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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Inhalt: Anteilnahme des Bundestages am Tode von John Foster Dulles 3663 A Begrüßung einer Delegation des Peruani- schen Parlaments 3705 C Mandatsniederlegung des Abg. Graaff und Eintritt des Abg. Dr. Miessner in den Bundestag 3663 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Demmelmeier, Pohle, Menke, Bundesminister Schäffer, Abg. Frau Niggemeyer, Mühlenberg und Vizepräsident Dr. Becker 3663 B Wahl des Abg. Ritzel in den Vorstand des Bundestages . . . . . . . . . . . 3663 B Fragestunde (Drucksache 1026) Frage 1, Abg. Dr. Friedensburg: Gewinnspannen der Banken bei An-und Verkauf von fremden Noten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3664 B, 3665 A, B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3664 D, 3665 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . 3665 C, D, 3666 A Ritzel (SPD) 3665 D, 3666 A Frage 15, Abg. Ritzel: Vertrieb von Schallplatten mit Reden Hitlers, Görings und Goebbels Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3666 B, D, 3667 B Ritzel (SPD) 3666 C, 3667 B Frage 2, Abg. Dr. Friedensburg: Paßkontrollen in den Schlafwagen im Interzonenverkehr Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3667 D, 3668 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3668 A Frage 4, Abg. Dr. Brecht: Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien Lücke, Bundesminister . 3668 C, 3669 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3668 D, 3669 A Frage 5, Abg. Dr. Brecht: Bindungsermächtigungen zugunsten des SBZ-Wohnungsbaues Lücke, Bundesminister . 3669 B, 3670 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Frage 7, Abg. Dr. Bucher: Stalingradfilm „Hunde wollt ihr ewig leben" Strauß, Bundesminister . 3670 B, 3671 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . 3670 D, 3671 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Frage 8, Abg. Dr. Atzenroth: Berechnung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3671 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3671 D Frage 9, Abg. Dr. Menzel: Exporthilfe für den Bau von sechs Passagierdampfern für Sowjetrußland Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3672 A, B Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3672 B, C Frage 10, Abg. Ehren: Uberwachung der Gespräche von Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär . 3672 C Frage 11, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Überwachung von Weineinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3672 D Frage 12, Abg. Seuffert: Maßstäbe für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten des Fahndungsdienstes der Finanzverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3673 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3673 D Frage 13, Abg. Dürr: Fahrplan der Bundesbahn auf der Strecke Blaufelden–Langenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3674 A - Frage 14, Abg. Spitzmüller: Befreiung junger Bauernsöhne vom Wehrdienst Strauß, Bundesminister . 3674 C, 3675 A Spitzmüller (FDP) 3675 A Frage 16, Abg. Kalbitzer: Mißbrauch von Schülerwochenkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3675 B, C, D, 3676 A Kalbitzer (SPD) 3675 C, D Bundesrechtsanwaltsordnung; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1033) Hoogen (CDU/CSU) 3676 A Gesetz über die Tuberkulosehilfe; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1034) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . 3677 B Spitzmüller (FDP) 3678 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3678 B Zehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1035) Kunze (CDU/CSU) 3678 D Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Einspruch des Bundesrates (Drucksache 1087) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein .3679 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 3680 B Wittrock (SPD) 3680 D Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1017) Kinat (Spork) (SPD) 3681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1024) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3682 A Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksache 960); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1081) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 3682 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 934); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1090) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3684 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3684 C Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 818) ; Schriftlicher Bericht des Rechts- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 III ausschusses (Drucksache 1038) Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 3685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksachen 744 [neu], 865); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1105) — Zweite und dritte Beratung — Rademacher (FDP) . . . . . . . 3685 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksache 1097) — Erste Beratung — . . . 3686 C Entwarf eines Zweiten Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saraland (Drucksache 1126) — Erste Beratung — 3686 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 1128) — Erste Beratung -- 3686 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) (Drucksache 1018) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Art. 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierung der in Art. 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 923, 1049) . . . 3687 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Ritzel (SPD) 3687 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3691 D a) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1050) b) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1051) Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 3692 C c) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1052) Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 3693 C d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1053, zu 1053) Gienke (CDU/CSU) . . . . . . 3693 D Erler (SPD) 3694 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3701 C Dr. Bucher (FDP) . . . . 3704 B, 3705 B e) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1054, zu 1054) Dr. Conring (CDU/CSU) 3705 D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3706 A Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) . . 3707 B f) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksache 1055) Niederalt (CDU/CSU) . . . 3708 C, 3732 B Brand (CDU/CSU) . 3710 C, 3727 A, 3737 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3714 B Dr. Schröder, Bundesminister 3717 D, 3718 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 3718 B, 3735 A Dr. Frede (SPD). . . . . 3722 D, 3733 D Pusch (SPD) 3729 A, 3732 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 3730 A, 3734 C Kreitmeyer (FDP) 3731 D Hermsdorf (SPD) 3733 B Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 3736 D Ritzel (SPD) 3737 B, 3740 B Frau Renger (SPD) 3737 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 3738 C, 3740 B Eisenmann (FDP) 3739 B Josten (CDU/CSU) 3740 C Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 3741 B Spitzmüller (FDP) 3742 A Dr. Schäfer (SPD) 3742 C Dr. Anders, Staatssekretär . . 3742 D Frau Korspeter (SPD) 3743 B g) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056) Dr. Schäfer (SPD) 3745 A Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 3746 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 h) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1057) . . 3748 D i) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 3749 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3750 B Weiterberatung vertagt 3751 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3751 D Anlagen 3753 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 69. Sitzung Seite 3643C Zeile 21 statt „Deutschlands" : Europas; Seite 3649 A Zeile 22 statt „45" : 95. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Eilers (Oldenburg) 3. 6. Eschmann 3. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Heiland 5. 