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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten des chilenischen Parlaments Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 A Zehnjähriges Bestehen des Europarates Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hamacher, Dr. Oesterle, Höcker . . 3644 D Abg. Munzinger tritt für den verstorbenen Abg. Diel in den Bundestag ein . . . . 3645 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 963) 3645 A Zur Tagesordnung Pohle (SPD) . . . . . . . . . 3645 C Dr. Rutschke (FDP) 3646 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 3646 B Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 995) Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 3647 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) 3648 C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 996) 3648 C Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 997) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 3648 D Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 945) — Zweite Beratung — Eisenmann (FDP) . . . . 3649 D, 3654 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 3651 B Dr. Bleiß (SPD) 3653 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . 3653 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3655 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen. (Drucksache 745); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 984) — Zweite und dritte Beratung — 3655 D Entwurf eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa (Drucksache 853) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 977) — Zweite und dritte Beratung — 3656 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 mit dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr (Drucksache 861) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 978) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit Portugal über den Luftverkehr (Drucksache 862) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 mit der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 938) — Zweite und dritte Beratung — 3656 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 919) Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1004) — Zweite und dritte Beratung — 3656 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 920) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1005) — Zweite und dritte Beratung 3657 A Entwurf eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute (Bundesrat) (Drucksache 884) — Erste Beratung 3657 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]) — Erste Beratung — . . 3657 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3657 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006) — Erste Beratung — 3657 C Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3657 D Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008) — Erste Betung — 3657 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009) — Erste Beratung — 3658 A Entwurf eines Mietengesetzes für das Saarland (Saarmietengesetz) (Drucksache 1010) —Erste Beratung — . . . . . . . . 3658 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011) — Erste Beratung — 3658 B Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012) — Erste Beratung — . . . 3658 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz-HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993) — Erste Beratung — 3658 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den EURATOM-Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen (Drucksachen 748, 944) 3658 C Antrag der Abg. Lücker (München), Gerns, Jacobs u. Gen. betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarats; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 831, 985) 3658 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 (Gießen) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten (SPD) (Drucksache 968) 3658 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 III Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks — BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 (Hildesheim-Stadt und -Land) des Landes Niedersachsen (Drucksache 969) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 970) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen (Holst.), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 971) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 (Deggendorf) des Landes Bayern gewählten Abgeordneten Dr Stefan Dittrich (CDU/CSU) (Drucksache 972) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 973) . . 3659 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 974) . . . . . . . . 3659 C Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 975) 3659 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck (Drucksache 864, 989) 3660 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen (Drucksache 981) . . 