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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Anton Diel (Horressen) Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3583 A Abg. Killat tritt für den verstorbenen Abg. Heinrich in den Bundestag ein . . . . 3583 B Abg. Scheuren tritt für den ausgeschiedenen Abg. Gleisner in den Bundestag ein 3583 B Glückwunsch zum 79. Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Pferdmenges . . . . . . 3583 C Erweiterung der Tagesordnung 3583 C Fragestunde (Drucksache 961) Frage 1, Abg. Dr. Menzel: Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und gegen Botschafter Blankenhorn Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3584 B, C, D Dr. Menzel (SPD) 3584 B, C Frage 3, Abg. Kalbitzer: Attentat auf den Algerier Ait Ahcene und Sprengstoffanschläge auf die Waffenhändler Schlüter und Puchert und auf den Dampfer „Atlas" Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3584 D Frage 4, Abg. Windelen: Vorratshaltung der Bundesregierung an leicht verderblichen Lebensmitteln Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3585 B Frage 5, Abg. Schröter (Berlin) : Kulturelle Betreuung der in den wallonischen Provinzen Belgiens lebenden deutschen Bergarbeiterfamilien Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3585 D, 3586 A Schröter (Berlin) (SPD) . 3585 D, 3586 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Lärmbekämpfung bei Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3586 B, 3587 B Ritzel (SPD) 3587 A Frage 7, Abg. Dr. Schmitt (Gellersen): Verarbeitung von Zuckerrüben Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3587 C Frage 8, Abg. Josten: Wiederaufbau des Bahnhofs Plaidt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3587 D Frage 9, Abg. Kreitmeyer: Mietverschuldung bei Berufssoldaten der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 3588 A, D Kreitmeyer (FDP) 3588 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 Frage 10, Abg. Kreitmeyer: Unterbringung der Bundeswehrsoldaten Strauß, Bundesminister . . . . 3589 A, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3589 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Vorfinanzierung der Ansprüche von über 30jährigen Personen auf ihr beschlagnahmtes Eigentum in den USA Dr. Hettlage, Staatssekretär . 3589 D,3590 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3590 A Frage 12, Abg. Bayer (Mosbach) : Verteilung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau Lücke, Bundesminister . . . . . 3590 B,D, Baier (Mosbach) . . . . . 3590 D, 3591 A Frage 13, Abg. Frau Wolff (Berlin) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Frage der Rassentrennung Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3591 A, D Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . . 3591 C Frage 14, Abg. Gewandt: Verwendung von Lehrbüchern aus der SBZ in japanischen Schulen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3592 A Frage 15: Abg. Gewandt: Veräußerung von Preußag-Aktien aus Staatsbesitz Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3592 B Frage 16, Abg. Dr. Rutschke: Fortführung der Bundesstraße 9 in Höhe von Karlsruhe bis Lauterburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3592 D Frage 17, Abg. Dr. Rutschke: Wiedererrichtung der Bahnlinie Karlsruhe—Landau als zweigleisigen Schienenweg und Erweiterung oder Umbau der Rheinbrücke bei Maximiliansau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3593 A Frage 18, Abg. Junghans: Verkauf von bundeseigenen vermieteten Grundstücken im Zonenrandgebiet an neu errichtete Betriebe Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3593 C Frage 19, Abg. Dr. Besold: Finanzbeihilfe des Bundes für Wohnungsbau in München Lücke, Bundesminister . . 3593 U, 3594 B, C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 3594 B,C Frage 20, Abg. Pohle: Öffentliche Münzfernsprecher Stücklen, Bundesminister . . . . . 3594 C Frage 21, Abg. Pohle: Flugplatz Kaltenkirchen-Moorkaten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3594 D Frage 22, Abg. Pohle: Verbesserung der Bahnsteigunterkünfte auf dem Hauptbahnhof Neumünster Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3595 A Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 634) — Erste Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3595 C Schmücker (CDU/CSU) 3597 A Regling (SPD) 3598 B Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs-und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747) — Erste Beratung — Wieninger (CDU/CSU) 3600 B Regling (SPD) . . . . . . . . 3602 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3603 C Illerhaus (CDU/CSU) . . . 3605 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) 3606 B Antrag betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (SPD) (Drucksache 712) 3600 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) . . . . 3606 D, 3621 C Keller (FDP) . . . 3613 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 3615 C Dr. Schild (DP) 3618 A Schmücker (CDU/CSU) 3620 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (SPD) (Drucksache 889) — Erste Beratung — 3623 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes (FDP) (Drucksache 893) 3623 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes (FDP) (Drucksache 894) . 3623 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen (Abg. Kühltau, Dr. Toussaint, Dr. Willeke, Jacobi, Dr. Bleiß, Dr. Schranz u. Gen.) (Drucksache 913) — Erste Beratung — . . 3623 C Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) — Erste Beratung — Probst (Freiburg) (DP) 3623 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 3624 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3625 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG) (Drucksache 964) — Erste Beratung - 3626 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung (Getreidepreisgesetz 1959/1960) (Drucksache 960) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (SPD); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 674, 886) . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Art. 131 GG (DP); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 432, 906) 3626 C Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 907, Umdruck 197) . . . . 