6. Hörauf 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Frau Kalinke 5. 6. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Lohmar 3. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Dr. Preusker 3. 6. Richarts 3. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 6. Worms 3. 6. b) Urlaubsanträge Bausch 29. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 27. 6. Jaksch 30. 6. Köhler 1. 7. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Matthes 15. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Theis 12. 6. Anlage 2 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - 1. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird in den Erläuterungen der Absatz 4: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- Anlagen zum Stenographischen Bericht zen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 50 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." gestrichen. Zu Kap. A 05 01 - Auswärtiges Amt - 2. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (650 Anlage S. 67) wird ein Ansatz von 50 000 000 DM ausgebracht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 - Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung - (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 - Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen - (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik-und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, wer- 3754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 den nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen . 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 42) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Dr. Vogel, Frau Dr. Rehling zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen 650 Anlage, 1054 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt — In Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird im 4. Absatz der Erläuterung die Bindungsermächti- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3755 gong von 50 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Leverkuehn Dr. Vogel Frau Dr. Rehling Anlage 6 Umdruck 273 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 818, 1038). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden nach dem Wort „Dritten" die Worte eingefügt „ , der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder Sitz im Saarland hat", Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 284 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksachen 960, 1081) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1960/61 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) dem Bundestag zur Beschlußfassung im Herbst 1959 vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 291 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Steinbiß, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —. Folgender neuer Titel wird eingefügt: ,. Titel 657 Zuschuß zur Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle 300 000 DM Die Mittel sind gesperrt und dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 657 Das in der ständig steigenden Zahl wissenschaftlicher Arbeiten geschaffene wertvolle Wissen steht unter den derzeitigen Verhältnissen denen, die es in Praxis und Forschung dringend benötigen, nicht in dem wünschenswerten Umfange zur Verfügung. Der Arzt und häufig auch die Institute oder die Kliniken haben große Schwierigkeiten, auch nur einen Bruchteil dessen zu übersehen, was im Rahmen der ständig wachsenden Ausweitung, Leistungssteigerung, Präzisierung und Spezialisierung in der medizinischen Forschung geschaffen wird. Die Schaffung einer deutschen Nomenklatur der Krankheitsarbeiten und Todesursachen, die als Sammlung einheitlicher Begriffsbestimmungen für einen gleichen medizinischen Tatbestand eine unentbehrliche Voraussetzung ist, die Erfassung und Verwertung der zahlreichen medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Auskunftserteilung an anfragende Ärzte aus Forschung, Klinik und Praxis gehören zu den Aufgaben, die die deutsche medizinische Dokumentationsstelle wahrzunehmen hat." Bonn, den 3. Juni 1959. Dr. Stammberger Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Dr. Reith Frau Bennemann Dr. Schäfer Spitzmüller Frau Korspeter Striebeck Frau Dr. Pannhoff Frau Blohm Ritzel Frau Friese-Korn Anlage 9 2. schriftliche Antwort *) des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61 Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung, Anlage 3. 3756 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist, und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum eine spürbare Arbeitslosigkeit droht? Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers für Verkehr haben zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland möglich ist, bisher der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und die Deutsche Bundesbahn wie folgt Stellung genommen: Der größte Teil der Saarpendler wohnt im Raum Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Altenglan. Andere kommen aus dem Gebiet Heimbach/Nahe, aus dem Gebiet Hermeskeil und dem Raum Saarburg/Trier. Von den rd. 28 000 Saarpendlern benutzen nur etwa 4000 die planmäßigen Verkehrsmittel der Bundesbahn und Bundespost. Alle übrigen fahren mit Omnibussen privater Verkehrsunternehmen oder mit eigenen Fahrzeugen. Nach der Zahl der verkauften Arbeitermonats- und -wochenkarten der Deutschen Bundesbahn fahren etwa 2000 Saarpendler mit der Eisenbahn und schätzungsweise je 1000 mit Bahnbussen und Postomnibussen. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten der Postomnibusse sind in allen Fällen auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende abgestimmt. Sie wurden im allgemeinen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Auch die Bundesbahn richtet sich im Berufsverkehr weitgehend nach den Arbeitszeiten der Reisenden. Wenn trotzdem für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 2 Stunden gebraucht werden, so nur deshalb, weil die Anmarschwege bis zu 85 km betragen. Mit Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr kann die Reisegeschwindigkeit, die ca. 40 km/h beträgt, nicht weiter verbessert werden. Im Laufe der Zeit haben die Saarpendler sich das Verkehrsmittel ausgesucht, das sie am schnellsten an den Arbeitsort bzw. nach Hause bringt. Der Fahrpreis spielt dabei erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle, zumal ein Teil der Arbeitgeber die Beförderungskosten für die Pendler trägt. Andere Betriebe erstatten die Fahrkosten für die Fahrstrecken außerhalb des Saarlandes. Der Herr Bundesminister für Verkehr sieht daher keine Möglichkeit, besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs zum Saarland zu treffen. Die Entwicklung des Berufsverkehrs nach dem wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes bleibt zunächst abzuwarten. Eine Stellungnahme bezüglich des allgemeinen Straßenverkehrs ist leider noch nicht möglich. Ich komme hierauf zurück, sobald das Ergebnis der Feststellungen der zuständigen Stellen vorliegt. Blank Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 18): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in Bielefeld der Rangierbahnhof aus einem Industrievorort in eine dichtbesiedelte Wohngegend verlegt wurde? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister für vertretbar, daß hier Tag und Nacht mit Lautsprecheranlagen rangiert wird, so daß über tausend Familien zusätzlich durch diesen Lautsprecherlärm belästigt werden? Die Deutsche Bundesbahn war aus Gründen der Rationalisierung gezwungen, Zugbildungs- und Rangieraufgaben von Brackwede nach Bielefeld zu verlegen, um zu erreichen, daß die Güter in Bielefeld schneller an- und abgefahren werden können. Dies hat zwangsläufig zu einer Erweiterung und stärkeren Inanspruchnahme der Lautsprecheranlage im Vorbahnhof Bielefeld geführt. Um die Störung der Nachtruhe für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, ist die Stärke der Lautsprecher inzwischen bis an die Grenze des für den Eisenbahnbetrieb Tragbaren gedrosselt worden. Darüber hinaus wird noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Neubau eines Stellwerks eine Ultrakurzwellen-Rangierfunkanlage geschaffen, wodurch die lautstarken Befehle und Weisungen an die Rangierer und Hemmschuhleger des Bahnhofs weiter erheblich verringert werden. Seebohm Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Wracks der außerhalb der Dreimeilenzone gesunkenen „Khohnogory" und der „Harborough" zu beseitigen, die für die Schiffahrt auf der Weser sowie in den Elbhäfen eine große Behinderung bilden? Die Wracks der beiden gesunkenen Schiffe liegen außerhalb des für die Schiffahrt zur Weser und zur Jade bezeichneten Fahrwassers, so daß der Schiffsverkehr auf diesem Wege nicht unmittelbar betroffen wird. Bei den Zufahrten zur Elbe ist allerdings der Teil der Schiffahrt behindert, der den sog. Borkum-Weg und weiter den Weg zum Feuerschiff „Elbe I" benutzt. Es wird z. Z. geprüft, ob durch eine Verlegung dieses Weges nach Norden, die eine Erweiterung des minenfreien Gebietes voraussetzt, eine Verbesserung erreicht werden kann. Die Untersuchung der Verbesserungsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen, günstigen Wind und gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein. Für eine Beseitigung dieser beiden — außerhalb der Dreimeilenzone liegenden — Wracks bedarf es einer verbindlichen Erklärung der Eigentümer, ob sie bereit sind, entweder die Wracks schnellstens selbst beseitigen zu lassen, oder ob sie auf ihren Eigentumsanspruch voll verzichten wollen. Die in Bremen ansässigen, die Reeder der beiden Schiffe vertretenden Maklerfirmen sind durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen aufgefordert, die Reeder zu einer solchen Erklärung zu veranlassen. Die Beseitigung der ringförmig um den Einsatzraum Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3757 des Lotsendampfers „Weser/Jade" liegenden Wrackschiffe muß vordringlich behandelt werden. Sie selbst kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn die Rechtsfrage mit den Eigentümern geklärt ist und die örtlichen Wrackuntersuchungen einwandfreie Unterlagen über die Beseitigungsmöglichkeiten geliefert haben. Sobald die Rechtslage durch entsprechende Erklärungen der Eigentümer dahin geklärt ist, daß die Wracks durch den Bund beseitigt werden dürfen, wird diese Arbeit nach Bereitstellung überplanmäßiger Geldmittel vorgenommen werden können. Eine Angabe der Kostenhöhe ist jedoch erst nach Vorlage einwandfreier Unterlagen über die Lage der Wracks und verbindlicher Angebote von Bergungsfirmen möglich. Seebohm Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Besold (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 27): Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den stets sich fortsetzenden und mehrenden Überfällen auf Taxichauffeure Einhalt zu gebieten? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, durch Gesetz oder Verordnung Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Taxifahrer nach der Richtung zu ergreifen, daß die Taxiunternehmer verpflichtet werden, z. B. als Taxi nur viertürige Fahrzeuge zu verwenden, eine Trennwand aus schußsicherem Glas zwischen Fahrersitz und Fahrgastraum und Alarm-, Funk- und Gasanlagen bzw. automatische Türenverriegelung einzubauen? Werden Maßnahmen in Erwägung gezogen, für die Taxifahrer eine Erleichterung im Erwerb von Waffenscheinen zu ermöglichen? Die Sorgen der Kraftdroschkenfahrer um ihre Sicherheit sind bekannt. Ich habe deshalb auch alle Vorschläge, die seit Jahren hierzu aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen an mich herangetragen worden sind, sorgfältig geprüft. Dabei hat sich leider ergeben, daß ein voll wirksamer Schutz für die Droschkenfahrer bisher leider nicht erreichbar ist. Dies ist auch von allen Beteiligten in einer erneuten Besprechung am 20. Mai bestätigt worden, zu der ich aus Anlaß Ihrer Frage, Herr Kollege Besold, die beteiligten Bundesressorts und die interessierten Verbände eingeladen hatte. Die Forderung, für Kraftdroschken 4 Türen zwingend vorzuschreiben, wird in Kürze erfüllt sein. Dies ist in einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgesehen. Die neue Vorschrift schafft die Voraussetzungen für den Einbau einer Trennwand. Einigkeit besteht darüber, daß das Schutzbedürfnis der Droschkenfahrer örtlich sehr unterschiedlich ist; aber darauf könnten bundeseinheitliche Vorschriften keine Rücksicht nehmen. Zu berücksichtigen ist auch, daß die von den vorgeschlagenen Sicherungseinrichtungen z. B. von der Trennwand erwartete Schutzwirkung gelegentlich nicht eintritt. Der Fahrer einer Droschke ohne Trennwand hatte aus der in fremder Sprache geführten Unterhaltung seiner Fahrgäste Kenntnis über den beabsichtigten Überfall bekommen und sein Verhalten entsprechend einrichten können. Mit Trennwand wäre dies nicht möglich gewesen. Die Trennwand, sicher im allgemeinen ein wirksames Schutzmittel, hat aber noch andere Nachteile. Besonders bei Fahrzeugen mit geringem Innenraum wird das Ein- und Aussteigen erschwert. Ferner sind bei scharfem Bremsen Verletzungen der Fahrgäste an der Trennwand nicht ausgeschlossen. Auch müßte die Trennwand tief nach unten reichen, weil sie sonst keinen Schutz gegen Messerstiche oder Schüsse durch die Rückenlehne am Fahrersitz bietet. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat vom Standpunkt der Unfallverhütung in der Besprechung am 20. Mai erneut erklärt, daß auch er sich seit langem mit dem Problem befasse, bisher aber keine befriedigende Lösung gefunden habe. Dazu komme, daß nur im ganzen Bundesgebiet einheitlich geltende Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden können. Eine teilweise Besserung wäre wohl zu erwarten, falls die Droschken mit — leider recht kostspieligen — Funkanlagen ausgerüstet werden. Ich werde gemeinsam mit den in Betracht kommenden Stellen prüfen, wie die Ausrüstung der Kraftdroschken mit Funkanlagen gefördert werden kann. Einer gesetzlichen Einführung von Funkanlagen für Droschken steht insbesondere entgegen, daß nur eine sehr begrenzte Anzahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Die weiter vorgeschlagenen Alarm- und Gasanlagen und die automatischen Türverriegelungen bieten nur sehr bedingt Schutz. Für denjenigen, der einen Überfall auf einen Droschkenfahrer plant, ist es nicht schwierig, seine Handlung so einzurichten, daß er die Schutzeinrichtungen überspielt. Der Täter wird z. B. seinen Überfall an einsamer abgelegener Stelle ausführen, wo Alarmanlagen unwirksam bleiben müssen. Gasanlagen und Türverriegelungen bedeuten keinen Schutz, wenn der Fahrgast das haltende Fahrzeug verlassen hat und sich den Anschein gibt, bezahlen zu wollen, jedoch statt dessen eine Schußwaffe zieht. Zu der Forderung nach Ausstattung der Droschkenfahrer mit Schußwaffen ist zu bemerken, daß nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften der Länder bei persönlicher Zuverlässigkeit und bei entsprechendem Bedürfnis jede Person über 18 Jahre bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde einen Waffenerwerbsschein zum Erwerb und einen Waffenschein zum Führen einer Pistole erhalten kann. Die zuständige Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob beim Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe tatsächlich vorliegt. Diese Vorschriften dürften ausreichend sein. Der Herr Bundesminister des Innern will den zuständigen Länderbehörden erneut empfehlen, der Ausgabe von Waffenscheinen an Führer von Kraftdroschken die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Bei dieser Gelegenheit soll ferner die Anregung wiederholt werden, daß zwischen der Polizei und den Taxiverbänden örtliche Absprachen über geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen getroffen werden sollten. Seebohm
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    Herr Pruäsident! Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zu dem Kapitel, mit dem ich mich vorhin schon gern beschäftigen wollte. Herr Kollege Erler hat -- und deswegen ist er ein bißchen schuld daran, daß es jetzt hier inicht so ganz geordnet zugeht -- in seiner Liebeserklärung an den Herrn Bundeskanzler gleichzeitig — ich weiß nicht warum — eine Liebeserklärung für den Bundesminister des Innern mit einfließen lassen. Es ehrt mich, in dem Zusammenhang genannt zu werden.

