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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3069

  • date_rangeDatum: 22. April 1959

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten des chilenischen Parlaments Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 A Zehnjähriges Bestehen des Europarates Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 3643 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hamacher, Dr. Oesterle, Höcker . . 3644 D Abg. Munzinger tritt für den verstorbenen Abg. Diel in den Bundestag ein . . . . 3645 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 963) 3645 A Zur Tagesordnung Pohle (SPD) . . . . . . . . . 3645 C Dr. Rutschke (FDP) 3646 A Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 3646 B Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959); Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 995) Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 3647 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) 3648 C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 996) 3648 C Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksache 997) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 3648 D Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 945) — Zweite Beratung — Eisenmann (FDP) . . . . 3649 D, 3654 C Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 3651 B Dr. Bleiß (SPD) 3653 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . 3653 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3655 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl u. Gen. (Drucksache 745); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 984) — Zweite und dritte Beratung — 3655 D Entwurf eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa (Drucksache 853) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 977) — Zweite und dritte Beratung — 3656 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 mit dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr (Drucksache 861) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 978) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 mit Portugal über den Luftverkehr (Drucksache 862) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 3656 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 mit der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (Drucksache 583) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 938) — Zweite und dritte Beratung — 3656 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 919) Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1004) — Zweite und dritte Beratung — 3656 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens mit dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 920) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1005) — Zweite und dritte Beratung 3657 A Entwurf eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute (Bundesrat) (Drucksache 884) — Erste Beratung 3657 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]) — Erste Beratung — . . 3657 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 1016) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3657 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006) — Erste Beratung — 3657 C Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3657 D Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008) — Erste Betung — 3657 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009) — Erste Beratung — 3658 A Entwurf eines Mietengesetzes für das Saarland (Saarmietengesetz) (Drucksache 1010) —Erste Beratung — . . . . . . . . 3658 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011) — Erste Beratung — 3658 B Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012) — Erste Beratung — . . . 3658 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz-HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993) — Erste Beratung — 3658 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft über den EURATOM-Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen (Drucksachen 748, 944) 3658 C Antrag der Abg. Lücker (München), Gerns, Jacobs u. Gen. betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarats; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 831, 985) 3658 D Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 (Gießen) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten (SPD) (Drucksache 968) 3658 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 III Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks — BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 (Hildesheim-Stadt und -Land) des Landes Niedersachsen (Drucksache 969) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 970) 3659 A Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen (Holst.), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 971) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 (Deggendorf) des Landes Bayern gewählten Abgeordneten Dr Stefan Dittrich (CDU/CSU) (Drucksache 972) 3659 B Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 973) . . 