Aber wer so tut wie der Kollege Schmid, der muß sich auch zu einer entsprechenden Finanzverfassung, einer parallel laufenden Finanzverfassung bekennen. Das Grundgesetz kennt das Prinzip der Trennung der Steuerquellen, hat es sogar intensiviert, indem es den Gemeinden die Realsteuergarantie zusprach und damit diese Steuern den Ländern entzog. Es hat allerdings Ausnahmen zulassen müssen, insbesondere bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, wie wir sie im Artikel 106 niedergelegt haben. Das gilt vor allen Dingen für den vertikalen Finanzausgleich von Bund zu Land. Wir haben aber auch den horizontalen Finanzausgleich von Land zu Land, vom reichen Land zum armen Land, und wir haben den innerstaatlichen Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden und Gemeindeverbänden.
    Ich bin der Meinung, daß die Erfüllung der Kulturaufgaben auf der Grundlage der allgemeinen Finanzausgleiche zu erfolgen hat. Ich bin aber — und da glaube ich allen Damen und Herren hier nahezukommen — der Meinung, daß die Kulturaufgaben als wichtige Komponente für die Bemessung der Anteile und auch für die Bemessung der Steuerquellen sehr viel stärker herausgestellt werden müssen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich möchte gerade auf Grund meiner Verwaltungserfahrung vor der Fülle der Spezialfonds warnen, die alle in ihrer Art zu Spezialfinanzausgleichen ausarten und zu zweckgebundenen Zuschüssen werden. Man kann den Art. 120 des Grundgesetzes mit den Kriegsfolgelasten so intensivieren, daß er zu einer allgemeinen Aushöhlung der allgemeinen Finanzausgleiche führt, und das möchten Sie, glaube ich, nicht und möchte ich jedenfalls nicht.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Diese Spezialfonds, wie Sie sie hier vorschlagen, gelangen ja zur Verteilung bei den Landesregierungen oder bei den oberen Verwaltungsbehörden, d. h. in größeren Ländern bei den Regierungspräsidenten. Sie sind dann bei der Austeilung sehr stark eine Angelegenheit der Beziehungen irgendwelcher Art,

    (Zustimmung in der Mitte)

    von Beziehungen, die auch leicht zu Korruption hinneigen. Dann kommt der unschöne Zustand heraus, daß der Herr Abgeordnete mit herangezogen wird und dann am Zimmer des Herrn Ministerialrats anklopft. Derselbe Abgeordnete, der sich sonst in Ausschußverhandlungen gern als Brötchengeber der Ministerialbeamtenschaft darstellt, sagt dann:
    Bitte, geben Sie mir doch etwas ab für meinen Wahlkreis!
    Meine Damen und Herren, alle diese speziellen Fonds und Zuschüsse führen aber auch zu einer Verstärkung der Finanzaufsicht in jeglichem Sinne; denn kein Geldgeber gibt Geld, ohne nachzuschauen, was damit geschieht. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden führt dieses System der Spezialfonds und der zweckgebundenen Zuschüsse zu einer Einengung der Selbstverwaltung.
    Sicher brauchen wir für den Nachholbedarf noch diese speziellen Zuwendungen vom Bund aus, über deren Fülle uns der Herr Bundesinnenminister soeben unterrichtet hat. Aber wir müssen darauf bedacht sein, daß die Kulturaufgaben bei der Bemessung der allgemeinen Finanzausgleiche berücksichtigt werden. Das gilt für das Verhältnis von Bund zu Ländern, das gilt für das Verhältnis Land zu Land und für das Verhältnis Land und Gemeinden. Ich glaube, wir müssen bei der zukünftigen Regelung der Finanzausgleiche, wie sie uns als Bundesgesetzgeber auferlegt sind — das ist der vertikale und der horizontale Finanzausgleich —, alle Anstrengungen machen, damit die Kulturaufgaben mehr als bisher berücksichtigt werden. Ich erkläre mich dazu bereit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, nun habe ich eine etwas weniger willkommene Mitteilung zu machen. Angesichts der Geschäftslage wird keine Mittagspause stattfinden; wir werden durchtagen. Ich bitte um Ihre Präsenz, da mir angekündigt worden ist, daß auch Anträge auf namentliche Abstimmung zu erwarten sind, und zwar, — soweit sich bisher die Geschäftslage überschauen läßt — wahrscheinlich im Laufe des zweiten Teils des Nachmittags. Zwei Anträge dieser Art sind mir — ich muß sagen — angedeutet worden. Ich möchte bitten, davon Notiz zu nehmen.
Ich möchte Sie ferner davon unterrichten, daß die am 10. Juni verteilte Drucksache 1151 voraussichtlich bei der Behandlung des Einzelplans 09 mit zur Debatte gestellt werden wird, wenn das Haus der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmt. Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen.
Wir fahren dann in der allgemeinen Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Bechert.

