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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Inhalt: Anteilnahme des Bundestages am Tode von John Foster Dulles 3663 A Begrüßung einer Delegation des Peruani- schen Parlaments 3705 C Mandatsniederlegung des Abg. Graaff und Eintritt des Abg. Dr. Miessner in den Bundestag 3663 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Demmelmeier, Pohle, Menke, Bundesminister Schäffer, Abg. Frau Niggemeyer, Mühlenberg und Vizepräsident Dr. Becker 3663 B Wahl des Abg. Ritzel in den Vorstand des Bundestages . . . . . . . . . . . 3663 B Fragestunde (Drucksache 1026) Frage 1, Abg. Dr. Friedensburg: Gewinnspannen der Banken bei An-und Verkauf von fremden Noten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3664 B, 3665 A, B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3664 D, 3665 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . 3665 C, D, 3666 A Ritzel (SPD) 3665 D, 3666 A Frage 15, Abg. Ritzel: Vertrieb von Schallplatten mit Reden Hitlers, Görings und Goebbels Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3666 B, D, 3667 B Ritzel (SPD) 3666 C, 3667 B Frage 2, Abg. Dr. Friedensburg: Paßkontrollen in den Schlafwagen im Interzonenverkehr Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3667 D, 3668 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3668 A Frage 4, Abg. Dr. Brecht: Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien Lücke, Bundesminister . 3668 C, 3669 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3668 D, 3669 A Frage 5, Abg. Dr. Brecht: Bindungsermächtigungen zugunsten des SBZ-Wohnungsbaues Lücke, Bundesminister . 3669 B, 3670 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Frage 7, Abg. Dr. Bucher: Stalingradfilm „Hunde wollt ihr ewig leben" Strauß, Bundesminister . 3670 B, 3671 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . 3670 D, 3671 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Frage 8, Abg. Dr. Atzenroth: Berechnung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3671 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3671 D Frage 9, Abg. Dr. Menzel: Exporthilfe für den Bau von sechs Passagierdampfern für Sowjetrußland Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3672 A, B Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3672 B, C Frage 10, Abg. Ehren: Uberwachung der Gespräche von Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär . 3672 C Frage 11, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Überwachung von Weineinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3672 D Frage 12, Abg. Seuffert: Maßstäbe für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten des Fahndungsdienstes der Finanzverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3673 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3673 D Frage 13, Abg. Dürr: Fahrplan der Bundesbahn auf der Strecke Blaufelden–Langenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3674 A - Frage 14, Abg. Spitzmüller: Befreiung junger Bauernsöhne vom Wehrdienst Strauß, Bundesminister . 3674 C, 3675 A Spitzmüller (FDP) 3675 A Frage 16, Abg. Kalbitzer: Mißbrauch von Schülerwochenkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3675 B, C, D, 3676 A Kalbitzer (SPD) 3675 C, D Bundesrechtsanwaltsordnung; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1033) Hoogen (CDU/CSU) 3676 A Gesetz über die Tuberkulosehilfe; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1034) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . 3677 B Spitzmüller (FDP) 3678 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3678 B Zehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1035) Kunze (CDU/CSU) 3678 D Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Einspruch des Bundesrates (Drucksache 1087) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein .3679 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 3680 B Wittrock (SPD) 3680 D Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1017) Kinat (Spork) (SPD) 3681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1024) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3682 A Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksache 960); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1081) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 3682 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 934); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1090) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3684 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3684 C Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 818) ; Schriftlicher Bericht des Rechts- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 III ausschusses (Drucksache 1038) Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 3685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksachen 744 [neu], 865); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1105) — Zweite und dritte Beratung — Rademacher (FDP) . . . . . . . 3685 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksache 1097) — Erste Beratung — . . . 3686 C Entwarf eines Zweiten Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saraland (Drucksache 1126) — Erste Beratung — 3686 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 1128) — Erste Beratung -- 3686 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) (Drucksache 1018) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Art. 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierung der in Art. 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 923, 1049) . . . 3687 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Ritzel (SPD) 3687 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3691 D a) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1050) b) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1051) Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 3692 C c) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1052) Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 3693 C d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1053, zu 1053) Gienke (CDU/CSU) . . . . . . 3693 D Erler (SPD) 3694 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3701 C Dr. Bucher (FDP) . . . . 3704 B, 3705 B e) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1054, zu 1054) Dr. Conring (CDU/CSU) 3705 D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3706 A Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) . . 3707 B f) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksache 1055) Niederalt (CDU/CSU) . . . 3708 C, 3732 B Brand (CDU/CSU) . 3710 C, 3727 A, 3737 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3714 B Dr. Schröder, Bundesminister 3717 D, 3718 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 3718 B, 3735 A Dr. Frede (SPD). . . . . 3722 D, 3733 D Pusch (SPD) 3729 A, 3732 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 3730 A, 3734 C Kreitmeyer (FDP) 3731 D Hermsdorf (SPD) 3733 B Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 3736 D Ritzel (SPD) 3737 B, 3740 B Frau Renger (SPD) 3737 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 3738 C, 3740 B Eisenmann (FDP) 3739 B Josten (CDU/CSU) 3740 C Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 3741 B Spitzmüller (FDP) 3742 A Dr. Schäfer (SPD) 3742 C Dr. Anders, Staatssekretär . . 3742 D Frau Korspeter (SPD) 3743 B g) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056) Dr. Schäfer (SPD) 3745 A Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 3746 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 h) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1057) . . 3748 D i) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 3749 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3750 B Weiterberatung vertagt 3751 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3751 D Anlagen 3753 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 69. Sitzung Seite 3643C Zeile 21 statt „Deutschlands" : Europas; Seite 3649 A Zeile 22 statt „45" : 95. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Eilers (Oldenburg) 3. 6. Eschmann 3. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Heiland 5. 6. Hörauf 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Frau Kalinke 5. 6. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Lohmar 3. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Dr. Preusker 3. 6. Richarts 3. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 6. Worms 3. 6. b) Urlaubsanträge Bausch 29. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 27. 6. Jaksch 30. 6. Köhler 1. 7. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Matthes 15. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Theis 12. 6. Anlage 2 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - 1. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird in den Erläuterungen der Absatz 4: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- Anlagen zum Stenographischen Bericht zen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 50 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." gestrichen. Zu Kap. A 05 01 - Auswärtiges Amt - 2. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (650 Anlage S. 67) wird ein Ansatz von 50 000 000 DM ausgebracht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 - Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung - (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 - Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen - (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik-und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, wer- 3754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 den nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen . 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 42) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Dr. Vogel, Frau Dr. Rehling zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen 650 Anlage, 1054 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt — In Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird im 4. Absatz der Erläuterung die Bindungsermächti- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3755 gong von 50 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Leverkuehn Dr. Vogel Frau Dr. Rehling Anlage 6 Umdruck 273 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 818, 1038). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden nach dem Wort „Dritten" die Worte eingefügt „ , der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder Sitz im Saarland hat", Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 284 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksachen 960, 1081) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1960/61 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) dem Bundestag zur Beschlußfassung im Herbst 1959 vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 291 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Steinbiß, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —. Folgender neuer Titel wird eingefügt: ,. Titel 657 Zuschuß zur Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle 300 000 DM Die Mittel sind gesperrt und dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 657 Das in der ständig steigenden Zahl wissenschaftlicher Arbeiten geschaffene wertvolle Wissen steht unter den derzeitigen Verhältnissen denen, die es in Praxis und Forschung dringend benötigen, nicht in dem wünschenswerten Umfange zur Verfügung. Der Arzt und häufig auch die Institute oder die Kliniken haben große Schwierigkeiten, auch nur einen Bruchteil dessen zu übersehen, was im Rahmen der ständig wachsenden Ausweitung, Leistungssteigerung, Präzisierung und Spezialisierung in der medizinischen Forschung geschaffen wird. Die Schaffung einer deutschen Nomenklatur der Krankheitsarbeiten und Todesursachen, die als Sammlung einheitlicher Begriffsbestimmungen für einen gleichen medizinischen Tatbestand eine unentbehrliche Voraussetzung ist, die Erfassung und Verwertung der zahlreichen medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Auskunftserteilung an anfragende Ärzte aus Forschung, Klinik und Praxis gehören zu den Aufgaben, die die deutsche medizinische Dokumentationsstelle wahrzunehmen hat." Bonn, den 3. Juni 1959. Dr. Stammberger Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Dr. Reith Frau Bennemann Dr. Schäfer Spitzmüller Frau Korspeter Striebeck Frau Dr. Pannhoff Frau Blohm Ritzel Frau Friese-Korn Anlage 9 2. schriftliche Antwort *) des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61 Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung, Anlage 3. 3756 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist, und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum eine spürbare Arbeitslosigkeit droht? Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers für Verkehr haben zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland möglich ist, bisher der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und die Deutsche Bundesbahn wie folgt Stellung genommen: Der größte Teil der Saarpendler wohnt im Raum Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Altenglan. Andere kommen aus dem Gebiet Heimbach/Nahe, aus dem Gebiet Hermeskeil und dem Raum Saarburg/Trier. Von den rd. 28 000 Saarpendlern benutzen nur etwa 4000 die planmäßigen Verkehrsmittel der Bundesbahn und Bundespost. Alle übrigen fahren mit Omnibussen privater Verkehrsunternehmen oder mit eigenen Fahrzeugen. Nach der Zahl der verkauften Arbeitermonats- und -wochenkarten der Deutschen Bundesbahn fahren etwa 2000 Saarpendler mit der Eisenbahn und schätzungsweise je 1000 mit Bahnbussen und Postomnibussen. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten der Postomnibusse sind in allen Fällen auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende abgestimmt. Sie wurden im allgemeinen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Auch die Bundesbahn richtet sich im Berufsverkehr weitgehend nach den Arbeitszeiten der Reisenden. Wenn trotzdem für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 2 Stunden gebraucht werden, so nur deshalb, weil die Anmarschwege bis zu 85 km betragen. Mit Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr kann die Reisegeschwindigkeit, die ca. 40 km/h beträgt, nicht weiter verbessert werden. Im Laufe der Zeit haben die Saarpendler sich das Verkehrsmittel ausgesucht, das sie am schnellsten an den Arbeitsort bzw. nach Hause bringt. Der Fahrpreis spielt dabei erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle, zumal ein Teil der Arbeitgeber die Beförderungskosten für die Pendler trägt. Andere Betriebe erstatten die Fahrkosten für die Fahrstrecken außerhalb des Saarlandes. Der Herr Bundesminister für Verkehr sieht daher keine Möglichkeit, besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs zum Saarland zu treffen. Die Entwicklung des Berufsverkehrs nach dem wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes bleibt zunächst abzuwarten. Eine Stellungnahme bezüglich des allgemeinen Straßenverkehrs ist leider noch nicht möglich. Ich komme hierauf zurück, sobald das Ergebnis der Feststellungen der zuständigen Stellen vorliegt. Blank Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 18): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in Bielefeld der Rangierbahnhof aus einem Industrievorort in eine dichtbesiedelte Wohngegend verlegt wurde? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister für vertretbar, daß hier Tag und Nacht mit Lautsprecheranlagen rangiert wird, so daß über tausend Familien zusätzlich durch diesen Lautsprecherlärm belästigt werden? Die Deutsche Bundesbahn war aus Gründen der Rationalisierung gezwungen, Zugbildungs- und Rangieraufgaben von Brackwede nach Bielefeld zu verlegen, um zu erreichen, daß die Güter in Bielefeld schneller an- und abgefahren werden können. Dies hat zwangsläufig zu einer Erweiterung und stärkeren Inanspruchnahme der Lautsprecheranlage im Vorbahnhof Bielefeld geführt. Um die Störung der Nachtruhe für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, ist die Stärke der Lautsprecher inzwischen bis an die Grenze des für den Eisenbahnbetrieb Tragbaren gedrosselt worden. Darüber hinaus wird noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Neubau eines Stellwerks eine Ultrakurzwellen-Rangierfunkanlage geschaffen, wodurch die lautstarken Befehle und Weisungen an die Rangierer und Hemmschuhleger des Bahnhofs weiter erheblich verringert werden. Seebohm Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Wracks der außerhalb der Dreimeilenzone gesunkenen „Khohnogory" und der „Harborough" zu beseitigen, die für die Schiffahrt auf der Weser sowie in den Elbhäfen eine große Behinderung bilden? Die Wracks der beiden gesunkenen Schiffe liegen außerhalb des für die Schiffahrt zur Weser und zur Jade bezeichneten Fahrwassers, so daß der Schiffsverkehr auf diesem Wege nicht unmittelbar betroffen wird. Bei den Zufahrten zur Elbe ist allerdings der Teil der Schiffahrt behindert, der den sog. Borkum-Weg und weiter den Weg zum Feuerschiff „Elbe I" benutzt. Es wird z. Z. geprüft, ob durch eine Verlegung dieses Weges nach Norden, die eine Erweiterung des minenfreien Gebietes voraussetzt, eine Verbesserung erreicht werden kann. Die Untersuchung der Verbesserungsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen, günstigen Wind und gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein. Für eine Beseitigung dieser beiden — außerhalb der Dreimeilenzone liegenden — Wracks bedarf es einer verbindlichen Erklärung der Eigentümer, ob sie bereit sind, entweder die Wracks schnellstens selbst beseitigen zu lassen, oder ob sie auf ihren Eigentumsanspruch voll verzichten wollen. Die in Bremen ansässigen, die Reeder der beiden Schiffe vertretenden Maklerfirmen sind durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen aufgefordert, die Reeder zu einer solchen Erklärung zu veranlassen. Die Beseitigung der ringförmig um den Einsatzraum Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3757 des Lotsendampfers „Weser/Jade" liegenden Wrackschiffe muß vordringlich behandelt werden. Sie selbst kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn die Rechtsfrage mit den Eigentümern geklärt ist und die örtlichen Wrackuntersuchungen einwandfreie Unterlagen über die Beseitigungsmöglichkeiten geliefert haben. Sobald die Rechtslage durch entsprechende Erklärungen der Eigentümer dahin geklärt ist, daß die Wracks durch den Bund beseitigt werden dürfen, wird diese Arbeit nach Bereitstellung überplanmäßiger Geldmittel vorgenommen werden können. Eine Angabe der Kostenhöhe ist jedoch erst nach Vorlage einwandfreier Unterlagen über die Lage der Wracks und verbindlicher Angebote von Bergungsfirmen möglich. Seebohm Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Besold (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 27): Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den stets sich fortsetzenden und mehrenden Überfällen auf Taxichauffeure Einhalt zu gebieten? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, durch Gesetz oder Verordnung Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Taxifahrer nach der Richtung zu ergreifen, daß die Taxiunternehmer verpflichtet werden, z. B. als Taxi nur viertürige Fahrzeuge zu verwenden, eine Trennwand aus schußsicherem Glas zwischen Fahrersitz und Fahrgastraum und Alarm-, Funk- und Gasanlagen bzw. automatische Türenverriegelung einzubauen? Werden Maßnahmen in Erwägung gezogen, für die Taxifahrer eine Erleichterung im Erwerb von Waffenscheinen zu ermöglichen? Die Sorgen der Kraftdroschkenfahrer um ihre Sicherheit sind bekannt. Ich habe deshalb auch alle Vorschläge, die seit Jahren hierzu aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen an mich herangetragen worden sind, sorgfältig geprüft. Dabei hat sich leider ergeben, daß ein voll wirksamer Schutz für die Droschkenfahrer bisher leider nicht erreichbar ist. Dies ist auch von allen Beteiligten in einer erneuten Besprechung am 20. Mai bestätigt worden, zu der ich aus Anlaß Ihrer Frage, Herr Kollege Besold, die beteiligten Bundesressorts und die interessierten Verbände eingeladen hatte. Die Forderung, für Kraftdroschken 4 Türen zwingend vorzuschreiben, wird in Kürze erfüllt sein. Dies ist in einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgesehen. Die neue Vorschrift schafft die Voraussetzungen für den Einbau einer Trennwand. Einigkeit besteht darüber, daß das Schutzbedürfnis der Droschkenfahrer örtlich sehr unterschiedlich ist; aber darauf könnten bundeseinheitliche Vorschriften keine Rücksicht nehmen. Zu berücksichtigen ist auch, daß die von den vorgeschlagenen Sicherungseinrichtungen z. B. von der Trennwand erwartete Schutzwirkung gelegentlich nicht eintritt. Der Fahrer einer Droschke ohne Trennwand hatte aus der in fremder Sprache geführten Unterhaltung seiner Fahrgäste Kenntnis über den beabsichtigten Überfall bekommen und sein Verhalten entsprechend einrichten können. Mit Trennwand wäre dies nicht möglich gewesen. Die Trennwand, sicher im allgemeinen ein wirksames Schutzmittel, hat aber noch andere Nachteile. Besonders bei Fahrzeugen mit geringem Innenraum wird das Ein- und Aussteigen erschwert. Ferner sind bei scharfem Bremsen Verletzungen der Fahrgäste an der Trennwand nicht ausgeschlossen. Auch müßte die Trennwand tief nach unten reichen, weil sie sonst keinen Schutz gegen Messerstiche oder Schüsse durch die Rückenlehne am Fahrersitz bietet. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat vom Standpunkt der Unfallverhütung in der Besprechung am 20. Mai erneut erklärt, daß auch er sich seit langem mit dem Problem befasse, bisher aber keine befriedigende Lösung gefunden habe. Dazu komme, daß nur im ganzen Bundesgebiet einheitlich geltende Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden können. Eine teilweise Besserung wäre wohl zu erwarten, falls die Droschken mit — leider recht kostspieligen — Funkanlagen ausgerüstet werden. Ich werde gemeinsam mit den in Betracht kommenden Stellen prüfen, wie die Ausrüstung der Kraftdroschken mit Funkanlagen gefördert werden kann. Einer gesetzlichen Einführung von Funkanlagen für Droschken steht insbesondere entgegen, daß nur eine sehr begrenzte Anzahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Die weiter vorgeschlagenen Alarm- und Gasanlagen und die automatischen Türverriegelungen bieten nur sehr bedingt Schutz. Für denjenigen, der einen Überfall auf einen Droschkenfahrer plant, ist es nicht schwierig, seine Handlung so einzurichten, daß er die Schutzeinrichtungen überspielt. Der Täter wird z. B. seinen Überfall an einsamer abgelegener Stelle ausführen, wo Alarmanlagen unwirksam bleiben müssen. Gasanlagen und Türverriegelungen bedeuten keinen Schutz, wenn der Fahrgast das haltende Fahrzeug verlassen hat und sich den Anschein gibt, bezahlen zu wollen, jedoch statt dessen eine Schußwaffe zieht. Zu der Forderung nach Ausstattung der Droschkenfahrer mit Schußwaffen ist zu bemerken, daß nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften der Länder bei persönlicher Zuverlässigkeit und bei entsprechendem Bedürfnis jede Person über 18 Jahre bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde einen Waffenerwerbsschein zum Erwerb und einen Waffenschein zum Führen einer Pistole erhalten kann. Die zuständige Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob beim Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe tatsächlich vorliegt. Diese Vorschriften dürften ausreichend sein. Der Herr Bundesminister des Innern will den zuständigen Länderbehörden erneut empfehlen, der Ausgabe von Waffenscheinen an Führer von Kraftdroschken die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Bei dieser Gelegenheit soll ferner die Anregung wiederholt werden, daß zwischen der Polizei und den Taxiverbänden örtliche Absprachen über geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen getroffen werden sollten. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen zu dem Änderungsantrag Umdruck 255 (neu) Ziffer 1? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag ist ausreichend unterstützt. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
    Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben gestimmt 183 Mitglieder des Hauses und 12 Berliner Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 277 Mitglieder des Hauses und 6 Berliner Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag auf Umdruck 255 (neu) Ziffer 1 abgelehnt.
    Hauffe Heide
    Dr. Dr. Heinemann Hellenbrock
    Frau Herklotz
    Hermsdorf
    Herold Höcker Höhmann
    Höhne
    Frau Dr. Hubert
    Hufnagel
    Iven (Düren)

    Jacobs
    Jahn (Marburg)

    Jürgensen
    Junghans
    Kalbitzer
    Frau Keilhack
    Frau Kettig
    Keuning
    Killat (Unterbach)

    Kinat (Spork)

    Frau Kipp-Kaule
    Könen (Düsseldorf)

    Koenen (Lippstadt)

    Frau Korspeter
    Kraus
    Dr. Kreyssig
    Kühn (Köln)

    Kurlbaum
    Lange (Essen)

    Lantermann
    Leber
    Ludwig
    Lücke (Osnabrück)

    Lünenstraß
    Maier (Freiburg)

    Marx
    Matzner Meitmann
    Dr. Menzel
    Merten Metter Metzger Dr. Meyer (Frankfurt)

    Meyer (Wanne-Eickel)

    Frau Meyer-Laule
    Dr. Mommer
    Müller (Erbendorf)

    Müller (Ravensburg)

    Müller (Worms)

    Frau Nadig
    Ja
    SPD
    Frau Albertz Altmaier
    Dr. Arndt Auge
    Bading
    Dr. Bärsch Bäumer
    Bals
    Bauer (Würzburg)

    Baur (Augsburg)

    Bazille
    Dr. Bechert Behrendt Behrisch
    Frau Bennemann
    Bergmann Berkhan
    Berlin
    Bettgenhäuser
    Frau Beyer (Frankfurt) Birkelbach
    Blachstein Dr. Bleiß Börner
    Dr Brecht Bruse
    Büttner
    Conrad
    Corterier Cramer
    Dr. Deist Dewald
    Diekmann
    Frau Döhring (Stuttgart) Dopatka
    Dröscher
    Frau Eilers (Bielefeld)

    Erler
    Faller
    Felder
    Franke
    Dr, Frede Frenzel
    Geiger (Aalen)

    Geritzmann Haage
    Hamacher Hansing Dr. Harm

    Odenthal Ollenhauer
    Paul
    Peters
    Pöhler
    Pohle
    Prennel Priebe
    Pütz
    Pusch
    Rasch
    Dr. Ratzel
    Regling Rehs
    Reitz
    Reitzner Frau Renger
    Ritzel
    Frau Rudoll
    Ruhnke
    Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach Scheuren
    Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
    Schröder (Osterode)

    Seidel (Fürth)

    Seither Seuffert Stenger Stierle
    Sträter Striebeck Frau Strobel
    Wagner Walpert Wegener Wehner Wehr
    Welke Welslau Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel
    Wienand Wilhelm Wischnewski
    Wittrock Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Krappe
    Mattick
    Neubauer
    Neumann
    Scharnowski
    Dr. Schellenberg Schröter (Berlin) Schütz (Berlin) Dr. Seume
    Frau Wolff (Berlin)

    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Bucher Dr. Dahlgrün Dr. Dehler
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf)

    Dürr
    Eisenmann
    Frau Friese-Korn
    Keller

    (reitmeyer Sühn Margulies Mauk Dr. Mende Mischnick Murr Rademacher Dr. Rutschke Sander Scheel Dr. Schneider Dr. Stammberger Dr. Starke Walter Weber Berliner Abgeordnete Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Will Nein CDU/CSU Frau Ackermann Graf Adelmann Dr. Aigner Arndgen Baier Baldauf Balkenhol Dr. Bartels Dr. Barzel Bauer Becker Dr. Bergmeyer Dr. Besold Frau Dr. Bleyler Blöcker Frau Blohm von Bodelschwingh Dr. Böhm Brand Frau Brauksiepe Brese Frau Dr. Brökelschen Brück Bühler Burgemeister Caspers Cillien Dr. Conring Dr. Czaja Demmelmeier Deringer Diebäcker Diel Dr. Dittrich Dr. Dollinger Draeger Dr. Dresbach Ehren Eichelbaum Dr. Elbrächter Engelbrecht-Greve Frau Engländer Enk Eplée Etzel Dr. Even Even Dr. Frey Fritz Funk Dr. Furler Frau Dr. Gantenberg Gaßmann Gedat Gehring Frau Geisendörfer Gerns D. Dr. Gerstenmaier Gewandt Gibbert Giencke Glüsing Dr. Görgen Dr. Götz Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Gottesleben Günther Hackethal Hahn Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger Dr. Heck Heix Dr. Hellwig Hesemann Heye Hilbert Höcherl Dr. Höck Höfler Holla Hoogen Horn Huth Dr. Huys Illerhaus Jahn Dr. Jordan Josten Dr. Kanka Katzer Kemmer Dr. Kempfler Kirchhoff Frau Klemmert Dr. Kliesing Dr. Knorr Koch Dr. Kopf Kraft Kramel Krammig Kroll Krüger Krüger Krug Frau Dr. Kuchtner Kunst Kuntscher Lang Leicht Dr. Leiske Lenz Lenze Lermer Dr. Löhr Lücke Lulay Maier Dr. Baron Manteuffel-Szoege Dr. Martin Maucher Meis Memmel Menke Meyer Mick Muckermann Mühlenberg Müller-Hermann Müser Neuburger Nieberg Niederalt Frau Niggemeyer Dr. Dr. Oberländer Dr. Oesterle Oetzel Frau Dr. Pannhoff Pelster Dr. Pflaumbaum Dr. Philipp Pietscher Frau Pitz-Savelsberg Frau Dr. Probst Rasner Frau Dr. Rehling Dr. Reith Richarts Frau Rösch Rösing Dr. Rüdel Ruf Ruland Scharnberg Scheppmann Schlee Schlick Dr. Schmidt Dr. Schröder Schütz Frau Dr. Schwarzhaupt Dr. Schwörer Dr. Seffrin Seidl Dr. Siemer Simpfendörfer Solke Spies Spies Dr. Stecker Frau Dr. Steinbiß Stiller Dr. Stoltenberg Storch Dr. Storm Sühler Teriete Dr. Toussaint Unertl Varelmann Vehar Vogt Wacher Frau Dr. h. c. Weber (Essen Dr. Weber Weimer Weinkamm Frau Welter Dr. Werber Dr. Wilhelmi Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter Wittmann Wittmer-Eigenbrodt Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 70, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3729 Wullenhaupt Dr. Zimmer Dr. Zimmermann Berliner Abgeordnete Benda Dr. Gradl Hübner Dr. Krone Frau Dr. Maxsein Stingl DP Logemann Dr. von Merkatz Dr. Preiß Probst Dr. Schild Dr. Schneider Dr, Steinmetz Tobaben Ich sage jetzt schon vorsorglich: Es kommt gleich noch einmal eine namentliche Abstimmung, nämlich über den Antrag auf Umdruck 255 Zur Begründung des Änderungsantrages auf Umdruck 255 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihre Aufmerksamkeit ebenfalls auf den Antrag Umdruck 255 In dieser Summe sind noch 800 000 DM enthalten, die für die Ausbildung von Pädagogen an wissenschaftlichen Hochschulen vorgesehen sind. Wir wünschen, daß diese Pädagogen mehr gefördert werden. Deshalb wünschen wir auch, daß Beträge für ihre Förderung in diesem Titel bleiben. Das entspricht der ursprünglichen Begriffsbestimmung des Honnefer Modells und soll die Länder, in denen die Lehrerausbildung noch nicht an wissenschaftlichen Hochschulen durchgeführt wird, zu einem Fortschritt anregen. Deshalb wollen wir auch, um das möglich zu machen, daß der letzte Satz in der Erläuterung, der von dem Haushaltsausschuß formuliert worden ist, gestrichen wird. Im Haushaltsausschuß ist dann noch eine andere Erläuterung formuliert worden, die zwar nicht in den gedruckten Erläuterungen erscheinen soll, aber bereits veröffentlicht worden ist, und zwar in den Durchführungsbestimmungen, die der Herr Bundesminister des Innern für die Verwendung der Gelder nach dem Honnefer Modell herausgegeben hat. Diese Erläuterung hat folgenden Wortlaut — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —: Die Zahl der Studierenden, die im Haushaltsjahr 1959 nach den Grundsätzen des Honnefer Modells gefördert werden, soll auf 20% der Zahl der Studierenden, auf das jeweilige Bundesland bezogen, begrenzt werden. Gegen diesen Satz haben sich alle maßgeblichen Organisationen mit großer Entschiedenheit gewandt. Der Verband Deutscher Studentenschaften hat seine Argumente am ausführlichsten vorgetragen. Ich fasse sie kurz folgendermaßen zusammen. Erstens spricht gegen diese mechanische 20-%-Grenze die Tatsache, daß die Einkommensverhältnisse und damit die Bedürftigkeit in den einzelnen Bundesländern recht verschieden sind. Zweitens käme man in Schwierigkeiten, wenn im nächsten Jahr aus den Mitteln zur Verwirklichung der Grundsätze des Honnefer Modells andere Förderungssummen aufgestockt werden, also solche Beihilfen, die aus dem Lastenausgleich und nach dem Bundesversorgungsgesetz gezahlt werden. Man könnte dann nämlich dazu kommen, daß mit verhältnismäßig kleinen Summen die 20-%-Grenze schnell erreicht wird und daß man nicht mehr weiter fördern kann, obwohl noch Mittel vorhanden sind. Das dritte Argument dagegen ist, daß einer uferlosen Ausweitung der Förderung schon durch die Summe an sich eine Grenze gesetzt ist. Darüber hinaus: für jedes einzelne Land eine solche 20-%-Grenze zu setzen schafft nur Ungerechtigkeit und widerspricht dem Grundgedanken des Honnefer Modells. Auch für die westdeutsche Rektorenkonferenz hat ihr Präsident, Professor Jahrreiß, dieselben Gedanken geäußert, und auch in einem ganz neuen Brief des Deutschen Studentenwerks wird gegen die 20-%-Klausel protestiert. Die Argumente all dieser Organisationen sind einleuchtend. Ich nehme an, daß sie dem Haushaltsausschuß nicht in vollem Umfang bekannt waren, als er seinen Beschluß über die 20-%-Klausel gefaßt hat. Ich nehme an, daß er sonst nicht zu diesem Ergebnis gekommen wäre. Ich glaube, wir alle in diesem Hause sind uns in dem Wunsch einig, daß dieser Beschluß des Haushaltsausschusses nicht in die Praxis umgesetzt wird. Ich werde wohl auch Ihre Zustimmung haben, wenn ich den Herrn Bundesminister des Innern bitte, bei der Durchführung der Studentenförderung nach dem Honnefer Modell von der 20-%-Klausel keinen Gebrauch zu machen. Ich komme auf unseren Antrag zurück. Die Summe von 2,1 Millionen DM, die wir fordern, ist, gemessen an der Gesamtsumme dieses Titels von 52 Millionen DM, verhältnismäßig gering. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen, der nur das fordert, was die besten Sachkenner auf diesem Gebiet für eine Minimalforderung halten. Der Antrag Umdruck 255 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf hier für meine Freunde zu den beiden vorliegenden Anträgen Stellung nehmen. Ich schicke voraus, daß wir über den Antrag bezüglich der Studienförderung recht erstaunt sind. Wir erinnern uns an die Debatten, die wir im Haushaltsausschuß gehabt haben und die nach sehr eingehenden Beratungen zu einer interfraktionellen Lösung geführt haben. Besonders überrascht sind wir über den Antrag Ziffer 2 Buchstabe b, wonach die von uns gemeinsam in einem Unterausschuß formulierte Erläuterung wieder abgewandelt werden soll. Dieser Antrag steht auch rein gedanklich und systematisch in einem Widerspruch zu dem unter dem Buchstaben a gemachten Vorschlag. Worum ging es bei diesen Beschlüssen, die wir im Haushaltsausschuß gefaßt haben? Wir haben bei diesem Titel — das möchte ich vorausschicken — gemeinsam eine der ganz wenigen Erhöhungen gegenüber der Regierungsvorlage beschlossen. Es ging uns bei dieser Erhöhung von 35 auf 41,4 Millionen DM darum, die finanziellen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Studienförderung zu sichern. Das aber, was Sie unter Nr. 2 b beantragen, würde diese Basis zerstören. Wir können nämlich nicht diesen Minimalansatz von nunmehr 41,4 oder nach Ihrem Vorschlag 43,5 Millionen DM aufsplittern auf die Förderung an den wissenschaftlichen Hochschulen nach dem Honnefer Modell für welchen Bereich die Summe bei einer sorgfältigen Kalkulation gerade langt — und dann noch entsprechend Ihrem Vorschlag den gesamten Bereich der nichtwissenschaftlichen Hochschulen, der vielen Zehntausenden Studierenden dort einbeziehen; das würde nämlich die Streichung des letzten Satzes bedeuten. Wenn wir gegen das Votum des Haushaltsausschusses Ihrem Vorschlag und der damit verbundenen Vorstellung folgen, gefährden wir die bisher gehandhabte und nach unserer Ansicht fortzusetzende Förderung an den wissenschaftlichen Hochschulen. Hier ginge es um ganz andere Beträge als die von Ihnen beantragten 2,1 Millionen DM. Wir glauben deshalb, man sollte entgegen dem Vorschlag der SPD dem Votum des Haushaltsausschusses folgen. Ich möchte noch einige Sätze zu den Empfehlungen sagen, von denen Sie gesprochen haben. Es handelt sich einmal um eine nach einer sehr sorgfältigen Diskussion einmütig beschlossene Empfehlung an die Bundesregierung, endlich zu einer Vereinbarung mit den Ländern über die Aufschlüsselung des Bundesund des Länderanteils zu kommen. Wir gingen dabei davon aus, daß ein Bundesanteil bei der Förderung an den wissenschaftlichen Hochschulen von zwei Dritteln gegenüber einem Länderanteil von einem Drittel sehr großzügig ist. Wir müssen nämlich bei diesem Teil Ihrer Anträge wie auch bei anderen berücksichtigen, daß die Verantwortung und Zuständigkeit nach der Verfassung eindeutig bei den Ländern liegt und, solange unsere Verfassung in dieser Form ihre Gültigkeit behält, auch bleiben wird. Wir können nicht ohne Rücksicht auf die verfassungsmäßigen Gegebenheiten Anträge stellen und argumentieren. Wir können auch — damit komme ich zu dem zweiten Antrag, der hier vorliegt — der beantragten Bewilligung von 300 Millionen DM für den Schulbau nicht zustimmen. Wir können uns in diesen Fragen nicht die Auffassung der Länder zu eigen machen, die mehr und mehr auf die ganz bestimmte Vorstellung herauskommt, daß das Recht und die Zuständigkeit, zu zahlen, beim Bund liegt, aber alle anderen Zuständigkeiten bei den Ländern liegen. Die von uns geforderte Abgrenzung der kulturpolitischen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, die wir genau wie Sie für vordringlich halten — Sie haben mit Recht die Entschließung vom vergangenen Herbst erwähnt —, kann nicht der Grundtendenz entsprechen, wie sie meines Erachtens allerdings auch sehr klar in Ihrem Antrag zum Thema Schulbau sichtbar wird. Die Frage des Schulbaues hat, wie die Protokolle zeigen, bereits