3659 C Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 (Drucksache 974) . . . . . . . . 3659 C Schriftlicher Bericht des Wahlprüfungsausschusses über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis (Drucksache 975) 3659 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck (Drucksache 864, 989) 3660 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen (Drucksache 981) . . 3660 A Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 994) . . . . 3660 B Bericht der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen (Drucksache 958) . . . . . . . 3660 C Antrag betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Abg. Paul, Schütz [München] u. Gen.) (Drucksache 905) . . . . . . . . . 3660 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3660 D Anlagen 3661 69. Sitzung Bonn, den 22. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.12 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 66. Sitzung Seite 3540 C Zeile 14 statt zu §§: unter den Ziffern; 68. Sitzung Seite 3623 B Zeile 17 statt Ausschuß für den Lastenausgleich : Haushaltsausschuß. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 25. 4. Berendsen 16. 7. Bergmann 30. 4. Fürst von Bismarck 24. 4. Frau Blohm 25. 4. Dr. Burgbacher 22. 4. Cillien 24. 4. Conrad 22. 4. Dewald 30. 4. Dr. Dittrich 22. 4. Eilers (Oldenburg) 22.4. Franke 22. 4. Frehsee 30. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Dr. Görgen 7. 5. Graaf 22. 4. Dr. Greve 2.5. Dr. Gülich 31.5. Freiherr zu Guttenberg 22. 4. Dr. Hesberg 22. 4. Holla 24. 4. Jacobs 30. 4. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 22. 4. Katzer 24. 4. Leber 30. 4. Lohmar 31. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 22. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 22. 4. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.4. Matthes 1. 5. Merten 9. 5. Meyer (Oppertshofen) 25. 4. Odenthal 1.5. Ollenhauer 24. 4. Pelster 29.4. Dr. Pferdmenges 22.4. Dr. Preusker 22.4. Rasch 27. 4. Frau Rösch 10.5. Dr. Schellenberg 24.4. Schmücker 24. 4. Schultz 22. 4. Stahl 4.5. Stenger 24. 4. Stingl 24. 4. Teriete 24. 4. Wagner 22. 4. Wehr 25. 4. Dr. Wilhelmi 24. 4. Frau Wolff (Berlin) 22.4. b) Urlaubsanträge Altmaier* 29. 4. Dr. Bärsch 30. 4. Dr. Barzel 16.5. Bausch 30. 4. Dr. Becker (Hersfeld)* 29.4. Abgeordnete (r) bis einschließlich Becker (Pirmasens) 30.4. Blachstein* 29.4. Frau Brauksiepe 2.7. Caspers 30.4. Corterier* 29. 4. Ehren 30. 4. Dr. Even (Düsseldorf) 2. 5. Dr. Furler* 29.4. Gaßmann 30.4. Gerns* 29. 4. Dr. Gleissner (München) 30. 4. Günther 30. 4. Dr. Harm* 29. 4. Dr. Heck (Rottweil) 30. 4. Heye* 29. 4. Höfler* 29. 4. Frau Dr. Hubert* 29. 4. Jacobi 2. 5. Frau Kahnke 31.5. Dr. Kliesing (Honnef)* 29. 4. Dr. Kopf* 29.4. Kühn (Köln)* 29.4. Dr. Leverkuehn* 29.4. Lücker (Munchen)* 29. 4. Lulay 30. 4. Maier (Mannheim) 30.4. Frau Dr. Maxsein* 29. 4. Dr. Mende* 29. 4. Dr. Meyer (Frankfurt)* 29.4. Paul' 29. 4. Rademacher 1. 5. Dr. Ratzel 2.5. Frau Dr. Rehling* 29. 4. Frau Renger* 29. 4. Frau Rudoll 30. 4. Ruhnke 2.5. Scharnberg 30.4. Scheppmann 27. 4. Dr. Schmid (Frankfurt)* 29.4. Dr. Schmidt (Wuppertal) 2. 5. Schütz (München)* 29.4. Seidl (Dorfen)* 29.4. Dr. Serres* 29.4. Siebel 2. 5. Stiller 2. 5. Theis 30. 4. Dr. Wahl* 29.4. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 29.4. Wienand* 29.4. Dr. Zimmer* 29.4. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Seidl (Dorfen) über die Beratung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) betreffend das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes (Drucksache 996). *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3662 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. April 1959 Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes, welches der Bundestag am 25. Februar 1959 verabschiedet hatte, am 20. März 1959 den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Anrufungsgründen des Bundesrates in seiner Sitzung am 10. April 1959 befaßt. Das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß liegt dem Hohen Hause in der Drucksache 996 vor. Der Vermittlungsausschuß ist in allen Punkten den Änderungswünschen des Bundesrates gefolgt; darüber hinaus hat er noch eine Änderung des § 7 Abs. 11 des Mühlengesetzes vorgeschlagen (vgl. Ziffer 4 der Drucksache 996). Zu den einzelnen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses ist folgendes zu bemerken: Die wesentlichste Änderung, die der Vermittlungsausschuß vorschlägt, ist in Ziffer 1 der erwähnten Drucksache enthalten. Danach sollen