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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Frau Abgeordnete Dr. Lüders sich in der Sitzung vom 3. Juni sehr eingehend mit den Ausführungen auseinandergesetzt hat, die ich zum Problem des Zivilen Bevölkerungsschutzes in der Plenarsitzung vom 29. Oktober vorigen Jahres gemacht hatte, und da ich auch im obersten Gremium der NATO für Zivile Notstandsplanung die Bundesregierung zu vertreten habe, hat der Herr Bundesminister des Innern mich gebeten, den mit dem Einzelplan 36 zusammenhängenden Fragenkomplex in der zweiten Lesung vor dem Hohen Hause zu behandeln. Sollten Probleme offenbleiben, wird der Herr Minister in der dritten Lesung auf diese eingehen. Ich darf folgendes vortragen.
    Der Einzelplan 36 trägt die Bezeichnung „Zivile Notstandsplanung". Das ist der alle zivilen Verteidigungsmaßnahmen umfassende Begriff, das eigentliche Gegenstück zur militärischen Verteidigung. Dieser Begriff umfaßt zwei sich überlagernde Kreise. Der eine, der engere Kreis, ist der Zivile Bevölkerungsschutz. Er umfaßt zunächst den ganzen Luftschutz im herkömmlichen Sinne, also die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren des Luftkriegs, den Selbstschutz mit dem Luftschutzwart und dem Hausluftschutztrupp, den Schutzraum vom Keller bis zum Bunker, den Warndienst von der Sirene bis zum Warnamt, den Luftschutzhilfsdienst vom örtlichen Bergungs- und Räumungsdienst, vom Brandbekämpfungsdienst, Sanitätsdienst und Betreuungsdienst bis. hin zu den überörtlichen Verbänden, die auf Landesebene einzurichten sind. Der Zivile Bevölkerungsschutz umfaßt aber über den eigentlichen Luftschutz hinaus auch gewisse Bevorratungen, sei es der einzelnen Haushalte mit Lebensmitteln oder sonstigem lebenswichtigem Bedarf, sei es der Gesamtbevölkerung mit Arzneimitteln, Verbandsstoffen und ärztlichem Gerät. Der Zivile Bevölkerungsschutz befaßt sich auch mit den schwierigen Problemen der Evakuierung aus besonders gefährdeten Zielgebieten, sofern die Dauer einer Spannungszeit und der tatsächliche Kriegsverlauf solche Maßnahmen noch erlauben. Dem Zivilen Bevölkerungsschutz obliegt ferner die Einrichtung von Ausweichkrankenhäusern und Hilfskrankenhäusern sowie die Schaffung von Blut-



    Staatssekretär Ritter von Lex
    spendezentralen. Für diesen ganzen Aufgabenbereich ist der Bundesminister des Innern verantwortlich.
    Die Zivile Notstandsplanung als der größere, der umfassende Kreis greift über diesen an sich schon großen Komplex noch weit hinaus. Sie umfaßt auch die Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Strom und Gas, die Sicherung der lebenswichtigen Ernährung der Gesamtbevölkerung und die Aufrechterhaltung des lebenswichtigen Verkehrs, die Sicherung des wichtigsten Nachrichtenverkehrs über Draht und Funk, und zwar nicht nur für Führungszwecke, sondern über den Rundfunk auch für die Unterrichtung der Bevölkerung. Für diese zuletzt genannten, über den Zivilen Bevölkerungsschutz hinausgehenden Maßnahmen sind die einschlägigen Fachressorts verantwortlich.
    Ich darf und muß heute vor allem über den Zivilen Bevölkerungsschutz als das Kernstück der Zivilen Notstandsplanung sprechen. Ich möchte dem Hohen Haus einen gedrängten Überblick geben über das, was auf diesem Gebiete in den verschiedenen Richtungen geplant und was tatsächlich ausgeführt worden ist. Was das letztere anlangt, werde ich präzise Zahlen, besonders über die aufgewendeten Mittel, bringen.
