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ID0306902200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten des chilenischen Parlaments Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 A Zehnjähriges Bestehen des Europarates Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hamacher, Dr. Oesterle, Höcker . . 3644 D Abg. Munzinger tritt für den verstorbenen Abg. Diel in den Bundestag ein . . . . 3645 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 963) 3645 A Zur Tagesordnung Pohle (SPD) . . . . . . . . . 3645 C Dr. Rutschke (FDP) 3646 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 3646 B Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 995) Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 3647 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) 3648 C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 996) 3648 C Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 997) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 3648 D Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 945) — Zweite Beratung — Eisenmann (FDP) . . . . 3649 D, 3654 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 3651 B Dr. Bleiß (SPD) 3653 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . 3653 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3655 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen. (Drucksache 745); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 984) — Zweite und dritte Beratung — 3655 D Entwurf eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa (Drucksache 853) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 977) — Zweite und dritte Beratung — 3656 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 mit dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr (Drucksache 861) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 978) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit Portugal über den Luftverkehr (Drucksache 862) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 mit der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 938) — Zweite und dritte Beratung — 3656 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 919) Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1004) — Zweite und dritte Beratung — 3656 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 920) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1005) — Zweite und dritte Beratung 3657 A Entwurf eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute (Bundesrat) (Drucksache 884) — Erste Beratung 3657 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]) — Erste Beratung — . . 3657 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3657 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006) — Erste Beratung — 3657 C Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3657 D Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008) — Erste Betung — 3657 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009) — Erste Beratung — 3658 A Entwurf eines Mietengesetzes für das Saarland (Saarmietengesetz) (Drucksache 1010) —Erste Beratung — . . . . . . . . 3658 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011) — Erste Beratung — 3658 B Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012) — Erste Beratung — . . . 3658 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz-HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993) — Erste Beratung — 3658 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den EURATOM-Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen (Drucksachen 748, 944) 3658 C Antrag der Abg. Lücker (München), Gerns, Jacobs u. Gen. betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarats; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 831, 985) 3658 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 (Gießen) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten (SPD) (Drucksache 968) 3658 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 III Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks — BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 (Hildesheim-Stadt und -Land) des Landes Niedersachsen (Drucksache 969) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 970) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen (Holst.), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 971) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 (Deggendorf) des Landes Bayern gewählten Abgeordneten Dr Stefan Dittrich (CDU/CSU) (Drucksache 972) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 973) . . 3659 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 974) . . . . . . . . 3659 C Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 975) 3659 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck (Drucksache 864, 989) 3660 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen (Drucksache 981) . . 3660 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 994) . . . . 3660 B Bericht der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen (Drucksache 958) . . . . . . . 3660 C Antrag betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Abg. Paul, Schütz [München] u. Gen.) (Drucksache 905) . . . . . . . . . 3660 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3660 D Anlagen 3661 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.12 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 66. Sitzung Seite 3540 C Zeile 14 statt zu §§: unter den Ziffern; 68. Sitzung Seite 3623 B Zeile 17 statt Ausschuß für den Lastenausgleich : Haushaltsausschuß. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 25. 4. Berendsen 16. 7. Bergmann 30. 4. Fürst von Bismarck 24. 4. Frau Blohm 25. 4. Dr. Burgbacher 22. 4. Cillien 24. 4. Conrad 22. 4. Dewald 30. 4. Dr. Dittrich 22. 4. Eilers (Oldenburg) 22.4. Franke 22. 4. Frehsee 30. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Dr. Görgen 7. 5. Graaf 22. 4. Dr. Greve 2.5. Dr. Gülich 31.5. Freiherr zu Guttenberg 22. 4. Dr. Hesberg 22. 4. Holla 24. 4. Jacobs 30. 4. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 22. 4. Katzer 24. 4. Leber 30. 4. Lohmar 31. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 22. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.4. Matthes 1. 5. Merten 9. 5. Meyer (Oppertshofen) 25. 4. Odenthal 1.5. Ollenhauer 24. 4. Pelster 29.4. Dr. Pferdmenges 22.4. Dr. Preusker 22.4. Rasch 27. 4. Frau Rösch 10.5. Dr. Schellenberg 24.4. Schmücker 24. 4. Schultz 22. 4. Stahl 4.5. Stenger 24. 4. Stingl 24. 4. Teriete 24. 