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Schmitt [Vokkenhausen : Das reicht aber noch nicht zum Vizekanzler!)

    — Wollen wir einmal bei dem bleiben, was ich gesagt habe: Es ehrt mich, in dem Zusammenhang genannt zu werden. Trotzdem, Herr Kollege Erler, bleibt dabei einiges aufzuklären. Ich darf Ihnen und dem Hohen Hause vielleicht einmal die entscheidende Stelle vorlesen. Dort heißt es:
    Eine wesentliche Gefahr für den freiheitlich gesinnten Bürger liegt heute weniger in radikalen Umtrieben der Verfassungsgegner — die gibt es auch, aber deren können wir uns erwehren und erwehren wir uns in der Praxis auch - als in dem Überwuchern der Bundesexekutive im Verhältnis zu den anderen Gewichten unseres Staates, und ein Notstand solcher Art wäre erheblich weniger gegeben, wenn der Bundesminister nicht Dr. Schröder hieße.
    Nun bin ich sehr geneigt, das so wohlwollend wie
    möglich zu interpretieren. Verstehen Sie das „wohl-



    Bundesminister Dr. Schröder
    wollend" bitte richtig: so wohlwollend für mich, als der Text es zuläßt. Wenn also das Überwuchern der Bundesexekutive durch meine Existenz so übermäßig sein soll, dann, glaube ich, Herr Kollege Erler, trifft diese Behauptung nicht zu. Ich weiß nicht, oh Sie sie so, wie sie hier steht, aufrechterhalten wollen; denn ich kann nicht sehen, wo eine wesentliche Gefahr für den freiheitlich gesinnten Bürger in der Existenz eines Ministers, der an dieses Hohe Haus gebunden ist, liegen könnte, eine Gefahr, die Sie als wesentlich gefährlicher ansehen als radikale Umtriebe der Verfassungsgegner. Ich glaube, wir sollten uns darauf verständigen, daß dies doch wohl eine recht kräftige rednerische Übertreibung ist.
    Als Sie, Herr Kollege Erler, diese Ausführungen ich komme gleich zu den einzelnen Punkten — machten, mußte ich mich an manches erinnern, was in den letzten Wochen drüben gesagt worden ist. Ich kann Ihnen nachher einen schönen Bericht aus Ost-Berlin zeigen-,in dem etwa folgende Darstellung gegeben wird: Es sei jetzt mit des Himmels Hilfe gelungen, den Herrn Bundeskanzler zu beseitigen. Nun handle es sich nur noch um zwei Leute, die beseitigt werden müßten. Das seien die Minister Strauß und Schröder; denn sie seien die gefährlichsten Männer in Bonn.
    Ich weiß nicht, ob Sie. wenn Sie mich in dieser übertriebenen Weise des Uberwucherns der Bundesexekutive dargestellt haben, nicht ganz unnötig Wasser auf falsche Mühlen schütten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Erler: Kritik von drüben ist doch noch kein Freibrief für hier! — Abg. Schmitt [Vockenhausenj : Das -ist im Schatten von Konrad Adenauer gesprochen!)