    Lassen Sie mich in Ihre Erinnerung rufen, daß das Programm des Zivilen Bevölkerungsschutzes sechs große Kapitel umfaßt: den Selbstschutz, den Luftschutzwarndienst, den Luftschutzhilfsdienst, gewisse Bevorratungen, gewisse Evakuierungsvorbereitungen und schließlich als letztes und wohl schwierigstes Kapitel das Problem des Schutzraumbaus.
    Ich beginne mit dem Selbstschutz. Der Selbstschutz ist die Zelle des zivilen Bevölkerungsschutzes. Sein Wirkungsfeld sind das Wohnhaus und die Arbeitsstätte. Die Organisation des Selbstschutzes ist Aufgabe des örtlichen Luftschutzleiters und damit der Gemeinde. Der Bund hat aber über den Bundesluftschutzverband die Initiative ergriffen.
    Befürchten Sie jetzt nicht, daß ich mit Zahlen aufwarte über die Hunderttausende von Aufklärungsbroschüren, die verteilt und über die Tausende von Vorträgen, die gehalten worden sind. Das sind Zahlen, die Ihnen und auch mir nicht allzu viel besagen. Immerhin darf jedoch erwähnt werden, daß es ein großes Verdienst des Bundesluftschutzverbandes ist, gegenüber einer allgemeinen Teilnahmslosigkeit, ja Ablehnung, die Wichtigkeit des Selbstschutzes unablässig unserem Volk vor Augen geführt zu haben.
    Ich darf auch berichten, daß der Bundesluftschutzverband bisher über 22 000 Selbstschutzwarte und über 5000 Betriebsluftschutzleiter ausgebildet hat und daß er 70 000 Helfer aufweist, die sich zur dauernden Mitarbeit verpflichtet haben. Der Verband hat eine Bundesluftschutzschule in Waldbröl, je eine Landesluftschutzschule in allen Bundesländern und örtliche Ausbildungsstätten in 97 sogenannten Luftschutzorten, d. h. in den Städten, in denen nach dem
    Gesetz vordringliche Luftschutzmaßnahmen durchzuführen sind.
    Die Zuwendungen des Bundes an den Bundesluftschutzverband haben bisher rund 44 Millionen DM betragen.
    Nun aber auch ein Wort der Kritik. Ich habe bereits vor einiger Zeit der Leitung des Bundesluftschutzverbandes erklärt, daß der Verband jetzt gemeinsam mit den örtlichen Luftschutzleitern den Weg von der Werbung und der Ausbildung zur praktischen Organisation des Selbstschutzes finden müsse; ,es müsse gelingen, unter Einsatz der Zehntausende von Helfern, und zwar von oben her organisierend, in jedem Stadtviertel, in jeder Straße, in jedem Häuserblock und in jedem Haus die erforderlichen Mitarbeiter zu werben und dadurch den Selbstschutz praktisch ,aufzubauen.
    Der berüchtigte „freiwillige Zwang", den die Nazis so unbefangen gehandhabt haben, steht uns im demokratischen Staat natürlich nicht zur Verfügung. Ich weiß daher, was die Forderung an den Bundesluftschutzverband und an die gemeindlichen Luftschutzleiter bedeutet, von der Werbung und Ausbildung nunmehr auf die Organisation in Straße, Block und Haus umzuschalten. Wir mußten diese Forderung aber stellen, wenn praktische Fortschritte erzielt werden sollten.
    Ich komme nun zum Luftschutzwarndienst. Wir haben das Bundesgebiet in zehn Warngebiete mit je einem Luftschutzwarnamt aufgeteilt. Die Warnämter erhalten die Luftlage von den militärischen Flugmeldezentralen und geben sie an die Warnstellen weiter. An jedes der zehn Warnämter werden Hunderte von Warnstellen angeschlossen, vor allem die Luftschutzführungsstellen und hier wiederum besonders die örtlichen Luftschutzleiter. Ferner werden angeschlossen die Versorgungs-, Verkehrs- und Industriebetriebe, die Krankenhäuser und die Schulen. An die Warnämter sind auch die Sirenen in den Orten des Warngebietes angeschlossen. Vier der zehn Warnämter, Düsseldorf, Dortmund, Frankfurt am Main und München, sind betriebsbereit, die restlichen sollen his zum 1. April 1960 funktionsfähig sein.
