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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat sich laut und ausführlich über die Beiträge zu den kleineuropäischen Gemeinschaften beklagt, wie es soeben ja auch der Herr Berichterstatter getan hat. Wenn er allerdings da Schlußfolgerungen vorgetragen hat — denen ich widersprechen muß —, dann kann ich nur sagen, daß er entweder falsch oder schlecht unterrichtet worden ist, eine Erfahrung, die wir schon früher gemacht haben.
    Der Herr Bundesfinanzminister ist ja für uns weithin „unerforschtes Gebiet". Man weiß noch nicht recht, wo man auf taube Ohren stößt und wo man eine ergiebige Geldquelle anschlagen kann.



    Margulies
    Als er seinerzeit Gelegenheit hatte, seine europäische Gesinnung unter Beweis zu stellen, nämlich bei der Frage der Umstellung der Kaffee- und Teezölle auf Verbrauchsteuern, da erwies er sich überraschenderweise als unzugänglich. Dagegen hat er bei anderen Gelegenheiten, insbesondere beim Sparprämiengesetz, doch außergewöhnlich großzügig gehandelt und z. B. den zehnfachen Betrag dessen ausgegeben, was für die bezüglich der europäischen Gesinnung immerhin nicht unwichtige Tee-und Kaffeesteuer erforderlich gewesen wäre.
    Meine Damen und Herren, mir ist überhaupt nicht recht klar, worüber sich der Herr Finanzminister bei den Beiträgen zu den kleineuropäischen Gemeinschaften beschwert. Die eine dieser Gemeinschaften, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die wir gewöhnlich Montan-Union nennen, finanziert sich ja aus Umlagen, die aus den entsprechenden Unternehmen aufzubringen sind. In der letzten Zeit ist an dieser Institution sehr viel Kritik geübt worden. Wir haben immerhin mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommen, daß diese Hohe Behörde so etwa 760 Millionen DM an Reserven angesammelt hat, von denen allerdings 100 Millionen Dollar, also 420 Millionen DM, durch eine statutarische Regelung gebunden sind. Wir wären schon der Meinung gewesen, daß man gerade in der jetzigen Situation, in der die Kohle einige Schwierigkeiten zu überstehen hat, die Umlage hätte senken können. Aber in der Sitzung, die vor acht Tagen in Brüssel stattgefunden hat, hat für die Senkung eigentlich niemand gesprochen, auch die Kollegen der CDU haben nicht gepiepst. Infolgedessen ist die Umlage unverändert geblieben. Die Hohe Behörde wird also weitere Millionen zu den vorhandenen häufen, die sie auf diese Weise der Wirtschaft entzieht. In dieser Frage hätten Sie sich also einmal unter sich beraten sollen. Die einzige Stimme, die für die Senkung der Umlage abgegeben worden ist, war die des FDP-Abgeordneten, der diesen Ausschüssen angehört. Hier sehe ich also nicht recht, wohin die Kritik des Herrn Bundesfinanzministers zielt.
    Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß es sich hier um eine Politik handelt, die aus der Zeit stammt, als der heutige Bundesfinanzminister eben dieser Hohen Behörde noch angehörte. Diese Thesaurierung, diese Hortung von Geldmitteln ist ja mit unter seiner Ägide entstanden.
    Wenn wir die beiden anderen Europäischen Gemeinschaften betrachten, nämlich die, deren Beiträge in Kap. 60 ausgewiesen sind, dann haben wir zunächst festzustellen, daß es sich da doch sehr weitgehend um Beträge handelt, die durch Vertrag festgelegt sind. Wir würden uns sehr leicht tun, eine Streichung dieser Beiträge zu beantragen; denn wir haben damals die Verträge abgelehnt. Aber da sie Rechtens geworden sind, glauben wir nicht, daß das eine gute Haltung wäre. Wir verzichten deshalb darauf, einen solchen Änderungsantrag zu stellen.
    Wir können natürlich nicht über die Summe klagen, die wir der Europäischen Investitionsbank geben müssen. Der Beitrag zum Anlagekapital betrug 1958 125 Millionen DM, 1959 auch, und 1960 müssen
    wir noch einmal 65 Millionen DM zahlen. Das steht bereits im Vertrag. Darüber kann sich der Bundesfinanzminister ebensowenig beklagen wie über die Summen, die für den Entwicklungsfonds für die assoziierten Gebiete gegeben werden müssen. Das sind innerhalb von fünf Jahren 840 Millionen DM. Es ist nicht zweckmäßig, den Jahresdurchschnitt zu nennen, da sich die Beträge staffeln.
    Weiter ist das Forschungsprogramm bei Euratom vereinbart, für das die Bundesrepublik auch noch einmal 270 Millionen DM in fünf Jahren aufzubringen hat. Diese Summen können also eigentlich gar nicht zur Diskussion stehen, denn sie entsprechen den Verträgen. Somit bleiben am Ende nur die Verwaltungskosten übrig, die mit etwa 35 Millionen DM noch nicht einmal 10 % der Kosten der Europäischen Gemeinschaften ausmachen.
    Ich habe die Ehre, dem Haushaltsausschuß des Europäischen Parlaments anzugehören. Wir bemühen uns lebhaft, dort die Unterlagen beizuziehen und die Auskünfte zu erhalten, die uns die Möglichkeit geben, die Kontrolle auszuüben, welche leider im Vertrag nicht vorgesehen ist. Der Herr Berichterstatter hat soeben mit Recht beklagt, daß die politische Kontrolle dieser Gemeinschaften in den Verträgen nicht vorgesehen ist. Das haben wir vor zwei Jahren hier im Hause ausführlich erörtert, was Sie aber nicht gehindert hat, den Verträgen zuzustimmen. Wir bemühen uns trotzdem und wir begegnen auch einem gewissen Verständnis der Exekutiven. Die Schwierigkeiten, die wir bis jetzt hatten, hatten wir eigentlich immer nur mit dem Ministerrat, dem unser Herr Finanzminister angehört.
    Was die Frage angeht, wie diese Gehälter, die so oft kritisiert werden, eigentlich zustande gekommen sind, muß man sich einmal den Gedankengang in Erinnerung rufen, der dabei eine Rolle gespielt hat. Man hat damals bei der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Gehälter der Hohen Behörde festgesetzt. Dabei ist man von der Vorstellung ausgegangen, daß man Gehälter haben müsse, die einem Vergleich mit der Wirtschaft standhalten.
    Man hat — das ist übrigens auch für die damalige Vorstellung recht interessant, an deren Folgen wir heute noch ein wenig kranken — eine Konkurrenzklausel eingebaut. Man hat festgelegt, daß ein ausscheidendes Mitglied der Hohen Behörde drei Jahre lang weiter die Hälfte seiner Bezüge erhält, damit es nicht zur Konkurrenz geht. Es darf also nicht in einen Betrieb gehen, der mit der Hohen Behörde zu tun hat. Das ist an sich durchaus berechtigt.
    Immerhin hätte sich unser Finanzminister eigentlich einmal fragen können, ob die 30 000 DM, die er jedes Jahr steuerfrei von der Hohen Behörde bezieht, dieser Vorstellung entsprechen; denn er selber ist ja aus freien Stücken dort ausgeschieden. Er ist ohne jeden Zwischenaufenthalt in die Bundesrepublik übergesiedelt und hier Finanzminister geworden. Ich will nicht über die Bezüge des Finanzministers sprechen, sondern nur darüber, daß hier der Tatbestand, der mit dieser Regelung ge-



