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    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Inhalt: Anteilnahme des Bundestages am Tode von John Foster Dulles 3663 A Begrüßung einer Delegation des Peruani- schen Parlaments 3705 C Mandatsniederlegung des Abg. Graaff und Eintritt des Abg. Dr. Miessner in den Bundestag 3663 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Demmelmeier, Pohle, Menke, Bundesminister Schäffer, Abg. Frau Niggemeyer, Mühlenberg und Vizepräsident Dr. Becker 3663 B Wahl des Abg. Ritzel in den Vorstand des Bundestages . . . . . . . . . . . 3663 B Fragestunde (Drucksache 1026) Frage 1, Abg. Dr. Friedensburg: Gewinnspannen der Banken bei An-und Verkauf von fremden Noten Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3664 B, 3665 A, B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3664 D, 3665 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Richtlinien über Ausweise für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte Dr. Anders, Staatssekretär . . . 3665 C, D, 3666 A Ritzel (SPD) 3665 D, 3666 A Frage 15, Abg. Ritzel: Vertrieb von Schallplatten mit Reden Hitlers, Görings und Goebbels Ritter von Lex, Staatssekretär . . 3666 B, D, 3667 B Ritzel (SPD) 3666 C, 3667 B Frage 2, Abg. Dr. Friedensburg: Paßkontrollen in den Schlafwagen im Interzonenverkehr Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3667 D, 3668 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 3668 A Frage 4, Abg. Dr. Brecht: Förderung des Baues von Mietwohnungen für junge Familien Lücke, Bundesminister . 3668 C, 3669 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3668 D, 3669 A Frage 5, Abg. Dr. Brecht: Bindungsermächtigungen zugunsten des SBZ-Wohnungsbaues Lücke, Bundesminister . 3669 B, 3670 A Dr. Brecht (SPD) . . . . 3669 D, 3670 A Frage 7, Abg. Dr. Bucher: Stalingradfilm „Hunde wollt ihr ewig leben" Strauß, Bundesminister . 3670 B, 3671 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . 3670 D, 3671 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Frage 8, Abg. Dr. Atzenroth: Berechnung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3671 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3671 D Frage 9, Abg. Dr. Menzel: Exporthilfe für den Bau von sechs Passagierdampfern für Sowjetrußland Dr. Westrick, Staatssekretär . . 3672 A, B Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3672 B, C Frage 10, Abg. Ehren: Uberwachung der Gespräche von Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär . 3672 C Frage 11, Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Überwachung von Weineinfuhren Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 3672 D Frage 12, Abg. Seuffert: Maßstäbe für die Beurteilung der persönlichen Leistungen der Beamten des Fahndungsdienstes der Finanzverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 3673 C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3673 D Frage 13, Abg. Dürr: Fahrplan der Bundesbahn auf der Strecke Blaufelden–Langenburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3674 A - Frage 14, Abg. Spitzmüller: Befreiung junger Bauernsöhne vom Wehrdienst Strauß, Bundesminister . 3674 C, 3675 A Spitzmüller (FDP) 3675 A Frage 16, Abg. Kalbitzer: Mißbrauch von Schülerwochenkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3675 B, C, D, 3676 A Kalbitzer (SPD) 3675 C, D Bundesrechtsanwaltsordnung; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1033) Hoogen (CDU/CSU) 3676 A Gesetz über die Tuberkulosehilfe; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1034) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . 3677 B Spitzmüller (FDP) 3678 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 3678 B Zehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (10. ÄndG LAG); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 1035) Kunze (CDU/CSU) 3678 D Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Einspruch des Bundesrates (Drucksache 1087) Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein .3679 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 3680 B Wittrock (SPD) 3680 D Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1017) Kinat (Spork) (SPD) 3681 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1024) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 3682 A Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksache 960); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1081) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 3682 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 934); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1090) — Zweite und dritte Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 3684 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 3684 C Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 818) ; Schriftlicher Bericht des Rechts- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 III ausschusses (Drucksache 1038) Zweite und dritte Beratung — Deringer (CDU/CSU) . . . . . . 3685 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksachen 744 [neu], 865); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1105) — Zweite und dritte Beratung — Rademacher (FDP) . . . . . . . 3685 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksache 1097) — Erste Beratung — . . . 3686 C Entwarf eines Zweiten Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saraland (Drucksache 1126) — Erste Beratung — 3686 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf eines Gesetzes über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 1128) — Erste Beratung -- 3686 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1959) (Drucksache 1018) — Erste Beratung — 3686 D Entwurf der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Art. 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierung der in Art. 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 923, 1049) . . . 3687 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959) (Drucksache 650) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Ritzel (SPD) 3687 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 3691 D a) Einzelplan 01, Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1050) b) Einzelplan 02, Deutscher Bundestag (Drucksache 1051) Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 3692 C c) Einzelplan 03, Bundesrat (Drucksache 1052) Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) . . . . 3693 C d) Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 1053, zu 1053) Gienke (CDU/CSU) . . . . . . 3693 D Erler (SPD) 3694 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3701 C Dr. Bucher (FDP) . . . . 3704 B, 3705 B e) Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 1054, zu 1054) Dr. Conring (CDU/CSU) 3705 D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 3706 A Dr. Leverkuehn (CDU/CSU) . . 3707 B f) Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern (Drucksache 1055) Niederalt (CDU/CSU) . . . 3708 C, 3732 B Brand (CDU/CSU) . 3710 C, 3727 A, 3737 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3714 B Dr. Schröder, Bundesminister 3717 D, 3718 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 3718 B, 3735 A Dr. Frede (SPD). . . . . 3722 D, 3733 D Pusch (SPD) 3729 A, 3732 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 3730 A, 3734 C Kreitmeyer (FDP) 3731 D Hermsdorf (SPD) 3733 B Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 3736 D Ritzel (SPD) 3737 B, 3740 B Frau Renger (SPD) 3737 D Dr. Vogel (CDU/CSU) . . 