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    Deutscher Bundestag 72. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — a) Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 1061, zu 1061) Dr. Bleiß (SPD) 3853 B, 3872 C, 3874 C, 3885 A Ritzel (SPD) . 3856 B, 3871 B, 3872 A Rademacher (FDP) . . 3858 D, 3871 A, 3875 C, 3884 A Eisenmann (FDP) . . . 3864 C, 3872 D Ramms (FDP) 3868 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3870 B, 3871 B, 3874 C Brück (CDU/CSU) 3876 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 3879 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 3884 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 3884 C b) Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache 1068) 3885 C c) Einzelplan 27, Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 1069) 3885 D d) Einzelplan 28, Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache 1070) 3885 D e) Einzelplan 32, Bundesschuld (Drucksachen 1073, zu 1073) 3886 A f) Einzelplan 35, Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 1075) 3886 B g) Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksache 1077) . . . . 3886 B h) Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 1074, zu 1074) Kreitmeyer (FDP) 3886 D Nächste Sitzung 3887 C Anlagen 3889 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1959 3853 72. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29.6. Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31.7. Bettgenhäuser 5. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Blachstein 5. 6. Dr. Bucerius 5. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Conrad 5. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 5. 6. Drachsler 5. 6. Dröscher 5. 6. Eilers (Oldenburg) 5. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Friedensburg 5.6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8.6. Fuchs 5.6. Dr. Furler 5. 6. Geiger (München) 5.6. Geritzmann 5. 6. Glahn 5.6. Dr. Gleissner (München) 20.6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Heiland 5.6. Dr. Hesberg 27. 6. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 6. Hörauf 5.6. Illerhaus 5. 6. Dr. Jaeger 6. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30.6. Dr. Jordan 5. 6. Frau Kalinke 5. 6. Köhler 4. 7. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Kühlthau 26.6. Dr. Leiske 5. 6. Leukert 12. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Matthes 15. 6. Dr. Mende 5. 6. Metzger 5. 6. Munzinger 5. 6. Müser 5. 6. Neuburger 5. 6. Pernoll 20. 6. Dr. Pferdmenges 13. 6. Probst (Freiburg) 8. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schäfer 5. 6. Scharnberg 5. 6. Scheel 5.6. Dr. Schmid (Frankfurt) 5. 6. Schultz 9. 6. Seuffert 5. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Frau Dr. Steinbiß 5. 6. Stierle 5. 6. Theis 12. 6. Unertl 5. 6. Wagner 5. 6. Dr. Will 5. 6. Wittmer-Eigenbrodt 12. 6. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 10.6. Gedat 10.6. Freiherr zu Guttenberg 10. 6. Heye 12. 6. Dr. Kliesing (Honnef) 10. 6. Dr. Kopf 10.6. Frau Schmitt (Fulda) 10.6. Stingl 10. 6. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650), hier: Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte. Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stecker Im Einzelplan 35 sind die Mittel veranschlagt für 1. Besatzungskosten und Auftragsausgaben in Berlin (Teil A), 2. Verteidigungshilfe (Teil B), 3. Verteidigungsaufwand, der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik und in Berlin entsteht (Teil C) . Die Ausgaben in den Kap. 35 02 bis 35 04 unterliegen nicht dem deutschen Haushaltsrecht; insoweit gilt Besatzungsrecht, und die Ansätze gehen auf Anforderungen der Besatzungsmächte in Berlin zurück. Da die Anforderungen für 1959 noch nicht vorliegen, sind die alliierten Haushaltsansätze des Vorjahres den Schätzungen zugrunde