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ID0306901600

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    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten des chilenischen Parlaments Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 A Zehnjähriges Bestehen des Europarates Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hamacher, Dr. Oesterle, Höcker . . 3644 D Abg. Munzinger tritt für den verstorbenen Abg. Diel in den Bundestag ein . . . . 3645 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 963) 3645 A Zur Tagesordnung Pohle (SPD) . . . . . . . . . 3645 C Dr. Rutschke (FDP) 3646 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 3646 B Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 995) Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 3647 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) 3648 C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 996) 3648 C Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 997) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 3648 D Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 945) — Zweite Beratung — Eisenmann (FDP) . . . . 3649 D, 3654 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 3651 B Dr. Bleiß (SPD) 3653 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . 3653 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3655 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen. (Drucksache 745); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 984) — Zweite und dritte Beratung — 3655 D Entwurf eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa (Drucksache 853) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 977) — Zweite und dritte Beratung — 3656 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 mit dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr (Drucksache 861) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 978) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit Portugal über den Luftverkehr (Drucksache 862) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 mit der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 938) — Zweite und dritte Beratung — 3656 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 919) Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1004) — Zweite und dritte Beratung — 3656 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 920) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1005) — Zweite und dritte Beratung 3657 A Entwurf eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute (Bundesrat) (Drucksache 884) — Erste Beratung 3657 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]) — Erste Beratung — . . 3657 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3657 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006) — Erste Beratung — 3657 C Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3657 D Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008) — Erste Betung — 3657 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009) — Erste Beratung — 3658 A Entwurf eines Mietengesetzes für das Saarland (Saarmietengesetz) (Drucksache 1010) —Erste Beratung — . . . . . . . . 3658 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011) — Erste Beratung — 3658 B Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012) — Erste Beratung — . . . 3658 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz-HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993) — Erste Beratung — 3658 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den EURATOM-Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen (Drucksachen 748, 944) 3658 C Antrag der Abg. Lücker (München), Gerns, Jacobs u. Gen. betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarats; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 831, 985) 3658 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 (Gießen) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten (SPD) (Drucksache 968) 3658 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 III Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks — BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 (Hildesheim-Stadt und -Land) des Landes Niedersachsen (Drucksache 969) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 970) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen (Holst.), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 971) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 (Deggendorf) des Landes Bayern gewählten Abgeordneten Dr Stefan Dittrich (CDU/CSU) (Drucksache 972) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 973) . . 3659 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 974) . . . . . . . . 