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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Anton Diel (Horressen) Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3583 A Abg. Killat tritt für den verstorbenen Abg. Heinrich in den Bundestag ein . . . . 3583 B Abg. Scheuren tritt für den ausgeschiedenen Abg. Gleisner in den Bundestag ein 3583 B Glückwunsch zum 79. Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Pferdmenges . . . . . . 3583 C Erweiterung der Tagesordnung 3583 C Fragestunde (Drucksache 961) Frage 1, Abg. Dr. Menzel: Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und gegen Botschafter Blankenhorn Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3584 B, C, D Dr. Menzel (SPD) 3584 B, C Frage 3, Abg. Kalbitzer: Attentat auf den Algerier Ait Ahcene und Sprengstoffanschläge auf die Waffenhändler Schlüter und Puchert und auf den Dampfer „Atlas" Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3584 D Frage 4, Abg. Windelen: Vorratshaltung der Bundesregierung an leicht verderblichen Lebensmitteln Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3585 B Frage 5, Abg. Schröter (Berlin) : Kulturelle Betreuung der in den wallonischen Provinzen Belgiens lebenden deutschen Bergarbeiterfamilien Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3585 D, 3586 A Schröter (Berlin) (SPD) . 3585 D, 3586 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Lärmbekämpfung bei Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3586 B, 3587 B Ritzel (SPD) 3587 A Frage 7, Abg. Dr. Schmitt (Gellersen): Verarbeitung von Zuckerrüben Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3587 C Frage 8, Abg. Josten: Wiederaufbau des Bahnhofs Plaidt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3587 D Frage 9, Abg. Kreitmeyer: Mietverschuldung bei Berufssoldaten der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 3588 A, D Kreitmeyer (FDP) 3588 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 Frage 10, Abg. Kreitmeyer: Unterbringung der Bundeswehrsoldaten Strauß, Bundesminister . . . . 3589 A, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3589 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Vorfinanzierung der Ansprüche von über 30jährigen Personen auf ihr beschlagnahmtes Eigentum in den USA Dr. Hettlage, Staatssekretär . 3589 D,3590 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3590 A Frage 12, Abg. Bayer (Mosbach) : Verteilung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau Lücke, Bundesminister . . . . . 3590 B,D, Baier (Mosbach) . . . . . 3590 D, 3591 A Frage 13, Abg. Frau Wolff (Berlin) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Frage der Rassentrennung Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3591 A, D Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . . 3591 C Frage 14, Abg. Gewandt: Verwendung von Lehrbüchern aus der SBZ in japanischen Schulen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3592 A Frage 15: Abg. Gewandt: Veräußerung von Preußag-Aktien aus Staatsbesitz Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3592 B Frage 16, Abg. Dr. Rutschke: Fortführung der Bundesstraße 9 in Höhe von Karlsruhe bis Lauterburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3592 D Frage 17, Abg. Dr. Rutschke: Wiedererrichtung der Bahnlinie Karlsruhe—Landau als zweigleisigen Schienenweg und Erweiterung oder Umbau der Rheinbrücke bei Maximiliansau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3593 A Frage 18, Abg. Junghans: Verkauf von bundeseigenen vermieteten Grundstücken im Zonenrandgebiet an neu errichtete Betriebe Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3593 C Frage 19, Abg. Dr. Besold: Finanzbeihilfe des Bundes für Wohnungsbau in München Lücke, Bundesminister . . 3593 U, 3594 B, C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 3594 B,C Frage 20, Abg. Pohle: Öffentliche Münzfernsprecher Stücklen, Bundesminister . . . . . 3594 C Frage 21, Abg. Pohle: Flugplatz Kaltenkirchen-Moorkaten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3594 D Frage 22, Abg. Pohle: Verbesserung der Bahnsteigunterkünfte auf dem Hauptbahnhof Neumünster Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3595 A Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 634) — Erste Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3595 C Schmücker (CDU/CSU) 3597 A Regling (SPD) 3598 B Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs-und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747) — Erste Beratung — Wieninger (CDU/CSU) 3600 B Regling (SPD) . . . . . . . . 3602 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3603 C Illerhaus (CDU/CSU) . . . 3605 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) 3606 B Antrag betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (SPD) (Drucksache 712) 3600 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) . . . . 3606 D, 3621 C Keller (FDP) . . . 3613 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 3615 C Dr. Schild (DP) 3618 A Schmücker (CDU/CSU) 3620 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (SPD) (Drucksache 889) — Erste Beratung — 3623 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes (FDP) (Drucksache 893) 3623 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes (FDP) (Drucksache 894) . 3623 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen (Abg. Kühltau, Dr. Toussaint, Dr. Willeke, Jacobi, Dr. Bleiß, Dr. Schranz u. Gen.) (Drucksache 913) — Erste Beratung — . . 3623 C Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) — Erste Beratung — Probst (Freiburg) (DP) 3623 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 3624 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3625 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG) (Drucksache 964) — Erste Beratung - 3626 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung (Getreidepreisgesetz 1959/1960) (Drucksache 960) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (SPD); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 674, 886) . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Art. 131 GG (DP); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 432, 906) 3626 C Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 907, Umdruck 197) . . . . 3626 D Antrag betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (SPD); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 459, 927) . 3626 D Frau Keilhack (SPD) 3626 D Frau Dr. Wülker, Staatssekretärin 3627 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an gesellschaftlichen Unternehmungen, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 804, 895) . . . . 3628 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 — (Drucksache 883) . . . . . . . 3629 A Antrag betr. Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 (SPD) (Drucksache 868) Wienand (SPD) . . . . . . . . 3629 B Strauß, Bundesminister . . 3630 D, 3634 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3634 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 3634 D Entwurfeiner Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Flaschenweine, Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 966, 955) 3635 D Nächste Sitzung 3635 D Anlagen 3637 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3583 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9. 4. Altmaier 20. 4. Dr. Baade 10. 4. Bauer (Wasserburg) 9. 4. Bausch 9. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 18. 4. Birkelbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Frau Dr. Bleyler 11. 4. Brand 10. 4. Dr. Brecht 11. 4. Dr. Dehler 8. 4. Demmelmeier 9. 4. Döring (Düsseldorf) 9. 4. Frau Eilers (Bielefeld) 8. 4. Dr. Elbrächter 9. 4. Dr. Friedensburg 12. 4. Geiger (München) 9. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Glüsing (Dithmarschen) 9. 4. Dr. Görgen 7. 5. Graaff 10. 4. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 9. 4. Höfler 9. 4. Dr. Huys 10. 4. Jacobs 15. 4. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jahn (Stuttgart) 10. 4. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 10. 4. Frau Kalinke 9. 4. Frau Kipp-Kaule 9. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraus 10. 4. Kühn (Köln) 9. 4. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 31. 5. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 8. 4. Matthes 1. 5. Odenthal 1. 5. Ollenhauer 9. 4. Dr. Preusker 11. 4. Dr. Ratzel 8. 4. Frau Dr. Rehling 9. 4. Rehs 10. 4. Frau Rösch 10. 5. Scharnowski 10. 4. Scheel 8. 4. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 4. Schneider (Hamburg) 8. 4. Dr. Schneider (Lollar) 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Stahl 4. 5. Dr. Stammberger 8. 4. Dr. Steinmetz 9, 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 9. 4. Wagner 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 17. 4. Berendsen 31. '7. Bergmann 17. 4. Dr. Birrenbach 19. 4. Dewald 30. 4. Enk 19. 4. Frehsee 30. 4. Höcker 18. 4. Dr. Jordan 15. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Leber 30. 4. Dr. Lindenberg 18. 4. Mensing 18. 4. Merten 9. 5. Pelster 29. 4. Rasch 27. 4. Schneider (Bremerhaven) 18. 4. Dr, Starke 18. 4. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dewald zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 889). Der 2. Bundestag hat kurz vor der Beendigung der Legislaturperiode ein „Erstes Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz" verabschiedet. Das neue Gesetz brachte vor allem eine Erweiterung des Personenkreises der rückkehrberechtigten Evakuierten, da es auch Evakuierten aus Gebieten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes in der Evakuierung leben, die rechtlichen Möglichkeiten der Rückkehr zugestand. Man rechnete damit, daß etwa 70 000 Evakuierte von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und sich registrieren lassen würden. Abschließende Zahlen sind noch nicht vorhanden; doch dürfte feststehen, daß die angenommene Zahl nicht erreicht wird. Wenigstens lassen die bis jetzt vorliegenden Zahlen diesen Schluß zu. Die Gesamtzahl der noch zurückzuführenden Evakuierten wurde bei dem Erlaß des Änderungsgesetzes auf rund 350 000 geschätzt, davon zwei Drittel sogenannte Binnenevakuierte und ein Drittel Evakuierte, die von Land zu Land zurückzuführen sind. In der Zwischenzeit haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Nach den Mitteilungen der Evakuiertenstellen der Länder ist es notwendig, zwei Maßnahmen durchzuführen: nämlich den Evakuierten, die durch die Erleichterungen des Ersten Änderungsgesetzes die Möglichkeit der Rückführung erhalten kaben, eine nochmalige Anmeldefrist zu eröffnen und darüber hinaus eine neue Gesamt- 3638 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 registrierung vorzunehmen, um endlich ein wirkliches zahlenmäßiges Bild über die tatsächliche Rückkehrwilligkeit der Evakuierten zu erhalten. Durch die lange Dauer der Evakuierung haben sich viele Evakuierte an ihrem Zufluchtsort „eingelebt".Von den Evakuiertenstellen wird erklärt, daß entweder ein echter Rückkehrwille nicht mehr vorhanden ist oder daß der Rückkehrwille durch verschiedene Umstände so behindert ist, daß in absehbarer Zeit an die Rückführung nicht gedacht werden kann. Die Schätzungen über die aus den angeführten Gründen nicht zurückzuführenden Evakuierten schwanken zwischen 20 und 50 %. Eine Sicherheit ist jedoch nicht gegeben. Diese kann nur durch eine neue Maßnahme, wie sie das vorliegende Zweite Änderungsgesetz vorsieht, erlangt werden. Der jetzige ungewisse Zustand bereitet der Verwaltung große Schwierigkeiten. Sie muß bei der Zuteilung der Rückführung in für Evakuierte bestimmte Wohnungen unterscheiden zwischen solchen, die rückführbar sind, und solchen, die es nicht sind. Das erfordert Zeit und unnötige Verwaltungsarbeit, Planungen werden behindert. Es besteht also die unbedingte Notwendigkeit, zu einer Bereinigung des Evakuiertenregisters zu kommen. Die Evakuierten müssen deshalb aufgerufen werden, ihren Rückkehrwillen endgültig zu erklären oder sich im Evakuiertenregister