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    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Vogel.


Rede von Dr. Rudolf Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte nicht die Absicht, die an sich schon sehr lange Rednerliste noch zu verlängern. Aber einige Bemerkungen meines sehr verehrten Herrn Vorredners zwingen mich, ganz kurz noch zu ein paar Problemen Stellung zu nehmen.
Lassen Sie mich, Herr Kollege Schmidt (Hamburg), zunächst ein Wort zu dem sagen, was Sie am Anfang Ihrer Ausführungen über den „Papierkrieg" meinten. Ob wir nicht selber durch unsere zahllosen Wünsche, die wir an die Bundeswehr herangetragen haben, ein wenig mit daran schuld sind, daß eine Unzahl neuer Verordnungen über die Bundeswehr herabgeregnet ist, möchte ich hier nicht näher untersuchen. Sicher ist weiter, daß die ungeheure Komplikation, die von vornherein über der Bundeswehr lag — gesetzgeberisch, organisatorisch, in bezug auf die Beschaffung des Landes usw. —, naturgemäß einen Papierkrieg heraufbeschwören mußte, über den wir uns heute alle gemeinsam beklagen. Aber wenn man ihn beklagt, dann sollte man sich auch über die Ursachen im klaren sein.
Daß jede Wehrmacht der Welt immer mit Papierkrieg zu kämpfen hatte und daß er beinahe un-



Dr. Vogel
trennbar mit jeder Truppe verbunden ist, das ist eine uralte Wahrheit. Ich darf hier vielleicht einmal zur Auflockerung der Atmosphäre an eine kurze Geschichte — ich glaube, es ist eine der liebenswürdigsten Geschichten, die ich aus dem ersten Weltkrieg kenne — von Andre Maurois erinnern. In seinem Buche „Das Schweigen des Obersten Bramble" läßt er einen alten Oberst über seine Erfahrungen mit dem Papierkrieg folgendes berichten. In einem großen Magazin der englischen Armee hatte sich bei einer Inventur des Jahres soundso herausgestellt, daß statt 1000 Maschinengewehre nur 999 Maschinengewehre da waren. Alle Beteiligten befiel ein blasser Schrecken. Zunächst waren sie geneigt, diesen Verlust sofort zu melden. Aber dieser sehr kluge Oberst sagte: „Um Gottes willen, keinen solchen Verlust melden!" Er gab vielmehr 1000 Maschinengewehre an und forderte einen Ersatzlauf an. Nach zwei Monaten forderte er ein Gestell an, und dann baute er, nachdem er noch eine Reihe von Nachforderungen erhoben hatte, kunstvoll im Laufe eines Jahres das fehlende MG auf. Leider stellte sich bei der nächsten Jahresinventur heraus, daß er nicht 1000, sondern 1001 Maschinengewehre hatte, weil man sich beim erstenmal verzählt hatte.

(Heiterkeit.)

Er war dann aber auch nicht etwa so töricht, das überzählige MG zu melden, sondern baute auf die gleiche kunstvolle Weise im Laufe des folgenden Jahres das MG wieder ab.
Sie können aus der Erzählung dieses sehr klugen Franzosen aus dem ersten Weltkrieg entnehmen, wie es damals schon war. Und so ist es leider heute auch. Wir beklagen das alle; aber, ich glaube, wir können es schwer ändern. Wir sollten vielleicht gemeinschaftlich den Gedanken erwägen, ob man nicht zur Kontrolle und Eindämmung dieses Papierkrieges zu einer außerordentlichen Maßnahme schreiten und jemanden beauftragen sollte, einmal nachzuprüfen, was hier absolut notwendig ist und was nicht. Ich glaube, vor allem bei der Materialbeschaffung, bei der Materialausgabe und all den damit zusammenhängenden Dingen wird manchmal etwas zuviel verlangt, vor allem von den unteren Dienststellen.
Nun komme ich zu einem wichtigen Problem. Herr Kollege Dr. Schäfer, Sie haben sich über viele Dinge beklagt und dem Verteidigungsministerium unter anderem den Vorwurf gemacht, „leichtfertig" Ausgaben zu machen. Der Ausdruck „leichtfertig" mißfällt mir besonders. Ich glaube, das kann man beim besten Willen nicht akzeptieren. Es geht nicht, daß man einem Ministerium, das der Kontrolle des Bundesrechnungshofes untersteht und — das möchte ich auch einmal aussprechen — einen so ausgezeichneten Haushaltsreferenten wie den Ministerialdirektor Hopf hat, vorwirft, daß es „leichtfertig" Ausgaben mache. Ich halte das nicht für in Ordnung. Wenn man das schon behauptet, sollte man sich aber gleichfalls hüten, jede nur sich bietende Gelegenheit zu benutzen, um draußen im Lande, wenn es sich um die Landbeschaffung von den Bauern oder um andere derartige Dinge handelt, der Bundeswehr einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Diese
Einstellung haben wir in den letzten .Jahren leider oft genug wahrnehmen müssen: Überall, wo man einen Flugplatz brauchte, wo man eine Batterie unterbringen wollte oder sonst etwas zu tun beabsichtigte, rührten sich dann plötzlich die Kommunalbehörden und wurden Protestversammlungen ins Werk gesetzt. Wir wissen z. B. auch, wie dieser Rummel in meinem eigenen Heimatland Baden-Württemberg kunstvoll, ohne daß die Betreffenden, die sich vorspannen ließen, es merkten, von der Sowjetzone drüben gesteuert worden ist. Diese Dinge sollten schließlich auch beachtet werden, wenn man sich anschickt, derart massive Vorwürfe zu erheben.
Eine Reihe von Fragen, die hier aufgekommen sind, bedürfen einer näheren Nachprüfung in den Ausschüssen. Herr Kollege Kreitmeyer, manches in Ihren Anträgen ist durchaus der Diskussion wert. Ich möchte allerdings für meine Freunde im voraus sagen, daß wir es nicht für gut hielten, sofort zu einer Entscheidung zu kommen. Ich bitte damit einverstanden zu sein, daß wir Ihre Entschließung dem Ausschuß überweisen. Ein solcher Antrag wie etwa der, die NATO-Stärken zu vergrößern, scheint mir durchaus einer eingehenden Diskussion in den beiden Ausschüssen wert zu sein.
Bei der Gelegenheit möchte ich dem Herrn Verteidigungsminister zu erwägen geben, ob man nicht angesichts der Weltlage heute überhaupt stärkeren Wert darauf legen sollte, die Territorialkräfte möglichst schnell oder jedenfalls schneller, als das bisher leider der Fall war, zu entwickeln. Aber das ist ein Kapitel für sich.
Nun zu dem Vorwurf des Geldausgebens um jeden Preis, von dem Herr Kollege Dr. Schäfer hier sprach. Nach den eingehenden Beratungen im Haushaltsausschuß hatten wir, glaube ich, nicht den Eindruck, daß unter der sehr energischen Geschäftsführung des Bundesverteidigungsministers Franz-Josef Strauß der Versuch gemacht wurden wäre, überflüssige Ausgaben zu machen.

(Abg. Dr. Schäfer: Aber zur Unzeit!)

Ich glaube, die ganze sorgfältige Anlage der Vorprüfung, ehe man überhaupt an den „Starfighter" heranging, spricht doch sehr dafür, daß man sich die Sache nicht nur sehr genau überlegt hat, sondern daß man sich vielleicht sogar zuviel Zeit gelassen hat, um zu prüfen, ob das der Typ ist, den man braucht.

(Abg. Dr. Schäfer: Sie verwechseln das! Meine Ausführungen bezogen sich ja auf di e Beschaffung der Schützenpanzerwagen und nicht des „Starfighter"!)

— Sie haben, Herr Kollege Dr. Schäfer, denselben Vorwurf nachher auch gegenüber dem „Starfighter" erhoben. Sie haben aber nicht gesagt, was Sie an die Stelle des „Starfighter" setzten wollten. Für ein Flugzeug muß man sich schließlich einmal entscheiden. Wenn man die Entscheidung darüber solange hinausgezögert hat, dann spricht sehr vieles für die Sorgfalt des Hauses, aber nichts für Leichtfertigkeit. Das müssen Sie doch zugeben.



Dr. Vogel
Zu dem, was weiter über die Ansätze und die Differenzen zwischen Ist- und Sollausgaben ausgeführt worden ist, möchte ich, wenn ich Sie richtig verstanden habe, folgendes sagen. Bei dem Aufbau eines so gewaltigen und so kostspieligen Instruments war es kaum zu vermeiden, daß man zuerst Ansätze aufgestellt hat, von denen man von vornherein wußte, daß sie in den ersten, vielleicht auch in den ersten drei Jahren sicherlich nicht in dieser Größenordnung gebraucht würden. Wir sind ,alle miteinander nicht glücklich über die Entwicklung der großen Haushaltsreste in diesem Jahr. Das haben wir offen miteinander besprochen. Wir sind sehr zufrieden, daß Bundesfinanzminister Etzel jetzt auch in diesem Haushaltsjahr mit der Neueinstellung jener vier Milliarden den ersten entscheidenden Versuch gemacht hat, entschlossen an den Abbau der Bindungsermächtigungen und dieser Reste heranzugehen. Das ist eine sehr vemünftige Politik. Ich glaube, sie wurde auch von der SPD durchaus begrüßt und genauso wie von unserer Seite gebilligt.
Kritik möchte ich daran üben, daß sehr häufig in manchen Dienststellen oder untergeordneten Stellen der Bundeswehr hier und da der Gedanke aufkreuzt: Es kommt nicht so sehr darauf an, was wir hier anfordern. Das ist eine Angelegenheit, mit der wir uns nicht nur in diesem Haushaltsjahr, sondern wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren sehr intensiv ,auseinanderzusetzen haben werden. Aber auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben anerkannt, daß wir uns im Haushaltsausschuß die Prüfung dieser Ausgaben niemals leicht gemacht haben. Sie werden zugeben müssen, daß wir es waren, die entschlossen überall, gerade bei Personalanforderungen, den Rotstift da angesetzt haben, wo es notwendig war. Ich bitte das Hohe Haus, das Vertrauen zu uns zu haben, daß wir nichts durchgehen lassen werden, was wir nicht wirklich für absolut notwendig halten.
Wir wissen, daß der Aufbau einer solchen Bundeswehr, unseres Beitrages zur NATO, enorme Beträge erfordert. Aber das ist der Beitrag, den wir für unsere Freiheit zu leisten haben, und die Freiheit sollte sich jedes Volk etwas kosten lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Steinmetz.