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    Rede von Dr. Karl Bechert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, zur Frage des zivilen Bevölkerungsschutzes zu sprechen.
    Wir fragen die Bundesregierung, was sie getan hat und was sie tun will, um die Zivilbevölkerung gegen die Schrecken eines heutigen Krieges mit nicht atomaren Waffen zu schützen, also eines Krieges, der mit heutigen biologischen und chemischen Waffen geführt wird.
    Vor einigen Monaten ist ein amtlicher militärischer Bericht an den amerikanischen Senatsausschuß für Verteidigung gegeben worden über die heutigen Waffen eines solchen Krieges. Da gibt es



    Dr. Bechert
    Gifte, die man als feinverteilten Nebel herunterkommen lassen kann, der unsichtbar und geruchfrei ist und den man auch nur schwer chemisch nachweisen kann, Gifte, die Menschen auf Zeit blind machen können. Man kann die Wirkung solcher Gifte dosieren „je nach Wunsch und Bedarf", wie es in diesem Bericht so schön heißt. Es gibt Gifte, die Menschen bewegungsunfähig machen, weil sie das geordnete Zusammenwirken von Nervenvorgängen angreifen, das notwendig ist, damit wir Bewegungen machen können. Es gibt Gifte, die Menschen geisteskrank machen, so daß sie den Sinn für vernünftiges Verhalten verlieren. Das alles kann auf Zeit bewirkt werden, je nach Dosierung. Es gibt Gifte, die das Blut allmählich und unaufhaltsam zersetzen; sie bringen den Tod nach Stunden, Tagen, Wochen, je nach Dosierung. Es gibt Gifte, von denen ein einziger kleiner Tropfen an irgendeiner Hautstelle genügt, den Menschen innerhalb kurzer Zeit unrettbar zu töten.
    Wenn man solch einen Nebel über eine Großstadt herunterkommen läßt, werden die Bunker, in die sich die Bevölkerung geflüchtet hat, zu Massengräbern, auch ohne daß sie zerstört wären. Man kann heute im biologischen Krieg ohne Kriegserklärung beim Gegner langsam Krankheitsziffern ansteigen, Seuchen sich ausbreiten lassen, man kann seine Nutztiere und Nutzpflanzen durch Viruskrankheiten vernichten und so Hungersnot über das Land bringen, man kann die fürchterlichsten Bakterienkrankheiten über den Gegner kommen lassen. Und natürlich kann man alles, was der Atomkrieg an Strahlengefahren mit sich bringt, Strahlentod, Erbschäden, auch ohne Explosion auf den Gegner loslassen — in Form von feinverteiltem radioaktivem Staub, der für unsere Sinne unmerklich ist. Was will die Bundesregierung tun, um die Bevölkerung vor den Schrecken eines solchen Krieges zu schützen?
    Die neueste Entwicklung auf dem Gebiete der Atomwaffen sind die sogenannten „gesalzenen Atombomben", über die der amerikanische Verteidigungsminister an den amerikanischen Senat berichtet hat. Mit solchen Waffen kann man verhältnismäßig kurzdauernde, aber schauerlich hohe Strahlengefahr über das angegriffene Volk bringen, man kann es damit weitgehend ausrotten — und nach einigen Monaten kann das Land ziemlich ungefährdet besetzt werden.
    Es ist nicht wahr, was in dem Buch des Bundesverteidigungsministeriums über Kernexplosionen steht, daß die Entwicklung moderner Kernwaffen in Richtung auf geringere Strahlengefahr geht.