streichen zu lassen. Das letztere hat zur Folge, daß sie aus der Rückführung ausscheiden und ein wirklicher Überblick über das Gesamtproblem erzielt wird. Die Evakuierten haben durch das Bundesevakuiertengesetz gewisse Rechte erworben; eine ersatzlose Streichung im Evakuiertenregister wäre deshalb eine Rechtsbeschneidung, die nicht stattfinden darf. Die Evakuiertenstellen der Länder machen immer wieder die Erfahrung, daß viele Evakuierten, denen die Rückführung vermittelt wurde, darauf verzichten mußten, weil sie die geforderten Mietpreise nicht aufbringen konnten. Das sind die sozial Schwächsten; und das dürfte heute die überwiegende Mehrheit der Evakuierten sein. Die wirtschaftlich Stärkeren und die aus anderen Gesetzen Berechtigten haben großenteils von der Rückführungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die vorstehenden Verhältnisse haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. Es muß bedacht werden, daß viele Evakuierte sich seit 14 bis 16 Jahren an ihrem Zufluchtsort befinden. Änderungen im Familienstand sind eingetreten, die Erwerbsfähigkeit ist verlorengegangen, die Zahl der Rentner und Fürsorgeberechtigten ist gestiegen. Das Gesamtbild hat sich verändert, und es wird sich weiter verändern, je länger die Rückführung sich verzögert. Es erweist sich als notwendig, den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Wer an seinem Zufluchtsort eine Ersatzheimat gefunden hat, wer sich nicht mehr die Kraft zutraut, an seinem Ausgangsort neu anzufangen, dem muß die Möglichkeit geboten werden, an seinem Zufluchtsort zu verbleiben. Zu einer Entscheidung werden die Betreffenden aber nur dann kommen, wenn ihnen die für die Rückkehr in den Ausgangsort gewährten Vergünstigungen am Zufluchtsort gewährt werden. Das kann beispielsweise durch die Zuweisung einer besseren Wohnung am Zufluchtsort geschehen, wobei darauf verwiesen werden darf, daß Wohnungen auf dem Lande billiger zu erstellen sind als in den Ausgangsorten, woher die Mehrheit der Evakuierten kommt. In einer Reihe von Länderministerien haben diesbezügliche Überlegungen stattgefunden und zu den angeführten Schlüssen geführt. Es ist zu hoffen, daß, wenn die im Zweiten Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Bundestages finden, eine endgültige Lösung dieser an sich begrenzten Aufgabe heranreift und das vom Bundestag und der Bundesregierung erklärte Ziel, dieses Problem im Laufe von drei Jahren zu lösen, erreicht wird. Der Gesetzentwurf erfordert nicht die Bereitstellung zusätzlicher Etatmittel. Die in § 9 des Gesetzentwurfs genannten Zahlen sind bereits eingeplant. Die im Änderungsgesetz vorgeschlagene Fassung soll die Möglichkeit der Erweiterung des Verwendungszwecks herbeiführen. Die angestrebte Bereinigung des Evakuiertenregisters wird dazu die Möglichkeit bieten. Der Vorschlag, den Evakuierten, die ihren Zufluchtsort als bleibenden Aufenthalt wählen, bei Erlangung einer besseren Wohnung die Umzugskosten zu erstatten, erscheint als eine billige Forderung, da ja bei der Rückkehr der Evakuierten in ihren Ausgangsort die Kosten der persönlichen und sachlichen Rückführung zu tragen sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorschlag, den aus der SBZ zurückkehrenden Evakuierten, denen die Mitnahme ihres Hausrates verweigert wird — derartige Fälle liegen nach den Meldungen der Evakuiertenstellen bereits vor —, eine Entschädigung für den Hausrat zu gewähren. Dieses Verlangen ist um so billiger, als dabei die Transportkosten für den Hausrat entfallen und die ersparten Mittel dem Betreuungszweck zugeführt werden können. Die sonstigen im Bundesevakuiertengesetz angeführten Betreuungsmaßnahmen, die bei der Rückkehr in den Ausgangsort innerhalb eines gewissen Zeitraums gewährt werden, auch jenen Evakuierten zu gewähren, die ihren Zufluchtsort zum dauernden Aufenthalt wählen, erscheint sinnvoll und voll vertretbar. Die Bestimmung betreffend den Stichtag, die der Entwurf vorschlägt, ist im Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wohnenden Evakuierten, insbesondere jener aus der SBZ, angebracht, da sie um die Einhaltung der Stichtage nicht besorgt sein konnten. Der übrige Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen dient der technischen Durchführung. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3639 (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 24): Entsprechen Zeitungsmeldungen den Tatsachen, daß in den Kasematten einer griechischen Festung bei Saloniki die Gebeine von 700 gefallenen deutschen Soldaten in ausgedienten US-Munitionskisten aufgestapelt sind? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesen unwürdigen Zustand schnellstens zu beseitigen? Es ist dem Auswärtigen Amt seit 1956 bekannt, daß die Gebeine von 699 deutschen Kriegstoten auf dem auf Anweisung griechischer Behörden aufgelösten ehemaligen deutschen Soldatenfriedhof Piläa bei Saloniki exhumiert und provisorisch aufbewahrt wurden. Da ein Kriegsgräberabkommen, um dessen Zustandekommen sich die Bundesregierung zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. seit 1954 bemüht, nicht besteht, konnte die Bestattung dieser Toten an anderer Stelle in Griechenland bisher nicht ermöglicht werden. Eine Überführung in die Bundesrepublik hätte die griechische Regierung zu der Forderung auf Überführung sämtlicher deutscher Kriegstoter in Griechenland veranlassen können. Dadurch wäre unter Umständen ein Präzedenzfall für andere Regierungen gegeben. Deshalb konnten bisher weder die Bundesregierung noch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge etwas für die genannten Toten tun. Das am 26. Juli 1958 in Athen paraphierte deutschgriechische Kriegsgräberabkommen, mit dessen Unterzeichnung in Kürze zu rechnen ist, schafft die Voraussetzungen für die Zusammenbettung der in Griechenland, auf Kreta und den anderen griechischen Inseln weit verstreut ruhenden etwa 15 000 deutschen Gefallenen auf 2 große deutsche Soldatenfriedhöfe bei Athen und auf Kreta. Mit den