3626 D Antrag betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (SPD); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 459, 927) . 3626 D Frau Keilhack (SPD) 3626 D Frau Dr. Wülker, Staatssekretärin 3627 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an gesellschaftlichen Unternehmungen, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 804, 895) . . . . 3628 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 — (Drucksache 883) . . . . . . . 3629 A Antrag betr. Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 (SPD) (Drucksache 868) Wienand (SPD) . . . . . . . . 3629 B Strauß, Bundesminister . . 3630 D, 3634 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3634 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 3634 D Entwurfeiner Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Flaschenweine, Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 966, 955) 3635 D Nächste Sitzung 3635 D Anlagen 3637 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3583 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9. 4. Altmaier 20. 4. Dr. Baade 10. 4. Bauer (Wasserburg) 9. 4. Bausch 9. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 18. 4. Birkelbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Frau Dr. Bleyler 11. 4. Brand 10. 4. Dr. Brecht 11. 4. Dr. Dehler 8. 4. Demmelmeier 9. 4. Döring (Düsseldorf) 9. 4. Frau Eilers (Bielefeld) 8. 4. Dr. Elbrächter 9. 4. Dr. Friedensburg 12. 4. Geiger (München) 9. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Glüsing (Dithmarschen) 9. 4. Dr. Görgen 7. 5. Graaff 10. 4. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 9. 4. Höfler 9. 4. Dr. Huys 10. 4. Jacobs 15. 4. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jahn (Stuttgart) 10. 4. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 10. 4. Frau Kalinke 9. 4. Frau Kipp-Kaule 9. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraus 10. 4. Kühn (Köln) 9. 4. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 31. 5. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 8. 4. Matthes 1. 5. Odenthal 1. 5. Ollenhauer 9. 4. Dr. Preusker 11. 4. Dr. Ratzel 8. 4. Frau Dr. Rehling 9. 4. Rehs 10. 4. Frau Rösch 10. 5. Scharnowski 10. 4. Scheel 8. 4. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 4. Schneider (Hamburg) 8. 4. Dr. Schneider (Lollar) 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Stahl 4. 5. Dr. Stammberger 8. 4. Dr. Steinmetz 9, 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 9. 4. Wagner 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 17. 4. Berendsen 31. '7. Bergmann 17. 4. Dr. Birrenbach 19. 4. Dewald 30. 4. Enk 19. 4. Frehsee 30. 4. Höcker 18. 4. Dr. Jordan 15. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Leber 30. 4. Dr. Lindenberg 18. 4. Mensing 18. 4. Merten 9. 5. Pelster 29. 4. Rasch 27. 4. Schneider (Bremerhaven) 18. 4. Dr, Starke 18. 4. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dewald zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 889). Der 2. Bundestag hat kurz vor der Beendigung der Legislaturperiode ein „Erstes Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz" verabschiedet. Das neue Gesetz brachte vor allem eine Erweiterung des Personenkreises der rückkehrberechtigten Evakuierten, da es auch Evakuierten aus Gebieten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes in der Evakuierung leben, die rechtlichen Möglichkeiten der Rückkehr zugestand. Man rechnete damit, daß etwa 70 000 Evakuierte von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und sich registrieren lassen würden. Abschließende Zahlen sind noch nicht vorhanden; doch dürfte feststehen, daß die angenommene Zahl nicht erreicht wird. Wenigstens lassen die bis jetzt vorliegenden Zahlen diesen Schluß zu. Die Gesamtzahl der noch zurückzuführenden Evakuierten wurde bei dem Erlaß des Änderungsgesetzes auf rund 350 000 geschätzt, davon zwei Drittel sogenannte Binnenevakuierte und ein Drittel Evakuierte, die von Land zu Land zurückzuführen sind. In der Zwischenzeit haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Nach den Mitteilungen der Evakuiertenstellen der Länder ist es notwendig, zwei Maßnahmen durchzuführen: nämlich den Evakuierten, die durch die Erleichterungen des Ersten Änderungsgesetzes die Möglichkeit der Rückführung erhalten kaben, eine nochmalige Anmeldefrist zu eröffnen und darüber hinaus eine neue Gesamt- 3638 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 registrierung vorzunehmen, um endlich ein wirkliches zahlenmäßiges Bild über die tatsächliche Rückkehrwilligkeit der Evakuierten zu erhalten. Durch die lange Dauer der Evakuierung haben sich viele Evakuierte an ihrem Zufluchtsort „eingelebt".Von den Evakuiertenstellen wird erklärt, daß entweder ein echter Rückkehrwille nicht mehr vorhanden ist oder daß der Rückkehrwille durch verschiedene Umstände so behindert ist, daß in absehbarer Zeit an die Rückführung nicht gedacht werden kann. Die Schätzungen über die aus den angeführten Gründen nicht zurückzuführenden Evakuierten schwanken zwischen 20 und 50 %. Eine Sicherheit ist jedoch nicht gegeben. Diese kann nur durch eine neue Maßnahme, wie sie das vorliegende Zweite Änderungsgesetz vorsieht, erlangt werden. Der jetzige ungewisse Zustand bereitet der Verwaltung große Schwierigkeiten. Sie muß bei der Zuteilung der Rückführung in für Evakuierte bestimmte Wohnungen unterscheiden zwischen solchen, die rückführbar sind, und solchen, die es nicht sind. Das erfordert Zeit und unnötige Verwaltungsarbeit, Planungen werden behindert. Es besteht also die unbedingte Notwendigkeit, zu einer Bereinigung des Evakuiertenregisters zu kommen. Die Evakuierten müssen deshalb aufgerufen werden, ihren Rückkehrwillen endgültig zu erklären oder sich im Evakuiertenregister streichen zu lassen. Das letztere hat zur Folge, daß sie aus der Rückführung ausscheiden und ein wirklicher Überblick über das Gesamtproblem erzielt wird. Die Evakuierten haben durch das Bundesevakuiertengesetz gewisse Rechte erworben; eine ersatzlose Streichung im Evakuiertenregister wäre deshalb eine Rechtsbeschneidung, die nicht stattfinden darf. Die Evakuiertenstellen der Länder machen immer wieder die Erfahrung, daß viele Evakuierten, denen die Rückführung vermittelt wurde, darauf verzichten mußten, weil sie