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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Robert Schuman Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3936 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Kirchhoff 3895 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 1071) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3895 B, 3904 A Dürr (FDP) 3895 B, 3910 D Dr. Schild (DP) 3897 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 3897 D, 3903 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) 3902 A, 3904 D Frau Krappe (SPD) 3903 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 3905 C Spitzmüller (FDP) 3906 C Dr. Wuermeling, Bundesminister 3907 A b) Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 1063, zu 1063) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 3911 D, 3938 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 3911 D Lohmar (SPD) 3921 C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 3924 D Frenzel (SPD) . . . . . . 3928 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 3930 C Wienand (SPD) . . . . . . . 3932 B Dr. Schäfer (SPD) . . . 3936 A, 3937 B Dr. Steinmetz (DP) . . . . . 3940 B Strauß, Bundesminister 3941 B c) Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksache 1076) Kreitmeyer (FDP) . . . 3950 B, 3955 C Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3950 C Maier (Freiburg) (SPD). . . . 3955 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) (zur GO) . . . . . . . . . 3957 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 3957 B d) Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 1078) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 3958 C Margulies (FDP) . . . . . . . 3960 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 3963 A e) Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 1079, zu 1079) Schoettle (SPD) 3966 B Nächste Sitzung 3967 C Anlagen 3969 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3895 73. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 70. Sitzung Seite 3663 C Zeile 24 statt „Haftung" : Haltung. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3969 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Graf Adelmann 10. 6. Bauknecht 13. 6. Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Birkelbach 11. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 10. 6. Dr. Deist 11. 6. Dr. Frey 10. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 6. Gedat 11. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Dr. Hesberg 27. 6. Heye 12. 6. Höfler 10. 6. Holla 10. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer 11. 6. Keuning 10. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf 10. 6. Dr. Kreyssig 12. 6. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Dr. Lindenberg 10. 6. Matthes 15. 6. Odenthal 11. 6. Dr. Oesterle 13. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Frau Schmitt (Fulda) 10. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Stenger 12. 6. Stingl 10. 6. Theis 12. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. Urlaubsanträge Frau Dr. Diemer-Nicolaus 19. 6. Dr. Frede 20. 6. Dr. Gleissner (München) 6. 7. Gottesleben 20. 6. Dr. Knorr 20. 6. Lücker (München) 15. 6. Memmel 20. 6. Pusch 20. 6. Dr. Schneider (Lollar) 20. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Wegener 20. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 23): Ist der Herr Bundesarbeitsminister bereit, die besonders schwierigen Verhältnisse bei den kriegsblinden Ohnhändern einer Überprüfung zu unterziehen und Maßnahmen zu erwägen, wie man außer durch eine Erhöhung der Pflegezulage auch durch Bereitstellung von Gerätschaften dem Schwerbeschädigten, aber auch seiner Ehefrau bzw. Pflegerin die schwierige Lebenssituation erleichtert? Bereits das geltende Recht gewährt kriegsblinden Ohnhändern und anderen besonders schwerbeschädigten Personen neben den Geldleistungen der höchsten Stufe eine Reihe von Vergünstigungen, die diesen Personenkreis aus dem Kreis der übrigen Schwerbeschädigten herausheben. So erhalten diese Beschädigten ahne Rücksicht auf ihr sonstiges Einkommen stets die volle Ausgleichsrente. Heilbehandlung für Leiden, die nicht Schädigungsfolge sind, und Krankenbehandlung für ihre Angehörigen und Pflegepersonen wird ihnen auch dann gewährt, wenn dies bei anderen Beschädigten wegen der Höhe des sonstigen Einkommens nicht mehr zulässig wäre. Auch während der Heilanstaltspflege, Heilstättenbehandlung oder Badekur wird diesen Beschädigten die Pflegezulage weitergezahlt. Um den kriegsblinden Ohnhändern, von denen nach einer im Jahre 1957 durchgeführten Erhebung übrigens 40 % eine berufliche Tätigkeit ausübten, die Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern, werden ihnen geeignete orthopädische und andere Hilfsmittel gewährt. In meinem Hause besteht ein Beirat für Orthopädietechnik, dem neben namhaften Wissenschaftlern auch Leute der Praxis und Vertreter der Kriegsopferverbände angehören. Dieser Beirat prüft laufend alle Neukonstruktionen des In- und Auslandes, um die bestmögliche Versorgung der Kriegsbeschädigten mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Für Kriegsblinde und Ohnhänder ist außerdem eine Sonderfürsorge geschaffen worden, die sich dieser Beschädigten und ihrer Angehörigen in jeder Lebenslage anzunehmen hat und ihnen behilflich sein soll, die Folgen der erlittenen Schädigung nach Möglichkeit zu überwinden oder zu mildern. Mein Haus steht in enger Fühlungnahme mit dem Herrn Bundesminister des Innern, um zusätzliche über den Rahmen der Möglichkeiten der Versorgungsverwaltung hinausgehende Hilfe im Rahmen der Sonderfürsorge zu gewähren. Stirbt ein kriegsblinder Ohnhänder, so wird seinen Hinterbliebenen, selbst wenn der Tod des Beschädigten nicht auf Schädigungsfolgen zurückzuführen ist, Hinterbliebenenversorgung durch das Bundesversorgungsgesetz gewährt. Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung sollen diese Vergünstigungen beibehalten werden. Hinzu treten neben Verbesserungen allgemeiner Art in der Heilbehandlung und der Hauspflege Verbesserungen 3970 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 der Rentenleistungen. So soll der kriegsblinde Ohnhänder eine Erhöhung der Grundrente und der Ausgleichsrente erhalten. Diese Erhöhung wird ihm in vollem Umfang zugute kommen, weil eine Anrechnung des sonstigen Einkommens bei diesem Personenkreis unterbleibt. Außerdem soll diesen Personen erstmalig die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich für den beruflichen Schaden zu erlangen. Das geltende Recht schließt diese Möglichkeit zur Zeit aus. Es gleicht den Berufsschaden durch eine Höherbewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit aus, die aber beim Erwerbsunfähigen nicht möglich ist. Die Rentenleistungen für einen ledigen kriegsblinden Ohnhänder werden durch diese Maßnahmen von 640,— DM auf 720,— DM, für einen verheirateten Beschädigten mit einem Kind von 690,— DM auf 785,— DM ansteigen. Hinzu tritt ggfs. noch der auf die Ausgleichsrente anzurechnende Berufsschadensausgleich. Eine Erhöhung der Pflegezulage sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß die Pflegezulage der höchsten Stufe in Anbetracht der besonders schwierigen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises bereits durch das 6, Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes beträchtlich erhöht wurde und z. Z. 275,— DM beträgt. Blank Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pöhler (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 26) : Ist es der Bundesregrerung bekannt, daß viele Mopedfahrer durch die Verordnung PR Nr. 5/57 über Beiträge in der Kraftfahrtversicherung für Fahrräder mit Hilfsmotor gegenüber den Kraftfahrzeughaltern benachteiligt sind, weil sie die Haftpflicht-und Kraftfahrzeugteilversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahres abschließen müssen und somit, wenn sie ihr Moped z. B. während der witterungsmäßig ungünstigen Jahreszeit nicht benutzen wollen, auch für diese Monate die Versicherungsprämie entrichten müssen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung PR Nr. 5/57 so zu ändern, daß eine Versicherung auch für Mopeds durch zeitweilige Stillegung unterbrochen werden kann? Die der Bundesregierung bekannte Sonderregelung für Mopeds bei der etwaigen Stillegung kann nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht für Mopeds gesehen werden. Da der Bestand der Mopeds im Jahre 1957 auf etwa 2 Millionen angewachsen war, wurde eine amtliche Kennzeichnung der Mopeds für erforderlich gehalten. Diese wäre aber nicht nur mit erheblichen Kosten für die Mopedhalter, nämlich mit den Kosten des Nummernschildes und den Verwaltungsgebühren für die Registrierung bei den Straßenverkehrsbehörden verbunden gewesen, sondern hätte auch eine erhebliche Verstärkung der zuständigen Verwaltungsbehörden vorausgesetzt. Um beides zu vermeiden, regte der Verband der Fahrrad- und Motorradindustrie an, an Stelle des amtlichen Kennzeichens ein Versicherungskennzeichen einzuführen und dieses unentgeltlich durch die Versicherer auszugeben. Die Versicherer erklärten sich hierzu bereit, wenn die mit Versicherungskennzeichen für sie verbundenen Mehrkosten in anderer Weise, nämlich durch eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeiten, insbesondere durch Verzicht auf Stillegung, ausgeglichen würden. Dieser Regelung haben auch die Vertreter der Mopedhalter, nämlich der Bundesverband der Mopedfahrer e. V. und der Bund deutscher Radfahrer, zugestimmt. Die prämienfreie Unterbrechung des Versicherungsvertrages wäre nur möglich, wenn das Versicherungskennzeichen durch ein amtliches