Umbettungen, auch der zur Zeit in einem Depot der griechischen Armee liegenden 699 Toten, auf die neuen Anlagen beginnt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Einvernehmen mit der Bundesregierung und den zuständigen griechischen Stellen voraussichtlich schon im April dieses Jahres. Inzwischen wird der Volksbund die sofortige Umbettung der Gebeine in. Sarkophage veranlassen und für eine sichere Unterbringung bis zur Einbettung in die neue Ehrenstätte bei Athen sorgen. van Scherpenberg Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 25) : Wäre die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über den näheren Inhalt des Asylrechts (Artikel 16 GG) zuzuleiten? Das Grundrecht des Asyls nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG soll den Ausländer vor einer Verfolgung aus politischen Gründen durch die Behörden eines anderen Staates schützen. Dieser Schutz besteht darin, daß die Bundesrepublik von ihrer Befugnis, fremden Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt in ihrem Staatsgebiet zu versagen oder sie an den Staat, von dem die Verfolgung ausgeht, auszuliefern, keinen Gebrauch macht. Das Grundrecht des Asyls bindet nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar die Verwaltungsbehörden und die Gerichte; es muß daher von den Behörden und Gerichten, die über den Erlaß eines Aufenthaltsverbotes oder die Zulässigkeit und die Bewilligung der Auslieferung entscheiden, beachtet werden. Wegen der Verfassungskraft des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und des Fehlens einer entsprechenden Ermächtigung im GG ist der Bundesgesetzgeber nicht befugt, den Inhalt des Asylrechts näher zu bestimmen. Die Auslegung muß vielmehr letztlich der Rechtsprechung überlassen werden. Bemerkenswerte Schwierigkeiten sind hierbei meines Wissens bisher nicht aufgetreten. Da im übrigen die Rechtsgebiete der Ausweisung und der Auslieferung sowie das Verfahren hierfür in der auch heute noch anwendbaren Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I, 1053) und im deutschen Auslieferungsgesetz vom 23. Dezember 1929 (RGBl. I, 239; 1930 I, 28) in der Fassung vom 12. September 1933 (RGBl. I, 618) gesetzlich geregelt sind, besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Bedürfnis, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über das Asylrecht vorzulegen. Dr. Schröder Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 29) : Was hat die Bundesregierung bei ihrer Bemühung um Freilassung des gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in der Fremdenlegion festgehaltenen Ralf Drewes aus Braunschweig, Schunterstr. 57, in Paris erreicht? Welche Schritte hat die Bundesregierung nach dem Beschluß des Bundestages vom November 1958 bisher unternommen, um eine vertragliche Regelung mit der Französischen Republik zu treffen, daß deutsche Staatsangehörige, die noch nicht durch Vollendung des 21. Lebensjahres die Volljährigkeit erreicht haben, nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten bei der Fremdenlegion festgehalten werden dürfen? Die im Falle Drewes im Auftrage des Auswärtigen Amts von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris bei dem französischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten erhobenen Vorstellungen haben noch nicht zu einer Entlassung des Legionärs geführt. Die Erörterungen auf diplomatischem Wege sind noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft wurde gebeten, sich dieses Falles besonders anzunehmen. Im Hinblick auf den Beschluß des Bundestages vom 30. Januar 1959 ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris inzwischen an das französische Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten mit dem Vorschlage herangetreten, Verhandlungen aufzunehmen über die Freistellung solcher deutscher Staatsangehöriger vom weiteren Dienst in der Fremdenlegion, die als nach deutschem Recht Minderjährige ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter sich zum Dienst in der Legion verpflichtet haben. Die Antwort von französischer Seite steht noch aus. 3640 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn. Mittwoch, den 8. April 1959 Ob mit einem positiven Abschluß dieser Verhandlungen gerechnet werden kann, ist im Augenblick noch nicht zu übersehen. van Scherpenberg Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 30) : Ist eine Änderung der geltenden Richtlinien (vom 17. Oktober 1951) zur Gewährung von Bundesbelhilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge beabsichtigt? Die Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge werden auf Grund der Richtlinien vom 17. Oktober 1951 gewährt, wenn in besonderen Fällen die satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen der betrieblichen Altersfürsorge nur zum Teil oder gar nicht gezahlt werden können. Mit dieser Regelung sollten gewisse Härten gemildert werden, die durch die Einschränkung bzw. den Wegfall dieser betrieblichen Leistungen eingetreten sind. Viele der zunächst beteiligten Betriebe können inzwischen ihre Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen. Auch haben sich die Einkommensverhältnisse der in Betracht kommenden Personen durch die Rentenreform wesentlich gebessert. Ich lasse gegenwärtig prüfen, ob trotz der allgemeinen Anhebung der Einkommen im Einzelfall noch Notstände vorliegen, die einer Abhilfe bedürfen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Sollte es sich erweisen, daß nicht vertretbare Härten vorhanden sind, so werde ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen im Rahmen der Richtlinien das Erforderliche veranlassen. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. März 1959, Drucksache 930, Frage 36) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, mit denen die aus der SBZ geflüchteten Wissenschaftler bei ihrer Eingliederung in der Bundesrepublik zu kämpfen haben, und wenn ja, welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung zu deren Behebung getroffen worden? 