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    1078. handelt,: 1
    1079. dessen: 1
    1080. Außenstellen: 1
    1081. Krieges: 1
    1082. beschlagnahmt: 1
    1083. erst: 1
    1084. allmählich: 1
    1085. deutsche: 1
    1086. zurückgegeben: 1
    1087. sind.: 1
    1088. Aufbau: 1
    1089. erforderlichen: 1
    1090. Umfange: 1
    1091. abge-\n: 1
    1092. Brandschlossen: 1
    1093. Im: 1
    1094. Zuge: 1
    1095. darf: 1
    1096. personelle: 1
    1097. sachliche: 1
    1098. bundeseigenen: 1
    1099. Forschungsinstitute: 1
    1100. vernachlässigt: 1
    1101. Anlegung: 1
    1102. strengen: 1
    1103. Maßstabs: 1
    1104. Notwendigkeit: 1
    1105. Stellenvermehrung: 1
    1106. einiger: 1
    1107. baulicher: 1
    1108. anerkannt.: 1
    1109. wesentlichen: 1
    1110. ferner: 1
    1111. wissenschaftliche: 1
    1112. Nachwuchskräfte: 1
    1113. Angestelltenstelle.: 1
    1114. weitergehenden: 1
    1115. Personalwünsche: 1
    1116. mußte: 1
    1117. ablehnen.: 1
    1118. An: 1
    1119. Baumaßnahmen: 1
    1120. 710: 1
    1121. Rom: 1
    1122. Istanbul: 1
    1123. vorgesehen.: 1
    1124. Gründen: 1
    1125. Bewilligung.Zu: 1
    1126. Historisches: 1
    1127. 31: 1
    1128. Bundesprüfstelle: 1
    1129. jugendgefährdende: 1
    1130. weiter: 1
    1131. bemerken.Ich: 1
    1132. vorgetragenen: 1
    1133. bzw.: 1
    1134. Änderungen: 1
    1135. anzunehmen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Inhalt: Anteilnahme des Bundestages am Tode von John Foster Dulles 3663 A Begrüßung einer Delegation des Peruani- schen Parlaments 3705 C Mandatsniederlegung des Abg. Graaff und Eintritt des Abg. Dr. Miessner in den Bundestag 3663 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Demmelmeier, Pohle, Menke, Bundesminister Schäffer, Abg. Frau Niggemeyer, Mühlenberg und Vizepräsident Dr. Becker 3663 B Wahl des Abg. Ritzel in den Vorstand des Bundestages . . . . . . . . . . . 3663 B Fragestunde (Drucksache 1026) Frage 1, Abg. Dr. Friedensburg: Gewinnspannen der Banken bei An-und Verkauf von fremden Noten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3664 B, 3665 A, B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3664 D, 3665 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . 3665 C, D, 3666 A Ritzel (SPD) 3665 D, 3666 A Frage 15, Abg. Ritzel: Vertrieb von Schallplatten mit Reden Hitlers, Görings und Goebbels Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3666 B, D, 3667 B Ritzel (SPD) 3666 C, 3667 B Frage 2, Abg. Dr. Friedensburg: Paßkontrollen in den Schlafwagen im Interzonenverkehr Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3667 D, 3668 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3668 A Frage 4, Abg. Dr. Brecht: Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien Lücke, Bundesminister . 3668 C, 3669 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3668 D, 3669 A Frage 5, Abg. Dr. Brecht: Bindungsermächtigungen zugunsten des SBZ-Wohnungsbaues Lücke, Bundesminister . 3669 B, 3670 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Frage 7, Abg. Dr. Bucher: Stalingradfilm „Hunde wollt ihr ewig leben" Strauß, Bundesminister . 3670 B, 3671 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . 3670 D, 3671 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Frage 8, Abg. Dr. Atzenroth: Berechnung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3671 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3671 D Frage 9, Abg. Dr. Menzel: Exporthilfe für den Bau von sechs Passagierdampfern für Sowjetrußland Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3672 A, B Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3672 B, C Frage 10, Abg. Ehren: Uberwachung der Gespräche von Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär . 3672 C Frage 11, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Überwachung von Weineinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3672 D Frage 12, Abg. Seuffert: Maßstäbe für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten des Fahndungsdienstes der Finanzverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3673 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3673 D Frage 13, Abg. Dürr: Fahrplan der Bundesbahn auf der Strecke Blaufelden–Langenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3674 A - Frage 14, Abg. Spitzmüller: Befreiung junger Bauernsöhne vom Wehrdienst Strauß, Bundesminister . 3674 C, 3675 A Spitzmüller (FDP) 3675 A Frage 16, Abg. Kalbitzer: Mißbrauch von Schülerwochenkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3675 B, C, D, 3676 A Kalbitzer (SPD) 3675 C, D Bundesrechtsanwaltsordnung; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1033) Hoogen (CDU/CSU) 3676 A Gesetz über die Tuberkulosehilfe; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1034) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . 3677 B Spitzmüller (FDP) 3678 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3678 B Zehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1035) Kunze (CDU/CSU) 3678 D Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Einspruch des Bundesrates (Drucksache 1087) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein .3679 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 3680 B Wittrock (SPD) 3680 D Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1017) Kinat (Spork) (SPD) 3681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1024) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3682 A Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksache 960); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1081) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 3682 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 934); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1090) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3684 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3684 C Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 818) ; Schriftlicher Bericht des Rechts- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 III ausschusses (Drucksache 1038) Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 3685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksachen 744 [neu], 865); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1105) — Zweite und dritte Beratung — Rademacher (FDP) . . . . . . . 3685 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksache 1097) — Erste Beratung — . . . 