Kennzeichen ersetzt würde. Diese Änderung des gegenwärtigen Systems würde aber im Endergebnis für die Mopedhalter nachteilig sein, da ein amtliches Kennzeichen für Kleinkrafträder mit einmaligen Kosten von 10,50 DM verbunden ist und außerdem im Falle der Stillegung jeweils 2,— DM an Verwaltungsgebühren zu entrichten wären. Demgegenüber beträgt die heutige Mopedprämie 16,— DM zuzüglich 2,— DM für Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren. Außerdem würden die Versicherer wegen der mit der Stillegung für sie verbundenen Verwaltungskosten eine Prämienerhöhung beanspruchen. Bei diesem Vergleich sind die für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahler mit der gegenwärtigen Regelung verbundenen Ersparnisse nicht berücksichtigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es aber auch nicht für im Interesse des Mopedfahrers gelegen, das derzeitige Verfahren zu ändern. Westrick Anlage 4 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird der § 14 wie folgt gefaßt: „§ 14 (1) Werden Aufgaben von einer Dienststelle auf eine andere innerhalb des Geschäftsbereichs eines Bundesministers oder vom Geschäftsbereich eines Bundesministers zu dem eines anderen übertragen, so sind auch die Planstellen und Mittel hierfür auf die nunmehr zuständige Haushaltsstelle zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen; der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist zu unterrichten. (2) Zum Ausgleich des Personalbedarfs in den Geschäftsbereichen der Bundesminister kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Planstellen und Mittel von einem Kapitel auf ein anderes Kapitel desselben oder eines anderen Einzelplans übertragen. Der Beschluß ergeht auf Antrag eines Bundesministers nach Anhörung des Präsidenten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3971 des Bundesrechnungshofs. Eines Beschlusses der Bundesregierung bedarf es nicht, wenn der Personalausgleich innerhalb eines Einzelplans erfolgt oder die beteiligten Bundesminister einig sind und der Bundesminister der Finanzen zustimmt. (3) § 36a der Reichshaushaltsordnung bleibt durch die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 unberührt." Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Stecker Dr. Aigner Dr. Stoltenberg Baier (Mosbach) Windelen Brand Schoettle Dr. Conring Frau Krappe Dr. Götz Müller (Ravensburg) Leicht Dr. Schäfer Niederalt Lenz (Trossingen) Frau Rösch Kreitmeyer Anlage 5 Umdruck 262 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 12 000 000 DM auf 52 000 000 DM erhöht und dementsprechend in der Erläuterung unter B. III in Nr. 1 Bau und Einrichtung von Studentenwohnheimen der Ansatz von 4 500 000 DM um 12 000 000 DM auf 16 500 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 266 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 01 Tit. 661 — Zuschuß für Familien-Ferienheime — (Drucksache 1071 S. 2) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 500 000 auf 2 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni. 1959 Frau Welter (Aachen) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Werber Gontrum Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird folgender neuer Titel ausgebracht: „Tit. 621 Zuschuß zur Beseitigung kirchlicher Notstände im Salzgittergebiet 250 000 DM." Bonn, den 2. Juni 1959 Frau Dr. Brökelschen Dr. Huys Burgemeister Koch Dr. Elbrächter Krammig Enk Kuntscher Fritz (Welzheim) Dr. Lindenberg Dr. Gossel Nieberg Hackethal Dr. Pflaumbaum Hesemann Pietscher Heye Dr. Siemer Anlage 8 Umdruck 281 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Friedensstärken der NATO-Kontingente der Bundeswehr sind um 12 vom Hundert zu erhöhen. Das Fehl an Unteroffizierstellen darf durch Mannschaften aufgefüllt werden. 2. Offizieren und Unteroffizieren auf Zeit ist am Ende ihrer Dienstzeit neben den bestehenden Abfindungsmöglichkeiten die Übernahme in den öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wenn sie die hierfür erforderlichen Prüfungen abgelegt haben. 3. Die Bundesregierung wird ersucht, mehr als bisher der Heimatverteidigung Aufmerksamkeit zu schenken und dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 1959 über die erforderlichen Maßnahmen zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 292 Änderungsantrag der Abgeordneten Maier (Freiburg), Stauch, Dr. Rutschke, Dr. Schranz und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haus- 3972 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 haltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 650 Anlage, 1076). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — Drucksache 650 Anlage S. 4) wird der Ansatz von 5 900 000 DM um 280 000 DM auf 6 180 000 DM erhöht und dementsprechend 2. in Tit. 603 — Laufende Kosten für den Luftschutzhilfsdienst — (Drucksache 650 Anlage S. 5) der Ansatz von 9 000 000 DM um 280 000 DM auf 8 720 000 DM gekürzt. Bonn, den 3. Juni 1959 Maier (Freiburg) Hackethal Stauch Nieberg Dr. Rutschke Frau Schanzenbach Dr. Schranz Epleé Hansing Schmitt (Vockenhausen) Dr. Frede Demmelmeier Birkelbach Dr. Werber Dr. Mommer Frau Renger Dr. Schäfer Gottesleben Gossel Dr. Storm (Duisburg) Frau Nadig Faller Anlage 10 Umdruck 297 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 650 Anlage, 1078). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 60 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 951 — Deckung der Verbindlichkeiten der Institute aus Gutschriften auf Sparanlagen nach dem Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom (Bundesgesetzbl. I S...) — (Drucksache 1078 S. 6) wird der Ansatz von 82 000 000 DM um 3 Millionen DM auf 85 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 11 Umdruck 301 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Haushaltsgesetz 1959 (Drucksachen 650, 1079). Der Bundestag wolle beschließen: Im Haushaltsgesetz 1959 wird in § 7 Abs. 1 (Drucksache 1079 S. 6) folgender Halbsatz angefügt: ,,, sowie für Ausgaben des Kap. 1210." Bonn, den 4. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 310 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 a) — Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 200 000 DM auf 40 200 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen unter C. II. in Nr. 5 Kriegsgräberbetreuung durch Jugendgruppen der Ansatz von 150 000 DM um 200 000 DM auf 350 000 DM erhöht. Bonn, den 9. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 323 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 650 Anlage, 1071). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 01 — Bundesministerium für Familien-und Jugendfragen — In Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan — (Drucksache 650 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 40 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 45 000 000 DM erhöht. Im letzten Absatz der Erläuterungen wird der Umfang der Ermächtigung, Verpflichtungen für künftige Rechnungsjahre einzugehen, von 15 Millionen DM auf 10 Millionen DM vermindert. Bonn, den 9. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 14 Umdruck 332 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1959 3973 des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung (Drucksachen 650 Anlage, 1063). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 14 02 — Allgemeine Ausgaben — 1. Folgender neuer Tit. 605 wird eingefügt: „Titel 605 Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse an Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 605 Bei der Aufstellung der Bundeswehr hat es sich nicht vermeiden lassen, niedrig besoldete Angehörige der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung bei gleichzeitigem Fortfall der Trennungsentschädigung in Wohnungen einzuweisen, die für die Mieter nach deren Einkommen zu teuer sind. Um eine unzumutbare Belastung der Mieter zu vermeiden, ist für eine Übergangszeit bis zum 31. März 1961 die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen vorgesehen. Entsprechende Richtlinien werden vom Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern, der Finanzen, für Wohnungsbau und für wirtschaftlichen Besitz der Bundes erlassen. Da die Höhe der benötigten Mittel im Augenblick noch nicht zu übersehen ist, wird der Titel als Leertitel ausgebracht. Die Ausgaben werden überplanmäßig unter Einsparung an anderer Stelle geleistet." Zu Kap. 14 10 — Verpflegung —2. In Tit. 303 — Truppenverpflegung und Verpflegungszuschüsse a) Kasten der Truppenverpflegung — (Drucksache 650 Anlage S. 104) wird der Ansatz von 63 575 000 DM um 4 148 000 DM auf 67 723 000 DM erhöht. Die Erläuterungen zu Tit. 303 a) werden wie folgt geändert: a) Der erste Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Die Verpflegungskosten für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden durch Besoldungsabzug von z. Z. 2,50 DM, ab 1. August 1959 von 2,75 DM je Kopf und Tag gedeckt. Der Besoldungsabzug wird bei Tit. 15a vereinnahmt. Die Wehrpflichtigen erhalten unentgeltlich Verpflegung." b) Nr. 2 unter „Veranschlagt sind" erhält folgende Fassung: „Verpflegungskosten für Wehrsoldempfänger, und zwar für 68 000 Soldaten für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1959 zu 2,50 DM und ab 1. August 1959 zu 2,75 DM täglich 66 198 000 DM". Als Ausgleich wird bei Kap. 14 23 — Fürsorge —3. in Tit. 111 - Versicherungsbeiträge für ausscheidende Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit — (Drucksache 650 Anlage S. 252) der Ansatz von 25 463 900 DM um 4 148 000 DM auf 21 315 900 DM gekürzt. Die Erläuterungen sind entsprechend zu berichtigen. Bonn, den 10. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Frau Abgeordnete Lüders.


Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht meine Absicht, hier noch einmal alles das zu betonen, was die Vorredner ausgeführt haben. Ich möchte aber doch unterstreichen, was der letzte Redner — meines Erachtens mit vollem Recht — gesagt hat: daß, je länger, je mehr, das Familienministerium seine Aufgabe darin zu sehen scheint, Geld zu



Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
geben. Mit Geld ist es nämlich nicht getan. Gerade dieses Ministerium hat die Aufgabe, die ethischen, die sittlichen, die moralischen Grundlagen unseres Volkes zu festigen. Geld von anderer Leut's Kassen auszugeben, ist sehr leicht. Es ist auch richtig, was der erste Redner gesagt hat, daß dadurch mancher Jugendliche dazu verleitet wird, in erster Linie darauf zu sehen, ob und was für ihn oder seine Organisation im Rahmen des Bundesjugendplanes sozusagen herausgeschlagen werden kann. Diese Entwicklung betrachten wir mit großer Sorge.
Ich möchte jetzt mit Erlaubnis des Herrn Ministers Wuermeling einige Fragen an ihn richten, auf die ich sehr gern eine Antwort hätte, und zwar nicht eine Antwort mit juristischen Verklausulierungen, sondern eine ganz einfache, sachliche und klare Antwort. Bisher ist es mir nicht gelungen, eine solche Antwort zu erhalten, Herr Minister, sondern Sie haben sich immer ganz geschickt — das gebe ich gern zu — um die Antwort herumgedreht, oder Sie haben die Antwort auf andere geschoben, die angeblich „zuständig" sein sollen. Wenn ich das Wort „zuständig" in solchen Zusammenhängen höre, dann wird mir schon vollkommen schwach.

