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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Inhalt: Anteilnahme des Bundestages am Tode von John Foster Dulles 3663 A Begrüßung einer Delegation des Peruani- schen Parlaments 3705 C Mandatsniederlegung des Abg. Graaff und Eintritt des Abg. Dr. Miessner in den Bundestag 3663 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Demmelmeier, Pohle, Menke, Bundesminister Schäffer, Abg. Frau Niggemeyer, Mühlenberg und Vizepräsident Dr. Becker 3663 B Wahl des Abg. Ritzel in den Vorstand des Bundestages . . . . . . . . . . . 3663 B Fragestunde (Drucksache 1026) Frage 1, Abg. Dr. Friedensburg: Gewinnspannen der Banken bei An-und Verkauf von fremden Noten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3664 B, 3665 A, B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3664 D, 3665 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . 3665 C, D, 3666 A Ritzel (SPD) 3665 D, 3666 A Frage 15, Abg. Ritzel: Vertrieb von Schallplatten mit Reden Hitlers, Görings und Goebbels Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3666 B, D, 3667 B Ritzel (SPD) 3666 C, 3667 B Frage 2, Abg. Dr. Friedensburg: Paßkontrollen in den Schlafwagen im Interzonenverkehr Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3667 D, 3668 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3668 A Frage 4, Abg. Dr. Brecht: Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien Lücke, Bundesminister . 3668 C, 3669 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3668 D, 3669 A Frage 5, Abg. Dr. Brecht: Bindungsermächtigungen zugunsten des SBZ-Wohnungsbaues Lücke, Bundesminister . 3669 B, 3670 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Frage 7, Abg. Dr. Bucher: Stalingradfilm „Hunde wollt ihr ewig leben" Strauß, Bundesminister . 3670 B, 3671 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . 3670 D, 3671 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Frage 8, Abg. Dr. Atzenroth: Berechnung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3671 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3671 D Frage 9, Abg. Dr. Menzel: Exporthilfe für den Bau von sechs Passagierdampfern für Sowjetrußland Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3672 A, B Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3672 B, C Frage 10, Abg. Ehren: Uberwachung der Gespräche von Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär . 3672 C Frage 11, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Überwachung von Weineinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3672 D Frage 12, Abg. Seuffert: Maßstäbe für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten des Fahndungsdienstes der Finanzverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3673 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3673 D Frage 13, Abg. Dürr: Fahrplan der Bundesbahn auf der Strecke Blaufelden–Langenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3674 A - Frage 14, Abg. Spitzmüller: Befreiung junger Bauernsöhne vom Wehrdienst Strauß, Bundesminister . 3674 C, 3675 A Spitzmüller (FDP) 3675 A Frage 16, Abg. Kalbitzer: Mißbrauch von Schülerwochenkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3675 B, C, D, 3676 A Kalbitzer (SPD) 3675 C, D Bundesrechtsanwaltsordnung; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1033) Hoogen (CDU/CSU) 3676 A Gesetz über die Tuberkulosehilfe; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1034) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . 3677 B Spitzmüller (FDP) 3678 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3678 B Zehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1035) Kunze (CDU/CSU) 3678 D Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Einspruch des Bundesrates (Drucksache 1087) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein .3679 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 3680 B Wittrock (SPD) 3680 D Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1017) Kinat (Spork) (SPD) 3681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1024) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3682 A Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksache 960); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1081) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 3682 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 934); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1090) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3684 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3684 C Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 818) ; Schriftlicher Bericht des Rechts- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 III ausschusses (Drucksache 1038) Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 3685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksachen 744 [neu], 865); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1105) — Zweite und dritte Beratung — Rademacher (FDP) . . . . . . . 3685 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksache 1097) — Erste Beratung — . . . 3686 C Entwarf eines Zweiten Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saraland (Drucksache 1126) — Erste Beratung — 3686 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 1128) — Erste Beratung -- 3686 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) (Drucksache 1018) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Art. 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierung der in Art. 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 923, 1049) . . . 3687 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Ritzel (SPD) 3687 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3691 D a) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1050) b) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1051) Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 3692 C c) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1052) Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 3693 C d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1053, zu 1053) Gienke (CDU/CSU) . . . . . . 3693 D Erler (SPD) 3694 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3701 C Dr. Bucher (FDP) . . . . 3704 B, 3705 B e) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1054, zu 1054) Dr. Conring (CDU/CSU) 3705 D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3706 A Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) . . 