    Margulies
    troffen werden sollte, gar nicht gegeben ist. Er
    hätte als Mitglied des Ministerrats die Pflicht gehabt,
    auf eine Änderung dieser Bestimmung hinzuwirken.
    Sie ist auch in anderer Beziehung recht angreifbar. Wir haben im Augenblick nicht weniger als drei Mitglieder der Hohen Behörde, an die die Übergangsgelder gezahlt werden müssen. Die Bestimmung ist aber auch auf die Direktoren ausgedehnt. Wir hatten z. B. einen hochqualifizierten Finanzexperten bei der Hohen Behörde, Herrn Dulouvier, der von Herrn de Gaulle Knall und Fall nach Algier versetzt wurde. Auch er bezieht drei Jahre lang die Hälfte seines Gehaltes weiter. Die Konkurrenzklausel bedarf also dringend der Revision. Dafür ist der Herr Bundesfinanzminister als Mitglied des Ministerrats zuständig.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Die Gehälter, die damals festgelegt wurden, wurden bis zu den kleinen Gehältern herunter einfach prozentual berechnet. Man hat also gesagt: Die Direktoren bekommen 85 °/o dessen, was das Mitglied der Hohen Behörde erhält, die Abteilungsleiter 75 % usw. Ich kann nicht die ganze Staffel aufzählen.
    Diese Bezüge sind durch einen Beschluß des Ministerrats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 18. Januar 1958 unter dem Vorsitz unseres Herrn Bundesfinanzministers Etzel von den beiden Institutionen übernommen worden. Da wäre Gelegenheit gewesen, einmal zu kontrollieren, ob das richtig ist, ob man es so machen soll, anstatt vor der Öffentlichkeit eine laute Kritik über Verhältnisse anzustimmen, die zu ändern man selbst versäumt hat.
    Der Herr Berichterstatter hat soeben mit Recht die Tatsache kritisiert, daß die Gehälter nicht der Steuerpflicht unterliegen. Auch dies beruht darauf, daß eine Entscheidung der Ministerräte hierüber bisher noch nicht getroffen worden ist. Die Ministerräte sind dazu verpflichtet. Sie hätten die Steuern längst festsetzen müssen. Die Feststellung, die soeben getroffen wurde, daß die Gehälter wahrscheinlich um denselben Betrag erhöht würden, den die Steuern ausmachten, hängt mit dem Zeitverlust zusammen. Wenn der Gehaltsempfänger sich daran gewöhnt hat, 1000 DM zu bekommen, und Sie nachher einen Abzug von ihm verlangen, wird es um so schwieriger, je länger es dauert. Das wissen wir alle. Diese Entscheidung hätte rechtzeitig getroffen werden müssen. Dazu wäre durchaus die Möglichkeit gewesen.

