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ID0306901800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten des chilenischen Parlaments Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 A Zehnjähriges Bestehen des Europarates Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hamacher, Dr. Oesterle, Höcker . . 3644 D Abg. Munzinger tritt für den verstorbenen Abg. Diel in den Bundestag ein . . . . 3645 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 963) 3645 A Zur Tagesordnung Pohle (SPD) . . . . . . . . . 3645 C Dr. Rutschke (FDP) 3646 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 3646 B Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 995) Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 3647 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) 3648 C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 996) 3648 C Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 997) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 3648 D Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 945) — Zweite Beratung — Eisenmann (FDP) . . . . 3649 D, 3654 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 3651 B Dr. Bleiß (SPD) 3653 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . 3653 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3655 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen. (Drucksache 745); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 984) — Zweite und dritte Beratung — 3655 D Entwurf eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa (Drucksache 853) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 977) — Zweite und dritte Beratung — 3656 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 mit dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr (Drucksache 861) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 978) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit Portugal über den Luftverkehr (Drucksache 862) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 mit der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 938) — Zweite und dritte Beratung — 3656 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 919) Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1004) — Zweite und dritte Beratung — 3656 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 920) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1005) — Zweite und dritte Beratung 3657 A Entwurf eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute (Bundesrat) (Drucksache 884) — Erste Beratung 3657 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]) — Erste Beratung — . . 3657 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3657 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006) — Erste Beratung — 3657 C Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3657 D Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008) — Erste Betung — 3657 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009) — Erste Beratung — 3658 A Entwurf eines Mietengesetzes für das Saarland (Saarmietengesetz) (Drucksache 1010) —Erste Beratung — . . . . . . . . 3658 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011) — Erste Beratung — 3658 B Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012) — Erste Beratung — . . . 3658 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz-HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993) — Erste Beratung — 3658 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den EURATOM-Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen (Drucksachen 748, 944) 3658 C Antrag der Abg. Lücker (München), Gerns, Jacobs u. Gen. betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarats; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 831, 985) 3658 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 (Gießen) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten (SPD) (Drucksache 968) 3658 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 III Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks — BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 (Hildesheim-Stadt und -Land) des Landes Niedersachsen (Drucksache 969) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 970) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen (Holst.), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 971) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 (Deggendorf) des Landes Bayern gewählten Abgeordneten Dr Stefan Dittrich (CDU/CSU) (Drucksache 972) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 973) . . 3659 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 974) . . . . . . . . 3659 C Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 975) 3659 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck (Drucksache 864, 989) 3660 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen (Drucksache 981) . . 3660 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 994) . . . . 3660 B Bericht der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen (Drucksache 958) . . . . . . . 3660 C Antrag betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Abg. Paul, Schütz [München] u. Gen.) (Drucksache 905) . . . . . . . . . 