    Für den Ausbau der Warnämter haben wir bis 1958 45 Millionen DM ausgegeben oder durch Aufträge festgelegt.
    Auch hier einige kritische Bemerkungen. Erste Frage: Was nützt uns eine noch so perfekte Organisation, wenn bei der modernen Raketentechnik und bei der vorgeschobenen Lage der Bundesrepublik keine Zeit zum Warnen mehr bleibt? Die Antwort lautet: Das Warnsystem erlaubt eine zentrale Alarmierung jedes Warngebietes, d. h. die Auslösung aller Sirenen eines Warngebietes, durch einen einzigen Knopfdruck. Entsprechend der Luftlage können auch sämtliche Warnämter gleichzeitig Alarm geben.
    Mag es daher infolge der hohen Geschwindigkeit der Raketen auch nicht mehr möglich sein, vor einem ersten Überraschungsangriff zu warnen, so doch vor einem zweiten, auch wenn er nur wenige



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    Minuten danach und an einer völlig anderen Stelle des Bundesgebietes erfolgt.
    Ein zweiter ernster Einwand ist der, daß wir zwar heute schon in den fertiggestellten Warnämtern Hunderte von Warnstellen alarmieren können, daß aber vielfach noch die Sirenen fehlen oder dort, wo sie vorhanden sind, noch nicht an die Warnstelle angeschlossen sind. Der Bund zahlt zwar die Beschaffung und den Einbau der Sirenen. Wir haben 6000 neue Sirenen in Auftrag gegeben und können sie demnächst ausliefern. Die technischen Voraussetzungen für den Anschluß der neuen und auch der zahlreich vorhandenen alten Sirenen an die Alarmgestelle sind für viele Luftschutzorte bereits geschaffen. Manche Städte haben aber trotz unserer dringenden Bitten bis heute die Pläne für ihr Sirenennetz noch nicht abgeschlossen. Wir haben daher die Länder am 17. April dieses Jahres erneut gebeten, den Aufbau der neuen Sirenen, aber auch die Heranziehung der alten Sirenen mit aller Beschleunigung durchzuführen.
    Im übrigen haben wir durch Vereinbarung mit den Rundfunkgesellschaften sichergestellt, daß unsere Warnverbindungsstellen bei den militärischen Flugmeldezentralen über Mittelwellen und UKW-Sender Warnmeldungen unmittelbar an die Bevölkerung durchgeben können.
    Jetzt bedrängt uns und auch die gesamte übrige Welt aber ein neues Problem, nämlich das der Warnung vor radioaktiven Niederschlägen. Die beste Lösung ist vermutlich eine Verflechtung der Wetterdienststellen und der Warnämter für diese Aufgabe, ferner die Aufstellung eines ABC-Dienstes im Luftschutzhilfsdienst, für den wir die Freiwilligen Feuerwehren gewinnen wollen. Vorerst müssen wir mit einer improvisierten Einrichtung von Strahlenmeßstellen in Stadt und Land weiterkommen. Wir haben bereits über tausend Strahlenmeßgeräte an die Länder ausgeliefert und im Technischen Hilfswerk das entsprechende Bedienungspersonal ausgebildet.
    Nun muß ich über das so wichtige Aufgabengebiet des Luftschutzhilfsdienstes sprechen. Der Luftschutzhilfsdienst, der 260 000 Helfer umfassen soll - eine bedrückende Zahl —, ist nach dem Ersten Gesetz über den Schutz der Zivilbevölkerung durch die Länder und durch die Gemeinden auf der Grundlage der Freiwilligkeit aufzubauen. Freiwillige Helfer in solcher Zahl im Wege der Einzelwerbung zu gewinnen, wäre ein erfolgloses Unterfangen. Gottlob ist es uns gelungen, Basisorganisationen zu gewinnen, die sich für die wichtigsten Fachdienste des Luftschutzhilfsdienstes zur Verfügung gestellt haben.