3686 C Entwarf eines Zweiten Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saraland (Drucksache 1126) — Erste Beratung — 3686 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 1128) — Erste Beratung -- 3686 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) (Drucksache 1018) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Art. 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierung der in Art. 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 923, 1049) . . . 3687 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Ritzel (SPD) 3687 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3691 D a) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1050) b) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1051) Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 3692 C c) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1052) Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 3693 C d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1053, zu 1053) Gienke (CDU/CSU) . . . . . . 3693 D Erler (SPD) 3694 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3701 C Dr. Bucher (FDP) . . . . 3704 B, 3705 B e) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1054, zu 1054) Dr. Conring (CDU/CSU) 3705 D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3706 A Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) . . 3707 B f) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksache 1055) Niederalt (CDU/CSU) . . . 3708 C, 3732 B Brand (CDU/CSU) . 3710 C, 3727 A, 3737 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3714 B Dr. Schröder, Bundesminister 3717 D, 3718 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 3718 B, 3735 A Dr. Frede (SPD). . . . . 3722 D, 3733 D Pusch (SPD) 3729 A, 3732 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 3730 A, 3734 C Kreitmeyer (FDP) 3731 D Hermsdorf (SPD) 3733 B Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 3736 D Ritzel (SPD) 3737 B, 3740 B Frau Renger (SPD) 3737 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 3738 C, 3740 B Eisenmann (FDP) 3739 B Josten (CDU/CSU) 3740 C Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 3741 B Spitzmüller (FDP) 3742 A Dr. Schäfer (SPD) 3742 C Dr. Anders, Staatssekretär . . 3742 D Frau Korspeter (SPD) 3743 B g) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056) Dr. Schäfer (SPD) 3745 A Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 3746 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 h) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1057) . . 3748 D i) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 3749 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3750 B Weiterberatung vertagt 3751 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3751 D Anlagen 3753 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 69. Sitzung Seite 3643C Zeile 21 statt „Deutschlands" : Europas; Seite 3649 A Zeile 22 statt „45" : 95. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Eilers (Oldenburg) 3. 6. Eschmann 3. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Heiland 5. 6. Hörauf 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Frau Kalinke 5. 6. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Lohmar 3. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Dr. Preusker 3. 6. Richarts 3. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 6. Worms 3. 6. b) Urlaubsanträge Bausch 29. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 27. 6. Jaksch 30. 6. Köhler 1. 7. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Matthes 15. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Theis 12. 6. Anlage 2 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - 1. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird in den Erläuterungen der Absatz 4: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- Anlagen zum Stenographischen Bericht zen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 50 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." gestrichen. Zu Kap. A 05 01 - Auswärtiges Amt - 2. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (650 Anlage S. 67) wird ein Ansatz von 50 000 000 DM ausgebracht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 - Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung - (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 - Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen - (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik-und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, wer- 3754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 den nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen . 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 42) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Dr. Vogel, Frau Dr. Rehling zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen 650 Anlage, 1054 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt — In Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird im 4. Absatz der Erläuterung die Bindungsermächti- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3755 gong von 50 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Leverkuehn Dr. Vogel Frau Dr. Rehling Anlage 6 Umdruck 273 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 818, 1038). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden nach dem Wort „Dritten" die Worte eingefügt „ , der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder Sitz im Saarland hat", Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 284 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksachen 960, 1081) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1960/61 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) dem Bundestag zur Beschlußfassung im Herbst 1959 vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 291 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Steinbiß, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —. Folgender neuer Titel wird eingefügt: ,. Titel 657 Zuschuß zur Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle 300 000 DM Die Mittel sind gesperrt und dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 657 Das in der ständig steigenden Zahl wissenschaftlicher Arbeiten geschaffene wertvolle Wissen steht unter den derzeitigen Verhältnissen denen, die es in Praxis und Forschung dringend benötigen, nicht in dem wünschenswerten Umfange zur Verfügung. Der Arzt und häufig auch die Institute oder die Kliniken haben große Schwierigkeiten, auch nur einen Bruchteil dessen zu übersehen, was im Rahmen der ständig wachsenden Ausweitung, Leistungssteigerung, Präzisierung und Spezialisierung in der medizinischen Forschung geschaffen wird. Die Schaffung einer deutschen Nomenklatur der Krankheitsarbeiten und Todesursachen, die als Sammlung einheitlicher Begriffsbestimmungen für einen gleichen medizinischen Tatbestand eine unentbehrliche Voraussetzung ist, die Erfassung und Verwertung der zahlreichen medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Auskunftserteilung an anfragende Ärzte aus Forschung, Klinik und Praxis gehören zu den Aufgaben, die die deutsche medizinische Dokumentationsstelle wahrzunehmen hat." Bonn, den 3. Juni 1959. Dr. Stammberger Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Dr. Reith Frau Bennemann Dr. Schäfer Spitzmüller Frau Korspeter Striebeck Frau Dr. Pannhoff Frau Blohm Ritzel Frau Friese-Korn Anlage 9 2. schriftliche Antwort *) des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61 Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung, Anlage 3. 