gelegt. Der Entwurf weist in den Kap. 35 02 und 35 03 Minderausgaben in Höhe von 3 831 100 DM und 2 552 200 DM gegenüber dem Vorjahr aus, während im Kap. 35 04 eine Mehrausgabe in Höhe von 16 537 700 DM veranschlagt ist. Diese Mehrausgabe besteht im wesentlichen aus den in Tit. 302 ausgewiesenen Mitteln für Wohnungsbauten der Besatzungsmächte in Berlin. Durch dieses Programm wird von den Alliierten in Anspruch genommener ziviler Wohnraum frei. Im ganzen muß zu dem Ansatz für Besatzungskosten in Berlin darauf hingewiesen werden, daß sich durch die derzeitige außenpolitische Situation größere Veränderungen im Laufe des Rechnungsjahres auf der Ausgabenseite ergeben können. Das Kap. 35 05 ist durch Beschluß des Ausschusses neu in den Entwurf eingefügt. Der - einzige 3890 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1959 — Tit. 301 dieses Kapitels weist eine Ausgabe von 141 120 000 DM aus. Es handelt sich um die erste Rate der Zahlungen, die auf Grund der Vereinbarung der Bundesregierung mit der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland vom 3. Oktober 1958 zu leisten sind. Dieses Abkommen ist vom Deutschen Bundestag als Gesetz in 2. und 3. Lesung in seiner 66. Sitzung am 18. März 1959 verabschiedet worden. Die Zahlungen sind noch im Haushaltsjahr 1958 außerplanmäßig geleistet. Auch im Kap. 35 11 a sind durch den Ausschuß wesentliche Änderungen des Entwurfs auf der Ausgabenseite vorgenommen worden. Tit. 311. Hier ist der Ansatz von 40 000 000 DM um 60 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht worden. Diese Erhöhung ist durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes notwendig geworden, nach der die Bundesregierung an die Gemeinden Grundsteuern für in Anspruch genommene Grundstücke abzuführen hat. Bei den 60 000 000 DM handelt es sich um einen laufenden Betrag von 18 000 000 DM, der auch in den kommenden Haushaltsjahren anfallen wird. Der Rest sind einmalige Nachzahlungen aus früheren Jahren. Tit. 323. Der Ansatz ist von 12 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht worden. Die Mittel sollen vor allem dazu dienen, Kreis- und Gemeindestraßen, die viel von ausländischen Streitkräften befahren werden, in einen solchen Zustand zu versetzen, daß Schäden durch Panzer und ähnliche Fahrzeuge gar nicht erst entstehen. Tit. 325. Der Ansatz ist um 10 000 000 DM auf 70 000 000 DM herabgesetzt worden. Diese Verminderung war möglich, weil nach dem jetzigen Stand der Abwicklung der Schadensfälle nach Art. 8 Abs. (15) des Finanzvertrages mit Zahlungsverpflichtungen, die über den jetzigen Ansatz hinausgehen, nicht zu rechnen ist. Nach diesen Veränderungen verbleibt bei den Kap. 35 11 a und 35 11 b gegenüber dem Vorjahr noch eine Minderung des Ausgabenansatzes in Höhe von 75 993 000 DM. Namens des Haushaltsausschusses empfehle ich die Zustimmung zum Einzelplan 35 — Drucksache 1075 —. Bonn, den 1. Juni 1959 Dr. Stecker Anlage 3 Umdruck 260 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksachen 650 Anlage, 1070). Der Bundestag wolle beschließen: Einzelplan 28 wird gestrichen. Bonn, den 2. Juni 1959. Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 261 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 03 —Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen —1. In Tit. 755 — Maßnahmen und Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg vom 27. Oktober 1956, 1. Teilbetrag — (Drucksache 650 Anlage S. 103) werden in den Erläuterungen unter Nr. 1 die Sätze 4 und 5 gestrichen und durch folgenden neuen Satz 4 ersetzt: „Aus diesen Mitteln kann ein Betrag bis zu 100 000 DM für die Vorplanung des 2. Kulturwehres verwendet werden." 