4. Wagner 22. 4. Wehr 25. 4. Dr. Wilhelmi 24. 4. Frau Wolff (Berlin) 22.4. b) Urlaubsanträge Altmaier* 29. 4. Dr. Bärsch 30. 4. Dr. Barzel 16.5. Bausch 30. 4. Dr. Becker (Hersfeld)* 29.4. Abgeordnete (r) bis einschließlich Becker (Pirmasens) 30.4. Blachstein* 29.4. Frau Brauksiepe 2.7. Caspers 30.4. Corterier* 29. 4. Ehren 30. 4. Dr. Even (Düsseldorf) 2. 5. Dr. Furler* 29.4. Gaßmann 30.4. Gerns* 29. 4. Dr. Gleissner (München) 30. 4. Günther 30. 4. Dr. Harm* 29. 4. Dr. Heck (Rottweil) 30. 4. Heye* 29. 4. Höfler* 29. 4. Frau Dr. Hubert* 29. 4. Jacobi 2. 5. Frau Kahnke 31.5. Dr. Kliesing (Honnef)* 29. 4. Dr. Kopf* 29.4. Kühn (Köln)* 29.4. Dr. Leverkuehn* 29.4. Lücker (Munchen)* 29. 4. Lulay 30. 4. Maier (Mannheim) 30.4. Frau Dr. Maxsein* 29. 4. Dr. Mende* 29. 4. Dr. Meyer (Frankfurt)* 29.4. Paul' 29. 4. Rademacher 1. 5. Dr. Ratzel 2.5. Frau Dr. Rehling* 29. 4. Frau Renger* 29. 4. Frau Rudoll 30. 4. Ruhnke 2.5. Scharnberg 30.4. Scheppmann 27. 4. Dr. Schmid (Frankfurt)* 29.4. Dr. Schmidt (Wuppertal) 2. 5. Schütz (München)* 29.4. Seidl (Dorfen)* 29.4. Dr. Serres* 29.4. Siebel 2. 5. Stiller 2. 5. Theis 30. 4. Dr. Wahl* 29.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 29.4. Wienand* 29.4. Dr. Zimmer* 29.4. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Seidl (Dorfen) über die Beratung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) betreffend das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksache 996). *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3662 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes, welches der Bundestag am 25. Februar 1959 verabschiedet hatte, am 20. März 1959 den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Anrufungsgründen des Bundesrates in seiner Sitzung am 10. April 1959 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß liegt dem Hohen Hause in der Drucksache 996 vor. Der Vermittlungsausschuß ist in allen Punkten den Änderungswünschen des Bundesrates gefolgt; darüber hinaus hat er noch eine Änderung des § 7 Abs. 11 des Mühlengesetzes vorgeschlagen (vgl. Ziffer 4 der Drucksache 996). Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses ist folgendes zu bemerken: Die wesentlichste Änderung, die der Vermittlungsausschuß vorschlägt, ist in Ziffer 1 der erwähnten Drucksache enthalten. Danach sollen in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Mühlengesetzes die Worte „überwiegend in der Handelsmüllerei gestrichen werden. Mit dieser Änderung wird bezweckt, daß die Begrenzung der gegen Entschädigung stillzulegenden Tageskapazität (10 000 t) nicht nur für die überwiegend in der Handelsrnüllerei tätigen Mühlen gilt, sondern — wie seither — für alle Mühlen, also einschließlich der sogenannten Lohn- und Umtauschmühlen. Der Bundesrat will durch die Einbeziehung der Lohn- und Umtauschmühlen in die 10 000-Tonnen-Grenze erreichen — und der Vermittlungsausschuß ist ihm darin gefolgt —, daß die Stillegung der Lohn- und Umtauschmühlen nicht einen zu großen Umfang annimmt. Nach Auffassung des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses hat die Stillegung dieser Mühlen keinen großen wirtschaftlichen Effekt im Sinne einer Entlastung des Marktes, während durch die unbeschränkte Möglichkeit der Stillegung dieser Mühlen die aufzubringende Entschädigungssumme beträchtlich erhöht würde, was eine stärkere Belastung des Bundeshaushalts zur Folge hätte. In sachlichem Zusammenhang mit diesem Vorschlag steht der Änderungsvorschlag unter Ziffer 3 der Drucksache 996. Dadurch wird eine Rangfolge der zu berücksichtigenden Anträge auf Entschädigung festgelegt. Soweit die Mühlenbesitzer nach der bisherigen Gesetzesfassung rechtzeitig ihre Stillegungsabsicht gemeldet und ihre Mühlen stillgelegt haben, sollen sie vorweg berücksichtigt werden. Im übrigen soll aber für die Berücksichtigung der wirtschaftliche Nutzeffekt der stillzulegenden Mühlen ausschlaggebend sein. Das letztere bedeutet praktisch, daß insoweit die Handelsmühlen den Vorzug vor den Lohn- und Umtauschmühlen haben werden. Gegen diese aus den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses sich ergebenden Konsequenzen wurden bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß sowohl verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht als auch eingewandt, daß die aufgezeigte Benachteiligung der Lohn- und Umtauschmühlen sozial ungerechtfertigt sei und zu großen Härten führen müsse. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch den Antrag, es insoweit bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen, abgelehnt. Der Ablehnung verfiel auch der Antrag, in dem neu einzufügenden Absatz la des § 7 den Stichtag vom 31. Dezember 1957 durch das Datum 15. Januar 1958 zu ersetzen -- um auch noch verspätet eingegangene Meldungen berücksichtigen zu können — sowie der Antrag, bei der Rangfolge der zu berücksichtigenden Stillegungen allein auf die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen abzustellen. Der Vermittlungsausschuß ließ sich, wie gesagt, von der Erwägung leiten, daß es primär auf den wirtschaftlichen Effekt, der mit dem Gesetz bezweckt ist, ankommt. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 2 der Drucksache 996 ist allein dadurch bedingt, daß die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine gewisse Verzögerung erleidet. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 5 hat nur redaktionelle Bedeutung. Durch den Änderungsvorschlag unter Ziffer 4 zu § 7 Abs. 11, den der Vermittlungsausschuß von sich aus gemacht hat, wurde der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 19 % angehoben. Der Vermittlungsausschuß glaubte, hierzu befugt zu sein, da es sich insoweit nur um die Berichtigung eines im Bundestag unterlaufenen Versehens handelt. Bei dem Steuersatz von 15 °/o war man davon ausgegangen, daß das Notopfer Berlin in Höhe von 4 % noch besteht. Da Qs aber inzwischen weggefallen war, hätte der Steuersatz bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag folgerichtig auf 19 % erhöht werden müssen. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich dem Hohen Hause empfehlen, den Änderungsvorschlägen in der Drucksache 996 zuzustimmen. Seidl (Dorfen) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 249 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 562, 945). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können. Bonn, den 22. April 1959 Höcherl Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Müller-Hermann, bitte.