3659 C Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 975) 3659 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck (Drucksache 864, 989) 3660 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen (Drucksache 981) . . 3660 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 994) . . . . 3660 B Bericht der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen (Drucksache 958) . . . . . . . 3660 C Antrag betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Abg. Paul, Schütz [München] u. Gen.) (Drucksache 905) . . . . . . . . . 3660 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3660 D Anlagen 3661 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.12 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 66. Sitzung Seite 3540 C Zeile 14 statt zu §§: unter den Ziffern; 68. Sitzung Seite 3623 B Zeile 17 statt Ausschuß für den Lastenausgleich : Haushaltsausschuß. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 25. 4. Berendsen 16. 7. Bergmann 30. 4. Fürst von Bismarck 24. 4. Frau Blohm 25. 4. Dr. Burgbacher 22. 4. Cillien 24. 4. Conrad 22. 4. Dewald 30. 4. Dr. Dittrich 22. 4. Eilers (Oldenburg) 22.4. Franke 22. 4. Frehsee 30. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Dr. Görgen 7. 5. Graaf 22. 4. Dr. Greve 2.5. Dr. Gülich 31.5. Freiherr zu Guttenberg 22. 4. Dr. Hesberg 22. 4. Holla 24. 4. Jacobs 30. 4. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 22. 4. Katzer 24. 4. Leber 30. 4. Lohmar 31. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 22. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.4. Matthes 1. 5. Merten 9. 5. Meyer (Oppertshofen) 25. 4. Odenthal 1.5. Ollenhauer 24. 4. Pelster 29.4. Dr. Pferdmenges 22.4. Dr. Preusker 22.4. Rasch 27. 4. Frau Rösch 10.5. Dr. Schellenberg 24.4. Schmücker 24. 4. Schultz 22. 4. Stahl 4.5. Stenger 24. 4. Stingl 24. 4. Teriete 24. 4. Wagner 22. 4. Wehr 25. 4. Dr. Wilhelmi 24. 4. Frau Wolff (Berlin) 22.4. b) Urlaubsanträge Altmaier* 29. 4. Dr. Bärsch 30. 4. Dr. Barzel 16.5. Bausch 30. 4. Dr. Becker (Hersfeld)* 29.4. Abgeordnete (r) bis einschließlich Becker (Pirmasens) 30.4. Blachstein* 29.4. Frau Brauksiepe 2.7. Caspers 30.4. Corterier* 29. 4. Ehren 30. 4. Dr. Even (Düsseldorf) 2. 5. Dr. Furler* 29.4. Gaßmann 30.4. Gerns* 29. 4. Dr. Gleissner (München) 30. 4. Günther 30. 4. Dr. Harm* 29. 4. Dr. Heck (Rottweil) 30. 4. Heye* 29. 4. Höfler* 29. 4. Frau Dr. Hubert* 29. 4. Jacobi 2. 5. Frau Kahnke 31.5. Dr. Kliesing (Honnef)* 29. 4. Dr. Kopf* 29.4. Kühn (Köln)* 29.4. Dr. Leverkuehn* 29.4. Lücker (Munchen)* 29. 4. Lulay 30. 4. Maier (Mannheim) 30.4. Frau Dr. Maxsein* 29. 4. Dr. Mende* 29. 4. Dr. Meyer (Frankfurt)* 29.4. Paul' 29. 4. Rademacher 1. 5. Dr. Ratzel 2.5. Frau Dr. Rehling* 29. 4. Frau Renger* 29. 4. Frau Rudoll 30. 4. Ruhnke 2.5. Scharnberg 30.4. Scheppmann 27. 4. Dr. Schmid (Frankfurt)* 29.4. Dr. Schmidt (Wuppertal) 2. 5. Schütz (München)* 29.4. Seidl (Dorfen)* 29.4. Dr. Serres* 29.4. Siebel 2. 5. Stiller 2. 5. Theis 30. 4. Dr. Wahl* 29.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 29.4. Wienand* 29.4. Dr. Zimmer* 29.4. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Seidl (Dorfen) über die Beratung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) betreffend das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksache 996). *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3662 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes, welches der Bundestag am 25. Februar 1959 verabschiedet hatte, am 20. März 1959 den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Anrufungsgründen des Bundesrates in seiner Sitzung am 10. April 1959 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß liegt dem Hohen Hause in der Drucksache 996 vor. Der Vermittlungsausschuß ist in allen Punkten den Änderungswünschen des Bundesrates gefolgt; darüber hinaus hat er noch eine Änderung des § 7 Abs. 11 des Mühlengesetzes vorgeschlagen (vgl. Ziffer 4 der Drucksache 996). Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses ist folgendes zu bemerken: Die wesentlichste Änderung, die der Vermittlungsausschuß vorschlägt, ist in Ziffer 1 der erwähnten Drucksache enthalten. Danach sollen in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Mühlengesetzes die Worte „überwiegend in der Handelsmüllerei gestrichen werden. Mit dieser Änderung wird bezweckt, daß die Begrenzung der gegen Entschädigung stillzulegenden Tageskapazität (10 000 t) nicht nur für die überwiegend in der Handelsrnüllerei tätigen Mühlen gilt, sondern — wie seither — für alle Mühlen, also einschließlich der sogenannten Lohn- und Umtauschmühlen. Der Bundesrat will durch die Einbeziehung der Lohn- und Umtauschmühlen in die 10 000-Tonnen-Grenze erreichen — und der Vermittlungsausschuß ist ihm darin gefolgt —, daß die Stillegung der Lohn- und Umtauschmühlen nicht einen zu großen Umfang annimmt. Nach Auffassung des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses hat die Stillegung dieser Mühlen keinen großen wirtschaftlichen Effekt im Sinne einer Entlastung des Marktes, während durch die unbeschränkte Möglichkeit der Stillegung dieser Mühlen die aufzubringende Entschädigungssumme beträchtlich erhöht würde, was eine stärkere Belastung des Bundeshaushalts zur Folge hätte. In sachlichem Zusammenhang mit diesem Vorschlag steht der Änderungsvorschlag unter Ziffer 3 der Drucksache 996. Dadurch wird eine Rangfolge der zu berücksichtigenden Anträge auf Entschädigung festgelegt. Soweit die Mühlenbesitzer nach der bisherigen Gesetzesfassung rechtzeitig ihre Stillegungsabsicht gemeldet und ihre Mühlen stillgelegt haben, sollen sie vorweg berücksichtigt werden. Im übrigen soll aber für die Berücksichtigung der wirtschaftliche Nutzeffekt der stillzulegenden Mühlen ausschlaggebend sein. Das letztere bedeutet praktisch, daß insoweit die Handelsmühlen den Vorzug vor den Lohn- und Umtauschmühlen haben werden. Gegen diese aus den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses sich ergebenden Konsequenzen wurden bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß sowohl verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht als auch eingewandt, daß die aufgezeigte Benachteiligung der Lohn- und Umtauschmühlen sozial ungerechtfertigt sei und zu großen Härten führen müsse. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch den Antrag, es insoweit bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen, abgelehnt. Der Ablehnung verfiel auch der Antrag, in dem neu einzufügenden Absatz la des § 7 den Stichtag vom 31. Dezember 1957 durch das Datum 15. Januar 1958 zu ersetzen -- um auch noch verspätet eingegangene Meldungen berücksichtigen zu können — sowie der Antrag, bei der Rangfolge der zu berücksichtigenden Stillegungen allein auf die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen abzustellen. Der Vermittlungsausschuß ließ sich, wie gesagt, von der Erwägung leiten, daß es primär auf den wirtschaftlichen Effekt, der mit dem Gesetz bezweckt ist, ankommt. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 2 der Drucksache 996 ist allein dadurch bedingt, daß die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine gewisse Verzögerung erleidet. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 5 hat nur redaktionelle Bedeutung. Durch den Änderungsvorschlag unter Ziffer 4 zu § 7 Abs. 11, den der Vermittlungsausschuß von sich aus gemacht hat, wurde der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 19 % angehoben. Der Vermittlungsausschuß glaubte, hierzu befugt zu sein, da es sich insoweit nur um die Berichtigung eines im Bundestag unterlaufenen Versehens handelt. Bei dem Steuersatz von 15 °/o war man davon ausgegangen, daß das Notopfer Berlin in Höhe von 4 % noch besteht. Da Qs aber inzwischen weggefallen war, hätte der Steuersatz bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag folgerichtig auf 19 % erhöht werden müssen. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich dem Hohen Hause empfehlen, den Änderungsvorschlägen in der Drucksache 996 zuzustimmen. Seidl (Dorfen) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 249 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 562, 945). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können. Bonn, den 22. April 1959 Höcherl Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP auf Drucksache 562 ist sehr bestechend, und die Ausführungen des Herrn Kollegen Eisenmann waren noch bestechender. Ich darf auch sagen, daß es in unserer Fraktion Damen und Herren gibt, die für diesen Antrag durchaus Verständnis haben. Ich glaube aber, daß die Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen diesem Antrag nicht zustimmen kann. Ich darf das kurz begründen.
    Herr Kollege Eisenmann, wir — wahrscheinlich auch Sie — haben vor wenigen Tagen aus dem Kirschbaum-Verlag in Bielefeld eine Schrift bekommen, in der sich Herr Dr. Wolfgang Stabenow mit Verkehrsproblemen beschäftigt und sagt — und das ist eins jener Zitate, die ich verlesen möchte —:
    In dieser Situation hielt es der Gesetzgeber für erforderlich, die schon früher begonnene besondere gewerberechtliche Entwicklung fortzusetzen und mit dem Güterkraftverkehrsgesetz vom 17. Oktober 1952 weiter in die wirtschaftliche Auseinandersetzung zwischen den Verkehrsträgern einzugreifen, um volkswirtschaftlich schädlichen Auswirkungen entgegenzutreten. Darüber hinaus hielt er es auch für notwendig, einem schrankenlosen Wettbewerb der Güterkraftverkehrsunternehmer untereinander vorzubeugen.