    Es sind das die Wohlfahrtsverbände, nämlich die Caritas, die Innere Mission, die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Wohlfahrtsverband, die den Luftschutz-Betreuungsdienst organisieren helfen. Es sind die Feuerwehren, die den Luftschutz-Branddienst errichten helfen. Es sind das Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariterbund, der Malteser- und der Johanniter-Orden, die den Luftschutz-Sanitätsdienst aufbauen helfen. Unser Technisches Hilfswerk wird weitgehend den Luftschutz-Bergungsdienst versehen. Ich darf diesen Organisationen und ihren Mitgliedern auch hier vor dem Hohen Haus für ihre selbstlose Mitarbeit danken.
    Wir haben den Basisorganisationen bisher für Ausbildungszwecke 21,6 Millionen DM zur Verfügung gestellt und haben für sie im Rechnungsjahr 1959 weitere 5,2 Millionen DM vorgesehen.
    Wir haben ferner die Länder durch Aufstellungsanweisungen ersucht, unter Heranziehung der Basisorganisationen zunächst den überörtlichen Luftschutzhilfsdienst aufzubauen. Die erste Aufstellungsstufe sieht bis Ende dieses Kalenderjahres rund 25 000 Helfer vor. In dieser Aufstellungsstufe sollen unter anderem folgende Einheiten aufgestellt werden: 66 Feuerwehrbereitschaften, 45 Bergungsbereitschaften, 11 Räumzüge, 65 Sanitätsbereitschaften, 12 ABC-Bereitschaften, 51 Fernmeldezüge. Die Ausrüstung für diese Einheiten ist vom Bund bereits bezahlt und an die Länder auch schon ausgeliefert. Es handelt sich um rund 1000 Kraftfahrzeuge — Löschfahrzeuge, Gerätewagen, Funkwagen, Sanitätswagen und Mannschaftswagen — bis hin zu den schwersten Typen. Es handelt sich auch um anderes Gerät und um persönliche Ausrüstungsstücke. Wir haben hierfür 53 Millionen DM verausgabt. In einem zweiten Abschnitt wird zur Zeit weitere Ausrüstung für 36 Millionen DM beschafft.
    Die Werbung und Ausbildung der Helfer liegt in jedem Lande in den Händen eines Landesaufstellungsstabes, je nach Bedarf auch von Regionalaufstellungsstäben, für die der Bund die Kosten trägt. Die Länder haben zuletzt auf der Innenministerkonferenz in Bad Schwalbach am 8. und 9. Mai dieses Jahres die tatkräftige Durchführung der Aufstellung dieses überörtlichen Luftschutzhilfsdienstes zugesagt. Bayern hat bereits aus Bundesmitteln die erste Landesausbildungsstätte für den Luftschutzhilfsdienst in Wolfratshausen eingerichtet.
    Aber nun, Herr Präsident und meine Damen und Herren, auch hier wieder ein kritisches Wort. Wir sind uns klar darüber, daß wir nur einen Teil der Helferzahl erreichen können, wenn Länder und Gemeinden nicht imstande sind, für den Luftschutzhilfsdienst auch Dienstverpflichtungen auszusprechen. Solange wir diese Dienstpflicht, die einen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12 des Grundgesetzes bedeutet, nicht haben, kann die Gewinnung von Helfern für den Luftschutzhilfsdienst und auch für andere Aufgaben des zivilen Bevölkerungsschutzes nur dadurch erleichtert werden, daß Wehrpflichtige von der Ableistung des Wehrdienstes befreit werden, wenn sie sich für den zivilen Bevölkerungsschutz zur Verfügung stellen. Über eine solche Befreiung, die in einer Novelle zum Wehrgesetz geregelt werden soll, besteht Einigkeit mit dem Bundesverteidigungsminister.
    Ein Wort jetzt zu den Bevorratungen. Hier haben wir den Vorräten für die Arzneimittelversorgung der Zivilbevölkerung unser Hauptinteresse zugewendet. Auch hier darf ich einige Zahlen bringen. Bevorratet werden rund 60 Präparate, und zwar nach einer Arzneimittelliste, die 1955 von einem ärztlichen Gremium aufgestellt worden ist. Die Vor-



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    räte sind auf etwa 50 Lager im Bundesgebiet verteilt. Im Endstadium werden 100 Lager angelegt sein.
