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ID0307305300

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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Hinblick auf die für alle knappe Diskussionszeit um Verständnis dafür bitten, daß ich nicht auf alle von den bisher aufgetretenen Rednern berührten Fragen eingehen und die darin enthaltene Problematik oder die dabei erhobenen Vorwürfe behandeln kann. Ich möchte aber gleichzeitig betonen, daß es mir nicht etwa unmöglich ist, darauf zu antworten, sondern daß ich Rücksicht darauf nehme, daß die zur Verfügung stehende Zeit nur kurz ist.
    Zur Einleitung der zweiten Lesung des Bundeshaushalts hat gerade im Zusammenhang mit der Größe der Bundesverwaltung allgemein und sogar mit einigen nicht unliebenswürdigen Worten in bezug auf den Verteidigungshaushalt und auf die Größe des Verteidigungsministeriums der Kollege Ritzel von der Notwendigkeit gesprochen, daß die Minister im allgemeinen und der Verteidigungsminister im besonderen sich das Parkinsonsche Gesetz zu eigen machen. Ich darf dem Kollegen Ritzel auf diese individuelle Anregung hin, wenn sie auch bei mir nicht mehr notwendig war, weil dieses Buch seit einigen Jahren in meiner Bibliothek steht, die Gewißheit geben, daß das Buch „Parkinson's Law" nicht nur in meiner Bibliothek steht, sondern daß ich auch gewußt habe, wo es steht, und es sogar schon mehrmals gelesen habe. In dem „Parkinsonschen Gesetz" sind allerdings einige Zitate enthalten, die
    hier zu bringen eigentlich nur die Kürze der Zeit mich hindert. Ich weiß nicht, wer sich dann davon betroffen fühlen müßte. Ich glaube, der Rahmen der Kritik ist hier sehr weit gespannt.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt] : Lassen Sie etwas anderes dafür weg und lesen Sie Parkinson vor!)

    Ich möchte aber im Zusammenhang damit ausführen, daß gerade die Begrenzung des Verteidigungshaushalts auf dem Gebiet des Ministeriums und der zentralen Dienststellen selbst auf einen Überrollungshaushalt seit zwei Jahren zu außerordentlich schweren Arbeitsproblemen geführt hat. Ich kann das vielleicht nicht so sehr theoretisch begründen, weil das auf wenig Glaubwürdigkeit stoßen würde. Ich möchte es vielmehr mit der allgemeinen vergleichenden Feststellung aufgreifen, daß in keinem einzigen modernen ,Staat, der über eine eigene Streitmacht, über Heer, Luftwaffe und Marine in der Größe der heutigen Bundeswehr verfügt, der personelle Führungsapparat selbst während der Zeitdauer der Unterhaltung — bei uns ist es ja die Frage des Aufbaus und ,der Unterhaltung — so gering ist wie im Bundesverteidigungsministerium und in den ihm unterstellten zentralen Dienststellen. Wer den personellen Umfang des Verteidigungsbereichs in anderen westeuropäischen Ländern sieht, die Größe der Ministerien, die Größe der unterstellten zentralen Dienststellen, die Größe der militärischen Führungsapparate nationaler Art — ich spreche nicht von den NATO-Stäben, die ein ,Problem für sich sind —, der muß bei dieser Gelegenheit zugeben, daß der Apparat bei uns, der sicherlich nicht von lauter erstklassigen Personen besetzt ist, was man ja angesichts der Vorgeschichte und der Umstände auch gar nicht erwarten und verlangen konnte, den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, nicht mehr gerecht wird. Das trifft insbesondere zu für den Bundeswehrführungsstab. Das trifft zu für die Führungsstäbe der unterstellten Teilstreitkräfte, das trifft ohne jeden Zweifel zu für die Unterkunftsabteilung. Das trifft ohne jeden Zweifel zu für die Abteilung „Wirtschaft und Technik".
    Ich erlaube mir in aller Bescheidenheit die Ankündigung, daß, wenn die gestellten Aufgaben gelöst werden sollen und wenn die zum Teil berechtigte, zum großen Teil auch unberechtigte Kritik auf das Maß einer völlig objektiven Unterhaltung soll zurückgeführt werden können, bestimmte Vermehrungen für die Dauer des Aufbaus der Bundeswehr — das ist bis zum Ende des Jahres 1963 einschließlich — nicht zu vermeiden sind, oder es müssen bestimmte Abstriche an .den Zielen vorgenommen werden. Das ist keine Kritik, die ich hier äußere. Sie steht mir auch nicht zu. Wir haben selbst einen Überrollungshaushalt vorgeschlagen, um den Rahmen auszufüllen, der uns möglich erschien. Wir werden aber angesichts der immer steigenden Aufgaben gerade auf dem Gebiet der Unterkunftsbeschaffung und der technischen Probleme mit dem, was wir haben, auf die Dauer nicht mehr zurechtkommen.
    Ich darf ein anderes Problem anschneiden, das von dem Kollegen Schäfer berührt worden ist. Ich kenne seine Sorge — er hat sie im Ausschuß bei mehreren