    Dieses Güterkraftverkehrsgesetz aus dem Jahre 1952, datiert vom 17. Oktober, hat gewisse Begriffsbestimmungen geschaffen, nämlich den Güternahverkehr, den Güterfernverkehr, den gewerblichen Verkehr und den Werkverkehr. Im Laufe der Zeit sind nun für die einzelnen Verkehrsarten verschiedene steuerliche Maßnahmen getroffen worden. So zahlt z. B. der Güternahverkehr nur 4 O/o Umsatzsteuer, dagegen der gewerbliche Güterfernverkehr 7 % Beförderungsteuer. Der Werkverkehr, den praktisch jeder betreiben kann, zahlt im Nahverkehr überhaupt keine Beförderungsteuer, dagegen über die von Ihnen erwähnten 50 km hinaus die bekannten 5 DPf, bedingt durch das Verkehrsfinanzgesetz aus dem Jahre 1955.
    Sie wissen auch, Herr Kollege Eisenmann, daß der Nahverkehr zwar genehmigungspflichtig ist, daß aber praktisch jeder ohne große Schwierigkeiten eine Nahverkehrsgenehmigung bekommt, Wir haben deren heute immerhin zwischen 70- und 80 000 in der Bundesrepublik. Im Fernverkehr ist die Situation anders; im gewerblichen Fernverkehr haben wir nach der letzten Festsetzung für den allgemeinen Güterfernverkehr 15 614 Genehmigungen, für den Bezirksgüterfernverkehr 5 799 und für den Möbelfernverkehr 3 790, insgesamt 25 203 Genehmigungen, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Länder aufgegliedert sind.
    Wenn Sie nun einen der Verkehrsbetreiber — möchte ich einmal sagen — aus diesen Verkehrsarten heute befragen, dann hat immer der eine am anderen etwas auszusetzen. Der eine sagt: Ja, das könnte bei mir so sein, und das könnte anders sein. Aber dieses Gesetz sollte ja seinerzeit immerhin auch eine gewisse Ordnung im Verkehr bringen, und wir sind mit Ihnen, Herr Kollege Eisenmann, der Meinung, daß die Verhältnisse sehr verschieden gelagert sind. Sie haben hier bestimmte Städte oder Räume genannt. Natürlich, in Cuxhaven oder in Norden ist die Situation anders als in Northeim oder in Bentheim. Sie ist in Kleve anders als in Aachen, in Monschau ist sie wieder anders, im Prü-



    Brück
    mer Raum wieder anders. An der französischen Grenze unten im Baden-Württemberger Land ist sie anders als an der Schweizer Grenze, und an der österreichischen Grenze ist sie wieder anders. Wir glauben, daß das nicht nur ein Problem des Grenzlandes ist. Schon damals bei der ersten Lesung ist hier gesagt worden, man müßte die Räume insgesamt neu untersuchen, müßte insbesondere wirtschaftlich schwache, verkehrsferne Gebiete einmal unter die Lupe nehmen und feststellen, ob man hier nicht irgend etwas machen kann.
    Wir haben uns schon zu wiederholten Malen im 2. Deutschen Bundestag mit der Materie befaßt. Wir alle haben nun am 6. Januar ein Schreiben von der Zentralen Arbeitsgemeinschaft des Straßenverkehrsgewerbes e. V. in Frankfurt bekommen. Der Antrag der FDP Drucksache 562 ist im wesentlichen eine Wiederholung eines Teils der damals abgelehnten Anträge. Hier habe ich die Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen aus dem 2. Deutschen Bundestag auf Drucksachen 3057 und 3332. Wir haben damals die Anträge, die gestellt worden waren, in den Ausschuß überwiesen bekommen, und wir haben uns erneut sehr eingehend mit den Dingen beschäftigt.
    Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft des Straßenverkehrsgewerbes e. V. weist in ihrer Begründung auf historische Grenzen hin. Darüber läßt sich selbstverständlich streiten. Sie spricht von einem grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und sagt:
    Es kann auch nicht außer Betracht gelassen
    werden, daß eine über die bisherige gesetzliche Regelung hinausgehende Nahzonenerweiterung an allen Grenzen des Bundesgebietes eine Verschärfung des Wettbewerbs für diejenigen Betriebe bedeuten würde, die nicht so nahe an den historischen Grenzen liegen, daß sie in den Genuß einer Erweiterung ihrer Zone gelangen können.
    Abschließend sagt aber die Arbeitsgemeinschaft:
    Aus den vorgetragenen Gründen würde es der gewerbliche Güterfernverkehr und Güternahverkehr für zweckmäßig halten, von der beantragten Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Abstand zu nehmen.