in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Mühlengesetzes die Worte „überwiegend in der Handelsmüllerei gestrichen werden. Mit dieser Änderung wird bezweckt, daß die Begrenzung der gegen Entschädigung stillzulegenden Tageskapazität (10 000 t) nicht nur für die überwiegend in der Handelsrnüllerei tätigen Mühlen gilt, sondern — wie seither — für alle Mühlen, also einschließlich der sogenannten Lohn- und Umtauschmühlen. Der Bundesrat will durch die Einbeziehung der Lohn- und Umtauschmühlen in die 10 000-Tonnen-Grenze erreichen — und der Vermittlungsausschuß ist ihm darin gefolgt —, daß die Stillegung der Lohn- und Umtauschmühlen nicht einen zu großen Umfang annimmt. Nach Auffassung des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses hat die Stillegung dieser Mühlen keinen großen wirtschaftlichen Effekt im Sinne einer Entlastung des Marktes, während durch die unbeschränkte Möglichkeit der Stillegung dieser Mühlen die aufzubringende Entschädigungssumme beträchtlich erhöht würde, was eine stärkere Belastung des Bundeshaushalts zur Folge hätte. In sachlichem Zusammenhang mit diesem Vorschlag steht der Änderungsvorschlag unter Ziffer 3 der Drucksache 996. Dadurch wird eine Rangfolge der zu berücksichtigenden Anträge auf Entschädigung festgelegt. Soweit die Mühlenbesitzer nach der bisherigen Gesetzesfassung rechtzeitig ihre Stillegungsabsicht gemeldet und ihre Mühlen stillgelegt haben, sollen sie vorweg berücksichtigt werden. Im übrigen soll aber für die Berücksichtigung der wirtschaftliche Nutzeffekt der stillzulegenden Mühlen ausschlaggebend sein. Das letztere bedeutet praktisch, daß insoweit die Handelsmühlen den Vorzug vor den Lohn- und Umtauschmühlen haben werden. Gegen diese aus den Änderungsvorschlägen des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses sich ergebenden Konsequenzen wurden bei den Erörterungen im Vermittlungsausschuß sowohl verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht als auch eingewandt, daß die aufgezeigte Benachteiligung der Lohn- und Umtauschmühlen sozial ungerechtfertigt sei und zu großen Härten führen müsse. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch den Antrag, es insoweit bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen, abgelehnt. Der Ablehnung verfiel auch der Antrag, in dem neu einzufügenden Absatz la des § 7 den Stichtag vom 31. Dezember 1957 durch das Datum 15. Januar 1958 zu ersetzen -- um auch noch verspätet eingegangene Meldungen berücksichtigen zu können — sowie der Antrag, bei der Rangfolge der zu berücksichtigenden Stillegungen allein auf die Reihenfolge des Eingangs der Meldungen abzustellen. Der Vermittlungsausschuß ließ sich, wie gesagt, von der Erwägung leiten, daß es primär auf den wirtschaftlichen Effekt, der mit dem Gesetz bezweckt ist, ankommt. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 2 der Drucksache 996 ist allein dadurch bedingt, daß die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine gewisse Verzögerung erleidet. Der Änderungsvorschlag unter Ziffer 5 hat nur redaktionelle Bedeutung. Durch den Änderungsvorschlag unter Ziffer 4 zu § 7 Abs. 11, den der Vermittlungsausschuß von sich aus gemacht hat, wurde der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 19 % angehoben. Der Vermittlungsausschuß glaubte, hierzu befugt zu sein, da es sich insoweit nur um die Berichtigung eines im Bundestag unterlaufenen Versehens handelt. Bei dem Steuersatz von 15 °/o war man davon ausgegangen, daß das Notopfer Berlin in Höhe von 4 % noch besteht. Da Qs aber inzwischen weggefallen war, hätte der Steuersatz bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag folgerichtig auf 19 % erhöht werden müssen. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich dem Hohen Hause empfehlen, den Änderungsvorschlägen in der Drucksache 996 zuzustimmen. Seidl (Dorfen) Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 249 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 562, 945). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können. Bonn, den 22. April 1959 Höcherl Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort zur Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Dr. Probst.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht im Hohen Hause keine Meinungsverschiedenheit über den Gegenstand, der dieser Geschäftsordnungsdebatte zugrunde liegt. Wir sind genau denselben Auffasung wie Herr Kollege Pohle.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Wie ich immer betont habe, sind wir dafür, daß die Bundesregierung in der so wichtigen Frage der Neuordnung der Kriegsopferversorgung ihrerseits dem Hause eine Vorlage macht. Wir wünschen vor allem deshalb eine Regierungsvorlage, weil wir auf diese Weise die Meinung des Bundesrats erfahren. Wir sind von Anfang an immer initiativ geworden.