    Das finanzielle Gesamtvolumen der Arzneimittelbevorratung beträgt 150 Millionen DM. Die Beschaffung wird voraussichtlich bis Ende des Rechnungsjahres 1961 abgeschlossen sein. Bisher ist ein Fünftel der Gesamtmenge für 30 Millionen DM beschafft und bereits eingelagert. Die Beschaffung eines weiteren Fünftels — Wert ebenfalls 30 Millionen DM — läuft, die eines dritten Fünftels wird gerade vorbereitet.
    Die Bevorratung an Arzneimitteln wird durch Vorräte an Verbandstoffen und ärztlichem Gerät ergänzt, damit im Bedarfsfall raschestens Hilfskrankenhäuser eingerichtet werden können. Bevorratet werden zur Zeit Verbandsstoffe im Wert von über 11 Millionen DM. Für ärztliches Gerät sind insgesamt 50 Millionen DM vorgesehen. Das erste Gerät im Wert von 8,5 Millionen DM ist bereits in Auftrag gegeben. Auch ,die Bevorratung von Blutplasma ist eingeleitet. Wir bedienen uns dabei der Blutspendezentralen des Deutschen Roten Kreuzes, die aus Bundesmitteln errichtet worden sind.
    Ich komme nun zu dem schwierigen Kapitel der Evakuierungsmaßnahmen. Hier erhebt sich sofort die wichtige Frage: hat eine Evakuierung angesichts der modernen Waffen denn überhaupt noch einen Sinn? Gegen ein Verlassen der Wohnstätten spricht die unabsehbare Gefahr radioaktiver Niederschläge, das sofort eintretende Chaos überfüllter Straßen, die totale Schutzlosigkeit zusammengeballter Menschenmassen gegenüber militärischen Operationen, Hunger, Kälte, Krankheit und Panik.
    Das Zuhausebleiben, wenn die Räumung nicht von Amts wegen angeordnet wird, ist daher im Kriegsfall unbedingtes Gebot jedes pflichtbewußten Bürgers. Im eigensten Interesse der Bevölkerung werden wir alle Mittel einsetzen, um dieses Zuhausebleiben zu erzwingen und wilde Flüchtlingsbewegungen zu verhindern. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine rechtzeitig organisierte Evakuierung, etwa die großer Städte oder der Umgebung von Flugplätzen, Verluste der Zivilbevölkerung ganz erheblich herabsetzen kann. Das gilt zunächst, wenn dem Ausbruch eines Krieges noch eine gewisse Spannungszeit vorausgeht und wenn Räumungsmaßnahmen noch vor Beginn der Feindseligkeiten möglich sind. Es gilt aber auch einem Überraschungsangriff, da nicht anzunehmen ist, daß sich die ersten Angriffe gleichzeitig gegen alle Großstädte oder auch nur gegen ihre Mehrzahl richten. Endlich kann auch nach erfolgtem Angriff eine Evakuierung die verschont gebliebenen Bewohner eines gefährdeten Zielgebietes vor weiteren Angriffen bewahren.
    Wir befinden uns mit dieser Auffassung — das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen — in völliger Übereinstimmung mit allen NATO-Partnern.

    (Zuruf von der SPD: Bravo!)

    —Sagen Sie ruhig „Bravo"! Ich freue mich, daß wir
    da in Übereinstimmung sind. — So bilden in Großbritannien und in den USA die Evakuierungsmaßnahmen das Kernstück der Civil Defence. Man kennt dort die Schwierigkeiten, mitten im Kriege größere Bevölkerungsbewegungen durchzuführen. Aber angesichts der hohen Gefährdung der Zentren der Großstädte nimmt man sie in Kauf.