3707 B f) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksache 1055) Niederalt (CDU/CSU) . . . 3708 C, 3732 B Brand (CDU/CSU) . 3710 C, 3727 A, 3737 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3714 B Dr. Schröder, Bundesminister 3717 D, 3718 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 3718 B, 3735 A Dr. Frede (SPD). . . . . 3722 D, 3733 D Pusch (SPD) 3729 A, 3732 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 3730 A, 3734 C Kreitmeyer (FDP) 3731 D Hermsdorf (SPD) 3733 B Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 3736 D Ritzel (SPD) 3737 B, 3740 B Frau Renger (SPD) 3737 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 3738 C, 3740 B Eisenmann (FDP) 3739 B Josten (CDU/CSU) 3740 C Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 3741 B Spitzmüller (FDP) 3742 A Dr. Schäfer (SPD) 3742 C Dr. Anders, Staatssekretär . . 3742 D Frau Korspeter (SPD) 3743 B g) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056) Dr. Schäfer (SPD) 3745 A Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 3746 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 h) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1057) . . 3748 D i) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 3749 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3750 B Weiterberatung vertagt 3751 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3751 D Anlagen 3753 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 69. Sitzung Seite 3643C Zeile 21 statt „Deutschlands" : Europas; Seite 3649 A Zeile 22 statt „45" : 95. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Eilers (Oldenburg) 3. 6. Eschmann 3. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Heiland 5. 6. Hörauf 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Frau Kalinke 5. 6. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Lohmar 3. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Dr. Preusker 3. 6. Richarts 3. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 6. Worms 3. 6. b) Urlaubsanträge Bausch 29. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 27. 6. Jaksch 30. 6. Köhler 1. 7. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Matthes 15. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Theis 12. 6. Anlage 2 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - 1. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird in den Erläuterungen der Absatz 4: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- Anlagen zum Stenographischen Bericht zen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 50 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." gestrichen. Zu Kap. A 05 01 - Auswärtiges Amt - 2. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (650 Anlage S. 67) wird ein Ansatz von 50 000 000 DM ausgebracht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 - Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung - (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 - Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen - (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik-und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, wer- 3754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 den nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen . 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 42) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Dr. Vogel, Frau Dr. Rehling zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen 650 Anlage, 1054 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt — In Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird im 4. Absatz der Erläuterung die Bindungsermächti- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3755 gong von 50 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Leverkuehn Dr. Vogel Frau Dr. Rehling Anlage 6 Umdruck 273 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 818, 1038). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden nach dem Wort „Dritten" die Worte eingefügt „ , der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder Sitz im Saarland hat", Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 284 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksachen 960, 1081) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1960/61 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) dem Bundestag zur Beschlußfassung im Herbst 1959 vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 291 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Steinbiß, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —. Folgender neuer Titel wird eingefügt: ,. Titel 657 Zuschuß zur Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle 300 000 DM Die Mittel sind gesperrt und dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 657 Das in der ständig steigenden Zahl wissenschaftlicher Arbeiten geschaffene wertvolle Wissen steht unter den derzeitigen Verhältnissen denen, die es in Praxis und Forschung dringend benötigen, nicht in dem wünschenswerten Umfange zur Verfügung. Der Arzt und häufig auch die Institute oder die Kliniken haben große Schwierigkeiten, auch nur einen Bruchteil dessen zu übersehen, was im Rahmen der ständig wachsenden Ausweitung, Leistungssteigerung, Präzisierung und Spezialisierung in der medizinischen Forschung geschaffen wird. Die Schaffung einer deutschen Nomenklatur der Krankheitsarbeiten und Todesursachen, die als Sammlung einheitlicher Begriffsbestimmungen für einen gleichen medizinischen Tatbestand eine unentbehrliche Voraussetzung ist, die Erfassung und Verwertung der zahlreichen medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Auskunftserteilung an anfragende Ärzte aus Forschung, Klinik und Praxis gehören zu den Aufgaben, die die deutsche medizinische Dokumentationsstelle wahrzunehmen hat." Bonn, den 3. Juni 1959. Dr. Stammberger Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Dr. Reith Frau Bennemann Dr. Schäfer Spitzmüller Frau Korspeter Striebeck Frau Dr. Pannhoff Frau Blohm Ritzel Frau Friese-Korn Anlage 9 2. schriftliche Antwort *) des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61 Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung, Anlage 3. 3756 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist, und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum eine spürbare Arbeitslosigkeit droht? Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers für Verkehr haben zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland möglich ist, bisher der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und die Deutsche Bundesbahn wie folgt Stellung genommen: Der größte Teil der Saarpendler wohnt im Raum Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Altenglan. Andere kommen aus dem Gebiet Heimbach/Nahe, aus dem Gebiet Hermeskeil und dem Raum Saarburg/Trier. Von den rd. 28 000 Saarpendlern benutzen nur etwa 4000 die planmäßigen Verkehrsmittel der Bundesbahn und Bundespost. Alle übrigen fahren mit Omnibussen privater Verkehrsunternehmen oder mit eigenen Fahrzeugen. Nach der Zahl der verkauften Arbeitermonats- und -wochenkarten der Deutschen Bundesbahn fahren etwa 2000 Saarpendler mit der Eisenbahn und schätzungsweise je 1000 mit Bahnbussen und Postomnibussen. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten der Postomnibusse sind in allen Fällen auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende abgestimmt. Sie wurden im allgemeinen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Auch die Bundesbahn richtet sich im Berufsverkehr weitgehend nach den Arbeitszeiten der Reisenden. Wenn trotzdem für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 2 Stunden gebraucht werden, so nur deshalb, weil die Anmarschwege bis zu 85 km betragen. Mit Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr kann die Reisegeschwindigkeit, die ca. 40 km/h beträgt, nicht weiter verbessert werden. Im Laufe der Zeit haben die Saarpendler sich das Verkehrsmittel ausgesucht, das sie am schnellsten an den Arbeitsort bzw. nach Hause bringt. Der Fahrpreis spielt dabei erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle, zumal ein Teil der Arbeitgeber die Beförderungskosten für die Pendler trägt. Andere Betriebe erstatten die Fahrkosten für die Fahrstrecken außerhalb des Saarlandes. Der Herr Bundesminister für Verkehr sieht daher keine Möglichkeit, besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs zum Saarland zu treffen. Die Entwicklung des Berufsverkehrs nach dem wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes bleibt zunächst abzuwarten. Eine Stellungnahme bezüglich des allgemeinen Straßenverkehrs ist leider noch nicht möglich. Ich komme hierauf zurück, sobald das Ergebnis der Feststellungen der zuständigen Stellen vorliegt. Blank Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 18): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in Bielefeld der Rangierbahnhof aus einem Industrievorort in eine dichtbesiedelte Wohngegend verlegt wurde? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister für vertretbar, daß hier Tag und Nacht mit Lautsprecheranlagen rangiert wird, so daß über tausend Familien zusätzlich durch diesen Lautsprecherlärm belästigt werden? Die Deutsche Bundesbahn war aus Gründen der Rationalisierung gezwungen, Zugbildungs- und Rangieraufgaben von Brackwede nach Bielefeld zu verlegen, um zu erreichen, daß die Güter in Bielefeld schneller an- und abgefahren werden können. Dies hat zwangsläufig zu einer Erweiterung und stärkeren Inanspruchnahme der Lautsprecheranlage im Vorbahnhof Bielefeld geführt. Um die Störung der Nachtruhe für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, ist die Stärke der Lautsprecher inzwischen bis an die Grenze des für den Eisenbahnbetrieb Tragbaren gedrosselt worden. Darüber hinaus wird noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Neubau eines Stellwerks eine Ultrakurzwellen-Rangierfunkanlage geschaffen, wodurch die lautstarken Befehle und Weisungen an die Rangierer und Hemmschuhleger des Bahnhofs weiter erheblich verringert werden. Seebohm Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Wracks der außerhalb der Dreimeilenzone gesunkenen „Khohnogory" und der „Harborough" zu beseitigen, die für die Schiffahrt auf der Weser sowie in den Elbhäfen eine große Behinderung bilden? Die Wracks der beiden gesunkenen Schiffe liegen außerhalb des für die Schiffahrt zur Weser und zur Jade bezeichneten Fahrwassers, so daß der Schiffsverkehr auf diesem Wege nicht unmittelbar betroffen wird. Bei den Zufahrten zur Elbe ist allerdings der Teil der Schiffahrt behindert, der den sog. Borkum-Weg und weiter den Weg zum Feuerschiff „Elbe I" benutzt. Es wird z. Z. geprüft, ob durch eine Verlegung dieses Weges nach Norden, die eine Erweiterung des minenfreien Gebietes voraussetzt, eine Verbesserung erreicht werden kann. Die Untersuchung der Verbesserungsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen, günstigen Wind und gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein. Für eine Beseitigung dieser beiden — außerhalb der Dreimeilenzone liegenden — Wracks bedarf es einer verbindlichen Erklärung der Eigentümer, ob sie bereit sind, entweder die Wracks schnellstens selbst beseitigen zu lassen, oder ob sie auf ihren Eigentumsanspruch voll verzichten wollen. Die in Bremen ansässigen, die Reeder der beiden Schiffe vertretenden Maklerfirmen sind durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen aufgefordert, die Reeder zu einer solchen Erklärung zu veranlassen. Die Beseitigung der ringförmig um den Einsatzraum Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3757 des Lotsendampfers „Weser/Jade" liegenden Wrackschiffe muß vordringlich behandelt werden. Sie selbst kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn die Rechtsfrage mit den Eigentümern geklärt ist und die örtlichen Wrackuntersuchungen einwandfreie Unterlagen über die Beseitigungsmöglichkeiten geliefert haben. Sobald die Rechtslage durch entsprechende Erklärungen der Eigentümer dahin geklärt ist, daß die Wracks durch den Bund beseitigt werden dürfen, wird diese Arbeit nach Bereitstellung überplanmäßiger Geldmittel vorgenommen werden können. Eine Angabe der Kostenhöhe ist jedoch erst nach Vorlage einwandfreier Unterlagen über die Lage der Wracks und verbindlicher Angebote von Bergungsfirmen möglich. Seebohm Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Besold (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 27): Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den stets sich fortsetzenden und mehrenden Überfällen auf Taxichauffeure Einhalt zu gebieten? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, durch Gesetz oder Verordnung Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Taxifahrer nach der Richtung zu ergreifen, daß die Taxiunternehmer verpflichtet werden, z. B. als Taxi nur viertürige Fahrzeuge zu verwenden, eine Trennwand aus schußsicherem Glas zwischen Fahrersitz und Fahrgastraum und Alarm-, Funk- und Gasanlagen bzw. automatische Türenverriegelung einzubauen? Werden Maßnahmen in Erwägung gezogen, für die Taxifahrer eine Erleichterung im Erwerb von Waffenscheinen zu ermöglichen? Die Sorgen der Kraftdroschkenfahrer um ihre Sicherheit sind bekannt. Ich habe deshalb auch alle Vorschläge, die seit Jahren hierzu aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen an mich herangetragen worden sind, sorgfältig geprüft. Dabei hat sich leider ergeben, daß ein voll wirksamer Schutz für die Droschkenfahrer bisher leider nicht erreichbar ist. Dies ist auch von allen Beteiligten in einer erneuten Besprechung am 20. Mai bestätigt worden, zu der ich aus Anlaß Ihrer Frage, Herr Kollege Besold, die beteiligten Bundesressorts und die interessierten Verbände eingeladen hatte. Die Forderung, für Kraftdroschken 4 Türen zwingend vorzuschreiben, wird in Kürze erfüllt sein. Dies ist in einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgesehen. Die neue Vorschrift schafft die Voraussetzungen für den Einbau einer Trennwand. Einigkeit besteht darüber, daß das Schutzbedürfnis der Droschkenfahrer örtlich sehr unterschiedlich ist; aber darauf könnten bundeseinheitliche Vorschriften keine Rücksicht nehmen. Zu berücksichtigen ist auch, daß die von den vorgeschlagenen Sicherungseinrichtungen z. B. von der Trennwand erwartete Schutzwirkung gelegentlich nicht eintritt. Der Fahrer einer Droschke ohne Trennwand hatte aus der in fremder Sprache geführten Unterhaltung seiner Fahrgäste Kenntnis über den beabsichtigten Überfall bekommen und sein Verhalten entsprechend einrichten können. Mit Trennwand wäre dies nicht möglich gewesen. Die Trennwand, sicher im allgemeinen ein wirksames Schutzmittel, hat aber noch andere Nachteile. Besonders bei Fahrzeugen mit geringem Innenraum wird das Ein- und Aussteigen erschwert. Ferner sind bei scharfem Bremsen Verletzungen der Fahrgäste an der Trennwand nicht ausgeschlossen. Auch müßte die Trennwand tief nach unten reichen, weil sie sonst keinen Schutz gegen Messerstiche oder Schüsse durch die Rückenlehne am Fahrersitz bietet. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat vom Standpunkt der Unfallverhütung in der Besprechung am 20. Mai erneut erklärt, daß auch er sich seit langem mit dem Problem befasse, bisher aber keine befriedigende Lösung gefunden habe. Dazu komme, daß nur im ganzen Bundesgebiet einheitlich geltende Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden können. Eine teilweise Besserung wäre wohl zu erwarten, falls die Droschken mit — leider recht kostspieligen — Funkanlagen ausgerüstet werden. Ich werde gemeinsam mit den in Betracht kommenden Stellen prüfen, wie die Ausrüstung der Kraftdroschken mit Funkanlagen gefördert werden kann. Einer gesetzlichen Einführung von Funkanlagen für Droschken steht insbesondere entgegen, daß nur eine sehr begrenzte Anzahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Die weiter vorgeschlagenen Alarm- und Gasanlagen und die automatischen Türverriegelungen bieten nur sehr bedingt Schutz. Für denjenigen, der einen Überfall auf einen Droschkenfahrer plant, ist es nicht schwierig, seine Handlung so einzurichten, daß er die Schutzeinrichtungen überspielt. Der Täter wird z. B. seinen Überfall an einsamer abgelegener Stelle ausführen, wo Alarmanlagen unwirksam bleiben müssen. Gasanlagen und Türverriegelungen bedeuten keinen Schutz, wenn der Fahrgast das haltende Fahrzeug verlassen hat und sich den Anschein gibt, bezahlen zu wollen, jedoch statt dessen eine Schußwaffe zieht. Zu der Forderung nach Ausstattung der Droschkenfahrer mit Schußwaffen ist zu bemerken, daß nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften der Länder bei persönlicher Zuverlässigkeit und bei entsprechendem Bedürfnis jede Person über 18 Jahre bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde einen Waffenerwerbsschein zum Erwerb und einen Waffenschein zum Führen einer Pistole erhalten kann. Die zuständige Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob beim Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe tatsächlich vorliegt. Diese Vorschriften dürften ausreichend sein. Der Herr Bundesminister des Innern will den zuständigen Länderbehörden erneut empfehlen, der Ausgabe von Waffenscheinen an Führer von Kraftdroschken die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Bei dieser Gelegenheit soll ferner die Anregung wiederholt werden, daß zwischen der Polizei und den Taxiverbänden örtliche Absprachen über geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen getroffen werden sollten. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Hause vor einigen Monaten eine Justizdebatte gehabt. Ich darf mich deshalb heute bei meinen Ausführungen auf eine Betrachtung der Arbeitsweise des Justizministeriums in bezug auf das Deutsche Patentamt beschränken. Damit bei meinen Ausführungen kein Mißverständnis entsteht, darf ich vorweg feststellen: die Leistung des Deutschen Patentamtes und seiner Bediensteten verdient die Anerkennung dieses Hauses.
    Was beim Deutschen Patentamt änderungsbedürfig ist, was an Versäumnissen festgestellt wurde, geht allein auf das Bundesjustizministerium zurück. Es genügt nicht, dem Deutschen Patentamt einen Neubau zu errichten und es darin einziehen zu lassen; es sind vielmehr eine ganze Anzahl rechtlicher Änderungen notwendig, aber das Justizministerium hat sie bis heute nicht in die Wege geleitet.
    Das Verfahren, nach welchem heute in Deutschland die Patente erteilt werden, ist so alt wie das Patentamt selbst, nämlich 81 Jahre.

    (Zuruf von der Mitte: Das Verfahren ist gut!)

    - Das Verfahren ist gut, es ist gründlich, aber
    nicht mehr zeitgemäß. Daß es nicht mehr zeitgemäß ist, sieht man daran, daß es von der Anmeldung eines Patents bis zur Erteilung normalerweise drei Jahre braucht, und dabei hat ein Patent erfahrungsgemäß nur sechs Jahre wirtschaftlichen Wert. Man sieht es auch daran, daß am 31. Oktober letzten Jahres über 160 000 Patentsachen beim Patentamt anhängig waren. Bei der Gebrauchsmusterstelle waren es über 87 000 Anträge.
    Das Justizministerium hat in den letzten Jahren immer wieder den Antrag gestellt, das Personal zu vermehren. Auch dieses Jahr ist der gleiche Antrag gestellt worden, obwohl man im Justizministerium weiß, daß mit einer Personalvermehrung dem Problem überhaupt nicht mehr beizukommen ist.
    In der Literatur sind verschiedene Wege aufgezeigt worden, wie ein neues Verfahren geschaffen werden kann. Der Herr Staatssekretär im Bundesjustizministerium hat sich wiederholt öffentlich zu diesen Fragen geäußert. Der damalige Bundesjustizminister hat 1954 erklärt, daß es nicht so weitergehen könne und man ein neues Verfahren entwickeln müsse. Aber trotz dieser Erkenntnisse ist bis heute nicht viel geschehen. Auf jeden Fall hat sich das Ministerium bis jetzt nicht dazu durchgerungen, diesem Hause einen Entwurf zuzuleiten. Über Diskussionsbeiträge ist man offensichtlich nicht hinausgekommen. Man ist sich einig, daß das Patentamt mit nunmehr 2000 Bediensteten seine Aktionsfähigkeit nicht vergrößern kann. Dennoch fordert man mehr Personal, und dennoch macht man keine Anstalten, die Arbeit zu erleichtern.
    Das Problem ist verhältnismäßig einfach. Die Zahl der Anmeldungen steigt. Der einzelne Prüfer, der festzustellen hat, ob innerhalb der letzten hundert Jahre diese Patentanmeldung irgendwo veröffentlicht ist, hat einen immer größer werdenden Prüfstoff, was dazu führt, daß er nur halb soviel Anmeldungen bearbeiten kann wie Prüfer in früheren Zeiten. Da bietet sich aus den Erfahrungen mit Amerika und anderen Ländern die Lösung an, Dokumentationszentren zu schaffen. Es zeugt von einem echten Versäumnis, wenn das Justizministerium, wie man hört, jetzt, im Jahre 1959, erstmals zwei Beauftragte nach Amerika geschickt hat, die dort studieren sollen, wie überhaupt eine Dokumentationszentrale aufzubauen wäre. Von einer Dokumentationszentrale des Deutschen Patentamtes würden erhebliche Impulse ausgehen können. So, wie es derzeit ist, ist es vollkommen falsch: Die Industrie hat sich damit geholfen, Teil-Dokumentationszentralen einzurichten. Das Patentamt benutzt diese Teil-Dokumentationszentralen der chemischen Industrie oder anderer Industrien, statt daß diese Industrien beim Patentamt anfragen könnten und ihrerseits eine verbindliche Auskunft erhielten. Hier ist wirklich ein Versäumnis zu beklagen. Es ist bedauerlich, daß das Justizministerium weder auf desem Gebiet noch durch Vorlage einer Reform des Patentrechts eine Initiative entfaltet hat.
    Es kommt ein weiteres Versäumnis hinzu. Seit einigen Jahren ist strittig, ob das Patentamt Gericht oder Verwaltungsbehörde ist. Der Streit ist im Anschluß an Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes zwangsläufig entstanden. In einem Rechtsstaat kann man von der Regierung erwarten, daß sie solche Zweifelsfragen notfalls im Wege einer Gesetzesvorlage klärt und es nicht darauf ankommen läßt, wie die Gerichte entscheiden. Das Justizministerium als oberstes Justizpflegeorgan beschränkt sich darauf, abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht bzw. das Bundesverfassungsgericht diese Frage entscheidet. Das Risiko dieser Entscheidung mit ihrer weittragenden wirtschaftlichen Auswirkung überläßt es den einzelnen Firmen bzw. dem einzelnen Bürger.
    Schon bei der Justizdebatte ist ganz kurz die Frage der Geheimpatente berührt worden. Das Justizministerium vertritt da einen sehr eigenartigen Standpunkt. Obwohl die Frage hier angeschnitten worden ist, hat man im Justizministerium keinen Anlaß gesehen, eine Vorlage dazu zu machen. Die Lage ist folgende. Das Patentgesetz sieht in § 30 vor, daß die Erteilung eines Geheimpatents nur für den Bund möglich ist. Wenn nun ein privater Erfinder ein Patent anmeldet, dann schickt das Patentamt entgegen allen Vorschriften, nach Richtlinien, die es sich selber gegeben hat, diese Patentanmeldung an das Bundesverteidi-



    Dr. Schäfer
    gungsministerium, das keineswegs für die Bearbeitung zuständig ist. Stellt das Bundesverteidigungsministerium fest, daß es sich um eine Angelegenheit handelt, deren Geheimhaltung für Interesse der Verteidigung liegt, so ist der anmeldende Erfinder praktisch enteignet. Denn diese Feststellung bedeutet, daß die Erfindung unter § 99 des Strafgesetzbuches fällt, d. h. daß sie nicht veröffentlicht werden und niemandem mitgeteilt werden darf. Die Entscheidung liegt praktisch bei einer internen Stelle des Bundesverteidigungsministeriums, — ein Verfahren, das für einen Rechtsstaat sonderbar ist
    Es besteht dann theoretisch die Möglichkeit, daß der Bund als treuhänderischer Verwalter eintritt und dadurch eine Anmeldung erreicht. Aber eine Auswertung oder eine Entschädigung für den Betreffenden ist damit nicht zwangsläufig verbunden. Die Begründung, die das Justizministerium gibt, erscheint recht gesucht. Es sagt nämlich, nach den Grundsätzen des übergesetzlichen Notstandes und der Güterabwägung müsse der Erfinder für den Staatsschutz, den er auch für sich selber in Anspruch nehme, dieses Opfer bringen. Das ist eine vollkommen falsche Vorstellung. Denn derjenige, der dieses Opfer bringt, hat dann mindestens einen Entschädigungsanspruch für eine sogenannte Aufopferung. Wir meinen also, das Bundesjustizministerium sollte möglichst bald eine Novelle vorlegen, die einen Schutz der Geheimpatente ermöglicht.
    In dem Zusammenhang sei noch von einer sehr bedenklichen Erscheinung gesprochen. Das Justizministerium hat am 14. November 1957 ein Schreiben an die Patentanwälte gerichtet, in dem es heißt:
    Zum Schutze von Patenten und Patentanmeldungen, die Staatsgeheimnisse betreffen, sind Sicherheitsvorkehrungen auch im Bereich der Patentanwaltschaften notwendig.