(Zuruf von der SPD: Wer?)

— Wir, das ganze Haus. Infolgedessen haben wir jahrelang die Meinung des Bundesrates entbehrt.
Ich halte es für völlig richtig — ich wiederhole es —, daß die Bundesregierung zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung ihrerseits einen Entwurf vorlegt. Ich bin mit Ihnen beiden, meine Herren Vorredner, der Auffassung, daß dieser Entwurf so rasch wie nur möglich vorgelegt werden muß

(Unruhe bei der SPD)

— ich bitte, mich anzuhören —, aber unter Wahrung der Zeitspanne, die zum ungestörten Ablauf des natürlichen Reifeprozesses

(Lachen bei der SPD)

eines so bedeutenden und schwierigen Gesetzes notwendig ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Herr Bundesarbeitsminister hat diesem Standpunkt beigepflichtet. Er hat am 21. Januar 1959 dem Ausschuß erklärt, daß er bereit ist, dem Bundestag innerhalb des ersten Quartals 1959 einen Regierungsentwurf vorzulegen. Meine Damen und Herren, der Herr Bundesarbeitsminister hat sein Wort gehalten. Er hat am 17. März 1959 seinen Entwurf dem Kabinett zugeleitet.

(Zuruf von der FDP: Aber nicht dem Hause!)

Der Entwurf hat am 25. März 1959 auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung gestanden. Ich stelle ausdrücklich fest, daß den Herrn Bundesarbeitsminister in bezug auf die rechtzeitige Vorlage kein Vorwurf trifft.

(Abg. Ritzel: Also das Kabinett!)

Es muß der tatsächlichen Lage entsprechend und fairerweise gesagt werden, daß das Hohe Haus selbst durch zwei Initiativgesetzentwürfe zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung in den Ablauf der Dinge eingegriffen hat, einmal durch den Antrag Drucksache 957 von Abgeordneten der CDU/ CSU und dann durch den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 962.

(Zurufe von der SPD.)

— Meine Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, gerade weil Sie sich für die Wahrung des Interesses der deutschen Kriegsopfer hier so stark machen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Am Tage vor der vorgesehenen Beratung des Entwurfs des Bundesarbeitsministeriums im Kabi-



Frau Dr. Probst
nett, am 24. März, ist der Initiativgesetzentwurf Drucksache 957, der von 73 Abgeordneten der stärksten Fraktion der Regierungskoalition unterzeichnet ist, dem Hohen Hause vorgelegt worden. Eine solche Initiative ist geeignet, zum Ausgangspunkt neuer Überlegungen der Bundesregierung zu werden. Es ist zu erwarten, daß die Bundesregierung darüber hinaus die Empfehlungen des Beirats für Versorgungsrecht sowie die einmütige Auffassung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und die in staatspolitischer Gesinnung und in demokratischer Form vorgetragenen Argumente des Personenkreises der Kriegsopfer selbst und der Angehörigen der Bundeswehr ernst und eingehend prüfen wird.

(Zurufe von der SPD.)

Den neuen Überlegungen eine angemessene Frist einzuräumen liegt absolut im Interesse der deutschen Kriegsopfer.
Im übrigen, meine Herren und Damen, vertreten wir im Einvernehmen mit den Kriegsopfern die Auffassung, daß es um eine Dauerlösung und nicht um eine einmalige Zwischenleistung geht, die eine wirkliche Verzögerung und eine empfindliche Störung für eine endgültige und auf die Dauer wirksame Neuordnung bedeuten würde.
Mit einer sofortigen Behandlung des FDP- Antrags wäre nichts gewonnen, Herr Kollege Rutschke. Der Ausschuß kann erst tätig werden, wenn ihm alle Entwürfe gleichzeitig vorliegen.
Denn nur eine Synopse aller Anträge zur Kriegsopferversorgung bildet eine Grundlage für die Behandlung im Ausschuß.

(Abg. Dr. Rutschke: Das ist Ihre Meinung!)

Im übrigen ist es eine bewährte Übung dieses Hauses, aufeinander Rücksicht zu nehmen, wenn bekannt ist, daß ein weiterer Gesetzentwurf zur gleichen Materie bereits vorliegt oder ein solcher in Kürze zu erwarten ist. Wir sind überzeugt, daß sämtliche Vorlagen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung nur gleichzeitig, uno actu in diesem Hohen Hause behandelt werden können. Wir geben unserem Wollen Ausdruck, daß diese Behandlung zum frühestmöglichen Termin vorgenommen wird. In diesem Sinne bitten wir das Hohe Haus, die Geschäftsordnungsanträge der SPD- und der FDP-Fraktion abzulehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Sie haben den Antrag der Fraktion der SPD gehört, den Gegenstand Drucksache 990 auf die Tagesordnung zu setzen. Ich lasse zunächst darüber abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Wer dem von Herrn Dr. Rutschke begründeten Antrag der Fraktion der FDP, den Gegenstand Drucksache 962 auf die Tagesordnung zu setzen, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
    Gegenprobe! — Das sind die gleichen Mehrheitsverhältnisse wie vorhin; der Antrag ist abgelehnt.
    Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung.
    Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1959) (Drucksache 995).
    Das Wort als Berichterstatter hat Herr Minister Becher.
    Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat mich an Stelle des heute verhinderten Berichterstatters, Minister Dr. Schaefer (Schleswig-Holstein), mit der Berichterstattung beauftragt.
    Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuß wegen der bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Kosten angerufen. Er hat beantragt, einen § 10a mit dem Wortlaut einzufügen:
    Der Bund erstattet den Ländern 80 vom Hundert der ihnen durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen.
    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt, dem Antrag stattzugeben und hierbei dem § 10a folgenden Wortlaut zu geben:
    Der Bund erstattet den Ländern als Finanzzuweisung im Sinne des Art. 106 Abs. 5 Satz 2 des Grundgesetzes 80 vom Hundert der ihnen durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen.
    Für diese Empfehlung hat sich der Vermittlungsausschuß von folgenden Erwägungen leiten lassen. Bei der Landwirtschaftszählung 1959 handelt es sich um die erste der in den Jahren 1959 bis 1962 vorgesehenen massierten Großzählungen im Rahmen des Zählwerkes 1960. Aus der Durchführung des Landwirtschaftszählungsgesetzes allein würden den Ländern 18,2 Millionen DM an Aufwendungen erwachsen, während der Bund nur 1,4 Millionen DM zu tragen hätte. Die Kosten für die gesamten Großzählungen stellen sich voraussichtlich auf 127 Millionen DM, von denen der überwiegende Teil mit rund 89 Millionen DM auf die Länder entfällt, während der Kostenanteil des Bundes lediglich rund 14 Millionen DM beträgt. Die restlichen 24 Millionen DM entfallen auf die Gemeinden.
    Der Umfang dieser unzumutbaren Mehrbelastung wird durch die Tatsache verdeutlicht, daß schon zur Zeit die laufenden Ausgaben für die Statistischen Ämter der Länder rund 41 Millionen DM jährlich betragen. Es ist zuzugeben, daß eine objektive Antwort auf die Frage nach der finanziellen Bedeutsamkeit einer Mehrausgabe nicht einfach zu finden ist. Sie hängt vielmehr von der finanziellen Lage des jeweiligen Kostenträgers ab. Fest steht jedoch, daß für die Gesamtheit der Länder eine solche