den 2. Bundestag mehrfach beschäftigt. Damals, vor drei oder fünf Jahren, gab es in der Tat noch in allen Bundesländern, in fast allen Gemeinden und Kreisen Schichtunterricht in einem beunruhigenden Umfang. Trotzdem sind damals Ihre Anträge von der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt worden, und zwar auf Grund der klaren verfassungsmäßigen Regelung, die die Zuständigkeit den Ländern zuweist. Im Gegensatz zu der gegebenen Begründung muß mit Nachdruck gesagt werden, daß auch in diesem Jahr keine formelle Forderung der Länder an den Bund vorliegt, im Etat 1960 Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Wir haben zusammen mit den Unterlagen des Ausschusses die Stellungnahme des Bundesrates bekommen. In dieser Stellungnahme des Bundesrates finden wir etwa 60 bis 70 formelle Beschlüsse des Bundesrates — seinem verfassungsmäßigen Recht entprechend — zu dem vorliegenden Haushalt, zahlreiche Forderungen der Länder, zahlreiche Anregungen und auch Einwände. Es ist aber nicht mit einem Satz das Thema des Schulbaus, insbesondere nicht eine dahingehende Forderung der Länder, des Bundesrates, erwähnt worden. Ich muß sehr offen sagen — bei allem ehrlichen Respekt vor der Kultusministerkonferenz —, daß mich ein Votum von dieser Seite nicht sehr stark beeindruckt. Es ist genauso, als wenn die Konferenz der Landwirtschaftsminister eine erhebliche Erhöhung des Ansatzes für den Grünen Plan fordert oder die Konferenz der Verkehrsminister eine Ausweitung der Straßenbaumittel um 50 %. Das verfassungsmäßige Organ, durch das die Länder ihre Forderungen zum Haushaltsplan des Bundes anmelden, ist und bleibt der Bundesrat. Die Forderung auf die 300 Millionen DM ist von dem Herrn Kollegen Frede mit einer Reihe von statistischen Unterlagen begründet worden. Diese statistischen Unterlagen, Herr Kollege, sind nicht unangefochten. Ich will mit Genehmigung des Herrn Präsidenten kurz einmal verlesen, was ein namhafter sozialdemokratischer Wissenschaftler, Professor Dr. Heckel , Ministerialdirigent im hesDr. Stoltenberg sischen Kultusministerium, zu diesen Statistiken sagt. Er berichtet folgendermaßen: Seit der Währungsreform, besonders aber seit 1952, ist überall eine äußerst rege Schulbautätigkeit entfaltet worden. Jeder, der Kinder in der Schule hat, weiß, daß die Raumverhältnisse in den Schulen sich erheblich gebessert haben und laufend bessern, daß insbesondere der sogenannte Schichtunterricht heute die Ausnahme darstellt. Dennoch ist statistisch die Schulraumlage seit Jahren die gleiche geblieben, hat sogar bei einzelnen Schularten eine statistische leichte Verschlechterung erfahren. Geht man den Gründen nach — ich habe in einem Land das Urmaterial einiger Kreise und Bezirke nachgeprüft —, dann zeigt sich, daß das Wirtschaftswunderdenken auch die Schule er. faßt hat. Die Räume werden von den Schulen, um einen Bedarf nachzuweisen, nicht als Klassenräume, sondern anders deklariert, z. B. als Fachräume. Die Angaben der Schulen werden von den statistischen Ämtern ungeprüft übernommen, und so fehlen immer wieder neue Klassenräume. Selbstverständlich ist das Verlangen nach neuen Fachräumen meist begründet, aber es geht doch nicht an, daß das wahre Bild der Entwicklung der Schulraumlage statistisch so verfälscht wird, wie das seit einigen Jahren geschieht. Ich glaube, daß Sie, meine Damen und Herren von der linken Seite des Hauses, gegen diesen Kronzeugen keine Einwendungen machen, weder was seine fachliche noch was seine politische Kompetenz betrifft. Entscheidend ist aber folgender Gesichtspunkt für die Ablehnung. Die Bewilligung jetzt in diesem Zeitpunkt, in dem, wie auch Professor Heckel sagt, der Schichtunterricht erfreulicherweise fast überwunden ist, würde zu schweren Ungerechtigkeiten gegenüber den kommunalen Trägern führen. Wir haben zahllose Städte, Kreise und Gemeinden, die ohne Bundeshilfe unter großen Anstrengungen und Opfern, die zu einer langfristigen Verschuldung von Jahrzehnten geführt haben, dieses Problem gelöst haben. Es handelt sich dabei, wie jeder aus der Praxis weiß, oft um die finanzschwächeren und ärmeren kommunalen Träger. Andere sind im Rückstand, teilweise aus echter Not, teilweise aber auch, weil sie Rathäuser, repräsentative Anlagen und anderes mehr leider für vordringlicher gehalten haben. Wenn wir jetzt mit der Bundeshilfe einsetzten in diesem Augenblick, kurz vor der Überwindung des Übels des Schichtunterrichts —, würde das eine ungerechtfertigte Benachteiligung derjenigen bedeuten, die diese Frage unter Aufnahme großer Lasten für lange Zeit gelöst haben. Der Betrag von 300 Millionen DM im Jahr — das darf ich als letztes sagen scheint uns, weil er zu hoch ist, undiskutabel zu sein, nicht nur aus Gründen des Haushalts — obwohl Sie zur Deckungsfrage überhaupt keine Vorschläge gemacht haben —, sondern auch deshalb, weil er in einem völligen Mißverhältnis zu den realen baulichen Möglichkeiten in den Ländern und Gemeinden steht. Die Kultusminister haben erklärt, ihnen scheine von ihrem — an sich verständlichen — Ressortanliegen her ein Betrag von maximal 100 Millionen DM im Jahr als Bundeshilfe vertretbar. Wir haben aber auch Zahlen, die noch mehr sagen. Ich nehme als Beispiel einmal die Situation in Hamburg. In Hamburg sind im Haushalt 1957/58 nicht verbaute Etatmittel in Höhe von 20 Millionen DM übriggeblieben. Im Haushaltsjahr 1958/59 waren 50 Millionen DM angesetzt. Mithin standen — nebst den oben angeführten Resten — 70 Millionen DM zur Verfügung. Hiervon sind 37 Millionen DM verbaut worden, so daß sich ein neuer Haushaltsrest von 33 Millionen DM ergibt Das ist gegenüber Ihren Anträgen die Wirklichkeit, und ich glaube nicht, daß Sie der Hamburger sozialistischen Regierung jetzt eine mangelnde Initiative in dieser Frage vorwerfen wollen. Ich glaube also, man kann aus dem von mir Dargelegten folgern: Ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 300 Millionen DM jährlich kann von den Ländern mit Sicherheit nicht sinnvoll verwendet werden. Er würde ebenso sicher zu einer erheblichen Verminderung der Eigenleistungen der Länder führen, also praktisch nur zu einem verschleierten Finanzausgleich ohne den gewünschten kulturpolitischen Effekt. Ich darf zum Schluß kommen. Wir sind nicht bereit -wir werden das in einer Entschließung, die wir zur dritten Lesung einbringen werden, noch näher begründen —, jenes Rezept zur Regelung der kulturpolitischen Fragen zwischen Bund und Ländern — die auch wir als dringlich ansehen — anzuwenden, das da heißt: Der Bund bezahlt, und alle Zuständigkeiten liegen bei den Ländern. Herr Kollege Niederalt, möchten Sie das Wort als Berichterstatter? — Nein. Dann muß ich nach der Reihenfolge gehen. Ich rufe Sie nachher auf. Herr Abgeordneter Kreitmeyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte im Sinne unserer Arbeitsdiskussion nur ein Wort zu den soeben gemachten Ausführungen sagen und mich dabei durchaus dem Gedanken anschließen: weniger zu beantragen wäre sicherlich aussichtsreicher gewesen. Man hätte dann vielleicht wenigstens einen Ansatz durchbekommen. Trotzdem, Herr Kollege Stoltenberg, ist gerade Ihre Argumentation geeignet, die Institution der ständigen Kultusministerkonferenz ad absurdum zu führen. Gerade Sie haben bewiesen, daß die Herren ja doch nicht zu sagen haben; denn die verantwortlichen Regierungen scheren sich gar nicht um das, was die Kultusminister beschließen. Kreitmeyer Damit wären wir bei der ganz entscheidenden Frageangekommen, ob das Problem Schulen überhaupt über die ständige Konferenz der Kultusminister und ob es mit der derzeitigen Finanzverfassung gelöst werden kann. Der Schwerpunkt liegt doch nicht bei den Ländern, er liegt beim Bund und bei den Gemeinden. Wenn Sie hier zugeben, daß es tatsächlich noch Schichtunterricht gibt, dann kann ich Ihnen nur sagen: Jawohl, in den ärmsten Gemeinden gibt es Schichtunterricht, und wenn Sie bei Ihrem Prinzip bleiben, wird es dort immer Schichtunterricht geben, weil diese Gemeinden nicht aus eigener Kraft die erforderlichen Maßnahmen treffen können, die Maßnahmen, die auch wir für erforderlich halten. Auch die Gemeinden mit einer glücklich bewältigten Wanderbewegung, in denen die Entwicklung vorwärtsgeht, die aber auf der anderen Seite infolge der finanzund steuerpolitischen Maßnahmen des Bundes nicht in der Lage sind, ihre kommunalpolitischen Verpflichtungen zu erfüllen, weil die Gewinne ganz woanders hingehen als dorthin, wo sie geschaffen worden sind, werden auf diese Art und Weise nicht weiterkommen. Angesichts eines Haushalts 1958, der mit der Feststellung ,abschließt, daß man in den letzten 6 Wochen noch ganz schnell 2,7 Milliarden ausgeben konnte, um nicht den Anschein zu erwecken, daß hier mehr zur Verfügung stünde als erforderlich Ausgaben, die nicht unbedingt notwendig waren —, wäre es sicher möglich, auch in diesen Haushalt einen kleineren Betrag als ersten Anfang einzusetzen. Ich will jetzt die Diskussion über Fragen, in denen wir mit unserer Meinung abweichen, nicht vertiefen. Mit einem kleineren Betrag könnte man wenigstens denen helfen, die wirklich Hilfe nötig haben. Deshalb stimmt die Fraktion der Freien Demokratischen Partei zwar im Grundsatz diesem Antrag zu, nicht aber dem darin geforderten hohen Ansatz. Das Wort hat der Abgeordnete Niederalt. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mir nur noch ein paar Bemerkungen zu Ziffer 3 des Umdrucks 255 Der Herr Kollege Stoltenberg hat schon mit Recht auf die verfassungsrechtliche Seite hingewiesen. Ich kann es mir ersparen, dazu noch viel zu sagen. Ich möchte aber angesichts der nach meiner Auffassung ganz außergewöhnlichen Tatsache, daß die Kultusministerkonferenz selber hinter einer solchen Forderung steht, hier einmal feststellen, daß die Kultusminister nach meinem Dafürhalten mit einem solchen Beschluß keinen politischen Weitblick zeigten. Wenn wir einmal unsere Verfassungslage in der Bundesrepublik ansehen, ist doch folgendes ganz klar. Auf dem Gebiete der Landwirtschaft, dem Gebiet der Wirtschaft und dem Gebiet des Sozialwesens gibt es fast so gut wie keine Länderzuständigkeiten mehr. Das einzige Reservat ist die Kulturhoheit. Nun sind die Leute, die an erster Stelle berufen wären, für die Kulturhoheit einzutreten, mit solchen Mitteln noch daran, an ihrem eigenen Grab zu graben. (Beifall bei der CDU/CSU. — Widerspruch bei der SPD.)


Rede von Werner Pusch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Beifall bei der SPD.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)