1958 sind 410 Wissenschaftler aus Mitteldeutschland durch die Notaufnahme gegangen. Von diesen gehörten 168 den Lehrkörpern der Hochschulen an — darunter 51 Professoren. 242 waren wissenschaftliche Assistenten und Mitarbeiter der Hochschulen, Akademien und Forschungsinstitute. Von diesen 410 Wissenschaftlern kamen allein 305 von den 6 Universitäten, der Technischen Hochschule Dresden und der Bergakademie Freiberg. Es handelt sich hierbei um Mindestzahlen. Da eine Melde- pflicht für Flüchtlinge nicht besteht, wenden diese sich nicht selten erst nach Monaten an die Notaufnahmestellen. Diese Flüchtlinge erhalten bei Bedarf zunächst vom Hochschulverband eine Überbrückungshilfe. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft leistet den hierzu geeigneten Kräften durch Vergabe von Forschungsbeihilfen ebenfalls eine sehr dankenswerte Hilfe. Die größte Schwierigkeit bei der Eingliederung besteht aber in dem Mangel an Planstellen an unseren Hochschulen. Der Bund verfügt über keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf die Universitäten. Aber auch die Länder sind durch die Autonomie und das Berufungsrecht der Fakultäten in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, Die Lösung des Problems der Eingliederung der Wissenschaftler in unser Hochschulleben kann demnach nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Hochschulen erfolgen. Um diese Schwierigkeiten herabzumindern, hat das Bundeskabinett auf meinen Antrag beschlossen, den Ansatz des früheren Titels 626 — jetzt 614 c — des Herrn Bundesministers des Innern von 3 auf 5 Mio anzuheben. Der Mehrbetrag soll den Ländern die Möglichkeit geben, auf Antrag der Hochschulen zusätzliche Dozenten- und Assistentenstellen zu schaffen. Diese sollen mit qualifizierten Flüchtlingen aus der SBZ besetzt werden. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen steigern die Möglichkeit, die Eingliederung durchzuführen. Ich hoffe zuversichtlich, daß es Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gelingen wird, in absehbarer Zeit auch die letzten Schwierigkeiten bei der Lösung dieses Problems zu überwinden. Dr. Oberländer Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 37): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls welche Aktionen von sowjetzonalen Stellen unternommen werden. um die Eingliederung geflüchteter Wisenschaftler in das Hochschulleben der Bundesrepublik zu stören? Die SED versucht auf unsere Hochschulen einen Einfluß auszuüben, indem sie sich bemüht, die geflüchteten Wissenschaftler durch Verbreitung von Gerüchten systematisch zu diffamieren. Mir sind Fälle bekannt, in denen versucht wurde, geflüchteten Hochschullehrern Unredlichkeiten verschiedener Art anzulasten. Einem bekannten Professor wurde z. B. nachgesagt, daß er 27 Bücher unterschlagen habe, einem anderen werden Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Reisekosten vorgeworfen. In wieder einem anderen Falle suchte man einen namhaften Wissenschaftler durch eine entstellte Darstellung seines Privatlebens zu diskreditieren. Wie diese Aktionen im einzelnen durchgeführt werden, ist ebenfalls bekannt. Die SED hat versucht, einige der im vergangenen Jahr geflüchteten Wissenschaftler zum Schreiben solcher, wie eben beschriebener Briefe an Kollegen westdeutscher Hochschulen zu zwingen, in der Absicht die Eingliederung geflüchteter Wissenschaftler unmöglich zu machen. Die Parteileitungen der SED an den Hochschulen suchen sich hierbei besonders bekannter Hochschullehrer zu bedienen, an deren Wort die Kollegen in der Bundesrepublik bisher keinen Anlaß zu zweifeln hatten. Die SED hat schließlich die Hochschulen der SBZ angewiesen, geflüchteten Wissenschaftlern die akademischen Grade und Würden abzuerkennen, um deren Eingliederung in das berufliche Leben in der Bundesrepublik zu verhindern. Dr. Oberländer Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 39) : Wie hoch sind nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Versorgungsbezüge eines verheirateten kriegsblinden Ohnhänders a) mit drei Kindern unter 14 Jahren, b) mit zwei Kindern unter 14 Jahren? Wie hoch würden die Versorgungsbezüge zu a) und b) sein falls der Referentenentwurf zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung mit seinen Vorschlägen Gesetz wird? Nach geltendem Recht erhält ein verheirateter kriegsblinder Ohnhänder an Versorgungsbezügen im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 140,- DM 140,- DM Ausgleichsrente 235,- DM 235,- DM Kindergeld 30,- DM Sozialzuschlag 20,- DM 20,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Übertrag 700,- DM 670,- DM im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Übertrag 700,- DM 670,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 745,- DM 715,- DM Nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung würde dieser Beschädigte erhalten: im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren): (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 150,- DM 150,- DM Ausgleichsrente 250,- DM 250,- DM Ehegattenzuschlag 25,- DM 25,- DM Kinderzuschläge 120,- DM 80,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 865,- DM 825,- DM Der Gesetzentwurf läßt zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs zu. Dieser Ausgleich beträgt in der niedrigsten Stufe 50,- DM, in der höchsten Stufe 400,- DM. Nach geltendem Recht ist die Berücksichtigung eines beruflichen Schadens bei einem Erwerbsunfähigen nicht möglich, weil dieser Schaden nach § 30 Abs. 1 Satz 2 BVG durch die Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit auszugleichen ist. Diese Erhöhung kann jedoch nicht mehr vorgenommen werden, wenn der Beschädigte bereits aus einem anderen Grunde erwerbsunfähig ist, da das Bundesversorgungsgesetz als höchsten Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit die Erwerbsunfähigkeit ansieht. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Anteile an gesellschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund
    hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag)