die geforderten Mietpreise nicht aufbringen konnten. Das sind die sozial Schwächsten; und das dürfte heute die überwiegende Mehrheit der Evakuierten sein. Die wirtschaftlich Stärkeren und die aus anderen Gesetzen Berechtigten haben großenteils von der Rückführungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die vorstehenden Verhältnisse haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. Es muß bedacht werden, daß viele Evakuierte sich seit 14 bis 16 Jahren an ihrem Zufluchtsort befinden. Änderungen im Familienstand sind eingetreten, die Erwerbsfähigkeit ist verlorengegangen, die Zahl der Rentner und Fürsorgeberechtigten ist gestiegen. Das Gesamtbild hat sich verändert, und es wird sich weiter verändern, je länger die Rückführung sich verzögert. Es erweist sich als notwendig, den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Wer an seinem Zufluchtsort eine Ersatzheimat gefunden hat, wer sich nicht mehr die Kraft zutraut, an seinem Ausgangsort neu anzufangen, dem muß die Möglichkeit geboten werden, an seinem Zufluchtsort zu verbleiben. Zu einer Entscheidung werden die Betreffenden aber nur dann kommen, wenn ihnen die für die Rückkehr in den Ausgangsort gewährten Vergünstigungen am Zufluchtsort gewährt werden. Das kann beispielsweise durch die Zuweisung einer besseren Wohnung am Zufluchtsort geschehen, wobei darauf verwiesen werden darf, daß Wohnungen auf dem Lande billiger zu erstellen sind als in den Ausgangsorten, woher die Mehrheit der Evakuierten kommt. In einer Reihe von Länderministerien haben diesbezügliche Überlegungen stattgefunden und zu den angeführten Schlüssen geführt. Es ist zu hoffen, daß, wenn die im Zweiten Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Bundestages finden, eine endgültige Lösung dieser an sich begrenzten Aufgabe heranreift und das vom Bundestag und der Bundesregierung erklärte Ziel, dieses Problem im Laufe von drei Jahren zu lösen, erreicht wird. Der Gesetzentwurf erfordert nicht die Bereitstellung zusätzlicher Etatmittel. Die in § 9 des Gesetzentwurfs genannten Zahlen sind bereits eingeplant. Die im Änderungsgesetz vorgeschlagene Fassung soll die Möglichkeit der Erweiterung des Verwendungszwecks herbeiführen. Die angestrebte Bereinigung des Evakuiertenregisters wird dazu die Möglichkeit bieten. Der Vorschlag, den Evakuierten, die ihren Zufluchtsort als bleibenden Aufenthalt wählen, bei Erlangung einer besseren Wohnung die Umzugskosten zu erstatten, erscheint als eine billige Forderung, da ja bei der Rückkehr der Evakuierten in ihren Ausgangsort die Kosten der persönlichen und sachlichen Rückführung zu tragen sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorschlag, den aus der SBZ zurückkehrenden Evakuierten, denen die Mitnahme ihres Hausrates verweigert wird — derartige Fälle liegen nach den Meldungen der Evakuiertenstellen bereits vor —, eine Entschädigung für den Hausrat zu gewähren. Dieses Verlangen ist um so billiger, als dabei die Transportkosten für den Hausrat entfallen und die ersparten Mittel dem Betreuungszweck zugeführt werden können. Die sonstigen im Bundesevakuiertengesetz angeführten Betreuungsmaßnahmen, die bei der Rückkehr in den Ausgangsort innerhalb eines gewissen Zeitraums gewährt werden, auch jenen Evakuierten zu gewähren, die ihren Zufluchtsort zum dauernden Aufenthalt wählen, erscheint sinnvoll und voll vertretbar. Die Bestimmung betreffend den Stichtag, die der Entwurf vorschlägt, ist im Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wohnenden Evakuierten, insbesondere jener aus der SBZ, angebracht, da sie um die Einhaltung der Stichtage nicht besorgt sein konnten. Der übrige Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen dient der technischen Durchführung. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3639 (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 24): Entsprechen Zeitungsmeldungen den Tatsachen, daß in den Kasematten einer griechischen Festung bei Saloniki die Gebeine von 700 gefallenen deutschen Soldaten in ausgedienten US-Munitionskisten aufgestapelt sind? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesen unwürdigen Zustand schnellstens zu beseitigen? Es ist dem Auswärtigen Amt seit 1956 bekannt, daß die Gebeine von 699 deutschen Kriegstoten auf dem auf Anweisung griechischer Behörden aufgelösten ehemaligen deutschen Soldatenfriedhof Piläa bei Saloniki exhumiert und provisorisch aufbewahrt wurden. Da ein Kriegsgräberabkommen, um dessen Zustandekommen sich die Bundesregierung zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. seit 1954 bemüht, nicht besteht, konnte die Bestattung dieser Toten an anderer Stelle in Griechenland bisher nicht ermöglicht werden. Eine Überführung in die Bundesrepublik hätte die griechische Regierung zu der Forderung auf Überführung sämtlicher deutscher Kriegstoter in Griechenland veranlassen können. Dadurch wäre unter Umständen ein Präzedenzfall für andere Regierungen gegeben. Deshalb konnten bisher weder die Bundesregierung noch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge etwas für die genannten Toten tun. Das am 26. Juli 1958 in Athen paraphierte deutschgriechische Kriegsgräberabkommen, mit dessen Unterzeichnung in Kürze zu rechnen ist, schafft die Voraussetzungen für die Zusammenbettung der in Griechenland, auf Kreta und den anderen griechischen Inseln weit verstreut ruhenden etwa 15 000 deutschen Gefallenen auf 2 große deutsche Soldatenfriedhöfe bei Athen und auf Kreta. Mit den Umbettungen, auch der zur Zeit in einem Depot der griechischen Armee liegenden 699 Toten, auf die neuen Anlagen beginnt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Einvernehmen mit der Bundesregierung und den zuständigen griechischen Stellen voraussichtlich schon im April dieses Jahres. Inzwischen wird der Volksbund die sofortige Umbettung der Gebeine in. Sarkophage veranlassen und für eine sichere Unterbringung bis zur Einbettung in die neue Ehrenstätte bei Athen sorgen. van Scherpenberg Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 25) : Wäre die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über den näheren Inhalt des Asylrechts (Artikel 16 GG) zuzuleiten? Das Grundrecht des Asyls nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG soll den Ausländer vor