Rede:
ID0305702300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 222
    1. die: 13
    2. ich: 9
    3. der: 9
    4. habe: 6
    5. Ich: 5
    6. daß: 5
    7. er: 5
    8. von: 4
    9. in: 4
    10. Herr: 4
    11. Kollege: 4
    12. Sie: 4
    13. soll: 4
    14. und: 3
    15. Forderung: 3
    16. für: 3
    17. nicht: 3
    18. ein: 3
    19. ganz: 3
    20. den: 3
    21. im: 3
    22. mit: 3
    23. paritätische: 3
    24. soziale: 3
    25. Sicherheit: 3
    26. muß: 2
    27. Storch,: 2
    28. mir: 2
    29. Wegeunfälle: 2
    30. zu: 2
    31. Wort: 2
    32. davon: 2
    33. gesagt,: 2
    34. gar: 2
    35. nach: 2
    36. erhoben.: 2
    37. wir: 2
    38. paritätischen: 2
    39. Beteiligung: 2
    40. Arbeitnehmer: 2
    41. an: 2
    42. bin: 2
    43. Organ: 2
    44. auch: 2
    45. niemals: 2
    46. gegen: 2
    47. Besetzung: 2
    48. Organe: 2
    49. hier: 2
    50. etwas: 2
    51. dem: 2
    52. Aber: 2
    53. diese: 2
    54. des: 2
    55. Lohnes: 2
    56. erkennen: 2
    57. abgeführt: 2
    58. wird.: 2
    59. werden: 2
    60. Meine: 1
    61. Damen: 1
    62. Herren,: 1
    63. wegen: 1
    64. Ausführungen: 1
    65. Herrn: 1
    66. Kollegen: 1
    67. Storch: 1
    68. Ihre: 1
    69. Geduld: 1
    70. noch: 1
    71. einmal: 1
    72. kurz: 1
    73. Anspruch: 1
    74. nehmen.: 1
    75. haben: 1
    76. unterstellt,: 1
    77. hätte: 1
    78. erhoben,: 1
    79. Unternehmer: 1
    80. aus: 1
    81. Entschädigungspflicht: 1
    82. befreien.: 1
    83. Kein: 1
    84. denke: 1
    85. daran!\n: 1
    86. —: 1
    87. Ja,: 1
    88. bitte,: 1
    89. lesen: 1
    90. das: 1
    91. Protokoll: 1
    92. nach.: 1
    93. daran: 1
    94. gedacht,: 1
    95. eine: 1
    96. solche: 1
    97. erheben.: 1
    98. nur: 1
    99. einer: 1
    100. klaren: 1
    101. Linie: 1
    102. Entweder: 1
    103. bleiben: 1
    104. bei: 1
    105. Ablösung: 1
    106. Unternehmerhaftpflicht,: 1
    107. oder: 1
    108. ziehen: 1
    109. neues: 1
    110. Sozialgesetz: 1
    111. auf.Nun: 1
    112. zur: 1
    113. Frage: 1
    114. Berufsgenossenschaften: 1
    115. —:: 1
    116. wissen: 1
    117. doch: 1
    118. genau,: 1
    119. Jahre: 1
    120. 1950: 1
    121. sehr: 1
    122. aktiv: 1
    123. dieser: 1
    124. Ausgestaltung: 1
    125. teilgenommen: 1
    126. habe.: 1
    127. selber: 1
    128. einem: 1
    129. solchen: 1
    130. tätig;: 1
    131. arbeite: 1
    132. Arbeitnehmern: 1
    133. diesem: 1
    134. seit: 1
    135. mehreren: 1
    136. Jahren: 1
    137. besten: 1
    138. Einvernehmen: 1
    139. zusammen.: 1
    140. irgendeinen: 1
    141. Vorwurf: 1
    142. Was: 1
    143. gefordert: 1
    144. habe,: 1
    145. ist: 1
    146. anderes:: 1
    147. gleichmäßige,: 1
    148. Kosten,: 1
    149. ohne: 1
    150. etwa: 1
    151. dadurch: 1
    152. mehr: 1
    153. Kosten: 1
    154. entstehen: 1
    155. sollen,: 1
    156. Storch;: 1
    157. Gegenteil,: 1
    158. dieselben: 1
    159. Bezüge: 1
    160. erhalten.: 1
    161. vielleicht: 1
    162. wäre: 1
    163. es: 1
    164. richtig,: 1
    165. wenn: 1
    166. alle: 1
    167. Leistungen,: 1
    168. ja: 1
    169. Teil: 1
    170. Arbeitnehmers: 1
    171. sind,: 1
    172. entsprechender: 1
    173. Erhöhung: 1
    174. ihm: 1
    175. getragen: 1
    176. würden: 1
    177. unter: 1
    178. Gesichtspunkt,: 1
    179. soll,: 1
    180. welch: 1
    181. gewaltiger: 1
    182. Anteil: 1
    183. seinemLohn: 1
    184. seine: 1
    185. Das: 1
    186. sehen,: 1
    187. das.: 1
    188. deutlich: 1
    189. können,: 1
    190. Storch.: 1
    191. Er: 1