Rede von Dr. Ernst Müller-Hermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Sätze! 1. Unter dem Begriff „Güternahverkehr" ist nach dem Gesetzestext sowohl der gewerbliche als auch der Werknahverkehr zu verstehen; dieser Änderungsantrag ist demnach überflüssig. 2. Mit dem Termin bis zu dem die Bundesregierung das Ergebnis ihrer Überlegungen dem Parlament vortragen soll, sind wir einverstanden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache in zweiter Beratung ist geschlossen.
    Wir stimmen in folgender Reihenfolge ab: Erstens muß in zweiter Lesung über alle Einzelbestimmungen abgestimmt werden. Zweitens wird über den Änderungsantrag zu dem Entschließungsantrag und schließlich über den Entschließungsantrag selber abgestimmt.
    Ich rufe zur Abstimmung auf Art. 1, — 2, — 3, —4 — sowie Einleitung und Überschrift des Antrags der Fraktion der FDP Drucksache 562. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag der FDP ist abgelehnt.
    Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu dem Entschließungsantrag Umdruck 249 abstimmen. Wird hier geteilte Abstimmung verlangt? Das ist nach dem, was Sie gesagt haben, Herr Abgeordneter Müller-Hermann, eigentlich notwendig. Oder nehmen Sie die Ziffer 1 zurück, die die Frage des Werkverkehrs betrifft?

