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ID0306805300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3068

  • date_rangeDatum: 8. April 1959

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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Anton Diel (Horressen) Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3583 A Abg. Killat tritt für den verstorbenen Abg. Heinrich in den Bundestag ein . . . . 3583 B Abg. Scheuren tritt für den ausgeschiedenen Abg. Gleisner in den Bundestag ein 3583 B Glückwunsch zum 79. Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Pferdmenges . . . . . . 3583 C Erweiterung der Tagesordnung 3583 C Fragestunde (Drucksache 961) Frage 1, Abg. Dr. Menzel: Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und gegen Botschafter Blankenhorn Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3584 B, C, D Dr. Menzel (SPD) 3584 B, C Frage 3, Abg. Kalbitzer: Attentat auf den Algerier Ait Ahcene und Sprengstoffanschläge auf die Waffenhändler Schlüter und Puchert und auf den Dampfer „Atlas" Ritter von Lex, Staatssekretär . . . 3584 D Frage 4, Abg. Windelen: Vorratshaltung der Bundesregierung an leicht verderblichen Lebensmitteln Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3585 B Frage 5, Abg. Schröter (Berlin) : Kulturelle Betreuung der in den wallonischen Provinzen Belgiens lebenden deutschen Bergarbeiterfamilien Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3585 D, 3586 A Schröter (Berlin) (SPD) . 3585 D, 3586 A, B Frage 6, Abg. Ritzel: Lärmbekämpfung bei Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 3586 B, 3587 B Ritzel (SPD) 3587 A Frage 7, Abg. Dr. Schmitt (Gellersen): Verarbeitung von Zuckerrüben Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . . 3587 C Frage 8, Abg. Josten: Wiederaufbau des Bahnhofs Plaidt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3587 D Frage 9, Abg. Kreitmeyer: Mietverschuldung bei Berufssoldaten der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . 3588 A, D Kreitmeyer (FDP) 3588 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 Frage 10, Abg. Kreitmeyer: Unterbringung der Bundeswehrsoldaten Strauß, Bundesminister . . . . 3589 A, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3589 C Frage 11, Abg. Kreitmeyer: Vorfinanzierung der Ansprüche von über 30jährigen Personen auf ihr beschlagnahmtes Eigentum in den USA Dr. Hettlage, Staatssekretär . 3589 D,3590 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 3590 A Frage 12, Abg. Bayer (Mosbach) : Verteilung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau Lücke, Bundesminister . . . . . 3590 B,D, Baier (Mosbach) . . . . . 3590 D, 3591 A Frage 13, Abg. Frau Wolff (Berlin) : Äußerung des Bundesernährungsministers zur Frage der Rassentrennung Dr. h. c. Lübke, Bundesminister . 3591 A, D Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . . 3591 C Frage 14, Abg. Gewandt: Verwendung von Lehrbüchern aus der SBZ in japanischen Schulen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 3592 A Frage 15: Abg. Gewandt: Veräußerung von Preußag-Aktien aus Staatsbesitz Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3592 B Frage 16, Abg. Dr. Rutschke: Fortführung der Bundesstraße 9 in Höhe von Karlsruhe bis Lauterburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3592 D Frage 17, Abg. Dr. Rutschke: Wiedererrichtung der Bahnlinie Karlsruhe—Landau als zweigleisigen Schienenweg und Erweiterung oder Umbau der Rheinbrücke bei Maximiliansau Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3593 A Frage 18, Abg. Junghans: Verkauf von bundeseigenen vermieteten Grundstücken im Zonenrandgebiet an neu errichtete Betriebe Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 3593 C Frage 19, Abg. Dr. Besold: Finanzbeihilfe des Bundes für Wohnungsbau in München Lücke, Bundesminister . . 3593 U, 3594 B, C Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . 3594 B,C Frage 20, Abg. Pohle: Öffentliche Münzfernsprecher Stücklen, Bundesminister . . . . . 3594 C Frage 21, Abg. Pohle: Flugplatz Kaltenkirchen-Moorkaten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3594 D Frage 22, Abg. Pohle: Verbesserung der Bahnsteigunterkünfte auf dem Hauptbahnhof Neumünster Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 3595 A Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 634) — Erste Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3595 C Schmücker (CDU/CSU) 3597 A Regling (SPD) 3598 B Entwurf eines Gesetzes gegen den Betriebs-und Belegschaftshandel (CDU/CSU, DP) (Drucksache 747) — Erste Beratung — Wieninger (CDU/CSU) 3600 B Regling (SPD) . . . . . . . . 