    Minister Becher
    Mehrausgabe bei ihrer bekannten angespannten Haushaltslage von erheblichem Gewicht ist. Da es sich im vorliegenden Falle um massierte Großzählungen handelt, die die Länder und Gemeinden zu Ausgaben zwingen, die das Normalmaß weit übersteigen, verlangt der Bundesrat im vorliegenden Falle der Landwirtschaftszählung — und, wie ich ergänzend bemerken möchte, auch für die anderen vorgesehenen Großzählungen — eine Erstattung der den Ländern durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen in Höhe von 80 vom Hundert durch den Bund.
    Der Bundesrat hält zwar den vorliegenden Fall für nicht so schwerwiegend, daß er die Anwendung der im Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehenen Revisionsklausel, die eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses der Länder und des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zum Ziele hat, für notwendig erachtet. Nach seiner Ansicht aber liegt hier die Möglichkeit der Anwendung der im Art. 106 Abs. 5 des Grundgesetzes vorgesehenen sogenannten Sicherungsklausel vor, und zwar im Rahmen des Satzes 2 dieses Absatzes, wonach für den Fall, daß die Mehrbelastung der Länder nur auf einen kurzen Zeitraum begrenzt ist, sie durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, auch mit Finanzzuweisungen des Bundes ausgeglichen werden kann. Hier kommt die Revisionsklausel als ultima ratio deshalb nicht zum Zuge, weil eine kurzfristige Mehrbelastung der Länder nicht eine umfassende Würdigung der gesamten finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen
    Bund und Ländern im Sinne der Revisionsklausel erforderlich macht.
    In diesem Zusammenhang kann auch nicht an dem im Rahmen der Finanzreform von 1955 durch das sogenannte Finanzanpassungsgesetz geänderten § 8 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vorbeigegangen werden, wonach Bund und Länder die ihnen aus Bundesstatistiken entstehenden Kosten jeder für sich zu tragen haben. Indessen bemerkt die Begründung der Bundesregierung hierzu in der Bundestagsdrucksache 480 vom 29. April 1954 Seite 126 ausdrücklich, daß die Anwendung der soeben behandelten Sicherungsklausel dann zum Zuge kommt, wenn den Ländern durch bundesgesetzlich angeordnete einmalige Erhebungen gesetzliche Kosten von erheblicher Bedeutung auferlegt werden.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich, ohne die verfassungsrechtliche Frage vertiefen zu wollen, mit großer Mehrheit dem Standpunkt des Bundesrates angeschlossen, daß das große Zählungswerk 1960, von dem die Landwirtschaftszählung 1959 nur einen Teil bildet, eine einmalige, erhebliche Mehrbelastung der Länder darstellt, eine Tatsache, der sich auch die Bundesregierung nicht verschließt.
    Ich bitte daher das Hohe Haus, dem Landwirtschaftszählungsgesetz 1959 mit der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung in Bundestagsdrucksache 995 die Zustimmung zu geben.