    — Herr Kollege Erler, was Sie gesagt haben, ist sicherlich richtig: Kritik von drüben ist kein Freibrief für hier. Das ist aber keine Kritik von drüben, sondern eine Einschätzung von drüben, und wir sollten s'e nicht mit dramatischen Akzenten versehen.
    Sie haben meinem bescheidenen Aufsatz zu dem zehnjährigen Bestehen des Grundgesetzes eine nicht ganz faire Würdigung angedeihen lassen. Dieser Aufsatz „Zehn Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ist am 22. Mai im Bulletin veröffentlicht worden. Ich habe zu diesem Tage eine Reihe von Aufsätzen schreiben müssen, und ich darf Ihnen sagen: Gerade in diesem Aufsatz befindet sich sehr viel geistiges Gut meiner Mitarbeiter, in diesem Aufsatz ganz besonders! Das ändert nichts daran, daß das, was dort gesagt ist, nach meiner Meinung zutrifft und daß Ihre Kritik an diesen vier Punkten unzutreffend und im übrigen der Text nicht genau wiedergegeben ist.
    Ich habe nicht davon gesprochen, daß es wünschenswert sei, die Rechtssphären des einzelnen und des Staates anders abzugrenzen, als das jetzt im Grundgesetz. geschehen sei. Ich habe geschildert, warum sie als ein Rückschlag auf ein sehr schlimmes System heute so abgegrenzt worden sind, und habe dann gesagt — vielleicht darf ich diese Stelle mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten vorlesen
    Erst die Zukunft wird lehren, inwieweit der
    einzelne bereit oder nicht bereit ist, dem Staat
    zu geben, wessen er zur Erfüllung seiner Ge- meinschaftsaufgaben bedarf. Hierin wird jedoch weniger eine Bewährungsprobe der Verfassung als vielmehr eine solche des Gemeinsinns der unter ihr lebenden Staatsbürger liegen.

    (Sehr gut! hei der CDU/CSU.)

    Das ist, glaube ich, eine Feststellung, meine Damen und Herren, der sich alle werden anschließen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der zweite Punkt, in dem Sie diesen Aufsatz angegriffen haben, sind meine Ausführungen zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sagt, daß Inhalt, Zweck und Ausmaß einer -der vollziehenden Gewalt erteilten Ermächtigung genau umschrieben werden müssen. Herr Kollege Erler, wenn Sie vielleicht einmal die schwere Last zu tragen hätten, die Aufgaben wahrzunehmen, die ich heute wahrnehme, so würden Sie mir darin zustimmen, daß diese Bestimmung für die Praxis unnötig einengend ist. Man kann sicher über die Abgrenzung sprechen. Sie ist aber stärker einengend, als wir das unter ganz normalen Bedingungen als wünschenswert ansehen können.
    In meiner Erörterung des Verhältnisses Bund und Länder — das ist der dritte Punkt gewesen — bin ich außerordentlich zurückhaltend gewesen. Dies war ein Jubiläumsartikel, und bei einem Jubiläum ist man sehr bemüht, die liebenswürdigeren Seiten des Geehrten hervorzukehren.

    (Abg. Erler: Was mögen Sie dann eigentlich in Wirklichkeit denken, wenn das schon so ist?!)

    Herr Kollege Erler, ich bin gern bereit, sowohl Ihnen allein wie dem Hause hier auseinanderzulegen, was ich wirklich denke. Aber Sie haben angegriffen, was ich gesagt habe, und damit darf ich mich einen Augenblick beschäftigen.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Hinsichtlich des Verhältnisses Bund und Länder habe ich in meinem Artikel hervorgehoben — und das weiß jeder, der etwas Praxis auf diesem Gebiete hat —, daß der Bundesrat eine ganz starke Neigung hat, das Zustimmungserfordernis auszuweiten. Das haben wir hier im Bundestag von Anfang an — wir sind ja jetzt beinahe zehn Jahre in diesem Hohen Hause; es fehlt nur noch etwas daran — bemerken können. Ich habe der ersten Bundesregierung nicht angehört. Ich würde mich — das darf ich hier ganz offen sagen — energischer, als das damals geschehen ist, gegen diese Ausweitung des Zustimmungserfordernisses gewendet haben. Denn wir haben ja jetzt nur noch einen relativ kleinen Bereich von nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen behalten. Das ist übrigens weniger unter dem Gesichtspunkt der Rechte der Bundesregierung als vielmehr dem der Rechte des Bundestages doch von ganz erheblicher Bedeutung. Dies ist also ein Punkt, von dem ich jedenfalls meine, daß er den Bundestag mindestens so sehr interessiert wie die Bundesregierung.



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Nun zu Ihrem vierten Kritikpunkt. Es betrifft das, was ich über die Notwendigkeiten einer Notstandsgesetzgebung angemerkt habe.

    (Abg. Erler: Einen Augenblick! Darf ich Sie bitten, daß Sie im Zusammenhang mit dem vorigen Punkt noch etwas zu dem „Parteien-Bundesstaat" sagen?)