3756 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist, und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum eine spürbare Arbeitslosigkeit droht? Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers für Verkehr haben zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland möglich ist, bisher der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und die Deutsche Bundesbahn wie folgt Stellung genommen: Der größte Teil der Saarpendler wohnt im Raum Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Altenglan. Andere kommen aus dem Gebiet Heimbach/Nahe, aus dem Gebiet Hermeskeil und dem Raum Saarburg/Trier. Von den rd. 28 000 Saarpendlern benutzen nur etwa 4000 die planmäßigen Verkehrsmittel der Bundesbahn und Bundespost. Alle übrigen fahren mit Omnibussen privater Verkehrsunternehmen oder mit eigenen Fahrzeugen. Nach der Zahl der verkauften Arbeitermonats- und -wochenkarten der Deutschen Bundesbahn fahren etwa 2000 Saarpendler mit der Eisenbahn und schätzungsweise je 1000 mit Bahnbussen und Postomnibussen. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten der Postomnibusse sind in allen Fällen auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende abgestimmt. Sie wurden im allgemeinen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Auch die Bundesbahn richtet sich im Berufsverkehr weitgehend nach den Arbeitszeiten der Reisenden. Wenn trotzdem für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 2 Stunden gebraucht werden, so nur deshalb, weil die Anmarschwege bis zu 85 km betragen. Mit Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr kann die Reisegeschwindigkeit, die ca. 40 km/h beträgt, nicht weiter verbessert werden. Im Laufe der Zeit haben die Saarpendler sich das Verkehrsmittel ausgesucht, das sie am schnellsten an den Arbeitsort bzw. nach Hause bringt. Der Fahrpreis spielt dabei erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle, zumal ein Teil der Arbeitgeber die Beförderungskosten für die Pendler trägt. Andere Betriebe erstatten die Fahrkosten für die Fahrstrecken außerhalb des Saarlandes. Der Herr Bundesminister für Verkehr sieht daher keine Möglichkeit, besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs zum Saarland zu treffen. Die Entwicklung des Berufsverkehrs nach dem wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes bleibt zunächst abzuwarten. Eine Stellungnahme bezüglich des allgemeinen Straßenverkehrs ist leider noch nicht möglich. Ich komme hierauf zurück, sobald das Ergebnis der Feststellungen der zuständigen Stellen vorliegt. Blank Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 18): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in Bielefeld der Rangierbahnhof aus einem Industrievorort in eine dichtbesiedelte Wohngegend verlegt wurde? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister für vertretbar, daß hier Tag und Nacht mit Lautsprecheranlagen rangiert wird, so daß über tausend Familien zusätzlich durch diesen Lautsprecherlärm belästigt werden? Die Deutsche Bundesbahn war aus Gründen der Rationalisierung gezwungen, Zugbildungs- und Rangieraufgaben von Brackwede nach Bielefeld zu verlegen, um zu erreichen, daß die Güter in Bielefeld schneller an- und abgefahren werden können. Dies hat zwangsläufig zu einer Erweiterung und stärkeren Inanspruchnahme der Lautsprecheranlage im Vorbahnhof Bielefeld geführt. Um die Störung der Nachtruhe für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, ist die Stärke der Lautsprecher inzwischen bis an die Grenze des für den Eisenbahnbetrieb Tragbaren gedrosselt worden. Darüber hinaus wird noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Neubau eines Stellwerks eine Ultrakurzwellen-Rangierfunkanlage geschaffen, wodurch die lautstarken Befehle und Weisungen an die Rangierer und Hemmschuhleger des Bahnhofs weiter erheblich verringert werden. Seebohm Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Wracks der außerhalb der Dreimeilenzone gesunkenen „Khohnogory" und der „Harborough" zu beseitigen, die für die Schiffahrt auf der Weser sowie in den Elbhäfen eine große Behinderung bilden? Die Wracks der beiden gesunkenen Schiffe liegen außerhalb des für die Schiffahrt zur Weser und zur Jade bezeichneten Fahrwassers, so daß der Schiffsverkehr auf diesem Wege nicht unmittelbar betroffen wird. Bei den Zufahrten zur Elbe ist allerdings der Teil der Schiffahrt behindert, der den sog. Borkum-Weg und weiter den Weg zum Feuerschiff „Elbe I" benutzt. Es wird z. Z. geprüft, ob durch eine Verlegung dieses Weges nach Norden, die eine Erweiterung des minenfreien Gebietes voraussetzt, eine Verbesserung erreicht werden kann. Die Untersuchung der Verbesserungsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen, günstigen Wind und gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein. Für eine Beseitigung dieser beiden — außerhalb der Dreimeilenzone liegenden — Wracks bedarf es einer verbindlichen Erklärung der Eigentümer, ob sie bereit sind, entweder die Wracks schnellstens selbst beseitigen zu lassen, oder ob sie auf ihren Eigentumsanspruch voll verzichten wollen. Die in Bremen ansässigen, die Reeder der beiden Schiffe vertretenden Maklerfirmen sind durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen aufgefordert, die Reeder zu einer solchen Erklärung zu veranlassen. Die Beseitigung der ringförmig um den Einsatzraum Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3757 des Lotsendampfers „Weser/Jade" liegenden Wrackschiffe muß vordringlich behandelt werden. Sie selbst kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn die Rechtsfrage mit den Eigentümern geklärt ist und die örtlichen Wrackuntersuchungen einwandfreie Unterlagen über die Beseitigungsmöglichkeiten geliefert haben. Sobald die Rechtslage durch entsprechende Erklärungen der Eigentümer dahin geklärt ist, daß die Wracks durch den Bund beseitigt werden dürfen, wird diese Arbeit nach Bereitstellung überplanmäßiger Geldmittel vorgenommen werden können. Eine Angabe der Kostenhöhe ist jedoch erst nach Vorlage einwandfreier Unterlagen über die Lage der Wracks und verbindlicher Angebote von Bergungsfirmen möglich. Seebohm Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Besold (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 27): Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den stets sich fortsetzenden und mehrenden Überfällen auf Taxichauffeure Einhalt zu gebieten? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, durch Gesetz oder Verordnung Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Taxifahrer nach der Richtung zu ergreifen, daß die Taxiunternehmer verpflichtet werden, z. B. als Taxi nur viertürige Fahrzeuge zu verwenden, eine Trennwand aus schußsicherem Glas zwischen Fahrersitz und Fahrgastraum und Alarm-, Funk- und Gasanlagen bzw. automatische Türenverriegelung einzubauen? Werden Maßnahmen in Erwägung gezogen, für die Taxifahrer eine Erleichterung im Erwerb von Waffenscheinen zu ermöglichen? Die Sorgen der Kraftdroschkenfahrer um ihre Sicherheit sind bekannt. Ich habe deshalb auch alle Vorschläge, die seit Jahren hierzu aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen an mich herangetragen worden sind, sorgfältig geprüft. Dabei hat sich leider ergeben, daß ein voll wirksamer Schutz für die Droschkenfahrer bisher leider nicht erreichbar ist. Dies ist auch von allen Beteiligten in einer erneuten Besprechung am 20. Mai bestätigt worden, zu der ich aus Anlaß Ihrer Frage, Herr Kollege Besold, die beteiligten Bundesressorts und die interessierten Verbände eingeladen hatte. Die Forderung, für Kraftdroschken 4 Türen zwingend vorzuschreiben, wird in Kürze erfüllt sein. Dies ist in einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgesehen. Die neue Vorschrift schafft die Voraussetzungen für den Einbau einer Trennwand. Einigkeit besteht darüber, daß das Schutzbedürfnis der Droschkenfahrer örtlich sehr unterschiedlich ist; aber darauf könnten bundeseinheitliche Vorschriften keine Rücksicht nehmen. Zu berücksichtigen ist auch, daß die von den vorgeschlagenen Sicherungseinrichtungen z. B. von der Trennwand erwartete Schutzwirkung gelegentlich nicht eintritt. Der Fahrer einer Droschke ohne Trennwand hatte aus der in fremder Sprache geführten Unterhaltung seiner Fahrgäste Kenntnis über den beabsichtigten Überfall bekommen und sein Verhalten entsprechend einrichten können. Mit Trennwand wäre dies nicht möglich gewesen. Die Trennwand, sicher im allgemeinen ein wirksames Schutzmittel, hat aber noch andere Nachteile. Besonders bei Fahrzeugen mit geringem Innenraum wird das Ein- und Aussteigen erschwert. Ferner sind bei scharfem Bremsen Verletzungen der Fahrgäste an der Trennwand nicht ausgeschlossen. Auch müßte die Trennwand tief nach unten reichen, weil sie sonst keinen Schutz gegen Messerstiche oder Schüsse durch die Rückenlehne am Fahrersitz bietet. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat vom Standpunkt der Unfallverhütung in der Besprechung am 20. Mai erneut erklärt, daß auch er sich seit langem mit dem Problem befasse, bisher aber keine befriedigende Lösung gefunden habe. Dazu komme, daß nur im ganzen Bundesgebiet einheitlich geltende Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden können. Eine teilweise Besserung wäre wohl zu erwarten, falls die Droschken mit — leider recht kostspieligen — Funkanlagen ausgerüstet werden. Ich werde gemeinsam mit den in Betracht kommenden Stellen prüfen, wie die Ausrüstung der Kraftdroschken mit Funkanlagen gefördert werden kann. Einer gesetzlichen Einführung von Funkanlagen für Droschken steht insbesondere entgegen, daß nur eine sehr begrenzte Anzahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Die weiter vorgeschlagenen Alarm- und Gasanlagen und die automatischen Türverriegelungen bieten nur sehr bedingt Schutz. Für denjenigen, der einen Überfall auf einen Droschkenfahrer plant, ist es nicht schwierig, seine Handlung so einzurichten, daß er die Schutzeinrichtungen überspielt. Der Täter wird z. B. seinen Überfall an einsamer abgelegener Stelle ausführen, wo Alarmanlagen unwirksam bleiben müssen. Gasanlagen und Türverriegelungen bedeuten keinen Schutz, wenn der Fahrgast das haltende Fahrzeug verlassen hat und sich den Anschein gibt, bezahlen zu wollen, jedoch statt dessen eine Schußwaffe zieht. Zu der Forderung nach Ausstattung der Droschkenfahrer mit Schußwaffen ist zu bemerken, daß nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften der Länder bei persönlicher Zuverlässigkeit und bei entsprechendem Bedürfnis jede Person über 18 Jahre bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde einen Waffenerwerbsschein zum Erwerb und einen Waffenschein zum Führen einer Pistole erhalten kann. Die zuständige Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob beim Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe tatsächlich vorliegt. Diese Vorschriften dürften ausreichend sein. Der Herr Bundesminister des Innern will den zuständigen Länderbehörden erneut empfehlen, der Ausgabe von Waffenscheinen an Führer von Kraftdroschken die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Bei dieser Gelegenheit soll ferner die Anregung wiederholt werden, daß zwischen der Polizei und den Taxiverbänden örtliche Absprachen über geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen getroffen werden sollten. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter Niederalt. Der Mitberichterstatter, Herr Abgeordneter Brand, hat das Wort.


Rede von Peter Wilhelm Brand
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Teil des Einzelplans 06, über den ich zu berichten habe, liegt der Schwerpunkt bei Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — und innerhalb dieses Kapitels bei den Ansätzen zur Förderung der Wissenschaft, für die Studentenförderung und für allgemeine kulturelle Aufgaben.
Die Bundesregierung hat die Ausgaben für diese drei Zwecke in den Titeln 614, 615 und 616 neu zusammengefaßt. Diese gegenüber der bisherigen Aufteilung übersichtlichere Darstellung wird vom Haushaltsausschuß begrüßt. Es würde zu weit führen, Ihnen im einzelnen zu erläutern, aus welchen Vorjahrestiteln sich die neuen Titel 614 bis 616 für das Rechnungsjahr 1959 zusammensetzen. Was Sie aber interessieren wird, ist die Entwicklung der Ausgaben, die im Rechnungsjahr 1959 für kulturelle Zwecke im weitesten Sinne des Wortes vorgesehen sind.
