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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich bekanntgeben, daß auf Ersuchen der Fraktion der CDU/CSU die Plenarsitzung von 17 bis 19 Uhr unterbrochen wird. In dieser Zeit findet eine Fraktionssitzung der Fraktion der CDU/CSU statt. Bisher ist einer solchen Bitte einer großen Fraktion immer entsprochen worden. — Ich danke Ihnen für Ihr Einverständnis. Ich darf aber Herrn Abgeordneten Rösing sagen, daß ich bei dieser Besetzung des Hauses bezweifle, ob seine Fraktion diese Mitteilung schon im ganzen mitbekommen hat.

    (Abg. Rösing: Ist schon mitgeteilt!)

    — Gut.
    Dann können wir in der Aussprache zu Einzelplan 14 fortfahren. Das Wort hat nach der vorliegenden Rednerliste jetzt der Abgeordnete Frenzel.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt beim Einzelplan 14 mit zwei Problemen beschäftigen, die für die Truppe draußen ungeheuer wichtig sind. Einmal ist es die Frage der Verpflegung und zum anderen die Frage der Unterkunft. Wenn Sie eine kampffähige Truppe schaffen wollen, müssen Sie in erster Linie dafür Sorge tragen, daß diese beiden Probleme restlos gelöst werden.
Ich darf zum ersten Problem folgendes sagen. Wie Sie wissen, habe ich bereits im vorigen Jahr darauf hingewiesen, daß man infolge der ständig steigenden Preise aller Lebens- und Genußmittel mit einem Verpflegsatz von 2,50 DM nicht mehr auskommen kann. Damals hat der Herr Verteidigungsminister gesagt, es seien keine Beschwerden gekommen. Im Laufe des letzten Jahres aber sind eine Unmenge von Beschwerden eingegangen. Auf Grund dessen habe ich bei der Behandlung des Etats im Ausschuß für Verteidigung auf dieses Problem hingewiesen und gesagt: es wird unbedingt notwendig sein, den Verpflegsatz um 30 Pf zu erhöhen. Ich habe allerdings damals keinen Antrag gestellt, weil ein von der sozialdemokratischen Fraktion gestellter Antrag von der Mehrheit des Ausschusses sowie von der Mehrheit des Hauses automatisch abgelehnt wird. Die Berechtigung gerade eines solchen Antrages hat sich in der Zwischenzeit allerdings erwiesen.
Wir haben damals im Ausschuß aber festgelegt, daß Untersuchungen angestellt werden sollen und ich von ihren Ergebnissen verständigt werden soll, damit bei den Beratungen im Haushaltsausschuß vielleicht noch auf diese Dinge hingewiesen werden kann. Ich habe nie mehr etwas davon gehört, obwohl ich nachgeforscht habe, bis ich jetzt das Schreiben
des Herrn Staatssekretärs Rust an den Voisitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Dr. Jaeger, vom 2. Juni erhalten habe, aus welchem hervorging, daß nur 21 % der Truppeneinheiten mit dem Verpflegsatz von 2,50 DM auskommen. Er sagt in diesem Schreiben, es sei deshalb notwendig, den Verpflegsatz unter allen Umständen zu erhöhen, und spricht von 20 bis 30 Pf. Ich hatte schon vorher, wenn wir in der vorigen Woche zur Beratung dieses Haushalts gekommen wären, auf diese Dinge hinweisen wollen, ohne einen Antrag zu stellen, um ihn eben nicht von Ihnen ablehnen zu lassen, obwohl er wichtig gewesen wäre.
Ich habe es begrüßt, daß nun ein gemeinsamer Antrag gestellt worden ist, und finde bestätigt, was ich auch in den Beratungen des Verteidigungsausschusses die ganze Zeit immer und immer wieder gesagt habe. Allerdings glaube ich, daß man hier nicht auf nur 2,75 DM, sondern gleich auf den Satz von 2,80 DM hätte gehen sollen. Denn mir ist bekannt, daß heute schon eine Reihe von Truppeneinheiten diesen Satz benötigen, um die Truppe so verköstigen zu können, wie es notwendig ist.