3660 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 994) . . . . 3660 B Bericht der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen (Drucksache 958) . . . . . . . 3660 C Antrag betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Abg. Paul, Schütz [München] u. Gen.) (Drucksache 905) . . . . . . . . . 3660 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3660 D Anlagen 3661 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.12 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 66. Sitzung Seite 3540 C Zeile 14 statt zu §§: unter den Ziffern; 68. Sitzung Seite 3623 B Zeile 17 statt Ausschuß für den Lastenausgleich : Haushaltsausschuß. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 25. 4. Berendsen 16. 7. Bergmann 30. 4. Fürst von Bismarck 24. 4. Frau Blohm 25. 4. Dr. Burgbacher 22. 4. Cillien 24. 4. Conrad 22. 4. Dewald 30. 4. Dr. Dittrich 22. 4. Eilers (Oldenburg) 22.4. Franke 22. 4. Frehsee 30. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Dr. Görgen 7. 5. Graaf 22. 4. Dr. Greve 2.5. Dr. Gülich 31.5. Freiherr zu Guttenberg 22. 4. Dr. Hesberg 22. 4. Holla 24. 4. Jacobs 30. 4. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 22. 4. Katzer 24. 4. Leber 30. 4. Lohmar 31. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 22. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.4. Matthes 1. 5. Merten 9. 5. Meyer (Oppertshofen) 25. 4. Odenthal 1.5. Ollenhauer 24. 4. Pelster 29.4. Dr. Pferdmenges 22.4. Dr. Preusker 22.4. Rasch 27. 4. Frau Rösch 10.5. Dr. Schellenberg 24.4. Schmücker 24. 4. Schultz 22. 4. Stahl 4.5. Stenger 24. 4. Stingl 24. 4. Teriete 24. 4. Wagner 22. 4. Wehr 25. 4. Dr. Wilhelmi 24. 4. Frau Wolff (Berlin) 22.4. b) Urlaubsanträge Altmaier* 29. 4. Dr. Bärsch 30. 4. Dr. Barzel 16.5. Bausch 30. 4. Dr. Becker (Hersfeld)* 29.4. Abgeordnete (r) bis einschließlich Becker (Pirmasens) 30.4. Blachstein* 29.4. Frau Brauksiepe 2.7. Caspers 30.4. Corterier* 29. 4. Ehren 30. 4. Dr. Even (Düsseldorf) 2. 5. Dr. Furler* 29.4. Gaßmann 30.4. Gerns* 29. 4. Dr. Gleissner (München) 30. 4. Günther 30. 4. Dr. Harm* 29. 4. Dr. Heck (Rottweil) 30. 4. Heye* 29. 4. Höfler* 29. 4. Frau Dr. Hubert* 29. 4. Jacobi 2. 5. Frau Kahnke 31.5. Dr. Kliesing (Honnef)* 29. 4. Dr. Kopf* 29.4. Kühn (Köln)* 29.4. Dr. Leverkuehn* 29.4. Lücker (Munchen)* 29. 4. Lulay 30. 4. Maier (Mannheim) 30.4. Frau Dr. Maxsein* 29. 4. Dr. Mende* 29. 4. Dr. Meyer (Frankfurt)* 29.4. Paul' 29. 4. Rademacher 1. 5. Dr. Ratzel 2.5. Frau Dr. Rehling* 29. 4. Frau Renger* 29. 4. Frau Rudoll 30. 4. Ruhnke 2.5. Scharnberg 30.4. Scheppmann 27. 4. Dr. Schmid (Frankfurt)* 29.4. Dr. Schmidt (Wuppertal) 2. 5. Schütz (München)* 29.4. Seidl (Dorfen)* 29.4. Dr. Serres* 29.4. Siebel 2. 5. Stiller 2. 5. Theis 30. 4. Dr. Wahl* 29.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 29.4. Wienand* 29.4. Dr. Zimmer* 29.4. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Seidl (Dorfen) über die Beratung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) betreffend das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksache 996). *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3662 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes, welches der Bundestag am 25. Februar 1959 verabschiedet hatte, am 20. März 1959 den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Anrufungsgründen des Bundesrates in seiner Sitzung am 10. April 1959 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß liegt dem Hohen Hause in der Drucksache 996 vor. Der Vermittlungsausschuß ist in allen Punkten den Änderungswünschen des Bundesrates gefolgt; darüber hinaus hat er noch eine Änderung des § 7 Abs. 11 des Mühlengesetzes vorgeschlagen (vgl. Ziffer 4 der Drucksache 996). Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses ist folgendes zu bemerken: Die wesentlichste Änderung, die der Vermittlungsausschuß vorschlägt, ist in Ziffer 1 der erwähnten Drucksache enthalten. Danach sollen in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Mühlengesetzes die Worte „überwiegend in der Handelsmüllerei gestrichen werden. Mit dieser Änderung wird bezweckt, daß die Begrenzung der gegen Entschädigung stillzulegenden Tageskapazität (10 000 t) nicht nur für die überwiegend in der Handelsrnüllerei tätigen Mühlen gilt, sondern — wie seither — für alle Mühlen, also einschließlich der sogenannten Lohn- und Umtauschmühlen. Der Bundesrat will durch die Einbeziehung der Lohn- und Umtauschmühlen in die 10 000-Tonnen-Grenze erreichen — und der Vermittlungsausschuß ist ihm darin gefolgt —, daß die Stillegung der Lohn- und Umtauschmühlen nicht einen zu großen Umfang annimmt. Nach Auffassung des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses hat die