Der Tit. 614, Förderung der Wissenschaft, ist in drei Untertitel gegliedert.
Der Tit. 614a enthält die Mittel zur allgemeinen und langfristigen Förderung der Wissenschaft. Das sind einmal die Zuschüsse für die Deutsche Forschungsgemeinschaft, zum anderen die zusätzliche Förderung der wissenschaftlichen Forschung, bei deren Veranschlagung der Wissenschaftsrat durch Empfehlungen mitwirkt, und schließlich die Zuschüsse für Einzelvorhaben der wissenschaftlichen-Forschung.
Für die Deutsche Forschungsgemeinschaft waren im Haushalt 1958 5 Millionen DM veranschlagt, darüber hinaus zusätzliche Mittel an anderen Stellen zur Durchführung des sogenannten Schwerpunktprogramms, für das Großgeräteprogramm und die Ausstattung von wissenschaftlichen Bibliotheken. Diese Mittel sind jetzt an einer Stelle zusammengefaßt und mit einem Betrage von 34 Millionen DM ausgewiesen.
Der Ansatz für die zusätzliche Förderung der Wissenschaft ist mit 85 Millionen DM nur scheinbar der gleiche geblieben wie im Vorjahr. In Wirklichkeit ist er um 28 Millionen DM erhöht worden, weil Förderungsmaßnahmen in dieser Höhe — und zwar 17 Millionen DM für die Deutsche Forschungsgemeinschaft, 8 Millionen DM für die Max-Planck, Gesellschaft und 3 Millionen DM für Zweck-



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forschung — ausgegliedert und an anderen Stellen zusätzlich ausgebracht wurden. In Anbetracht dieser Erhöhung und der Tatsache, daß noch rund 42 Millionen DM aus dem bisherigen Tit. 614 d nicht abgerufen und verausgabt werden konnten — es handelt sich hier um 11,4 Millionen DM für Bauten und Verstärkung der Sachfonds der Universitäten, 27,8 Millionen DM für das Großgeräte- und Bibliotheksprogramm und 2,8 Millionen DM im Rahmen des Programms zur Förderung der Max-Planck-Gesellschaft —, hat die Mehrheit des Haushaltsausschusses eine Erhöhung auf 103 Millionen DM, wie sie vom Wissenschaftsrat angeregt worden war, nicht für zweckmäßig gehalten, da nicht zu erwarten ist, daß ein so großer Betrag zuzüglich der genannten Reste in diesem Rechnungsjahr verausgabt werden wird. Um jedoch die langfristige Planung und Bewilligung nicht zu behindern, hat der Haushaltsausschuß eine Erhöhung der vorgesehenen Bindungsermächtigungen von 20 auf 25 Millionen DM beschlossen und hieran die vom Finanzministerium akzeptierte Auflage geknüpft, daß die veranschlagten Mittel so früh wie möglich und ungekürzt zur Verfügung gestellt werden.
Der Tit. 614 b enthält die Mittel zur Förderung von wissenschaftlichen Instituten von überregionaler Bedeutung. Die veranschlagten Zuschüsse, z. B. an die Max-Planck-Gesellschaft, die Osteuropa-Institute, das Institut für Zeitgeschichte, die Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien und andere Institute, sind den Bedürfnissen entsprechend erhöht worden.
Den unter Nr. 2 der Erläuterungen ausgebrachten Ansatz von 25 Millionen DM empfiehlt der Haushaltsausschuß mit einem qualifizierten Sperrvermerk zu versehen, so daß die Mittel nur mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen und des Haushaltsausschusses in Anspruch genommen werden dürfen. Hierzu eine kurze Erläuterung! Der Bund hatte für die Rechnungsjahre 1957 und 1958 mit den Ländern ein Abkommen getroffen, nach dem er den Ländern die Hälfte ihrer finanziellen Belastungen aus dem sogenannten Königsteiner Abkommen abnimmt. Die Länder haben sich gegenüber dem Bund verpflichtet, die so ersparten Beträge für den Ausbau ihrer Ingenieurschulen zu verwenden. Für das Rechnungsjahr 1959 ist ein solches Abkommen noch nicht geschlossen worden. Der Haushaltsausschuß hatte an dem Inhalt der Abkommen für die vergangenen Jahre Kritik geübt, weil der Bund trotz erheblicher finanzieller Leistungen ohne Einfluß auf Ausgabenplanung und Ausgabengestaltung der von ihm indirekt geförderten Institute geblieben ist. Der Ausschuß hat seine Wünsche und Anregungen für die Verhandlungen mit den Ländern an die Bundesregierung weitergegeben und sich durch den vorgeschlagenen qualifizierten Sperrvermerk die Möglichkeit geschaffen, zu prüfen, ob und inwieweit seine Anregungen in den Verhandlungen realisiert werden.
Der Tit. 614 c enthält die Ansätze zur Förderung der gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen. Hier sind insbesondere die Mittel für die sogenannte Hochschullehrerreserve zu erwähnen, die von 3 auf 5 Millionen DM erhöht worden sind.
Die bei Tit. 614 insgesamt veranschlagten Mittel werden gegenüber dem Vorjahre von rund 126,9 Millionen DM um rund 35,6 Millionen DM auf rund 162,5 Millionen DM erhöht.