    Bundesverteidigungsminister Strauß
    Gelegenheiten vorgetragen -: die Ausgaben des Verteidigungshaushalts. Zunächst darf ich einmal ein beruhigendes Wort sagen. Wir sind seit Oktober 1956 nicht mehr hinter den gesteckten Zielen zurückgeblieben; zum Teil sind sie durch die Einführung neuer Waffen und ähnliches geändert worden; das lag an der NATO-Planung, nicht an uns. Seit dem Oktober 1956 sind die Ausgaben im Verteidigungsbereich zwar gestiegen, aber in einem Ausmaß, das sich durchaus mit den insgesamt notwendigen staatlichen Leistungen in Einklang bringen läßt. Alle Befürchtungen, die geäußert worden sind, sind weder im Grundsatz noch im Ausmaß zutreffend.
    Wenn ich mich recht erinnere, betragen die Verteidigungsausgaben der Jahre 1955 und 1956 zusammen etwa 4 Milliarden, des Jahres 1957 etwa 5,5 Milliarden und dies Jahres 1958 etwas über 8 Milliarden DM. Der Ansatz für das Jahr 1959 ist hier mit de facto 8,5 Milliarden bzw. 9 Milliarden bekannt. Dabei ist der Abstrich von 6 % zu berücksichtigen; der Ansatz beträgt 'also rund 8,5 Milliarden. Wenn ich auch noch nicht in der Lage bin, eine genaue Vorschätzung für unsere Vorschläge für das Haushaltsjahr 1960 zu geben, so darf ich doch sagen, daß die Zahl von 52 Milliarden, die einmal für den 1. April 1961 angesetzt worden ist, weit unterschritten werden wird und daß das obere Limit bis zu diesem Zeitpunkt von maximal 36 Milliarden, das ich vor etwa einem Jahr genannt habe, wahrscheinlich auch nicht erreicht werden wird. Damit halten sich die Verteidigungsausgaben in ihrer Gesamtheit in einem Rahmen, der angesichts der Bedeutung des Problems und der Notwendigkeit seiner Lösung durchaus verantwortet werden kann.
    Ich darf nun zu den Käufen sprechen, die Herr Kollege Schäfer erwähnt hat. Er befindet sich hier in einem gewissen Gegensatz zu einem Vorredner derselben Fraktion, der meinte, wir hätten zuwenig Geld ausgegeben. Während der eine sagt, wir prüfen mit zuviel Akribie, sagt der andere, wir hätten mit zuwenig Akribie geprüft.
    Ich darf dazu einige sachliche Erläuterungen geben. Herr Kollege Schäfer, Sie wissen, daß im April und Mai des Jahres 1958 eine bis zum Ende des Jahres 1963 gedachte neue strategische Konzeption der NATO mit ganz konkreten technischen Vorschlägen, Vorstellungen und Auflagen an die einzelnen Länder vorgelegt und in den zuständigen Gremien beschlossen worden ist. Wir haben uns darüber in diesem Hause und in den Ausschüssen bereits unterhalten. Die technischen Vorschläge, die dann auch Gegenstand konkreter Auflagen ,an die einzelnen Mitgliedstaaten der NATO geworden sind, mußten von der geringen Zahl der Mitarbeiter, die mir hier zur Verfügung stehen, im einzelnen auf ihre Durchführbarkeit und nach Feststellung der Durchführbarkeit auf die Art ihrer Durchführung geprüft werden. Das betrifft die Sichtung des Geräts, die Auswahl des Geräts, Einholung inländischer oder meist ausländischer Erprobungsberichte, Besichtigung des Geräts und eigene Erprobung des Geräts, alles das nach den Gesichtspunkten, die hier bei anderen Debatten schon erwähnt worden sind. Das hat dazu geführt, daß wir in den Monaten
    von April bis September nur mit dieser Arbeit beschäftigt waren und, einfach gesagt, auf der Stelle getreten sind.
    Ende September ist innerhalb des Ministeriums eine Reihe von Beschaffungsbeschlüssen gefaßt worden. Die Durchführung eines solchen Beschaffungsbeschluss es in Form einer Bedarfsanforderung und dann weiter einer Beschaffungsanweisung, eines Beschaffungsauftrags, dauert ,angesichts der gesetzlichen Bestimmungen und der Härte der Verhandlungen, die oft mit den betreffenden Firmen zu führen sind, ebenfalls eine Reihe von Monaten. Mit Ablauf des Monats Januar waren wir im großen und ganzen mit diesen Arbeiten fertig. Wir haben dann in den Monaten Februar und März mit der Beschaffung dieses Geräts, wie es durch die MC 70 erforderlich ist, begonnen. Das waren keine Torschluß- oder Panikkäufe, das waren keine unüberlegten Handlungen, sondern es ist dabei mit allergrößter Genauigkeit gearbeitet worden, wobei ich nie unterstellen möchte — jedenfalls für mich nicht —, daß wir völlig frei wären von Fehlern im einzelnen oder der einen oderanderen Fehlbeurteilung, die im übrigen in anderen Ländern mit einem größeren Apparat, mit mehr Spezialisten mit größerer Erfahrung in wesentlich größerem Umfang vorgekommen zu sein scheint ,als bei uns. Ich glaube sogar sagen zu dürfen, daß manches andere Land —ich möchte, wie Sie verstehen werden, keines beim Namen nennen — froh wäre, wenn es sowenig Fehlplanungen und sowenig Fehlinvestitionen bei der Durchführung seiner Planung hätte, wie es bei uns trotz mancher Mängel im einzelnen zutrifft.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das kann man erst in einigen Jahren beurteilen!)