    Der Stand unserer eigenen Vorbereitungen ist folgender. In jahrelanger enger Zusammenarbeit mit den militärischen Stellen hat das Bundesministerium des Innern die Räumungsbereiche, die Wege und die Aufnahmebereiche für Evakuierungsmaßnahmen in großen Zügen festgelegt. Die Länder, denen zusammen mit den Gemeinden die Einzelvorbereitung obliegt, haben bereits zu Beginn des vorigen Jahres hierüber eingehende Richtlinien des Bundesinnenministers erhalten.
    Die Evakuierungsentfernung — darauf darf ich besonders aufmerksam machen — liegt im Gegensatz zu der im zweiten Weltkrieg im allgemeinen nur zwischen 20 und 60 km. Größere Entfernungen scheiden aus zeitlichen und räumlichen Gründen aus.
    Evakuierungsmaßnahmen sind nur für Großstädte vorgesehen. Es sollen nur die Stadtkerne evakuiert und aus den äußeren Bezirken vor allem Mütter, Kinder, Alte und Kranke herausgebracht werden. Wichtigster Grundsatz ist, darauf darf ich ganz besonders hinweisen, daß die Familien möglichst zusammenbleiben.
    Detaillierte Probeplanungen in zwei Großstädten haben gezeigt, daß diese Planungen realistisch sind und daß sich eine sorgfältig vorbereitete Evakuierung normalerweise in 48 Stunden durchführen läßt.
    Nun komme ich zum vielleicht schwierigsten Problem des Zivilen Bevölkerungsschutzes, nämlich dem Schutzraumproblem. Bei der Verabschiedung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Oktober 1957 ist dieses Problem lebhaft diskutiert worden. Die Vorschriften des Gesetzes, welche den Bau von Schutzräumen nur für Neubauten vorsahen, wurden schließlich aus technischen und finanziellen Erwägungen suspendiert. Man hatte damals in Aussicht genommen, spätestens Ende 1958 ein Gesetz über die Inkraftsetzung der suspendierten Vorschriften zu erlassen. Dieses Gesetz konnten wir nicht vorlegen. Wir konnten es deshalb nicht tun, weil jene suspendierten Vorschriften vom Oktober 1957 heute in der Zeit des Raketenkrieges völlig überholt sind, ein sehr eindrucksvolles Beispiel dafür, wie rasch die Erkenntnisse und Pläne von gestern veralten.
    Wegen des künftigen Schutzraumprogramms kann ich für die Bundesregierung Verbindliches noch nicht mitteilen. Im Haushalt 1959 finden sich noch keine Ansätze, die eine Entscheidung auf diesem Gebiete schon heute erforderlich machen würden. Für meine Person aber darf ich folgendes sagen. Eine Zivile Notstandsplanung, die nicht wenigstens einen baulichen Schutz gegen radioaktive Niederschläge und gegen die Trümmerlasten einstürzender Gebäude vorsieht und die diesen Schutz nicht gleichzeitig für Neubauten und für Altbauten vorschreibt, würde eine Lücke aufweisen, die sich verhängnisvoll auswirken müßte. Aber



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    auch dieser sehr begrenzte Schutz, darauf muß ich gleichfalls hinweisen, würde bereits einen Aufwand von Milliarden erfordern. Das ist das Problem, vor dem wir stehen.
    Die von den Fachressorts nach eingehenden Erhebungen erarbeiteten sonstigen Ansätze des Ihnen, meine Damen und Herren, vorliegenden Einzelplans 36 betreffen die Sicherung der öffentlichen Versorgung, die Sicherung der lebenswichtigen Ernährung, die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs und die Sicherstellung des wichtigsten Nachrichtenverkehrs. Sie sind von den Vertretern der Fachressorts im Haushaltsausschuß eingehend begründet worden.
    Ich darf nur einige ganz wichtige Punkte herausgreifen. Im Bereich des Wirtschaftsministeriums handelt es sich um Schutzanlagen für Personal und Einrichtungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und um die Einrichtung von zusätzlichen Versorgungsanlagen. Im Bereich des Ernährungsministerium sind die Bevorratung von Lebens- und Futtermitteln und der Bau von zusätzlichem Lagerraum vorgesehen. Im Bereich des Verkehrsministeriums sollen die vorhandenen Häfen ausgebaut, Nothäfen angelegt, Fähren und Räumgeräte beschafft werden. Ferner sollen Behelfsbrücken, Ersatzteile, Betriebsstoff, Meldeeinrichtungen usw. zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf Straße und Bahn beschafft werden. Das Bundespostministerium sorgt für die Einrichtung von transportablen Fernmeldeanlagen, von Umgehungs- und von Vermaschungsanlagen.