Nun etwas zur Studentenförderung, Tit. 615: Auch dieser Titel ist untergliedert. Sie finden bei dem Untertitel 615 a die Studienbeihilfen. Diese umfassen erstens die Förderung von hochbegabten Studenten durch die Studienstiftung des deutschen Volkes, das Evangelische Studienwerk Viligst, das Cusanuswerk, die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Stiftung „Mitbestimmung". Der hierfür in der Regierungsvorlage vorgesehene Betrag von 3,9 Millionen DM liegt bereits um 0,5 Millionen DM höher als der Vorjahresansatz. Der Haushaltsausschuß empfiehlt jedoch eine weitere Erhöhung um 0,3 Millionen DM für die Förderung außerhalb der Studienstiftung des deutschen Volkes durch die anderen von mir soeben genannten Förderungsträger, so daß der Ansatz für die Hochbegabtenförderung sich nunmehr auf 4,2 Millionen DM gegenüber 3,4 Millionen DM im Vorjahr beläuft.
Zu den Studienbeihilfen gehört weiterhin die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells, das von Bund und Ländern gemeinschaftlich durchgeführt wird. Hier empfiehlt der Haushaltsausschuß eine Erhöhung der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Mittel von 35 Millionen DM um 6,4 Millionen DM auf 41,4 Millionen DM, und zwar aus folgenden Erwägungen: Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Mittel würden nicht ausreichen, die Förderung im bisherigen Umfang bei gleichbleibenden Anforderungen an Begabung und Bedürftigkeit der Studenten aufrechtzuerhalten, zumal in den beiden Semestern des Rechnungsjahres 1959 wieder besonders geburtenstarke Jahrgänge auf die Hochschule kommen.
Der Haushaltsausschuß hat sich deshalb zu einer Erhöhung der Mittel entschlossen, wobei er davon ausgegangen ist, daß die Zahl der immatrikulierten deutschen Studenten, die im Rechnungsjahr 1958 noch 163 000 betrug, auf etwa 180 000 ansteigen wird; daß ein Betrag von jährlich 290 DM pro Kopf erforderlich ist. Von diesem Betrag wird der Bund im Rechnungsjahr 1959 230 DM gleich 41,4 Millionen DM tragen in der Erwartung, daß die Länder ihrerseits 60 DM des Kopfbetrages gleich 10,8 Millionen bereitstellen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt, daß der Prozentsatz der geförderten Studenten 20 % der Gesamtzahl der Studierenden je Bundesland nicht überschreiten soll. Dieser Satz entspricht etwa dem jetzigen Bundesdurchschnitt.
Bei der Förderung von zugewanderten Studenten handelt es sich um Flüchtlinge aus der SBZ und Ost-Berlin, Spätheimkehrer, Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und heimatlose Ausländer. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 6 397 000 DM liegen um 300 000 DM über dem Vorjahresansatz. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Bewilligung



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der Mittel entsprechend der Regierungsvorlage, da mit einem weiteren Ansteigen der Zahlen der Flüchtlingsstudenten zu rechnen ist.
Der Tit. 615b enthält die Ansätze für die ideellen Bestrebungen der deutschen Studentenschaft. Der Ansatz konnte von 400 000 DM im Vorjahr auf 350 000 DM für dieses Jahr gesenkt werden, weil nach Einführung des Honnefer Modells der BerlinAustausch nicht mehr die bisherigen Mittel erfordert.
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß nach den Empfehlungen des Haushaltsausschusses der Gesamtausgabebedarf des Tit. 615 — Studentenförderung — mit 52,347 Millionen DM um 7,5 Millionen DM über dem des Rechnungsjahres 1958 liegt.
In dem Tit. 616 — Förderung der Kultur — sind Zuschüsse des Bundes zu zahlreichen kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen von überregionaler und internationaler Bedeutung enthalten. Nach der Regierungsvorlage erhöht sich der Ausgabebedarf um 197 000 DM für die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, 10 000 DM für den Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen und 150 000 DM für Zuschüsse zur Erhaltung von Kulturbauten. Der Haushaltsausschuß 'hat diese Erhöhungen nach eingehender Prüfung gebilligt und schlägt weiterhin vor, zusätzlich 60 000 DM für Maßnahmen und Veranstaltungen aus Anlaß des Schiller-Jahres einmalig bereitzustellen. Der Gesamtansatz bei Tit. 616 — Kulturförderung — beläuft sich nach den Empfehlungen des Haushaltsausschusses auf 4 319 000 DM, das sind 416 000 DM mehr als im Vorjahre.
Bei der weiteren Behandlung des umfangreichen Kapitels 06 02 beschränke ich mich auf die Titel, die von größerer politischer und finanzieller Bedeutung sind oder erstmalig oder einmalig im Bundeshaushalt erscheinen.
Die bei Tit. 310 veranschlagten Kosten für die Mitarbeit bei der Vorprüfung jugendgefährdender Schriften sind an sich nicht neu. Der Betrag wurde bisher aus dem Bundesjugendplan gezahlt. Nach der Verlegung der Mittel für den Bundesjugendplan auf den Bundesminister für Familien- und Jugendfragen muß er hier gesondert veranschlagt werden.
Die Mittel für Fürsorgezwecke sind jetzt auch in einem Tit. 570 zusammengefaßt worden.
Die erhebliche Erhöhung bei dem Untertitel 570a — Leistungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen — ist durch die bereits von Herrn Kollegen Niederalt erwähnte Übernahme von 30 Millionen DM Bundesanteil an den Aufwendungen der Landesfürsorgeverbände als Träger der Tuberkulosehilfe aus dem Einzelplan des Bundesministers für Arbeit und von 1,3 Millionen DM für hilfsbedürftige Deutsche im Ausland aus dem Einzelplan „Soziale Kriegsfolgeleistungen" bedingt. Es handelt sich hier also nicht um eine echte Erhöhung.