    192. wissen,: 1
    193. augenblicklich: 1
    194. Drittel: 1
    195. seines: 1
    196. Dann: 1
    197. wird: 1
    198. viel: 1
    199. größerer: 1
    200. Sorgfalt: 1
    201. sich: 1
    202. Gedanken: 1
    203. darüber: 1
    204. machen,: 1
    205. wie: 1
    206. ausgestaltet: 1
    207. soll.: 1
    208. Vorwürfe,: 1
    209. gemacht: 1
    210. haben,: 1
    211. entschieden: 1
    212. zurückweisen.: 1
    213. gewesen: 1
    214. heute: 1
    215. nichts: 1
    216. Derartiges: 1
    217. gesagt.: 1
    218. Auch: 1
    219. keinem: 1
    220. Berufsgenossenschaft: 1
    221. entschädigt: 1
    222. sollen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1959 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz UVNG) (Drucksache 758) — Erste Beratung ; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (FDP) (Drucksache 446) ; Mündlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 638) — Zweite Beratung — Blank, Bundesminister . . . . . 3137 B Börner (SPD) 3142 A, 3157 A Wischnewski (SPD) . . . . . 3142 C Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3146 D Dr. Atzenroth (FDP) . . 3153 A, 3160 A Frau Friese-Korn (FDP) 3156 C Storch (CDU/CSU) 3158 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern (Drucksache 543) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 718) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 3161 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 3163 A Nächste Sitzung 3163 D Anlagen 3165 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1959 3137 57. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4. 4. Altmaier* 23. 1. Dr. Bärsch 23. 1. Baur (Augsburg) 23. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Behrendt 23. 1. Benda 23. 1. Birkelbach* 23. 1. Fürst von Bismarck* 23. 1. Blachstein' 23. 1. Frau Blohm 31. 1. Frau Brauksiepe 23. 1. Dr. Burgbacher 23. 1. Caspers 23. 1. Diekmann 23. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 1. Engelbrecht-Greve 23. 1. Etzenbach 7. 2. Even (Köln) 23. 1. Frenzel 23. 1. Dr. Furler* 23. 1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23. 1. Gerns* 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 23. 1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Günther 23. 1. Haage 23. 1. Häussler 23. 1. Heinrich 31. 1. Heix 23. 1. Heye* 23. 1. Höfler* 23. 1. Holla 23. 1. Frau Dr. Hubert* 23. 1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26. 1. Dr. Jordan 23. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger* 23. 1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23. 1. Köhler 24. 1. Dr. Kohut 24. 1. Dr. Kopf* 23. 1. Kramel 16. 2. Krug 23. 1. Kühlthau 23. 1. Kühn (Bonn) 26. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Kunst 31. 1. Kurlbaum* 23. 1. Dr. Leverkuehn* 23. 1. Lücker (München) * 23. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Dr. Martin 26. 1. Mauk 24. 1. Frau Dr. Maxsein* 23. 1. Memmel 31. 1. Dr. Mende* 23. 1. Dr. Menzel 15. 2. Metzger* 23. 1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23. 1. Müser 17. 2. Dr. Oesterle 6. 2. Paul* 23. 1. Pelster 31. 1. Pernoll 23. 1. Pütz 14. 2. Rademacher 24. 1. Regling 23. 1. Frau Dr. Rehling* 23. 1. Dr. Reith 31. 1. Reitzner 23. 1. Rohde 31. 1. Ruf 23. 1. Ruland 23. 1. Scheel 23. 1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schulze-Pellengahr 23. 1. Schütz (München)* 23. 1. Seidl (Dorten)* 23. 1. Dr. Serres* 23. 1. Spitzmüller 23. 1. Wagner 23. 1. Dr. Wahl* 23. 1. Walpert 31. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 23. 1. Dr. Weber (Koblenz) 23. 1. Weinkamm 23. 1. Winkelheide 23. 1. Wullenhaupt 24. 1. Dr. Zimmer* 23. 1. Zühlke 23. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 20) : Ich frage die Bundesregierung: Ist es richtig, daß Hersteller und Händler der Fernsehbranche eine Preissünderkartei anzulegen beabsichtigen oder bereits angelegt haben, um sowohl in bezug auf die Fabrikpreise als auch in bezug auf die Verkaufspreise eine absolute Preisbindung herbeizuführen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, wenn diese Mitteilung zutrifft? Die Preisbindung der zweiten Hand für Markenwaren ist durch § 16 des Gesetzes gegen Wett- *) für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates 3166 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1959 bewerbsbeschränkungen (GWB) als Ausnahme von dem generellen Verbot der vertikalen Preisbindung des § 15 GWB unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Von der Möglichkeit der vertikalen Preisbindung hat die große Mehrzahl der Hersteller von Rundfunk- und Fernsehgeräten im Jahre 1958 Gebrauch gemacht. Diese Unternehmen haben den Groß- und Einzelhandel zur Einhaltung der von ihnen festgesetzten Wiederverkaufspreise verpflichtet. Bei der Preisbindung ist das von den Gerichten in ständiger Rechtsprechung aufgestellte Erfordernis der Lückenlosigkeit zu beachten. Im Hinblick auf dieses Erfordernis kann auch der Handel ein Interesse daran haben, daß Verstöße gegen die Preisbindungsvorschriften der Hersteller festgestellt und unterbunden werden. Es ist der Bundesregierung bei der Sammlung von Unterlagen für die Beantwortung Ihrer Anfrage bekanntgeworden, daß der Vorsitzende des Deutschen Rundfunk- und Fernseh-Fachverbandes (DRFFV) in der Zeitschrift dieses Verbandes „Der Deutsche Rundfunk-Einzelhandel", Oktober-Heft 1958, es als notwendig bezeichnet hat, jeden Preisbindungsverstoß zu erfassen und in einer Preisbindungssünderkartei festzuhalten, um einen Überblick über auftretende Lücken im Preisbindungssystem zu gewinnen. Die genannte Kartei wird in Köln beim DRFFV geführt; aus ihr werden z. B. die preisbindenden Hersteller über festgestellte Verstöße unterrichtet. Soweit in der Kürze der Zeit der Sachverhalt im einzelnen festgestellt werden konnte, bezieht sich die Preisbindungssünderkartei nur auf unlautere Verhaltensweisen und berührt daher nicht die Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die ausschließlich Beschränkungen eines lauteren Verhaltens untersagen. Nach einer gutachtlichen Stellungnahme des Bundeskartellamtes kann ein Verstoß gegen Bestimmungen des GWB vorliegen, wenn Abnehmer preisgebundener Erzeugnisse außer ihrer vertikalen Verpflichtung gegenüber dem Hersteller noch untereinander horizontale Verpflichtungen zur Einhaltung der gebundenen Preise eingehen; derartige Verpflichtungen ließen sich jedoch im vorliegenden Fall bisher nicht feststellen. Nach den Vorschriften des GWB ist für eine Feststellung etwaiger kartellrechtlicher Verstöße im vorliegenden Fall das Bundeskartellamt in Berlin SW 61, Mehringdamm 129, zuständig; ich werde eine genaue Feststellung des Sachverhalts und der Rechtslage sowie der etwa nach den Vorschriften des GWB zu treffenden Maßnahmen durch das Bundeskartellamt veranlassen und Ihnen von dem Ergebnis Mitteilung machen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß in der Rundfunk- und Fernsehbranche ein Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs tätig ist. Dieser beschränkt sich ausweislich seiner Satzung und Geschäftsordnung sowie nach Auskunft seines Geschäftsführers auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und seine Nebengesetze (Rabattgesetz, Zugabeverordnung, Preisauszeichnungsverordnung). Vor wenigen Tagen haben sechs namhafte Rundfunk-. und Fernsehgerätehersteller