    — Ja, das will ich gern tun. Sie haben vom ParteienBundesstaat gesprochen. Ich habe mit Ihrer freundlichen Erlaubnis den Text Ihrer Rede einsehen dürfen. Da fehlen .die Anführungszeichen, die sich bei mir finden. Davon können Sie sich in dem Text, den Sie vor sich haben, überzeugen. „Parteien-Bundesstaat" ist dies: wir in diesem Hohen Hause sind eine an der Spitze zusammengefaßte Vielparteienversammlung und treffen dann auf ein Gebilde wie den Bundesrat, der nun nicht etwa — dann wäre es ein Senat — eine unmittelbar gewählte politische Repräsentanz der Länder darstellt, sondern das Ergebnis wechselnder Koalitionen und damit natürlich, wie wir ja aus dem Munde unsere früheren Freunde, heutigen Oppositionellen und morgen vielleicht wieder Freunde wissen, eine Institution ist, die mächtig dazu anreizt, hier im Hause nicht erreichte parteipolitische Ziele auf Umwegen anzustreben.
    Wir haben ja erlebt, daß eine Regierung, die sich damals dank des dort vorhandenen konstruktiven Mißtrauensvotums als recht stabil empfand, nämlich die Regierung in Düsseldorf, über Nacht gestürzt wurde mit dem Schrei: Über Düsseldorf nach Bonn! Ich meine, das waren parteipolitische Ziele. Es waren ja nicht Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern Ziele der Gegnergruppen, die hier nicht zum Zuge kamen und sich deshalb dort zusammenschlossen. Das darf man sicherlich — ich habe das Wort in Anführungszeichen gebraucht — als einen „Parteienbundesstaat" bezeichnen. Ich habe, glaube ich, damit den wesentlichen Kern dargelegt.
    Aber nun zur Notstandsgesetzgebung. Meine Damen und Herren, ich weiß eigentlich nicht, warum man dieses Thema nicht sehr viel unbefangener betrachtet, als das geschieht. Meine Stuttgarter Rede hat Wellen geschlagen, wobei ich selbst nie verstanden habe, weswegen sie so beträchtlich waren. Denn ich habe in Stuttgart dem Sinn nach vorgetragen — leider ist Herr Kollege Ollenhauer nicht da, dem hätte ich das so gern einmal hier gesagt —, der Verfassungsgeber habe ein bestimmtes Stück Verfassungsrecht nicht angepackt. Auch der Bundestag, der schon einmal dicht daran war, dieses heiße Eisen anzupacken, hat es dann doch als ein bißchen zu heiß empfunden.
    Sie sind, Herr Kollege Erler, beteiligt gewesen, als sich der Verteidigungsausschuß mit der Frage befaßt hat, wie weit man nicht nur das Grundgesetz unter dem Gesichtspunkt der reinen Verteidigungsartikel, sondern auch unter diesen Gesichtspunkten ergänzen sollte. Man ist dann davon abgekommen, weil einem, wie ich meine, dieser Wurf zu schwierig erschien. Aber vielleicht haben Sie eine andere Begründung dafür.
    Aber nun habe ich gesagt, es sei sehr schwierig, während politische Kämpfe, die natürlich und notwendig sind, vor sich gehen, sich auf einen ganz überlegenen Standpunkt zu stellen. Ich verstehe, daß das für die Opposition vielleicht noch viel schwerer ist als für die Regierung. Vielleicht ist es für Sie schwer, gewissen Dingen zuzustimmen, bei denen Sie sich sagen können: Ach, da es auf unsere Sperrminorität hier ankommt, ist das etwas, was wir der Regierung unter gar keinen Umständen konzedieren wollen. Darauf lautet meine Antwort: Sie sollen gar nichts der derzeitigen Bundesregierung konzedieren. Das ist nicht unser Bestreben. Sie sollen vielmehr der Verfassung und jeder künftigen Bundesregierung etwas konzedieren, was sie braucht.
    Denn daß sie es braucht, meine Damen und Herren, zeigt der internationale Vergleich, zeigt die Tatsache, daß es in allen anderen Ländern, die wir überhaupt hier ins Blickfeld ziehen können, eine Notstandsgesetzgebung gibt.
    Nun weiß ich, daß hier manche — ich will nicht sagen, manche; das gilt vielleicht sogar für sehr viele, vielleicht sogar beinahe für alle — immer noch ein bißchen in der Haltung des gebrannten Kindes leben, in der Vorstellung, daß eigentlich der Art. 48 der Weimarer Verfassung irgendwie mitbestimmend für den Untergang des demokratischen Staates gewesen sei. Davon kann gar keine Rede sein. Nach meiner Meinung ist das ein historischer Irrtum. Es dauert immer etwas lange, bis sich solche Irrtümer herausstellen. Ich halte es für einen Irrtum. Warum?
    Mit Hilfe des Art. 48 hat ein sozialdemokratischer Reichspräsident viele Jahre lang wichtige Maßnahmen treffen können. Er hat schwierige innere Krisensituationen mit Hilfe des Art. 48 bis zum Einsatz bewaffneter Macht gemeistert, wie Sie wissen. Das ist doch gar keine Streitfrage, das sind klare Tatsachen.
    Deswegen hat es gar keinen Zweck, etwa in dem Art. 48, der sehr ähnlich aussieht wie der Art. 68 der alten Reichsverfassung, die Wurzel des Übels zu sehen und sich zu scheuen, „ähnliche" Bestimmungen — ich sage ähnlich jetzt in Anführungszeichen — in ein Gesetz zu bringen, wie sie das Grundgesetz noch nicht vorsieht.
    Sie wissen, daß die Vorläufer des Grundgesetzes, also der Herrenchiemseer Entwurf und andere Entwürfe das sehr wohl vorgesehen hatten, daß man aber im Parlamentarischen Rat ein gutes Stück dahinter zurückgeblieben ist, weil man dieser Aufgabe auswich. Dieser Aufgabe darf man nicht auf die Dauer ausweichen. Ich weiß, daß wir hier noch manches zu tun haben werden, um Ihre Mitwirkung herbeizuführen. Aber vielleicht gelingt uns das noch im Laufe dieser Legislaturperiode. Dann können Sie, Kollege Erler, ganz sicher sein: Projekte, von denen wir uns versprechen, daß Sie und Ihre Freunde, in einer guten Stunde darauf angesprochen, eigentlich zustimmen müßten und könnten, sind sicherlich keine Sachen, die Sie für gefährlich halten werden. Denn Sie werden uns hier vielleicht nicht in allem richtig einschätzen, aber sicherlich werden Sie uns nicht so unterschätzen, daß wir nicht etwa beurteilen könnten, was auch von Ihrem Standpunkt heute in