    Darf ich Ihnen jetzt noch etwas anderes vortragen. Sie haben in diesen Tagen vom Deutschen Industrie- und Handelstag einen Tätigkeitsbericht für 1958/59 bekommen. Darin ist auf Seite 153 folgendes zu dem Problem ausgeführt:
    Die umfassende Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes, an der im Bundesverkehrsministerium seit langem gearbeitet wird, konnte im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen werden.
    Dagegen wurde im Bundesrat ein Antrag des Landes Niedersachsen eingebracht, demzufolge die gemäß § 2 Abs. 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Zonenrandgebiet geltende Sonderregelung auf den Werkverkehr ausgedehnt werden sollte. Nachdem der Antrag in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats abgelehnt worden
    war, wurde er vom Land Niedersachsen zurückgezogen.
    Jetzt ist folgendes interessant:
    Der Deutsche Industrie- und Handelstag sah sich bei allem Verständnis für die Belange der Werkverkehr treibenden Wirtschaft im Zonenrandgebiet aus grundsätzlichen Erwägungen vor allem rechtlicher Art außerstande, den Antrag zu unterstützen.
    Ein ähnlicher Antrag wurde gegen Ende der Berichtszeit
    — gemeint ist hier der Antrag —
    von der FDP-Fraktion eingebracht mit dem Ziel, die gemäß § 2 Abs. 4 geltende Sonderregelung zu einer generellen Regelung für das gesamte Grenzgebiet zu machen und sie gleichzeitig auf den Werkverkehr auszudehnen. Die Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus.
    Das ist jene Entscheidung, die heute hier ansteht. Sicher hätte Ihnen der Deutsche Industrie- und Handelstag, wenn Sie ihn gefragt hätten, für Ihren Antrag generell seine Zustimmung nicht gegeben.
    Wir sind mit Ihnen der Meinung, Herr Kollege Eisenmann, daß das Problem sehr ernst und sehr schwierig ist. Darf ich hier einmal ein ganz konkretes Beispiel bringen. Sie haben soeben auch von bestimmten Räumen gesprochen. Ich kann z. B. verstehen, daß Herr Kollege Richarts, der da unten sitzt, grundsätzlich für Ihren Antrag begeistert ist. I In dem Raum, dessen Menschen er zu vertreten hat, soll jetzt auf der Strecke Jünkerath—StadtkyllKronenburg—Hallschlag—Losheim der Bahnbetrieb stillgelegt werden. Immerhin werden durch diese Strecke 23 Orte bedient. In dem gleichen Raum, etwas tiefer herunter gelegen, von Pronsfeld nach Richtung St. Vith, soll der Streckenabschnitt Pronsfeld—Bleialf—Ihren—Grenze ebenfalls stillgelegt werden. Diese Gegend ist sicherlich a) nicht zu den reichsten unseres Vaterlandes zu rechnen, und sie ist sicherlich b) auch sehr verkehrsschwach. Wenn man ihr jetzt auch noch die einzige Bahnverbindung wegnimmt, kann ich durchaus verstehen, daß Herr Richarts gestern auf den Tisch geklopft und gesagt hat: Die derzeitige Regelung kann ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat bereits von der Notwendigkeit gesprochen, bei der Novelle, die zum Güterkraftverkehrsgesetz verabschiedet werden soll, diese Problematik einmal zu überlegen.
    Wir haben Ihnen deshalb eine Entschließung vorgelegt, in der das Problem angeschnitten wird. Die Entschließung hat den Wortlaut:
    Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können.
    Wenn man schon Wirtschaftsförderung betreiben will — Herr Kollege Eisenmann, auch Sie haben soeben davon gesprochen —, darf man sich nicht



    Brück
    nur an der Grenze mit dem Problem beschäftigen, sondern muß es auch an anderen Stellen unseres Vaterlandes tun. Ihre Ausführungen haben dargetan, daß man das Güterkraftverkehrsgesetz eigentlich überhaupt nicht mehr bestehen lassen könnte. Es diente seinerzeit der Ordnung. Auch weiterhin soll mindestens eine Ordnung hergestellt werden.