Stillegung dieser Mühlen keinen großen wirtschaftlichen Effekt im Sinne einer Entlastung des Marktes, während durch die unbeschränkte Möglichkeit der Stillegung dieser Mühlen die aufzubringende Entschädigungssumme beträchtlich erhöht würde, was eine stärkere Belastung des Bundeshaushalts zur Folge hätte. In sachlichem Zusammenhang mit diesem Vorschlag steht der Änderungsvorschlag unter Ziffer 3 der Drucksache 996. Dadurch wird eine Rangfolge der zu berücksichtigenden Anträge auf Entschädigung festgelegt. Soweit die Mühlenbesitzer nach der bisherigen Gesetzesfassung rechtzeitig ihre Stillegungsabsicht gemeldet und ihre Mühlen stillgelegt haben, sollen sie vorweg berücksichtigt werden. Im übrigen soll aber für die Berücksichtigung der wirtschaftliche Nutzeffekt der stillzulegenden Mühlen ausschlaggebend sein. Das letztere bedeutet praktisch, daß insoweit die Handelsmühlen den Vorzug vor den Lohn- und Umtauschmühlen haben werden. Gegen diese aus den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses sich ergebenden Konsequenzen wurden bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß sowohl verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht als auch eingewandt, daß die aufgezeigte Benachteiligung der Lohn- und Umtauschmühlen sozial ungerechtfertigt sei und zu großen Härten führen müsse. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch den Antrag, es insoweit bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen, abgelehnt. Der Ablehnung verfiel auch der Antrag, in dem neu einzufügenden Absatz la des § 7 den Stichtag vom 31. Dezember 1957 durch das Datum 15. Januar 1958 zu ersetzen -- um auch noch verspätet eingegangene Meldungen berücksichtigen zu können — sowie der Antrag, bei der Rangfolge der zu berücksichtigenden Stillegungen allein auf die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen abzustellen. Der Vermittlungsausschuß ließ sich, wie gesagt, von der Erwägung leiten, daß es primär auf den wirtschaftlichen Effekt, der mit dem Gesetz bezweckt ist, ankommt. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 2 der Drucksache 996 ist allein dadurch bedingt, daß die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine gewisse Verzögerung erleidet. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 5 hat nur redaktionelle Bedeutung. Durch den Änderungsvorschlag unter Ziffer 4 zu § 7 Abs. 11, den der Vermittlungsausschuß von sich aus gemacht hat, wurde der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 19 % angehoben. Der Vermittlungsausschuß glaubte, hierzu befugt zu sein, da es sich insoweit nur um die Berichtigung eines im Bundestag unterlaufenen Versehens handelt. Bei dem Steuersatz von 15 °/o war man davon ausgegangen, daß das Notopfer Berlin in Höhe von 4 % noch besteht. Da Qs aber inzwischen weggefallen war, hätte der Steuersatz bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag folgerichtig auf 19 % erhöht werden müssen. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich dem Hohen Hause empfehlen, den Änderungsvorschlägen in der Drucksache 996 zuzustimmen. Seidl (Dorfen) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 249 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 562, 945). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können. Bonn, den 22. April 1959 Höcherl Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Das Wort zu einer Erklärung gebe ich Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger.


Rede von Dr. Werner Dollinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Koalitionsparteien gebe ich folgende Erklärung ab: An dem ursprünglichen Gesetzesbeschluß des Bundestages wird von der CDU/CSU und der Deutschen Partei unverändert festgehalten. Eine Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten der Länder aus der Durchführung eines Bundesgesetzes ist nach unserer Auffassung verfassungswidrig und widerspricht der ständigen Gesetzesübung des Bundestages wie übrigens auch des Vermittlungsausschusses. Aus diesen Gründen werden CDU/CSU und DP den Vorchlag des Vermittlungsausschusses ablehnen.

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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 995 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist abgelehnt.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksache 996).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Seidl. Er hat seinen Bericht schriftlich zu Protokoll gegeben'). Ich frage, ob Erklärungen abgegeben werden. — Das ist nicht der Fall. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 996 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
    Punkt 3 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 997).
    Berichterstatter ist Herr Senator Dr. Klein. Bitte nehmen Sie das Wort.