(Heiterkeit.)

Mit dem Wort „zuständig" kann man alles und nichts machen, genauso gut wie man alles und nichts in den Behörden — meistens macht man nichts — mit dem Wort „tunlichst" machen kann.

(Erneute Heiterkeit und Beifall.)

Wir wissen doch alle, was damit gemeint ist. „Tunlichst" heißt: nie, „tunlichst" heißt: bestenfalls dann, wenn es den zunächst interessierten Behörden paßt, etwas zu tun. Ob sie dann das tun, was das Parlament, oft uni sono, möchte, ist eine ganz andere Frage. Tun Sie mir den Gefallen und versuchen Sie nicht, die „Zuständigkeit" für die von mir gewünschten Antworten auf andere Leute abzudrehen. Ich bin alt und erfahren genug, Herr Minister, um darauf nicht hereinzufallen. Ich habe bisher meistens dazu geschwiegen, weil ich den Streit nicht liebe. Aber mal hat es ja geschnappt, auch mit meiner Geduld.

(Heiterkeit.)

Sagen Sie mir bitte, Herr Minister, wie es steht. Wir fanden bei der Gründung Ihres Ministeriums und finden jetzt erneut bei der Vorlage Ihres neuen Etats unter Ihren Aufgaben folgendes: Kraftvolle Förderung eines familiengerechten Wohnungsbaus unter vordringlicher Berücksichtigung größerer Familien und „insbesondere die Mitwirkung bei der Schaffung eines Ehe- und Familienrechts, das der besonderen Aufgabe von Mann und Frau in der Familie Rechnung trägt". Es kommt bloß darauf an, was man unter der „besonderen Aufgabe" versteht.

(Heiterkeit.)

Ich möchte gern fragen, Herr Minister: Was haben Sie für den „familiengerechten Wohnungsbau", der eigentlich nicht ihre Angelegenheit ist, getan? Ich merke davon nichts; aber darauf komme ich später noch. Es geht Ihnen da ähnlich wie Ihrem
Kollegen Lübke, der einen ganz wunderschönen Plan für die Vorratswirtschaft vorgelegt hat, uns aber nicht sagt, wo die Leute eigentlich mit den Vorräten hin sollen; denn in den Wohnungen ist kein Platz dafür. Aber diese Sache frage ich dann Herrn Lübke bei seinem Etat. Für den familiengerechten Wohnungsbau könnte man sehr viel tun, Herr Minister, wenn man einen tiefen Einblick in die Wohnungssituation und in die Lage der minderbemittelten und der noch ärmeren Bevölkerungsschichten hätte. Ich bin mir nicht ganz klar darüber, ob Sie ihn haben.
Sagen Sie bitte, was verstehen Sie eigentlich unter der „Mitwirkung bei der Schaffung eines Ehe-und Familienrechts, das der besonderen Aufgabe von Mann und Frau in der Familie Rechnung trägt"?
Sie erwähnen in ihren schriftlichen Ausführungen auch immer wieder, daß Sie eine enge Zusammenarbeit mit anderen Ministerien hätten. Hier hätten Sie z. B. jahrelang die Gelegenheit gehabt, mit dem Justizministerium und dem Rechtsausschuß sehr eng zusammenzuarbeiten. Ich habe nichts davon gemerkt. Vielleicht bin ich Alters wegen nicht mehr imstande, recht zu hören und recht zu verstehen. Aber ich brauchte gar nicht verstehen zu können; denn meistens hatten Sie eine Vertreterin Ihres Ministeriums überhaupt nicht im Unterausschuß für das Familienrecht, und wenn diese einmal dagewesen ist, dann hat sie sich als Trappistin betätigt. Sie hat kein Wort gesagt, ganz im Gegensatz zu der ausgezeichneten Vertretung des Ministeriums des Innern, dessen Referentinnen intensiv und ständig an der Arbeit teilgenommen haben. Mir scheint, Sie hätten reichlich Gelegenheit gehabt, in der Auseinandersetzung mit uns, die wir dafür zuständig sind, Ihre Auffassungen von Ehe- und Familienrecht zur Geltung zu bringen, statt sich darauf zu beschränken, sie in Versammlungen vorzutragen, in denen es nachher sehr häufig an der Diskussion fehlt. „Roma locuta causa finita" ist aber für dieses Gebiet völlig unangebracht.

