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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Anton Diel (Horressen) Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3583 A Abg. Killat tritt für den verstorbenen Abg. Heinrich in den Bundestag ein . . . . 3583 B Abg. Scheuren tritt für den ausgeschiedenen Abg. Gleisner in den Bundestag ein 3583 B Glückwunsch zum 79. Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Pferdmenges . . . . . . 3583 C Erweiterung der Tagesordnung 3583 C Fragestunde (Drucksache 961) Frage 1, Abg. Dr. Menzel: Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und gegen Botschafter Blankenhorn Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3584 B, C, D Dr. Menzel (SPD) 3584 B, C Frage 3, Abg. Kalbitzer: Attentat auf den Algerier Ait Ahcene und Sprengstoffanschläge auf die Waffenhändler Schlüter und Puchert und auf den Dampfer „Atlas" Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3584 D Frage 4, Abg. Windelen: Vorratshaltung der Bundesregierung an leicht verderblichen Lebensmitteln Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3585 B Frage 5, Abg. Schröter (Berlin) : Kulturelle Betreuung der in den wallonischen Provinzen Belgiens lebenden deutschen Bergarbeiterfamilien Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3585 D, 3586 A Schröter (Berlin) (SPD) . 3585 D, 3586 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Lärmbekämpfung bei Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3586 B, 3587 B Ritzel (SPD) 3587 A Frage 7, Abg. Dr. Schmitt (Gellersen): Verarbeitung von Zuckerrüben Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3587 C Frage 8, Abg. Josten: Wiederaufbau des Bahnhofs Plaidt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3587 D Frage 9, Abg. Kreitmeyer: Mietverschuldung bei Berufssoldaten der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 3588 A, D Kreitmeyer (FDP) 3588 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 Frage 10, Abg. Kreitmeyer: Unterbringung der Bundeswehrsoldaten Strauß, Bundesminister . . . . 3589 A, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3589 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Vorfinanzierung der Ansprüche von über 30jährigen Personen auf ihr beschlagnahmtes Eigentum in den USA Dr. Hettlage, Staatssekretär . 3589 D,3590 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3590 A Frage 12, Abg. Bayer (Mosbach) : Verteilung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau Lücke, Bundesminister . . . . . 3590 B,D, Baier (Mosbach) . . . . . 3590 D, 3591 A Frage 13, Abg. Frau Wolff (Berlin) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Frage der Rassentrennung Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3591 A, D Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . . 3591 C Frage 14, Abg. Gewandt: Verwendung von Lehrbüchern aus der SBZ in japanischen Schulen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3592 A Frage 15: Abg. Gewandt: Veräußerung von Preußag-Aktien aus Staatsbesitz Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3592 B Frage 16, Abg. Dr. Rutschke: Fortführung der Bundesstraße 9 in Höhe von Karlsruhe bis Lauterburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3592 D Frage 17, Abg. Dr. Rutschke: Wiedererrichtung der Bahnlinie Karlsruhe—Landau als zweigleisigen Schienenweg und Erweiterung oder Umbau der Rheinbrücke bei Maximiliansau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3593 A Frage 18, Abg. Junghans: Verkauf von bundeseigenen vermieteten Grundstücken im Zonenrandgebiet an neu errichtete Betriebe Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3593 C Frage 19, Abg. Dr. Besold: Finanzbeihilfe des Bundes für Wohnungsbau in München Lücke, Bundesminister . . 3593 U, 3594 B, C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 3594 B,C Frage 20, Abg. Pohle: Öffentliche Münzfernsprecher Stücklen, Bundesminister . . . . . 3594 C Frage 21, Abg. Pohle: Flugplatz Kaltenkirchen-Moorkaten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3594 D Frage 22, Abg. Pohle: Verbesserung der Bahnsteigunterkünfte auf dem Hauptbahnhof Neumünster Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3595 A Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 634) — Erste Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3595 C Schmücker (CDU/CSU) 3597 A Regling (SPD) 3598 B Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs-und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747) — Erste Beratung — Wieninger (CDU/CSU) 3600 B Regling (SPD) . . . . . . . . 3602 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3603 C Illerhaus (CDU/CSU) . . . 3605 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) 3606 B Antrag betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (SPD) (Drucksache 712) 3600 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) . . . . 3606 D, 3621 C Keller (FDP) . . . 3613 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 3615 C Dr. Schild (DP) 3618 A Schmücker (CDU/CSU) 3620 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (SPD) (Drucksache 889) — Erste Beratung — 3623 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes (FDP) (Drucksache 893) 3623 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes (FDP) (Drucksache 894) . 3623 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen (Abg. Kühltau, Dr. Toussaint, Dr. Willeke, Jacobi, Dr. Bleiß, Dr. Schranz u. Gen.) (Drucksache 913) — Erste Beratung — . . 3623 C Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) — Erste Beratung — Probst (Freiburg) (DP) 3623 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 3624 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3625 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG) (Drucksache 964) — Erste Beratung - 3626 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung (Getreidepreisgesetz 1959/1960) (Drucksache 960) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (SPD); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 674, 886) . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Art. 131 GG (DP); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 432, 906) 3626 C Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 907, Umdruck 197) . . . . 3626 D Antrag betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (SPD); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 459, 927) . 3626 D Frau Keilhack (SPD) 3626 D Frau Dr. Wülker, Staatssekretärin 3627 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an gesellschaftlichen Unternehmungen, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 804, 895) . . . . 3628 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 — (Drucksache 883) . . . . . . . 3629 A Antrag betr. Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 (SPD) (Drucksache 868) Wienand (SPD) . . . . . . . . 3629 B Strauß, Bundesminister . . 3630 D, 3634 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3634 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 3634 D Entwurfeiner Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Flaschenweine, Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 966, 955) 3635 D Nächste Sitzung 3635 D Anlagen 3637 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3583 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9. 4. Altmaier 20. 4. Dr. Baade 10. 4. Bauer (Wasserburg) 9. 4. Bausch 9. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 18. 4. Birkelbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Frau Dr. Bleyler 11. 4. Brand 10. 4. Dr. Brecht 11. 4. Dr. Dehler 8. 4. Demmelmeier 9. 4. Döring (Düsseldorf) 9. 4. Frau Eilers (Bielefeld) 8. 4. Dr. Elbrächter 9. 