    (Zuruf von der SPD: Das ist eine Verniedlichung!)

    Für den Angegriffenen jedenfalls wird die Strahlengefahr durch die heutigen Waffen nur noch größer.
    Vor drei Jahren habe ich vorausgesagt, daß die radioaktive Verseuchung des Regenwassers bald so bedenklich werden würde, daß man es nicht mehr ungefährdet als Trinkwasser verwenden kann. Damals hatte die Bundesregierung die unerhörte Bedenkenlosigkeit, durch einen ihrer Sprecher verkünden zu lassen: Es sind ja nur einige wenige Höfe im Hochschwarzwald, in denen Regenwasser als Trinkwasser verwendet wird. Nun, mittlerweile hat sogar die Bundesregierung gemerkt, daß dieser Standpunkt auch im schlafmützigen Deutschland Anstoß erregen könnte. Der Herr Staatssekretär des Innenministeriums hat uns versichert, daß die Radioaktivität des Regenwassers eine weitere Gefahrenquelle ist. Aber was tut die Regierung wirklich? Hat sie die Bevölkerung etwa auch nur gewarnt? Hat sie Filtergeräte und Filteranlagen gekauft, verteilen oder einbauen lassen? Der Herr Staatssekretär hat uns gesagt, daß Strahlenmeßgeräte verteilt worden sind. Aber Strahlenmeßgeräte helfen nicht dagegen, daß das Trinkwasser verseucht ist. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommt es nicht dadurch wieder heraus, daß man feststellt, daß es drinliegt.
    In Dänemark hat die Regierung der Bevölkerung einer Insel, die auf Regenwasser als Trinkwasser angewiesen ist, vorerst verbieten müssen, Regenwasser als Trinkwasser zu verwenden. Man baut jetzt dort Filter in die Zisternen ein. Das gleiche tut man in der Schweiz im Jura.
    Und was geschieht bei uns? Ist Trinkwassergefährdung und -verseuchung für Hunderttausende von Menschen kein Anlaß für das Bundesinnenministerium, wirksam einzugreifen? Ich habe schon gesagt und wiederhole es: nicht einmal gewarnt hat man die Bevölkerung! Oder fühlt man sich wieder einmal nicht zuständig?
    Ich stelle fest: erst durch eine Anfrage der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ist das Bundesatomministerium zu der Feststellung veranlaßt worden, daß das Regenwasser im Januar dieses Jahres 60mal stärker radioaktiv verseucht gewesen sei, als der höchstzulässigen Verseuchung bei Dauergebrauch als Trinkwasser entspricht. Daß die Regenwasserverseuchung bei uns im Februar aber noch viel höher war, nämlich fast 91mal größer war, als der höchstzulässigen Verseuchung entspricht, das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort der deutschen Öffentlichkeit nicht gesagt. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage kam vor vier Wochen, und seitdem ist es wieder still. Offenbar hat man nicht die Absicht, wirklich etwas zu tun.
    In der Schweiz gibt es einfache Geräte zum Entseuchen von Trinkwasser. Wir haben bisher nichts davon gehört, daß die Bundesregierung ,etwas Ähnliches zum Schutze unserer Bevölkerung anwendet oder auch nur bekanntmacht.
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Durchschniittsnahrung des Bundesbürgers zur Zeit etwa ein Siebtel der höchstzulässigen Strontium-
    90-Menge enthalten ist und daß diese Verseuchung in den letzten Jahren langsam, aber sicher gestiegen ist? In Indien und Japan ist die Strontium-90-
    Verseuchung der Nahrung bereits bei 88 % der höchstzulässigen Verseuchung angelangt. Was tut die Bundesregierung, um bei uns einzugreifen? Nichts. Was tut sie, um der Bevölkerung bekanntzumachen, daß gewisse Nahrungsmittel erheblich stärker verseucht sind als andere, daß z. B. Roggenkörner fast neunmal stärker verseucht sind als