3738 C, 3740 B Eisenmann (FDP) 3739 B Josten (CDU/CSU) 3740 C Koenen (Lippstadt) (SPD) . . 3741 B Spitzmüller (FDP) 3742 A Dr. Schäfer (SPD) 3742 C Dr. Anders, Staatssekretär . . 3742 D Frau Korspeter (SPD) 3743 B g) Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056) Dr. Schäfer (SPD) 3745 A Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 3746 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 h) Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1057) . . 3748 D i) Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 1058) Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 3749 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 3750 B Weiterberatung vertagt 3751 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3751 D Anlagen 3753 70. Sitzung Bonn, den 3. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 69. Sitzung Seite 3643C Zeile 21 statt „Deutschlands" : Europas; Seite 3649 A Zeile 22 statt „45" : 95. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Becker (Hersfeld) 5. 6. Berendsen 31. 7. Eilers (Oldenburg) 3. 6. Eschmann 3. 6. Frehsee 5. 6. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 8. 6. Fuchs 5. 6. Geiger (München) 5. 6. Heiland 5. 6. Hörauf 5. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Frau Kalinke 5. 6. Dr. Königswarter 5. 6. Kriedemann 5. 6. Lohmar 3. 6. Lücker (München) 5. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 6. Dr. Preusker 3. 6. Richarts 3. 6. Rohde 5. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 3. 6. Worms 3. 6. b) Urlaubsanträge Bausch 29. 6. Dr. Birrenbach 9. 6. Dr. Burgbacher 12. 6. Dr. Gleissner (München) 20. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Dr. Hesberg 27. 6. Jaksch 30. 6. Köhler 1. 7. Kühlthau 26. 6. Leukert 12. 6. Matthes 15. 6. Pernoll 20. 6. Pferdmenges 13. 6. Siebel 12. 6. Stahl 15. 6. Theis 12. 6. Anlage 2 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen 650 Anlage, 1054) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt - 1. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird in den Erläuterungen der Absatz 4: „Es wird die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- Anlagen zum Stenographischen Bericht zen vertragliche Bindungen bis zur Höhe von 50 000 000 DM mit Wirkung für die folgenden Rechnungsjahre einzugehen." gestrichen. Zu Kap. A 05 01 - Auswärtiges Amt - 2. In Tit. 962 - Förderung von entwicklungsfähigen Ländern - (650 Anlage S. 67) wird ein Ansatz von 50 000 000 DM ausgebracht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 255 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 614 - Förderung der Wissenschaft a) Allgemeine und langfristige Förderung - (Drucksache 650 Anlage S. 28) wird der Ansatz von 121 500 000 DM um 18 470 000 DM auf 139 970 000 DM erhöht und dementsprechend in Nr. 2 der Erläuterungen der Ansatz von 85 000 000 DM um 18 470 000 DM auf 103 470 000 DM erhöht. 2. In Tit. 615 - Studentenförderung a) für Studentenbeihilfen - (Drucksache 1055 S. 4) wird a) der Ansatz von 51 997 000 DM um 2 100 000 DM auf 54 097 000 DM erhöht. Dementsprechend wird in den Erläuterungen der Ansatz für die Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von 41 400 000 DM um 2 100 000 DM auf 43 500 000 DM erhöht, b) in den Erläuterungen zu Tit. 615 a) wird aus dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingefügten Absatz „Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) über das Deutsche Studentenwerk e. V. Für die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen (Honnefer Modell), die von den Ländern gemeinschaftlich mit dem Bund durchgeführt wird, gewährt der Bund einen Zuschuß, der nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vergeben wird. Studenten an Ingenieurschulen, Kunst-, Musik-und Sporthochschulen sowie Studenten, die sich auf den Beruf des Volksschullehrers oder Berufsschullehrers vorbereiten, wer- 3754 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 den nach den Grundsätzen des Honnefer Modells von den Ländern allein gefördert." der letzte Satz gestrichen . 3. Folgender neuer Tit. 974 wird eingefügt: „Titel 974 Zur Beseitigung der durch Krieg und Kriegsfolgen verursachten Schulraumnot in Ländern und Gemeinden 300 000 000 DM. Die Mittel sind gesperrt." Zu Kap. 06 07 — Bundesdisziplinarkammern in Frankfurt (Main) — 4. In Tit. 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte und Richter (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 1055 S. 5) werden unter Planstellen in der Bes.-Gr. A 15 die Zahl „9" durch „7" ersetzt und die Worte „und Regierungsdirektoren" gestrichen. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln - 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 1055 S. 9) erhält der Haushaltsvermerk folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 0610 — Bundeskriminalamt in Wiesbaden - 6. In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 650 Anlage S. 99) werden in den Erläuterungen die Planstellen von b) Sicherungsgruppe auf a) Bundeskriminalamt übertragen. Zu Kap. 06 25 — Bundesgrenzschutz - 7. In Kap. 06 25 wird nach der Überschrift „II. Ausgabe" (Drucksache 650 Anlage S. 217) folgender Haushaltsvermerk eingefügt: „Die Bundesregierung ist ermächtigt, aus dem Kap. 06 25 zur Verstärkung der Bereitschaftspolizei der Länder jährlich bis zu 25 000 000 DM für Personal- und Sachausgaben zu leisten." Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 8. Folgendes neues Kap. A 06 02 Tit. 580 wird eingefügt: „Kapitel A 06 02 - Allgemeine Bewilligungen Titel 580 Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten 50 000 000 DM." Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Titel 580 Bei den Krankenanstalten besteht ein großer Nachholbedarf. Hierbei handelt es sich um notwendige, bisher aus finanziellen Gründen unterbliebene Maßnahmen zur Verbesserung und Rationalisierung des Krankenhausbetriebes, insbesondere zur Entlastung des Krankenpflegepersonals. Diese Entlastung ist nicht zuletzt im Interesse der dringend notwendigen Verkürzung der Arbeitszeit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals erforderlich. Der Bedarf für Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Jahre 1957 auf 575 000 000 DM geschätzt worden. Die bisherigen Unterstützungen des Bundes und der Länder reichten nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Die Darlehen werden für eine teilweise Deckung des Nachholbedarfs der Krankenanstalten gewährt und sind unter Verzicht auf besondere Sicherheiten mit 2 v. H. jährlich zu tilgen. Die Darlehen werden ohne Zinszahlung gewährt." Bonn, den 3. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055) Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 650 Anlage S. 42) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 8 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 272 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leverkuehn, Dr. Vogel, Frau Dr. Rehling zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen 650 Anlage, 1054 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 01 - Auswärtiges Amt — In Tit. 962 — Förderung von entwicklungsfähigen Ländern — (Drucksache 650 Anlage S. 21) wird im 4. Absatz der Erläuterung die Bindungsermächti- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3755 gong von 50 000 000 DM um 20 000 000 DM auf 70 000 000 DM erhöht. Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Leverkuehn Dr. Vogel Frau Dr. Rehling Anlage 6 Umdruck 273 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 818, 1038). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 1 werden nach dem Wort „Dritten" die Worte eingefügt „ , der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder Sitz im Saarland hat", Bonn, den 2. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 284 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1959/60) (Drucksachen 960, 1081) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Entwurf eines Gesetzes über Preise inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1960/61 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) dem Bundestag zur Beschlußfassung im Herbst 1959 vorzulegen. Bonn, den 3. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 291 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Steinbiß, Frau Dr. Hubert, Dr. Bärsch und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 650 Anlage, 1055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —. Folgender neuer Titel wird eingefügt: ,. Titel 657 Zuschuß zur Errichtung und zu den Kosten des Unterhalts einer deutschen medizinischen Dokumentationsstelle 300 000 DM Die Mittel sind gesperrt und dürfen nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freigegeben werden." Die Erläuterung erhält folgende Fassung: „Zu Tit. 657 Das in der ständig steigenden Zahl wissenschaftlicher Arbeiten geschaffene wertvolle Wissen steht unter den derzeitigen Verhältnissen denen, die es in Praxis und Forschung dringend benötigen, nicht in dem wünschenswerten Umfange zur Verfügung. Der Arzt und häufig auch die Institute oder die Kliniken haben große Schwierigkeiten, auch nur einen Bruchteil dessen zu übersehen, was im Rahmen der ständig wachsenden Ausweitung, Leistungssteigerung, Präzisierung und Spezialisierung in der medizinischen Forschung geschaffen wird. Die Schaffung einer deutschen Nomenklatur der Krankheitsarbeiten und Todesursachen, die als Sammlung einheitlicher Begriffsbestimmungen für einen gleichen medizinischen Tatbestand eine unentbehrliche Voraussetzung ist, die Erfassung und Verwertung der zahlreichen medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Auskunftserteilung an anfragende Ärzte aus Forschung, Klinik und Praxis gehören zu den Aufgaben, die die deutsche medizinische Dokumentationsstelle wahrzunehmen hat." Bonn, den 3. Juni 1959. Dr. Stammberger Frau Dr. Steinbiß Frau Dr. Hubert Dr. Bärsch Dr. Reith Frau Bennemann Dr. Schäfer Spitzmüller Frau Korspeter Striebeck Frau Dr. Pannhoff Frau Blohm Ritzel Frau Friese-Korn Anlage 9 2. schriftliche Antwort *) des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61 Sitzung vom 18. 2. 1959, Drucksache 854, Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung, Anlage 3. 3756 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist, und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum eine spürbare Arbeitslosigkeit droht? Nach Mitteilung des Herrn Bundesministers für Verkehr haben zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland möglich ist, bisher der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und die Deutsche Bundesbahn wie folgt Stellung genommen: Der größte Teil der Saarpendler wohnt im Raum Zweibrücken, Kaiserslautern, Kusel und Altenglan. Andere kommen aus dem Gebiet Heimbach/Nahe, aus dem Gebiet Hermeskeil und dem Raum Saarburg/Trier. Von den rd. 28 000 Saarpendlern benutzen nur etwa 4000 die planmäßigen Verkehrsmittel der Bundesbahn und Bundespost. Alle übrigen fahren mit Omnibussen privater Verkehrsunternehmen oder mit eigenen Fahrzeugen. Nach der Zahl der verkauften Arbeitermonats- und -wochenkarten der Deutschen Bundesbahn fahren etwa 2000 Saarpendler mit der Eisenbahn und schätzungsweise je 1000 mit Bahnbussen und Postomnibussen. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten der Postomnibusse sind in allen Fällen auf den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende abgestimmt. Sie wurden im allgemeinen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen festgelegt. Auch die Bundesbahn richtet sich im Berufsverkehr weitgehend nach den Arbeitszeiten der Reisenden. Wenn trotzdem für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 2 Stunden gebraucht werden, so nur deshalb, weil die Anmarschwege bis zu 85 km betragen. Mit Rücksicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr kann die Reisegeschwindigkeit, die ca. 40 km/h beträgt, nicht weiter verbessert werden. Im Laufe der Zeit haben die Saarpendler sich das Verkehrsmittel ausgesucht, das sie am schnellsten an den Arbeitsort bzw. nach Hause bringt. Der Fahrpreis spielt dabei erfahrungsgemäß eine untergeordnete Rolle, zumal ein Teil der Arbeitgeber die Beförderungskosten für die Pendler trägt. Andere Betriebe erstatten die Fahrkosten für die Fahrstrecken außerhalb des Saarlandes. Der Herr Bundesminister für Verkehr sieht daher keine Möglichkeit, besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs zum Saarland zu treffen. Die Entwicklung des Berufsverkehrs nach dem wirtschaftlichen Anschluß des Saarlandes bleibt zunächst abzuwarten. Eine Stellungnahme bezüglich des allgemeinen Straßenverkehrs ist leider noch nicht möglich. Ich komme hierauf zurück, sobald das Ergebnis der Feststellungen der zuständigen Stellen vorliegt. Blank Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Eilers (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 18): Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in Bielefeld der Rangierbahnhof aus einem Industrievorort in eine dichtbesiedelte Wohngegend verlegt wurde? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister für vertretbar, daß hier Tag und Nacht mit Lautsprecheranlagen rangiert wird, so daß über tausend Familien zusätzlich durch diesen Lautsprecherlärm belästigt werden? Die Deutsche Bundesbahn war aus Gründen der Rationalisierung gezwungen, Zugbildungs- und Rangieraufgaben von Brackwede nach Bielefeld zu verlegen, um zu erreichen, daß die Güter in Bielefeld schneller an- und abgefahren werden können. Dies hat zwangsläufig zu einer Erweiterung und stärkeren Inanspruchnahme der Lautsprecheranlage im Vorbahnhof Bielefeld geführt. Um die Störung der Nachtruhe für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, ist die Stärke der Lautsprecher inzwischen bis an die Grenze des für den Eisenbahnbetrieb Tragbaren gedrosselt worden. Darüber hinaus wird noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Neubau eines Stellwerks eine Ultrakurzwellen-Rangierfunkanlage geschaffen, wodurch die lautstarken Befehle und Weisungen an die Rangierer und Hemmschuhleger des Bahnhofs weiter erheblich verringert werden. Seebohm Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 25) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Wracks der außerhalb der Dreimeilenzone gesunkenen „Khohnogory" und der „Harborough" zu beseitigen, die für die Schiffahrt auf der Weser sowie in den Elbhäfen eine große Behinderung bilden? Die Wracks der beiden gesunkenen Schiffe liegen außerhalb des für die Schiffahrt zur Weser und zur Jade bezeichneten Fahrwassers, so daß der Schiffsverkehr auf diesem Wege nicht unmittelbar betroffen wird. Bei den Zufahrten zur Elbe ist allerdings der Teil der Schiffahrt behindert, der den sog. Borkum-Weg und weiter den Weg zum Feuerschiff „Elbe I" benutzt. Es wird