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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von Dr. Heinrich Aigner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß ich Ihnen nicht nur ,als letzter Berichterstatter, sondern vor allem durch die Kürze meines Berichts Freude bereite. Ich konnte leider keinen Schriftlichen Bericht mehr fertigen, da sich die Beratungen im Haushaltsausschuß den Plenarberatungen in der zweiten Lesung sehr genähert haben. Da ich andererseits vom Haushaltsausschuß ,aufgefordert wurde, hier wenigstens ein paar Probleme anzuschneiden, darf ich versuchen, das in aller Kürze zu tun.
    Der Einzelplan 60 umfaßt traditionsgemäß alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht unmittelbar mit den Aufgaben der Einzelressorts verknüpft sind. Mit den großen Einnahmepositionen der Steuerabgabetitel — Kap. 60 01 — stellt dieser Einzelplan gleichsam das Dach für den gesamten Haushalt dar. Mit seinen Minderansätzen in den Tit. 300 und 699 des Kap. 60 02 stellt er ,auch den im Grundgesetz geforderten Gesamtausgleich des Etats wieder her.
    Im einzelnen darf ich zu den Steuertiteln in Kap. 60 01 feststellen, daß sie errechnet wurden aus der Annahme einer Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts zum Marktpreis von nominal 5,5 %. Diese Annahme ist real, wenn man sie in Verbindung setzt mit der Wachstumsrate der letzten Jahre, etwa des Jahres 1955 von 14,1 %, des Jahres 1956 von 10,1 %, des Jahres 1957 von 8,4 %, des Jahres 1958 von 6,1 %. Die Wachstumsrate stellt damit in ihrer sinkenden Tendenz nichts ,anderes als eine Normalisierung der Expansion unserer Wirtschaft dar. Gleichzeitig kann man aber feststellen, daß hieraus auch die bleibende Tendenz einer gesunden Wirtschaftsexpansion ersichtlich ist Sämtliche an der Schätzung beteiligten Wirtschaftsinstitute — ich glaube, es ist wichtig, das festzustellen —, auch die Deutsche Bundesbank und das Statistische Bundesamt, haben sich auf diese Schätzung geeinigt.
    Da zwischen der Aufstellung des Haushalts und den jetzigen Abschlußberatungen ein Zeitraum von über einem halben Jahr liegt, mußten, auch im Einvernehmen mit dem Finanzausschuß, die ursprünglichen Steueransätze der inzwischen festgestellten Entwicklung der Steuereinnahmen angepaßt werden. Dazu werden folgende Vorschläge unterbreitet. Der Anteilsansatz des Bundes an der Einkommen-und Körperschaftsteuer wurde von 6390 Millionen DM auf 6475 Millionen DM erhöht. Weiter erhöht wurden die Einnahmeansätze aus Zöllen und aus der Mineralölsteuer. Diesen Ansätzen werden folgende Steuerschätzungen zugrunde gelegt:
    Zölle 2100 Millionen statt 2050 Millionen DM im Regierungsentwurf,



    Dr. Aigner
    Mineralölsteuer 1985 Millionen statt 1920 Millionen DM,
    Lohnsteuer 6300 Millionen statt 6150 Millionen DM,
    veranlagte Einkommensteuer 6100 Millionen statt 5800 Millionen DM.
    Wird aber der Einnahmeansatz für die veranlagte Einkommensteuer auf Grund der veränderten Ausgangsbasis des Jahres 1958 um 300 Millionen DM erhöht, so ist man gezwungen, aus den gleichen Gründen auch eine Berichtigung bei der Körperschaftsteuer, und zwar hier nach unten, vorzunehmen. Die Körperschaftsteuer hat im Rechnungsjahr 1958 die ursprüngliche Schätzungsbasis um mehr als 200 Millionen DM unterschritten. Diese Aufkommensminderung muß sich auch im Jahre 1959 auswirken. Hier wird deshalb eine Herabsetzung um 200 Millionen DM vorgeschlagen.
    Bemerkenswert bei den Steuerschätzungen ist die Tatsache, daß die ursprüngliche Befürchtung, durch die Steuergesetze 1958 einen erheblichen Lohnsteuerausfall verzeichnen zu müssen, nicht berechtigt war. Die Steuersenkung wurde praktisch kompensiert durch die erhöhten Steuereinnahmen infolge eingetretener Lohnerhöhungen. Zusammen darf für das Kap. 60 01 festgestellt werden, daß die Steuereinnahmeschätzungen des Bundes sich damit um 200 Millionen DM, und zwar von 30 160 Millionen auf 30 360 Millionen DM, erhöhen.
    Die Regierungsvorlage zum Haushaltsplan 1959 schloß mit rund 39,1 Milliarden DM ab. Da in den sechs Monaten bis zum Ende der Haushaltsberatungen im Ausschuß Mehrbelastungen in Höhe von rund 2 Milliarden eingetreten sind, mußte der Ausgleich durch Minderausgaben und vor allem durch einen globalen Minderausgabenansatz wiederhergestellt werden. In Kap. 60 02 Tit. 300 wurden deshalb die Minderausgaben für den Gesamthaushalt 1959 von minus 2 Milliarden auf minus 2,5 Milliarden DM erhöht.