2. Es wird folgender neuer Tit. 865 eingefügt: „Titel 865 Neubau eines Seebaggers für Elbe und Nordostseekanal, 1. Teilbetrag 4 300 000 DM". Zu Kap. 12 12 — Kraftfahrtbundesamt in Flensburg-Mürwik —3. In Tit. 600 — Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit und der Geräuschbekämpfung im Straßenverkehr b) Wissenschaftliche Untersuchungen — (Drucksache 650 Anlage S. 320) a) wird der Ansatz von 40 000DM um 350 000DM erhöht auf 390 000 DM; b) werden in der Erläuterung zu Tit. 600b) hinter den Worten „Wissenschaftliche Untersuchungen (ausgenommen die kraftfahrtechnische Forschung) zur Hebung der Verkehrssicherheit insbesondere" die Worte eingefügt: „zur Erforschung der Unfallursachen und". 4. In Tit. 601 — Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle — (Drucksache 650 Anlage S. 321) wird der Ansatz von 2 000 000 DM um 700 000 DM auf 2 700 000 DM erhöht. In der Erläuterung zu Tit. 601 werden die veranschlagten Beträge wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1. his 4 unverändert 600 000 DM 5. Aufklärung durch Filme (Herstellung neuer Verkehrserziehungsfilme, Beschaffung von Kopien vorhandener Filme, Aufnahmen von Verkehrserziehungszenen in den Wochenschauen) 1 275 000 DM 6. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Verkehrsunfälle in der Jugend (Verkehrserziehung Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1959 3891 über die Jugendverbände, Beschaffung von Unterrichts- und Aufklärungsmaterial, Zuschuß an die Jugendliga für Verkehrssicherheit) . . . . . 550 000 DM 7. bis 8. unverändert 225 000 DM 9. Förderung der Verkehrserziehung in der Fernfahrerschule Rieneck 50 000 DM zusammen 2 700 000 DM Bonn, den 2. Juni 1959. Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 268 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 12 Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg-Mürwik —1. In Tit. 600 — Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit und der Geräuschbekämpfung im Straßenverkehr b) Wissenschaftliche Untersuchungen — (Drucksache 650 Anlage S. 320) wird der Ansatz von 40 000 DM um 300 000 DM auf 340 000 DM erhöht. Zugleich sind in den Erläuterungen zu Tit. 600 unter b) hinter den Worten „Wissenschaftliche Untersuchungen (ausgenommen die kraftfahrtechnische Forschung) zur Hebung der Verkehrssicherheit, insbesondere" die Worte einzufügen „zur Erforschung der Unfallursachen und" 2. In Tit. 601 — Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle — (Drucksache 650 Anlage S. 321) wird der Ansatz von 2 000 000 DM um 700 000 DM auf 2 700 000 DM erhöht. Zugleich sind die Erläuterungen zu Tit. 601 wie folgt zu ergänzen: 1 bis 4 unverändert 600 000 DM 5. Aufklärung durch Filme (Herstellung neuer Verkehrserziehungsfilme, Beschaffung von Kopien vorhandener Filme, Aufnahmen von Verkehrserziehungsszenen in die Wochenschauen) 1 275 000 DM 6. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen auf dem Gebiete der Verkehrsunfälle in der Jugend (Verkehrserziehung über die Jugendverbände, Beschaffung von Unterrichts- und Aufklärungsmaterial, Zuschuß an die Jugendliga für Verkehrssicherheit) 550 000 DM 7 bis 8 unverändert 225 000 DM 9. Förderung der Verkehrserziehung in der Fernfahrerschule Rieneck 50 000 DM Zusammen 2 700 000 DM 3. In Tit. 3 Gebühren — (Drucksache 650 Anlage S. 312) wird der Ansatz von 10 562 500 DM um 1 000 000 DM auf 11 562 500 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 279 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 33, Versorgung (Drucksachen 650 Anlage, 1074). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu überprüfen, wieweit ehemalige Berufssoldaten, die Übergangsgehaltsempfänger sind, als Ergänzungsoffiziere oder -unteroffiziere bei dem weiteren Aufbau der NATO-Kontingente der Bundeswehr, der territorialen Landesverteidigung und des zivilen Bevölkerungsschutzes Verwendung finden können. Die Bundesregierung hat dem Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung bis zum 30. September 1959 zu berichten. Bonn, den 2. Juni 1959 Kreitmeyer Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Schoettle, Lenz (Trossingen), Dr. Schild und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 650 Anlage, 1077). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 40 06 — Leistungen des Bundes an den Lastenausgleichsfonds — In Tit. 600 — Zuschüsse an den Ausgleichsfonds — (Drucksache 650 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 287 200 100 DM auf 306 333 400 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Vogel Dr. Conring Giencke Dr. Götz Leicht Niederalt Frau Rösch Dr. Stecker Schoettle Dr. Schäfer Lenz (Trossingen) Kreitmeyer Dr. Schild 3892 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1959 Anlage 8 Umdruck 296 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksachen 650 Anlage, 1073). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 32 01 — Anleihe — In Tit. 92 — Sonderkredit im Zusammenhang mit der Einführung der DM-Währung im Saarland — (Drucksache 1073 S. 2) wird der Ansatz von 660 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 663 000 000 DM erhöht. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 9 Umdruck 306 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 650 Anlage, 1061). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 12 03 — Bundeswasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundeswasserstraßen — In Tit. 755 — Maßnahmen und Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg vom 27. Oktober 1956. 1. Teilbetrag — (Drucksache 650 Anlage S. 103) werden in den Erläuterungen 1. bei Nr. 1 a) im ersten Satz die Worte „Bau eines oder zweier Kulturwehre" ersetzt durch die Worte „Bau von zwei Kulturwehren"; b) die Sätze drei, vier und fünf gestrichen; c) folgende Sätze angefügt: „Mit den Planungsarbeiten für das zweite Kulturwehr soll umgehend begonnen werden. Zu diesem Zweck sind 50 000 DM für Planungsarbeiten vorgesehen."; 2. der zweite Satz des vorletzten Absatzes wird wie folgt neu gefaßt: „Da die Stufe Vogelgrün bereits in Betrieb genommen worden ist, muß im Jahre 1959 mit dem Bau des ersten Kulturwehres und der Planung des zweiten Kulturwehres begonnen werden." Bonn, den 5. Juni 1959 Dr. Kopf Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Dr. Bleyler Bühler Dr. Furler Häussler Hilbert Kraft Kroll Lulay Schüttler Dr. Krone und Fraktion Faller Maier (Freiburg) Ruhnke Schröter (Berlin) Ollenhauer und Fraktion Margulies Dr. Rutschke Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026 Frage 17): Welche amtlichen und privaten Stellen werden bei der Überprüfung von Wehrdienstverweigerern eingeschaltet, um einen Gesamteindruck der Persönlichkeit des Antragstellers zu erhalten? Die Prüfungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer sind verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Da ihre Mitglieder gemäß §§ 26 Abs. 4, 33 Abs. 3 Wehrpflichtgesetz an Weisungen nicht gebunden sind, unterliegt die Entscheidung, welche Maßnahmen sie zur Aufklärung des Sachverhalts ergreifen sollen, ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Es steht ihnen somit frei, Auskünfte von privaten und amtlichen Stellen nach ihrem Ermessen einzuholen. Um jedoch nicht dem Vorwurf einer „Gesinnungsschnüffelei" ausgesetzt zu sein, werden in der Regel andere als vom Antragsteller benannte Zeugen nicht vernommen. Wenn der Antragsteller sich auf Geistliche, Arbeitgeber, frühere Lehrer oder Bürgermeister beruft, entscheidet der Ausschuß, ob eine Auskunft dieser Personen eingeholt oder eine Vernehmung durchgeführt werden soll. Polizeibehörden werden nur eingeschaltet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dort für die Entscheidung erhebliche Tatsachen bekannt sind. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird nicht in jedem Falle verlangt. Dagegen wird beim zuständigen Jugendamt angefragt, ob Vorgänge über einen Antragsteller vorhanden sind; bejahendenfalls werden die Jugendämter um Übersendung der Akten gebeten. Strauß Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Spitzmüller (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 19): Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die vorgesehene Gedenkmünze anläßlich der Rückgliederung der Saar nicht herauszubringen, nachdem laut Pressemeldungen die Vorbereitungsarbeiten dazu bereits abgeschlossen waren? Die Bundesregierung ist der Meinung, daß in viel zu großem Umfang aus besonderen Anlässen Gedenkmarken herausgegeben und Münzprägungen vorgenommen werden und daß man daher diese Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1959 3893 Maßnahmen wesentlich einschränken sollte. Da die für die Saargedenkmünze vorgelegten Entwürfe ohnehin nicht allgemein gefielen, kam das Kabinett zu dem Ergebnis, daß es richtiger wäre, auf die Ausprägung besonderer Gedenkmünzen, die — sollten sie ihren Zweck erfüllen — in großer Anzahl hätten hergestellt werden müssen, zu verzichten. Ich bitte, für die Erwägungen des Kabinetts Verständnis zu haben. Etzel Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 21) : Ich frage den Herrn Bundesverteidigungsminister, ob die Pläne in seinem Ministerium realisiert werden, für die Truppe nach den bisherigen Erfahrungen einen Kampfanzug aus Lodenstoff einzuführen. Für die Bundeswehr ist künftig ein Kampfanzug, bestehend aus Feldbluse und Feldhose aus jagdmeliertem Tuch in lodenähnlicher Ausführung, nebst einer Feldjacke aus Baumwolle mit Einknöpffutter vorgesehen. Der 1956 eingeführte Kampfanzug aus Baumwolle wurde noch vor Aufstellung der Bundeswehr in Anlehnung an die bei den übrigen NATO-Mächten verwendeten Modelle entwickelt, ohne daß er bei der Bundeswehr erprobt werden konnte. Im Verlaufe von zwei Jahren hat sich im allgemeinen Truppengebrauch und insbesondere bei Übungen und Manövern gezeigt, daß der bisherige Kampfanzug den Anforderungen der Truppe nicht genügt: der Stoff ist zu steif und nicht genügend atmungsaktiv; der Kampfanzug ist deshalb bei hohen Temperaturen zu warm und bietet bei niederen Temperaturen keinen ausreichenden Kälteschutz. Der neue Kampfanzug weist diese Mängel nicht mehr auf; er ist im Truppenversuch erprobt und im Modell durch den Herrn Bundespräsidenten genehmigt. Strauß Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 22) : Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, nach welchen Unterlagen auf Antrag einem Leberdiätisten ein monatlicher SteuerFreibetrag von 5 Deutsche Mark zugebilligt wird. Ist der Herr Bundesfinanzminister bereit, die anscheinend sehr veralteten und überholungsbedürftigen Bestimmungen einer Revision zu unterziehen? Die Mehrkosten für die Einhaltung einer Leberdiät werden bei der Besteuerung wie die Kosten einer Krankheit als außergewöhnliche Belastung behandelt. Auf Grund des § 33 des Einkommensteuergesetzes wird wegen der Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen auf Antrag die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Eigenbelastung übersteigt, vom Einkommen abgezogen wird. Die zumutbare Eigenbelastung beträgt nach § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung je nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen 2 v. H. bis 7 v. H. des Einkommens. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Aus Vereinfachungsgründen ist aber in Abschnitt 188 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (Abschnitt 39 Abs. 6 der Lohnsteuer-Richtlinien) zugelassen worden, daß, wenn die Notwendigkeit einer Krankendiät ärztlich bescheinigt wird, als außergewöhnliche Belastungen wegen dieser Krankendiät bestimmte Pauschbeträge ohne Nachweis oder Glaubhaftmachung der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden. Der Pauschbetrag für Leberleiden beträgt 40 DM monatlich. Die steuerliche Auswirkung des Pauschbetrags von 40 DM monatlich