(Beifall bei der FDP.)

Also, vielleicht sagen Sie uns, warum Ihre Vertreterin so sehr selten dagewesen ist und, wenn sie dagewesen ist, geschwiegen hat.
Das Bundesministerium für Familienfragen — so sagen Sie — ist vor allem an der Durchführung des Art. 6 und des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes beteiligt. Ich habe nichts davon gemerkt, höchstens in Ihren Reden, in denen Sie sich zu unserer Auffassung über Art. 3 in negativem Sinne geäußert haben. Was haben Sie für die sogenannte Halbfamilie getan? Mir ist nichts bekannt. Die Kinder und Jugendlichen in solchen Halbfamilien, Herr Minister, sind bekanntlich ganz besonders gefährdet. Wenn Sie das nicht meinen, dann können Sie auch nicht gegen die Berufstätigkeit der Frau polemisieren; denn die Frau wird da ganz besonders stark eingespannt. Um die Halbfamilien .ist es meistens oder sehr häufig, sagen wir vorsichtig, materiell viel schlechter bestellt als um die Vollfamilien. Deshalb sind sie weniger zahlungskräftig, Herr Minister, nicht zahlungskräftig genug, um ge-



Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
nügend Wohnraum nehmen und die erforderlichen Mieten zahlen zu können.

(Beifall bei der FDP und der SPD.)

Aber Sie wollen doch gerade für die Familien ganz besonders in bezug auf die Wohnungen sorgen.
Wir wissen eigentlich schon lange, daß zu kleine Wohnungen die Kinder auf die Straße treiben und, wenn sie sie nicht auf die Straße treiben, ganz bestimmt den häuslichen Frieden gefährden. Auch wir sind für Kinder, und wir sind auch für viele Kinder in der Familie. Wir waren sieben, und es ist bis auf mich, die ich angeblich entgleist bin, ganz gut gegangen.

(Heiterkeit.)