    (Abg. Schröter [Berlin] : Das war eine Defacto-Besitzstandsklausel!)

    — Sie werden es nicht ändern können. Es ist übrigens auch bei der WEU so gegangen. Aber hier liegt wieder ein Versäumnis vor, das unser Finanzminister zu verantworten hat. Denn das fiel in seine Amtsperiode als Vorsitzender des Ministerrats, und als solcher hat er natürlich auch die etwas merkwürdige Aufbauschung des Beamtenapparats des Sekretariats der Ministerräte zu verantworten, der ja mittlerweile auf 270 angewachsen ist. Das ist im Europäischen
    Parlament schon ausreichend kritisiert worden, so daß ich hier nicht näher darauf eingehen will.
    Aber bedenken Sie mal, welches Nebeneinander von Behörden dort in Brüssel entstanden ist! Wir haben die Exekutiven der Europäischen Gemeinschaften. Die sind nach dem Vertrag dazu da, die Entscheidungen der Ministerräte vorzubereiten — niemand anders —, so steht es in dem Vertrag. Dann hat sich der Ministerrat ein Büro mit 270 Köpfen organisiert, die ebenfalls wieder für die Minister die Entscheidungen der Ministerräte vorbereiten. Dann gibt es eine Vertretung jedes Landes. Das Büro „des ständigen Vertreters", das deutsche, hat inzwischen 45 Köpfe erreicht, die auch wieder die Entscheidung der Ministerräte vorbereiten. Nun brauche ich Ihnen doch nicht zu sagen — Sie sind ja alle erfahrene Parlamentarier —, daß sich diese drei Behörden gegenseitig durchaus beschäftigen können, ohne daß auch nur das geringste passiert; das ist doch ganz klar.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