    Es wird dann eine Überprüfung der Patentanwälte in Aussicht gestellt, und es geht weiter:
    Soweit der Patentanwalt nicht damit einverstanden ist, dürfen ihm die Anmeldungsunterlagen nicht ausgehändigt werden.
    Ein sehr bekannter Patentanwalt in Deutschland schreibt uns dazu wörtlich folgendes:
    Als ein weiterer Ausfluß dieser durch kein Gesetz gestützten willkürlichen Maßnahmen ergibt sich jetzt die Aufforderung an die Patentanwälte, sich und ihr gesamtes Büro durch die geheime Staatspolizei überprüfen zu lassen. Aus der Aufforderung geht gleichzeitig hervor, daß beabsichtigt wird, Listen überprüfter Patentanwälte anzulegen, diese Listen ausländischen Firmen zugänglich zu machen und damit Einfluß darauf zu nehmen, daß Erfindungen Dritter, die nach Ansicht des Verteidigungsministeriums geheimgehalten werden müssen, ohne Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes, nämlich Übernahme durch den Staat, gesetzwidrig geheimgehalten und die
    sich gegen solche Ungesetzlichkeiten stellenden Patentanwälte ausgeschaltet werden können.
    Man hat für diese Dinge nicht nur hier eine Begründung, sondern auch sonst immer eine Begründung bereit, und die heißt „NATO-Geheimhaltungsvorschriften". Das ist die Ausrede für alle diese Maßnahmen, sei es im Justizministerium, sei es in anderen Ressorts.
    Ich darf zusammenfassend folgendes feststellen. Es kommt nahezu dem Versagen des Rechtsschutzes gleich, wenn ein normales Patentverfahren heute drei Jahre dauert. Es ist eine Vernachlässigung der ministeriellen Aufgaben, wenn die Klärung über die Rechtsnatur des Verfahrens bis heute nicht erfolgt ist. Es ist eine Mißachtung des Rechts des Erfinders, wenn ihm auf Grund des § 99 des Strafgesetzbuches sein Patent ohne ein Verfahren entschädigungslos enteignet wird. Es ist ein bedenklicher Eingriff in die Freiheit der Anwaltschaft, wenn eine Überprüfung und laufende Überwachung erfolgt. Es sind lauter Maßnahmen oder Versäumnisse, die in einem Rechtsstaat unmöglich sein sollten und die ganz besonders schwer wiegen, wenn sie im Bereich des Justizministeriums erfolgen.
    Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, daß wir dem Haushaltsplan eines Ministeriums, das von einem Minister geführt wird, der die Todesstrafe für politische Delikte fordert, der ein sehr zweifelhaftes Ehrenschutzgesetz vorlegt, der ein Gesetz gegen die Volksvertretung vorlegt, das ein Sonderrecht schafft, unsere Zustimmung nicht geben können.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Staatssekretär Dr. Strauß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war an sich bei der Justizdebatte im Januar vorgesehen, daß wir uns auch über die Patentamtsfragen unterhalten wollten; das ist aus Zeitmangel unterblieben. Ich nehme an, daß wir jetzt eine Art Fortsetzung der Justizdebatte mit Bezug auf das Patentamt führen werden. Dennoch werde ich mich bemühen, mich mit Rücksicht auf die Zeit so kurz wie nur möglich zu fassen.
    Zusammengefaßt, gehen die Vorwürfe des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer dahin — und das ist ein schwerer Vorwurf —, daß das Bundesjustizministerium in bezug auf das Patentamt und das Patentverfahren seine Pflicht versäumt habe. Da ich mich selbst für den Aufbau des Patentamtes und für das Ingangbringen des Patentschutzes nach dem Zusammenbruch in Deutschland verantwortlich fühle, darf ich meinerseits mit der Feststellung beginnen, daß ich diesen Vorwurf für durchaus unberechtigt h alte.
    Sie haben erklärt, Herr Abgeordnter Dr. Schäfer, das vor über 80 Jahren geschaffene — und seitdem übrigens wiederholt überprüfte und revidierte —



    Staatssekretär Dr. Strauß
    Patentverfahren sei veraltet und nicht mehr zeitgemäß. — Nun, es ist in der Tat nicht nur bei dem Patentgesetz, sondern bei vielen Gesetzen bewundernd festzustellen, was unsere Vorgänger in den siebziger und achtziger Jahren an Würfen in die Zukunft mit ihren Gesetzen geschaffen haben, auch wenn die Tatbestände damals hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung gar nicht einmal so übersehbar waren. Ich gebe zu, daß ich stets mit Zögern an eine Reform klassischer deutscher Gesetze herangehe.

    (Beifall in der Mitte.)

    Dennoch sind solche Reformen nötig. Aber auch dann muß die Reform mit größter Exaktheit und mit langem Atem und Geduld vorbereitet werden.
    Wir haben auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits in der Zeit des Frankfurter Wirtschaftsrates zu unserer Beratung und um uns die Möglichkeit der Aussprache über diese Fragen mit sämtlichen beteiligten Kreisen zu schaffen, eine ständige Kommission für den gewerblichen Rechtsschutz gebildet, die 1949 als Kommission des Bundesjustizministeriums ihre Tätigkeit aufnahm und bis heute fortgesetzt hat. Unter den nicht wenigen Gesetzen — ich bedauere, daß es nicht weniger waren; ich wünschte, es wären weniger gewesen —, die das Bundesjustizministerium seit 1949 dem Hohen Hause hat vorlegen müssen, befand sich keins, das nicht vorher mit dieser Kommission beraten worden war.