    Vielleicht ist auch einmal zu prüfen, ob nicht gerade jetzt, da wir auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zugehen, andere Überlegungen angestellt werden müssen. Das kann man sicherlich einmal in der Zukunft prüfen. Vordringlich aber sollte man nach unserer Meinung die Lage besonders in jenen wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten, nicht nur an der Grenze, sondern auch anderswo, überprüfen.
    Im Augenblick glauben wir Ihren Antrag generell nicht annehmen zu können. Für die Mehrheit meiner Fraktion möchte ich sagen, daß wir uns dem Ausschußbericht anschließen. Ich bitte Sie gleichzeitig, dem Antrag der FDP nicht stattzugeben.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Der Entschließungsantrag liegt vor.
Das Wort hat der Abgeordnete Bleiß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der sehr ausführlichen Darstellung der Stellungnahmen der Fachgremien, die Herr Kollege Brück gegeben hat, kann ich mich auf ein paar Feststellungen beschränken. Herr Kollege Eisenmann, wir haben im Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über das Für und Wider des Antrags eingehend gesprochen. Es war unbestritten, daß die bestehende Regelung des Güterkraftverkehrs für eine Vielzahl von Betrieben wirtschaftliche Härten beinhaltet. Weitgehend war die Meinung vorhanden, daß eine Änderung erfolgen müsse.
    Aber, Herr Kollege Eisenmann, wir waren uns im Ausschuß auch darüber im klaren, daß sich, wenn wir den fiktiven Standort auf alle Grenzbereiche ausdehnen, erhebliche Verschiebungen im Verkehrsvolumen der einzelnen Verkehrsträger ergeben und daß das Auswirkungen haben kann, die in ihren Ausmaßen nicht zu übersehen sind. Darin liegt die Gefährlichkeit des Antrags.
    Sie haben kurz von der Wettbewerbsgleichheit gesprochen. In der Verkehrswirtschaft ist die Wettbewerbsgleichheit heute nicht vorhanden, weder zwischen Schiene und Straße noch innerhalb des Bereichs des Kraftverkehrs. Wir sind der Meinung, daß es dringend erforderlich ist, die Wettbewerbsgleichheit so schnell wie möglich wiederherzustellen.
    Aber eine Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit für alle Verkehrsträger ist nur im Rahmen einer großen Verkehrsreform möglich. Diese Verkehrsreform streben wir seit langer Zeit an.
    Wir erwarten Vorschläge der Bundesregierung für eine Verkehrsreform. Wir erwarten auch, daß die nächsten Verkehrsdebatten, die wir im Bundestag haben werden, eine ausführliche Aussprache über den Umfang der Verkehrsreform bringen werden. Ich glaube, die Frage der gleichen Startbedingungen, die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsverhältnisse und die Entzerrung der heute völlig verzerrten Wettbewerbsverhältnisse muß bis zu dieser Aussprache zurückgestellt werden.
    Das sind die Gründe, die uns veranlaßt haben, im Ausschuß für die Ablehnung des Antrags der FDP-Fraktion Drucksache 562 zu stimmen, und sie veranlassen uns heute, Sie um Ihre Zustimmung zum Antrag des Ausschusses auf Drucksache 945, den Gesetzentwurf Drucksache 562 abzulehnen, zu bitten.
    Noch ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag, der uns von der CDU/CSU vorgelegt worden ist. Herr Kollege Brück, in diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Nahverkehr getroffen werden können. Wenn man sich diesen Antrag durchliest, hat man den Eindruck, daß er nur ein platonisches Bekenntnis zur Notwendigkeit der Beseitigung von Härten ist. Wir vermögen aus dem Wortlaut des Antrages nicht zu erkennen, in welcher Form und durch welche Sonderregelungen der Antrag realisiert werden kann und soll.
    Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Aber ich möchte damit ein Weiteres verbinden und das Bundesverkehrsministerium, Herrn Staatssekretär Seiermann, bitten, dem Hohen Hause innerhalb von etwa drei Monaten darüber Bericht zu erstatten, ob überhaupt und in welchem Umfang der Entschließungsantrag realisierbar ist. Vielleicht macht sich das Bundesverkehrsministerium einmal darüber Gedanken. Wir sind bereit, dann noch einmal über die Materie zu sprechen.
    Wir werden also dem Antrag Umdruck 249 zustimmen. Im übrigen darf ich Sie bitten, dem Ausschußantrag Drucksache 945 Ihre Zustimmung zu geben.