4. Dr. Friedensburg 12. 4. Geiger (München) 9. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Glüsing (Dithmarschen) 9. 4. Dr. Görgen 7. 5. Graaff 10. 4. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 9. 4. Höfler 9. 4. Dr. Huys 10. 4. Jacobs 15. 4. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jahn (Stuttgart) 10. 4. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 10. 4. Frau Kalinke 9. 4. Frau Kipp-Kaule 9. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraus 10. 4. Kühn (Köln) 9. 4. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 31. 5. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 8. 4. Matthes 1. 5. Odenthal 1. 5. Ollenhauer 9. 4. Dr. Preusker 11. 4. Dr. Ratzel 8. 4. Frau Dr. Rehling 9. 4. Rehs 10. 4. Frau Rösch 10. 5. Scharnowski 10. 4. Scheel 8. 4. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 4. Schneider (Hamburg) 8. 4. Dr. Schneider (Lollar) 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Stahl 4. 5. Dr. Stammberger 8. 4. Dr. Steinmetz 9, 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 9. 4. Wagner 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 17. 4. Berendsen 31. '7. Bergmann 17. 4. Dr. Birrenbach 19. 4. Dewald 30. 4. Enk 19. 4. Frehsee 30. 4. Höcker 18. 4. Dr. Jordan 15. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Leber 30. 4. Dr. Lindenberg 18. 4. Mensing 18. 4. Merten 9. 5. Pelster 29. 4. Rasch 27. 4. Schneider (Bremerhaven) 18. 4. Dr, Starke 18. 4. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dewald zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 889). Der 2. Bundestag hat kurz vor der Beendigung der Legislaturperiode ein „Erstes Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz" verabschiedet. Das neue Gesetz brachte vor allem eine Erweiterung des Personenkreises der rückkehrberechtigten Evakuierten, da es auch Evakuierten aus Gebieten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes in der Evakuierung leben, die rechtlichen Möglichkeiten der Rückkehr zugestand. Man rechnete damit, daß etwa 70 000 Evakuierte von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und sich registrieren lassen würden. Abschließende Zahlen sind noch nicht vorhanden; doch dürfte feststehen, daß die angenommene Zahl nicht erreicht wird. Wenigstens lassen die bis jetzt vorliegenden Zahlen diesen Schluß zu. Die Gesamtzahl der noch zurückzuführenden Evakuierten wurde bei dem Erlaß des Änderungsgesetzes auf rund 350 000 geschätzt, davon zwei Drittel sogenannte Binnenevakuierte und ein Drittel Evakuierte, die von Land zu Land zurückzuführen sind. In der Zwischenzeit haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Nach den Mitteilungen der Evakuiertenstellen der Länder ist es notwendig, zwei Maßnahmen durchzuführen: nämlich den Evakuierten, die durch die Erleichterungen des Ersten Änderungsgesetzes die Möglichkeit der Rückführung erhalten kaben, eine nochmalige Anmeldefrist zu eröffnen und darüber hinaus eine neue Gesamt- 3638 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 registrierung vorzunehmen, um endlich ein wirkliches zahlenmäßiges Bild über die tatsächliche Rückkehrwilligkeit der Evakuierten zu erhalten. Durch die lange Dauer der Evakuierung haben sich viele Evakuierte an ihrem Zufluchtsort „eingelebt".Von den Evakuiertenstellen wird erklärt, daß entweder ein echter Rückkehrwille nicht mehr vorhanden ist oder daß der Rückkehrwille durch verschiedene Umstände so behindert ist, daß in absehbarer Zeit an die Rückführung nicht gedacht werden kann. Die Schätzungen über die aus den angeführten Gründen nicht zurückzuführenden Evakuierten schwanken zwischen 20 und 50 %. Eine Sicherheit ist jedoch nicht gegeben. Diese kann nur durch eine neue Maßnahme, wie sie das vorliegende Zweite Änderungsgesetz vorsieht, erlangt werden. Der jetzige ungewisse Zustand bereitet der Verwaltung große Schwierigkeiten. Sie muß bei der Zuteilung der Rückführung in für Evakuierte bestimmte Wohnungen unterscheiden zwischen solchen, die rückführbar sind, und solchen, die es nicht sind. Das erfordert Zeit und unnötige Verwaltungsarbeit, Planungen werden behindert. Es besteht also die unbedingte Notwendigkeit, zu einer Bereinigung des Evakuiertenregisters zu kommen. Die Evakuierten müssen deshalb aufgerufen werden, ihren Rückkehrwillen endgültig zu erklären oder sich im Evakuiertenregister streichen zu lassen. Das letztere hat zur Folge, daß sie aus der Rückführung ausscheiden und ein wirklicher Überblick über das Gesamtproblem erzielt wird. Die Evakuierten haben durch das Bundesevakuiertengesetz gewisse Rechte erworben; eine ersatzlose Streichung im Evakuiertenregister wäre deshalb eine Rechtsbeschneidung, die nicht stattfinden darf. Die Evakuiertenstellen der Länder machen immer wieder die Erfahrung, daß viele Evakuierten, denen die Rückführung vermittelt wurde, darauf verzichten mußten, weil sie die geforderten Mietpreise nicht aufbringen konnten. Das sind die sozial Schwächsten; und das dürfte heute die überwiegende Mehrheit der Evakuierten sein. Die wirtschaftlich Stärkeren und die aus anderen Gesetzen Berechtigten haben großenteils von der Rückführungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die vorstehenden Verhältnisse haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. Es muß bedacht werden, daß viele Evakuierte sich seit 14 bis 16 Jahren an ihrem Zufluchtsort befinden. Änderungen im Familienstand sind eingetreten, die Erwerbsfähigkeit ist verlorengegangen, die Zahl der Rentner und Fürsorgeberechtigten ist gestiegen. Das Gesamtbild hat sich verändert, und es wird sich weiter verändern, je länger die Rückführung sich verzögert. Es erweist sich als notwendig, den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Wer an seinem Zufluchtsort eine Ersatzheimat gefunden hat, wer sich nicht mehr die Kraft zutraut, an seinem Ausgangsort neu anzufangen, dem muß die Möglichkeit geboten werden, an seinem Zufluchtsort zu verbleiben. Zu einer Entscheidung werden die Betreffenden aber nur dann kommen, wenn ihnen die für die Rückkehr in den Ausgangsort gewährten Vergünstigungen am Zufluchtsort gewährt werden. Das kann beispielsweise durch die Zuweisung einer besseren Wohnung am Zufluchtsort geschehen, wobei darauf verwiesen werden darf, daß Wohnungen auf dem Lande billiger zu erstellen sind als in den Ausgangsorten, woher die Mehrheit der Evakuierten kommt. In einer Reihe von Länderministerien haben diesbezügliche Überlegungen stattgefunden und zu den angeführten Schlüssen geführt. Es ist zu hoffen, daß, wenn die im Zweiten Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Bundestages finden, eine endgültige Lösung dieser an sich begrenzten Aufgabe heranreift und das vom Bundestag und der Bundesregierung erklärte Ziel, dieses Problem im Laufe von drei Jahren zu lösen, erreicht wird. Der Gesetzentwurf erfordert nicht die Bereitstellung zusätzlicher Etatmittel. Die in § 9 des Gesetzentwurfs genannten Zahlen sind bereits eingeplant. Die im Änderungsgesetz vorgeschlagene Fassung soll die Möglichkeit der Erweiterung des Verwendungszwecks herbeiführen. Die angestrebte Bereinigung des Evakuiertenregisters wird dazu die Möglichkeit bieten. Der Vorschlag, den Evakuierten, die ihren Zufluchtsort als bleibenden Aufenthalt wählen, bei Erlangung einer besseren Wohnung die Umzugskosten zu erstatten, erscheint als eine billige Forderung, da ja bei der Rückkehr der Evakuierten in ihren Ausgangsort die Kosten der persönlichen und sachlichen Rückführung zu tragen sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorschlag, den aus der SBZ zurückkehrenden Evakuierten, denen die Mitnahme ihres Hausrates verweigert wird — derartige Fälle liegen nach den Meldungen der Evakuiertenstellen bereits vor —, eine Entschädigung für den Hausrat zu gewähren. Dieses Verlangen ist um so billiger, als dabei die Transportkosten für den Hausrat entfallen und die ersparten Mittel dem Betreuungszweck zugeführt werden können. Die sonstigen im Bundesevakuiertengesetz angeführten Betreuungsmaßnahmen, die bei der Rückkehr in den Ausgangsort innerhalb eines gewissen Zeitraums gewährt werden, auch jenen Evakuierten zu gewähren, die ihren Zufluchtsort zum dauernden Aufenthalt wählen, erscheint sinnvoll und voll vertretbar. Die Bestimmung betreffend den Stichtag, die der Entwurf vorschlägt, ist im Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wohnenden Evakuierten, insbesondere jener aus der SBZ, angebracht, da sie um die Einhaltung der Stichtage nicht besorgt sein konnten. Der übrige Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen dient der technischen Durchführung. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3639 (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 24): Entsprechen Zeitungsmeldungen den Tatsachen, daß in den Kasematten einer griechischen Festung bei Saloniki die Gebeine von 700 gefallenen deutschen Soldaten in ausgedienten US-Munitionskisten aufgestapelt sind? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesen unwürdigen Zustand schnellstens zu beseitigen? Es ist dem Auswärtigen Amt seit 1956 bekannt, daß die Gebeine von 699 deutschen Kriegstoten auf dem auf Anweisung griechischer Behörden aufgelösten ehemaligen deutschen Soldatenfriedhof Piläa bei Saloniki exhumiert und provisorisch aufbewahrt wurden. Da ein Kriegsgräberabkommen, um dessen Zustandekommen sich die Bundesregierung zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. seit 1954 bemüht, nicht besteht, konnte die Bestattung dieser Toten an anderer Stelle in Griechenland bisher nicht ermöglicht werden. Eine Überführung in die Bundesrepublik hätte die griechische Regierung zu der Forderung auf Überführung sämtlicher deutscher Kriegstoter in Griechenland veranlassen können. Dadurch wäre unter Umständen ein Präzedenzfall für andere Regierungen gegeben. Deshalb konnten bisher weder die Bundesregierung noch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge etwas für die genannten Toten tun. Das am 26. Juli 1958 in Athen paraphierte deutschgriechische Kriegsgräberabkommen, mit dessen Unterzeichnung in Kürze zu rechnen ist, schafft die Voraussetzungen für die Zusammenbettung der in Griechenland, auf Kreta und den anderen griechischen Inseln weit verstreut ruhenden etwa 15 000 deutschen Gefallenen auf 2 große deutsche Soldatenfriedhöfe bei Athen und auf Kreta. Mit den Umbettungen, auch der zur Zeit in einem Depot der griechischen Armee liegenden 699 Toten, auf die neuen Anlagen beginnt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Einvernehmen mit der Bundesregierung und den zuständigen griechischen Stellen voraussichtlich schon im April dieses Jahres. Inzwischen wird der Volksbund die sofortige Umbettung der Gebeine in. Sarkophage veranlassen und für eine sichere Unterbringung bis zur Einbettung in die neue Ehrenstätte bei Athen sorgen. van Scherpenberg Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 25) : Wäre die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über den näheren Inhalt des Asylrechts (Artikel 16 GG) zuzuleiten? Das Grundrecht des Asyls nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG soll den Ausländer vor einer Verfolgung aus politischen Gründen durch die Behörden eines anderen Staates schützen. Dieser Schutz besteht darin, daß die Bundesrepublik von ihrer Befugnis, fremden Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt in ihrem Staatsgebiet zu versagen oder sie an den Staat, von dem die Verfolgung ausgeht, auszuliefern, keinen Gebrauch macht. Das Grundrecht des Asyls bindet nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar die Verwaltungsbehörden und die Gerichte; es muß daher von den Behörden und Gerichten, die über den Erlaß eines Aufenthaltsverbotes oder die Zulässigkeit und die Bewilligung der Auslieferung entscheiden, beachtet werden. Wegen der Verfassungskraft des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und des Fehlens einer entsprechenden Ermächtigung im GG ist der Bundesgesetzgeber nicht befugt, den Inhalt des Asylrechts näher zu bestimmen. Die Auslegung muß vielmehr letztlich der Rechtsprechung überlassen werden. Bemerkenswerte Schwierigkeiten sind hierbei meines Wissens bisher nicht aufgetreten. Da im übrigen die Rechtsgebiete der Ausweisung und der Auslieferung sowie das Verfahren hierfür in der auch heute noch anwendbaren Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I, 1053) und im deutschen Auslieferungsgesetz vom 23. Dezember 1929 (RGBl. I, 239; 1930 I, 28) in der Fassung vom 12. September 1933 (RGBl. I, 618) gesetzlich geregelt sind, besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Bedürfnis, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über das Asylrecht vorzulegen. Dr. Schröder Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 29) : Was hat die Bundesregierung bei ihrer Bemühung um Freilassung des gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in der Fremdenlegion festgehaltenen Ralf Drewes aus Braunschweig, Schunterstr. 57, in Paris erreicht? Welche Schritte hat die Bundesregierung nach dem Beschluß des Bundestages vom November 1958 bisher unternommen, um eine vertragliche Regelung mit der Französischen Republik zu treffen, daß deutsche Staatsangehörige, die noch nicht durch Vollendung des 21. Lebensjahres die Volljährigkeit erreicht haben, nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten bei der Fremdenlegion festgehalten werden dürfen? Die im Falle Drewes im Auftrage des Auswärtigen Amts von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris bei dem französischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten erhobenen Vorstellungen haben noch nicht zu einer Entlassung des Legionärs geführt. Die Erörterungen auf diplomatischem Wege sind noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft wurde gebeten, sich dieses Falles besonders anzunehmen. Im Hinblick auf den Beschluß des Bundestages vom 30. Januar 1959 ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris inzwischen an das französische Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten mit dem Vorschlage herangetreten, Verhandlungen aufzunehmen über die Freistellung solcher deutscher Staatsangehöriger vom weiteren Dienst in der Fremdenlegion, die als nach deutschem Recht Minderjährige ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter sich zum Dienst in der Legion verpflichtet haben. Die Antwort von französischer Seite steht noch aus. 3640 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn. Mittwoch, den 8. April 1959 Ob mit einem positiven Abschluß dieser Verhandlungen gerechnet werden kann, ist im Augenblick noch nicht zu übersehen. van Scherpenberg Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 30) : Ist eine Änderung der geltenden Richtlinien (vom 17. Oktober 1951) zur Gewährung von Bundesbelhilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge beabsichtigt? Die Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge werden auf Grund der Richtlinien vom 17. Oktober 1951 gewährt, wenn in besonderen Fällen die satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen der betrieblichen Altersfürsorge nur zum Teil oder gar nicht gezahlt werden können. Mit dieser Regelung sollten gewisse Härten gemildert werden, die durch die Einschränkung bzw. den Wegfall dieser betrieblichen Leistungen eingetreten sind. Viele der zunächst beteiligten Betriebe können inzwischen ihre Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen. Auch haben sich die Einkommensverhältnisse der in Betracht kommenden Personen durch die Rentenreform wesentlich gebessert. Ich lasse gegenwärtig prüfen, ob trotz der allgemeinen Anhebung der Einkommen im Einzelfall noch Notstände vorliegen, die einer Abhilfe bedürfen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Sollte es sich erweisen, daß nicht vertretbare Härten vorhanden sind, so werde ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen im Rahmen der Richtlinien das Erforderliche veranlassen. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. März 1959, Drucksache 930, Frage 36) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, mit denen die aus der SBZ geflüchteten Wissenschaftler bei ihrer Eingliederung in der Bundesrepublik zu kämpfen haben, und wenn ja, welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung zu deren Behebung getroffen worden? 1958 sind 410 Wissenschaftler aus Mitteldeutschland durch die Notaufnahme gegangen. Von diesen gehörten 168 den Lehrkörpern der Hochschulen an — darunter 51 Professoren. 242 waren wissenschaftliche Assistenten und Mitarbeiter der Hochschulen, Akademien und Forschungsinstitute. Von diesen 410 Wissenschaftlern kamen allein 305 von den 6 Universitäten, der Technischen Hochschule Dresden und der Bergakademie Freiberg. Es handelt sich hierbei um Mindestzahlen. Da eine Melde- pflicht für Flüchtlinge nicht besteht, wenden diese sich nicht selten erst nach Monaten an die Notaufnahmestellen. Diese Flüchtlinge erhalten bei Bedarf zunächst vom Hochschulverband eine Überbrückungshilfe. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft leistet den hierzu geeigneten Kräften durch Vergabe von Forschungsbeihilfen ebenfalls eine sehr dankenswerte Hilfe. Die größte Schwierigkeit bei der Eingliederung besteht aber in dem Mangel an Planstellen an unseren Hochschulen. Der Bund verfügt über keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf die Universitäten. Aber auch die Länder sind durch die Autonomie und das Berufungsrecht der Fakultäten in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, Die Lösung des Problems der Eingliederung der Wissenschaftler in unser Hochschulleben kann demnach nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Hochschulen erfolgen. Um diese Schwierigkeiten herabzumindern, hat das Bundeskabinett auf meinen Antrag beschlossen, den Ansatz des früheren Titels 626 — jetzt 614 c — des Herrn Bundesministers des Innern von 3 auf 5 Mio anzuheben. Der Mehrbetrag soll den Ländern die Möglichkeit geben, auf Antrag der Hochschulen zusätzliche Dozenten- und Assistentenstellen zu schaffen. Diese sollen mit qualifizierten Flüchtlingen aus der SBZ besetzt werden. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen steigern die Möglichkeit, die Eingliederung durchzuführen. Ich hoffe zuversichtlich, daß es Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gelingen wird, in absehbarer Zeit auch die letzten Schwierigkeiten bei der Lösung dieses Problems zu überwinden. Dr. Oberländer Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 37): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls welche Aktionen von sowjetzonalen Stellen unternommen werden. um die Eingliederung geflüchteter Wisenschaftler in das Hochschulleben der Bundesrepublik zu stören? Die SED versucht auf unsere Hochschulen einen Einfluß auszuüben, indem sie sich bemüht, die geflüchteten Wissenschaftler durch Verbreitung von Gerüchten systematisch zu diffamieren. Mir sind Fälle bekannt, in denen versucht wurde, geflüchteten Hochschullehrern Unredlichkeiten verschiedener Art anzulasten. Einem bekannten Professor wurde z. B. nachgesagt, daß er 27 Bücher unterschlagen habe, einem anderen werden Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Reisekosten vorgeworfen. In wieder einem anderen Falle suchte man einen namhaften Wissenschaftler durch eine entstellte Darstellung seines Privatlebens zu diskreditieren. Wie diese Aktionen im einzelnen durchgeführt werden, ist ebenfalls bekannt. Die SED hat versucht, einige der im vergangenen Jahr geflüchteten Wissenschaftler zum Schreiben solcher, wie eben beschriebener Briefe an Kollegen westdeutscher Hochschulen zu zwingen, in der Absicht die Eingliederung geflüchteter Wissenschaftler unmöglich zu machen. Die Parteileitungen der SED an den Hochschulen suchen sich hierbei besonders bekannter Hochschullehrer zu bedienen, an deren Wort die Kollegen in der Bundesrepublik bisher keinen Anlaß zu zweifeln hatten. Die SED hat schließlich die Hochschulen der SBZ angewiesen, geflüchteten Wissenschaftlern die akademischen Grade und Würden abzuerkennen, um deren Eingliederung in das berufliche Leben in der Bundesrepublik zu verhindern. Dr. Oberländer Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 39) : Wie hoch sind nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Versorgungsbezüge eines verheirateten kriegsblinden Ohnhänders a) mit drei Kindern unter 14 Jahren, b) mit zwei Kindern unter 14 Jahren? Wie hoch würden die Versorgungsbezüge zu a) und b) sein falls der Referentenentwurf zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung mit seinen Vorschlägen Gesetz wird? Nach geltendem Recht erhält ein verheirateter kriegsblinder Ohnhänder an Versorgungsbezügen im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 140,- DM 140,- DM Ausgleichsrente 235,- DM 235,- DM Kindergeld 30,- DM Sozialzuschlag 20,- DM 20,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Übertrag 700,- DM 670,- DM im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Übertrag 700,- DM 670,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 745,- DM 715,- DM Nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung würde dieser Beschädigte erhalten: im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren): (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 150,- DM 150,- DM Ausgleichsrente 250,- DM 250,- DM Ehegattenzuschlag 25,- DM 25,- DM Kinderzuschläge 120,- DM 80,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 865,- DM 825,- DM Der Gesetzentwurf läßt zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs zu. Dieser Ausgleich beträgt in der niedrigsten Stufe 50,- DM, in der höchsten Stufe 400,- DM. Nach geltendem Recht ist die Berücksichtigung eines beruflichen Schadens bei einem Erwerbsunfähigen nicht möglich, weil dieser Schaden nach § 30 Abs. 1 Satz 2 BVG durch die Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit auszugleichen ist. Diese Erhöhung kann jedoch nicht mehr vorgenommen werden, wenn der Beschädigte bereits aus einem anderen Grunde erwerbsunfähig ist, da das Bundesversorgungsgesetz als höchsten Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit die Erwerbsunfähigkeit ansieht. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der FDP vom 7. November hätte eine sehr gute Grundlage für die termingemäße Erledigung und Abfassung des Schlußgesetzes zur Handwerkeraltersversicherung sein können. Wir haben erleben müssen, daß der Antrag seit November immer wieder auf Eis gelegt worden ist. Man hat manchmal das Empfinden, daß, wenn nicht gleichzeitig ein Antrag der CDU/CSU vorliegt, die Partei es unter ihrer Würde hält, darüber in den Ausschüssen zu beraten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Das läßt sich an verschiedenen Dingen nachweisen. Hier sehen wir es auch wieder. Denn wir haben bereits zweimal auf einer vorläufigen Tagesordnung die Ankündigung eines Gesetzentwurfs der CDU gehabt. Heute haben wir zwar die Begründung bekommen, aber den Gesetzentwurf selbst noch nicht.