3602 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 3603 C Illerhaus (CDU/CSU) . . . 3605 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) 3606 B Antrag betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (SPD) (Drucksache 712) 3600 A, 3606 C Lange (Essen) (SPD) . . . . 3606 D, 3621 C Keller (FDP) . . . 3613 B Burgemeister (CDU/CSU) . . . . 3615 C Dr. Schild (DP) 3618 A Schmücker (CDU/CSU) 3620 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (SPD) (Drucksache 889) — Erste Beratung — 3623 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes (FDP) (Drucksache 893) 3623 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes (FDP) (Drucksache 894) . 3623 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen (Abg. Kühltau, Dr. Toussaint, Dr. Willeke, Jacobi, Dr. Bleiß, Dr. Schranz u. Gen.) (Drucksache 913) — Erste Beratung — . . 3623 C Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksache 918) — Erste Beratung — Probst (Freiburg) (DP) 3623 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 3624 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 3625 B Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (11. ÄndG LAG) (Drucksache 964) — Erste Beratung - 3626 B Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung (Getreidepreisgesetz 1959/1960) (Drucksache 960) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Beschäftigung von Schwerbeschädigten im Bundesdienst (SPD); Schriftlicher Bericht des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 674, 886) . . . . . . . 3626 B Antrag betr. Schlußnovelle für das Gesetz zu Art. 131 GG (DP); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 432, 906) 3626 C Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD betr. Arbeitszeit der Bundesbeamten; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 907, Umdruck 197) . . . . 3626 D Antrag betr. Gesetzesvorlage über die Gewährung von Berufsausbildungs- und Erziehungsbeihilfen (SPD); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 459, 927) . 3626 D Frau Keilhack (SPD) 3626 D Frau Dr. Wülker, Staatssekretärin 3627 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an gesellschaftlichen Unternehmungen, hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 804, 895) . . . . 3628 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 — (Drucksache 883) . . . . . . . 3629 A Antrag betr. Musterung des Geburtenjahrgangs 1922 (SPD) (Drucksache 868) Wienand (SPD) . . . . . . . . 3629 B Strauß, Bundesminister . . 3630 D, 3634 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3634 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 3634 D Entwurfeiner Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Flaschenweine, Bergbaumaschinen, Gleisbaumaschinen usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 966, 955) 3635 D Nächste Sitzung 3635 D Anlagen 3637 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3583 68. Sitzung Bonn, den 8. April 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9. 4. Altmaier 20. 4. Dr. Baade 10. 4. Bauer (Wasserburg) 9. 4. Bausch 9. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 18. 4. Birkelbach 9. 4. Fürst von Bismarck 9. 4. Frau Dr. Bleyler 11. 4. Brand 10. 4. Dr. Brecht 11. 4. Dr. Dehler 8. 4. Demmelmeier 9. 4. Döring (Düsseldorf) 9. 4. Frau Eilers (Bielefeld) 8. 4. Dr. Elbrächter 9. 4. Dr. Friedensburg 12. 4. Geiger (München) 9. 4. Frau Geisendörfer 1. 5. Glüsing (Dithmarschen) 9. 4. Dr. Görgen 7. 5. Graaff 10. 4. Dr. Greve 11. 4. Dr. Gülich 9. 4. Höfler 9. 4. Dr. Huys 10. 4. Jacobs 15. 4. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jahn (Stuttgart) 10. 4. Jaksch 30. 4. Kalbitzer 10. 4. Frau Kalinke 9. 4. Frau Kipp-Kaule 9. 4. Dr. Kopf 9. 4. Kraus 10. 4. Kühn (Köln) 9. 4. Lenze (Attendorn) 12. 4. Lohmar 31. 5. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 4. Margulies 8. 4. Matthes 1. 5. Odenthal 1. 5. Ollenhauer 9. 4. Dr. Preusker 11. 4. Dr. Ratzel 8. 4. Frau Dr. Rehling 9. 4. Rehs 10. 4. Frau Rösch 10. 5. Scharnowski 10. 4. Scheel 8. 4. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 4. Schneider (Hamburg) 8. 4. Dr. Schneider (Lollar) 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 9. 