    — Sicher, dann werden wir uns hoffentlich wieder in Ruhe darüber unterhalten können.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings sagen, daß wir dieselbe Entwicklung sicherlich auch in diesem Jahre haben werden. Wir arbeiten in der Planung auch nach den Vorschriften und Auflagen der NATO, nach dem sogenannten Annual Review Questionnaire — immer in Jahresabschnitten. Wir werden uns auch in diesem Jahre die Beschaffungen wieder in den ersten Monaten überlegen müssen. Wir werden technische Prüfungen vornehmen müssen. Wir werden durch Kommissionen Besichtigungen und im Inland und Ausland Erprobungen vornehmen müssen, um dann für die nächste Etappe — wahrscheinlich konzentriert in einigen Monaten, ich schätze, um das Jahresende herum — wieder zu einer größeren Zahl von Beschaffungen zu kommen.
    Ich stehe aber nicht an, hier auch zu erklären, daß zu diesen Beschaffungen noch etwas anderes geführt hat. Hier darf ich gerade bei den Kritikern, die sich bisher über die mangelnde Einsatzfähigkeit der Bundeswehr besondere Sorgen gemacht und dem auch in den Ausschüssen und in der Öffentlichkeit beredt Ausdruck verliehen haben, auf ein besonderes Verständnis hoffen. Es ist sowohl anläßlich der Manöver wie bei anderen Gelegenheiten gesagt worden: Es mag ja sein, daß ihr eine Truppe aufbaut; ihr baut sie im übrigen zu schnell auf;