Auch der Ansatz bei Untertitel 570b — Darlehen zugunsten der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege — ist entsprechend dem Beschluß des Hohen Hauses, für diesen Zweck auf die Dauer von fünf Jahren jährlich 10 Millionen DM einzusetzen, zum vierten Male in gleicher Höhe ausgebracht.
Zu dem Ansatz der Regierungsvorlage für Zuschüsse und Beihilfen in Höhe von 30 706 000 DM empfiehlt der Haushaltsausschuß im Einvernehmen mit der Bundesregierung, den Ansatz für Familienferienheime nicht hier, sondern im Einzelplan des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen auszubringen. Dem Wunsch der Bundesregierung, 150 000 DM für die Fortbildung der in der Sozialarbeit Tätigen und 250 000 DM für die Förderung zentraler Aufgaben in der Hauspflege vorzusehen, konnte der Haushaltsausschuß nicht entsprechen, weil es sich nach seiner Auffassung hier um Länderaufgaben handelt. Der Ansatz beim Untertitel 570c beträgt also nach den Empfehlungen des Haushaltsausschusses 29 306 000 DM.
Die in der Regierungsvorlage enthaltene Erhöhung um 40 000 DM bei Tit. 610 für die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer empfiehlt der Haushaltsausschuß nicht zu genehmigen.
Die bei Tit. 646 veranschlagten Mittel zur Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten sind um 170 000 DM auf 1 714 000 DM erhöht worden. Die Erhöhungen verteilen sich in kleineren Beträgen auf die in den Erläuterungen genannten Institutionen und Vorhaben.
Für den Wiederaufbau des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz sind bei den Einmaligen Ausgaben 200 000 DM als erster Teilbetrag veranschlagt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Bewilligung dieser Mittel.
Unter den Einmaligen Ausgaben sind mehrere internationale Kongresse veranschlagt, zu denen der Bund einen Beitrag leistet. Es handelt sich hier um die 4. Internationale Konferenz für Gesundheitserziehung in Düsseldorf, den 3. Weltkongreß der Gehörlosen in Wiesbaden, den Internationalen Gemeindekongreß in Berlin und den Kongreß des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften in Wiesbaden. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Bewilligung dieser Beträge.
Die ebenfalls neu veranschlagten 50 000 DM für die Neuvermarkung an den berichtigten Bundesaußengrenzen sind unabweisbar.
Auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung hat sich der Haushaltsausschuß entschlossen, einen neuen, in der Regierungsvorlage nicht enthaltenen Ansatz unter dem Titel „Zuschüsse zur Förderung der politischen Bildungsarbeit der Parteien" in Höhe von 5 Millionen DM aufzunehmen. Dieser zweckgebundene Zuschuß soll es den Parteien erleichtern, ihrer im Grundgesetz anerkannten Aufgabe, an der politischen Willensbildung des deutschen Volkes mitzuarbeiten, gerecht zu werden. Um eine sinnvolle und gerechte Verteilung der Mittel sicherzustellen, sollen Richtlinien hierfür von einem Unterausschuß dies Haushaltsausschusses gemeinsam mit den Bundesministern des Innern und der Finanzen ausgearbeitet und die Mittel bis zur Fertigstellung dieser Richtlinien qualifiziert ge-



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sperrt bleiben. Ich bitte, auch diesem Ansatz zuzustimmen.
Abschließend zu diesem Kapitel ist noch zu berichten, daß der Haushaltsausschuß den Sportfonds, Tit. 517, mit 1,8 Millionen DM und den Sportstättenbaufonds, Tit. 973, mit 5 Millionen DM entsprechend deer Regierungsvorlage zu verabschieden bittet.
Hiermit ist mein Bericht über Kap. 06 02 abgeschlossen. Bei den übrigen Kapiteln kann ich mich sehr kurz fassen.
Kap. 06 03, Bundesverwaltungsgericht, enthält nur geringfügige 'Personaländerungen besoldungs- oder tarifrechtlicher Art ohne Personalvermehrung.
In den Rechnungsjahren 1957 und 1958 wurde beim Bundesverwaltungsgericht je ein neuer Senat bewilligt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, in diesem Jahr die Stellen eines Oberregierungsrats, eines Registrators, einer Schreibkraft und eines Boten wegen des vermehrten Arbeitsanfalls beim Oberbundesanwalt, Kap. 06 04, neu zu bewilligen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt jedoch, die Beamten- und Angestelltenstellen als kw ab 1. April 1961 zu bezeichnen.
In Kap. 06 05, Bundesdisziplinarhof, hat der Haushaltsausschuß eine neue Stelle für einen Zahlstellenverwalter der Besoldungsgruppe A 7 anerkennen müssen, da der Hof jetzt getrennt vom Bundesverwaltungsgericht untergebracht ist und eine eigene Zahlstelle erhalten mußte.
Zu den Kap. 06 06, Bundesdisziplinaranwalt, und 03 07, Bundesdisziplinarkammern, habe ich als Berichterstatter nichts zu bemerken.
Bei Kap. 06 08, Statistisches Bundesamt, haben wir die erfreuliche Tatsache zu verzeichnen, daß eine echte Verminderung des Personals um 4 Beamte, 26 Angestellte und 8 Arbeiter eintritt, und zwar als Erfolg von Rationalisierungsmaßnahmen. Die übrigen personellen Veränderungen beruhen fast alle auf Folgen des 131 er-Gesetzes. — Bei den Titeln für größere einmalige Zahlungen erscheinen die ersten Mittel für die Handels- und Gaststättenzählung, die im Jahre 1959 durchgeführt werden soll, in Höhe von 100 000 DM. Erhebung, Aufbereitung und Auswertung werden sich über mehrere Rechnungsjahre erstrecken. Die Gesamtkosten für diese Zählung, die im Rahmen des großen Weltzensus stattfinden soll, werden für den Bund rund 1 Million DM betragen.
In Kap. 0611, Bundesgesundheitsamt, sind bei Tit. 101 2 Umwandlungen von Beamtenstellen und Angestelltenstellen und 1 Herabstufung in Auswirkung von ku-Vermerken zu verzeichnen. Ferner hat der Haushaltsausschuß nach Anhörung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung insgesamt 8 neue Angestelltenstellen anerkannt, und zwar für die Übernahme der Abteilung Wasserhygiene des Landesuntersuchungsamtes Düsseldorf als Außenstelle des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene und 2 Stellen wegen der Einbeziehung der Berliner Opiumstelle in das Bundesgesundheitsamt. Beide Maßnahmen sind organisatorisch zweckmäßig und geboten. Der Ge- samtausgabebedarf des Kapitels vermindert sich um rund 300 000 DM.
Sehr eingehend hat der Haushaltsausschuß die Stellenplangestaltung bei Kap. 06 13, Bundesarchiv, geprüft. Er hat die Mehrarbeit, die sich durch Backgabe von beschlagnahmtem Archivgut ergibt, anerkennen müssen und hierfür wie für verschiedene andere Arbeitsgebiete, bei denen neue Aufgaben und Mehrarbeit einwandfrei nachgewiesen werden konnten, die Bewilligung von einer Beamtenstelle A 13 und insgesamt 11 Angestelltenstellen für notwendig gehalten. Zehn dieser Angestelltenstellen der Vergütungsgruppen VI b bis VIII sind mit einem kw-Vermerk ab 1. April 1961 versehen.
Im Kap. 06 14 — Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung — sind, entsprechend dem Willen des Bundestages, die beiden bis 1958 in getrennten Kapiteln ausgebrachten Institute nunmehr vereinigt. Die Zusammenlegung ergab die Einsparung von drei Beamtenstellen, drei Angestelltenstellen und drei Arbeiterstellen sowie mehrere Herabgruppierungen. Zu den einzelnen Ansätzen habe ich nichts zu bemerken.
Zu Kap. 06 15 — Bundesstelle für Verwaltungsangelegenheiten und Bundesamt für Auswanderung — ist lediglich anzumerken, daß der Gesamtausgabebedarf um 2,7 Millionen DM zurückgeht, weil die Ausgaben für Kriegsgräber und die Entschädigung an ehemalige Bedienstete jüdischer Gemeinden dem tatsächlichen Bedarf angepaßt wurden.
Zu Kap. 0616 — Institut für Angewandte Geodäsie — hat der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung während der Verhandlungen im Ausschuß ein Gutachten vorgelegt, das wegen seiner einschneidenden Vorschläge noch einer gründlichen Überprüfung bedarf. Weder der Haushaltsausschuß noch das Bundesministerium des Innern waren in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit in der Lage, die Anregungen des Gutachtens ganz oder teilweise auszuwerten. Der Haushaltsausschuß empfiehlt, den Tit. 711 für Um-und Erweiterungsbauten qualifiziert zu sperren. Der Bundesminister des Innern hat die Erklärung abgegeben, daß er für das Rechnungsjahr 1959 auf Stellenhebungen und Stellenvermehrungen verzichtet, freie und frei werdende Stellen nicht besetzen und Beförderungen nicht vornehmen wird. Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn es sich um rechtliche Verpflichtungen handelt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt unter diesen Voraussetzungen die Annahme des Kapitels mit den Änderungen, die sich aus dem Vorgetragenen ergeben.
Das Kap. 06 29 — Deutsches Archäologisches Institut — weist einen Personalzugang auf. Der Haushaltsausschuß hat nicht allen in der Regierungsvorlage enthaltenen Wünschen entsprechen können. Er hat sich aber von der Erwägung leiten lassen, daß es sich nicht um eine Verwaltungsbehörde, sondern um ein wissenschaftliches Forschungsinstitut handelt, dessen Außenstellen während des Krieges beschlagnahmt waren und erst allmählich in die deutsche Verwaltung zurückgegeben worden sind. Der Aufbau konnte deshalb in dem erforderlichen Umfange noch nicht abge-



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schlossen werden. Im Zuge der allgemeinen Förderung der deutschen Wissenschaft durch den Bund darf die personelle und sachliche Ausstattung der bundeseigenen wissenschaftlichen Forschungsinstitute nicht vernachlässigt werden. Der Haushaltsausschuß hat deshalb auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs die Notwendigkeit einer Stellenvermehrung und einiger baulicher Maßnahmen anerkannt. Es handelt sich im wesentlichen um fünf neue Stellen für Beamte, ferner um die Mittel für drei wissenschaftliche Nachwuchskräfte und eine neue Angestelltenstelle. Die weitergehenden Personalwünsche der Bundesregierung mußte der Haushaltsausschuß ablehnen. An Baumaßnahmen sind bei Tit. 710 1,8 Millionen DM für einen Erweiterungsbau in Rom und bei Tit. 711 400 000 DM für einen Erweiterungsbau in Istanbul vorgesehen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt aus den genannten Gründen deren Bewilligung.
Zu dem Kap. 06 30 — Deutsches Historisches Institut — und zu dem Kap. 06 31 — Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften — habe ich nichts weiter zu bemerken.
Ich bitte, alle von mir vorgetragenen Kapitel bzw. Titel mit den genannten Änderungen anzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Meine Damen und Herren, hier liegen zahlreiche Änderungsanträge vor. Ich frage zunächst, ob das Wort zum Einzelplan 06 gewünscht wird. — Frau Abgeordnete Dr. Lüders.