4. Stahl 4. 5. Dr. Stammberger 8. 4. Dr. Steinmetz 9, 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch 9. 4. Wagner 9. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Arndt 17. 4. Berendsen 31. '7. Bergmann 17. 4. Dr. Birrenbach 19. 4. Dewald 30. 4. Enk 19. 4. Frehsee 30. 4. Höcker 18. 4. Dr. Jordan 15. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Leber 30. 4. Dr. Lindenberg 18. 4. Mensing 18. 4. Merten 9. 5. Pelster 29. 4. Rasch 27. 4. Schneider (Bremerhaven) 18. 4. Dr, Starke 18. 4. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dewald zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 889). Der 2. Bundestag hat kurz vor der Beendigung der Legislaturperiode ein „Erstes Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz" verabschiedet. Das neue Gesetz brachte vor allem eine Erweiterung des Personenkreises der rückkehrberechtigten Evakuierten, da es auch Evakuierten aus Gebieten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes in der Evakuierung leben, die rechtlichen Möglichkeiten der Rückkehr zugestand. Man rechnete damit, daß etwa 70 000 Evakuierte von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und sich registrieren lassen würden. Abschließende Zahlen sind noch nicht vorhanden; doch dürfte feststehen, daß die angenommene Zahl nicht erreicht wird. Wenigstens lassen die bis jetzt vorliegenden Zahlen diesen Schluß zu. Die Gesamtzahl der noch zurückzuführenden Evakuierten wurde bei dem Erlaß des Änderungsgesetzes auf rund 350 000 geschätzt, davon zwei Drittel sogenannte Binnenevakuierte und ein Drittel Evakuierte, die von Land zu Land zurückzuführen sind. In der Zwischenzeit haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Nach den Mitteilungen der Evakuiertenstellen der Länder ist es notwendig, zwei Maßnahmen durchzuführen: nämlich den Evakuierten, die durch die Erleichterungen des Ersten Änderungsgesetzes die Möglichkeit der Rückführung erhalten kaben, eine nochmalige Anmeldefrist zu eröffnen und darüber hinaus eine neue Gesamt- 3638 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 registrierung vorzunehmen, um endlich ein wirkliches zahlenmäßiges Bild über die tatsächliche Rückkehrwilligkeit der Evakuierten zu erhalten. Durch die lange Dauer der Evakuierung haben sich viele Evakuierte an ihrem Zufluchtsort „eingelebt".Von den Evakuiertenstellen wird erklärt, daß entweder ein echter Rückkehrwille nicht mehr vorhanden ist oder daß der Rückkehrwille durch verschiedene Umstände so behindert ist, daß in absehbarer Zeit an die Rückführung nicht gedacht werden kann. Die Schätzungen über die aus den angeführten Gründen nicht zurückzuführenden Evakuierten schwanken zwischen 20 und 50 %. Eine Sicherheit ist jedoch nicht gegeben. Diese kann nur durch eine neue Maßnahme, wie sie das vorliegende Zweite Änderungsgesetz vorsieht, erlangt werden. Der jetzige ungewisse Zustand bereitet der Verwaltung große Schwierigkeiten. Sie muß bei der Zuteilung der Rückführung in für Evakuierte bestimmte Wohnungen unterscheiden zwischen solchen, die rückführbar sind, und solchen, die es nicht sind. Das erfordert Zeit und unnötige Verwaltungsarbeit, Planungen werden behindert. Es besteht also die unbedingte Notwendigkeit, zu einer Bereinigung des Evakuiertenregisters zu kommen. Die Evakuierten müssen deshalb aufgerufen werden, ihren Rückkehrwillen endgültig zu erklären oder sich im Evakuiertenregister streichen zu lassen. Das letztere hat zur Folge, daß sie aus der Rückführung ausscheiden und ein wirklicher Überblick über das Gesamtproblem erzielt wird. Die Evakuierten haben durch das Bundesevakuiertengesetz gewisse Rechte erworben; eine ersatzlose Streichung im Evakuiertenregister wäre deshalb eine Rechtsbeschneidung, die nicht stattfinden darf. Die Evakuiertenstellen der Länder machen immer wieder die Erfahrung, daß viele Evakuierten, denen die Rückführung vermittelt wurde, darauf verzichten mußten, weil sie die geforderten Mietpreise nicht aufbringen konnten. Das sind die sozial Schwächsten; und das dürfte heute die überwiegende Mehrheit der Evakuierten sein. Die wirtschaftlich Stärkeren und die aus anderen Gesetzen Berechtigten haben großenteils von der Rückführungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die vorstehenden Verhältnisse haben sich im Laufe der Zeit entwickelt. Es muß bedacht werden, daß viele Evakuierte sich seit 14 bis 16 Jahren an ihrem Zufluchtsort