    Ich behaupte, daß die Grundzüge unseres Verfahrens auch heute noch vollkommen brauchbar und bewährt sind, und berufe mich für diese Behauptung auf das Zeugnis des gesamten Auslands. Im Ausland gilt das deutsche Patentverfahren, das bekanntlich ein Prüfungsverfahren ist, und das deutsche Patent als solches als eines der besten — wenn nicht das beste der Welt. Das zeigt sich in den Anmeldungen ausländischer Erfinder, die häufig sogar die Erstanmeldung bei dem deutschen Patentamt vornehmen, bevor sie das Patent bei dem Patentamt ihres Heimatstaates anmelden.
    Die Schwierigkeiten und Mißstände, Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, die seit Wiedereröffnung des Patentamtes am 1. Oktober 1949 — es war die erste Bundesoberbehörde, die ihre Tätigkeit aufnahm, weil wir das in der Frankfurter Zeit entsprechend vorbereitet hatten — aufgetreten sind, sind zeitlich bedingte Folgen des Zusammenbruchs und des Stillstands der Tätigkeit des Patentamts, der über vier Jahre dauerte. Das hat dazu geführt, daß ein Stau von Patentanmeldungen entstanden war, und die Aufarbeitung dieses Staus erschwert bis heute die Geschäftslage des Patentamtes.
    Ich will auch einräumen, daß wir einen Fehler gemacht haben, Herr Dr. Schäfer, und zwar auf Drängen der deutschen gewerblichen Wirtschaft. Vielleicht sind wir damals nicht energisch genug gewesen. Wir hatten als Übergangsmaßnahme ein vereinfachtes Verfahren mit einer zusätzlichen Einspruchsmöglichkeit vorgesehen und hätten wahrscheinlich gut getan — warum soll ich das nicht zugeben? —, dieses Verfahren noch ein, zwei Jahre festzusetzen. Das Patentamt selbst war anderer
    Meinung und wollte aus Anhänglichkeit an das alte Verfahren frühzeitig zu dem vollständigen Prüfungsverfahren zurückkehren. Ich bin zufällig vorige Woche in München gewesen und habe gerade die Frage der Geschäftslage mit der Leitung des deutschen Patentamtes erörtert. Wir haben jetzt zum ersten Mal das Gefühl, daß wir uns auf festem Boden befinden. Woran liegt das? Das liegt daran, daß wir glauben, mit dem personellen Aufbau bei den Prüfern jetzt soweit gekommen zu sein, daß eine entsprechende Zahl von Prüfern normal arbeitsfähig geworden ist. Sie dürfen doch nicht vergessen — entschuldigen Sie, wenn ich auf soviel Details komme —, daß die übergroße Mehrheit der Prüfer schon im Hinblick auf den vor dem Kriege vorhandenen ungünstigen Altersaufbau im Patentamt erst nach 1949 als Anlernlinge eingestellt wurde. Erfahrungsgemäß dauert es zweieinhalb bis drei Jahre, ehe ein neu eingestellter Prüfer die Normalzahl der Erledigungen erreicht. Aus diesem Grunde -- das werden mir die Mitglieder des Haushaltsausschusses bestätigen — haben wir bewußt allmählich aufgebaut.
    Sie haben mir vorgeworfen — denn ich muß diese Vorwürfe auf mich beziehen, weil ich hierfür verantwortlich gewesen bin —, daß ich mit immer neuen Personalanforderungen käme. Das ist faktisch unzutreffend. Ich habe mich im Gegenteil seit Jahren mit Erfolg dagegen gewehrt, die Zahl der Prüfer zu vermehren, die, wenn ich sie genau im Kopf habe, 530 beträgt.
    Was ich Jahr für Jahr gefordert habe und letztmalig, glaube ich, für das Haushaltsjahr 1960 fordern werde, ist die Vermehrung der Beschwerdesenate. Denn erst mit noch einem Beschwerdesenat, den wir für 1960 fordern werden, werden wir die Zahl der Beschwerdesenate von vor dem Kriege wieder erreichen. Gerade durch das vereinfachte Verfahren der ersten Jahre nach der Wiedereröffnung des Patentamtes und die Einspruchsmöglichkeit ist eine Überbelastung der Beschwerdesenate eingetreten.
    Umgekehrt konnte ich - uni mich gegen Angriffe nach der entgegengesetzten Richtung zu verteidigen — die Zahl der Beschwerdesenate nicht schneller vermehren; denn auch hierfür mußten erst allmählich die Prüfer, insbesondere die neueingestellten, den Erfahrungsschatz erwerben, der es ermöglicht, sie in die zweite Instanz zu setzen. Soweit sind wir jetzt.
    Ich glaube, daß wir allmählich zu einem Rückgang des Staues kommen werden. Entgegen Ihrer Mitteileng hat die Zahl der Anmeldungen in den letzten beiden Jahren nicht mehr zugenommen. Das stellt jedoch keine Beruhigung dar. Die Entwicklung verläuft bekanntlich wellenförmig. Man kann sich nicht darauf verlassen, daß der abfallende Trend anhält; er kann ebensogut wieder einem ansteigenden Trend weichen.
    Wir sehen gewisse Verfahrensreformen als vordringlich an. Sie können die Frage an uns richten: Warum habt ihr noch nichts eingebracht? Das liegt daran, daß inzwischen die Rechtsstellung des Patent-



    Staatssekretär Dr. Strauß
    amtes streitig geworden ist, eine Frage, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden ist. Wir haben bewußt abgewartet, bis ein grundsätzliches klärendes Urteil ergeht.
    Wir wollten nicht — das hätten wir tun können; aber ich glaube, Sie wären dann mit uns nicht zufrieden gewesen — zwei, drei fragmentarische Einzelgesetze zum Patentrecht einbringen. Wir haben aber bereits einen Gesetzentwurf vorbereitet, der dem Hohen Hause ungefähr in der Zeit um Weihnachten zugehen wird; ob vor Weihnachten oder unmittelbar nach Weihnachten, läßt sich noch nicht genau überblicken. Bevor ich noch einmal auf die Rechtsstellung des Patentamtes komme, darf ich Ihnen mitteilen, daß darin gewisse verfahrensrechtliche Vorschriften enthalten sein werden, die Reformen darstellen. Vor allen Dingen wird darin eine Regelung der Rechts- d. h. auch der Entschädigungsfolgen der Geheimpatente enthalten sein; hinsichtlich der Notwendigkeit stimme ich hier mit Ihnen völlig überein. Wir hatten entsprechende Vorschriften bereits im 1. Bundestag vorgeschlagen und dem Entwurf des 5. Überleitungsgesetzes eingefügt. Sie sind aber dann gegen Schluß der Wahlperiode bei der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht mehr angenommen worden. Ich glaube, daß ich deswegen darauf verzichten kann, jetzt näher auf die Frage der Geheimpatente einzugehen.
    Die Rechtsstellung des Patentamtes konnten wir keineswegs in Vorwegnahme der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch ein Gesetz zu regeln versuchen, denn dieses Gesetz wäre kein Hindernis für eine unter Umständen abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gewesen. Worauf es uns ankommt — das werden Sie als juristischer Kollege verstehen und zu würdigen wissen —, sind, gleichgültig wie die Entscheidung fällt, die Gründe des Urteils. Diese Gründe beeinflussen den Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorlegen werden. Aber ich kann Ihnen verraten, daß wir bereits für alle möglichen Eventualitäten der Entscheidungsgründe die notwendigen Ausarbeitungen für den künftigen Gesetzentwurf gemacht haben. Ich kann Ihnen weiter etwas Tröstliches mitteilen. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, bei der wahrscheinlich am gleichen Tage das Urteil ergehen wird, wenngleich die Urteilsgründe nicht sofort vorliegen werden, steht in der nächsten Woche an. Wir werden heute über eine Woche in dieser Frage vermutlich schon klüger oder gar weiser sein.
    Mein Interesse, Herr Dr. Schäfer, an den Folgen der zunehmenden Erweiterung des Prüfstoffs ist Jahre alt; jedenfalls habe ich mir darüber mit unseren Herren, mit unserer Kommission und mit den Vertretern der gewerblichen Wirtschaft schon jahrelang den Kopf zerbrochen. Ich habe frühzeitig Mittel zur Arbeit an dem Problem der Dokumentation beantragt; sie sind mir mehrere Jahre hindurch abgelehnt worden. Des weiteren haben wir alle deutschen wissenschaftlichen Untersuchungen gefördert und an allen Tagungen, die sich mit diesem nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte Welt brennenden Problem des Patentwesens beschäftigten, teilgenommen; wir haben sie zu fördern versucht, wo wir konnten. Wir sind nicht in der angenehmen Lage wie das Patentamt in Washington, das dauernd einen Stab von 18 oder 19 höheren Beamten, wie wir sagen würden, mit diesen Fragen beschäftigt. Zu praktisch brauchbaren Ergebnissen — und das war für uns das Wichtigste — ist man in Washington auch noch nicht gekommen. Diese Dinge müssen auf internationaler Ebene weiter untersucht werden. Wir fürchten — und damit befinden wir uns in Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof — vor allem, daß uns ein technisch-maschinell falscher Ansatz Millionen kosten würde. Wir dürfen den Ansatz erst dann versuchen, wenn die technischen Voraussetzungen einer für diesen Zweck brauchbaren Dokumentation geschaffen sind. Das ist heute noch nicht der Fall. Ich bitte Sie aber, meiner Versicherung zu glauben, daß ich an dieser Frage genauso interessiert bin wie Sie.
    Ich darf noch, damit mir nicht der Vorwurf gemacht wird, daß ich ausweiche — es darf aber wohl die letzte Frage sein —, auf die Frage der Überprüfung von Patentanwälten, die sich mit Geheimpatenten der NATO-Art beschäftigen wollen, eingehen. Ich bin nicht der Meinung, daß Ihre Angabe zutrifft, es sei nur eine bequeme Ausrede mit der NATO. Das ist für uns eine äußerst unangenehme Aufgabe, der wir uns durchaus nicht entziehen können. Wir sind international dazu verpflichtet und haben diese Aufgabe nicht von hoher Hand polizeilich durchgeführt, sondern uns laufend im engsten Benehmen mit der Organisation der deutschen Patentanwaltschaft gehalten. Daß wir taktvoll und richtig handeln, geht auch daraus hervor, daß die Anwälte, die sich gemeldet haben, sich bisher noch niemals über irgendeinen Mißgriff beklagt haben. Wie gesagt, für uns ist es eine höchst unerfreuliche Aufgabe, die wir durchzuführen verpflichtet sind und die wir in einer Weise durchzuführen versuchen, die zwar das sachliche Ergebnis sicherstellt, die aber nicht zu Verstimmungen oder zu irgendwelchen Ressentiments bei den Betroffenen führt. Eine große Anzahl hat sich gemeldet und anstandslos das, was notwendig war, getan, so daß wir bisher glauben, auch auf diesem nicht sehr schönen Gebiet das Richtige getan zu haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)