z. Z. geprüft, ob durch eine Verlegung dieses Weges nach Norden, die eine Erweiterung des minenfreien Gebietes voraussetzt, eine Verbesserung erreicht werden kann. Die Untersuchung der Verbesserungsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen, günstigen Wind und gutes Wetter vorausgesetzt, abgeschlossen sein. Für eine Beseitigung dieser beiden — außerhalb der Dreimeilenzone liegenden — Wracks bedarf es einer verbindlichen Erklärung der Eigentümer, ob sie bereit sind, entweder die Wracks schnellstens selbst beseitigen zu lassen, oder ob sie auf ihren Eigentumsanspruch voll verzichten wollen. Die in Bremen ansässigen, die Reeder der beiden Schiffe vertretenden Maklerfirmen sind durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen aufgefordert, die Reeder zu einer solchen Erklärung zu veranlassen. Die Beseitigung der ringförmig um den Einsatzraum Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Juni 1959 3757 des Lotsendampfers „Weser/Jade" liegenden Wrackschiffe muß vordringlich behandelt werden. Sie selbst kann aber erst in Angriff genommen werden, wenn die Rechtsfrage mit den Eigentümern geklärt ist und die örtlichen Wrackuntersuchungen einwandfreie Unterlagen über die Beseitigungsmöglichkeiten geliefert haben. Sobald die Rechtslage durch entsprechende Erklärungen der Eigentümer dahin geklärt ist, daß die Wracks durch den Bund beseitigt werden dürfen, wird diese Arbeit nach Bereitstellung überplanmäßiger Geldmittel vorgenommen werden können. Eine Angabe der Kostenhöhe ist jedoch erst nach Vorlage einwandfreier Unterlagen über die Lage der Wracks und verbindlicher Angebote von Bergungsfirmen möglich. Seebohm Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Besold (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. Juni 1959, Drucksache 1026, Frage 27): Was gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um den stets sich fortsetzenden und mehrenden Überfällen auf Taxichauffeure Einhalt zu gebieten? Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, durch Gesetz oder Verordnung Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Taxifahrer nach der Richtung zu ergreifen, daß die Taxiunternehmer verpflichtet werden, z. B. als Taxi nur viertürige Fahrzeuge zu verwenden, eine Trennwand aus schußsicherem Glas zwischen Fahrersitz und Fahrgastraum und Alarm-, Funk- und Gasanlagen bzw. automatische Türenverriegelung einzubauen? Werden Maßnahmen in Erwägung gezogen, für die Taxifahrer eine Erleichterung im Erwerb von Waffenscheinen zu ermöglichen? Die Sorgen der Kraftdroschkenfahrer um ihre Sicherheit sind bekannt. Ich habe deshalb auch alle Vorschläge, die seit Jahren hierzu aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen an mich herangetragen worden sind, sorgfältig geprüft. Dabei hat sich leider ergeben, daß ein voll wirksamer Schutz für die Droschkenfahrer bisher leider nicht erreichbar ist. Dies ist auch von allen Beteiligten in einer erneuten Besprechung am 20. Mai bestätigt worden, zu der ich aus Anlaß Ihrer Frage, Herr Kollege Besold, die beteiligten Bundesressorts und die interessierten Verbände eingeladen hatte. Die Forderung, für Kraftdroschken 4 Türen zwingend vorzuschreiben, wird in Kürze erfüllt sein. Dies ist in einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vorgesehen. Die neue Vorschrift schafft die Voraussetzungen für den Einbau einer Trennwand. Einigkeit besteht darüber, daß das Schutzbedürfnis der Droschkenfahrer örtlich sehr unterschiedlich ist; aber darauf könnten bundeseinheitliche Vorschriften keine Rücksicht nehmen. Zu berücksichtigen ist auch, daß die von den vorgeschlagenen Sicherungseinrichtungen z. B. von der Trennwand erwartete Schutzwirkung gelegentlich nicht eintritt. Der Fahrer einer Droschke ohne Trennwand hatte aus der in fremder Sprache geführten Unterhaltung seiner Fahrgäste Kenntnis über den beabsichtigten Überfall bekommen und sein Verhalten entsprechend einrichten können. Mit Trennwand wäre dies nicht möglich gewesen. Die Trennwand, sicher im allgemeinen ein wirksames Schutzmittel, hat aber noch andere Nachteile. Besonders bei Fahrzeugen mit geringem Innenraum wird das Ein- und Aussteigen erschwert. Ferner sind bei scharfem Bremsen Verletzungen der Fahrgäste an der Trennwand nicht ausgeschlossen. Auch müßte die Trennwand tief nach unten reichen, weil sie sonst keinen Schutz gegen Messerstiche oder Schüsse durch die Rückenlehne am Fahrersitz bietet. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat vom Standpunkt der Unfallverhütung in der Besprechung am 20. Mai erneut erklärt, daß auch er sich seit langem mit dem Problem befasse, bisher aber keine befriedigende Lösung gefunden habe. Dazu komme, daß nur im ganzen Bundesgebiet einheitlich geltende Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden können. Eine teilweise Besserung wäre wohl zu erwarten, falls die Droschken mit — leider recht kostspieligen — Funkanlagen ausgerüstet werden. Ich werde gemeinsam mit den in Betracht kommenden Stellen prüfen, wie die Ausrüstung der Kraftdroschken mit Funkanlagen gefördert werden kann. Einer gesetzlichen Einführung von Funkanlagen für Droschken steht insbesondere entgegen, daß nur eine sehr begrenzte Anzahl von Frequenzen zur Verfügung steht. Die weiter vorgeschlagenen Alarm- und Gasanlagen und die automatischen Türverriegelungen bieten nur sehr bedingt Schutz. Für denjenigen, der einen Überfall auf einen Droschkenfahrer plant, ist es nicht schwierig, seine Handlung so einzurichten, daß er die Schutzeinrichtungen überspielt. Der Täter wird z. B. seinen Überfall an einsamer abgelegener Stelle ausführen, wo Alarmanlagen unwirksam bleiben müssen. Gasanlagen und Türverriegelungen bedeuten keinen Schutz, wenn der Fahrgast das haltende Fahrzeug verlassen hat und sich den Anschein gibt, bezahlen zu wollen, jedoch statt dessen eine Schußwaffe zieht. Zu der Forderung nach Ausstattung der Droschkenfahrer mit Schußwaffen ist zu bemerken, daß nach den geltenden waffenrechtlichen Vorschriften der Länder bei persönlicher Zuverlässigkeit und bei entsprechendem Bedürfnis jede Person über 18 Jahre bei der für ihren Wohnort zuständigen Kreispolizeibehörde einen Waffenerwerbsschein zum Erwerb und einen Waffenschein zum Führen einer Pistole erhalten kann. Die zuständige Behörde hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob beim Antragsteller ein Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe tatsächlich vorliegt. Diese Vorschriften dürften ausreichend sein. Der Herr Bundesminister des Innern will den zuständigen Länderbehörden erneut empfehlen, der Ausgabe von Waffenscheinen an Führer von Kraftdroschken die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken. Bei dieser Gelegenheit soll ferner die Anregung wiederholt werden, daß zwischen der Polizei und den Taxiverbänden örtliche Absprachen über geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen getroffen werden sollten. Seebohm
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    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte hinsichtlich der vom Hohen Hause verabschiedeten Bundesrechtsanwaltsordnung den Vermittlungsausschuß aus den in Bundestagsdrucksache 1013 angeführten Gründen angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 24. April 1959 mit dem Anliegen des Bundesrates beschäftigt. Das Ergebnis seiner Beratungen und seinen Vorschlag finden Sie in der Ihnen vorliegenden Drucksache 1033.