ist je nach der Höhe des Einkommens des Steuerpflichtigen verschieden. Hat der Steuerpflichtige monatlich insgesamt keine höheren Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen als 40 DM, so muß er bei Annahme einer zumutbaren Eigenbelastung von 4 v. H. schon einen Arbeitslohn von 975 DM monatlich haben, wenn ihm nur der in der Anfrage bezeichnete steuerfreie Betrag von 5 DM monatlich gewährt werden kann. Es wird diesem Steuerpflichtigen zugemutet, den Unterschied zwischen 40 DM und 5 DM = 35 DM monatlich ohne Inanspruchnahme einer Steuerbegünstigung zu tragen. Hat der Steuerpflichtige in dem gewählten Beispiel einen geringeren Arbeitslohn als 975 DM monatlich, so erhöht sich der steuerfreie Betrag entsprechend, hat er einen höheren Arbeitslohn als 975 DM monatlich, so vermindert sich der steuerfreie Betrag entprechend. Die Bestimmungen sowohl hinsichtlich des Pauschbetrages für Leberdiät als auch der Pauschsätze der zumutbaren Eigenbelastung sind in den letzten Jahren mehrfach überprüft und auch geändert worden. Eine erneute Änderung erscheint mir im Augenblick nicht gerechtfertigt. Etzel Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verteidigung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. 6. 1959, Drucksache 1026, Frage 24) : Was kann die Bundesregierung tun, um zu verhindern, daß bei Manövern der deutschen und stationierten Streitkräfte Düsenflugzeuge größere Städte überfliegen? Was kann sie tun, wenn dieses Überfliegen unvermeidlich sein sollte, um zu erreichen, daß in großer Höhe überflogen wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in deutschen Städten, z. B. kürzlich in Bremen, Beunruhigung dadurch entstand, daß zu nächtlicher Stunde Düsenflugzeuge die Stadt im Tiefflug überflogen haben? 3894 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1959 Für strahlgetriebene Flugzeuge der Stationierungsstreitkräfte und der Bundeswehr war bis zum 21. April 1959 eine Mindestflughöhe von 600 m über Grund befohlen. Durch eine neue Weisung vom 21. April 1959, die für strahlgetriebene Flugzeuge aller Streitkräfte gilt, ist die Mindestflughöhe auf 1500 m über Grund festgesetzt worden. Flüge über Schallgeschwindigkeit dürfen über Land nicht unter 9000 m Höhe ausgeführt werden. Ausnahmen sind nur für besonders befohlene Einsätze zugelassen. Die Flugzeugführer werden laufend zur Beachtung dieser Bestimmungen angehalten. In Abweichung von diesen allgemeinen Vorschriften dürfen bei Manövern und Übungen gem. § 68 Abs. 3 des Bundesleistungsgesetzes Grundstücke in geringerer als zulässiger Höhe überflogen werden. Aus verständlichen Gründen kann auf diese Möglichkeit in Ausnahmefällen nicht verzichtet werden, da der Einsatz tieffliegender Flugzeuge im Zusammenwirken mit den Landstreitkräften geübt werden muß. Größere Ortschaften sollen aber auch bei solchen Übungen nicht in geringer Höhe überflogen werden. Seitens der Bundesregierung dürfte damit das Mögliche getan sein, um das Überfliegen der Städte und dadurch bedingte Störungen der Bevölkerung zu verhindern. Eine Rückfrage bei der Vertretung des Landes Bremen hat nichts darüber ergeben, daß durch tieffliegende Düsenflugzeuge zu nächtlicher Stunde in Bremen eine Beunruhigung der Bevölkerung eingetreten sei. Es wurde lediglich bestätigt, daß einige Düsenflugzeuge an nicht näher bezeichneten Tagen in früher Morgenstunde die Stadt überflogen haben. Strauß
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rüge das Wort. — Fahren Sie bitte fort.


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Danke!
Ich wollte dazu darauf hinweisen, daß die von uns erstrebte Lösung einer Reihe von Problemen, die wir soeben hier gemeinsam angeschnitten haben, auch von Ihnen bejaht wird. Ich hätte es deswegen natürlich lieber, Sie würden einem solchen Ausgabenvolumen zustimmen. Das gilt gerade auch für die Wasserstraßen.