einer Verfolgung aus politischen Gründen durch die Behörden eines anderen Staates schützen. Dieser Schutz besteht darin, daß die Bundesrepublik von ihrer Befugnis, fremden Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt in ihrem Staatsgebiet zu versagen oder sie an den Staat, von dem die Verfolgung ausgeht, auszuliefern, keinen Gebrauch macht. Das Grundrecht des Asyls bindet nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar die Verwaltungsbehörden und die Gerichte; es muß daher von den Behörden und Gerichten, die über den Erlaß eines Aufenthaltsverbotes oder die Zulässigkeit und die Bewilligung der Auslieferung entscheiden, beachtet werden. Wegen der Verfassungskraft des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und des Fehlens einer entsprechenden Ermächtigung im GG ist der Bundesgesetzgeber nicht befugt, den Inhalt des Asylrechts näher zu bestimmen. Die Auslegung muß vielmehr letztlich der Rechtsprechung überlassen werden. Bemerkenswerte Schwierigkeiten sind hierbei meines Wissens bisher nicht aufgetreten. Da im übrigen die Rechtsgebiete der Ausweisung und der Auslieferung sowie das Verfahren hierfür in der auch heute noch anwendbaren Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I, 1053) und im deutschen Auslieferungsgesetz vom 23. Dezember 1929 (RGBl. I, 239; 1930 I, 28) in der Fassung vom 12. September 1933 (RGBl. I, 618) gesetzlich geregelt sind, besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Bedürfnis, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über das Asylrecht vorzulegen. Dr. Schröder Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 29) : Was hat die Bundesregierung bei ihrer Bemühung um Freilassung des gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in der Fremdenlegion festgehaltenen Ralf Drewes aus Braunschweig, Schunterstr. 57, in Paris erreicht? Welche Schritte hat die Bundesregierung nach dem Beschluß des Bundestages vom November 1958 bisher unternommen, um eine vertragliche Regelung mit der Französischen Republik zu treffen, daß deutsche Staatsangehörige, die noch nicht durch Vollendung des 21. Lebensjahres die Volljährigkeit erreicht haben, nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten bei der Fremdenlegion festgehalten werden dürfen? Die im Falle Drewes im Auftrage des Auswärtigen Amts von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris bei dem französischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten erhobenen Vorstellungen haben noch nicht zu einer Entlassung des Legionärs geführt. Die Erörterungen auf diplomatischem Wege sind noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft wurde gebeten, sich dieses Falles besonders anzunehmen. Im Hinblick auf den Beschluß des Bundestages vom 30. Januar 1959 ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris inzwischen an das französische Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten mit dem Vorschlage herangetreten, Verhandlungen aufzunehmen über die Freistellung solcher deutscher Staatsangehöriger vom weiteren Dienst in der Fremdenlegion, die als nach deutschem Recht Minderjährige ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter sich zum Dienst in der Legion verpflichtet haben. Die Antwort von französischer Seite steht noch aus. 3640 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn. Mittwoch, den 8. April 1959 Ob mit einem positiven Abschluß dieser Verhandlungen gerechnet werden kann, ist im Augenblick noch nicht zu übersehen. van Scherpenberg Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 30) : Ist eine Änderung der geltenden Richtlinien (vom 17. Oktober 1951) zur Gewährung von Bundesbelhilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge beabsichtigt? Die Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge werden auf Grund der Richtlinien vom 17. Oktober 1951 gewährt, wenn in besonderen Fällen die satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen der betrieblichen Altersfürsorge nur zum Teil oder gar nicht gezahlt werden können. Mit dieser Regelung sollten gewisse Härten gemildert werden, die durch die Einschränkung bzw. den Wegfall dieser betrieblichen Leistungen eingetreten sind. Viele der zunächst beteiligten Betriebe können inzwischen ihre Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen. Auch haben sich die Einkommensverhältnisse der in Betracht kommenden Personen durch die Rentenreform wesentlich gebessert. Ich lasse gegenwärtig prüfen, ob trotz der allgemeinen Anhebung der Einkommen im Einzelfall noch Notstände vorliegen, die einer Abhilfe bedürfen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Sollte es sich erweisen, daß nicht vertretbare Härten vorhanden sind, so werde ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen im Rahmen der Richtlinien das Erforderliche veranlassen. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. März 1959, Drucksache 930, Frage 36) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, mit denen die aus der SBZ geflüchteten Wissenschaftler bei ihrer Eingliederung in der Bundesrepublik zu kämpfen haben, und wenn ja, welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung zu deren Behebung getroffen worden? 1958 sind 410 Wissenschaftler aus Mitteldeutschland durch die Notaufnahme gegangen. Von diesen gehörten 168 den Lehrkörpern der Hochschulen an — darunter 51 Professoren. 242 waren wissenschaftliche Assistenten und Mitarbeiter der Hochschulen, Akademien und Forschungsinstitute. Von diesen 410 Wissenschaftlern kamen allein 305 von den 6 Universitäten, der Technischen Hochschule Dresden und der Bergakademie Freiberg. Es handelt sich hierbei um Mindestzahlen. Da eine Melde- pflicht für Flüchtlinge nicht besteht, wenden diese sich nicht selten erst nach Monaten an die Notaufnahmestellen. Diese Flüchtlinge erhalten bei Bedarf zunächst vom Hochschulverband eine Überbrückungshilfe. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft leistet den hierzu geeigneten Kräften durch Vergabe von Forschungsbeihilfen ebenfalls eine sehr dankenswerte Hilfe. Die größte Schwierigkeit bei der Eingliederung besteht aber in dem Mangel an Planstellen an unseren Hochschulen. Der Bund verfügt über keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf die Universitäten. Aber auch die Länder sind durch die Autonomie und das Berufungsrecht der Fakultäten in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, Die Lösung des Problems der Eingliederung der Wissenschaftler in unser Hochschulleben kann demnach nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Hochschulen erfolgen. Um diese Schwierigkeiten herabzumindern, hat das Bundeskabinett auf meinen Antrag beschlossen, den Ansatz des früheren Titels 626 — jetzt 614 c — des Herrn Bundesministers des Innern von 3 auf 5 Mio anzuheben. Der Mehrbetrag soll den Ländern die Möglichkeit geben, auf Antrag der Hochschulen zusätzliche Dozenten- und Assistentenstellen zu schaffen. Diese sollen mit qualifizierten Flüchtlingen aus der SBZ besetzt werden. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen steigern die Möglichkeit, die Eingliederung durchzuführen. Ich hoffe zuversichtlich, daß es Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gelingen wird, in absehbarer Zeit auch die letzten Schwierigkeiten bei der Lösung dieses Problems zu überwinden. Dr. Oberländer Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 37): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls welche Aktionen von sowjetzonalen Stellen unternommen werden. um die Eingliederung geflüchteter Wisenschaftler in das Hochschulleben der Bundesrepublik zu stören? Die SED versucht auf unsere Hochschulen einen Einfluß auszuüben, indem sie sich bemüht, die geflüchteten Wissenschaftler durch Verbreitung von Gerüchten systematisch zu diffamieren. Mir sind Fälle bekannt, in denen versucht wurde, geflüchteten Hochschullehrern Unredlichkeiten verschiedener Art anzulasten. Einem bekannten Professor wurde z. B. nachgesagt, daß er 27 Bücher unterschlagen habe, einem anderen werden Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Reisekosten vorgeworfen. In wieder einem anderen Falle suchte man einen namhaften Wissenschaftler durch eine entstellte Darstellung seines Privatlebens zu diskreditieren. Wie diese Aktionen im einzelnen durchgeführt werden, ist ebenfalls bekannt. Die SED hat versucht, einige der im vergangenen Jahr geflüchteten Wissenschaftler zum Schreiben solcher, wie eben beschriebener Briefe an Kollegen westdeutscher Hochschulen zu zwingen, in der Absicht die Eingliederung geflüchteter Wissenschaftler unmöglich zu machen. Die Parteileitungen der SED an den Hochschulen suchen sich hierbei besonders bekannter Hochschullehrer zu bedienen, an deren Wort die Kollegen in der Bundesrepublik bisher keinen Anlaß zu zweifeln hatten. Die SED hat schließlich die Hochschulen der SBZ angewiesen, geflüchteten Wissenschaftlern die akademischen Grade und Würden abzuerkennen, um deren Eingliederung in das berufliche Leben in der Bundesrepublik zu verhindern. Dr. Oberländer Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 39) : Wie hoch sind nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Versorgungsbezüge eines verheirateten kriegsblinden Ohnhänders a) mit drei Kindern unter 14 Jahren, b) mit zwei Kindern unter 14 Jahren? Wie hoch würden die Versorgungsbezüge zu a) und b) sein falls der Referentenentwurf zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung mit seinen Vorschlägen Gesetz wird? Nach geltendem Recht erhält ein verheirateter kriegsblinder Ohnhänder an Versorgungsbezügen im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 140,- DM 140,- DM Ausgleichsrente 235,- DM 235,- DM Kindergeld 30,- DM Sozialzuschlag 20,- DM 20,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Übertrag 700,- DM 670,- DM im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Übertrag 700,- DM 670,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 745,- DM 715,- DM Nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung würde dieser Beschädigte erhalten: im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren): (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 150,- DM 150,- DM Ausgleichsrente 250,- DM 250,- DM Ehegattenzuschlag 25,- DM 25,- DM Kinderzuschläge 120,- DM 80,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 865,- DM 825,- DM Der Gesetzentwurf läßt zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs zu. Dieser Ausgleich beträgt in der niedrigsten Stufe 50,- DM, in der höchsten Stufe 400,- DM. Nach geltendem Recht ist die Berücksichtigung eines beruflichen Schadens bei einem Erwerbsunfähigen nicht möglich, weil dieser Schaden nach § 30 Abs. 1 Satz 2 BVG durch die Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit auszugleichen ist. Diese Erhöhung kann jedoch nicht mehr vorgenommen werden, wenn der Beschädigte bereits aus einem anderen Grunde erwerbsunfähig ist, da das Bundesversorgungsgesetz als höchsten Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit die Erwerbsunfähigkeit ansieht. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Bucher, Sie werden es mir nicht verübeln, daß ich mich bei Ihnen ausdrücklich dafür bedanke, daß Sie die Ausarbeitung des Diskussionskreises „Mittelstand" unserer Fraktion über die Neuregelung der Altersversorgung des Handwerks, die wir im vorigen Jahr erarbeitet haben und die jetzt als Ihr Antrag vorliegt, so gut begründet haben. Ich freue mich besonders, Herr Dr. Bucher, daß Sie Ihre Meinung, die Sie noch bei der Beratung der Rentenreform äußerten, inzwischen geändert haben. Damals waren Sie der Auffassung, man sollte das Gesetz überhaupt ablehnen. Ich schöpfe aus Ihrem bisherigen Verhalten die Hoffnung, daß wir, und zwar sehr bald, zu einer Einigung im Ausschuß kommen werden.
    Sie haben dann eine Bemerkung gemacht, die ich durchaus verstehe. Danach wollten Sie mit der Einreichung des Antrages — so fasse ich Ihre Bemerkung auf — erreichen, daß wir schneller vorankommen. Herr Dr. Bucher, ich muß nicht nur zugestehen, sondern ich bekenne ganz offen, daß es sich in einer Fraktion von 250 Mitgliedern natürlich schwieriger als in einer kleineren Gruppe diskutieren läßt. Aber wenn in einer solchen Fraktion diskutiert worden ist, hat das Parlament es nachher doch wesentlich leichter. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn unser neuer Entwurf heute schon vorgelegen hätte. Wir werden ihn in den nächsten Tagen einreichen. Er weicht nur in ganz wenigen Punkten von unserem alten Vorschlag, den Sie übernommen haben, ab.