    Bei seiner Beschlußfassung ließ sich der Vermittlungsausschuß von folgenden Erwägungen leiten:
    Zu den §§ 17, 28, 29 und 55 schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß die vom Bundesrat gewünschte Änderung zur Annahme vor. In allen diesen Fällen wird die Entscheidungsbefugnis der Landesjustizverwaltung anstelle des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer übertragen; die Landesjustizverwaltung hat in jedem Falle den Vorstand der Rechtsanwaltskammer vorher zu hören.
    Wenn auch nicht zu verkennen ist, daß in jedem einzelnen dieser Fälle die Gründe für die vom Bundesrat gewünschte Änderung des Gesetzentwurfs verschieden sein mögen, so ist auf der anderen Seite anzuerkennen, daß — wie der Bundesrat geltend macht — bei den in jedem Falle zu treffenden Entscheidungen die Interessen einer geordneten Rechtspflege im Vordergrund stehen müssen und diese Interessen in erster Linie von der Landesjustizverwaltung wahrzunehmen sind.
    Zu § 218 schlägt der Vermittlungsausschuß Ihnen die vom Bundesrat gewünschte Ergänzung vor, weil er sich davon überzeugt hat, daß für die in der Ergänzung vorgesehenen Fälle eine Übergangsregelung unentbehrlich ist, die zugleich eine Ausschlußfrist für die Anfechtung vorsieht.
    Dem Verlangen des Bundesrates, die Frage der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Landgericht und einem Oberlandesgericht, d. h. die Frage der sogenannten Simultanzulassung, anderweitig zu regeln, glaubte der Vermittlungsausschuß zum allergrößten Teil nicht entsprechen zu können. Er hat sich insoweit die Argumente zu eigen gemacht, von denen die überwiegende Mehrheit des Bundestages sich bei der Verabschiedung des § 226 des Gesetzentwurfs leiten ließ.
    Lediglich in zwei Punkten schlägt der Vermittlungsausschuß Ihnen eine Änderung des § 226 vor, und zwar bezieht er das Land Bremen in die für die Länder Berlin und Saarland vorgesehene Ausnahmeregelung ein. Ferner ist eine besondere Ausnahmeregelung für diejenigen bayerischen Rechtsanwälte vorgesehen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bei einem Landgericht zugelassen sind, an dessen Sitz sich das übergeordnete Oberlandesgericht oder ein auswärtiger Senat dieses Oberlandesgerichts befindet. Der Vermittlungsausschuß sah sich nicht in der Lage, weiteren Ausnahmen von dem Grundsatz der in § 120 des Gesetzentwurfs verankerten Singularzulassung das Wort reden zu sollen. Er ließ sich hierbei von dem Gedanken der größtmöglichen Rechtseinheit- auf dem Gebiet des Gerichtsverfassungsrechts, zu dem auch die Bundesrechtsanwaltsordnung gehört, leiten.
    In der Drucksache 1013 finden Sie, daß der Bundesrat außerdem die Wiedereinführung des sogenannten Anwärterdienstes, d. h. des Anwaltsassessorats, ferner eine Ergänzung der sogenannten politischen Klausel in § 7 Nr. 6 und endlich die Streichung des § 215 des Gesetzentwurfs verlangt hat. Diesen drei Verlangen hat der Vermittlungsausschuß nicht entsprochen.
    Gegen die Einführung des Anwärterdienstes wurden im Vermittlungsausschuß die Argumente vorgetragen, die auch in diesem Hause bei der Verabschiedung des Gesetzes ausschlaggebend waren. Diese Argumente brauche ich wohl nicht zu wiederholen; ich glaube annehmen zu dürfen, daß sie sämtlich noch in Ihrer frischen Erinnerung sind.
    § 7 Nr. 6 enthält die sogenannte politische Klausel. Die in der dritten Lesung des Bundestages gefundene und von der überwiegenden Mehrheit des Hohen Hauses gebilligte Formulierung war das Ergebnis langer Beratungen. Sie änderte die Regierungsvorlage nicht unerheblich ab. Gegen diese Änderung hat sich der Bundesrat gewandt, weil er glaubte, auf die ursprüngliche Fassung nicht verzichten zu können. Dieses Verlangen des Bundesrates war Gegenstand sehr eingehender Beratungen im Vermittlungsausschuß, deren Ergebnis die Billigung der Bundestagsfassung war. In der genannten Vorschrift heißt es, daß die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sei, „wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft". Mit Absicht wurde bei der Formulierung dieser Bestimmung der Ausdruck „bekämpft", d. h. das Präsens gebraucht. Es wurde als einmütige Auffassung des Vermittlungsausschusses von dessen Vorsitzendem festgestellt — der Berichterstatter wurde ausdrücklich beauftragt, diese einmütige Aufassung des Ausschusses in seinen Bericht aufzunehmen und sie bei der Berichterstattung dem Hohen Hause mitzuteilen --, dieses Präsens sei nicht dahin zu verstehen, daß die Gegenwärtigkeit



    Hoogen
    des Bekämpfens schon dadurch ausgeschlossen werde, daß die strafbare Handlung etwa sechs Monate oder ein Jahr oder noch länger zurückliege, daß als Tatbestand nicht ein Bekämpfen noch im Augenblick der ehrengerichtlichen Verhandlung gefordert werde, daß vielmehr der Tatbestand der Vorschrift dann erfüllt sei, wenn der Bewerber ein strafbares Verhalten in einer Zeit an den Tag gelegt habe, die einer noch nicht abgeschlossenen Vergangenheit angehöre, und er deshalb in der Gegenwart noch eine Gefahr darstelle.
    Schließlich hat sich der Vermittlungsausschuß noch gegen die vom Bundesrat verlangte Streichung des § 215 des Gesetzentwurfs gewandt. Diese Vorschrift sieht vor, daß Rechtsanwaltskammern bestehenbleiben, deren Sitz sich nicht am Sitze eines Oberlandesgerichts befinden. Der Vermittlungsausschuß vertrat mit dem Bundestag die Auffassung, daß diese Kammern nur aufgelöst werden sollten, wenn sie ihre Auflösung selber beschließen. Ich darf hinzufügen: es ist bekannt, daß es sich um die Kammern in Tübingen, Kassel und Freiburg handelt. Gegen den in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Selbstverwaltung konnten durchschlagende Argumente nicht vorgetragen werden. Insbesondere waren Interessen der Rechtspflege, die gegen das Bestehen solcher Kammern sprächen, nicht ersichtlich.