befinden. Änderungen im Familienstand sind eingetreten, die Erwerbsfähigkeit ist verlorengegangen, die Zahl der Rentner und Fürsorgeberechtigten ist gestiegen. Das Gesamtbild hat sich verändert, und es wird sich weiter verändern, je länger die Rückführung sich verzögert. Es erweist sich als notwendig, den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen. Wer an seinem Zufluchtsort eine Ersatzheimat gefunden hat, wer sich nicht mehr die Kraft zutraut, an seinem Ausgangsort neu anzufangen, dem muß die Möglichkeit geboten werden, an seinem Zufluchtsort zu verbleiben. Zu einer Entscheidung werden die Betreffenden aber nur dann kommen, wenn ihnen die für die Rückkehr in den Ausgangsort gewährten Vergünstigungen am Zufluchtsort gewährt werden. Das kann beispielsweise durch die Zuweisung einer besseren Wohnung am Zufluchtsort geschehen, wobei darauf verwiesen werden darf, daß Wohnungen auf dem Lande billiger zu erstellen sind als in den Ausgangsorten, woher die Mehrheit der Evakuierten kommt. In einer Reihe von Länderministerien haben diesbezügliche Überlegungen stattgefunden und zu den angeführten Schlüssen geführt. Es ist zu hoffen, daß, wenn die im Zweiten Änderungsgesetz zum Bundesevakuiertengesetz vorgeschlagenen Maßnahmen die Zustimmung des Bundestages finden, eine endgültige Lösung dieser an sich begrenzten Aufgabe heranreift und das vom Bundestag und der Bundesregierung erklärte Ziel, dieses Problem im Laufe von drei Jahren zu lösen, erreicht wird. Der Gesetzentwurf erfordert nicht die Bereitstellung zusätzlicher Etatmittel. Die in § 9 des Gesetzentwurfs genannten Zahlen sind bereits eingeplant. Die im Änderungsgesetz vorgeschlagene Fassung soll die Möglichkeit der Erweiterung des Verwendungszwecks herbeiführen. Die angestrebte Bereinigung des Evakuiertenregisters wird dazu die Möglichkeit bieten. Der Vorschlag, den Evakuierten, die ihren Zufluchtsort als bleibenden Aufenthalt wählen, bei Erlangung einer besseren Wohnung die Umzugskosten zu erstatten, erscheint als eine billige Forderung, da ja bei der Rückkehr der Evakuierten in ihren Ausgangsort die Kosten der persönlichen und sachlichen Rückführung zu tragen sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorschlag, den aus der SBZ zurückkehrenden Evakuierten, denen die Mitnahme ihres Hausrates verweigert wird — derartige Fälle liegen nach den Meldungen der Evakuiertenstellen bereits vor —, eine Entschädigung für den Hausrat zu gewähren. Dieses Verlangen ist um so billiger, als dabei die Transportkosten für den Hausrat entfallen und die ersparten Mittel dem Betreuungszweck zugeführt werden können. Die sonstigen im Bundesevakuiertengesetz angeführten Betreuungsmaßnahmen, die bei der Rückkehr in den Ausgangsort innerhalb eines gewissen Zeitraums gewährt werden, auch jenen Evakuierten zu gewähren, die ihren Zufluchtsort zum dauernden Aufenthalt wählen, erscheint sinnvoll und voll vertretbar. Die Bestimmung betreffend den Stichtag, die der Entwurf vorschlägt, ist im Hinblick auf die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wohnenden Evakuierten, insbesondere jener aus der SBZ, angebracht, da sie um die Einhaltung der Stichtage nicht besorgt sein konnten. Der übrige Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen dient der technischen Durchführung. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hansing Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1959 3639 (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 24): Entsprechen Zeitungsmeldungen den Tatsachen, daß in den Kasematten einer griechischen Festung bei Saloniki die Gebeine von 700 gefallenen deutschen Soldaten in ausgedienten US-Munitionskisten aufgestapelt sind? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesen unwürdigen Zustand schnellstens zu beseitigen? Es ist dem Auswärtigen Amt seit 1956 bekannt, daß die Gebeine von 699 deutschen Kriegstoten auf dem auf Anweisung griechischer Behörden aufgelösten ehemaligen deutschen Soldatenfriedhof Piläa bei Saloniki exhumiert und provisorisch aufbewahrt wurden. Da ein Kriegsgräberabkommen, um dessen Zustandekommen sich die Bundesregierung zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. seit 1954 bemüht, nicht besteht, konnte die Bestattung dieser Toten an anderer Stelle in Griechenland bisher nicht ermöglicht werden. Eine Überführung in die Bundesrepublik hätte die griechische Regierung zu der Forderung