mit einem ge- schätzten Umsatzanteil von mindestens 50 % die Preisbindung für ihre Markenerzeugnisse aufgehoben. Sie haben damit den Handelsstufen die Möglichkeit einer freien Preisbildung gegeben. Insoweit dürften Überlegungen über die Errichtung und Führung von Preisbindungssünderkarteien und deren Zulässigkeit nunmehr gegenstandslos geworden sein; ob und welche Bedeutung ihnen im übrigen verbleiben wird, bleibt abzuwarten. Ludwig Erhard Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Friedensburg (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 22): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verwendung von Kunststoffen in der Bekleidungsindustrie, insbesondere bei der Strumpffabrikation, bei sehr vielen Menschen zu schweren Hautentzündungen und damit zu ernsten Gesundheitsschädigungen führt, und was gedenkt die Bundesregierung, etwa durch Einführung eines Kennzeichnungszwanges, zu tun, um diese sich immer mehr verbreitenden Nachteile zu bekämpfen? Mit den in der Anfrage erwähnten Kunststoffen, die insbesondere in der Strumpffabrikation Verwendung finden, dürften vornehmlich die vollsynthetischen Fasern und Fäden gemeint sein, die zur Polyamid-Gruppe der Chemiefasern gehören. Sowohl während des Entwicklungsstadiums als auch noch nach dem Erscheinen vollsynthetischer Textilerzeugnisse auf dem Markt ist die Frage ihrer Hautverträglichkeit untersucht und mit medizinischen, biologischen und chemischen Methoden in wissenschaftlichen Versuchsreihen in Universitätskliniken und Fachinstituten eingehend geprüft worden. Übereinstimmend ist dabei festgestellt worden, daß die vollsynthetischen Fasern weder giftige noch die Haut angreifende Eigenschaften haben. Gleichwohl ist bekannt, daß vereinzelt Hautschädigungen aufgetreten sind. Man hat diese anfangs mit der Färbung vollsynthetischer Fasern in Zusammenhang gebracht. Sorgfältig durchgeführte Untersuchungen haben jedoch keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, daß in der Färbung die Ursache für Hauterkrankungen liegen könnte. Richtig dürfte vielmehr sein, daß die vollsynthetischen Chemiefasern eine geringere Saug- und Schweißtransportfähigkeit als natürliche Textilfasern aufweisen. Diesem Umstand hat jedoch die Industrie inzwischen durch Anwendung besonders poröser Web- und Wirkverfahren sowie durch Mischung von vollsynthetischen Fasern mit anderen Textilrohstoffen weitestgehend Rechnung getragen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, daß solche Erzeugnisse, die in der Regel bei der Wäsche nicht gekocht werden, bei unzureichender Behandlung sich mit Resten von Waschmitteln, von Schweiß und Hautabscheidungen anreichern, so daß hierdurch Nährböden für Bakterien, Pilze und Hefen und demzufolge auch Hautschäden entstehen können. Schließlich darf darauf Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Januar 1959 3167 hingewiesen werden, daß es immer Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Hautreizungen geben wird. Dies ist bei der Wolle ebenso bekannt wie bei den seit vielen Jahren im Gebrauch befindlichen künstlichen Fasern. Insoweit würden auch durch die Einführung eines Kennzeichnungszwanges die geäußerten Besorgnisse nicht beseitigt. In der Regel werden aber vollsynthetische Textilien ohnehin als solche - meist mit bekanntem Markennamen und Behandlungsanweisungen versehen — dem Konsumenten angeboten. Im übrigen habe ich mich zur Frage des Kennzeichnungszwangs für Textilerzeugnisse bereits in der Fragestunde des deutschen Bundestages am 12. Dezember 1957 geäußert. Ludwig Erhard
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat noch einmal der Kollege Atzenroth.