    Da die neu hinzugekommenen Ausgaben nicht gekürzt werden konnten — es mußten z. B. aufgewendet werden: für die Berlin-Hilfe insgesamt rund 1,1 Milliarden DM, für die Rückgliederung des Saarlandes rund 900 Millionen DM, für völkerrechtliche Hilfsverträge rund 200 Millionen DM, für die vorzeitige Tilgung von Nachkriegswirtschaftshilfen rund 900 Millionen DM, für die Quotenerhöhung beim Internationalen Währungsfonds rund 500 Millionen DM —, mußte der dann trotz aller Minderausgaben noch verbleibende Abdeckungsrest in Höhe von rund 315 Millionen DM — nach dem jetzigen Stand — durch eine neue Sperrklausel im Haushaltsgesetz, das wir anschließend beraten werden, ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß vor, in Kap. 60 02 Tit. 699 eine weitere Minderausgabe in Höhe von 315 692 700 DM einzufügen. Ich darf darauf hinweisen, daß das Ergebnis der Beratungen in der zweiten Lesung eine Mehrausgabe von etlichen Millionen erfordert. Der Minderansatz muß deshalb in der dritten Lesung wieder korrigiert werden.
    Mit der letztmaligen Entnahme aus dem Rückstellungskonto, bekannt als sogenannter Juliusturm, in Höhe von 1,2 Milliarden in Tit. 98 Kap. 60 02 konnte der Haushalt wenigstens vor der zweiten Lesung abgeglichen werden. Diese 1,2 Milliarden DM sind noch einstellbar, da zum Ausgleich der Jahresrechnung 1958 aus diesem Konto in Höhe von 3 Milliarden lediglich 1,8 Milliarden DM entnommen werden mußten.
    Zu der Ausgabenseite des Kap. 60 02 ist besonders hervorzuheben, daß die Mittel für das regionale Bundesförderungsprogramm gegenüber dem Regierungsentwurf in Höhe von 100 Millionen DM durch die Beschlüsse des Haushaltsausschusses, zum Teil auf Empfehlung des Bundesrats, auf insgesamt 128 Millionen DM erhöht wurden.

    (Unruhe.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich bitte um etwas Ruhe für den Herrn Berichterstatter. Privatunterhalten könnten nach außerhalb des Saales verlegt werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Aigner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bei diesem Ansatz wurde berücksichtigt, daß Schleswig-Holstein an diesen Mitteln neu beteiligt wird in der Gesamthöhe von 15 Millionen DM. Der ursprüngliche Antrag Schleswig-Holsteins — ich darf das als Berichterstatter ergänzen —, unbegrenzt nach normalem Quotenanteil an den Gesamtmitteln beteiligt zu werden, wurde abgelehnt.
    Der frühere Tit. 572 — Förderung der Wirtschaftskraft und der öffentlichen Investitionen im Land Schleswig-Holstein — wurde in Höhe von 22 Millionen DM nach Kap. 60 02 Tit. 579 übertragen. Er entfällt damit für diesen Einzelplan 60.
    Die Mittel für Helgoland — auch das darf noch besonders aufgeführt werden — wurden im Tit. 573 auf insgesamt 6 Millionen DM erhöht.
    Die durch den Bundestag beschlossenen Saargesetze haben auch haushaltsmäßig ihren Niederschlag gefunden, und zwar durch die Neueinführung des Tit. 600 in Höhe von insgesamt 100 Millionen DM für „Überbrückungsmaßnahmen aus Anlaß der Rückgliederung des Saarlandes" sowie im außerordentlichen Haushalt durch die Tit. 534, 950 und 951 in der Gesamthöhe von 824 Millionen DM. In dieser Summe sind allerdings die 3 Millionen DM, die durch den interfraktionellen Antrag auf Umdruck 297 beantragt sind, noch nicht enthalten. Ich darf hier als Berichterstatter die Meinung des Ausschusses dahingehend fixieren, daß wir keine Bedenken haben, dieser Erhöhung um 3 Millionen DM zuzustimmen. Mit dieser Neueinführung der Titel betreffend die Saar hat die Bundesregierung, glaube ich, ihr Versprechen erfüllt, daß die Rückgliederung der Saar kein finanzielles Problem sein solle.
    Bezüglich Kap. 60 04 — Sonderleistungen des Bundes — und Kap. 60 05 — Bundeshilfe für Berlin — darf ich im einzelnen auf meinen Bericht auf Drucksache 1078 verweisen. Die Quote der Bundesregierung an der Erhöhung des Internationalen



    Dr. Aigner
    Währungsfonds in Höhe von 480 375 000 DM und die Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik an der Internationalen Bank für Wiederaufbau in Höhe von 32 760 000 DM sind im außerordentlichen Haushalt fixiert.