    Um den Rummel noch zu vervollständigen: es sind auch noch laufend in einer großen Zahl die Sachverständigen aus unseren Ministerien in Brüssel, die auch wieder dazu dort sind, gewisse Entscheidungen der Ministerräte vorzubereiten.
    Meine Damen und Herren, ich wollte Sie auf diese Dinge aus der genauen Kenntnis der Zusammenhänge hingewiesen haben. Die Kritik des Herrn Bundesfinanzministers hätte überhaupt nur den Sinn haben können, daß wir angereizt werden, diese Posten im Haushalt zu streichen. Da aber die Verträge, die das Haus mit großer Mehrheit gegen unsere Meinung beschlossen hat, existieren und wir sie als bestehend anerkennen müssen, würden wir uns nicht in der Lage sehen, einen solchen Antrag zu stellen.
    Ich möchte noch mit einem Wort zu dem Stellung nehmen, Herr Kollege, was Sie soeben als Berichterstatter vorgetragen haben. Ich habe schon gesagt, wir mühen uns im Europäischen Parlament auf der schwachen Rechtsbasis, die uns gegeben ist, die nötige parlamentarische Kontrolle durchzuführen, obwohl wir nicht gerade sagen können, daß wir eine Unterstützung des Ministerrats haben. Im Gegenteil, wir mußten bei den letzten Haushalten mehrfach feststellen, daß die Ministerräte sich über Vertragsklauseln, ohne mit der Wimper zu zucken, hinweggesetzt haben. Das ist natürlich ein unmögliches Verhalten.
    Wir haben in unseren Fraktionen —ich bin sofort fertig, Herr Vogel — mit den Haushaltsexperten über die Dinge gesprochen. Aber wenn jetzt im Haushaltsausschuß des Bundestages ein Beschluß gefaßt worden ist, etwa die sehr schwachen Funktionen des Europäischen Parlaments auch noch dadurch zu mindern, daß man einen Ausschuß der Haushaltsausschüsse bildet, dann frage ich mich, wozu dieses Europäische Parlament überhaupt noch da sein soll. Wir hatten gehofft, daß uns unsere Kollegen in den Haushaltsausschüssen unterstützen und helfen würden. Wir haben es nicht leicht, uns mit der Bürokratie der verschiedenen Kategorien auseinanderzusetzen. Aber das würden wir natürlich als eine Minderung der