    Aus allen diesen Erwägungen kam der Vermittlungsausschuß zu dem Ihnen vorliegenden Vermittlungsvorschlag. Für die Abstimmung darf ich hinzufügen, daß nach Ansicht des Vermittlungsausschusses über alle Änderungsvorschläge nur gemeinsam abgestimmt werden sollte.
    Ich darf Sie bitten, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zur Abgabe von Erklärungen gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Es soll, wie Sie soeben gehört haben, über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden. Ich lasse also über die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf Punkt III der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Tuberkulosehilfe (Drucksache 1034).
An Stelle des verhinderten Herrn Staatsministers Dufhues ist Berichterstatter wiederum Herr Abgeordneter Hoogen.

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    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der ihnen zugegangenen Drucksache 1014 hatte der Bundesrat hinsichtlich des vom Hohen Hause verabschiedeten Gesetzes über die Tuberkulosehilfe den Vermittlungsausschuß aus den in dieser Drucksache angeführten Gründen angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 24. April mit dem Anliegen des Bundesrats beschäftigt. Das Ergebnis seiner Beratungen finden Sie in der Ihnen vorliegenden Drucksache 1034.
    Die Anrufung des Vermittlungsausschusses erfolgte aus drei voneinander unabhängigen Gründen. Zunächst empfiehlt Ihnen der Vermittlungsausschuß die ersatzlose Streichung des § 21. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die vom Bundestag vorgesehene Mitwirkung der Landkreise und der kreisfreien Städte bei der Ausführung des Gesetzes. Hiergegen wendet sich der Bundesrat zunächst aus verfassungsrechtlichen Gründen. Er erblickt in dieser Vorschrift einen unzulässigen Eingriff in den Kompetenzbereich der Länder für das kommunale Verfassungsrecht und in das Recht des kommunalen Finanzausgleichs, welches ebenfalls ausschließlich dem Landesgesetzgeber vorbehalten sei.
    Der Vermittlungsausschuß konnte sich diesen nach seiner Meinung zutreffenen Erwägungen des Bundesrats nicht verschließen. Er glaubt infolgedessen, dem Hohen Hause die Streichung des § 21 des Gesetzentwurf vorschlagen zu sollen.

    (in § 21 vorgesehenen Regelung verfahren würden. Gerade im Hinblick auf diese Erklärung glaubte der Vermittlungsausschuß Ihnen die Streichung des § 21 empfehlen zu sollen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses erfolgte weiterhin, um eine Änderung des § 32 des Gesetzentwurfs zu ermöglichen. Diese Vorschrift enthält eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes. Durch § 32 soll in die genannten Gesetze jeweils eine Vorschrift eingefügt werden, in der die Tuberkulosehilfeverpflichtungen der Versicherungsanstalten im einzelnen geregelt sind. Nach der Auffassung des Bundesrats, der sich der Vermittlungsausschuß angeschlossen hat, ist in den einschlägigen Bestimmungen der angeführten Gesetze die Anfügung einer das Übergangsgeld betreffenden Bestimmung notwendig, um eine bestehende Lücke — worauf der Bundesrat hingewiesen hat — auszufüllen. § 36 des Gesetzentwurfs endlich behandelt die Kostenregelung. Hier verlangt der Bundesrat, daß sich der Bund zur Hälfte nicht nur an den Leistungen im Falle der stationären Dauerbehandlung vom Beginn des zweiten Jahres an, sondern an sämtlichen Kosten der Heilbehandlung beteilige. In diesem Falle konnte der Vermittlungsausschuß sich nicht entschließen, dem Anliegen des BundesHoogen rates im Grundsatz zu folgen. Mit Rücksicht auf die durch die Neuregelung den Landesfürsorgeverbänden zugewachsenen Aufgaben glaubt er jedoch, dem Hohen Hause eine Ubergangsregelung empfehlen zu sollen, die dem Anliegen des Bundesrates hinsichtlich der Kosten für die ersten beiden Jahre nach dem Inkraftreten des Gesetzes Rechnung trägt, damit die infolge der zusätzlichen Kostenbelastung der Landesfürsorgeverbände zu befürchtenden Ubergangsschwierigkeiten vermieden werden. So weit der Bericht des Vermittlungsausschusses. Für die Abstimmung darf ich darauf hinweisen, daß eine gemeinsame Abstimmung über die drei Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses mit Rücksicht auf meine Ausführungen zu Beginn des Berichts nicht erforderlich ist. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Spitzmüller. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokratischen Partei habe ich folgende Erklärung abzugeben: Im Interesse einer schnellen Hilfe für die Tuberkulosekranken und einer Neuregelung des Tuberkuloserechts stimmen wir den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zu. Wir müssen jedoch noch einmal unsere Bedenken gegen die Streichung des § 21 vorbringen. Gerade diese Bestimmung sollte nicht nur im Interesse des einzelnen Kranken und seiner Familie, sondern auch aus gesundheitspolitischen Gründen die Leistungen der wirtschaftlichen Hilfe unmittelbar nach der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit sicherstellen. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß die formelle Begründung des Bundesrates für die Streichung dieser Bestimmung der einzige Grund war und daß sachliche Bedenken gegen diese Regelung nicht vorliegen. Es wird jetzt Sache der Länder sein, so schnell wie möglich nach vorheriger Abstimmung einheitliche landesrechtliche Bestimmungen des gleichen Inhalts zu erlassen, um eine Rechtszersplitterung auf diesem wichtigen Gebiete zu vermeiden. Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordneten Könen Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion habe ich folgende kurze Erklärung abzugeben: Auch wir bedauern außerordentlich, daß die Streichung des § 21 vorgeschlagen worden ist. Wir sehen uns nicht in der Lage, diesem Streichungsantrag zuzustimmen. Wir müssen unsere Bedenken gegen diese Streichung nach wie vor aufrechterhalten. Wir haben nur die Hoffnung, daß entsprechend den Zusagen, die Herr Innenminister Dufhues im Vermittlungsausschuß gemacht hat, ein reibungsloses Arbeiten auf Grund dieses Gesetzes ermöglicht wird. Im übrigen nehmen wir an, daß wir bei der Beratung des in Kürze auf uns zukommenden Bundessozialhilfegesetzes Gelegenheit haben, uns über die Erfahrungen mit diesem Gesetz zu unterhalten und dann eventuell Änderungsvorschläge vorzubringen. Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zu den Abstimmungen, die einzeln vorgenommen werden. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses unter Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; dieser Vorschlag ist angenommen. Wer dem Vorschlag unter Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen. Wer dem Vorschlag unter Ziffer 3, der den § 36 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Einige wenige Gegenstimmen. Enthaltungen? — Angenommen! Gemäß § 10 der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß haben wir, nachdem alle drei Änderungsanträge des Vermittlungsausschusses getrennt angenommen worden sind, noch die gemeinsame Abstimmung vorzunehmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit angenommen. Ich komme nunmehr zu Ziffer IV der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Kunze. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bedarf nur einer kurzen Begründung für den einstimmig gefaßten Beschluß des Vermittlungsausschusses. Es handelt sich bei der Zehnten Novelle an diesem Punkte — § 312 Abs. 3 — praktisch darum, das Schwergewicht und die maßgebende Bearbeitung im Blick auf die Millionen Geschädigter in das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und und Kriegsgeschädigte zu verlegen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuß angerufen, um die bisherige Rechtslage wiederherzustellen und den Finanzminister zur Federführung zu bestimmen. Auf Vorschlag des Berichterstatters hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, es bei der Bestimmung zu belassen, daß der Bundesminister für Vertriebene, Kunze Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte federführend ist, aber immer im Einvernehmen mit dem Finanzminister, so daß also die gefürchteten Diskrepanzen nicht eintreten können. Ich habe die Aufgabe, Ihnen vorzuschlagen, dem Beschluß des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Ich komme zu Punkt V der Tagesordnung: Beratung des Einspruchs des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über eine Betriebszählung in der Land-und Forstwirtschaft Zur Begründung des Einspruches hat das Wort Herr Staatsminister Dr. Schaefer, Schleswig-Holstein. Dr. Schaefer, Minister des Landes Schleswig-Holstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 22. April dieses Jahres zu dem Landwirtschaftszählungsgesetz 1959, in dem die erste der in den Jahren 1959 bis 1962 vorgesehenen massierten Großzählungen festgelegt ist, den Antrag des Vermittlungsausschusses abgelehnt. Nach diesem Antrag sollte in das Gesetz ein § 10a eingefügt werden, demzufolge der Bund den Ländern als Finanzzuweisung im Sinne des Art. 106 Abs. 5 Satz 2 des Grundgesetzes 80 % der ihnen durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen zu erstatten hat. Der Deutsche Bundestag hat aber an seinem ursprünglichen Gesetzesbeschluß, der keinen Beitrag des Bundes zu den Kosten der Länder und Gemeinden vorsieht, unverändert festgehalten.. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai dieses Jahres beschlossen, gegen das vom Bundestag in der ursprünglichen Fassung der Regierungsvorlage beschlossene Gesetz gemäß Art. 77 Abs. 3 des Grundgesetzes zur Vermeidung der unzumutbaren finanziellen Belastungen Einspruch zu erheben. Er beruft sich hierbei auch auf den mit großer Mehrheit am 19. Januar dieses Jahres gefaßten Beschluß des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, demzufolge dieser die Vereinbarkeit des vom Bundesrat vorgeschlagenen § 10a mit dem Grundgesetz bejaht. Ich verweise dieserhalb auf die Ihnen vorliegende Bundestagsdrucksache 1087 vom 8. Mai dieses Jahres. Als Vertreter des Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundesrates habe ich den Einspruchsbeschluß des Bundesrates hier zu vertreten. Meine Damen und Herren, die Tatsache, daß der Bundesrat zum ersten Male in der Geschichte der Bundesrepublik einen Einspruch einstimmig eingelegt hat, läßt erkennen, welche große Bedeutung der Bundesrat der Klärung dieser Streitfrage beimißt. Ohne Sie allzusehr mit Einzelheiten zu behelligen, möchte ich nur darauf hinweisen, daß der Finanzfriede zwischen Bund und Ländern, der seinen Niederschlag in der grundlegenden Änderung des Art. 106 des Grundgesetzes gefunden hat, im Jahre 1955 schließlich nur dadurch zustande kam, daß der Vermittlungsausschuß nach zahlreichen Sitzungen in wesentlichen Punkten zu der ursprünglichen Regierungsvorlage zurückkehrte, zu deren Kernstück eine Revisionsklausel und eine Sicherungsklausel gehören. Der Sinn der Revisionsklausel ist, das Beteiligungsverhältnis des Bundes und der Länder an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer nur dann zu ändern, wenn die politische oder wirtschaftliche Entwicklung die der bisherigen Steuerverteilung zugrunde liegenden finanzwirtschaftlichen Tatbestände nachhaltig geändert hat. Die Anwendung dieser Klausel erfordert somit stets eine zusammenfassende Würdigung des gesamten jeweilsgegebenen finanzwirtschaftlichen Sachverhalts. Sie ist also ihrem Charakter nach nur anwendbar, wenn grundlegende, dauernde Verschiebungen in den finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und Ländern nachweisbar sind. Demgegenüber stellt die Sicherungsklausel in Art. 106 Abs. 5 des Grundgesetzes nicht auf die gesamte finanzwirtschaftliche Entwicklung ab, wie sie sich ohne Zutun der Beteiligten, also aus der Lage selbst heraus ergeben kann, sondern darauf, daß die Länder gegen finanzielle Belastungen gesichert werden sollen, die ihnen durch die Gesetzgebung des Bundes erwachsen können. Sofern es sich darum handelt, daß den Ländern durch Bundesgesetz zusätzliche Ausgaben auferlegt oder Einnahmen entzogen werden und dieser Tatbestand eine längere Zeit andauert, beeinflußt er naturgemäß auch die gesamte finanzwirtschaftliche Entwicklung zwischen den beiden Partnern des sogenannten vertikalen Finanzausgleichs. Insofern ist es durchaus berechtigt, daß für den Fall, daß es sich um langfristige Mehrausgaben zu Lasten der Länder handelt, die Sicherungsklausel mit dem Ziel der Erhöhung des Länderanteils an der Einkommenund Körperschaftsteuer nur dann zum Zuge kommt, wenn die umfassenden Voraussetzungen der schwer zu handhabenden Revisionsklausel gegeben sind. Dies ist im Art. 106 Abs. 5 Satz 1 ausdrücklich bestimmt. Satz 2 dieses Absatzes aber, der die hier zu behandelnde Streitfrage betrifft, sieht vor, daß die Mehrbelastung der Länder, wenn sie nur auf einen kurzen Zeitraumbegrenzt ist, durck ein zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz auch mit Finanzzuweisungen des Bundes ausgeglichen werden kann. Schon aus der Wortfassung dieser Bestimmung muß der Schluß gezogen werden, daß für diesen Fall die Voraussetzungen der Revisionsklausel nicht gegeben zu sein brauchen. Dies ist finanzwirtschaftlich auch durchaus sinnvoll, und zwar eben deshalb, weil eine kurzfristige Mehrbelastung der Länder nicht eine umfassende Würdigung der gesamten finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und Ländern erfordert. Dr. Schaefer In diesem Sinne heißt es