    (Drucksachen 804, 895).

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Heiland. Ich nehme an, daß auf den Bericht verzichtet wird. Das ist der Fall. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 — (Drucksache 883).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen die Überweisung des Antrages an den Haushaltsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 Drucksache 868).
    Das Wort hat der Abgeordnete Wienand.


Rede von Karl Wienand
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorgeschrittenen Zeit Rechnung tragend, werde ich mich bemühen, die Begründung zu unserem Antrag in einer sehr kurzen und gedrängten Form zu geben.
Die Fraktion der SPD hat am 18. Februar 1959 einen die Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 betreffenden Antrag gestellt. Wir möchten, daß der Bundestag beschließt, die Bundesregierung zu ersuchen, von der Erfassung und Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 Abstand zu nehmen. Es ist nicht meine Absicht, zur Begründung weit auszuholen und vom Grundsätzlichen her hier eine Wehrdebatte zu entfesseln. Die Haltung meiner Partei zu der Wehrpflicht, auf die sich die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben beruft, ist bekannt. Unsere Haltung hat sich in dieser Frage nicht geändert. Die Entwicklung hat uns recht gegeben, so möchte ich sagen, leider recht gegeben, so sollte man besser sagen, wenn man heute schon zu resümieren sich bereit finden kann.

(Zuruf von der Mitte: Behauptung!)