    Bundesverteidigungsminister Strauß
    ihr verlangt von der Truppe zu viel. Die Zellteilung geht zu rasch vor sich, die Einführung neuen Gerätes geht zu rasch vor sich! — Alles Dinge, auf die ich hier jetzt im einzelnen nicht zu sprechen kommen kann. — Aber, so wird gesagt, diese Bundeswehr muß ja nach drei Tagen nach Hause gehen, weil sie über keinerlei Vorräte verfügt. So kurzfristig denkt, plant und handelt die Bundesregierung!
    Nun, ich habe die Maßnahmen eingeleitet, die notwendig sind, um den Vorschriften, die auch unsere Bündnispartner zu erfüllen haben, zu genii-gen, und habe dafür gesorgt, daß die Bundeswehr zum Teil schon jetzt, zum Teil in absehbarer Zeit auf allen wesentlichen Gebieten über die Mindestvorräte verfügen wird, die sie braucht, um ihre Aufgabe innerhalb der Bündnisgemeinschaft —unter Respektierung beider Seiten — erfüllen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube, daß damit auch ein Teil der Beschaffungen begründet ist.
    Nun habe ich eine mysteriöse Sache von Ihnen gehört, Herr Kollege Schäfer. Ich meine die Frage der Mörsermunition für zehn Jahre. Sie haben sich hier sehr unbestimmt ausgedrückt. Sie haben die Firma nicht genannt, Sie haben die Größenordnung nicht genannt. Ich weiß auch nicht, was Sie hier unter zehn Jahren verstehen. Ich darf nur sagen: Es gibt keinen einzigen Vertrag mit einer Lieferfrist von zehn Jahren, es sei denn, Sie wären der Meinung, daß die Menge der beschafften Munition einem Friedensbedarf für die Übung von zehn Jahren entspricht. In dieser Beziehung gebe ich gern zu, daß Beschaffungen in diesem Umfang vorgenommen werden. Aber wie sollen wir der Kritik begegnen, daß nicht genügend Vorräte und Reserven da seien, und gleichzeitig den Vorwurf ausräumen, daß Vorräte für zehn Jahre für den normalen Friedensbedarf beschafft worden seien? Das ist doch eine contradictio in se ipso. Beides zugleich können wir nicht tun. Entweder leben wir von der Hand in den Mund, oder wir legen bestimmte Vorräte auch für den hoffentlich nie kommenden Ernstfall an. Im letzteren Falle ist selbstverständlich der normale Friedensbedarf durch diese Reserven für eine ganze Reihe von Jahren garantiert.
    Aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn hier überhaupt nicht mit so anonymen Andeutungen operiert würde. Heute morgen haben wir von dem General XY oder dem Bataillonskommandeur NN gehört. Oder Sie sprechen von dem unbekannten sozialdemokratischen Soldaten, der gefallen ist, und von dem, der wegen seiner Zugehörigkeit zur Sozialdemokratischen Partei aus der Bundeswehr entlassen worden ist. Da tauchen also lauter Schatten und Schemen auf. Man sollte die Dinge beim Namen nennen. Ich möchte wissen: welcher Vertrag ist mit welcher Firma abgeschlossen, und welcher Konzern ist es?

    (Abg. Dr. Schäfer: Herr, Minister, ich werde Ihnen die Dinge mitteilen, und Sie können dann dazu Stellung nehmen!)

    Ja, aber ich meine, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, daß etwas nicht in Ordnung geht, dann haben Sie als Abgeordneter nicht nur die Möglichkeit, sondern, ich darf sagen, vielleicht sogar die Pflicht, das dem Ministerium offiziell mitzuteilen und Auskunft im Ausschuß zu verlangen. Ich habe, glaube ich, mit Ausnahme ganz eng umrissener militärischer Geheimhaltungsbereiche noch nie eine Auskunft verweigert. Aber wenn Sie hier mit diesen mysteriösen Redensarten von Verträgen mit irgendwelchen anonymen Zwischenmännern, von unbekannten Generälen und unbekannten Soldaten kommen, die alle nur so auftauchen und ihre Klagen geäußert haben, dann scheint mir das nicht ganz der richtige Stil zu sein, in dem man eine Wehrdebatte in dieser Zeit führen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zu einer Zwischenfrage hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, glauben Sie nicht, daß Ihnen auf diese Weise die Möglichkeit gegeben wird, generell zu der Frage Stellung zu nehmen? Es handelt sich nur um einen, beinahe willkürlich herausgenommenen Fall aus den Unterlagen, die wir haben. Ich glaube, es wäre gut, wenn Sie ganz grundsätzlich zur Frage der Schachtelverträge, der Vorauszahlungen und der Gestaltung der Lieferverträge Stellung nähmen.