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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Inhalt: Anteilnahme des Bundestages am Tode von John Foster Dulles 3663 A Begrüßung einer Delegation des Peruani- schen Parlaments 3705 C Mandatsniederlegung des Abg. Graaff und Eintritt des Abg. Dr. Miessner in den Bundestag 3663 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Demmelmeier, Pohle, Menke, Bundesminister Schäffer, Abg. Frau Niggemeyer, Mühlenberg und Vizepräsident Dr. Becker 3663 B Wahl des Abg. Ritzel in den Vorstand des Bundestages . . . . . . . . . . . 3663 B Fragestunde (Drucksache 1026) Frage 1, Abg. Dr. Friedensburg: Gewinnspannen der Banken bei An-und Verkauf von fremden Noten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3664 B, 3665 A, B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3664 D, 3665 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . 3665 C, D, 3666 A Ritzel (SPD) 3665 D, 3666 A Frage 15, Abg. Ritzel: Vertrieb von Schallplatten mit Reden Hitlers, Görings und Goebbels Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3666 B, D, 3667 B Ritzel (SPD) 3666 C, 3667 B Frage 2, Abg. Dr. Friedensburg: Paßkontrollen in den Schlafwagen im Interzonenverkehr Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3667 D, 3668 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3668 A Frage 4, Abg. Dr. Brecht: Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien Lücke, Bundesminister . 3668 C, 3669 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3668 D, 3669 A Frage 5, Abg. Dr. Brecht: Bindungsermächtigungen zugunsten des SBZ-Wohnungsbaues Lücke, Bundesminister . 3669 B, 3670 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Frage 7, Abg. Dr. Bucher: Stalingradfilm „Hunde wollt ihr ewig leben" Strauß, Bundesminister . 3670 B, 3671 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . 3670 D, 3671 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Frage 8, Abg. Dr. Atzenroth: Berechnung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3671 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3671 D Frage 9, Abg. Dr. Menzel: Exporthilfe für den Bau von sechs Passagierdampfern für Sowjetrußland Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3672 A, B Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3672 B, C Frage 10, Abg. Ehren: Uberwachung der Gespräche von Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär . 3672 C Frage 11, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Überwachung von Weineinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3672 D Frage 12, Abg. Seuffert: Maßstäbe für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten des Fahndungsdienstes der Finanzverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3673 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3673 D Frage 13, Abg. Dürr: Fahrplan der Bundesbahn auf der Strecke Blaufelden–Langenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3674 A - Frage 14, Abg. Spitzmüller: Befreiung junger Bauernsöhne vom Wehrdienst Strauß, Bundesminister . 3674 C, 3675 A Spitzmüller (FDP) 3675 A Frage 16, Abg. Kalbitzer: Mißbrauch von Schülerwochenkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3675 B, C, D, 3676 A Kalbitzer (SPD) 3675 C, D Bundesrechtsanwaltsordnung; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1033) Hoogen (CDU/CSU) 3676 A Gesetz über die Tuberkulosehilfe; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1034) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . 3677 B Spitzmüller (FDP) 3678 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3678 B Zehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1035) Kunze (CDU/CSU) 3678 D Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Einspruch des Bundesrates (Drucksache 1087) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein .3679 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 3680 B Wittrock (SPD) 3680 D Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1017) Kinat (Spork) (SPD) 3681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1024) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3682 A Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksache 960); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1081) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 3682 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 934); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1090) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3684 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3684 C Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 818) ; Schriftlicher Bericht des Rechts- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 III ausschusses (Drucksache 1038) Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 3685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksachen 744 [neu], 865); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1105) — Zweite und dritte Beratung — Rademacher (FDP) . . . . . . . 3685 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksache 1097) — Erste Beratung — . . . 3686 C Entwarf eines Zweiten Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saraland (Drucksache 1126) — Erste Beratung — 3686 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 1128) — Erste Beratung -- 3686 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) (Drucksache 1018) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Art. 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierung der in Art. 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 923, 1049) . . . 3687 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Ritzel (SPD) 3687 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3691 D a) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1050) b) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1051) Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 3692 C c) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1052) Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 3693 C d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1053, zu 1053) Gienke (CDU/CSU) . . . . . . 3693 D Erler (SPD) 3694 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3701 C Dr. Bucher (FDP) . . . . 3704 B, 3705 B e) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1054, zu 1054) Dr. Conring (CDU/CSU) 3705 D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3706 A Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) . . 3707 B f) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksache 1055) Niederalt (CDU/CSU) . . . 3708 C, 3732 B Brand (CDU/CSU) . 3710 C, 3727 A, 3737 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3714 B Dr. Schröder, Bundesminister 3717 D, 3718 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 3718 B, 3735 A Dr. Frede (SPD). . . . . 3722 D, 3733 D Pusch (SPD) 3729 A, 3732 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 3730 A, 3734 C Kreitmeyer (FDP) 3731 D Hermsdorf (SPD) 3733 B Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 3736 D Ritzel (SPD) 3737 B, 3740 B Frau Renger (SPD) 3737 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 3738 C, 3740 B Eisenmann (FDP) 3739 B Josten (CDU/CSU) 3740 C Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 3741 B Spitzmüller (FDP) 3742 A Dr. Schäfer (SPD) 3742 C Dr. Anders, Staatssekretär . . 3742 D Frau Korspeter (SPD) 3743 B g) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056) Dr. Schäfer (SPD) 3745 A Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 3746 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 h) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1057) . . 3748 D i) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 3749 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3750 B Weiterberatung vertagt 3751 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3751 D Anlagen 3753 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 69. Sitzung Seite 3643C Zeile 21 statt „Deutschlands" : Europas; Seite 3649 A Zeile 22 statt „45" : 95. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Eilers (Oldenburg) 3. 6. Eschmann 3. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Heiland 5. 6. Hörauf 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Frau Kalinke 5. 6. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Lohmar 3. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Dr. Preusker 3. 6. Richarts 3. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 6. Worms 3. 6. b) Urlaubsanträge Bausch 29. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 27. 6. Jaksch 30. 6. Köhler 1. 7. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Matthes 15. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Theis 12. 6. Anlage 2 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - 1. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird in den Erläuterungen der Absatz 4: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- Anlagen zum Stenographischen Bericht zen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 50 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." gestrichen. Zu Kap. A 05 01 - Auswärtiges Amt - 2. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (650 Anlage S. 67) wird ein Ansatz von 50 000 000 DM ausgebracht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 - Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung - (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 - Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen - (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik-und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, wer- 3754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 den nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen . 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 42) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Dr. Vogel, Frau Dr. Rehling zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen 650 Anlage, 1054 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt — In Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird im 4. Absatz der Erläuterung die Bindungsermächti- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3755 gong von 50 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Leverkuehn Dr. Vogel Frau Dr. Rehling Anlage 6 Umdruck 273 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 818, 1038). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden nach dem Wort „Dritten" die Worte eingefügt „ , der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder Sitz im Saarland hat", Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 284 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksachen 960, 1081) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1960/61 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) dem Bundestag zur Beschlußfassung im Herbst 1959 vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 291 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Steinbiß, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —. Folgender neuer Titel wird eingefügt: ,. Titel 657 Zuschuß zur Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle 300 000 DM Die Mittel sind gesperrt und dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 657 Das in der ständig steigenden Zahl wissenschaftlicher Arbeiten geschaffene wertvolle Wissen steht unter den derzeitigen Verhältnissen denen, die es in Praxis und Forschung dringend benötigen, nicht in dem wünschenswerten Umfange zur Verfügung. Der Arzt und häufig auch die Institute oder die Kliniken haben große Schwierigkeiten, auch nur einen Bruchteil dessen zu übersehen, was im Rahmen der ständig wachsenden Ausweitung, Leistungssteigerung, Präzisierung und Spezialisierung in der medizinischen Forschung geschaffen wird. Die Schaffung einer deutschen Nomenklatur der Krankheitsarbeiten und Todesursachen, die als Sammlung einheitlicher Begriffsbestimmungen für einen gleichen medizinischen Tatbestand eine unentbehrliche Voraussetzung ist, die Erfassung und Verwertung der zahlreichen medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Auskunftserteilung an anfragende Ärzte aus Forschung, Klinik und Praxis gehören zu den Aufgaben, die die deutsche medizinische Dokumentationsstelle wahrzunehmen hat." Bonn, den 3. Juni 1959. Dr. Stammberger Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Dr. Reith Frau Bennemann Dr. Schäfer Spitzmüller Frau Korspeter Striebeck Frau Dr. Pannhoff Frau Blohm Ritzel Frau Friese-Korn Anlage 9 2. schriftliche Antwort *) des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61 Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung, Anlage 3. 3756 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist, und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum eine spürbare Arbeitslosigkeit droht? Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers für Verkehr haben zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland möglich ist, bisher der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und die Deutsche Bundesbahn wie folgt Stellung genommen: Der größte Teil der Saarpendler wohnt im Raum Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Altenglan. Andere kommen aus dem Gebiet Heimbach/Nahe, aus dem Gebiet Hermeskeil und dem Raum Saarburg/Trier. Von den rd. 28 000 Saarpendlern benutzen nur etwa 4000 die planmäßigen Verkehrsmittel der Bundesbahn und Bundespost. Alle übrigen fahren mit Omnibussen privater Verkehrsunternehmen oder mit eigenen Fahrzeugen. Nach der Zahl der verkauften Arbeitermonats- und -wochenkarten der Deutschen Bundesbahn fahren etwa 2000 Saarpendler mit der Eisenbahn und schätzungsweise je 1000 mit Bahnbussen und Postomnibussen. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten der Postomnibusse sind in allen Fällen auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende abgestimmt. Sie wurden im allgemeinen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Auch die Bundesbahn richtet sich im Berufsverkehr weitgehend nach den Arbeitszeiten der Reisenden. Wenn trotzdem für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 2 Stunden gebraucht werden, so nur deshalb, weil die Anmarschwege bis zu 85 km betragen. Mit Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr kann die Reisegeschwindigkeit, die ca. 40 km/h beträgt, nicht weiter verbessert werden. Im Laufe der Zeit haben die Saarpendler sich das Verkehrsmittel ausgesucht, das sie am schnellsten an den Arbeitsort bzw. nach Hause bringt. Der Fahrpreis spielt dabei erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle, zumal ein Teil der Arbeitgeber die Beförderungskosten für die Pendler trägt. Andere Betriebe erstatten die Fahrkosten für die Fahrstrecken außerhalb des Saarlandes. Der Herr Bundesminister für Verkehr sieht daher keine Möglichkeit, besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs zum Saarland zu treffen. Die Entwicklung des Berufsverkehrs nach dem wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes bleibt zunächst abzuwarten. Eine Stellungnahme bezüglich des allgemeinen Straßenverkehrs ist leider noch nicht möglich. Ich komme hierauf zurück, sobald das Ergebnis der Feststellungen der zuständigen Stellen vorliegt. Blank Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 18): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in Bielefeld der Rangierbahnhof aus einem Industrievorort in eine dichtbesiedelte Wohngegend verlegt wurde? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister für vertretbar, daß hier Tag und Nacht mit Lautsprecheranlagen rangiert wird, so daß über tausend Familien zusätzlich durch diesen Lautsprecherlärm belästigt werden? Die Deutsche Bundesbahn war aus Gründen der Rationalisierung gezwungen, Zugbildungs- und Rangieraufgaben von Brackwede nach Bielefeld zu verlegen, um zu erreichen, daß die Güter in Bielefeld schneller an- und abgefahren werden können. Dies hat zwangsläufig zu einer Erweiterung und stärkeren Inanspruchnahme der Lautsprecheranlage im Vorbahnhof Bielefeld geführt. Um die Störung der Nachtruhe für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, ist die Stärke der Lautsprecher inzwischen bis an die Grenze des für den Eisenbahnbetrieb Tragbaren gedrosselt worden. Darüber hinaus wird noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Neubau eines Stellwerks eine Ultrakurzwellen-Rangierfunkanlage geschaffen, wodurch die lautstarken Befehle und Weisungen an die Rangierer und Hemmschuhleger des Bahnhofs weiter erheblich verringert werden. Seebohm Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Wracks der außerhalb der Dreimeilenzone gesunkenen „Khohnogory" und der „Harborough" zu beseitigen, die für die Schiffahrt auf der Weser sowie in den Elbhäfen eine große Behinderung bilden? Die Wracks der beiden gesunkenen Schiffe liegen außerhalb des für die Schiffahrt zur Weser und zur Jade bezeichneten Fahrwassers, so daß der Schiffsverkehr auf diesem Wege nicht unmittelbar betroffen wird. Bei den Zufahrten zur Elbe ist allerdings der Teil der Schiffahrt behindert, der den sog. Borkum-Weg und weiter den Weg zum Feuerschiff „Elbe I" benutzt. Es wird z. Z. geprüft, ob durch eine Verlegung dieses Weges nach Norden, die eine Erweiterung des minenfreien Gebietes voraussetzt, eine Verbesserung erreicht werden kann. Die Untersuchung der Verbesserungsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen, günstigen Wind und gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein. Für eine Beseitigung dieser beiden — außerhalb der Dreimeilenzone liegenden — Wracks bedarf es einer verbindlichen Erklärung der Eigentümer, ob sie bereit sind, entweder die Wracks schnellstens selbst beseitigen zu lassen, oder ob sie auf ihren Eigentumsanspruch voll verzichten wollen. Die in Bremen ansässigen, die Reeder der beiden Schiffe vertretenden Maklerfirmen sind durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen aufgefordert, die Reeder zu einer solchen Erklärung zu veranlassen. Die Beseitigung der ringförmig um den Einsatzraum Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3757 des Lotsendampfers „Weser/Jade" liegenden Wrackschiffe muß vordringlich behandelt werden. Sie selbst kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn die Rechtsfrage mit den Eigentümern geklärt ist und die örtlichen Wrackuntersuchungen einwandfreie Unterlagen über die Beseitigungsmöglichkeiten geliefert haben. Sobald die Rechtslage durch entsprechende Erklärungen der Eigentümer dahin geklärt ist, daß die Wracks durch den Bund beseitigt werden dürfen, wird diese Arbeit nach Bereitstellung überplanmäßiger Geldmittel vorgenommen werden können. Eine Angabe der Kostenhöhe ist jedoch erst nach Vorlage einwandfreier Unterlagen über die Lage der Wracks und verbindlicher Angebote von Bergungsfirmen möglich. Seebohm Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Besold (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 27): Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den stets sich fortsetzenden und mehrenden Überfällen auf Taxichauffeure Einhalt zu gebieten? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, durch Gesetz oder Verordnung Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Taxifahrer nach der Richtung zu ergreifen, daß die Taxiunternehmer verpflichtet werden, z. B. als Taxi nur viertürige Fahrzeuge zu verwenden, eine Trennwand aus schußsicherem Glas zwischen Fahrersitz und Fahrgastraum und Alarm-, Funk- und Gasanlagen bzw. automatische Türenverriegelung einzubauen? Werden Maßnahmen in Erwägung gezogen, für die Taxifahrer eine Erleichterung im Erwerb von Waffenscheinen zu ermöglichen? Die Sorgen der Kraftdroschkenfahrer um ihre Sicherheit sind bekannt. Ich habe deshalb auch alle Vorschläge, die seit Jahren hierzu aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen an mich herangetragen worden sind, sorgfältig geprüft. Dabei hat sich leider ergeben, daß ein voll wirksamer Schutz für die Droschkenfahrer bisher leider nicht erreichbar ist. Dies ist auch von allen Beteiligten in einer erneuten Besprechung am 20. Mai bestätigt worden, zu der ich aus Anlaß Ihrer Frage, Herr Kollege Besold, die beteiligten Bundesressorts und die interessierten Verbände eingeladen hatte. Die Forderung, für Kraftdroschken 4 Türen zwingend vorzuschreiben, wird in Kürze erfüllt sein. Dies ist in einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgesehen. Die neue Vorschrift schafft die Voraussetzungen für den Einbau einer Trennwand. Einigkeit besteht darüber, daß das Schutzbedürfnis der Droschkenfahrer örtlich sehr unterschiedlich ist; aber darauf könnten bundeseinheitliche Vorschriften keine Rücksicht nehmen. Zu berücksichtigen ist auch, daß die von den vorgeschlagenen Sicherungseinrichtungen z. B. von der Trennwand erwartete Schutzwirkung gelegentlich nicht eintritt. Der Fahrer einer Droschke ohne Trennwand hatte aus der in fremder Sprache geführten Unterhaltung seiner Fahrgäste Kenntnis über den beabsichtigten Überfall bekommen und sein Verhalten entsprechend einrichten können. Mit Trennwand wäre dies nicht möglich gewesen. Die Trennwand, sicher im allgemeinen ein wirksames Schutzmittel, hat aber noch andere Nachteile. Besonders bei Fahrzeugen mit geringem Innenraum wird das Ein- und Aussteigen erschwert. Ferner sind bei scharfem Bremsen Verletzungen der Fahrgäste an der Trennwand nicht ausgeschlossen. Auch müßte die Trennwand tief nach unten reichen, weil sie sonst keinen Schutz gegen Messerstiche oder Schüsse durch die Rückenlehne am Fahrersitz bietet. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat vom Standpunkt der Unfallverhütung in der Besprechung am 20. Mai erneut erklärt, daß auch er sich seit langem mit dem Problem befasse, bisher aber keine befriedigende Lösung gefunden habe. Dazu komme, daß nur im ganzen Bundesgebiet einheitlich geltende Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden können. Eine teilweise Besserung wäre wohl zu erwarten, falls die Droschken mit — leider recht kostspieligen — Funkanlagen ausgerüstet werden. Ich werde gemeinsam mit den in Betracht kommenden Stellen prüfen, wie die Ausrüstung der Kraftdroschken mit Funkanlagen gefördert werden kann. Einer gesetzlichen Einführung von Funkanlagen für Droschken steht insbesondere entgegen, daß nur eine sehr begrenzte Anzahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Die weiter vorgeschlagenen Alarm- und Gasanlagen und die automatischen Türverriegelungen bieten nur sehr bedingt Schutz. Für denjenigen, der einen Überfall auf einen Droschkenfahrer plant, ist es nicht schwierig, seine Handlung so einzurichten, daß er die Schutzeinrichtungen überspielt. Der Täter wird z. B. seinen Überfall an einsamer abgelegener Stelle ausführen, wo Alarmanlagen unwirksam bleiben müssen. Gasanlagen und Türverriegelungen bedeuten keinen Schutz, wenn der Fahrgast das haltende Fahrzeug verlassen hat und sich den Anschein gibt, bezahlen zu wollen, jedoch statt dessen eine Schußwaffe zieht. Zu der Forderung nach Ausstattung der Droschkenfahrer mit Schußwaffen ist zu bemerken, daß nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften der Länder bei persönlicher Zuverlässigkeit und bei entsprechendem Bedürfnis jede Person über 18 Jahre bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde einen Waffenerwerbsschein zum Erwerb und einen Waffenschein zum Führen einer Pistole erhalten kann. Die zuständige Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob beim Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe tatsächlich vorliegt. Diese Vorschriften dürften ausreichend sein. Der Herr Bundesminister des Innern will den zuständigen Länderbehörden erneut empfehlen, der Ausgabe von Waffenscheinen an Führer von Kraftdroschken die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Bei dieser Gelegenheit soll ferner die Anregung wiederholt werden, daß zwischen der Polizei und den Taxiverbänden örtliche Absprachen über geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen getroffen werden sollten. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Frede