3660 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3660 D Anlagen 3661 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.12 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 66. Sitzung Seite 3540 C Zeile 14 statt zu §§: unter den Ziffern; 68. Sitzung Seite 3623 B Zeile 17 statt Ausschuß für den Lastenausgleich : Haushaltsausschuß. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 25. 4. Berendsen 16. 7. Bergmann 30. 4. Fürst von Bismarck 24. 4. Frau Blohm 25. 4. Dr. Burgbacher 22. 4. Cillien 24. 4. Conrad 22. 4. Dewald 30. 4. Dr. Dittrich 22. 4. Eilers (Oldenburg) 22.4. Franke 22. 4. Frehsee 30. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Dr. Görgen 7. 5. Graaf 22. 4. Dr. Greve 2.5. Dr. Gülich 31.5. Freiherr zu Guttenberg 22. 4. Dr. Hesberg 22. 4. Holla 24. 4. Jacobs 30. 4. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 22. 4. Katzer 24. 4. Leber 30. 4. Lohmar 31. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 22. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.4. Matthes 1. 5. Merten 9. 5. Meyer (Oppertshofen) 25. 4. Odenthal 1.5. Ollenhauer 24. 4. Pelster 29.4. Dr. Pferdmenges 22.4. Dr. Preusker 22.4. Rasch 27. 4. Frau Rösch 10.5. Dr. Schellenberg 24.4. Schmücker 24. 4. Schultz 22. 4. Stahl 4.5. Stenger 24. 4. Stingl 24. 4. Teriete 24. 4. Wagner 22. 4. Wehr 25. 4. Dr. Wilhelmi 24. 4. Frau Wolff (Berlin) 22.4. b) Urlaubsanträge Altmaier* 29. 4. Dr. Bärsch 30. 4. Dr. Barzel 16.5. Bausch 30. 4. Dr. Becker (Hersfeld)* 29.4. Abgeordnete (r) bis einschließlich Becker (Pirmasens) 30.4. Blachstein* 29.4. Frau Brauksiepe 2.7. Caspers 30.4. Corterier* 29. 4. Ehren 30. 4. Dr. Even (Düsseldorf) 2. 5. Dr. Furler* 29.4. Gaßmann 30.4. Gerns* 29. 4. Dr. Gleissner (München) 30. 4. Günther 30. 4. Dr. Harm* 29. 4. Dr. Heck (Rottweil) 30. 4. Heye* 29. 4. Höfler* 29. 4. Frau Dr. Hubert* 29. 4. Jacobi 2. 5. Frau Kahnke 31.5. Dr. Kliesing (Honnef)* 29. 4. Dr. Kopf* 29.4. Kühn (Köln)* 29.4. Dr. Leverkuehn* 29.4. Lücker (Munchen)* 29. 4. Lulay 30. 4. Maier (Mannheim) 30.4. Frau Dr. Maxsein* 29. 4. Dr. Mende* 29. 4. Dr. Meyer (Frankfurt)* 29.4. Paul' 29. 4. Rademacher 1. 5. Dr. Ratzel 2.5. Frau Dr. Rehling* 29. 4. Frau Renger* 29. 4. Frau Rudoll 30. 4. Ruhnke 2.5. Scharnberg 30.4. Scheppmann 27. 4. Dr. Schmid (Frankfurt)* 29.4. Dr. Schmidt (Wuppertal) 2. 5. Schütz (München)* 29.4. Seidl (Dorfen)* 29.4. Dr. Serres* 29.4. Siebel 2. 5. Stiller 2. 5. Theis 30. 4. Dr. Wahl* 29.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 29.4. Wienand* 29.4. Dr. Zimmer* 29.4. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Seidl (Dorfen) über die Beratung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) betreffend das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksache 996). *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3662 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes, welches der Bundestag am 25. Februar 1959 verabschiedet hatte, am 20. März 1959 den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Anrufungsgründen des Bundesrates in seiner Sitzung am 10. April 1959 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß liegt dem Hohen Hause in der Drucksache 996 vor. Der Vermittlungsausschuß ist in allen Punkten den Änderungswünschen des Bundesrates gefolgt; darüber hinaus hat er noch eine Änderung des § 7 Abs. 11 des Mühlengesetzes vorgeschlagen (vgl. Ziffer 4 der Drucksache 996). Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses ist folgendes zu bemerken: Die wesentlichste Änderung, die der Vermittlungsausschuß vorschlägt, ist in Ziffer 1 der erwähnten Drucksache enthalten. Danach sollen in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Mühlengesetzes die Worte „überwiegend in der Handelsmüllerei gestrichen werden. Mit dieser Änderung wird bezweckt, daß die Begrenzung der gegen Entschädigung stillzulegenden Tageskapazität (10 000 t) nicht nur für die überwiegend in der Handelsrnüllerei tätigen Mühlen gilt, sondern — wie seither — für alle Mühlen, also einschließlich der sogenannten Lohn- und Umtauschmühlen. Der Bundesrat will durch die Einbeziehung der Lohn- und Umtauschmühlen in die 10 000-Tonnen-Grenze erreichen — und der Vermittlungsausschuß ist ihm darin gefolgt —, daß die Stillegung der Lohn- und Umtauschmühlen nicht einen zu großen Umfang annimmt. Nach Auffassung des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses hat die Stillegung dieser Mühlen keinen großen wirtschaftlichen Effekt im Sinne einer Entlastung des Marktes, während durch die unbeschränkte Möglichkeit der Stillegung dieser Mühlen die aufzubringende Entschädigungssumme beträchtlich erhöht würde, was eine stärkere Belastung des Bundeshaushalts zur Folge hätte. In sachlichem Zusammenhang mit diesem Vorschlag steht der Änderungsvorschlag unter Ziffer 3 der Drucksache 996. Dadurch wird eine Rangfolge der zu berücksichtigenden Anträge auf Entschädigung festgelegt. Soweit die Mühlenbesitzer nach der bisherigen Gesetzesfassung rechtzeitig ihre Stillegungsabsicht gemeldet und ihre Mühlen stillgelegt haben, sollen sie vorweg berücksichtigt werden. Im übrigen soll aber für die Berücksichtigung der wirtschaftliche Nutzeffekt der stillzulegenden Mühlen ausschlaggebend sein. Das letztere bedeutet praktisch, daß insoweit die Handelsmühlen den Vorzug vor den Lohn- und Umtauschmühlen haben werden. Gegen diese aus den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses sich ergebenden Konsequenzen wurden bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß sowohl verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht als auch eingewandt, daß die aufgezeigte Benachteiligung der Lohn- und Umtauschmühlen sozial ungerechtfertigt sei und zu großen Härten führen müsse. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch den Antrag, es insoweit bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen, abgelehnt. Der Ablehnung verfiel auch der Antrag, in dem neu einzufügenden Absatz la des § 7 den Stichtag vom 31. Dezember 1957 durch das Datum 15. Januar 1958 zu ersetzen -- um auch noch verspätet eingegangene Meldungen berücksichtigen zu können — sowie der Antrag, bei der Rangfolge der zu berücksichtigenden Stillegungen allein auf die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen abzustellen. Der Vermittlungsausschuß ließ sich, wie gesagt, von der Erwägung leiten, daß es primär auf den wirtschaftlichen Effekt, der mit dem Gesetz bezweckt ist, ankommt. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 2 der Drucksache 996 ist allein dadurch bedingt, daß die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine gewisse Verzögerung erleidet. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 5 hat nur redaktionelle Bedeutung. Durch den Änderungsvorschlag unter Ziffer 4 zu § 7 Abs. 11, den der Vermittlungsausschuß von sich aus gemacht hat, wurde der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 19 % angehoben. Der Vermittlungsausschuß glaubte, hierzu befugt zu sein, da es sich insoweit nur um die Berichtigung eines im Bundestag unterlaufenen Versehens handelt. Bei dem Steuersatz von 15 °/o war man davon ausgegangen, daß das Notopfer Berlin in Höhe von 4 % noch besteht. Da Qs aber inzwischen weggefallen war, hätte der Steuersatz bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag folgerichtig auf 19 % erhöht werden müssen. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich dem Hohen Hause empfehlen, den Änderungsvorschlägen in der Drucksache 996 zuzustimmen. Seidl (Dorfen) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 249 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 562, 945). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können. Bonn, den 22. April 1959 Höcherl Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der sehr ausführlichen Darstellung der Stellungnahmen der Fachgremien, die Herr Kollege Brück gegeben hat, kann ich mich auf ein paar Feststellungen beschränken. Herr Kollege Eisenmann, wir haben im Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über das Für und Wider des Antrags eingehend gesprochen. Es war unbestritten, daß die bestehende Regelung des Güterkraftverkehrs für eine Vielzahl von Betrieben wirtschaftliche Härten beinhaltet. Weitgehend war die Meinung vorhanden, daß eine Änderung erfolgen müsse.
    Aber, Herr Kollege Eisenmann, wir waren uns im Ausschuß auch darüber im klaren, daß sich, wenn wir den fiktiven Standort auf alle Grenzbereiche ausdehnen, erhebliche Verschiebungen im Verkehrsvolumen der einzelnen Verkehrsträger ergeben und daß das Auswirkungen haben kann, die in ihren Ausmaßen nicht zu übersehen sind. Darin liegt die Gefährlichkeit des Antrags.
    Sie haben kurz von der Wettbewerbsgleichheit gesprochen. In der Verkehrswirtschaft ist die Wettbewerbsgleichheit heute nicht vorhanden, weder zwischen Schiene und Straße noch innerhalb des Bereichs des Kraftverkehrs. Wir sind der Meinung, daß es dringend erforderlich ist, die Wettbewerbsgleichheit so schnell wie möglich wiederherzustellen.
    Aber eine Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit für alle Verkehrsträger ist nur im Rahmen einer großen Verkehrsreform möglich. Diese Verkehrsreform streben wir seit langer Zeit an.
    Wir erwarten Vorschläge der Bundesregierung für eine Verkehrsreform. Wir erwarten auch, daß die nächsten Verkehrsdebatten, die wir im Bundestag haben werden, eine ausführliche Aussprache über den Umfang der Verkehrsreform bringen werden. Ich glaube, die Frage der gleichen Startbedingungen, die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsverhältnisse und die Entzerrung der heute völlig verzerrten Wettbewerbsverhältnisse muß bis zu dieser Aussprache zurückgestellt werden.
    Das sind die Gründe, die uns veranlaßt haben, im Ausschuß für die Ablehnung des Antrags der FDP-Fraktion Drucksache 562 zu stimmen, und sie veranlassen uns heute, Sie um Ihre Zustimmung zum Antrag des Ausschusses auf Drucksache 945, den Gesetzentwurf Drucksache 562 abzulehnen, zu bitten.
    Noch ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag, der uns von der CDU/CSU vorgelegt worden ist. Herr Kollege Brück, in diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Nahverkehr getroffen werden können. Wenn man sich diesen Antrag durchliest, hat man den Eindruck, daß er nur ein platonisches Bekenntnis zur Notwendigkeit der Beseitigung von Härten ist. Wir vermögen aus dem Wortlaut des Antrages nicht zu erkennen, in welcher Form und durch welche Sonderregelungen der Antrag realisiert werden kann und soll.
    Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Aber ich möchte damit ein Weiteres verbinden und das Bundesverkehrsministerium, Herrn Staatssekretär Seiermann, bitten, dem Hohen Hause innerhalb von etwa drei Monaten darüber Bericht zu erstatten, ob überhaupt und in welchem Umfang der Entschließungsantrag realisierbar ist. Vielleicht macht sich das Bundesverkehrsministerium einmal darüber Gedanken. Wir sind bereit, dann noch einmal über die Materie zu sprechen.
    Wir werden also dem Antrag Umdruck 249 zustimmen. Im übrigen darf ich Sie bitten, dem Ausschußantrag Drucksache 945 Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kroll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Kroll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, die heute zur Debatte steht, ist die, ob die bisherige Benachteiligung gerade der grenznahen Gebiete verewigt werden soll oder ob wir zu einer tragbaren Lösung kommen.
    Herr Kollege Eisenmann hat vorhin eine ganze Reihe Beispiele dafür angeführt, wie sich die jetzigen Gesetze auswirken. Er hat auch den Landesteil mit erwähnt, aus dem ich komme. Ich muß sagen, das, was Sie hier ausgeführt haben, war noch recht unvollständig. Lassen Sie mich deshalb einige kurze Ergänzungen dazu geben.



    Kroll
    Wenn Sie das südbadische Gebiet am Oberrhein im besonderen betrachten, dann haben Sie im Höchstfall die Hälfte des 50-km-Radius verfügbar. Es kommt aber hinzu, daß an einigen Teilpunkten — denken Sie an Lörrach und Konstanz! —

    (Abg. Eisenmann: Habe ich gesagt!)

    nur 25 % des Normalradius zur Verfügung stehen. An dieser Ungleichheit kann man einfach nicht vorbeigehen.
    Ich darf weiter in Erinnerung bringen, daß gerade in diesem Landesteil sehr große Schwierigkeiten dadurch entstehen, daß sich im Hinterland ein sehr unzugängliches und außerordentlich dünn besiedeltes Gebiet befindet. Sie haben dort auf einer Breite von vielleicht 20, 25 km eine normale Besiedlung und dahinter wie einen Riegel den Schwarzwald. Auch in dieser Beziehung ist also die Lage sehr viel schwieriger, als es auf den ersten Blick scheint. Bedenken Sie, daß Nordrhein-Westfalen eine Bevölkerungsdichte von 388 Menschen pro qkm hat. Im Schwarzwald mit seiner Bevölkerungsdichte von nur 70 besteht dagegen eine völlig andere Situation. Hinzukommen die sehr schlechten verkehrstechnischen Verhältnisse. Es sind bei der Versorgung große Umwege notwendig. Man hat draußen in den Diskussionen gesagt: Die Firmen, die sich hier angesiedelt haben, haben ja von vornherein gewußt, welche Situation sie vorfinden. — Ich muß sagen, das ist eine geradezu zynische Argumentation. Denn kein Mensch konnte wissen, daß die Beförderungsteuerbelastung von 0,99 Pfennig plötzlich auf 5 Pfennig heraufgesetzt werden würde; kein Mensch konnte das im voraus berechnen.
    Es wurde dann wieder davon gesprochen, daß Möglichkeiten für den Verkehr über die Grenze bestünden. Ich darf demgegenüber feststellen, daß gerade im oberrheinischen Gebiet Brücken über den Rhein fehlen. Man hat sich immer wieder, insbesondere auch durch Eingaben an das Verkehrsministerium, um die Verbesserung der Verbindungen nach den Nachbarländern bemüht. In diesem Punkt ist aber nicht viel geschehen, und auch die neuesten Verlautbarungen geben keinen Anlaß zu großen Hoffnungen.
    Grundsätzlich wäre die Entschließung Umdruck 249, zu der soeben Herr Kollege Brück gesprochen hat, zu begrüßen. Es darf aber nicht bei der Entschließung bleiben, sondern es muß in der Tat eine Sonderregelung für die wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebiete kommen. Der FDP-Antrag hat den Vorteil, daß damit dieses nun schon so lange diskutierte Problem angepackt wird. Es wäre in diesem Zusammenhang interessant, welche Stellungnahme das Verkehrsministerium abgeben kann, ob es willens ist, auf die Entschließung hin konkrete Schritte zu unternehmen, oder ob diese eine leere Erklärung bleibt. Sollte es so sein, daß wir es tatsächlich mit mehr als nur einer Entschließung zu tun haben, dann wäre das nur zu begrüßen. Vorhin wurde mit Recht die Frage gestellt: Ist die Entschließung mehr als eine platonische Erklärung? Diese Frage hätten wir jetzt gerne vom Ministerium beantwortet. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort zum Entschließungsantrag der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Eisenmann. Die Abstimmungen erfolgen dann hintereinander.