    Dr. Klein, Senator des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar dieses Jahres hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Um das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu halten, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuß an. Sie stellte den Antrag, die vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes wiederherzustellen, allerdings unter Berücksichtigung einer Reihe von Änderungen, deren Annahme nach Meinung der Bundesregierung dem Bundesrat zugemutet werden könnte.
    s) Siehe Anlage 2.



    Dr. Klein
    Der Vermittlungsausschuß hat sich mit diesem Gesetzentwurf am 10. April noch einmal eingehend befaßt. Das Ergebnis der Verhandlungen liegt dem Flohen Hause in der Drucksache 997 vor. Ich darf den Vermittlungsvorschlag kurz erläutern.
    In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden im wesentlichen zwei Steuerbereiche geregelt: die Kapitalverkehrsteuer und die Versicherungsteuer für Lebens- und Krankenversicherungen. Das Aufkommen beider Steuerarten fließt ausschließlich den Ländern zu. Es ist verständlich, daß die Länder heute große Steuerausfälle nicht ertragen können. Der Widerstand des Bundesrats gegen das Gesetz ist in der Hauptsache aus diesen Überlegungen zu erklären.
    Der vom Bundestag verabschiedete Entwurf eines Kapitalverkehrsteuergesetzes sah eine Senkung der Gesellschaftsteuer von bisher 3 % auf 1,5 % — neu — vor. Die Landeshaushalte würden dadurch insgesamt eine Einnahme von ungefähr 50 Millionen DM — teilweise wird das Aufkommen auf 45 Millionen DM geschätzt — verlieren. Der Vermittlungsausschuß glaubt, daß dieser Verlust für die Länder zu hoch ist. Er schlägt Ihnen deshalb vor, die Gesellschaftsteuer und die Wertpapiersteuer einheitlich auf 2,5 % festzusetzen. Hierdurch würde sich der Steuerausfall der Länder bei der Gesellschaftsteuer erheblich verringern; durch die Festsetzung der Wertpapiersteuer auf 2,5 % würde sich sogar ein Mehraufkommen aus der Kapitalverkehrsteuer ergeben.
    Hinsichtlich der Versicherungsteuer für Lebensversicherungen und Krankenversicherungen, die zur Zeit 2 % der jeweiligen Prämien beträgt, hatte der Bundestag im Laufe seiner Beratungen beschlossen, sie gänzlich zu streichen. Die Bundesregierung hat in ihrem Vermittlungsvorschlag angeregt, die Versicherungsteuer nur für bestimmte Lebensversicherungen und in einer begrenzten Höhe fallenzulassen, sie jedoch für größere Lebensversicherungen weiter zu erheben.
    Der Vermittlungsausschuß hat berücksichtigt, daß der Abschluß von Lebensversicherungsverträgen in ganz besonderem Maße zum Sparen anreizt. Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz und auf andere Weise diese Art des Sparens besonders begünstigt. Es würde der Gesamttendenz dieser Bestrebungen widersprechen, wenn diese Art des Sparens dadurch besonders besteuert würde, daß man diese Steuer aufrechterhielte. Vorwiegend soziale Gesichtspunkte sprechen auch für die völlige Streichung der Steuer, die für den Abschluß von Krankenversicherungsverträgen erhoben wird.
    Aus den vorgetragenen Gründen glaubte der Vermittlungsausschuß dem Bundestag folgen zu sollen, soweit die Versicherungsteuer auf die jeweiligen Prämien für Lebens- und Krankenversicherungen in Frage steht. Er schlägt vor, diese Steuer zu streichen. Den Ländern entsteht aus diesem Anlaß ein Verlust von etwa 25 Millionen DM jährlich. Infolge des vorhin erwähnten Mehraufkommens an Kapitalverkehrsteuer vermindert sich aber der Verlust durch diese Neuerung auf etwa 12 biss 13 Millionen DM jährlich. Der Ausfall wird von den Ländern sicherlich als schmerzlich empfunden werden; er ist jedoch nach Meinung des Vermittlungsausschusses tragbar.
    Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, wie er Ihnen in der Drucksache 997 vorliegt, zuzustimmen. Der Vermittlungsausschuß hat außerdem beschlossen, seinen Vorschlag als eine Einheit anzusehen, und bittet demgemäß, gemeinsam über ihn abzustimmen.