    (Abg. Schmücker: Sie haben doch schon einen von uns! Der muß doch genügen!)

    Wenn Sie vorhin sagten, die FDP habe das Ergebnis der Beratungen Ihres Arbeitskreises hier vorgelegt — ja, warum haben Sie es denn nicht selbst getan?

    (Abg. Schmücker: Weil es noch nicht fertig war!)

    — Der Entwurf war doch veröffentlicht; dann war
    er doch fertig. Er war ja auch uns bekannt, Herr
    Kollege Schmücker! Also Sie hätten den Entwurf
    einreichen können, und er wäre dann Grundlage
    der Ausschußberatung gewesen. Dann wären wir
    jetzt nicht zum 31. März in die Verlegenheit gekommen.

    (Abg. Schmücker: Noch besser wäre es gewesen, wenn Sie Farbe bekannt und auch noch einen Entwurf eingereicht hätten!)

    — Es ist doch nutzlos, wenn wir irgendwelche Anträge einreichen. Nehmen Sie doch den Antrag der FDP! Wenn Ihr Antrag nicht danebenliegt, werden unsere doch auf Eis gelegt.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP. — Abg. Schmücker: Das stimmt doch nicht!)

    — Vom November bis jetzt, also bis April, Herr Schmücker! Im übrigen stand der Termin des 31. März an, der einen Teil des vorläufigen Gesetzes wieder blockierte, welcher durch die endgültige Fassung des Gesetzes erledigt werden sollte. Das wäre ein Grund gewesen, diese Vorlage spätestens im Dezember hier zu besprechen und in den Ausschußberatungen bis zum März durchzubringen. Dann hätten alle Ihre Gedanken, die jetzt, wie Sie sagen, sehr gut sind, — —

    (Abg. Stingl: Diese Gedanken müssen sich ja auch entwickeln!)

    — Schön, streiten wir uns nicht darüber! Der FDP-Entwurf wird eben erst zusammen mit Ihrem Entwurf behandelt.
    Interessant ist aber immerhin die Stellungnahme der Regierung oder, genauer gesagt, des Arbeitsministeriums zu unserer Kleinen Anfrage auf Drucksache 870. Ich meine die Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 917. Nach Lesen dieser Antwort fühlt man sich fast verpflichtet, zu sagen: Entschuldigen Sie bitte, daß wir überhaupt die Frage gestellt haben! Wir meinen es ja gar nicht böse.
    Eigenartig mutet aber eine Äußerung des Herrn Arbeitsministers Blank auf der schon erwähnten Handwerkertagung an, die kürzlich in Köln stattfand. Auf dieser Tagung sagte der Bundesarbeitsminister:
    Ich stehe Ihrem sozialpolitischen Anliegen immer aufgeschlossen gegenüber. Bitte, nehmen Sie das nicht als Höflichkeitsphrase, sondern als ehrliche Überzeugung!
    Sehr schön! Was aber antwortet der Herr Bundesarbeitsminister auf unsere Kleine Anfrage, in der wir nur danach fragen, was die Regierung tun will, da das Gesetz ausläuft und der einzelne Handwerker wieder in eine sehr schwierige Situation kommt? Darauf schreibt der Herr Bundesarbeitsminister, für die Bundesregierung bestehe kein zwingender Anlaß, auf eine Verlängerung der Geltungsdauer der fraglichen Vorschrift hinzuwirken. Es heißt in der Antwort des Bundesarbeitsministers weiter:
    Die Vorschrift selbst und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer durch das Gesetz vom 30. April 1958 beruhen nicht auf Vorschlägen der Bundesregierung, sondern auf Anträgen von Fraktionen des Deutschen Bundestages. Die



    Regling
    Bundesregierung möchte es den Fraktionen, die seinerzeit diese Anträge gestellt haben, überlassen, eine Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschrift zu beantragen, wenn sie dies für angebracht halten.
    Dazu muß ich daran erinnern, Herr Arbeitsminister, daß seit dem Jahre 1949 — und schon vorher im Wirtschaftsrat — ständig auf die Notlage hingewiesen worden ist, die mit dem Stichtag der Währungsreform für einen Teil der Handwerker — der lebensversichert war und somit unter dieses Gesetz fiel — eingetreten ist und sich seitdem immer wieder vergrößert hat. Immer wieder wurde gesagt: Wir werden eine endgültige Regelung treffen. Im 1. Bundestag ist sogar zum Schluß ein Gesetzentwurf eingereicht worden, der allerdings nicht zu Ende behandelt wurde. Die Bundesregierung hat von sich aus immer wieder mit den Ländern bzw. mit den Versicherungsanstalten korrespondiert und auf ein Stillhalte-Abkommen gedrängt. Das ging auch während der zweiten Legislaturperiode so weiter, und jetzt sagt der Herr Bundesarbeitsminister, er sehe keinen zwingenden Anlaß, auf eine Verlängerung der Geltungsdauer hinzuwirken. Das mag rechtlich stimmen. Ob es aber moralisch mit all dem in Einklang zu bringen ist, was bisher gesagt worden ist, insbesondere mit den von mir zitierten Sätzen, erscheint mir sehr fraglich.
    Zu dem zweiten Punkt unserer Anfrage glaubte der Herr Bundesarbeitsminister sagen zu müssen, daß der nochmalige Hinweis beim Auslaufen der vorjährigen Befristung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Sozialpolitischen Ausschusses erfolgt sei. Er habe den Schnellbrief an die Versicherungsanstalten nur deshalb geschrieben, damit keine unbilligen oder übereilten Methoden gegen die Handwerker angewandt würden. Ja, soll man daraus lesen, daß Sie das sonst nicht getan hätten, daß Sie es nicht für notwendig gehalten hätten, einem gesetzlosen Zustand abzuhelfen, auch wenn er nur durch das Auslaufen einer Übergangsregelung entstand? Es müßte doch auch für Sie, Herr Bundesminister Blank, wichtig sein, daß diese Übergangsregelung von allen Sprechern des Hauses immer wieder deshalb befürwortet und weiter befristet wurde, um in der Zwischenzeit die Neuregelung des Gesetzes verabschieden zu können.
    Ist das nicht für die Regierung Verpflichtung genug, nun ihrerseits alles zu tun, um wirklich zu dem Schlußgesetz zu kommen? Wenn Sie das Gesetz aber noch nicht ganz „ausgedacht" haben, wie es vorhin so schön hieß, warum sagen Sie dann nicht von sich aus: Wir verlängern das Gesetz noch einmal!? Ich finde, daß dieses Verhalten, den Handwerker seinem Schicksal überlassen zu wollen, nicht mit dem in Einklang steht, was Sie, Herr Bundesarbeitsminister, auf einer Tagung der Handwerker zum Ausdruck gebracht haben.
    In Abs. 3 der Antwort auf unsere Anfrage sagt der Herr Bundesarbeitsminister allerdings wiederum, daß er sehr wohl daran denkt, ein neues Gesetz vorzulegen, aber erst dann, wenn die vollständigen Rechnungsunterlagen der Handwerkerversorgung
    für das Jahr 1958 vorliegen, wenn alles mit den Sachverständigen erörtert ist usw. Dann wollten Sie etwas unternehmen.
    Der Abs. 3 dieser Antwort hätte doch den Bundesarbeitsminister veranlassen müssen, dann aber bestimmt den auslaufenden Teil der vorläufigen Handwerkergesetzgebung bis zu diesem Zeitpunkt hinauszuschieben. Alles das hält der Bundesarbeitsminister nicht für notwendig. Wir halten diese Stellungnahme des Bundesarbeitsministers für außerordentlich bedenklich; denn schließlich ist die Regierung dazu da, für Ordnung im Staate zusorgen, ganz besonders auf sozialpolitischem Gebiet.
    Sie dürften wissen, in welche Lage die Handwerker gekommen wären, wenn dieser Auslauftermin, der 31. März 1959, nicht durch ein Gesetz, das wir hier vor 14 Tagein in drei Lesungen verabschiedet haben, verlängert wurde bis zur Neuregelung der Handwerker-Altersversorgung. Die Ankündigungen und die Bemühungen der Versicherungsanstalten zeigten ja schon deutlich genug, in welche Lage Sie die einzelnen Handwerker gebracht hätten. Die zuständigen Organisationen des Handwerks hatten bereits vor den Auswirkungen gewarnt. Aber das alles hat den Herrn Bundesarbeitsminister nicht gerührt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Jetzt hören wir, daß von der CDU/CSU ein neues Gesetz eingebracht werden soll. Wir haben die Begründung gehört und wir haben auch durch die Presse — anders kennen wir es ja noch nicht — vernommen, daß alles in bestem Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsminister geschehen sei. Ich weiß nicht, ob die Formulierung diesmal von dort stammt. Aber sei es, wie es sei, hoffen wir, daß es gut und ordentlich wird!
    Über die Notwendigkeit des Gesetzes noch ein Wort. Bei der Verabschiedung des Rentenneuregelungsgesetzes haben wir den § 52, der die Beitragsfrage zur Handwerker-Altersversorgung regelt, behandeln müssen. Da haben eigentlich die Sprecher aller Fraktionen gesagt, sie befürworteten eine Übergangsregelung, am besten aber sei eine Aufhebung des Gesetzes zur Handwerker-Altersversorgung aus dein Jahre 1938. Der Kollege Schild ging sogar so weit, sich für die Aufhebung auszusprechen, damit wir einen Notstand erreichen und somit die Regierung zwingen, jetzt schnell zu arbeiten.
    Es wurde vorhin schon angedeutet, daß sich in der Zwischenzeit manches geändert hat. Weshalb soll man also nicht dem damaligen Wunsch, das Gesetz von 1938 eventuell vollends aufzuheben, weil es nur eine Berufsgruppe trifft, nachkommen? Das hat absolut etwas für sich. Wir können heute aber feststellen, daß eben diese betroffene Berufsgruppe an der bisherigen Übergangsregelung, also an der Fassung des vorläufigen Gesetzes, sagen wir einmal, Gefallen gefunden hat und eine endgültige Regelung in dieser Richtung haben möchte. Schön, darüber kann man reden, darüber kann man sich auseinandersetzen. Gut und schön wäre es nur gewesen, wenn wir das so rechtzeitig getan hätten, daß wir nicht durch das ewige Flickwerk — erste, zweite und dritte Änderung und nochmalige Änderung und Ver-



    Regling
    längerung - immer wieder nur hingehalten werden, anstatt endgültige und fertige Arbeit zu machen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Weder ja noch nein!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das Wort wird auch nicht weiter gewünscht:
Im Ältestenrat ist man übereingekommen, diesen Entwurf an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und den Ausschuß für Mittelstandsfragen als mitberatenden Ausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3a und b auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (Drucksache 747) ;
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (Drucksache 712).
Ich denke, am besten wird es sein, wenn beides, Gesetzentwurf und Antrag, zusammen besprochen wird.
Ist das Haus damit einverstanden, daß der Gesetzentwurf und der Antrag zunächst eingebracht und begründet werden und sich dann die Aussprache über beides erstreckt? — Das ist der Fall.
Das Wort zur Begründung des in Punkt 3a genannten Gesetzentwurfs hat der Abgeordnete Wieninger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wieninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ursache des Antrags meiner Fraktion, der Werks- und Belegschaftshandel, ist schon seit langer Zeit in weiten Wirtschaftskreisen, nicht nur in Kreisen des Einzelhandels, ein Stein des Anstoßes. Aber nicht nur dies, er ist auch dort, wo er geübt wird — in den Betrieben, Behörden und Werken — ein rechter Zankapfel, der dn manchen Fällen das friedliche Betriebsklima empfindlich stört.
    Wir haben dieses Thema bereits im 2. Bundestag behandelt und einen Antrag mit ähnlicher Tendenz, aber anderer Prägung eingereicht. Wir haben ihn seinerzeit in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen. Aus Zeitmangel konnte der Gesetzentwurf vor Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Meine Fraktion legt diesen Antrag nun erneut vor. Im Gegensatz zu dem Antrag im 2. Bundestag haben wir in der jetzigen Fassung alle Merkmale, die im Hinblick auf das Grundgesetz irgendwie zu Bedenken Anlaß geben könnten, bereinigt.
    Der Werks- und Belegschaftshandel in seiner heutigen Form ist in der dunklen Zeit des Mangels an Verbrauchsgütern, in der sogenannten Schwarzmarktzeit, entstanden. Damals hat man „organisiert" und mehr oder minder gewagte Kompensationen unternommen. Die Kohleförderung wurde durch Naturalzuteilungen intensiviert, und im Rahmen der Devisenbonus-Aktion ist es damals üblich geworden, Naturalien in den Betrieben verteilen zu lassen.
    In der Zeit der Warenknappheit, in der sich nahezu jedermann durch Selbsthilfemaßnahmen zu erhalten versuchte, mag dies verständlich gewesen sein. Die innere Berechtigung für eine so autarke Wirtschaftsform ist aber weggefallen, seit ein ausreichendes Warenangebot nicht mehr zu einer solchen Selbstversorgung zwingt. Die Annahme, daß sich diese wilde Warenverteilung mit dem Zeitpunkt der Normalisierung des Wirtschaftsablaufs, mit der Auspendelung von Angebot und Nachfrage von selbst totlaufen würde, lag also auf der Hand. Das Gegenteil ist aber eingetreten. Der Werks-, Betriebs- und Behördenhandel blieb nicht nur bestehen, sondern dehnte sich in einer geradezu beängstigenden Weise aus.
    Das Ifo-Institut hat vor kurzer Zeit schlüssige Untersuchungen angestellt und festgestellt, daß der Werks-, Behörden- und Belegschaftshandel einen Umsatz von ungefähr 3 Milliarden DM im Jahr erzielt. Das sind 5% dessen, was der Einzelhandel umsetzt. In diesem Zusammenhang ist weiter festgestellt worden, daß ungefähr 12 % aller Familien in Deutschland sich regelmäßig auf solche Weise versorgen oder wenigstens mit versorgen.
    Diese Ausdehnung ist durchaus nicht die Folge eines unabweisbaren Bedarfs. Vielmehr hat diese Ausdehnung zwei Wurzeln, die durchaus nicht als wertvoll bezeichnet werden können. Die eine der Wurzeln liegt darin, daß sich in den Betrieben Personen umtun, die in geschäftiger Weise und beseelt von sozialromantischen Vorstellungen glauben, ihren Kollegen Pseudovorteile vermitteln zu sollen. Die andere offenbart sich in dem merkantilen Streben einzelner Betriebsangehörigen, bei der Verteilung von Waren Vorteile in Form von Provisionen zu erreichen. Manchmal mischen sich diese beiden Beweggründe in einer bedenklichen Weise.
    Ich habe mich mit der Frage des Werks-, Behörden- und Belegschaftshandels in den letzten Jahren eingehend beschäftigt. Nicht nur von Betriebsinhabern und Vorgesetzten, sondern auch von vielen Betriebsräten und einfachen Mitarbeitern in den Betrieben habe ich übereinstimmende Auskünfte darüber erhalten, daß das, was im Werksund Belegschaftshandel angeboten und vertrieben wird, vielfach den Interessen der Käufer nicht gerecht wird. Da werden Spirituosen und Liköre obskurer Herkunft angeboten, Schokoladen und Süßigkeiten minderer Qualität, Füllfederhalter, die alsbald unbrauchbar werden, Unterwäsche, die verstaubt und in modischer Hinsicht antiquiert ist usw. Man könnte diese Reihe endlos fortsetzen. Jedenfalls ist es berechtigt, davon zu sprechen, daß aus diesen Gründen der Vorteil des Einkaufs zu niedrigen Preisen auf dieser Ebene ein Pseudovorteil ist. Beim Verbot des Werks- und Belegschaftshandels sollte man sich darum auch davor hüten, zu sagen, daß der Grundsatz der freien Konsumwahl gefährdet würde.



    Wieninger
    Im großen gesehen ist der Warenvertrieb im Werks- und Belegschaftshandel auch pseudosozial. Zunächst müssen wir uns einmal vergegenwärtigen, was in diesem Rahmen alles vertrieben wird. Die Frage wäre leichter zu beantworten, wenn wir feststellten, was dort nicht verkauft wird. Nicht verkauft werden alle Artikel, die sozial kalkuliert sind. so z. B. alle Schälmühlenartikel, Tabakwaren, Speisefette, Salz, Mehl, Zucker usw., kurz alle Artikel, die dem Kaufmann keine oder nur eine geringe Rendite abwerfen. Außer dieser Warengruppe wird im Werks- und Belegschaftshandel alles, aber auch gar alles vertrieben, angefangen von Schuhen, Wäsche und Kleidern, Ausstattungsartikeln bis zu Kühlschränken, Radio- und Fernsehgeräten, Foto- und Filmapparaten, ja sogar bis zu ganzen Wohnungseinrichtungen.
    Wenn z. B. in kleineren Städten mit Industriebetrieben bei den Einzelhandelsgeschäften dadurch eine sehr spürbare Umsatzschrumpfung eintritt — weil sehr viele Waren, die nicht sozial kalkuliert sind, im Werks- und Belegschaftshandel vertrieben werden -, so kann dort der Einzelhandel auch nicht mehr leistungsfähig sein. Es tritt eine Deroutierung des Preis- und Kalkulationsgefüges ein. Die zwangsläufige Folge wird sein, daß die Vorteile einzelner, nämlich der Käufer im Werks- und Belegschaftshandel, von allen anderen durch entsprechend höhere Preise getragen werden müssen. Die Besserstellung eines relativ kleinen Kreises von Verbrauchern hat damit eine Schlechterstellung aller anderen zur Folge. Die mit den erzielten Sondervorteilen verbundene Umschichtung - des Realeinkommens geht unterschiedslos zu Lasten der gesamten Käuferschaft. Dabei werden Rentner und Wohlfahrtsbefürsorgte wohl am härtesten getroffen.
    Mit anderen Worten: der Betriebshandel ist der Versuch eines Teiles der Bevölkerung, eine Verbesserung ihres Lebensstandards auf Kosten der breiten Masse unseres Volkes zu erreichen, einer Masse, die sich gegen diese Belastung praktisch gar nicht zur Wehr setzen kann. Deshalb bezeichnen wir die Auswirkungen dieser Entartung unseres Handelslebens als unsozial. Wir bezeichnen diese Art der Warenverteilung mit Recht als eine Entartungserscheinung, weil wir nachweisen können, daß die dort geübten Geschäftspraktiken irgendwie zwielichtig sind. Ich habe bereits über den zweifelhaften Qualitätsstand auf diesem Gebiet gesprochen. Als Lieferanten treten da in der Regel kleine Rucksack- oder Dreiradgrossisten auf, die auf diese Weise am Rande eines ordentlichen und normalen Wirtschaftsgeschehens glauben ihr Schäfchen scheren zu können.
    Nach unseren Beobachtungen nimmt sich der Einsammlung von Aufträgen in den Betrieben irgendein Mitglied der Belegschaft an, manchesmal ist es auch der Betriebsrat, verteilt dann die gelieferten Waren und übernimmt das Inkasso der Rechnungen. Bei einem Mitarbeiterstand von nur einigen hundert Köpfen macht die Provision für Inkasso und Skonto in Höhe von rund 5 bis 7 N eine schöne Summe aus. Mir sind Nebeneinnahmen dieser Art
    von wöchentlich 200 bis 300 DM in mehreren Fällen bekannt.
    Die durch solche Umsätze und solche Nebenverdienste geschaffenen Steuertatbestände werden in der Regel überhaupt nicht oder nur in völlig unzureichendem Maße beachtet. Dies gilt hinsichtlich der Einkommensteuer, hinsichtlich der Umsatz- und auch der Gewerbesteuer. Nach einer vorsichtigen behördlichen Schätzung beträgt der jährliche Steuerausfall zwischen 120 und 200 Millionen DM. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt gab die Beurteilung ab, daß bei dieser Art der Warenverteilung mangels Verbuchungen durch die Abnehmer die Aufdeckung der Umstände unwahrscheinlich ist. Es ist in der Tat so: wenn es hoch kommt, werden von seiten der Lieferanten die Umsätze zu einem Steuersatz für den Großhandel, nämlich mit 1 %, aber nicht mit 4 %, wie es für den Kleinhandel für den Verkauf an Letztverbraucher vorgeschrieben ist, versteuert. Die Provisionen und die sonstigen Gewinne, die in der Regel von den Verteilern in den Betrieben erzielt werden, werden erfahrungsgemäß dem Finanzamt überhaupt nicht gemeldet.
    Aber nicht nur im Hinblick auf die Steuern wirkt sich der Werk- und Belegschaftshandel unheilvoll aus, er stellt auch volkswirtschaftlich gesehen einen unfairen Wettbewerb dar. Dem Betriebs- und Belegschaftshandel wäre jede Wirksamkeit schlagartig entzogen, wenn er unter den gleichen Wettbewerbs-und Startbedingungen wie der reguläre Handel arbeiten müßte, wenn er ein komplettes Warensortiment, wie es der Käufer nach dem Grundsatz der freien Konsumwahl verlangt, halten müßte, statt sich auf eine Reihe leichtverkäuflicher Gegenstände zu beschränken. Der Werks- und Belegschaftshandel wäre lahmgelegt, wenn er auch, so wie das der Einzelhandel tun muß, alle sozial kalkulierten Antikel, also die Massenkonsumgüter, anbieten würde. Er wäre nicht möglich, wenn er so wie der reguläre Handel Gehälter, Mieten, Sozialabgaben, Lagerkosten, Kreditzinsen, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer, Heizung, Beleuchtung und Versicherungsbeiträge und was alles zu den Generalien gehört, zu tragen hätte. Er müßte auch verschwinden, wenn die Agenten und Vermittler in den Betrieben — wie der reguläre Handel — ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten müßten, statt ihn von ihren Arbeitgebern für eine vernachlässigte Hauptberufstätigkeit entgegenzunehmen.
    Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt wären, könnte von gleichen Wettbewerbsbedingungen gesprochen werden. Diese Wettbewerbsungleichheit stellt aber eine Gefahr für unsere Volkswirtschaft dar, weil ihr Leistungsniveau von dem Grad der Spezialisierung der wirtschaftlichen und realen Funktionen abhängt. Die Rückbildung dieser Spezialisierung muß sich unwirtschaftlich auswirken. Der Handel innerhalb der Betriebe und Behörden stellt eine solche Rückbildung in unserer in höchstem Grade spezialisierten und dadurch aus unzähligen Abhängigkeitsverhältnissen bestehenden Volkswirtschaft dar und vermindert zwangsläufig unseren relativ hohen Leistungsstandard.
    Meine Damen und Herren, ich sagte schon, daß wir diesen Antrag im 2. Bundestag schon einmal



    Wieninger
    gestellt haben. Bei der damaligen Behandlung dieser Frage haben alle seinerzeit in diesem Hohen Hause vertretenen Parteien erklärt — und zwar sowohl in der ersten Lesung wie auch in den Ausschußberatungen —, daß sie die Auswüchse, die sich auf diesem Gebiete entwickelt haben, ablehnen und daß sie bereit sind, daran mitzuwirken, daß sie sich nicht weiter fortsetzen können.
    Es muß beachtet werden — ich habe dies vorhin schon angeführt —, daß unser heute zur Beratung anstehender Antrag von allen Merkmalen, die Anlaß geben könnten, Bedenken in Hinsicht auf das Grundgesetz zu erheben, gereinigt worden ist. Wenn trotzdem derartige Bedenken von manchen Interessenten noch ins Feld geführt werden, so ist dazu zu sagen, daß die Heranziehung der Art. 2 und 12 des Grundgesetzes fehlgeht.
    Der Art. 2 des Grundgesetzes ist deshalb nicht heranziehbar, weil das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch den vorgelegten Gesetzentwurf in keiner Weise angestastet wird. Mit der Reklamation dieses Rechts könnten alle bestehenden Gesetze und sonstigen Vorschriften negiert werden. Jeder könnte beispielsweise fordern, zu jeder Zeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit einkaufen zu können, als ob es keine Ladenschlußregelung gäbe, und erklären, alles andere sei eine Behinderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Jeder könnte erklären, daß er bei Rotlicht über die Straße gehen dürfe oder die Vorschriften irgendeines anderen Gesetzes unbeachtet lassen dürfe.
    Wenn im Falle des Werk- und Belegschaftshandels z. B. das Gesetz über die Berufsausbildung im Einzelhandel eine Sperre bietet, kann der Art. 2 nicht herangezogen werden, Oder wenn die eklatante Gefahr besteht, daß durch diese Entartung des Handelslebens laufend und in großem Ausmaß Steuern hinterzogen werden, ist eine Berufung auf das Grundgesetz ein Nonsens.
    Professor Dr. Maunz in München hat ein Gutachten zu dieser Frage erstellt und darin auf das, was wir mit unserem Antrag bezwecken, Bezug genommen. Er hat — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren — folgendes ausgeführt:
    Der sachliche Anlaß und der wirtschaftspolitische Grund eines Verbots des Betriebs- und Belegschaftshandels kann darin bestehen, eine steuerlich schwer kontrollierbare Unternehmenstätigkeit solcher Personen, die nicht berufsmäßig Handel treiben, zu unterbinden. Das Ziel, Personen vom Handel auszuschalten, die im Hauptberuf Werkmeister, Metallarbeiter, Weberinnen usw., jedenfalls Betriebsangehörige im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis sind und die über ihre Handelstätigkeit weder Buch führen noch für sie Umsatzsteuer bezahlen, muß als gerechtfertigt und von der Rechtsordnung gebilligt angesehen werden.
    Professor Maunz fährt fort:
    Kein Grundrecht darf so ausgelegt werden, als
    könnte es dazu verhelfen, sich gewerberechtlichen oder steuerlichen Pflichten zu entziehen.
    Da also die Unternehmenstätigkeit von Personen, die nicht berufsmäßig Handel treiben, auch nicht als eine Berufsausübung angesprochen werden kann, ist es auch nicht möglich, in diesem Fall den Art. 12 des Grundgesetzes heranzuziehen.
    Meine sehr verehrten Damen und, Herren, mit der Verabschiedung unseres Antrags im Bundestag würden auf dem Gebiet der Güterverteilung stabile Verhältnisse eintreten, ein dauernder Steuerschaden verhindert und ein unsoziales Preisgefälle vermieden.
    Wir beantragen, den vorliegenden Gesetzentwurf dem Ausschuß für Mittelstandsfragen als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Wirtschaft als mitberatendem Ausschuß zu überweisen.

    (Beifall in der Mitte.)