Aber eines stört mich dabei ungemein. Ich habe bei der Behandlung dieser Angelegenheit immer wieder darauf hingewiesen, daß mit der Erhöhung des Verpflegsatzes für den einzelnen Mann von 2,50 DM auf 2,75 DM oder 2,80 DM keine Erhöhung der Abzüge für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit verbunden sein soll. In dem Antrag, der Ihnen nun vorliegt, und in dem Schreiben, das Herr Staatssekretär Dr. Rust an Herrn Dr. Jaeger gerichtet hat, ist leider vorgesehen, daß ab 1. August oder 1. September von den Soldaten auf Zeit und von den Berufssoldaten erhöhte Beträge einbehalten werden sollen.
Ich stehe auf dem Standpunkt: was dem einen recht ist, muß auch dem andern billig sein. Ich habe in dem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, daß nicht nur im Verteidigungsministerium, sondern auch in anderen Bonner Dienststellen ein Verpflegkostenzuschuß von 60 Pf gewährt wird. Ich möchte nicht so weit gehen, zu verlangen, daß man auch hier 60 Pf gewährt. Wohl aber sollte es für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit bei den Abzügen bleiben, wie sie gegenwärtig gehandhabt werden. Die Erhöhung von 25 Pf oder, falls sie durchdringen sollte, von 30 Pf pro Tag müßte also auf Kosten des Verteidigungsministeriums gehen. Dies geht schon aus dem Gleichheitsgrundsatz für alle Dienststellen hervor.
Es gab eine lange Diskussion darüber, ob die Beiträge zur Verpflegung auch auf der mittleren Ebene gezahlt werden. Wir haben in der Zwischenzeit festgestellt — was ich ja wußte —, daß das auch dort der Fall ist.
Ich bitte die Mehrheit des Hauses, zu überlegen, ob es nicht dabei sein Bewenden haben soll, daß den Personenkreisen, die ich nannte, wie bisher nur 2,50 DM abgezogen werden, daß ihnen aber natürlich auch der erhöhte Verpflegsatz zuteil werden soll. Ich glaube, das kann ohne weiteres vertreten werden.



Frenzel
Wenn Sie eine zufriedene Truppe haben wollen, wie Sie sie brauchen, dann müssen Sie auch auf diesem Gebiet ein Entgegenkommen zeigen. Ich glaube, diese Maßnahme wird viel zur Zufriedenheit beitragen. Ich würde Sie deshalb bitten, sich zu überlegen, ob man nicht so verfahren und es bei den bisherigen Abzügen belassen kann.
Nun komme ich zum zweiten Problem, zur Frage der Unterbringung. Heute ist mehr denn je sichtbar geworden, daß die Auflösung der seinerzeitigen Unterausschüsse des Verteidigungsausschusses, vor allem des Unterausschusses Infrastruktur, sich sehr ungünstig ausgewirkt hat. Als der Ausschuß bestand, war die Möglichkeit gegeben, einmal in die einzelnen Truppenunterkünfte zu gehen und nach dem Rechten zu sehen. Ich glaube, während der kurzen Zeit, in der der Ausschuß bestand, ist für die Truppe sehr viel im guten Sinne geschehen. Seit der Unterausschuß aufgelöst ist, reißen die Beschwerden nicht ab. Es sind Beschwerden, die auf Grund des Aufbaues der Bundeswehr kommen. Man darf heute wohl sagen, daß die seinerzeitige Planung, die vielmals geändert worden ist, nicht zu dem Ziel geführt hat, das man ursprünglich im Auge hatte. Daß bei diesen Planungen vieles durcheinander gegangen ist, sehen wir ja jetzt, wenn wir versuchen, einzelne Dinge zurechtzubiegen. Der Zweck einer solchen Planung war doch wohl, eine Bundeswehr zu schaffen, und nicht ein derartiges Durcheinander zu haben, wie wir es später feststellen mußten. Auch heute werden noch viele Kasernen erstellt — mit Überstunden und Nachtarbeit der einzelnen Arbeiter —, in die Truppenkörper hineinkommen, obwohl die Bauten noch nicht einmal fertig sind. Da kommt es zu großen Schwierigkeiten. Die Unzulänglichkeiten werden in Beschwerden an uns immer wieder sichtbar. Das wird mir von vielen meiner Kollegen aus dem Verteidigungsausschuß bestätigt. Gerade dieser Tage war es der Kollege Eschmann, der nach einem Vortrag, den er vor Offizieren gehalten hatte, berichtete, es sei für die Truppe unmöglich, in einer solchen neuen Kaserne — wie man sie ihm gezeigt hatte — zu wohnen. Ich könnte Ihnen eine Unmenge solcher Beispiele bringen. Das könnte alles vermieden werden. Es muß in Zukunft vermieden werden, wenn die Menschen zufriedengestellt werden sollen.