    Margulies
    Möglichkeiten auffassen müssen, die wir zur Zeit im Europäischen Parlament noch zu haben glauben.
    Es tut mir leid, wenn ich Sie hier aufgehalten habe. Aber ich glaube nicht, daß man, Herr Dr. Vogel, diese Dinge, ohne sie zu nennen und auszusprechen, hätte behandeln können.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Eilers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der alte gute Grundsatz, daß öffentliche Aufgaben der verschiedenen öffentlichen Träger gleichrangig sind, scheint in der Bundesrepublik keine Geltung zu haben. Rangunterschiede beherrschen weithin das Feld, vor allem auf den verschiedenen Gebieten der öffentlichen Verwaltung. Wir alle wissen, daß es weithin als unfein gilt, den Aufgaben der Länder den gleichen Rang einzuräumen wie etwa denen des Bundes. Etwa den Aufgaben der Gemeinden den gleichen Wert zuzumessen, gilt als vermessen. Die bisherige Entwicklung der kommunalen Finanzen und ihre Behandlung läßt jedenfalls berechtigte Zweifel daran aufkommen, ob die Bundesregierung die Aufgaben der Gemeinden richtig würdigt. Das ist deshalb besonders bedauerlich, weil lebensfähige Gemeinden die Grundpfeiler jedes Staates sind und tönerne Füße im finanziellen Bereich eine schlechte Grundlage für den gesamten Staatsorganismus bedeuten.
    Deshalb meine ich auch, daß diese Fragen der kommunalen Finanzen und des kommunalen Finanzsystems keine Angelegenheit der Parteipolitik sind, sondern im wohlverstandenen Sinn eine Angelegenheit der Staatspolitik. Die Entwicklung nach dem Weltkrieg hat gezeigt, daß die Gemeinden immer mehr zu finanziellen Kostgängern damals beim Reich, jetzt beim Bund und bei den deutschen Ländern geworden sind. Während der Anteil der eigenen Steuern der Gemeinden 1913/14 noch 37 % betrug, war er 1928 bereits auf 33 % gesunken; und im vergangenen Jahre machte er noch ganze 14,3 % aus. Eine umfassende eigene Finanzgebarung ist also den Gemeinden verwehrt. Die in Deutschland früher und in der ganzen Welt so sehr gerühmte deutsche kommunale Selbstverwaltung steht weithin nur noch auf dem Papier.
    Wir alle wissen, daß im Kriege bis 1945 alle langfristigen Maßnahmen in den Hintergrund traten und daß bis zur Währungsreform im Jahre 1948 Investitionsmöglichkeiten nicht bestanden. Aus diesem Grunde entstand in den Gemeinden ein großer Nachholbedarf auf allen Gebieten. Dazu kamen die neuen Verpflichtungen, die durch die Aufnahme von mehr als 9 Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen entstanden. Auf dem Gebiet der Wasserversorgung, der Wohnungen, Straßen, Schulen, Krankenanstalten, der Abwässerversorgung entstanden den Gemeinden neue und größere Aufgaben. Großstädte wurden zerstört und unzerstörte Städte wurden über Nacht zu Großstädten. — Sie werden gleich sehen, worauf ich hinaus will, lieber Herr Niederalt! —
    Nimmt es bei diesen Aufgaben wunder, daß sich die Gemeinden überaus stark verschulden mußten? Die Gemeinden konnten nicht ausweichen; denn sie mußten unverzüglich helfen. Sie standen an der Front und konnten sich diesen Aufgaben nicht entziehen.
    Die finanzielle Grundlage für die Durchführung dieser Aufgaben war aber völlig unzureichend, weil die Grundsteuer als eine wesentliche Steuereinnahme eingefroren war und weil dadurch ein sehr krasses Mißverhältnis zu der Gewerbesteuer eintrat, zur einzigen kommunalen Steuer, die der Steigerung des Sozialprodukts entsprechend gestiegen war.
    Dabei sind wir uns völlig darüber klar, daß die Gemeinden ohne diese konjunkturell gestiegenen Einnahmen ihre Aufgaben hätten überhaupt nicht erfüllen können. Man kann darüber streiten, ob die Gewerbesteuer gerecht ist oder nicht, weil sie nur einen begrenzten Teil der Bevölkerung belastet. Solange aber für diese Steuer ein besserer Ersatz nicht gefunden ist, werden die Gemeinden darauf nicht verzichten können, weil — das sage ich gerade bei dem Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung —, die Kreditmarktverschuldung der Gemeinden schon doppelt so hoch ist wie die der deutschen Länder. Die Gesamtverschuldung beträgt gegenwärtig mehr als 11 Milliarden DM. So aber wird es nicht weitergehen können.
    Es ist erfreulich, daß dieses Hohe Haus die Artikel 106 und 107 unseres Grundgesetzes mit großer Mehrheit geändert hat. Das war zwar ein verheißungsvolles Vorgehen, aber praktisch geschehen ist nichts.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat in seiner Rede am 1. Juli 1958 bei der dritten Lesung des Haushalts gesagt:
    Ich will heute zu den Einzelheiten nicht Stellung nehmen, das wäre durchaus verfrüht. Das Problem der Deckungsmittel — sei es Bürgersteuer, sei es Umbau der Grundsteuer, in Zusammenhang mit einer Gewerbesteuerreform — ist ein ernstes Problem; wir werden es nach den Ferien sofort in Angriff nehmen.
    Ein greifbares Ergebnis scheint aber auch jetzt, nach einem Jahr, immer noch nicht vorzuliegen. Jedenfalls hat Herr Minister Etzel keine Vorschläge gemacht. Bedeutet das etwa, daß in diesen Fragen bei der Bundesregierung ein Fatalismus besteht, oder ist das ein absichtliches Desinteresse des Bundesfinanzministeriums? Oder werden die berechtigten Wünsche der Gemeinden abgelehnt ohne Rücksicht auf die Folgen in den Grundlagen unseres vorläufigen Staatsgebildes Bundesrepublik?
    Fast könnte man das letzte annehmen, wenn man einen Artikel eines Mitarbeiters des Bundesfinanzministeriums in der „Öffentlichen Verwaltung" im Heft 3 vom 3. Februar 1959 liest, der sich mit der „Verschuldung der Gemeinden" befaßt. Hier bringt Herr Oberregierungsrat Wilhelm Heckt eine Auffassung zum Ausdruck, die außerordentlich aufschlußreich ist. Sie ist nach meiner Auffassung staatspolitisch naiv und anmaßend zugleich. Wenn



    Eilers (Oldenburg)