    Ich möchte mit aller Deutlichkeit einmal klarstellen, wie die Vorgeschichte gewesen ist, damit niemand sagen kann: Plagiat hin und her, nichts mit schöngeistiger Literatur; letzten Endes hat ein Verband das ausgearbeitet! Nein, meine Damen und Herren, so war es nicht. Anläßlich der Rentenreform haben wir uns darüber unterhalten, wie wir die Frage der Altersversorgung des Handwerks lösen könnten. Dabei haben viele Sozialpolitiker, für meine Begriffe völlig mit Recht, gesagt, es sei nichtangängig, daß wir für einen Kreis der Bevölkerung die Versicherungspflicht anordneten und einem anderen Kreis gewisse Befreiungen, z. B. ein Ausweichen auf die Lebensversicherung, ermöglichten.
    Dagegen haben wir eingewandt, es bestehe keine totale Versicherungspflicht. Wir haben doch auch eine freiwillige Weiterversicherung und wir könnten uns auch auf den Standpunkt stellen, daß das Handwerk sich freiwillig weiter versichere, nur mit erschwerten Bedingungen. Darauf haben uns die Rentenanstalten geantwortet, das gehe nicht, die Lasten würden zu hoch. Danach haben wir die Pläne durchgerechnet und sind bei diesen Rechnungen auf 15 bzw. 18 Pflichtjahre gekommen.
    Aus diesen Diskussionen also ist der Vorschlag, den wir erarbeitet haben, entstanden. Die Textierung ist natürlich in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks erfolgt. Es wäre geradezu unsinnig, ein Gesetz für das Handwerk zu machen, ohne die Betroffenen selbst zu fragen.
    Ein zweites Problem ist die Frage des Sondervermögens gewesen. Sie wissen, daß wir schon früher ein Sondervermögen eingerichtet hatten. Das Sondervermögen hängt mit der früheren Art der Sozialversicherung, mit der Kapitaldeckung, zusammen. Wir sind der Meinung, daß heute, nach der Umstellung durch die Rentenreform, der Weg über ein Sondervermögen oder gar eine selbständige Anstalt nicht mehr gewählt werden sollte. Ich glaube diese Auffassungen auch aus Ihren Ausführungen, Herr Dr. Bucher, entnommen zu haben; ich wollte es nur noch einmal wiederholen. Es ist nicht angängig, eine Gruppe, die möglicherweise schrumpft, auf keinen Fall aber eine Aussicht bietet, größer zu werden, als geschlossene Versichertengruppe zu nehmen. Nach diesen Überlegungen wurde das Sondervermögen abgeschrieben. Wir sind dann zu den Vorschlägen gekommen, die in etwa denjenigen entsprechen, die Sie von der FDP hier unterbreitet haben und die nur in einigen Punkten von unseren Vorschlägen abweichen. Wie gesagt, ich hoffe, daß wir schon in den nächsten Tagen unseren Entwurf vorlegen können.
    Ich möchte nur die wesentlichsten Punkte unseres Entwurfes kurz hervorheben. Er besagt, daß alle Handwerker wie bisher versicherungspflichtig sein sollen und daß diese Versicherungspflicht nicht von der Angestelltenversicherung, sondern von der Arbeiterversicherung durchgeführt wird. Eine Wahlfreiheit zwischen der Lebensversicherung und der Angestelltenversicherung entfällt. Nach 15- oder 18jähriger Entrichtung von Beiträgen wird der Handwerker von seiner Versicherungspflicht frei. Im FDP-Antrag steht noch: „auf Antrag befreit". Wir haben uns inzwischen in den Diskussionen mit den betreffenden Fachleuten — Sie wissen, daß wir das sehr schätzen — überlegt, daß es keinen Sinn hat, eine Antragsberechtigung einzuführen, weil dann ein überflüssiger bürokratischer Apparat in Gang gesetzt werden müßte. Wir stellen deshalb jetzt in unserem Vorschlag den Handwerker, wenn er seine Pflichtzeit erfüllt hat, sofort frei und ermöglichen ihm, weitere Beiträge im Sinne einer freiwilligen Weiterversicherung zu leisten.
    Noch etwas anderes ist wesentlich und stellt eine Neuerung gegenüber dem Stand unserer Überlegungen vom vorigen Herbst dar. Wir wollen nur einige wenige Beitragsklassen haben, um den Beitragseinzug zu vereinfachen.
    Weiter ist noch zu erwähnen, daß bei der Selbständigmachung für den Handwerker natürlich eine Erschwerung eintritt und Erleichterungen in der Versicherungspflicht vorgesehen werden sollten. Das stand auch schon im früheren Entwurf. Wir haben das beibehalten.
    In den Übergangsbestimmungen ist vorgesehen, daß diejenigen Handwerker, die bei Inkrafttreten



    Schmücker
    des Gesetzes ihrer Versicherungspflicht durch Abschluß einer Lebensversicherung Genüge geleistet haben, ebenfalls befreit sind. Das Sondervermögen, das wir vor der Rentenreform eingerichtet haben, muß aufgehoben werden.
    Es ist wohl überflüssig, jetzt noch in eine weitere Polemik einzutreten; denn beide Anträge sind so nahe verwandt, daß es nicht schwer sein dürfte, in den Ausschüssen, die auch Herr Bucher genannt hat, zu einer Einigung zu kommen. Nach Möglichkeit müßten wir rasch zu einer Einigung kommen, aber es wäre falsch, zu behaupten, daß die Länge der verflossenen Zeit nur auf ein zu großes Zögern des Parlaments oder der Regierung zurückzuführen sei. Inzwischen haben wir die Rentenreform. Sie hat die Verhältnisse total verändert. Nach der Rentenreform hätte die Altersversorgung des Handwerks ohnehin geändert werden müssen, und wir würden, wenn wir früher etwas getan hätten, heute auch vor der Notwendigkeit einer Novellierung stehen.