Aber das größere Problem ist dabei, daß mit der Planung von Kasernen, Flugplätzen und anderen militärischen Anlagen nicht auch zugleich dafür Sorge getragen wurde, daß die militärischen Unterkünfte mit erstellt wurden. Das hat zu einem Fehlen von Wohnungen geführt und sich in einzelnen Gebieten mitunter sehr ungünstig ausgewirkt.
Es kommt noch eines hinzu, was meines Erachtens, Herr Minister, wenigstens zum Teil vermieden werden könnte. Beispielsweise werden Soldaten aus Norddeutschland — Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit — nach dem Süden des Landes einberufen. Es dauert eine lange Zeit, bis für die Familie dort endlich eine Wohnung gefunden wird, und ist die Wohnung da, zieht die Famille hin, wird bereits in den darauffolgenden Tagen der
Mann wieder nach dem Norden versetzt. Dasselbe wiederholt sich, manchmal sogar einige Male. Natürlich ist uns allen klar, daß Verschiebungen und Versetzungen gerade bei militärischen Truppenkörpern und Einzelpersonen notwendig sind. Aber die Frage ist, ob das in einer solchen Form geschehen muß.
Dazu darf ich noch ein Wort sagen, das wegen seiner Wichtigkeit von dieser Stelle aus auch einmal gesagt werden sollte. Wenn sich die Soldaten beschweren und auf dem Dienstwege keine Änderung solcher unzulänglichen Verhältnisse erreichen, kommt es gelegentlich vor, daß sich die Frauen dieser Soldaten einschalten. Denn unter Umständen sind Familiensituationen entstanden, in denen — nicht nur im Einzelfall, sondern das kommt in vielen, vielen Fällen heute vor — dadurch die Familien auseinandergerissen sind und nicht mehr zusammenleben. Wenn sich nun diese Frauen einschalten, wird ihnen von militärischer Seite gesagt, Frauen sollten sich um diese Dinge nicht kümmern; sie müßten als Soldatenfrauen verstehen, daß sie sich an niemanden, auch an keinen Abgeordneten, wenden dürften. Man muß die Situation einer solchen Familie verstehen. Man wird es den Frauen nicht verargen können, wenn sie, um ihre Familie zu retten, versuchen, alles, was irgend möglich ist, zu tun. Ich glaube, daß die Wohnungen, die vorgesehen sind, bis zum Jahre 1961 nicht fertiggestellt werden können. Aber man sollte versuchen, auf diesem Gebiet soviel wie möglich zu tun.
Hier spielt eine andere Frage hinein, nämlich die Frage des Mietzinses. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verteidigungsausschuß werden wissen, daß ich seit Jahren bemüht bin, die Wohnbauprobleme und damit die Frage der Mieten in die Diskussion zu bringen. Heute habe ich ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, daß der Herr Verteidigungsminister gestern vor dem Bundeswehrverband gesprochen und dort gesagt hat, daß die Mieten — vor allen Dingen für Unteroffiziere, Feldwebel, aber auch allgemein — 15 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Herr Minister, ich habe seit Monaten und Jahren darauf hingewiesen und, wie meine Kollegen, gerade in dieser Frage unzähliges Material an Ihr Ministerium weitergegeben. Bis heute hat sich nichts gerührt. Nun mutet es mich sehr eigentümlich an, daß Sie ausgerechnet einen Tag vor Behandlung dieses Haushalts im Bundestag doch Zugeständnisse gemacht haben, die wir schon viel, viel früher verlangt haben und die auch schon viel früher hätten gemacht werden müssen.
Eines will ich jedoch hier auch nicht unausgesprochen lassen. Ich habe mit vielen Soldaten gesprochen, die bei mir gewesen sind und geklagt haben, daß sie ihre Mieten nicht aufbringen können. Ich habe ihnen den Rat gegeben, sie sollten um eine Mietbeihilfe ansuchen. Darauf haben mir diese Soldaten gesagt: Nein, das tun wir nicht; erstens einmal ist es ein sehr langwieriger Weg, und zweitens sieht es aus wie eine Bettelei; als Soldat, der ich meine Pflicht erfüllen muß — so sagten diese Soldaten —, will ich nichts erbettelt haben, sondern ich bin der Meinung, daß das, was ich zu meinem



Frenzel
Lebensunterhalt und dafür brauche, um meinen Dienst durchführen zu können, auch erhalten muß. Ich muß diesen Menschen recht geben. Ich habe festgestellt, daß teilweise 30 bis 35 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens dieser Soldaten für die Miete ausgegeben worden sind. Wenn es in Zukunft nur 15 % sein dürfen, würde ich mich tatsächlich sehr darüber freuen.
Aber ich glaube, man muß die Dinge von vornherein anders gestalten. Was können wir tun, damit wir für alle jene, die heute solche Bundeswehrwohnungen in Anspruch nehmen müssen, tragbare Mieten erhalten? Wir werden zwei Wege gehen müssen. Einmal werden wir bei Neubauwohnungen so viel an verlorenen Zuschüssen zur Verfügung stellen müssen, wie notwendig ist, damit die Mieten tragbar werden. Ich glaube, daß dieser Weg sehr viel besser und zweckmäßiger ist als die Gewährung von Mietbeihilfen. Ich würde also bitten, zu überlegen, ob wir nicht versuchen sollten, durch erhöhte Zuschüsse tragbare Mieten zu erhalten. Diese Mieten dürften ungefähr die angeführten 15 % des Bruttoverdienstes erreichen.
Eine zweite Frage: Was können wir bei jenen Wohnungen tun, die wir von den Besatzungsmächten freibekommen und die wir nun Bundeswehrangehörigen zur Verfügung stellen? Uns ist bekannt, daß gerade in diesen Wohnungen von seiten der Besatzungsmächte allerhand eingebaut wurde. Unter Umständen fühlt sich der Unteroffizier, der heute dort hineinkommt, gar nicht wohl darin. Aber da sind nun Kosten entstanden, diese werden auf die Miete geschlagen. Es ist gar keine Seltenheit, daß dadurch eine Miete entsteht, die, obwohl diese Wohnungen Altbauwohnungen sind, bei 35 bis 40 % des Bruttoverdienstes liegen. Ich bin der Meinung, daß man unbedingt versuchen sollte, die Mieten durch erhöhte Ablösungsbeträge so zu halten, wie sie beim Durchschnittsbürger sind. Wenn also solche Wohnungen von seiten der Besatzungsmächte freigegeben werden, sollte man versuchen, unter allen Umständen die Ablösung so zu gestalten, daß ein tragbarer Mietzins entsteht.
Dies sind meine Vorschläge. Ich stelle wie gesagt, wieder keine Anträge, die abgelehnt werden könnten. Ein Teil dessen, was wir im Ausschuß gefordert haben, wurde ja bereits gestern durch den Herrn Bundesverteidigungsminister zugesagt. Ein Teil dessen, was wir verlangten, ist in dem heutigen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen enthalten. Aber ich glaube darauf hinweisen zu müssen, daß das allein nicht genügt, und ich würde es begrüßen, wenn sich der Verteidigungsausschuß in Kürze noch einmal mit diesen Problemen auseinandersetzte und überprüfte, ob das, was in dem Antrag enthalten ist, genügt. Wenn es aber nicht genügt, müßte der Ausschuß wohl noch weitergehen und einen Weg finden, wie diesen Soldaten geholfen werden kann.
Ich möchte mit folgender Bemerkung abschließen: Alles, was wir auf diesem Gebiet tun, muß in erster Linie geschehen, um den Soldaten zufriedenzustellen. Anderenfalls werden Sie nicht jene Truppe schaffen können, die Sie unbedingt brauchen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Kunze: Die wir brauchen!)


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    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kliesing.