    das auch die Auffassung des Bundesfinanzministers und seines Staatssekretärs sein sollte, dann wäre es allerdings um die kommunale Selbstverwaltung schlecht bestellt. Ich darf Ihnen daraus das, was er zu dieser kommunalen Selbstverwaltung sagt, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einmal vorlesen. Er bestätigt:
    Der Investitionsbedarf der Gemeinden ist noch so groß und so dringend, daß auch mit einem Rückgang der Verschuldung infolge Befriedigung des Investitionsbedarfs in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden darf: Die Verschuldung der Gemeinden könnte deshalb unter den gegenwärtigen Verhältnissen vor dem Erreichen der Grenze der tragbaren Schuldenlast allein durch Maßnahmen der Staatsaufsicht oder durch Sperrung oder Versiegen der Darlehensquellen gebremst werden. Es ist deshalb nötig, sich mit den Folgen des weiteren Ansteigens der Verschuldung auseinanderzusetzen.
    Dann kommt er zu folgender Erkenntnis:
    Die gefährlichste Folge wäre sicher eine Überschuldung, die eine Erfüllung der laufenden Verpflichtungen der Gemeinden in Frage stellen würde. Bei aller gebotenen Rücksichtnahme auf die Grundsätze der gemeindlichen Selbstverwaltung erscheint im Bereich der Darlehenspolitik eine straffe Staatsaufsicht unumgänglich.
    Und nun meint er:
    Unter diesen Umständen braucht mit einer Überschuldung der Gemeinden nicht gerechnet zu werden.
    Für ihn gibt es also eine einfache staatsrechtliche Konstruktion, die es den Gemeinden unmöglich machen soll, weitere Darlehen aufzunehmen.
    Wie sieht es nun in der Wirklichkeit aus? 1950 waren die Gemeinden neue Schulden in Höhe von 1,1 Milliarden DM eingegangen; 1957 waren es bereits 9,5 Milliarden DM, und wie ich vorhin schon sagte, beträgt die Höhe der Schulden gegenwärtig über 11 Milliarden DM. Der Bayerische Prüfungsverband — das wird Sie, Herr Staatssekretär, besonders interessieren — hat festgestellt, daß von 59 Gemeinden 25, darunter fünf Mittelstädte und zwei Großstädte, nicht mehr kreditfähig seien, da die Verschuldungsgrenze bereits erreicht oder überschritten sei.
    Vor etwa 14 Tagen ging durch die deutsche Presse die Mitteilung, daß die Stadt München für ihre Krankenanstalten den Notstand erklären müsse, da sie nicht mehr in der Lage sei, für den Ausbau ihrer Krankenanstalten weitere Darlehen aufzunehmen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat vor einiger Zeit auf einer kommunalpolitischen Tagung der CDU/CSU zum Ausdruck gebracht, die Gemeinden müßten sich in allererster Linie selber helfen. Ich dagegen bin der Meinung, daß sich die meisten Gemeinden nicht selbst helfen können, weil sie nicht mehr über ausreichende eigene Finanzquellen verfügen und auch nicht in der Lage sind, weitere
    erhebliche Zins- und Tilgungsraten für Darlehen und Anleihen aufzubringen. Helfen können in der Tat auch nicht die Länder, sondern helfen kann nur der Bund. Eine grundlegende Hilfe ist nur dadurch möglich, daß bald eine grundsätzliche Neuverteilung der Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt. Andernfalls, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der Tag nicht mehr ferne sein, da die deutschen Gemeinden überhaupt nicht mehr existieren können.

    (Zuruf des Abg. Niederalt.)

    — Das aber, Herr Niederalt, würde bedeuten, daß Gemeinschaftsaufgaben, wie der Bau von Straßen, von Wohnungen, von Schulen und Krankenhäusern, um nur einige zu nennen, nicht mehr erfüllt werden könnten, und das würde dann allerdings den öffentlichen Notstand bei den Gemeinden bedeuten, und sie wären nicht in der Lage, ihn ohne fremde Hilfe zu überwinden. So weit darf es nach meiner Meinung nicht erst kommen, weil dadurch die deutsche kommunale Selbstverwaltung in eine ernste Gefahr geriete.
    Eine solche Gefahr, wie sie hier vor uns steht, würde an die Grundfesten unseres gesamten vorläufigen Staatsgebildes rühren und könnte unseren Staat verhängnisvoll erschüttern. Die Selbstverwaltung und die Selbstverantwortung der Gemeinden kann nur durch eine breitere Grundlage ihrer eigenen Finanzhoheit gestärkt werden. Ein wohlausgewogenes Finanzsystem ist dafür die beste Voraussetzung und Gewähr. Ohne ausreichende eigene Steuerquellen ist die kommunale Selbstverwaltung weitgehend eine deklamatorische Angelegenheit. Selbst Herr Niederalt wird das eines Tages noch einsehen.

    (Unruhe.)

    Nur finanziell gesunde Gemeinden können die Grundpfeiler des Staates bilden. Finanzzuweisungen mit Bedingungen für die Verwendung der Mittel zerstören die Selbstverwaltung.

    (Anhaltende Unruhe.)