Aber Kinder wollen Raum. haben. Wenn Kinder in solchen Wohnungen aufwachsen, wie wir sie leider häufig besitzen, dann haben Sie, Herr Minister, allen Anlaß, Ihre Behauptung, daß Sie für familiengerechte Wohnungen sorgen wollen, mit Energie in die Tat umzusetzen.
Diese Kinder sind in zu engen Wohnungen nicht nur physisch gefährdet. Sie sind auch sittlich sehr gefährdet. Ich bin in meiner Jugend mehrere Jahre Wohnungspflegerin der Stadt Charlottenburg gewesen. Ich war die erste dieses Zeichens in ganz Deutschland. Wer einmal Wohnungspflegerin oder Fürsorgerin war, was ich auch ein paar Jahre war, der, Herr Minister, weiß, welche sittliche Gefährdung die Kinder in diesen Wohnungen, in denen womöglich noch Untermieter vorhanden sind, täglich bedroht.
In welcher Weise haben Sie sich mit Ihrem besonderen Interesse bei der Ferienverschickung Berliner Kinder betätigt? Ich habe auch davon nichts bemerkt. Aber vielleicht können Sie darüber Auskunft geben.
Anfänglich sind Sie nur als Familienminister eingesetzt worden. Späterhin ist die ganze Jugendfürsorge aus dem Ministerium des Innern - „Halb zog sie ihn, halb sank er hin" — auf Sie übergegangen. Damit haben Sie eine Verantwortung für Millionen von Jugendlichen übernommen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was Herr Kollege Schild gesagt hat: Geld allein tut es nicht, so wichtig es auch für die Förderung der Interessen und der geistigen und seelischen Gesundheit der Jugendlichen ist.
Die große soziale Bedeutung, die das Ministerium haben könnte — ich sage ausdrücklich: haben könnte —, leugnet natürlich niemand. Aber wir merken von dieser sozialen Bedeutung in der Praxis nicht viel. Der Bundeskanzler hat im November 1957 Ihr Ministerium, Herr Minister, „das sozialste Ministerium, das ich mir denken kann", genannt. Damals ist der Herr Bundeskanzler auf diesem Gebiet bescheidener gewesen, als er heute auf manchen anderen Gebieten ist.
Diese soziale Bedeutung verlangt auch die Frage des Schutzes der Jugend gegen die zahlreichen sittlichen Gefahren, denen sie auf Schritt und Tritt ausgesetzt ist. Auch das hat der Bundeskanzler mit Nachdruck verlangt, indem er ausdrücklich erklärte:
„Ganz besonders muß die Förderung und der Schutz der heranwachsenden Jugend gelten." Nun, Herr Minister, nach Zeitungsnotizen — ich habe es nicht nachprüfen können — sollen allein in Nordrhein-Westfalen 16 000 Jugendliche in Fürsorgeerziehung sein. Im Bundesgebiet sollen es 60 000 sein. Herr Minister, versuchen Sie nicht, mir zu sagen, dafür sei das Ministerium des Innern oder das Justizministerium zuständig. Damit kommen Sie nicht weiter. Sie haben mit die Verantwortung dafür, wie 16 000 Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und 60 000 im Bundesgebiet auf diese Weise ihr Leben oder mindestens ihre Jugend verbringen.
Unter den Fürsorgebedürftigen, die in solche Anstalten mehr oder .weniger zwangsweise eingewiesen werden, ist der Anteil der weiblichen Jugend ganz besonders groß. Der häufigste Anlaß zu dem Abrutschen weiblicher Jugendlicher liegt, das wird immer wieder festgestellt, in ihrer sexuellen Verwahrlosung. Die Knaben begehen Eigentumsdelikte — das finden die Leute heute gar nicht mehr so schlimm — oder sind Arbeitsbummler. Bei den Mädchen aber liegt nach meinen Erfahrungen die Gefahr viel tiefer, und sie ist nicht nur eine Gefahr für die Mädchen, die in jungen Jahren abrutschen, sondern es besteht die Gefahr, daß dieses Abgerutschtsein sich für das ganze Leben dieser Mädchen auswirkt, auch auf ihre Haltung zur Familie und zu Kindern überhaupt. Wer diese Mädchen kennt -ich habe bei meiner Tätigkeit bei der Zivilverwaltung in Belgien die intensivsten Erfahrungen mit diesem Kreise vonabgerutschten weiblichen Jugendlichen zu Tausenden gemacht —, weiß, wie sehr sich der Keim einer familienfeindlichen und Kinder ablehnenden Einstellung aus dem sexuell verlotterten Vorleben eines Mädchens auf ihre ganze Zukunft auswirkt. Diese Gefahr müßte Ihnen, Herr Minister, doch längst bekannt sein.
Es wird Ihnen bekannt sein, daß der Reichstag zum Schutze der Mädchen besonders gegen sexuelle Verwahrlosung immer wieder um den Erlaß eines Bewahrungsgesetzes bemüht gewesen ist. Soviel ich weiß, haben ,auch Sie in persönlichen Besprechungen Ihr großes Interesse an dem Erlaß eines solchen Gesetzes bekundet. Sagen Sie bitte: warum legen Sie es nicht vor? Warum verhandeln Sie nicht mit uns direkt über dieses Problem? Es gibt Vorbilder genug für ein solches Bewahrungsgesetz. Wo bleibt der Entwurf?
Das Familienministerium hat meines Erachtens als erstes Ministerium die Pflicht, der sittlichen Verwahrlosung und auch schon der Gefährdung vorzubeugen. Davon merken wir aber bei Ihrem Ministerium nichts. Im Gegenteil; Sie scheinen die Augen zu verschließen vor den systematisch geförderten Methoden offenkundiger Gefährdung der Jugend durch skrupellose Ausbeutung ihrer Unerfahrenheit und die materiellen Versuchungen, von denen sie umgeben ist, und zwar umgeben ist durch die Erwachsenen, durch ihre Umwelt, durch die geringe Geborgenheit, die sie in der Familie haben. Mit dem etwas rührend sentimentalen Wort „Nestwärme" ist sehr wenig getan. Nester fliegen manchmal von den Bäumen herunter.



Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
Herr Minister, neunzig Prozent der jugendlichen Verbrecher sollen aus zerstörten Familien stammen. Das ist etwas, was jeden Menschen, der überhaupt ein Interesse an der Erhaltung von Familie und Staat hat, auf das tiefste erschrecken und zu wachsamer Abwehr aufrufen muß. Aber auch davon merke ich nichts. Sie sprechen viel über das Unglück in und aus zerstörten Familien. Aber was tun Sie dagegen? Reden allein, Herr Minister, sind wunderschön, jeder von uns kann sie mehr oder weniger gut halten — auch Sie —, jeder von uns hält sie mehr oder weniger oft — Sie sehr oft, das ist Ihr gutes Recht —; aber diese Reden nützen natürlich gar nichts. Denn die Mütter und Väter aus den zerstörten Familien pflegen ja nicht Arm in Arm in Ihre Versammlungen zu kommen. Auch mit steuerlichen Erleichterungen für kinderreiche Familien allein ist es nicht getan.
Um zu wissen, wozu der notwendige Schutz der gefährdeten Jugend verpflichtet, muß man tiefer in die Gefahrenzone einsteigen, in der sich die gesamte Jugend, auch die Jugend der sogenannten besseren Kreise, befindet. Es ist erschreckend, wie sehr die völlige moralische Apathie gegenüber der persönlich-menschlichen Verwahrlosung in den sogenannten besseren Kreisen zugenommen hat. Ich erwähnte schon vorhin meine Tätigkeit als Wohnungspflegerin. Verehrte Anwesende! Das, was wir heute in Hunderten und Tausenden von Fällen an den Jugendlichen der sogenannten besseren und gebildeten Kreise erleben, ist mir früher in der Arbeiterschaft im Nordosten und im Süden Berlins nicht vorgekommen. Da wußten der Vater und die Mutter ohne einen Familienminister sehr genau, wie man damit fertig wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Vor allen Dingen hatten die Erwachsenen, hatten die Eltern selber eine ganz andere Einstellung zu dem, was sittlich erlaubt ist.

(Abg. Wacher: Es ist doch nicht Sache des Familienministers, darüber zu wachen!)

— Nein? Was ist denn seine Sache ? — Das wissen Sie nicht. Sie sind doch seine nächsten Freunde; da müßten Sie es doch wissen! Wenn der Schutz der Jugendlichen auch vor den Gefahren, die ihnen durch die Erwachsenen und selbst durch die eigenen Eltern drohen, nicht Sache des Familienministers ist, der soviel davon redet, dann soll er spätestens morgen nach Hause gehen!