in der Begründung zu den Finanzreformgesetzen in der Bundestagsdrucksache 480 des Jahres 1954 ausdrücklich, daß die Gewährung von bloßen Finanzzuweisungen nur eine leichter zu handhabende Sonderform der Revision sei, die darüber hinaus auch der Verwaltungsvereinfachung diene. Demgemäß wird auch in dem maßgebenden Kommentar zum Haushaltsrecht und der Finanzreform von Vialon in der neuesten Auflage dieses Jahres der Standpunkt vertreten, daß die schwer zu handhabende Revisionsklausel nur in Betracht komme, wenn es sich nicht um zeitlich vorübergehende Belastungen handle. Die Bundesregierung vertritt jedoch in ihrer Antwort zur Stellungnahme des Bundesrats in der Drucksache 687 vom 28. November 1958 abweichend hiervon den Standpunkt, daß auch in dem vorliegenden Falle, in welchem es sich um eine erhebliche Mehrbelastung der Länder für einen nur kurzen Zeitraum handelt, die Anwendung der Revisionsklausel erforderlich ist. Wenn dem so wäre, würde sich die Frage erheben, warum der Gesetzgeber bei der Fassung der Sicherungsklausel ausdrücklich einen Unterschied gemacht hat, je nachdem, ob es sich um langfristige oder kurzfristige Mehrbelastungen der Länder handelt. Hätte der Bundesrat seinerzeit, im Jahre 1955, damit rechnen müssen, daß die Bundesregierung heute der Sicherungsklausel die von ihr vertretene Auslegung gibt, so hätte er damals bestimmt nicht den Finanzreformgesetzen zugestimmt. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß selbst die Bundesregierung anläßlich der in Zusammenhang mit der Finanzreform vorgenommenen Änderung des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke in ihrer Begründung darauf hingewiesen hat, daß, sofern den Ländern oder Gemeinden durch bundesgesetzlich angeordnete einmalige Erhebungen zusätzliche Kosten von erheblicher Bedeutung auferlegt werden, die entsprechende Vorschrift der Sicherungsklausel zum Zuge komme. Ich hoffe, das Hohe Haus durch meine Darlegungen davon überzeugt zu haben, daß meine Bitte berechtigt ist, den einstimmig gefaßten Einspruch des Bundesrates heute nicht zu überstimmen, um nicht den Ländern und Gemeinden zusätzliche Kosten im Gesamtbetrage von rund 115 Millionen DM — denn man darf das vorliegende Gesetz ja nur in Zusammenhang mit dem Großzählwerk als Ganzes sehen — aufzubürden. Ein solcher Beschluß würde auch nichts weiter verschlagen, weil das Gesetz, das dann nicht zustande käme, nicht mehr eilbedürftig ist; denn die Landwirtschaftszählung, die Anfang Mai hätte beginnen müssen, kann in diesem Jahr nun ohnehin nicht mehr durchgeführt werden. Meine Damen und Herren, zu diesem Punkt der Tagesordnung sind nur Erklärungen zulässig. Zu einer solchen erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Dollinger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/ CSU habe ichfolgende Erklärung abzugeben: Die Fraktion der CDU/CSU ist nach wie vor der Auffassung, daß die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch gegen den Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestanden, nicht ausgeräumt sind. Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 in der Neufassung des Vierten Überleitungsgesetzes vom 27. April 1955, der wie folgt lautet: Die Kosten der Bundesstatistiken werden, soweit sie bei den Bundesbehörden entstehen, vom Bund, im übrigen von den Ländern getragen., ergibt sich klar, wie die Kosten zu tragen sind. Die Fraktion der CDU/CSU hätte gern einer Lösung zugestimmt, wie sie die Bundesregierung im Vermittlungsausschuß angeregt und der Abgeordnete Kunze beantragt hat. Die Lösung lag im Rahmen des Art. 106 Abs. 5 Satz 2 GG und gab den Ländern und Gemeinden eine Hilfe, ohne die Verfassungsfrage zu präjudizieren. Nach der Ablehnung dieser Lösung bleibt meiner Fraktion zu ihrem großen Bedauern zu diesem Zeitpunkt keine andere Möglichkeit, als den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen. Werden weitere Erklärungen abgegeben? — Herr Abgeordneter Wittrock! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion folgendes erklären. Die sozialdemokratische Fraktion schließt sich der Auffassung an, die vom Bundesrat vertreten wird. Wir sind der Meinung, daß aus grundsätzlichen Erwägungen eine Klärung des anstehenden Problems erfolgen muß, und zwar im Sinne der Überlegungen, die bereits im Rechtsausschuß des Bundestages angestellt worden sind und die auch Gegenstand von Erörterungen im Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates waren. Aus diesen Erwägungen — ich möchte keine Ausführungen zu dem Problem selber machen; der Berichterstatter des Bundesrates hat das Notwendige vorgetragen — wird die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem Einspruch des Bundesrates zustimmen. Wird weiter das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Zur Überstimmung des Einspruchs des Bundesrates ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Bundestages, mindestens jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages erforderlich. Diese Mehrheit beträgt ohne die Berliner Abgeordneten 249. Es müssen daher mindestens 249 anwesende Mitglieder gegen den Einspruch stimmen, damit er zurückgewiesen werden kann. Es bleibt also nichts anderes übrig, als die Abstimmung durch Auszählung vorzunehmen, um das Ergebnis einwandfrei festzustellen. Ich bitte, den Saal zu räumen. Ich bitte die Schriftführer, sich an die Türen zu begeben. Meine Damen und Herren, wir stimmen ab über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrats. i Wer den Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz zurückweisen will, der stimmt mit Ja. Wer der Meinung des Bundesrats ist, stimmt mit Nein. Die übrigen enthalten sich der Stimme. Ich eröffne die Abstimmung durch Auszählung. Ich wiederhole: wer für die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrats ist, der stimmt mit Ja; wer im Sinne des Bundesrats stimmen will, der stimmt mit Nein. — Meine Damen und Herren, Ich habe den Eindruck, daß Mißverständnisse vorliegen. Wer den Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz zurückweisen will, wie es die CDU/CSU-Fraktion verlangt hat, stimmt mit Ja. Wer mit dem Bundesrat stimmt, wie es meines Wissens die SPD-Fraktion bekundet hat, stimmt mit Nein. Ich glaube, mit diesem Kommentar ist die Frage leichter geworden. Ich bitte also, noch einmal den Saal zu räumen, damit gar keine Zweifel bestehen. Ist der Saal geräumt? — Dann eröffne ich erneut die Abstimmung. Wer den Einspruch des Bundesrates zurückweisen will, den bitte ich durch die Ja-Türe zu gehen, wer im Sinne des Bundesrates ist, der gehe durch die Nein-Tür, die übrigen enthalten sich. Die Abstimmung durch Auszählung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich werde von maß)