auf Überführung sämtlicher deutscher Kriegstoter in Griechenland veranlassen können. Dadurch wäre unter Umständen ein Präzedenzfall für andere Regierungen gegeben. Deshalb konnten bisher weder die Bundesregierung noch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge etwas für die genannten Toten tun. Das am 26. Juli 1958 in Athen paraphierte deutschgriechische Kriegsgräberabkommen, mit dessen Unterzeichnung in Kürze zu rechnen ist, schafft die Voraussetzungen für die Zusammenbettung der in Griechenland, auf Kreta und den anderen griechischen Inseln weit verstreut ruhenden etwa 15 000 deutschen Gefallenen auf 2 große deutsche Soldatenfriedhöfe bei Athen und auf Kreta. Mit den Umbettungen, auch der zur Zeit in einem Depot der griechischen Armee liegenden 699 Toten, auf die neuen Anlagen beginnt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Einvernehmen mit der Bundesregierung und den zuständigen griechischen Stellen voraussichtlich schon im April dieses Jahres. Inzwischen wird der Volksbund die sofortige Umbettung der Gebeine in. Sarkophage veranlassen und für eine sichere Unterbringung bis zur Einbettung in die neue Ehrenstätte bei Athen sorgen. van Scherpenberg Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 25) : Wäre die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über den näheren Inhalt des Asylrechts (Artikel 16 GG) zuzuleiten? Das Grundrecht des Asyls nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG soll den Ausländer vor einer Verfolgung aus politischen Gründen durch die Behörden eines anderen Staates schützen. Dieser Schutz besteht darin, daß die Bundesrepublik von ihrer Befugnis, fremden Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt in ihrem Staatsgebiet zu versagen oder sie an den Staat, von dem die Verfolgung ausgeht, auszuliefern, keinen Gebrauch macht. Das Grundrecht des Asyls bindet nach Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar die Verwaltungsbehörden und die Gerichte; es muß daher von den Behörden und Gerichten, die über den Erlaß eines Aufenthaltsverbotes oder die Zulässigkeit und die Bewilligung der Auslieferung entscheiden, beachtet werden. Wegen der Verfassungskraft des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und des Fehlens einer entsprechenden Ermächtigung im GG ist der Bundesgesetzgeber nicht befugt, den Inhalt des Asylrechts näher zu bestimmen. Die Auslegung muß vielmehr letztlich der Rechtsprechung überlassen werden. Bemerkenswerte Schwierigkeiten sind hierbei meines Wissens bisher nicht aufgetreten. Da im übrigen die Rechtsgebiete der Ausweisung und der Auslieferung sowie das Verfahren hierfür in der auch heute noch anwendbaren Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I, 1053) und im deutschen Auslieferungsgesetz vom 23. Dezember 1929 (RGBl. I, 239; 1930 I, 28) in der Fassung vom 12. September 1933 (RGBl. I, 618) gesetzlich geregelt sind, besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Bedürfnis, dem Bundestag einen Gesetzentwurf über das Asylrecht vorzulegen. Dr. Schröder Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 29) : Was hat die Bundesregierung bei ihrer Bemühung um Freilassung des gegen den Willen der Erziehungsberechtigten in der Fremdenlegion festgehaltenen Ralf Drewes aus Braunschweig, Schunterstr. 57, in Paris erreicht? Welche Schritte hat die Bundesregierung nach dem Beschluß des Bundestages vom November 1958 bisher unternommen, um eine vertragliche Regelung mit der Französischen Republik zu treffen, daß deutsche Staatsangehörige, die noch nicht durch Vollendung des 21. Lebensjahres die Volljährigkeit erreicht haben, nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten bei der Fremdenlegion festgehalten werden dürfen? Die im Falle Drewes im Auftrage des Auswärtigen Amts von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris bei dem französischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten erhobenen Vorstellungen haben noch nicht zu einer Entlassung des Legionärs geführt. Die Erörterungen auf diplomatischem Wege sind noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft wurde gebeten, sich dieses Falles besonders anzunehmen. Im Hinblick auf den Beschluß des Bundestages vom 30. Januar 1959 ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris inzwischen an das französische Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten mit dem Vorschlage