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    der Opposition und — ich weiß nicht, wann — in der Regierung dem Interesse des Ganzen zu dienen geeignet ist. Nichts anderes haben wir vor: ein Notstandsrecht für jede Regierung, nicht für die derzeitige Bundesregierung.
    Zurück zum Kollegen Ollenhauer! Ich habe damals — es war am 30. Oktober — in Stuttgart gesagt: Eine solche Sache wie das, was mir vorschwebt, muß man in einem Augenblick machen, in dem es ruhig zu sein schient, in dem wir uns nicht krisenhaft bedroht sehen und in dem wir meinen: jetzt kann man über diese Dinge ruhig sprechen. Da hat Herr Kollege Ollenhauer ein paar Tage später — ich habe mir den 3. November gemerkt, bin aber nicht ganz sicher — in Darmstadt gesagt, einen Notstand könne er weit und breit am Horizont nicht entdecken; in diesem Sinne hat er sich geäußert. Ich habe ihn um diesen Mangel an Weitblick nicht beneidet. Man vergegenwärtige sich die Ereignisse im November, die Reden Chruschtschows, die Berlin-Note usw.! Das war keineswegs eine Situation, in der wir etwa von jeder Bedrohung weit entfernt zu sein schienen.

    (Abg. Erler: Mit welchen inneren Notstandsgesetzen wollen Sie denn Chruschtschow-Reden bekämpfen?)

    — Wissen Sie, ich will keine Chruschtschow-Reden bekämpfen.

    (Abg. Erler: Das ist doch eine außenpolitische Frage!)

    Wenn es sich nur darum handelte, daß Chruschtschow ich hätte beinahe gesagt: „Genosse Chruschtschow", das möchte ich mir aber versagen — Reden hielte, würden wir das ja ertragen. Es sind aber die Reden eines Nachbarn, und es sind die Reden eines außerordentlich mächtigen Nachbarn, es sind die Reden eines Nachbarn, den wir als gefährlich einschätzen müssen, wenn wir auf die Taten der jüngeren Entwicklung zurücksehen.
    Reden von Chruschtschow wollen wir also nicht bekämpfen. Aber, meine Damen und Herren, was uns bei der Notstandsgesetzgebung vorschwebt, ist eine Handhabe für Fälle, von denen jeder einzelne von uns wünscht, daß sie nicht eintreten. Andere Verfassungen haben dafür Vorkehrungen getroffen. Das Grundgesetz hat keine Vorkehrungen dafür getroffen. Es hat hier eine klare Lücke. Ich habe die Hoffnung, daß wir sie eines Tages mit Ihrer Hilfe werden ausfüllen können.
    Nun noch zu zwei weiteren Gesichtspunkten, die Sie vorgetragen haben. Sie haben etwa dem Sinn nach gesagt: Wir sind sehr verfassungstreu, wir halten uns an die Urteilssprüche des Bundesverfassungsgerichts. Sie haben dabei an den vergangenen Sommer gedacht, als wir hier sehr erregte Debatten wegen gewisser Aktionen führen mußten, die Sie unterstützten. „Wir halten uns an diese Urteilssprüche, aber ihr seid nicht verfassungstreu" obwohl wir gegen Sie jene Urteile erstritten haben, wie ich in Erinnerung bringen möchte —, „weil ihr nicht in Ausführung des Art. 21 des Grundgesetzes ein Parteiengesetz früher vorgelegt habt". Was das
    Wort „früher" angeht, so wissen Sie, daß das Ge- I setz inzwischen vorliegt.

    (Abg. Wittrock: Und was für eins!)

    — Ich hoffe, es wird Ihre Zustimmung finden. Wir werden Gelegenheit haben, darüber zu sprechen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, ich wundere mich sehr häufig über folgendes. Es gibt gesetzgeberische Materien, die angenehm oder, sagen wir einmal: politisch wirkungsvoll, propagandistisch wirksam zu regeln sind, und da werden wir mit Initiativgesetzentwürfen überschüttet. Aber es gibt einige Materien, die so eklig, so schwierig und so lästig sind, daß der Bundestag
    - ich spreche jetzt von der Opposition und werde
    das nicht gerade der Regierungskoalition erzählen , von seinem Recht — er ist ja Träger der Gesetzesinitiative, die Bundesregierung ist einer von drei Trägern der Gesetzesinitiative — —

    (Abg. Erler: Sonst verlangt sie den Vorrang für ihre Gesetze, und in einer solchen Sache will sie sich lieber hinter dem Rücken der Opposition verstecken!)

    — Herr Kollege Erler, das ist keine faire Berner-kung.
    Wir verlangen nicht den Vorrang für unsere Gesetze, keineswegs! Es gibt gewisse Materien, in denen sind wir Ihrer Initiative nicht gefolgt. Sie können also nicht sagen, wir verlangten Vorrang für unsere Gesetze. Es gibt Gebiete, auf denen lassen wir Ihnen durchaus den Vortritt.

    (Abg. Hermsdorf: Wir haben es in diesem Hause erlebt, daß Anträge der Opposition vorlagen und sie nicht beraten wurden, bis Sie sich bequemten, Vorlagen zu derselben Materie einzubringen.)

    — Der Herr Bundeskanzler hat schon Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen

    (Wiederholte Zurufe von der SPD)

    — nein, nein, in dieser Sache werden wir uns schnell verständigen —, daß die Wahlen den Sinn haben, eine regierungsfähige Mehrheit zu erbringen. Die regierungsfähige Mehrheit, die wir haben, benötigen wir, um unsere gesetzgeberischen Vorstellungen zu verwirklichen. Wenn Sie abweichende gesetzgeberische Vorstellungen haben, ist es doch wohl ganz klar, daß es das gute Recht der Mehrheit ist, jener Vorlage den Vorzug zu geben, die sie anzunehmen bereit ist, und nicht jener anderen, die sie ablehnen will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Also ich darf noch einmal sagen: Mit solchen Dingen wie dem Art. 21 GG einseitig die Bundesregierung zu belasten ist nicht in Ordnung. Herr Kollege Erler, ich habe seit langem mit großer Spannung darauf gewartet, welche Initiativvorlagen von Ihnen sowohl als auch von anderer Seite kämen. Vielleicht hätten wir daraus gelernt.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Wir können doch nichts in die Schublade tun,
    was Sie hier einbringen; das liegt auf dem Tisch



    Bundesminister Dr. Schröder
    des Hauses. — Kurz und gut, diese Entwürfe sind nicht gekommen. Sie haben der Bundesregierung offenbar freiwillig den Vortritt gelassen. Nun hoffe ich, daß das Kapitel Parteiengesetz, schwierig wie es ist, demnächst ein gutes Ende finden wird. Sehr eilig ist, unter uns gesagt, die Sache nicht. Aber im Laufe der Legislaturperiode wird das Gesetz sicherlich zustande kommen.
    Sie haben einen zweiten Punkt genannt, an dem ich, ehrlich gesagt, erheblich mehr interessiert bin; das ist die Regelung des Rundfunk- und Fernsehwesens. Meine Damen und Herren, darüber haben wir schon gesprochen, und darüber werden wir, denke ich, bald wieder sprechen. Wir sind der Meinung, daß dieses Kapitel ganz unzulänglich geregelt ist, weil es nämlich durch Bundesgesetz überhaupt noch nicht geregelt ist. Auf diesem Gebiet gab es gewisse besatzungsrechtliche Regelungen, die zum Teil verändert und in Landesrecht transformiert worden sind. Es fehlt eine bundesgesetzliche Regelung. Wir haben sie vorbereitet, und ich hoffe, daß wir sie bald werden vorlegen und vertreten können.
    Aber bevor wir überhaupt gesagt haben, was wir vorhaben, werden wir schon verdächtigt. Der Herr Bundeskanzler hat von dem dicken Fell des Politikers gesprochen. Ich beneide ihn darum, daß er darin schon eine längere Entwicklung hinter sich hat. Ich werde mir Mühe geben, mich in entsprechender Weise abzuhärten. Trotzdem empfinde ich Ihre Vorwürfe, Ihre Vermutungen gegenüber den Absichten der Bundesregierung nicht als sehr freundlich, um mich zurückhaltend auszudrücken. Uns schwebt nicht vor, Regierungssender zu schaffen. Uns schwebt nicht vor, in die freie Gestaltung, wie sie solche Anstalten haben müssen, einzugreifen. Sicherlich, die Wahrung gewisser öffentlicher Pflichten, die uns obliegt — —

    (Abg. Blachstein: Welche denn?)

    — Ich will Ihnen das an einem Beispiel ganz offen erklären, Herr Kollege Blachstein. Sie gehören wie ich zu den Freunden Großbritanniens. Wenigstens darf ich das für den Zweck der Diskussion einmal annehmen. In Großbritannien gibt es ein hervorragendes System: eine etwas stärker nach der öffentlichen Seite hin eingerichtete Anstalt wie BBC und eine freie Anstalt wie ITA. Die Konkurrenz zwischen BBC und ITA hat, wie ich glaube, etwas sehr Nützliches und Positives. Weder BBC noch ITA sind Sender der britischen Regierung, sondern es sind Sender in einem freien Land mit einer freien Gebarung. Ich hoffe, es wird uns gelingen, in unserem Vaterland etwas damit Vergleichbares auf die Beine zu bringen. Ich wäre Ihnen jedenfalls dankbar, wenn Sie uns nicht verdächtigten, die Bundesregierung plane, sich sozusagen eine Unterabteilung „Amt Rundfunk und Fernsehen" zuzulegen. Das widerspricht unseren Auffassungen, das widerspricht der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes.

    (Zurufe von der SPD. — Abg. Blachstein: Würden Sie die Regelung von der BBC übernehmen?)

    — Darf ich den Satz zu Ende sprechen; ich komme gleich auf Sie zurück. — Das widerspricht unserer Auffassung, das widerspricht der Auffassung des Grundgesetzes von der Meinungs- und Kulturfreiheit, und deshalb sollten Sie unserem Entwurf ruhiger entgegensehen, als Sie das derzeit tun.
    Herr Blachstein hat einen Zwischenruf gemacht, ob ich auch — was akzeptieren würde?

    (Abg. Blachstein: Politische Regelungen wie im britischen Rundfunk!)

    — Ich bin der Meinung, daß bei Rundfunk und Fernsehen für alle gleiche Chancen gegeben sein müssen. Das, was wir gern sähen, ist eine Chancengleichheit für unsere Auffassung und für die der Opposition. Denn wir haben die Überzeugung: wenn es in Deutschland nur Chancengleichheit gibt
    — die wir jetzt in .mancher Beziehung, wie die Praxis zeigt, als nicht gewährleistet ansehen müssen —, dann werden wir mit Ihnen in einem fairen Wettbewerb gut bestehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen zu Einzelplan 06 in der allgemeinen Aussprache? — Keine Wortmeldung.
Ich rufe nun die Änderungsanträge in folgender Reihenfolge auf — vielleicht sind Sie so freundlich, sich das zu notieren, weil in dieser Reihenfolge abgestimmt wird —: zunächst zu Kap. 06 02 die Anträge Umdruck 255 (neu) Ziffer 1 und Ziffer 2, dann der von verschiedenen Mitgliedern des Hauses gestellte Antrag Umdruck 291, dann die Anträge Umdruck 256, Umdruck 294 und Umdruck 255 (neu) Ziffer 3. Sodann kommen die Anträge zu Kap. 06 07: Umdruck 255 (neu) Ziffer 4, Ziffer 5, Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8. In dieser Reihenfolge wollen wir diskutieren und abstimmen.
Zunächst hat das Wort zur Begründung des Änderungsantrags Umdruck 255 (neu) Ziffer 1 Herr Abgeordneter Dr. Frede.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Frede


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, wäre es nicht zweckmäßig, zugleich auch Ziffer 3 mit zu begründen?