    Dr. Bechert
    Milch, daß Vollkornbrot stärker verseucht ist als gewöhnliches Brot, daß Gemüse und Obst drei- bis siebenmal stärker verseucht sind als Milch? Wenn die Bundesregierung bei dieser Verseuchung schon in Friedenszeiten nichts tut, bei einer Verseuchung, die überschaubar ist, was kann man von ihr erwarten an Vorsorge gegen die Auswirkungen einer Katastrophenlage, wie sie nach einem Atomangriff gegeben ist?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Zu der Frage, welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann man sagen: gewisse Maßnahmen sind bestimmt sinnvoll, z. B. die Ausbildung von Ärzten im Strahlenschutz, Beschaffung von Strahlenmeßgeräten, von Schutzkleidung, Ausbildung von Ärzten in der Behandlung von Strahlenkranken, Ausstattung der Wasser- und Energieversorgungsbetriebe mit Notversorgungsanlagen. Für alle diese Maßnahmen sind lächerlich geringe Summen in den Haushaltsplan eingesetzt. Für die Rüstung haben Sie immer Geld, aber Sie denken zu wenig daran, daß das Volk leben, nicht sterben will!

    (Beifall bei der SPD.)

    Den Schutz gegen radioaktive Niederschläge nach einem Atomangriff hält die Bundesregierung für verhältnismäßig einfach, so ist uns hier in dieser Debatte versichert worden. Offenbar müssen bei uns erst H-Bomben fallen, damit sogar für Regierungsmitglieder glaubhaft wird — wenn sie dann noch leben —, daß Radioaktivität eine gefährliche Sache ist. Ich frage: Wie schützt man sich gegen die Verseuchung nach einem Atomangriff? Wollen Sie gegen den radioaktiven Staubfall und Niederschlag, der nach dem Angriff noch stundenlang anhält, einen Bundesregenschirm aufspannen?
    Meine Damen und Herren, alle wirklich Sachverständigen sind sich darüber einig, daß diese radioaktive Verseuchung von Boden, Luft und Wasser, Pflanze, Tier und Mensch und die durch Strahlung erzeugten Erbschäden die fürchterlichste Gefahr sind, die über die Menschen kommen kann. Die Behauptung, daß man sich dagegen, verglichen mit dem Schutz gegen die Sprengwirkung, verhältnismäßig leicht schützen könne, zeugt von einer erschütternden Ahnungslosigkeit. Begreifen Sie das denn wirklich erst, wenn das Unheil da ist?
    Der Herr Bundeskanzler, der ja fast überall sachverständig ist, hat sich in Mainz geleistet, über Voraussagen zur radioaktiven Verseuchung zu spotten. Trotz seiner 17 Doktorhüte scheint er nicht zu wissen, daß die Wissenschaft häufig die Aufgabe und heute sogar die Pflicht hat, Voraussagen zu machen. Dieser sachverständige Geist scheint auch bestimmend gewesen zu sein für die erstaunliche Ansicht, die wir hier hörten, daß man sich gegen Radioaktivität ziemlich leicht schützen könne.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Damit das Durcheinander und das heillose Stümpern im Bereich des zivilen Bevölkerungsschutzes aufhört, wird die SPD-Fraktion in dieser Debatte in einem Entschließungsantrag fordern, eine unabhängige Studienkommission einzusetzen, die zu prüfen hat, welche Schutzmaßnahmen für den Schutz der Bevölkerung wirklich sinnvoll sind.

    (Beifall bei der SPD.)