    Ich weiß, meine Damen und Herren, wie lückenhaft dieser Katalog noch ist. Er hat aber den Vorzug, daß er alles aufführt, was im Augenblick in Angriff genommen werden kann, d. h. alle Vorhaben, die sich im gegenwärtigen Augenblick realisieren lassen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube dargelegt zu haben, daß die Arbeiten der Bundesregierung insbesondere auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes über die Planung hinaus bereits praktische Ergebnisse aufzuweisen haben. Ich darf aber jetzt noch einmal darauf hinweisen — und darf auch dafür um die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses bitten —, unter welchen Schwierigkeiten die Durchführung der zivilen Notstandsplanung vor sich geht.
    Ich darf zunächst die psychologischen Hemmnisse schildern. Wie schwierig es ist, den Gedanken des Selbstschutzes in unserer Bevölkerung wieder zu wecken, habe ich bereits erwähnt. Wie oft wird uns aber darüber hinaus entgegengehalten, daß die ganze Arbeit der Zivilen Notstandsplanung bei der furchtbaren Wirkung der modernen Angriffswaffen ja doch nutzlos sei und daß die dafür aufgewendeten Gelder daher vergeudet seien. Wir sind dem Flohen Hause dafür dankbar, daß wir aus seinen Reihen diesen Einwand, von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen, nie gehört haben. Aber daß die Angst um die Sinnlosigkeit unseres Tuns weit verbreitet ist und als schwere Hypothek auf unserer Arbeit lastet, das läßt sich nicht bestreiten. Auch wir wissen um die schreckliche Wirkung der atomaren Waffen und wissen darum, daß im engen Umkreis des Detonationszentrums jeder Schutz versagt. Wir wissen aber auch, daß mit der Entfernung vom Detonationszentrum die Spreng- und Hitzewirkung auch der atomaren Waffen sich progressiv vermindert, daß gegen die radioaktiven Niederschläge verhältnismäßig einfache bauliche Maßnahmen schützen und daß es deshalb nach wie vor sinnvoll ist, Schutzmöglichkeiten vorzusehen.

    (Abg. Wehner: Ach ja!)

    — Sind Sie der Meinung, daß das sinnlos ist, Herr Abgeordneter?

    (Abg. Wehner: Ach ja!) — Ja? Wir sind anderer Auffassung!

    Wir müssen daher die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen unserer Bevölkerung und den Hunderttausenden von freiwilligen Helfern, auf die wir angewiesen sind, unablässig vor Augen führen. Wir sind der Volksvertretung und auch der Presse für jede Unterstützung, die wir bisher gefunden haben, aufrichtig dankbar.
    Wir haben aber in unserer Bundesrepublik auf dem Gebiet der Zivilen Notstandsplanung auch staatsrechtliche Hemmnisse zu überwinden, die uns Schwierigkeiten bereiten. Bei der föderativen Gestaltung unseres Staatswesens sind ein Ziviler Bevölkerungsschutz und eine Zivile Notstandsplanung nur unter tatkräftiger Mitwirkung der Länder und der Gemeinden durchzuführen. Der Druck auf den Knopf ist nur beim Warndienst möglich und auch bei diesem erst, wenn das Warnsystem völlig ausgebaut ist. Auf allen anderen Gebieten muß der Bund sich darauf beschränken, in großen Zügen zu planen und dafür zu sorgen, daß diese Planung im Auftragsverhältnis zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern und Gemeinden durchgeführt wird. Das aber bedingt die Bereitschaft der Länder und der Gemeinden, trotz der großen Sorgen, die diese Gebietskörperschaften auf so vielen anderen Gebieten haben, sich bei der Durchführung der Zivilen Notstandsplanung zur Verfügung zu stellen. Das erfordert aber dann trotz der Bereitschaft, die in der letzten Zeit zu unserer Freude gewachsen ist, mühsame und zeitraubende Umschaltungen vom Bund zu den Ländern und von den Ländern zu den Gemeinden. Wir bitten, auch diesen Faktor bei der Kritik an dem langsamen Fortschreiten der zivilen Verteidigung zu berücksichtigen.