    Ich bitte, den Antrag der FDP gemeinsam mit unserem Antrag, sobald dieser nachgereicht wird, im Ausschuß zu beraten. Wir werden dann hoffentlich bald zu einer guten und glücklichen Lösung kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Regling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der FDP vom 7. November hätte eine sehr gute Grundlage für die termingemäße Erledigung und Abfassung des Schlußgesetzes zur Handwerkeraltersversicherung sein können. Wir haben erleben müssen, daß der Antrag seit November immer wieder auf Eis gelegt worden ist. Man hat manchmal das Empfinden, daß, wenn nicht gleichzeitig ein Antrag der CDU/CSU vorliegt, die Partei es unter ihrer Würde hält, darüber in den Ausschüssen zu beraten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Das läßt sich an verschiedenen Dingen nachweisen. Hier sehen wir es auch wieder. Denn wir haben bereits zweimal auf einer vorläufigen Tagesordnung die Ankündigung eines Gesetzentwurfs der CDU gehabt. Heute haben wir zwar die Begründung bekommen, aber den Gesetzentwurf selbst noch nicht.

    (Abg. Schmücker: Sie haben doch schon einen von uns! Der muß doch genügen!)

    Wenn Sie vorhin sagten, die FDP habe das Ergebnis der Beratungen Ihres Arbeitskreises hier vorgelegt — ja, warum haben Sie es denn nicht selbst getan?

    (Abg. Schmücker: Weil es noch nicht fertig war!)

    — Der Entwurf war doch veröffentlicht; dann war
    er doch fertig. Er war ja auch uns bekannt, Herr
    Kollege Schmücker! Also Sie hätten den Entwurf
    einreichen können, und er wäre dann Grundlage
    der Ausschußberatung gewesen. Dann wären wir
    jetzt nicht zum 31. März in die Verlegenheit gekommen.

    (Abg. Schmücker: Noch besser wäre es gewesen, wenn Sie Farbe bekannt und auch noch einen Entwurf eingereicht hätten!)

    — Es ist doch nutzlos, wenn wir irgendwelche Anträge einreichen. Nehmen Sie doch den Antrag der FDP! Wenn Ihr Antrag nicht danebenliegt, werden unsere doch auf Eis gelegt.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP. — Abg. Schmücker: Das stimmt doch nicht!)

    — Vom November bis jetzt, also bis April, Herr Schmücker! Im übrigen stand der Termin des 31. März an, der einen Teil des vorläufigen Gesetzes wieder blockierte, welcher durch die endgültige Fassung des Gesetzes erledigt werden sollte. Das wäre ein Grund gewesen, diese Vorlage spätestens im Dezember hier zu besprechen und in den Ausschußberatungen bis zum März durchzubringen. Dann hätten alle Ihre Gedanken, die jetzt, wie Sie sagen, sehr gut sind, — —

    (Abg. Stingl: Diese Gedanken müssen sich ja auch entwickeln!)

    — Schön, streiten wir uns nicht darüber! Der FDP-Entwurf wird eben erst zusammen mit Ihrem Entwurf behandelt.
    Interessant ist aber immerhin die Stellungnahme der Regierung oder, genauer gesagt, des Arbeitsministeriums zu unserer Kleinen Anfrage auf Drucksache 870. Ich meine die Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 917. Nach Lesen dieser Antwort fühlt man sich fast verpflichtet, zu sagen: Entschuldigen Sie bitte, daß wir überhaupt die Frage gestellt haben! Wir meinen es ja gar nicht böse.
    Eigenartig mutet aber eine Äußerung des Herrn Arbeitsministers Blank auf der schon erwähnten Handwerkertagung an, die kürzlich in Köln stattfand. Auf dieser Tagung sagte der Bundesarbeitsminister:
    Ich stehe Ihrem sozialpolitischen Anliegen immer aufgeschlossen gegenüber. Bitte, nehmen Sie das nicht als Höflichkeitsphrase, sondern als ehrliche Überzeugung!
    Sehr schön! Was aber antwortet der Herr Bundesarbeitsminister auf unsere Kleine Anfrage, in der wir nur danach fragen, was die Regierung tun will, da das Gesetz ausläuft und der einzelne Handwerker wieder in eine sehr schwierige Situation kommt? Darauf schreibt der Herr Bundesarbeitsminister, für die Bundesregierung bestehe kein zwingender Anlaß, auf eine Verlängerung der Geltungsdauer der fraglichen Vorschrift hinzuwirken. Es heißt in der Antwort des Bundesarbeitsministers weiter:
    Die Vorschrift selbst und die Verlängerung ihrer Geltungsdauer durch das Gesetz vom 30. April 1958 beruhen nicht auf Vorschlägen der Bundesregierung, sondern auf Anträgen von Fraktionen des Deutschen Bundestages. Die



    Regling
    Bundesregierung möchte es den Fraktionen, die seinerzeit diese Anträge gestellt haben, überlassen, eine Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschrift zu beantragen, wenn sie dies für angebracht halten.
    Dazu muß ich daran erinnern, Herr Arbeitsminister, daß seit dem Jahre 1949 — und schon vorher im Wirtschaftsrat — ständig auf die Notlage hingewiesen worden ist, die mit dem Stichtag der Währungsreform für einen Teil der Handwerker — der lebensversichert war und somit unter dieses Gesetz fiel — eingetreten ist und sich seitdem immer wieder vergrößert hat. Immer wieder wurde gesagt: Wir werden eine endgültige Regelung treffen. Im 1. Bundestag ist sogar zum Schluß ein Gesetzentwurf eingereicht worden, der allerdings nicht zu Ende behandelt wurde. Die Bundesregierung hat von sich aus immer wieder mit den Ländern bzw. mit den Versicherungsanstalten korrespondiert und auf ein Stillhalte-Abkommen gedrängt. Das ging auch während der zweiten Legislaturperiode so weiter, und jetzt sagt der Herr Bundesarbeitsminister, er sehe keinen zwingenden Anlaß, auf eine Verlängerung der Geltungsdauer hinzuwirken. Das mag rechtlich stimmen. Ob es aber moralisch mit all dem in Einklang zu bringen ist, was bisher gesagt worden ist, insbesondere mit den von mir zitierten Sätzen, erscheint mir sehr fraglich.