(Beifall bei der FDP und der SPD. — Abg. Schröter [Berlin] : Heute schon!)

Dann hat er weder Anspruch auf die Gelder aus dem Steuersäckel, noch hat er einen Anspruch darauf, behaupten zu können, daß er diese Aufgaben durchführen will. Aber dann soll er sich darüber mit dem Herrn Bundeskanzler auseinandersetzen, der ihm ehedem expressis verbis diese Aufgaben bestätigt und ihn dafür verpflichtet hat. Doch das ist nicht meine Angelegenheit.
Ich glaube also, wir können die Verantwortung als Eltern, als Erwachsene für die Jugendlichen nicht gut von uns abschieben und immer nur behaupten: das sind die anderen, das sind die schlecht Erzogenen. Wir sind — nehmen Sie es mir nicht übel — mindestens so schlecht erzogen.
Etwas, was nicht Ihr Ressort, Herr Minister, speziell betrifft und für die Erziehung der Kinder von großer Bedeutung ist, wenn man ihnen die berühmte „Nestwärme" geben will, ist die Frage der beruflichen Tätigkeit der Frau. Sie wissen, daß wir keine Freunde der Berufstätigkeit verheirateter oder unverheirateter Frauen mit Kindern sind. Sie wissen genausogut wie wir, daß wir sie nicht einfach mir nichts dir nichts abschaffen können. Aber haben Sie sich einmal in diesem Zusammenhang mit der Frage der Halbtagsschicht für Frauen befaßt? Da könnten Sie unendlich viel Segen stiften. Vielleicht geben Sie dem Ministerium Ihres Kollegen von der Arbeit einmal einen merkbaren Schubs, damit er sich in dieser Frage intensiv bemüht.
Zum Schluß, Herr Minister, eine sehr ernste Frage, die ich früher schon bei der Beratung des Ministeriums des Innern angeschnitten habe. Ich bin dabei zwar auf sehr weitgehende Zustimmung des Hauses gestoßen; aber leider hat kein Ministerium irgend etwas in der Angelegenheit getan. Was tun Sie, um der ständigen Zunahme von Unternehmungen zu steuern, aus denen nicht zuletzt für die heranwachsende Jugend, und zwar auch die männliche, schwerste sittliche Gefahren entstehen! Sie behaupten, mit anderen Ministern eng zusammenzuarbeiten. Ich glaube das gern, möchte aber hören, wie Sie das beim Justizministerium getan haben, um die Wiedereinführung des von den Nazis gestrichenen § 17 in das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zu erreichen. Darum sollten Sie sich einmal kümmern. Ich will ja nicht, daß Sie zu tief in die Praxis einsteigen, aber mir scheint doch, daß Sie zu wenig orientiert sind und daß auch Ihre Frau Staatssekretärin — die ich sehr schätze - von den Dingen eine verhältnismäßig unklare Vorstellung hat.

(Widerspruch in der Mitte.)

— Ich glaube das, weil sie neulich meine Frage so unter vier Augen, was sie von den Apartment-Häusern denke, ein wenig mißverstanden oder überhaupt nicht verstanden hat. Sie meinte nämlich, daß sich diese Frage auf die Wohnungen für Junggesellen beziehe und daß das doch Angelegenheit des Herrn Wohnungsbauministers sei. Ich wollte sie nun nicht aus ihren Illusionen reißen. Man soll so junge Menschen nicht in ein Gebiet einführen, das ihnen bisher vollkommen ferngelegen hat.

(Heiterkeit.)

Aber mir scheint doch, Frau Staatssekretärin, es ist dringend notwendig, daß auch Sie sich einmal über dieses Gebiet sehr intensiv orientieren. Ich bin gern bereit, Ihnen das Material von über 30 Jahren parlamentarischer und politischer Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Dann werden Ihnen die Augen übergehen, und Sie werden wissen, daß das heute benutzte Wort ,,Apartment-Häuser" nichts anderes ist als eine ganz infame Unwahrhaftigkeit in der Bezeichnung. Man soll sich doch nicht einbilden, daß wir nicht wüßten, was damit gemeint ist. Besonders müßte das eigentlich auch jemand aus dem Familienministerium wissen.



Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
Was haben Sie in der Zusammenarbeit gegen die ständige Zunahme des gesetzwidrigen Betriebes von sogenannten Apartment-Häusern getan? Was haben Sie .getan, um der Ausbeutung in diesen Häusern zu steuern? Sie wissen, wie beide christlichen Kirchen mit aller Energie dagegen Stellung nehmen. Angeblich arbeiten Sie schon lange mit den christlichen Kirchen zusammen. Haben Sie einmal die Voten gelegentlich des Karlsruher Versuchs durchgelesen, dort ein Apartment-Haus zu bauen? Sprechen Sie einmal mit meiner Parteifreundin, der Stadträtin Schöpf in Karlsruhe, der es als einziger gelungen ist, so energisch gegen diesen Bau vorzugehen, daß ihn schließlich sämtliche Stadtvertreter, die voerst dafür waren, abgelehnt haben. Dann ist er unterblieben. Es gibt nämlich andere Mittel, dagegen vorzugehen. Sie sind nicht polizeilicher Natur, sie sind aber auch nicht eine verschleierte Kasernierung in der Weise, wie das in den Apartment-Häusern der Fall ist. Also beide christlichen Kirchen stehen auf unserem Standpunkt. Ich hoffe, Sie wissen das.
Sie wissen hoffentlich auch von den schweren Klagen der Eltern und der Lehrerschaft in dieser Frage und von den jungen Mädchen, die in das Ausland gelockt werden. Arbeiten Sie mit dem betreffenden Ministerium zusammen? Arbeiten Sie mit dem „Deutschen Nationalkomitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels" zusammen? Ich weiß nicht, ob Sie es überhaupt kennen, aber ich will Ihnen gern dabei behilflich sein. Man kann sich nicht mit juristischen Kniffen um die Tatsache des Mädchenhandels herumdrücken. Er besteht; daran ist kein Zweifel, und wer das nicht glaubt, der kennt einfach die Tatbestände nicht oder scheint die Augen vor den Berichten verschließen zu wollen. Also das Nationalkomitee empfehle ich Ihnen sehr dringend.
Wie steht es in der Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium gegen die sittliche Gefährdung der Jugend? Die Zusammenballung deutscher und ausländischer Truppen gefährdet die Jugend sehr stark, und diese Gefährdung nimmt bekanntlich immer mehr zu. Was tun Sie im Interesse der 68 000 minderjährigen unehelichen Besatzungskinder? Sie werden mir sagen: Sache des Justizoder des Verteidigungsministeriums oder des Innenministeriums! Nein, Herr Minister, Sie haben sich auf ein sehr gefährliches Ministerium eingelassen, besonders mit der Behauptung, daß Sie mit allen zusammenarbeiten. Wollen Sie mir einmal sagen, was Sie zum Schutze dieser Besatzungskinder tun? Auch bei ihnen kann man sich nicht mit der Bezahlung von Alimenten, die ja in Zehntausenden von Fällen gar nicht beitreibbar sind, beruhigen. Wir zahlen sie dann aus unseren Taschen!

(Zuruf von der CDU/CSU: Meistens überhaupt nicht!)

— Sie haben ganz recht.
Sagen Sie bitte, was tun Sie für die Durchführung der internationalen Konvention von 1949, der auch Deutschland beigetreten ist? Was tun Sie gegen die auch in anderen Ländern, z. B. in Dänemark, mit Schrecken beobachtete Zunahme der männlichen
Prostitution? Mein Interesse gilt so gut den Männern wie den Frauen

(Lachen bei der CDU/CSU)

und nicht etwa nur den Mädchen, sondern auch den Jungen.

(Erneutes Lachen bei der CDU/CSU.)

— Zum Lachen ist das gar nicht, absolut nicht! Schon damals, als ich zum Etat des Bundesministeriums des Innern sprach, hat einer Ihrer Kollegen geglaubt, das sei eine lachhafte Angelegenheit. Da irrt er sich! Aber der Herr Minister könnte vielleicht einmal etwas tun — das ist eine Erziehungsaufgabe —, um einige Ihrer Kollegen darüber aufzuklären, wo hier das Lachhafte aufhört.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

Für mich fängt das Lachhafte gar nicht erst an. Sie sollten nicht, nur weil Sie Männer sind, glauben, diese Dinge leichtnehmen zu können. Wir werden uns dagegen wehren, und ich werde mich bis zum letzten Atemzug dagegen wehren, daß diese Zustände so bleiben, wie sie sind, daß nämlich gegen das Gesetz gehandelt wird und alle zu feige sind, es deutlich zu sagen. Ich fürchte mich gar nicht,

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

weder vor einem Parlament noch vor einer Regierung, noch vor einem Spezialministerium. Ich habe mich nie gefürchtet! Wenn wir Frauen uns gefürchtet hätten, meine Damen und Herren, wäre das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten niemals durchgekommen; denn dann hätten alle die mit Erfolg dagegen gestimmt, die zu feige waren.
Es ist nun einmal so — nehmen Sie es mir nicht übel, meine männlichen Kollegen —: der größere moralische Mut liegt, wenn es bedenklich wird, bei den Frauen. Sie sind auch weniger interessiert daran, durch Konzessionen aller Art Mandate für sich zu erwerben oder zu erhalten.
Lesen Sie also, Herr Minister, alle diese Berichte! Vielleicht beschäftigen Sie sich dann auch einmal mit der erschreckenden Zunahme des Alkoholgenusses unter der Jugend. Wir können Ihnen auch da sehr gute Adressen geben. Setzen Sie sich mit Bremen und Hamburg in Verbindung! Da werden Sie einiges hören. Es kann doch nicht so gehen, daß man einfach Vogel Strauß spielt — ich will nichts gegen den Verteidigungsminister sagen; der ist ja keiner; der guckt nach oben und nicht nach unten —;

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der SPD)

vielmehr muß man den Mut haben, die Dinge anzupacken, auch wenn es einem unangenehm ist, auch wenn man vielleicht auf Schwierigkeiten in der Fraktion stößt. Ob das letztere bei Ihnen der Fall ist, weiß ich nicht.
Was auf dem Gebiete der Gefährdung der weiblichen und der männlichen Jugend durch die von mir angedeuteten gesetzwidrigen Einrichtungen vorgeht, könnten Sie, glaube ich, ganz gut aus dem Prozeß erfahren, der seinerzeit in Hannover geführt worden ist, ferner aus den Zuständen in Frankfurt,



Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
in Düsseldorf und in Essen, ja auch in den kleinen Gemeinden der Pfalz. Die Vorgänge in Karlsruhe beweisen, daß man, wenn man den nötigen Schneid und Mut hat, diese Gefahren abbiegen kann, ehe das ganze Malheur geschehen ist.
Herr Minister, ich habe unbegrenztes Vertrauen zu Ihnen, nämlich das Vertrauen, daß Sie Ihr Ministerium erhalten und in Ihrer Hand behalten wollen. Dieses Vertrauen rechtfertigen Sie aber für mich erst dann, wenn Sie mir genaue Auskunft auf meine Fragen geben.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Frau Abgeordnete Welter (Aachen).