Im Januar dieses Jahres wurde das Vorhaben der Bundesregierung bekannt, also in einer Zeit, in der die erstarrten Fronten des Kalten Krieges etwas aufzutauen begannen. Es wurden wenigstens wieder Gespräche geführt. Neue Überlegungen gerade im Hinblick auf die deutsche Frage tauchten auf und wurden ernsthaft zur Diskussion gestellt. War nun die Ankündigung der Bundesregierung, den Jahrgang 1922 zu erfassen und zu mustern, nur vom militärischen Denken, von der militärischen Notwendigkeit her gesehen zu verstehen, und hatte sie nur diesen Inhalt? Die Bundesregierung versuchte, es so darzustellen. Der Bundesverteidigungsminister versuchte, über den Bildschirm des deutschen Fernsehens mit dem ihm eigenen Charme

(Heiterkeit bei der SPD)

den Bürgern dies klarzumachen. Es war trotz einiger brillanter Formulierungen keine von warmem menschlichem Ton getragene Überzeugungskraft, keine logische Konsequenz in seinen Darlegungen. Das vielfältige ablehnende Echo in der deutschen Öffentlichkeit ist für diese Feststellung Beweis. Selbst in CDU-Parteikreisen war man unangenehm überrascht. Ich möchte an Stelle von vielen nur ein einziges Beispiel — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — anführen. Die „Frankfurter Rundschau" brachte am 7. Februar 1959 einen Bericht mit der Überschrift: „CDU-Ausschuß kritisiert Einberufung des 22er-Jahrgangs":
Der Wehrausschuß der nordwürttembergischen CDU hat die „plötzliche und kommentarlose Bekanntgabe" der Einberufung des Jahrgangs 1922 beanstandet. In einer Entschließung, die am Freitag im Pressedienst der südwestdeutschen CDU veröffentlicht wurde, stellt der Wehrausschuß fest, diese Maßnahme habe Verständnislosigkeit hervorgerufen, da nicht einmal die Wehrpflichtigen der jüngeren Jahrgänge restlos eingezogen werden könnten. In diesem Zusammenhang bringt der Ausschuß zum Ausdruck, es zeige auch wenig psychologisches Verständnis, wenn konstruktive Kritik an offenkundigen Anfangsschwierigkeiten im Dienstbereich der Bundeswehr bagatellisiert würde.
Ich will hier nicht auf diese Schwierigkeiten im einzelnen eingehen und auch nicht die Frage vertiefen, inwieweit die Wehrpflicht in bezug auf die jetzt anstehenden Jahrgänge ausgeschöpft worden ist. Wir werden darauf bei den Haushaltsberatungen wohl noch zurückkommen können. Es scheint aber so, als habe die fast einmütige Kritik die Bundesregierung und den Herrn Verteidigungsminister wenigstens nachträglich zum Nachdenken gebracht. Im Februar wurde verlautbart, man wolle ja nur erfassen und mustern, um einen Überblick zu gewinnen; die 2000 bis 3000 Mann könnten sowieso aus den Freiwilligen herausgeholt werden. Warum dann also, so frage ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser ganze Aufwand? Oder hatte man mittlerweile politisch erreicht, was erreicht werden sollte? Hatte der, ich sage jetzt, mit kaltem Charme erzeugte Rauhreif seine Wirkung getan? Oder war das Ganze nur in Szene Besetz worden, um Presseleitern der Bundesregierung das Ohr der Betroffenen für das nunmehr einsetzende Werben im Stile des Reklamechefs einer Kurverwaltung zu öffnen?

(Zurufe von der Mitte.)