    (Abg. Eisenmann: Ich ziehe den Antrag auf Einfügung des Begriffs „Werkverkehr" zurück!)

    — Wir streichen also diesen Passus Ziffer 1 in dem Änderungsantrag und stimmen darüber ab, ob in den Entschließungsantrag die Ziffer 2 aufzunehmen ist, in der es heißt:
    Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Dezember 1959 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten.
    Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
    Dann der so geänderte Entschließungsantrag! Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
    Ich muß noch über Ziffer 2 des Ausschußantrags abstimmen lassen, die zu dieser Sache eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Punkt 5 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 745);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 984).

    (Erste Beratung: 55. Sitzung.)

    Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe in zweiter Lesung auf Art. 1, — la, — lb, — 2, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
    Dritte Beratung.
    Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. — Keine
    Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
    Wer dem vorliegenden Entwurf in dritter Lesung



    D. Dr. Gerstenmaier
    I zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 6 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa (Drucksache 853) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 977).

    (Erste Beratung: 66. Sitzung.)

    Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zur Berichterstattung wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
    Ich rufe in zweiter Lesung auf — Drucksache 853, Seite 2 — Art. 1, — 2, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Dritte Beratung.
    Allgemeine Aussprache. Wortmeldungen? — Keine
    Wortmeldungen. Wer in dritter Lesung zustimmen
    will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe!
    — Enthaltungen! — Einstimmig angenommen.
    Punkt 7 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr (Drucksache 861) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 978).

    (Erste Beratung: 66. Sitzung.)

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Cramer.
    — Der Herr Berichterstatter verzichtet und verweist auf den Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2, — 3,
    — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Dritte Beratung.
    Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
    — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 8 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
    Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März
    1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal über den Luftverkehr (Drucksache 862);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 979).

    (Erste Beratung: 66. Sitzung.) Der Herr Berichterstatter verzichtet.

    Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
    — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
    Dritte Beratung.
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
    Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.

    (Unruhe.)

    Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen das noch einige Zeit zumuten; aber wir können deswegen unsere Geschäftsordnung nicht ändern.
    Punkt 9 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 938).

    (Erste Beratung: 51. Sitzung.)

    Auch hier verzichtet der Herr Berichterstatter. Ich rufe in zweiter Lesung die Art. 1 bis 6, Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? —Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Dritte Lesung.
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen.
    Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen
    will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe!
    — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 10 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung



    D. Dr. Gerstenmaier
    von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 919);
    Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 1004).

    (Erste Beratung: 66. Sitzung.)

    Zweite Lesung. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Dritte Lesung.
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 11 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 920) ;
    Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 1005).

    (Erste Beratung: 66. Sitzung.)

    Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe die §§ 1 bis 15, Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Dritte Lesung.
    Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 12 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute (Drucksache 884).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
    Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß. Ist das Haus einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 13 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Drucksache 967 [neu]).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache in erster Lesung. — Keine Wortmeldungen.
    Vorgeschlagen wird hier die Überweisung an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Wirtschaftsausschuß als mitberatenden Ausschuß. Oder umgekehrt? — Ich nehme an, daß meine Unterlage richtig ist, also Finanzausschuß federführend, Wirtschaftsausschuß mitberatend. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 14 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
    Vorgesehen ist die Überweisung an den Finanzausschuß. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 15 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. Man hat sich mit guten Gründen im Ältestenrat darauf geeinigt, auf eine Beratung auch dieses wichtigen Gesetzes in der ersten Lesung zu verzichten.
    Vorgesehen ist Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 16 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen.
    Vorgesehen ist Überweisung an den Finanzausschuß — federführend —, den Wirtschaftsausschuß und den Außenhandelsausschuß — mitberatend —. Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
    Punkt 17:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008).