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich den kulturpolitischen Titeln des Einzelplans 06 zuwenden. Meine Fraktion will keinen Anlaß geben, daß hier die Bundesexekutive verstärkt wird, auch wenn meine Fraktion einige Anträge einbringt, in denen eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und des Bildungswesens allgemein gefordert wird. Wir haben Ihnen mit Umdruck 255 (neu) in den Ziffern 1 und 3 einige Vorschläge gemacht, den Haushalt abzuändern.



    Dr. Frede
    Ich darf zuerst auf Ziffer 1 eingehen. Wir haben den sehr eingehenden Ausführungen des Kollegen Brand mit Befriedigung entnommen, daß manche Ansätze in den kulturpolitischen Titeln gegenüber dem vergangenen Haushalt verbessert worden sind, insbesondere auf dem Gebiete der Wissenschaftsförderung, wenn es sich auch nur um Beträge von wenigen Millionen handelt.
    Wir werden — um es gleich vorauszuschicken — keine wesentlichen Änderungsanträge einbringen. Wir werden diesmal darauf verzichten, einen Antrag auf eine sehr erhebliche Erhöhung der Titel zur Förderung der Forschung und der Wissenschaft einzubringen, und zwar aus einem sehr einfachen Grunde.
    Der Wissenschaftsrat hat, wie Sie wissen, die Aufgabe, eine Bedarfsplanung für die Förderung der Forschung und der Wissenschaft aufzustellen. Er hat erst 1958 an die Arbeit gehen können, und seine Arbeit hat noch keine solchen Ergebnisse gezeitigt, daß uns schon heute ein wirklicher Bedarfsplan vorliegen könnte. Wir sind -- wie ich glaube, alle Experten in diesem Hause — davon überzeugt, daß der Wissenschaftsrat in dem Augenblick, in dem er seine Arbeiten abgeschlossen haben wird, ganz allgemein mit neuen Forderungen hinsichtlich der Förderung der Wissenschaft kommen wird, und zwar nicht nur an den Bund, sondern auch an die Länder. Er wird Zahlen nennen, die weit über das hinausgehen, was gegenwärtig in den Haushalten des Bundes und der Länder veranschlagt worden ist.
    Wir haben auf Grund der Feststellungen der Kultusministerkonferenz bereits im Jahre 1957 die Auffassung vertreten, daß insgesamt mindestens 600 Millionen DM mehr für die Wissenschaft ausgebracht werden müßten, und wir finden uns hier in bester Verbindung mit den Kreisen und Kräften, die etwas von der Sache verstehen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die sehr intensiven Beratungen des Gesprächskreises „Wissenschaft und Wirtschaft" erinnern, in denen dieser zu der Auffassung gekommen ist, die von Herrn Generaldirektor Reusch sehr nachdrücklich zum Ausdruck gebracht wurde — sie ist in einer Denkschrift und mehreren Artikeln publiziert worden —, daß mindestens 1 % des Volkseinkommens — das macht in etwa 3 % des Steueraufkommens — für die freie Forschung — also nicht für die zweckgebundene Forschung — in den öffentlichen Haushalten ausgebracht werden müßten, wenn wir konkurrieren und wenn wir in der Zukunft bestehen wollen.
    Herr Reusch ist bestimmt kein Freund oder Anhänger der Sozialdemokratischen Partei, und gerade deshalb möchte ich ihn mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten in einigen Punkten zitieren, um Ihnen zu zeigen, für wie dringlich gerade diejenigen diese Frage ansehen, die sich mit der Sache beschäftigen.
    Wir alle
    — so sagt er —
    befinden uns ... vor einer Situation unserer nationalen Existenz, wo Wissenschaft und Bildung zu einem Politikum ersten Ranges geworden sind und der Leistungsfähigkeit unserer
    Schulen und Hochschulen die oberste Dringlichkeitsstufe aller geistigen und finanziellen Anstrengungen gebührt... Denkt man an das alles zusammen, so kann man dem Schluß nicht ausweichen, daß nunmehr der Staat am Zuge ist. Er sollte sich nicht mehr hinter Grundsatz- und Kompetenzfragen verstecken und aus Rivalität zwischen Bund und Ländern oder aus ministeriellen oder selbst auch verfassungsmäßigen Bedenken die Dinge mehr oder weniger laufen lassen... Was muß also geschehen, damit sich die Einstellung ändert? Muß es erst so weit kommen, daß der Nachwuchs entweder verkümmert oder die Lehre an den Hochschulen in einem Lautsprecherdröhnen verhallt? ... Unsere Chance im Konkurrenzkampf der Völker liegt einzig in der Tüchtigkeit, vor allem in der schöpferischen Phantasie und der Erfindungsgabe unserer Wissenschaftler. Sie sind es letztlich, von denen die Höhe des Lebensstandards abhängt --
    und ich möchte hinzufügen, Herr Finanzminister, von denen auch die Höhe des Steueraufkommens abhängt und der gesamten Leistungen, die die öffentliche Hand aufzubringen hat.
    Von da aus gesehen — das möchte ich nur andeutend sagen — werden wir uns in den nächsten Jahren sehr intensiv mit den Fragen der Wissenschaftsförderung auseinandersetzen müssen. Wir können es heute noch nicht in dem Umfang, wie meine Fraktion es wünscht, weil, wie ich andeutete, der Wissenschaftsrat als das Gremium, das hierzu berufen ist, noch nicht in der Lage war, einen wirklich fundierten Bedarfsplan und damit auch einen entsprechenden Finanzplan vorzulegen.
    Wirbegnügen uns deshalb damit, unter Ziffer 1 dieses Umdrucks zu beantragen, daß die Summe von 85 Millionen DM, die unter Nr. 2 der Erläuterungen des Ansatzes Tit. 614a ausgebracht ist, um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht wird. Es mag eigentümlich erscheinen, daß wir gerade auf einer solchen Zahl bestehen. Das beruht darauf, daß uns diese Zahl vom Wissenschaftsrat vorgeschlagen worden ist.
    Wie wir bereits in den Beratungen des Haushaltsausschusses zum Ausdruck gebracht haben, halten wir es nicht für richtig, daß man schon bei der ersten Forderung, bei dem ersten Vorschlag des Wissenschaftsrates von den Zahlenabgeht, die genannt worden sind, und glaubt, es auf andere Weise besser machen zu können, indem man z. B. sagt, man bringe zusätzlich 25 Millionen DM als Bindungsermächtigung aus.

    (Abg. Dr. Conring: Weil die Zahlen nicht substantiiert waren!)

    — Sie waren substantiiert, wenn sie auch nicht im einzelnen ausgewiesen warden sind.
    Es ist vorhin gesagt worden, daß gewisse Mittel in den vergangenen Jahren nichtausgegeben worden seien. Das hängt damit zusammen, daß diese Arbeiten erst anlaufen. Wir. wissen doch, wie im Verteidigungshaushalt Haushaltsreste von einem Jahr in das ,andere übernommen werden. Warum



    Dr. Frede
    sollen dann nicht auch kleine Reste hier weitergetragen werden können, bzw. weshalb soll man noch abwarten, bis hier konkrete Unterlagen nachgereicht werden? Ich glaube, mit Sicherheit sagen zu können, daß der Wissenschaftsrat seine Forderungen nicht gestellt hätte, wenn er nicht im Besitze sehr substantiierter Unterlagen gewesen wäre.

    (Abg. Dr. Conring: Dann hätte er sie vorliegen können!)

    — Vielleicht hätte er das auch getan, wenn er dazu aufgefordert warden wäre.
    Hier handelt es sich einfach darum, daß wir die Autorität des Wissenschaftsrates — sie wurde auch vor etwa einem Jahr im Bulletin dier Bundesregierung uneingeschränkt anerkannt — stärken sollten, soweit es irgendwie geht, und daß wir bei dein bescheidenen Anfängen, die hier gemacht werden, nicht gleich Widersprucherheben, sondern — es handelt sich vielleicht um eine Frage des Taktes — wenn der Wissenschaftsrat entsprechende Wünsche und Forderungen anmeldet, versuchen sollten, ihnen zu entsprechen; auch dann, wenn hier und da scheinbar keine hinreichende Substantiierung vorliegt. Das ist unser Anliegen und unser Wunsch.
    Vielleicht kann daraus eine gewisse Stärkung des Wissenschaftsrates bzw. eine gewisse Anregung und eine gewisse Hoffnung für ihn erwachsen. Er würde dann wissen, daß er, wenn er künftighin mit weiteren Vorschlägen kommt, damit rechnen kann, daß Bundesregierung und Parlament seine Vorschläge entsprechend würdigen und, soweit es irgend geht, akzeptieren.
    Weil wir diese Frage aus Erwägungen allgemeiner Art, die ich soeben angedeutet habe, für bedeutungsvoll halten, bitten wir, dem Vorschlag des Wissenschaftsrates zu entsprechen und den Ansatz wie vorgeschlagen zu erhöhen. Im Namen meiner Fraktion beantrage ich hierüber namentliche Abstimmung.
    Ich darf nun übergehen zu dem Antrag unter Ziffer 3 auf Umdruck 255 (neu). Meine Fraktion beantragt, einen neuen Tit. 974 bei Kap. 06 02 ,einzufügen, in dem erstmals 300 Millionen DM ausgewiesen werden sollen. Diese Mittel sind als Zuschuß des Bundes an die Länder und mittelbar auch an die Gemeinden zur Beseitigung der durch den Krieg und die Kriegsfolgen im Schulwesen ientstandenen Notstände vorgesehen. Es ist nicht neu, daß wir diesle Dinge hier ansprechen; wir haben bereits vor zwei Jahren und im vorigen Jahr hierüber gesprochen. Meine Fraktion fordert mithin zum dritten Male eine wirksame Bundeshilfe zur Beseitigung der Schulraumnot.

    (Abg. Dr. Conring: Ohne Deckungsvorschläge zu machen!)

    Wir sind der Meinung, daß 'es nicht genügt, in platonischen Erklärungen die Liebe zur Jugend und zur Bildung zum Ausdruck zu bringen, wie ,es in Äußerungen des Herrn Innenministers, aber auch in Äußerungen von Vertretern der Regierungspartei mehrfach geschehen ist, sondern daß man sich ,eine solche Liebe auch etwas kosten lassen muß.

    (Abg. Dr. Conring: Und Deckungsvorschläge machen muß!)

    — Auch darauf darf ich zu sprechen kommen. — Wir fordern deshalb erneut, um mit dem Herrn Bundesminister zu sprechen, „mit der gleichen Dringlichkeit diese Mittel ,an wie Gelder für andere vordringliche Aufgaben".
    Ich darf daran erinnern, daß wir vor Jahresfrist
    — und damit komme ich auf Ihre Zwischenfrage — bereit waren — und wir sind es auch heute —, diese Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen. Damals waren wir sogar bereit, uns mit einem Leertitel zu begnügen, um dem Herrn Innenminister überhaupt einmal die Möglichkeit zu geben, im jetzigen Haushaltsjahr entsprechende Beträge einzusetzen. Wir nahmen an, daß die Besprechungen mit den Ländern zu einem Abkommen oder sonst zu einem Ergebnis führen würden. Auf diese Weise hätte sichtbar zum Ausdruck gebracht werden können, daß die Schulsorgen auch die Sorgen der Bundesregierung sind, wie es in der bekannten Bildreportage im Herbst vorigen Jahres angedeutet wurde. Nun, man hat damals geschwiegen; es war vielleicht ein „vornehmes" Schweigen, vielleicht auch ein Schweigen aus dem beschämenden Gefühl heraus, daß der Unterschied zwischen den Wahlversprechungen, die die Regierungspartei gerade in diesem Punkt gemacht hat, und den Taten allzu kraß sei.
    Meine Damen und Herren, wenn 'wir heute mit einem ähnlichen Antrag wie vor zwei Jahren und vor einem Jahre kommen, möge man uns das nicht als Eigensinn auslegen. Wir wollen damit auch nicht billige propagandistische Erfolge einheimsen. Es ist vielmehr die große Sorge um die Zukunft unserer Jugend und damit unseres Volkes, die uns veranlaßt, beharrliche Anträge auf Bundeshilfe zur Beseitigung der Schulraumnot vorzulegen. Wir wünschen keine grundsätzliche Kompetenzverlagerung
    — auch das haben wir schon zum Ausdruck gebracht —, sondern nur eine zeitlich begrenzte Hilfe des Bundes, wie sie verfassungsrechtlich und finanzpolitisch nicht nur möglich, sondern nach unserer Meinung sogar geboten ist.
    Als man unsere Bemühungen um eine solche Hilfe dadurch zu inhibieren versuchte, daß man auf die Frage der Kompetenzverteilung hinwies und auswich, hatten wir gleich die Befürchtung, man wolle mit jenem Antrag, den das Hohe Haus im Oktober vorigen Jahres einstimmig angenommen hat, in erster Linie Zeit gewinnen. Diese Befürchtung war offenbar begründet. Wir haben damals mit der CDU-Mehrheit einer Ergänzung des Antrages zugestimmt, die dahin ging, daß vor allem die Schulraumnot und der Mangel an Lehrkräften allgemein in die zwischen Bund und Lindern anzustellenden Überlegungen einbezogen werden sollten. Wir hatten gehofft, daß nach Jahresfrist die Beratungen zu einem gewissen Erfolg führen würden, und zwar zu einem Erfolg wenigstens insoweit, daß man uns nunmehr konkrete Vorschläge über die Aufgaben unterbreiten könnte, die im kulturellen Sektor von Bund und Ländern — getrennt oder gemeinsam, je nachdem -- zu erfüllen wären. Wir waren und sind der Meinung, daß die Frage der Beseitigung der Schulraumnot in gleicher Weise den Bund und die Länder angeht. Ich werde das nachher noch kurz begründen. Wir bedauern sehr, daß man uns heute noch nicht



    Dr. Frede
    über ein Ergebnis dieser Gespräche berichten kann, nicht zuletzt deshalb, weil man es auf seiten der Bundesregierung offensichtlich nicht allzu eilig hatte, die Gespräche anlaufen zu lassen.

    (Abg. Dr. Conring: Haben Sie noch nichts von einer Ablehnung der Länder auf gewissen Gebieten gehört?)

    — Ich will Ihnen sagen, daß die Länder nicht nur nicht abgelehnt haben, sondern daß sogar ein Wunsch der Länder nach Hilfe vorliegt.

    (Erneute Zurufe von der Mitte.)

    So müssen wir uns heute wieder — vielleicht manchem unwillkommen — als Mahner hinstellen, um dem Wunsche der Öffentlichkeit, vor allem der Lehrer und Eltern, der Länder und der Gemeinden, Ausdruck zu geben. Aber wir können mit Befriedigung feststellen, daß wir inzwischen Verbündete gewonnen haben, von denen Sie vielleicht nicht glaubten, daß es einmal unsere Verbündeten werden würden. Man hat ja in der Vergangenheit wiederholt die Forderung nach Bundeshilfe im Schulhausbau mit dem Einwand abzutun versucht, den Ländern sei eine solche Hilfe gar nicht erwünscht, weil damit ein Eingriff in ihre Kulturhoheit erfolgen würde. Nun, es sollte gerade der Regierungsmehrheit zu denken geben, daß ausgerechnet die Wahrer der Kulturhoheit der Länder, nämlich die Kultusminister, auf ihrer 71. Plenarsitzung am 23. und 24. April dieses Jahres mit Nachdruck gefordert haben, daß der Bund sich durch eine finanzielle Mithilfe an der Beseitigung des Schichtunterrichts beteiligt. Wie Sie wissen, ist der Beschluß einstimmig gefaßt worden. Auch Sie wissen, daß die Mehrheit der Kultusminister nicht meiner Partei angehört.
    Die Kultusminister sind insofern noch bescheiden gewesen, als sie ihre Forderung nur auf die Beseitigung des noch vorhandenen Schichtunterrichts abgestellt haben, wofür Mittel von mindestens 1,2 Milliarden DM erforderlich sein werden. Sie glauben, man könne dem Bund zumindest zumuten, ein Fünftel dieser Summe, nämlich 200 Millionen DM, in zwei Jahresraten beizusteuern, während sie früher glaubten, daß mindestens 200 Millionen DM jährlich erforderlich seien.
    Ich darf auch darauf hinweisen, daß sich der derzeitige Präsident der Kultusministerkonferenz, Herr Minister Osterloh, im Auftrage dieses erlauchten Gremiums bei dem Herrn Finanzminister persönlich bemüht hat, vom Bund Mittel für die Länder zu erhalten, damit der noch immer verbreitete Schichtunterricht, eine der übelsten Kriegsfolgen, beseitigt werden kann. Herr Etzel hat geantwortet, daß der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen weder verpflichtet noch in der Lage sei, unmittelbar Hilfe zu geben, und in Aussicht gestellt, daß man durch verstärkte Förderung der Wissenschaft durch den Bund vielleicht kleine Beträge frei machen könne, die dann ähnlich wie bei der Förderung des Baues von Ingenieurschulen den Ländern auf Grund eines besonderen Verwaltungsabkommens zufließen könnten.

    (Abg. Dr. Conring: Das haben die Länder abgelehnt!)

    — Da müßte man noch eine Reihe von Jahren warten. Denn bis die Not in den Ingenieurschulen beseitigt wird und dieser kleine Betrag den Ländern zufließt, dürfte es noch einige Zeit dauern. Die Beträge, die hier frei würden, sind außerdem so minimal, daß damit Entscheidendes in der Schulbaufrage nicht geschehen kann. Wir glauben, daß der Weg über weitere Verwaltungsabkommen nicht geeignet ist, der unbestrittenen Notlage im Schulwesen zu steuern. Wir wissen, es ist eine Frage des Finanzausgleichs, aber nicht allein.
    Über diese Notstände liegt — ich darf annehmen, daß Sie es alle wissen — ziemlich umfassendes statistisches Material vor, auch darüber, was bisher von Ländern und Gemeinden zu ihrer Beseitigung geleistet worden ist. Sicher ist das Defizit von 22 000 Klassenräumen, das vor Jahresfrist noch vorhanden war, im letzten Jahr verringert worden, weil sich die Anstrengungen auch der Länder und Gemeinden vergrößert haben. Aber es geht ja nicht darum, daß wir im Schul- und Bildungswesen allmählich Verhältnisse bekommen, die ungefähr als normalisiert bezeichnet werden können. Die Länder und die Gemeinden müssen ihr Schul- und Bildungswesen, nicht zuletzt aber auch ihr Hochschulwesen, schnell und zügig ausbauen, und sie sind daran gehindert, weil sie bisher Aufgaben zu erfüllen hatten, die nach Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes unzweifelhaft dem Bund mit angelastet werden müssen.
    Besonders deutlich wird das heute in den größeren Gemeinden, die unter den unmittelbaren und mittelbaren Kriegsfolgen vielfach stärker zu leiden haben als die kleineren. Sie sind daher mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch in einem größeren Rückstand. Ihr Nachholbedarf auf dem Schulsektor wie auch auf anderen Gebieten ist infolgedessen naturgemäß größer als der in Gemeinden, die nur mittelbare Folgelasten durch Einströmen von Vertriebenen und Flüchtlingen zu beseitigen hatten.
    Wir haben daher volles Verständnis dafür, daß der Städtetag seine Erwartungen in bezug auf Bundeshilfe erneut vorgebracht hat und daß er sogar damit rechnet, daß zu den Kriegsfolgelasten der Gemeinden pro Jahr etwa 500 Millionen DM durch den Bund zusätzlich beigesteuert werden. Wir halten diesen Betrag für etwas überhöht, wie ich Ihnen nachher zeigen werde. Aber wir glauben, daß die Städte und die Gemeinden allgemein in der Tat Vorleistungen erbracht haben, Leistungen, die auch vom Bund hätten erbracht werden müssen. Im Hinblick auf die Finanzlage der Gemeinden — Herr Kollege Ritzel hat heute morgen darauf hingewiesen, wie stark ihre Verschuldung ist, sie liegt etwa bei der 10-Milliarden-Grenze bei einem Steueraufkommen von etwa 7,3 Milliarden DM im Jahr — ist es berechtigt und verständlich, daß die Gemeinden erwarten, über die Länder an einer Bundeshilfe teilhaben zu können. Der Finanzausschuß des Deutschen Städtetages hat deshalb nachdrücklich eine Klärung der Frage beantragt, in welcher Weise der Bund zur Beseitigung der Kriegsfolgenotstände in den Gemeinden auf dem Gebiete der Schulen
    3726 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959
    Dr. Frede
    beitragen könne 1)7w. hierzu verptlichtet sei. Ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten kurz zitieren:
    So wie der Bund anerkannt hat, daß der Bau von Wohnungen für die Ausgebombten und für die Flüchtlinge entsprechend der Verfassungswirklichkeit eine Gemeinschaftsaufgabe aller öffentlichen Aufgabenträger ist, muß er auch anerkennen, daß andere Kriegsfolgenotstände, wie z. B. der Mangel an Schulräumen, nur durch gemeinsame Leistungen von Bund, Ländern und kommunaler Selbstverwaltung beseitigt werden können.
    Wir kennen die Einwände, die uns seitens der Bundesregierung und der Regierungskoalition immer wieder gemacht werden. Man weist darauf hin, daß die Beseitigung dieser Kriegsfolgen nur nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes in Ausführung von Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes erfolgen könne, daß inzwischen eine Reihe von solchen Gesetzen erlassen seien und daß insbesondere das Überleitungsgesetz in der Fassung vom 28. April 1955 einen Katalog öffentlicher Kriegsfolgetatbestände enthalte, die vom Bund zu tragen sind, und daß in diesem Katalog der Schulbau nicht enthalten sei. Es ist keine Frage, daß dies zutrifft. Aber bereits bei der Einbringung des Ersten Überleitungsgesetzes und bei der Beratung der späteren Überleitungsgesetze haben die Regierungssprecher und andere Sprecher deutlich zum Ausdruck gebracht, daß vorerst diese unmittelbaren und mittelbaren Kriegsfolgelasten im Schul- und Bildungswesen ausgeklammert würden, daß es aber dem Parlament und auch der Regierung völlig unbenommen ist, durch einen Initiativantrag dafür zu sorgen, daß die gesetzliche Grundlage in Ausführung von Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes hierfür geschaffen wird.
    Wir wollen mit einem Gesetzentwurf, den wir gestern beschlossen haben und der Ihnen, meine Damen und Herren, in Kürze zugeht, die gesetzlichen Grundlagen hierfür schaffen. Wir betrachten dieses Gesetz — auf das ich im einzelnen jetzt nicht eingehen kann — gleichsam als Fünftes Überleitungsgesetz, allerdings mit einer gewissen Eigenständigkeit, weil es sich auf die spezielle Materie der Bundesleistungen für den kriegszerstörten Schulraum bezieht. Wir möchten damit erreichen, daß unabhängig von dem Ausgang der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Kommission der Länder über die Abgrenzung der Zuständigkeiten im kulturellen Bereich eine rechtliche Grundlage und damit eine Verpflichtung des Bundes für eine Bundeshilfe im Schulbausektor gegeben wird.
    Meine Damen und Herren, wenn wir in unserem Antrag fordern, vorsorglich 300 Millionen DM bei dem neuzuschaffenden Tit. 974 auszubringen, so beruht diese Pauschalsumme auf sehr konkreten Unterlagen. Wir haben nämlich die nachweisbaren Aufwendungen zugrunde gelegt, die Länder und Gemeinden bisher für die Wiederherstellung kriegszerstörter oder durch den Krieg beschädigter Schulgebäude erbracht haben oder die sie zur restlosen Beseitigung solcher Schäden noch zu erbringen haben. Das ergibt eine Summe von mindestens 3 Milliarden DM. Sicher für den Herrn Innenminister und den Herrn Finanzminister eine astronomische Zahl. Wenn wir sie aber durch zehn dividieren, kommen wir auf eine jährliche Beihilfe des Bundes von 300 Millionen DM, die bei einem Gesamtetat von fast 40 Milliarden DM zu verkraften sein wird. Der Zufall will es, daß diese Zahl zwischen der Forderung der Kultusministerkonferenz und der des Deutschen Städtetages liegt. Ich glaube, gerade das beweist, wie sehr wie hier eine wohlabgewogene Mitte gefunden haben. Die Zweckbindung dieses Betrages wird es den Ländern ermöglichen, in absehbarer Zeit nicht nur Schichtunterricht und Schulraumnot zu beseitigen, sondern darüber hinaus Aufgaben im Hochschulsektor zu erfüllen, die zu erfüllen ihnen bisher infolge der Vorleistung, die sie quasi auf Bundeskonto erbracht haben, nicht möglich war. Da wir uns darüber im klaren sind, daß diese Mittel vor Annahme unseres Gesetzes oder Abschluß der Besprechungen zwischen der Bundesregierung und der Kommission der Länder nicht ausgegeben werden können, haben wir einen Sperrvermerk beantragt. Wir wissen, daß bei der schon vorgeschrittenen Schulbauplanung nur ein geringer Teil dieser Summe tatsächlich in diesem Haushaltsjahr verbaut werden kann. Insofern werden dem Herrn Finanzminister bei der Annahme des Antrags keine haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten, höchstens solche formaler Art, erwachsen.

    (Abg. Dr. Conring: War das der Deckungsvorschlag?)

    Wir würden es aber begrüßen, wenn man mit dem gleichen Eifer, mit dem man Ausgaben etwa für den Ausbau eines bundeseigenen Fernsehprogramms bewilligt, ohne hierbei allzu große verfassungsrechtliche Bedenken oder Hemmungen zu haben, nunmehr endlich auch einen Anfang machte hinsichtlich der Bundeshilfe für Länder und Gemeinden im Bildungswesen, insbesondere im Schulwesen und im Hochschulwesen. Ich bitte daher das Hohe Haus um Zustimmung zu unserem Antrag.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Eichelbaum: Und alles abgelesen?! — Weitere Zurufe.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Regen Sie sich bitte nicht auf, Herr Kollege Eichelbaum! Ich kann es leider nicht verhindern. Wir haben eine fabelhafte Geschäftsordnungsvorschrift. Von ihr haben wir in diesem Hause schon ein halbes dutzendmal gesprochen. Solange der Präsident aber keine Machtmittel hat, kann er nicht verhindern, daß Reden abgelesen werden. Ein Beitrag zur Kultur dieses Hauses jedoch ist es — wir sind ja wieder bei der Kultur —, wenn hier frei gesprochen wird. Meine Damen und Herren, wir sind doch hier und heute nicht in einer Festsitzung, in einer großen außenpolitischen Debatte, in der für das nächste Jahrtausend ewige Worte geredet werden müssen, sondern wir befinden uns in einer Arbeitssitzung, in der diskutiert werden sollte.

(Beifall in der Mitte und rechts sowie bei einzelnen Abgeordneten der SPD. — Abg. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Schmitt [Vockenhausen] : Wir wollen uns mal merken, wer da Beifall geklatscht hat und später Vorlesungen halten wird!)




— Jeder darf klatschen und jeder darf kritisieren.
Meine Damen und Herren, es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich schlage vor, daß wir zunächst den Änderungsantrag Umdruck 255 (neu) Ziffer 1 diskutieren, dann die namentliche Abstimmung vornehmen, anschließend den Änderungsantrag Umdruck 255 (neu) Ziffern 2 und 3 weiter beraten und darüber abstimmen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Brand.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Wilhelm Brand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen von Herrn Kollegen Frede, soweit sie den Antrag Umdruck 255 (neu) Ziffer 1 betreffen, möchte ich in Ergänzung meiner Ausführungen von vorhin sachlich einiges klarstellen, zumal für diesen Teil des Antrags namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
    Herr Kollege Frede, dem Wissenschaftsrat stehen an finanziellen Mitteln zur Verfügung: Reste in Höhe von rund 42 Millionen, Neubewilligungen 85 Millionen, Bindungsermächtigungen 25 Millionen, zusammen also 152 Millionen DM.
    Nehmen wir einmal den ungünstigsten Fall, daß alle Reste zweckgebunden und inzwischen verplant sind, also nicht mehr zur Verfügung stehen, dann stehen dem Wissenschaftsrat immer noch 110 Millionen DM zur Verfügung.
    Sie mögen vielleicht einwenden, daß es sich bei den Bindungsermächtigungen nicht um echte Bewilligungsbeträge handelt, sondern um eine Vorwegnahme zukünftiger Bewilligungen. Das ist grundsätzlich richtig. In diesem Fall trifft es aber nicht zu, weil nämlich der Haushaltsausschuß in seinen Beratungen vereinbart hat, daß der nächstjährige Ansatz nicht um die von den Bindungsermächtigungen in Anspruch genommenen Mittel gekürzt werden soll. Mithin stehen dem Wissenschaftsrat de facto Mittel in der vollen Höhe seines Wunschzettels, der mit 103 Millionen DM abschloß, zur Verfügung. Das ist dem Wissenschaftsrat auch bekannt, damit ist er einverstanden und zufrieden, und deshalb bedarf es gar nicht der in Umdruck 255 (neu) beantragten Erhöhung des Ansatzes um 18,47 Millionen DM. Um es noch einmal ganz präzise für alle Anwesenden im Hause zu sagen: die finanziellen Wünsche des Wissenschaftsrats sind voll befriedigt.
    Nun noch eine Bemerkung. Meine Fraktion wird in der dritten Lesung eine Entschließung einbringen, von der wir annehmen, daß ihr alle Fraktionen des Hauses zustimmen können. In der Entschließung wird die Bundesregierung u. a. aufgefordert, die dringenden Bedürfnisse der Wissenschaft weiter in verstärktem Umfang zu befriedigen und die Abgrenzungsverhandlungen mit den Ländern, die schon seit einiger Zeit im Gange sind, zum Abschluß zu bringen, um hierdurch auch die Länder zu entlasten und eine größere Klarheit in der Abgrenzung herbeizuführen.
    Die CDU-Fraktion ist entschlossen, alles zu tun, was geeignet erscheint, der deutschen Wissenschaft die notwendige finanzielle Grundlage für eine weitere erfolgreiche Arbeit zu sichern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)