    Noch ein letzter Gesichtspunkt, vielleicht der ausschlaggebende. Die Bundesrepublik hat die Aufgabe zu bewältigen, die militärische Verteidigung und die zivile Verteidigung gleichzeitig aufzubauen. Der militärischen Verteidigung ist dabei die Aufgabe gestellt, im Verein mit den Streitkräften der verbündeten Mächte einen Angriff von vorherein zu unterbinden. Die zivile Verteidigung hat die Aufgabe, die Folgen eines trotz aller Abwehrbemühungen durchgeführten Angriffs zu mildern. Daraus ergibt sich auf dem Gebiet der gesamten Landesverteidigung zwar nicht der Primat, aber die Priorität der militärischen Verteidigung. Daß diese Priorität bei der Inanspruchnahme der nur einmal vorhandenen finanziellen und personellen Decke, aber auch



    Staatssekretär Ritter von Lex
    bei der Fülle der zu erlassenden Gesetze sich zuungunsten der zivilen Verteidigung auswirken muß, ist eine bittere, aber nicht zu bestreitende Tatsache. Wir bitten, auch dieses Faktum bei der Beurteilung unserer Arbeit auf dem Gebiete der so umfassenden und kostspieligen Zivilen Notstandsplanung zu würdigen.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Eine sehr magere Entschuldigung!)

    Damit darf ich meine Darlegungen beenden. Ich glaube, die Fortschritte und die Hemmungen unserer Arbeit richtig geschildert zu haben. Die Fortschritte stellen sich gewiß nur zögernd ein, aber ich glaube, wir dürfen sagen, sie sind vorhanden. Die Hemmungen, die ichaufgezeigt habe, werden uns nicht entmutigen. Sie werden uns Anlaß sein,alles aufzubieten, um durch eine sorgfältige Planung der zivilen Notstandsmaßnahmen, durch die Anforderung erhöhter Mittel, durch die Vorbereitung einer umfassenden Gesetzgebung, durch die Aktivierung der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden und durch eine unermüdliche Aufklärung unseres Volkes das höchstmögliche Maß ,an zivilem Bevölkerungsschutz zu erzielen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Maier (Freiburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Änderungsantrag zum Antrag Umdruck 292 zu begründen. Der Antrag Umdruck 292 war von Mitgliedern aller Fraktionen meines Ausschusses gestellt worden, als sich bei den Beratungen herausstellte, daß für die Ausbildung von Helfern in erster Hilfe nicht genügend Mittel verfügbar waren. Mit dem Antrag wollte man erreichen, daß innerhalb eines Kapitels nur eine Verschiebung der entsprechenden Summen stattfinden sollte. Die Mittel zur Deckung für eine Erhöhung des Titels 602 sollten zunächst aus dem Titel 603 genommen werden.
    Es hat sich aber herausgestellt, daß dieser Titel, wie eben der Herr Staatssekretär ausführte, für bestimmte Zwecke des Luftschutzhilfsdienstes voll in Anspruch genommen wird. Ich möchte deshalb einen Änderungsantrag zu dem Antrag Umdruck 292 stellen. Umdruck 292 soll wie folgt geändert werden:
    Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern
    1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend
    — jetzt folgt die Änderung —
    9. in Tit. 954 — Ausrüstung für polizeiliche Hilfsdienste — der Ansatz von 1 000 000
    DM um 280 001) DM auf 720 000 DM gekürzt.
    Die Mitglieder des Ausschusses aus allen Fraktionen, die diesen Antrag stellten, empfehlen Ihnen, den Änderungsantrag zum Antrag Umdruck 292 anzunehmen.