    D. Dr. Gerstenmaier
    Auf die mündliche Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Auf das Wort wird verzichtet.
    Vorgesehen ist Überweisung an den Finanzausschuß — federführend — und an den Wirtschaftsausschuß — mitberatend —. Das Haus ist damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 18:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. — Auf das Wort wird verzichtet.
    Vorgesehen ist Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. Das Haus ist damit einverstanden?
    — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 19:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietengesetzes für das Saarland (Saarmietengesetz) (Drucksache 1010).
    Auch hier wird auf die Begründung verzichtet. Auf die allgemeine Aussprache in erster Lesung wird ebenfalls verzichtet.
    Überweisung ist vorgesehen an den Wirtschaftsausschuß — federführend — sowie den Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht — mitberatend —. Das Haus ist damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 20:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Beantragt wird Überweisung an den Wirtschaftsausschuß
    — federführend — und an den Haushaltsausschuß
    — mitberatend —. Das Haus ist einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 21:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache in erster Lesung. — Keine Wortmeldungen.
    Beantragt ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit — federführend — sowie den Ausschuß für Sozialpolitik und den Wirtschaftsausschuß — mitberatend —. Das Haus ist damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 22:
    Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksache 993).
    Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache in erster Lesung. — Auf das Wort wird verzichtet.
    Überweisung ist vorgesehen an den Ausschuß für Sozialpolitik federführend — und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen — mitberatend —. Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 23:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (26. Ausschuß) über den EURATOM- Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen (Drucksachen 748, 944).
    Der Berichterstatter, -Herr Abgeordneter Dr. Ratzel, verzichtet. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 24:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Lücker (München), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarates (Drucksachen 831, 985).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
    Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — einstimmig angenommen.
    Punkt 25 der Tagesordnung:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 (Gießen) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten (SPD) (Drucksache 968).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? — Es wird nicht gewünscht.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.



    D. Dr. Gerstenmaier Punkt 26:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung. Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks - BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 (Hildesheim-Stadt und -Land) des Landes Niedersachsen (Drucksache 969).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage, ob das Wort in der Aussprache gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Punkt 27:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 970).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage, ob das Wort in der Aussprache gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Punkt 28:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen (Holst.), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 971).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage, ob das Wort in der Aussprache gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
    Ich rufe Punkt 29 auf:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 (Deggendorf) des Landes
    Bayern gewählten Abgeordneten Dr. Stefan Dittrich (CDU/CSU) (Drucksache 972).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
    Es folgt Punkt 30 der Tagesordnung:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 973).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
    Tagesordnungspunkt 31:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 974).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich muß dem Hause eine Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis bringen. Auf Seite 3 ist in dem Abschnitt „Tatbestand" etwa in der Mitte das Wort „zwei" zu ändern in „drei", so daß es heißt: oder im Erreichen von mindestens drei Direktmandaten".
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Punkt 32:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) (Wahlprüfungsangelegenheiten) über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 975).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet. Auf das Wort in der allgemeinen Aussprache wird verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen! — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.



    D. Dr. Gerstenmaier
    Es folgt Punkt 33 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck (Drucksachen 864, 989).
    Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! -- Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 34 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen (Drucksache 981).
    Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.
    — Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. — Vorgesehen ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß. Das Haus ist damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 35 der Tagesordnung:
    Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 994).
    Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dieser Übersicht zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Punkt 36:
    Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen (Drucksache 958).
    Zur Vorlage wird das Wort nicht gewünscht. Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Es ist vorgesehen, den Bericht an den Außenhandelsausschuß
    — federführend — und an den Wirtschaftsausschuß
    - mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus
    damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Punkt 37:
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Paul, Schütz (München) und Genossen betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Drucksache 905).
    Das Wort zur Begründung des Antrags wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit — federführend — und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen -- mitberatend —. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung für heute erledigt.
    Die nächste Sitzung findet statt Mittwoch, den 29. April, um 14 Uhr, — abweichend von unserer üblichen Praxis um 14 Uhr, weil wir den Wunsch haben, mit der schwierigen Materie am 29. April fertig zu werden.
    Die Sitzung ist geschlossen.