    Zu dem zweiten Punkt unserer Anfrage glaubte der Herr Bundesarbeitsminister sagen zu müssen, daß der nochmalige Hinweis beim Auslaufen der vorjährigen Befristung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Sozialpolitischen Ausschusses erfolgt sei. Er habe den Schnellbrief an die Versicherungsanstalten nur deshalb geschrieben, damit keine unbilligen oder übereilten Methoden gegen die Handwerker angewandt würden. Ja, soll man daraus lesen, daß Sie das sonst nicht getan hätten, daß Sie es nicht für notwendig gehalten hätten, einem gesetzlosen Zustand abzuhelfen, auch wenn er nur durch das Auslaufen einer Übergangsregelung entstand? Es müßte doch auch für Sie, Herr Bundesminister Blank, wichtig sein, daß diese Übergangsregelung von allen Sprechern des Hauses immer wieder deshalb befürwortet und weiter befristet wurde, um in der Zwischenzeit die Neuregelung des Gesetzes verabschieden zu können.
    Ist das nicht für die Regierung Verpflichtung genug, nun ihrerseits alles zu tun, um wirklich zu dem Schlußgesetz zu kommen? Wenn Sie das Gesetz aber noch nicht ganz „ausgedacht" haben, wie es vorhin so schön hieß, warum sagen Sie dann nicht von sich aus: Wir verlängern das Gesetz noch einmal!? Ich finde, daß dieses Verhalten, den Handwerker seinem Schicksal überlassen zu wollen, nicht mit dem in Einklang steht, was Sie, Herr Bundesarbeitsminister, auf einer Tagung der Handwerker zum Ausdruck gebracht haben.
    In Abs. 3 der Antwort auf unsere Anfrage sagt der Herr Bundesarbeitsminister allerdings wiederum, daß er sehr wohl daran denkt, ein neues Gesetz vorzulegen, aber erst dann, wenn die vollständigen Rechnungsunterlagen der Handwerkerversorgung
    für das Jahr 1958 vorliegen, wenn alles mit den Sachverständigen erörtert ist usw. Dann wollten Sie etwas unternehmen.
    Der Abs. 3 dieser Antwort hätte doch den Bundesarbeitsminister veranlassen müssen, dann aber bestimmt den auslaufenden Teil der vorläufigen Handwerkergesetzgebung bis zu diesem Zeitpunkt hinauszuschieben. Alles das hält der Bundesarbeitsminister nicht für notwendig. Wir halten diese Stellungnahme des Bundesarbeitsministers für außerordentlich bedenklich; denn schließlich ist die Regierung dazu da, für Ordnung im Staate zusorgen, ganz besonders auf sozialpolitischem Gebiet.
    Sie dürften wissen, in welche Lage die Handwerker gekommen wären, wenn dieser Auslauftermin, der 31. März 1959, nicht durch ein Gesetz, das wir hier vor 14 Tagein in drei Lesungen verabschiedet haben, verlängert wurde bis zur Neuregelung der Handwerker-Altersversorgung. Die Ankündigungen und die Bemühungen der Versicherungsanstalten zeigten ja schon deutlich genug, in welche Lage Sie die einzelnen Handwerker gebracht hätten. Die zuständigen Organisationen des Handwerks hatten bereits vor den Auswirkungen gewarnt. Aber das alles hat den Herrn Bundesarbeitsminister nicht gerührt.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Jetzt hören wir, daß von der CDU/CSU ein neues Gesetz eingebracht werden soll. Wir haben die Begründung gehört und wir haben auch durch die Presse — anders kennen wir es ja noch nicht — vernommen, daß alles in bestem Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsminister geschehen sei. Ich weiß nicht, ob die Formulierung diesmal von dort stammt. Aber sei es, wie es sei, hoffen wir, daß es gut und ordentlich wird!
    Über die Notwendigkeit des Gesetzes noch ein Wort. Bei der Verabschiedung des Rentenneuregelungsgesetzes haben wir den § 52, der die Beitragsfrage zur Handwerker-Altersversorgung regelt, behandeln müssen. Da haben eigentlich die Sprecher aller Fraktionen gesagt, sie befürworteten eine Übergangsregelung, am besten aber sei eine Aufhebung des Gesetzes zur Handwerker-Altersversorgung aus dein Jahre 1938. Der Kollege Schild ging sogar so weit, sich für die Aufhebung auszusprechen, damit wir einen Notstand erreichen und somit die Regierung zwingen, jetzt schnell zu arbeiten.
    Es wurde vorhin schon angedeutet, daß sich in der Zwischenzeit manches geändert hat. Weshalb soll man also nicht dem damaligen Wunsch, das Gesetz von 1938 eventuell vollends aufzuheben, weil es nur eine Berufsgruppe trifft, nachkommen? Das hat absolut etwas für sich. Wir können heute aber feststellen, daß eben diese betroffene Berufsgruppe an der bisherigen Übergangsregelung, also an der Fassung des vorläufigen Gesetzes, sagen wir einmal, Gefallen gefunden hat und eine endgültige Regelung in dieser Richtung haben möchte. Schön, darüber kann man reden, darüber kann man sich auseinandersetzen. Gut und schön wäre es nur gewesen, wenn wir das so rechtzeitig getan hätten, daß wir nicht durch das ewige Flickwerk — erste, zweite und dritte Änderung und nochmalige Änderung und Ver-



    Regling
    längerung - immer wieder nur hingehalten werden, anstatt endgültige und fertige Arbeit zu machen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/ CSU: Weder ja noch nein!)