    Die Bundeshilfe für Berlin überschreitet mit 1,13 Milliarden DM zum erstenmal die Milliardengrenze.
    Zu Kap. 60 06 ist festzustellen, daß die Angelegenheiten der europäischen wirtschaftlichen Zusammenschlüsse sich in immer größeren Beträgen auch im Haushalt niederschlagen. So ist z. B. der Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 4 Millionen auf 24 Millionen DM erhöht worden. Auch der Beitrag zum Verwaltungshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft erhöhte sich von 4 Millionen auf 10,2 Millionen DM, der Beitrag zum Forschungs- und Investitionshaushalt der Europäischen Atomgemeinschaft von 35 auf rund 48 Millionen DM. Der Beitrag für den Europäischen Wirtschaftsrat bleibt in Höhe von 4,4 Millionen DM etwa beim vorjährigen Ansatz. Es kann damit festgestellt werden, daß die Bundesrepublik auch hier ihre Pflicht, die supranationalen Organisationen vertragsgemäß auszubauen, erfüllt hat.
    Trotzdem darf ich hier, auch im besonderen Auftrage des Haushaltsausschusses, zum Ausdruck bringen, daß diese Entwicklung auf europäischer Ebene den Haushaltsausschuß mit einer gewissen Sorge erfüllt, da sich das Fehlen der politischen Kontrolle immer spürbarer in den haushaltsmäßigen Ansprüchen der supranationalen Organisationen auswirkt. Zwar haben die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft, soviel ich weiß, heuer erstmals, einen Haushaltsplan aufgestellt. Die entsprechenden Entwürfe haben aber derartig hohe Ansätze aufgewiesen, daß eine unveränderte Verabschiedung dieser Entwürfe schon auf europäischer Ebene nicht erfolgen konnte. Nach einer wenn auch nur sehr schnellen kritischen Prüfung mußten die Ansätze von vornherein schon auf supranationaler Ebene ohne eine wesentliche Änderung des Inhalts — und darauf kommt es an—
    um 20 % gekürzt werden. Eine Überprüfung der Zahl der Beamten sowie eine Überprüfung der Dienstpostenbewertung in Verbindung mit den Auslandsbezügen sind unbedingt erforderlich. Das Besoldungswesen der europäischen Gemeinschaften muß in eine auch national tragbare Ordnung gebracht werden.
    Die Bezüge der Bediensteten bei den europäischen Gemeinschaften sind, um ein Beispiel anzuführen, zur Zeit noch steuerfrei. In den europäischen Verträgen ist aber eine Selbstbesteuerung der Gemeinschaften vorgesehen. Nach einem jetzt vorliegenden Vorschlag sollen 10 % der Bezüge als Steuer einbehalten werden. Derselbe Vorschlag sieht jedoch vor, daß die bisher gezahlten Bezüge um eben diesen Steuersatz von 10 % erhöht werden sollen, so daß das Netto-Einkommen der Bediensteten unverändert bliebe. Daß eine solche Regelung nicht hingenommen werden könnte, ist selbstverständlich. Auf der einen Seite fordert man Steuern, auf der anderen Seite soll dieselbe Gemeinschaft, die diese Steuern erhebt, gleichzeitig die Bezüge um diesen Betrag erhöhen.
    Der Haushaltsausschuß ist der Meinung, daß gerade dann — ich glaube, das muß besonders betont werden —, wenn man den Zusammenschluß der europäischen Staaten beschleunigen will, gleichzeitig alles getan werden muß, um Fehlentwicklungen von vornherein zu vermeiden. Eine Goldgräberatmosphäre in den supranationalen Organisationen würde zweifellos die Glaubwürdigkeit der entstehenden Organe für die einzelnen Nationen vermindern, sicher aber nicht vergrößern.
    Ich darf deshalb im Auftrage des Haushaltsausschusses die Bundesregierung ersuchen, alles zu tun, um auch die supranationalen Körperschaften einer gewissen Haushaltskontrolle zu unterwerfen. Sollte dies auf dieser Ebene nicht erreichbar sein, müssen die nationalen Parlamente als Übergangsregelung dieses Problem aufgreifen und versuchen, sie durch internationale Zusammenarbeit zu lösen. Der Haushaltsausschuß hat hierzu die Bildung einer kleinen Kommission von vier bis fünf Mitgliedern, die mit den anderen nationalen Parlamenten in dieser Frage Fühlung aufnehmen sollten, vorgeschlagen. Die Aufnahme dieser Arbeit sollte sobald wie möglich auch durch Unterstützung des Herrn Bundestagspräsidenten ermöglicht werden. Nur so ist eine Fehlentwicklung schon in den Anfängen zu vermeiden.
    Zusammenfassend darf ich den Einzelplan 60 unter Berücksichtigung all der vorgetragenen Beschlüsse des Haushaltsausschusses in der vorliegenden Fassung zur Annahme empfehlen.