Den größten Umfang in der Diskussion hat natürlich mit Recht die Frage unserer Straßen und des Straßenausbaues eingenommen. Der starke Zuwachs der Motorisierung ist jedem von uns bekannt und auch der Druck, der sich daraus ergibt. Auf der anderen Seite wissen wir genau, welche außerordentlich hohen Anforderungen an den Haushalt und an den Anleihemarkt gestellt werden. Das Straßenbaufinanzierungsgesetz und der dazugehörige Vierjahresplan werden noch vor den Ferien den Bundesrat passieren und nach den Ferien dem Bundestag vorliegen.
Ich möchte dazu eine Bemerkung machen: In der Öffentlichkeit ist der Vorschlag gemacht worden, Herr Kollege Dr. Bleiß, mehr Anleihen zu berücksichtigen, besonders kurzfristige Anleihen von drei bis fünf Jahren, d. h. Anleihen, die in dieser Zeit auch getilgt werden müssen. Diese würden jedoch den Straßenbau durch den Kapitaldienst und die baldige Rückzahlung so belasten, daß dieser Weg, wenn nicht gleichzeitig entsprechend steigende Haushaltsbeträge zur Verfügung stehen, praktisch kein Weg ist, der zu einer Lösung führt.

(Sehr richtig! in der Mitte.)




Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
Langfristige Anleihen, die nach 40 oder 50 Jahren zu tilgen wären, wären natürlich eine andere Sache. Aber man kann auch nur einen bestimmten Teil des Kapitalmarktes gerade für diese Aufgabe in Anspruch nehmen. Bei dem Vierjahresplan, der mit 8 Milliarden abschließt, haben wir brutto ungefähr 800 Millionen, d. h. 200 bis 250 Millionen im Jahr, auf dem Anleihewege aufzunehmen vorgesehen. Das ist nach Auffassung der Leitung der Bundesbank und nach Auffassung auch der übrigen Finanzfachleute das Maximum dessen, was man hier einsetzen kann.

(Abg. Dr. Bleiß: Der Vorschlag ist gemacht worden, um die Zweckentfremdung abzubauen!)

— Sie gebrauchen wieder das Wort „Zweckentfremdung", Herr Kollege Dr. Bleiß. Es ist wirklich keine Freude, sich mit diesem Begriff immer wieder herumzuschlagen. Was nutzt es dem Bundesminister für Verkehr, daß über die Zweckentfremdung gesprochen wird? Was ihn interessiert, ist die Frage, welche Mittel das Hohe Haus ihm bewilligt, und nicht, ob sie zweckentfremdet sind oder nicht.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Er kann bekanntlich nur das ausgeben, was ihm bewilligt wird.
Gerade weil Sie dieses Wort hineinwerfen, darf ich einmal auf folgendes aufmerksam machen: Mir kommt es dabei in erster Linie auf die ständig steigenden Ist-Ausgaben an. Wir haben 1955 478,1 Millionen, 1956 787,4 Millionen, 1957 871 Millionen und 1958 1145 Millionen DM für den Bundesstraßenbau ausgegeben. Darin ist eine große Leistung aller an diesen Aufgaben beteiligten Menschen zu sehen. Gleichzeitig konnten wir die Gesamtausgaben für den Straßenbau — Herr Kollege Müller-Hermann hat schon darauf hingewiesen — von rund 1 Milliarde im Jahre 1950/1951 auf über 4 Milliarden DM im Jahre 1958 steigern. Damit stehen wir nunmehr unter den Ländern der Welt an zweiter Stelle. Ich bitte doch, diese Leistung des gesamten deutschen Volkes nicht immer herabzusetzen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Für ein Volk, das in zwei Teile zerrissen ist, das in 50 Jahren zwei Weltkriege verloren hat, das 12 Millionen Heimatvertriebene aufgenommen und zu versorgen hat, ist es eine ungeheure Leistung, wenn über 4 Milliarden DM im Jahr für den Straßenbau aufgewendet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich bin natürlich durchaus nicht der Meinung, daß wir in unseren Anstrengungen nachlassen und uns auf das Erreichte beschränken sollten. Ich glaube sogar, daß wir nach dem ersten Vierjahresplan, den wir mit 8 Milliarden ausgeworfen haben, in den nachfolgenden beiden Vierjahresplänen versuchen müssen, noch eine Steigerung um je 50 %, also auf je 12 Milliarden, durchzusetzen, um eben den Ausbau der Bundesstraßen so schnell wie möglich durchzuführen.