Das wäre ein schlechtes Mittel am falschen Platze
gewesen. Man sollte das Gerede von der „angeneh-



Wienand
men Unterbrechung des eintönigen Berufslebens", „dem Aufenthalt an der frischen Luft", „den Erholungsmöglichkeiten" nicht ernst nehmen, und ich will die Kritik daran auch nicht weiter vertiefen. Dadurch wird meiner Meinung nach ,all das, wofür man Soldaten zu benötigen glaubt, entwertet. Ich möchte die Frage aufwerfen, ob es sehr sinnvoll ist, solche Begründungen von Presseleitern der Regierung in der Öffentlichkeit ,abgeben zu lassen.
Vom Militärischen her gesehen hat die ganze Aktion keinen oder zumindest recht wenig Sinn. Wo ist z. B. die gesetzliche Grundlage für die beabsichtigte Verwendung der jetzt 37jährigen im Rahmen der Territorialverteidigung, von der auch die Rede war? Was soll das Gerede von Mobilisierungsplänen, wenn wie gerade wieder in der jüngsten Zeit von NATO-Seite Erklärungen abgegeben werden, die diese Möglichkeiten, wenn man sie richtig betrachtet, für den Ernstfall ausschließen? Militärisch gesehen steht man, um es mit den Worten der vorhin zitierten CDU-Stimme nochmals zu sagen, der Maßnahme, die die Bundesregierung im Januar bekanntgab, recht verständnislos gegenüber.

(Abg. Memmel: Ja, Sie; wir nicht!)

— Nicht nur ich! Ich habe, verehrter Herr Kollege, weil ich erwartete, daß man nur uns das unterstellt, mit Absicht eine dieser CDU-Stimmen zitiert; es war nur ein Beispiel für viele.

(Zurufe von der Mitte.)

Glaubt die Bundesregierung, glaubt der Herr Verteidigungsminister, daß es von psychologischem Verständnis zeugt, wenn man die offenkundigen und allen bekannten Anfangsschwierigkeiten der jungen Bundeswehr nun auch noch mit diesen Maßnahmen belastet? Ich stelle die Frage und beantworte sie für meine Person mit einem entschiedenen Nein, weil wir als Partei — und ich möchte das hier besonders herausstellen — keine Gegner der Bundeswehr sind, keine Gegner des im Rahmen unserer Gesetze Dienst tuenden Soldaten.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

— Verehrter Herr Kollege, ich kenne Ihren Namen nicht. Aber Ihr Lachen bezeugt, daß Sie zumindest die Entwicklung in den letzten Jahren, was das Verhältnis der Sozialdemokratischen Partei zur Bundeswehr angeht, nicht mitbekommen haben oder mitbekommen wollten.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Wir lesen, was die Falken schreiben! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Es ist nicht gut, so vorzugehen. Es liegt doch ein Widersinn darin, einen vom Krieg so sehr in Mitleidenschaft gezogenen Jahrgang ausgerechnet jetzt heranzuziehen, in einem Zeitpunkt, in dem wieder einmal, wie schon oft in diesem Parlament, ernsthaft um eine menschenwürdige Versorgung der Kriegsopfer gerungen wird.
Wenn diese Seite schon vom Verteidigungsminister zuwenig — ich möchte nicht sagen: gar nicht
— gesehen wird, dann hätte sie doch der ehemalige Verteidigungsminister, der jetzige Sozialminister im
Kabinett, gerade weil bei ihm die Kriegsopferversorgung ressortiert, sehen müssen und wenigstens diese Überlegungen mit ins Feld führen müssen. .Jedoch läßt gerade das, was aus dem Hause des Sozialministers kommt, auch hier leider das Gegenteil vermuten.
Was ist von dem 22er Jahrgang übriggeblieben? Der gewiß stattliche Jahrgang 1922 ist auf 320 000 Mann zusammengeschrumpft. Wie viele davon kriegsversehrt oder, durch den Krieg bedingt, krank sind, läßt sich heute noch nicht genau sagen. Auch das wird ein hoher Prozentsatz sein. Es bleibt also nicht viel übrig, wenn man die Männer erfassen will. Warum will man es also? Sollte man meine eingangs geäußerte Vermutung entrüstet zurückweisen — und einige Kollegen der CDU haben es ja getan —, dann sehe ich keinen Grund, an dem Entschluß festzuhalten.
Meine Damen und Herren von der CDU — gerade von der CDU —, Sie haben im Zusammenhang mit der Wiederbewaffnung dann und wann schlechte Pläne der Regierung wenigstens hier und da einmal revidiert oder zu revidieren versucht. Stimmen Sie heute für unseren Antrag! Demonstrieren Sie heute, daß Sie endlich bereit sind, von einem Irrtum abzugehen! Sie werden es in Zukunft im Interesse unseres Volkes noch oft tun müssen. Je früher Sie beginnen, um so früher wird man bereit sein, Sie — um ein altes Zitat abzuwandeln — als Weise zu preisen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.