herangetreten, Verhandlungen aufzunehmen über die Freistellung solcher deutscher Staatsangehöriger vom weiteren Dienst in der Fremdenlegion, die als nach deutschem Recht Minderjährige ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter sich zum Dienst in der Legion verpflichtet haben. Die Antwort von französischer Seite steht noch aus. 3640 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn. Mittwoch, den 8. April 1959 Ob mit einem positiven Abschluß dieser Verhandlungen gerechnet werden kann, ist im Augenblick noch nicht zu übersehen. van Scherpenberg Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Bennemann (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 30) : Ist eine Änderung der geltenden Richtlinien (vom 17. Oktober 1951) zur Gewährung von Bundesbelhilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge beabsichtigt? Die Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge werden auf Grund der Richtlinien vom 17. Oktober 1951 gewährt, wenn in besonderen Fällen die satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen der betrieblichen Altersfürsorge nur zum Teil oder gar nicht gezahlt werden können. Mit dieser Regelung sollten gewisse Härten gemildert werden, die durch die Einschränkung bzw. den Wegfall dieser betrieblichen Leistungen eingetreten sind. Viele der zunächst beteiligten Betriebe können inzwischen ihre Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen. Auch haben sich die Einkommensverhältnisse der in Betracht kommenden Personen durch die Rentenreform wesentlich gebessert. Ich lasse gegenwärtig prüfen, ob trotz der allgemeinen Anhebung der Einkommen im Einzelfall noch Notstände vorliegen, die einer Abhilfe bedürfen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Sollte es sich erweisen, daß nicht vertretbare Härten vorhanden sind, so werde ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen im Rahmen der Richtlinien das Erforderliche veranlassen. Blank Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. März 1959, Drucksache 930, Frage 36) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, mit denen die aus der SBZ geflüchteten Wissenschaftler bei ihrer Eingliederung in der Bundesrepublik zu kämpfen haben, und wenn ja, welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung zu deren Behebung getroffen worden? 1958 sind 410 Wissenschaftler aus Mitteldeutschland durch die Notaufnahme gegangen. Von diesen gehörten 168 den Lehrkörpern der Hochschulen an — darunter 51 Professoren. 242 waren wissenschaftliche Assistenten und Mitarbeiter der Hochschulen, Akademien und Forschungsinstitute. Von diesen 410 Wissenschaftlern kamen allein 305 von den 6 Universitäten, der Technischen Hochschule Dresden und der Bergakademie Freiberg. Es handelt sich hierbei um Mindestzahlen. Da eine Melde- pflicht für Flüchtlinge nicht besteht, wenden diese sich nicht selten erst nach Monaten an die Notaufnahmestellen. Diese Flüchtlinge erhalten bei Bedarf zunächst vom Hochschulverband eine Überbrückungshilfe. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft leistet den hierzu geeigneten Kräften durch Vergabe von Forschungsbeihilfen ebenfalls eine sehr dankenswerte Hilfe. Die größte Schwierigkeit bei der Eingliederung besteht aber in dem Mangel an Planstellen an unseren Hochschulen. Der Bund verfügt über keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf die Universitäten. Aber auch die Länder sind durch die Autonomie und das Berufungsrecht der Fakultäten in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, Die Lösung des Problems der Eingliederung der Wissenschaftler in unser Hochschulleben kann demnach nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Hochschulen erfolgen. Um diese Schwierigkeiten herabzumindern, hat das Bundeskabinett auf meinen Antrag beschlossen, den Ansatz des früheren Titels 626 — jetzt 614 c — des Herrn Bundesministers des Innern von 3 auf 5 Mio anzuheben. Der Mehrbetrag soll den Ländern die Möglichkeit geben, auf Antrag der Hochschulen zusätzliche Dozenten- und Assistentenstellen zu schaffen. Diese sollen mit qualifizierten Flüchtlingen aus der SBZ besetzt werden. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen steigern die Möglichkeit, die Eingliederung durchzuführen. Ich hoffe zuversichtlich, daß es Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit den Hochschulen gelingen wird, in absehbarer Zeit auch die letzten Schwierigkeiten bei der Lösung dieses Problems zu überwinden. Dr. Oberländer Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eichelbaum (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 37): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls welche Aktionen von sowjetzonalen Stellen unternommen werden. um die Eingliederung geflüchteter Wisenschaftler in das Hochschulleben der Bundesrepublik zu stören? Die SED versucht auf unsere Hochschulen einen Einfluß auszuüben, indem sie sich bemüht, die geflüchteten Wissenschaftler durch Verbreitung von Gerüchten systematisch zu diffamieren. Mir sind Fälle bekannt, in denen versucht wurde, geflüchteten Hochschullehrern Unredlichkeiten verschiedener Art anzulasten. Einem bekannten Professor wurde z. B. nachgesagt, daß er 27 Bücher unterschlagen habe, einem anderen werden Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Reisekosten vorgeworfen. In wieder einem anderen Falle suchte man einen namhaften Wissenschaftler durch eine entstellte Darstellung seines Privatlebens zu diskreditieren. Wie diese Aktionen im einzelnen durchgeführt werden, ist ebenfalls bekannt. Die SED hat versucht, einige der im vergangenen Jahr geflüchteten Wissenschaftler zum Schreiben solcher, wie eben beschriebener Briefe an Kollegen westdeutscher Hochschulen zu zwingen, in der Absicht die Eingliederung geflüchteter Wissenschaftler unmöglich zu machen. Die Parteileitungen der SED an den Hochschulen suchen sich hierbei besonders bekannter Hochschullehrer zu bedienen, an deren Wort die Kollegen in der Bundesrepublik bisher keinen Anlaß zu zweifeln hatten. Die SED hat schließlich die Hochschulen der SBZ angewiesen, geflüchteten Wissenschaftlern die akademischen Grade und Würden abzuerkennen, um deren Eingliederung in das berufliche Leben in der Bundesrepublik zu verhindern. Dr. Oberländer Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 66. Sitzung vom 18. 3. 1959, Drucksache 930, Frage 39) : Wie hoch sind nach dem gegenwärtigen Stande des Bundesversorgungsgesetzes die Versorgungsbezüge eines verheirateten kriegsblinden Ohnhänders a) mit drei Kindern unter 14 Jahren, b) mit zwei Kindern unter 14 Jahren? Wie hoch würden die Versorgungsbezüge zu a) und b) sein falls der Referentenentwurf zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung mit seinen Vorschlägen Gesetz wird? Nach geltendem Recht erhält ein verheirateter kriegsblinder Ohnhänder an Versorgungsbezügen im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 140,- DM 140,- DM Ausgleichsrente 235,- DM 235,- DM Kindergeld 30,- DM Sozialzuschlag 20,- DM 20,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Übertrag 700,- DM 670,- DM im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren) : (2 Kinder unter 14 Jahren) : Übertrag 700,- DM 670,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 745,- DM 715,- DM Nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung würde dieser Beschädigte erhalten: im Falle b) im Falle a) der Anfrage der Anfrage (3 Kinder unter 14 Jahren): (2 Kinder unter 14 Jahren) : Grundrente 150,- DM 150,- DM Ausgleichsrente 250,- DM 250,- DM Ehegattenzuschlag 25,- DM 25,- DM Kinderzuschläge 120,- DM 80,- DM Pflegezulage 275,- DM 275,- DM Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß 15,- DM 15,- DM Führhundzulage 30,- DM 30,- DM 865,- DM 825,- DM Der Gesetzentwurf läßt zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs zu. Dieser Ausgleich beträgt in der niedrigsten Stufe 50,- DM, in der höchsten Stufe 400,- DM. Nach geltendem Recht ist die Berücksichtigung eines beruflichen Schadens bei einem Erwerbsunfähigen nicht möglich, weil dieser Schaden nach § 30 Abs. 1 Satz 2 BVG durch die Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit auszugleichen ist. Diese Erhöhung kann jedoch nicht mehr vorgenommen werden, wenn der Beschädigte bereits aus einem anderen Grunde erwerbsunfähig ist, da das Bundesversorgungsgesetz als höchsten Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit die Erwerbsunfähigkeit ansieht. Blank
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, sind Sie bereit, mir nach Prüfung der angeforderten Unterlagen von Baden-Württemberg das Ergebnis mitzuteilen?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Selbstverständlich, Herr Abgeordneter!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Baier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön.