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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den sehr schwerwiegenden sachlichen Gründen, die hier vorgetragen worden sind, kann ich es mir ersparen, ausführlich zu sein; denn manches wäre nur eine Wiederholung. Wir sind mit dem, was vorgetragen wurde, weitgehend einverstanden. Es ist unbestritten, daß es für eine Familie schwer ist, in der Hauptreisezeit in einem Hotel oder Gasthaus Unterkunft zu finden. Hat man viele Kinder mitzunehmen, ist sehr schnell die Schwindsucht im Geldbeutel; hat man nur kleine Kinder mitzunehmen, hat man gleich Krach mit den Zimmernachbarn. Für diesen Fall sind also Familienferienheime eine ideale Lösung des Problems, zu Familienferien zu kommen.
    Aber auf eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich hinweisen. Mit den Familienferienheimen ist es allein nicht getan, wenn es dem Familienminister nicht gelingt, in Besprechungen mit den Kultusministern der Länder dafür zu sorgen, die Ferien in Deutschland etwas mehr aufzugliedern, damit nicht eine Ballung in einer Zeit von sechs bis acht Wochen entsteht, wie es im Augenblick noch der Fall ist.

    (Beifall bei der FDP.)

    Es dient, glaube ich, einer sinnvollen Verwendung der Mittel, die wir hier wieder einsetzen, wenn diese Häuschen recht lange benutzt werden können. Wenn eine Familie vier Kinder hat und nur eines davon in die Schule geht, kann man Familienferien eben nur in der Hauptferienzeit machen, wo dieses eine Kind Ferien hat; nur dann können Papa und Mama mit den andern drei in die Ferien gehen.
    Noch auf etwas anderes möchte ich hinweisen, was uns und vor allem mir sehr am Herzen liegt, weil ich in dieser Beziehung in meinem Heimatland Baden-Württemberg eine bittere Erfahrung machen mußte. Das betrifft zwar nicht Familienferienheime, sondern dort handelt es sich um ein Feuerwehrheim. Ist Sicherheit dafür vorhanden, daß die öffentlichen Mittel, daß die Steuergelder — um solche handelt es sich —, die wir hier einsetzen, auch tatsächlich nur so verwendet werden, daß diese Familienferienheime dem bestimmten sozialen Zweck dienen? Ist sichergestellt, daß, wenn jemals eine Familienferienheim-Baugesellschaft diese Heime einem fremden Zweck zuführen und gewerblich ausnutzen sollte, die Staatszuschüsse zurückgezahlt werden? Ich glaube, wir wollen alle miteinander hier im Hause sehr viel für die Familie tun, vor allem für die Familie, die nicht über genügend Geld verfügt; aber wir möchten doch wohl alle nicht, daß sich solche Familienferienheime plötzlich zu einer unlauteren Konkurrenz für Hotels und Gaststätten entwickeln. Herr Minister, Sie sollten



    Spitzmüller
    uns hier doch kurz versichern, daß Sie von sich aus Veranlassung genommen haben, sicherzustellen, daß — in der Hauptferienzeit werden diese Familienferienheime immer für den bestimmten Zweck verwendet werden — in der Vor- und Nachsaison die Familienferienheime nicht plötzlich - so war es bei uns in dem Feuerwehrheim - alle möglichen Gäste aufnehmen, auch Ledige und andere Leute, die gar keine Kinder haben. Der Bundestag gibt doch das Geld nur dafür - und deswegen stimmen wir auch dem Erhöhungsantrag zu -, daß kinderreiche Familien ihre Ferien zusammen verbringen können. Das wollen wir gesichert wissen. Deshalb möchten wir von Ihnen, Herr Minister, eine Erklärung, daß hier keinerlei Möglichkeit besteht, daß in fünf oder zehn Jahren aus den Familienferienheimen eine Konkurrenz für den gewerblichen Fremdenverkehr entsteht.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Alle Anträge sind begründet. Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor.
Das Wort hat nunmehr der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Wortmeldung habe ich bis zum Schluß der Begründung der Anträge zurückgestellt, um nicht zweimal Ihre Zeit in Anspruch nehmen zu müssen. In der Aussprache ist ein sehr umfassender Katalog von Themen zur Sprache gekommen. Es ist wohl nicht möglich, daß ich zu jedem einzelnen Punkt eine erschöpfende und umfassende Auskunft gebe. Ich will mich bemühen, das Wesentliche herauszugreifen und die erforderlichen Antworten zu geben.
    Zunächst zum Bereich Jugend. Seitdem mir im Oktober 1957 neben den Familienfragen auch die Sorge für unsere Jugend anvertraut wurde — ein Auftrag, dem ich mich von ganzem Herzen verbunden fühle —, also seitdem ich auch Jugendminister bin, war es mein erstes und wichtigstes Anliegen, über alle parteipolitischen und weltanschaulichen Grenzen hinweg mit allen in der Jugendarbeit stehenden Persönlichkeiten um unserer Jugend willen engstens zusammenzuarbeiten, zusammenzuarbeiten unter dem Motto „Vertrauen gegen Vertrauen" und ohne irgendwelchen Vorbehalt wegen verschiedener politischer oder sonstiger Einstellung von Persönlichkeiten und Organisationen.
    Es war mir wirklich eine sehr große Freude und Genugtuung, daß dieses mein Wollen vor allem von der Jugend selbst verstanden und freudig erwidert wurde und daß sich darüber hinaus im Aktionsausschuß für Jugendfragen, in dem alle in der Jugendarbeit tätigen Kräfte vereint sind, eine sachlich wie menschlich-persönlich höchst erfreuliche Zusammenarbeit entwickelt hat. Wir haben uns dort gefunden im Geiste der Toleranz und Aufgeschlossenheit für das Wollen unserer Jugend und sind in dieser Arbeit alle miteinander Freunde geworden.
    Es ist also eigentlich genau das Gegenteil von dem eingetreten, was Herr Kollege Ollenhauer bei der Aussprache über die Regierungserklärung im Oktober 1957 ankündigte, daß sich die deutsche Jugend durch mich als Familienminister „provoziert" fühle. Ich habe im Gegenteil das Gefühl, daß mir Herr Ollenhauer mit seinen sehr unfreundlichen Bemerkungen damals insofern einen großen Gefallen getan hat, als ich nach dieser unfreundlichen Einführung meiner Person ,die Beteiligten nur noch angenehm enttäuschen konnte. Ich möchte der SPD für diese freundliche, wenn auch ungewollte Starthilfe bei der Übernahme meines Amtes als Jugendminister meinen Dank aussprechen.

    (Heiterkeit bei der CDU. — Abg. Herold: Das ist der Dank dafür, daß wir so sachlich waren!)

    Am tolerantesten sind im allgemeinen diejenigen, die selber festen weltanschaulichen Boden unter den Füßen haben und sich deshalb nicht durch andere Auffassungen bedroht zu fühlen brauchen.
    Gern sage ich hier vor dem Hohen Hause allen Mitgliedern des Aktionsausschusses aus allen politischen und weltanschaulichen Lagern meinen Dank für diese vertrauensvolle und harmonische Zusammenarbeit, die am besten dadurch erkennbar wird, daß wir in den verschiedenen mehrtägigen Beratungen des Aktionsausschusses meiner Erinnerung nach immer nur einmütige Beschlüsse aller Beteiligten ohne Gegenstimmen gefaßt haben.
    Ich habe weder den Wunsch noch die Absicht, diese Atmosphäre vertrauensvoller Zusammenarbeit aller in der Jugendarbeit tätigen Kreise durch parteipolitische Polemik im Bundestag meinerseits zu beeinträchtigen, weil wir unsere Arbeit für die Jugend aus der Parteipolitik und der Parteipolemik heraushalten wollen und heraushalten müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich weiß mich darin auch absolut eins mit den dem sozialistischen und liberalen Bereich angehörenden Mitgliedern des Aktionsausschusses für Jugendfragen. Ich möchte deshalb auf polemische Ausführungen hier nicht antworten. Wer in der Jugendarbeit steht, dem steht die Jugendarbeit nun einmal höher als Parteiinteressen und Parteidoktrinen. Das weiß die Jugend aller Richtungen, und so haben wir zueinandergefenden.
    Deshalb bedaure ich es eigentlich ein wenig, daß Herr Kollege Dürr hier vor allem einige Beanstandungen über den Bundesjugendplan so vorgebracht hat, als wenn hier nicht genügend aufgepaßt würde, als wenn die notwendigen Gesichtspunkte nicht genügend beachtet würden. Die Verwendung der Mittel des Jugendplans ist in vollem Einvernehmen aller beteiligten Kreise in gemeinsamer Arbeit erfolgt. Wenn eine solche Arbeit geleistet ist, sollte man meines Erachtens, wenn man sich aufbauende Kritik zum Ziel setzt, mit solcher Kritik nicht bis zur Beratung des Haushaltsplans warten und sollte sie nicht auf parteipolitischer Ebene vorbringen. Natürlich hat jeder das Recht, hier zu sagen, was er will. Diese Kritik würde viel



    Bundesfamilienminister Dr. Wuermeling
    aufbauender wirken, Herr Kollege Dürr, wenn Sie sie im Aktionsausschuß für Jugendfragen oder im Bundestagsausschuß für Familien- und Jugendfragen, wo wir alle diese Fragen eingehend miteinander behandeln, an uns heranbrächten. Sie dürfen sicher sein, daß ich, wenn irgendwo etwas festgestellt wird, was nach unseren — wie ich meine: gemeinsam für richtig gehaltenen — Grundsätzen geändert werden muß, bemüht sein werde, Mißstände, wo sie eintreten sollten, zu beseitigen. Machen wir doch in der Jugendpolitik Opposition nicht um der Opposition, sondern um der Sache willen!
    Ich möchte auch darum bitten, wenn irgendwo Anlaß zu irgendwelchen Beanstandungen ist, mir einen Hinweis zu geben; es braucht gar nicht einmal im Aktionsausschuß oder im Bundestagsausschuß vorgebracht zu werden. Ich bin aufrichtig dankbar für jeden Hinweis, der mir in diesen Dingen gegeben wird. Da wir, soweit ich das übersehe, über die Richtlinien, über die Sie, Herr Kollege Dürr, soeben sprachen, absolut einig sind, wird es in der weiteren Handhabung der Dinge wohl keine Schwierigkeiten geben.
    Sie haben das Wort von dem Verbandsfunktionär gebraucht, der zum Haushaltsakrobaten würde. Meine Damen und Herren, als ich vor eineinhalb Jahren das Amt des Jugendministers übernahm, habe ich von vornherein als besonders vordringlich die Notwendigkeit herausgestellt, die Richtlinien für den Bundesjugendplan zu überarbeiten, um möglichst weitgehend allen Bürokratismus aus der Handhabung des Bundesjugendplans herauszubringen. Wir haben in sehr, sehr mühseliger Arbeit, auch wieder zusammen mit dem Aktionsausschuß und seiner Sonderkommission, die Richtlinien überarbeitet, die am 16. Dezember vergangenen Jahres neu erlassen wurden und von denen die an der Jugendarbeit beteiligten Kreise eine wesentliche Vereinfachung der Verwaltungsarbeit erwarten. Der Vorsitzende eines der größten Jugendverbände hat erklärt, daß er mit Inkrafttreten dieser neuen Richtlinien 20 % seines Verwaltungspersonals ohne weiteres nützlicheren Zwecken werde zuführen können. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen dafür, welche Absichten wir mit diesen Richtlinien verfolgt haben.
    Dann ein paar Bemerkungen zu einigen Einzelheiten.
    Verehrte Frau Kollegin Dr. Lüders, die Geschäftsverteilung zwischen dem Gesamtdeutschen Ministerium und dem Ministerium für Familien- und Jugendfragen ist so, daß die Ferienverschickung Berliner Kinder — nach der Sie mich fragten — als Berliner Angelegenheit beim Gesamtdeutschen Ministerium liegt, während die Ferienerholung für Kinder und Jugendliche, für die 4,5 Millionen DM in meinem Haushaltsplan stehen, bei meinem Ministerium liegt.
    Es wurde nach der Sorge um die Besatzungskinder gefragt. Frau Dr. Lüders tat ein wenig so, als wenn der Familienminister irgendwelche Schuld an der Existenz von Besatzungskindern trage.
    Meine Damen und Herren, so weit geht ja nun die staatliche Einwirkungsmöglichkeit nicht, daß jedes Unheil in der Bundesrepublik durch die Staatsbehörde verhindert werden kann. Wir haben über die Betreuung der Besatzungskinder und die Sorge für ihre Mütter Vereinbarungen mit allen Länderverwaltungen getroffen, Vereinbarungen, durch die jetzt für jeden Fall letztlich die gebotene Betreuung gesichert ist.
    Verehrte Frau Kollegin Dr. Lüders, wenn Sie mir die Tatsache von 60 000 Fürsorgezöglingen vorhalten, dann werden Sie doch selbst im Ernst nicht behaupten wollen, daß diese eine Auswirkung der Arbeit des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen seien. Der Unterton Ihrer Ausführungen war aber so, wie er überhaupt durch Ihre Ausführungen ging: Ist irgendwo etwas nicht in Ordnung, dann ist der Wuermeling schuld; hat aber die Bundesregierung etwas Positives für Familie und Jugend getan, dann haben es die anderen Ministerien gemacht, und der Familienminister ist völlig überflüssig.

    (Zuruf von der FDP: Ist er auch!)

    Diese einseitige Stellungnahme scheint für sich selbst zu sprechen.
    Weiter wurde hier von zwei Seiten über die Berufstätigkeit der Frau und der Mutter gesprochen, und es wurde wieder diese seltsame Formel gebraucht, ich sei irgendwann und irgendwo und irgendwie gegen eine Berufstätigkeit der Frau aufgetreten. Ich stelle fest, daß das absolut unwahr ist, vor allem was die unverheiratete Frau angeht. Bezüglich der verheirateten Frau habe ich immer, schriftlich und mündlich, den Standpunkt vertreten, daß es die freie Gewissensentscheidung jeder Frau und Mutter sein und bleiben muß, ob sie berufstätig sein will. Der Staat kann und soll hier nur insoweit einwirken, als er der Frau und vor allem der Mutter den Entschluß, sich für Heim und Familie zu entscheiden, wieder möglich machen muß, um sie vor dem Gewissenskonflikt zu bewahren, gegen ihren Wunsch und Willen Heim und Familie zu verlassen und in fremden Betrieben zu arbeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist immer meine Stellungnahme in dieser Frage gewesen, und das ist auch die Stellungnahme unserer Frauen und Mütter draußen im Lande, wie ich sehr genau zu wissen glaube.
    Im übrigen haben mich die Ausführungen von Frau Kollegin Lüders ein wenig überrascht. Seit Jahren war es doch ein leidenschaftliches Anliegen von FDP-Kreisen, den Familienminister als Moralprediger und moralinsauren und rückständigen Politiker zu ironisieren und in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Allerdings bewirkte man damit das Gegenteil, da unsere gesund denkenden Väter und Mütter es als sehr beruhigend empfunden haben, daß man sich auch in der Bundesregierung ernste Sorgen um den sittlichen Schutz unserer Jugend macht und darüber trotz aller Anfeindungen offen zu sprechen wagt.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)




    Bundesfamilienminister Dr. Würmeling
    Heute erlebe ich nun zu meiner Überraschung, daß die Sprecherin der FDP mich mahnen zu müssen glaubt, mich mehr um die öffentliche Moral zu kümmern. Ich kann nur sagen: o quae mutatio rerum! Ich hatte nicht zu hoffen gewagt, daß ich plötzlich in der FDP so kräftige Mitstreiter für die öffentliche Moral finden würde,

    (Heiterkeit der CDU/CSU)

    wie Frau Kollegin Dr. Lüders hier soeben sichtbar werden ließ. Ich kann es, verehrte Frau Kollegin Dr. Lüders, nur begrüßen, wenn das Gedankengut der CDU auch in der FDP wirksam wird, und ich darf hoffen, daß sich dadurch wenigstens auf dem Gebiet des sittlichen Schutzes unserer Jugend die Gegensätze zwischen Regierung und Opposition verringern.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ist es doch seit Übernahme der Jugendfragen in mein Ressort, wie ich schon sagte, mein — erfreulicherweise erfolgreiches — Bestreben gewesen, über alle Parteigrenzen hinweg mit allen in der Jugendarbeit tätigen Kreisen harmonisch zusammenzuarbeiten.
    Aber nun haben Sie Ihre Mahnungen, verehrte Frau Kollegin Lüders — und ich kann Ihnen auch heute diese von Ihnen im voraus abgelehnte Antwort nicht ersparen — auf einem Gebiet erhoben, auf dem ich für meine Person durchaus Ihre Empfindungen teile, das aber nun einmal als Polizeiangelegenheit der Länder — leider oder Gott sei Dank - nicht nur meiner, sondern überhaupt der Bestimmung der Bundesregierung entzogen ist. Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen, das auch mir sehr kam Herzen liegt, an die Landesregierungen zu wenden, in denen die FDP an der Regierung beteiligt ist. Ich habe meinerseits das gleiche bereits kürzlich bei der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen getan, indem ich mich gerade wegen der von Ihnen so genannten Apartment-Häuser

    (Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Nicht: „sogenannten"!)

    in leinem persönlichen Schreiben an den Herrn Innenminister in Düsseldorf gewandt habe. Das hätte ich übrigens auch gerne in Niedersachsen getan, wenn meine politischen Freunde dort nicht von Ihren politischen Freunden an der Fortführung der Regierungsgeschäfte gehindert worden wären.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

    In Hessen haben wir, Frau Kollegin Lüders, bekanntlich beide nichts zu sagen, aber ich meine, die Beziehungen der FDP zur SPD-Regierung in Hessen dürften doch noch ein wenig enger sein als die der Bundesregierung, so daß vielleicht auch hier die Zuständigkeit mehr bei Ihnen läge. Sie dürfen aber sicher sein, daß Sie in allen solchen Anliegen sich stets der fördernden Mithilfe des Familien- und Jugendministers erfreuen können, soweit ich im Rahmen des Grundgesetzes dazu die Möglichkeit habe.
    Ich möchte mit dieser Zusicherung gleich noch eine Bitte an Sie verbinden. Wenn Sie erfreulicherweise so sehr für den sittlichen Schutz der Jugend eintreten, dann helfen Sie dem Familien- und Jugendminister auch hier im Hause einmal auf den Gebieten, die in die Bundeszuständigkeit fallen! Stimmen Sie z. B. mit Ihren Freunden künftig nicht mehr gegen das Gesetz zum Schutz der Jugend gegen Schmutz und Schund und gegen Verbesserungen dieses Gesetzes, die demnächst hier behandelt werden sollen!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Helfen Sie mit, daß die Regierungsvorlage bald verabschiedet wird, durch welche die Jugendgefährdung durch allgemein zugängliche Automaten mit Empfängnisverhütungsmitteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen beendet werden soll! Helfen Sie weiter mit, daß durch strengere Ehescheidungsvorschriften unschuldige Frauen und Kinder besser geschützt werden, als das bisher der Fall ist! Bisher kamen gerade aus Ihren Reihen immer die stärksten Widerstände. Ich wünsche Frau Kollegin Lüders von Herzen vollen Erfolg, wenn sie solche Bestrebungen des Familienministers bei ihren Parteifreunden unterstützt.
    Noch ein Stichwort. Es ist gesagt worden, ich sei der Inbegriff des Antiliberalen. Keine lange Antwort darauf. Denken Sie bitte über dieses Wort einmal nach, wenn Sie in Kürze den Entwurf des Jugendhilfegesetzes lesen, der in absehbarer Zeit an die Öffentlichkeit gelangen wird. Dieses Jugendhilfegesetz wird — ich lege Wert darauf, das hier in aller Form zu sagen unter dem Leitgedanken der Freiheit vor behördlicher Bevormundung und behördlicher Willkür stehen: Freiheit für den jungen Menschen, Freiheit für die Familie und ihr Erziehungsziel und nicht zuletzt Freiheit für alle in der Jugendarbeit gemeinnützig tätigen Vereinigungen und Kreise. Staatliche und kommunale Jugendhilfe soll nur da eingreifen, wo die Aufgaben ohne diese Kräfte nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können. Gerade bei dem Jugendhilfegesetz wird die Devise gelten: So viel Freiheit und so wenig Staat wie nur irgend möglich! Seien Sie sicher, im Ringen gegen die staatliche Bevormundung, im Ringen für die Freiheit unserer Menschen werden Sie den Familienminister immer auf der Seite der Freiheit finden!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Schließlich noch einige wenige Bemerkungen zum Thema Familie. Auf das nicht neue Lied der Opposition von der Überflüssigkeit meines Ministeriums zu antworten, scheint mir eigentlich nicht meine Sache zu sein, obschon ich selbst vielleicht aus allen interministeriellen Verhandlungen am besten weiß, wie notwendig diese Institution als Anwalt aller Anliegen unserer Familien in der obersten politischen Führung ist. Daß die Arbeit meines Ministeriums sehr oft nicht ohne weiteres als spezielle Arbeit des Ministeriums sichtbar wird, liegt halt daran, daß wir in der Bundesrepublik gemeinsam Team-Arbeit leisten, die nach allen internen Verhandlungen nachher als Ganzes der Öffentlichkeit bekannt wird. Ich werde mich auch in Zukunft damit



    Bundesfamilienminister Dr. Wuermeling
    bescheiden, weil es ja nicht darauf ankommt, was mein und meiner Mitarbeiter Verdienst ist, sondern allein darauf, daß Schritt für Schritt und konsequent immer mehr für die Familie geschieht.
    Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals auf das Thema Ethik und Moral kommen. Mir wurde vorgeworfen, ich kümmerte mich zu sehr um die materiellen Anliegen der Familie. Ja, meine Damen und Herren, wie man's macht, ist es falsch! Spreche ich über die ethische Seite des Themas Familie, beschimpft man mich als einen Moralprediger, spreche ich über die wirtschaftliche Seite des Themas, beschimpft man mich als einen Materialisten. Ich lege immer wieder Wert darauf, festzustellen, daß das Thema Familie diese beiden Seiten hat und daß wir uns nicht dadurch von der einen Seite des Themas ablenken lassen dürfen, daß wir auf die andere verweisen. Wir müssen jede Seite dieses Themas bis zu Ende durchdenken und die Konsequenzen ziehen.
    Ich glaube, ich brauche für meine Person nicht besonders zu betonen, daß die ethisch-sittliche Seite beim Thema Familie selbstverständlich die vielfach wichtigere ist. Aber der Staat kann ja ethisch-sittlich nicht in die einzelne Familie hineinregieren. Er kann einen sittlichen Schutzwall um die Familie ziehen; das kann er gesetzlich. Aber im übrigen muß er sich auf die Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen Existenzgrundlagen beschränken.
    Nun will ich Ihre Zeit nicht damit in Anspruch nehmen, daß ich hier noch zusammenstelle, was sich in den 5 1/2 Jahren Familienministerium alles getan hat, was alles nicht war und was heute ist. Es wurde hier besonders der familiengerechte Wohnungsbau angesprochen. Ja, wem sagen Sie das denn, verehrte Frau Kollegin Dr. Lüders, daß der familiengerechte Wohnungsbau vorrangig betrieben werden muß?! Gerade hier bin ich es doch gewesen, der immer wieder nicht nur in öffentlichen Kundgebungen, sondern auch in allen Ressortverhandlungen und überall, wo man auf die öffentliche Meinung einwirken konnte, gerungen und gekämpft hat um den familiengerechten Wohnungsbau, gegen diesen Kleinstwohnungsbau, um den Familien-Eigenheimbau, darum, daß der Familienvater die gleichen Rechte wie die großen anonymen Wohnungsbaugesellschaften hat, also darum, daß die Familie in gleicher Weise wie die anonymen Baugenossenschaften mit wenig Eigenmitteln zu einem ausreichend großen Eigentum kommt. Hier gilt auch, daß zwischen den Ministerien Teamarbeit geleistet wird und daß nicht nachher jeder einzelne Minister sagen kann: Das und das habe ich hineingebracht, und das und das haben die anderen getan.
    Daß wir in all diesen Dingen noch nicht am Ziel sind, ist auch vom Herrn Bundeskanzler immer wieder gesagt worden. Ich bin doch unentwegt bemüht, den Familienlastenausgleich im Sinne der vom Herrn Bundeskanzler gegebenen politischen Richtlinien weiter voranzubringen. Was steht denn dem weiteren Fortschritt entgegen? Doch ausschließlich die Tatsache, daß kaum jemand bereit ist, für die zusätzliche Aufbringung der hierzu erforderlichen Mittel geradezustehen und den Kopf hinzuhalten.
    Ich erkläre Ihnen in aller Form: Ich bin meinerseits für jede Verbesserung unseres Aufhringungssystems zu haben, für die sich eine Mehrheit hier im Hause findet. Es muß aber auch einmal gesagt werden, daß es das dauernde und alleinige Verdienst der Mehrheitsfraktion dieses Hauses ist, die Kindergeldzahlung überhaupt ermöglicht zu haben,

    (Widerspruch und Unruhe bei der SPD)

    da man nur hier bereit gewesen ist, trotz aller Bedenken und Anfeindungen für das Aufbringungssystem den Kopf hinzuhalten, das wir heute haben und das übrigens dem Aufbringungssystem aller Montanunion-Länder entspricht.

    (Zurufe von der FDP.)

    Hundertprozentige Gerechtigkeit ist in einer vielschichtigen Wirtschafts- und Sozialordnung angesichts der verschiedenartigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schlechthin nicht erreichbar. Ich gebe Ihnen jedoch die Versicherung, daß ich meinerseits alle Bestrebungen unterstütze, die das gewünschte Höchstmaß von Gerechtigkeit in der Aufringung des Kindergeldes herbeizuführen geeignet sein können. Ich arbeite deswegen ohne jede Voreingenommenheit und ohne Dogmatismus mit allem Nachdruck daran mit, eine Regelung für die Aufbringung zu finden, die von einem möglichst breiten Kreis bejaht wird und damit zu einer allgemeinen Beruhigung führen kann, damit unser Kindergeld endlich aus dem leidigen, diskriminierenden Systemstreit herauskommt.
    Ich nehme — damit bin ich am Schluß — meine Aufgabe sowohl als Familienminister wie als Jugendminister, wie wohl jeder weiß, sehr ernst. Ich fühle mich ihr aus innerster Überzeugung zutiefst verpflichtet und verbunden. Ich habe deshalb keinen dringenderen Wunsch als den, daß die Sorge um Familie und Jugend aus dem Parteienstreit herausgehoben wird und auf der Ebene der Liebe zur Sache zu gemeinsamen Entschließungen möglichst aller Fraktionen dieses Hauses führt. Ich reiche dazu auch heute wieder meine Hand und vergesse gern manche Polemik und Anfeindung aus der Vergangenheit, weil die Sorge um Familie und Jugend uns nicht trennen, sondern verbinden soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)