Aber bedenken Sie bitte, daß bei diesem Ausbauplan in 12 Jahren die Straßenfläche der Bundesstraßen nur um 50 % vergrößert wird, während in der gleichen Zeit die Zahl der Kraftfahrzeuge sich voraussichtlich verdoppeln wird. Das heißt also, daß wir diese Probleme einfach mit unseren Möglichkeiten gar nicht in dem Maße meistern können, wie wir alle es wünschen würden.
Ich möchte nachdrücklich davor warnen, in der Öffentlichkeit so zu tun, als sei das deutsche Volk, als sei irgendeine irgendwie geartete Bundesregierung oder ein irgendwie benannter Bundesverkehrsminister in der Lage, hier Leistungen zu erbringen, die einfach nicht erbracht werden können. Darüber muß man sich doch einmal klar sein, daß es für uns alle ein „non possumus" an den verschiedensten Ecken des Lebens gibt, trotz aller Bemühungen, dieses non possumus so weit wie möglich zurückzustoßen.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Man sollte das eben auch aus der Situation erkennen.
Herr Kollege Müller-Hermann hat ja angedeutet — ich will das wegen der Kürze der Zeit nicht noch besonders unterstreichen —, was wir im Zuge der Flurbereinigung, der Straßen im Interesse der Gemeinden, der Kreise und der Länder zu tun beabsichtigen und wie wir uns bemühen werden, zur Lösung des Problems den Bau der Durchleitungsstraßen in den Groß- und Mittelstädten besser zu finanzieren. Wir haben im Straßenbaufinanzierungsgesetz und dem ersten Vierjahresplan Ansätze, die zweifellos zu sehr guten Ergebnissen führen werden, wenn sie sich durchführen lassen.
Sie müssen aber auch bei dieser Sachlage doch bitte nicht vergessen: Der Bund hat nur für 26 000 km Straßen zu sorgen, die Länder für rund 50 000, die Kreise für rund 50 000 und — nun bitte ich aufzumerken die Gemeinden, von denen wir früher einmal gesagt haben, hier liege eine Schätzung von rund 100 000 km vor für ihre Straßen, die Gemeinden, deren Straßen wir jetzt erstmalig auf Grund einer endlich durchgesetzten statistischen Verordnung in ihrem für Kraftfahrzeuge zugelassenen Straßennetz haben überprüfen können, die Gemeinden haben für 220 000 km zu sorgen, so daß unser Netz nicht, wie man bisher sagte, 250 000 km, sondern 350 000 km umfaßt, soweit es dem motorisierten Straßenverkehr zur Verfügung steht.
Begreifen Sie bitte von hier aus die Einstellung der kommunalen Spitzenverbände zu der von Ihnen so freundlich zerrissenen Verordnung vom 21. März 1956. Die kommunalen Spitzenverbände, dargestellt durch den Deutschen Städtetag, den Deutschen Städtebund, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Landgemeindetag — also Menschen, die schließlich etwas von diesen Dingen verstehen und die die Dinge allerdings aus etwas anderer Sicht als die Straßenbenutzer sehen —, warnen aus Gründen ihrer Sorgen und Belastungen davor, von dieser Verordnung etwa in einem solchen Maß abzuweichen, wie das hier gefordert worden ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?