Rede von Dr. Karl Atzenroth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ich muß wegen der Ausführungen von Herrn Kollegen Storch Ihre Geduld noch einmal kurz in Anspruch nehmen. Herr Kollege Storch, Sie haben mir unterstellt, ich hätte die Forderung erhoben, die Unternehmer aus der Entschädigungspflicht für die Wegeunfälle zu befreien. Kein Wort habe ich davon gesagt, und ich denke gar nicht daran!

(Abg. Storch: Protokoll!)

— Ja, bitte, lesen Sie das Protokoll nach. Ich habe gar nicht daran gedacht, eine solche Forderung zu erheben. Ich habe nur die Forderung nach einer klaren Linie erhoben. Entweder bleiben wir bei der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht, oder wir ziehen ein ganz neues Sozialgesetz auf.
Nun zur Frage der paritätischen Beteiligung der Arbeitnehmer in den Berufsgenossenschaften —: Herr Kollege Storch, Sie wissen doch ganz genau, daß ich im Jahre 1950 sehr aktiv an dieser paritätischen Ausgestaltung teilgenommen habe. Ich selber bin in einem solchen Organ tätig; ich arbeite mit den Arbeitnehmern in diesem Organ seit mehreren Jahren im besten Einvernehmen zusammen. Ich habe auch niemals irgendeinen Vorwurf gegen die paritätische Besetzung der Organe erhoben. Was ich hier gefordert habe, ist etwas ganz anderes: die gleichmäßige, die paritätische Beteiligung an den Kosten, ohne daß etwa dem Arbeitnehmer dadurch mehr Kosten entstehen sollen, Herr Kollege Storch; im Gegenteil, er soll dieselben Bezüge erhalten. Aber vielleicht wäre es richtig, wenn alle diese Leistungen, die ja ein Teil des Lohnes des Arbeitnehmers sind, nach entsprechender Erhöhung von ihm getragen würden unter dem Gesichtspunkt, daß er erkennen soll, welch gewaltiger Anteil von seinem
Lohn für seine soziale Sicherheit abgeführt wird. Das soll er sehen, das. soll er deutlich erkennen können, Herr Kollege Storch. Er soll wissen, daß augenblicklich ein Drittel seines Lohnes für die soziale Sicherheit abgeführt wird. Dann wird er mit viel größerer Sorgfalt sich Gedanken darüber machen, wie diese soziale Sicherheit ausgestaltet werden soll. Aber die Vorwürfe, die Sie mir hier gemacht haben, muß ich entschieden zurückweisen. Ich bin niemals gegen die paritätische Besetzung der Organe gewesen und habe auch heute nichts Derartiges gesagt. Auch habe ich mit keinem Wort etwas davon gesagt, daß die Wegeunfälle nicht von der Berufsgenossenschaft entschädigt werden sollen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Damit ist die Rednerliste zu diesem Punkt erschöpft. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Entwürfe. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung soll nach einer Vereinbarung im Ältestenrat an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: An den Haushaltsausschuß nicht! Das hat doch nichts mit dem Haushalt zu tun!)

    — Offensichtlich ist das doch im Ältestenrat geprüft worden, und der Ältestenrat hat anscheinend festgestellt, daß hier doch einige haushaltsrechtliche Fragen zu klären sind.

    (Zurufe von der SPD: Dann werden wir das eben ablehnen, und dann ist es gut!)

    — Ich glaube, es wird trotzdem nichts schaden, wenn wir den Entwurf auch an den Haushaltsausschuß überweisen. Wenn der Haushaltsausschuß feststellt, daß er damit nichts zu tun hat, genügt das ja. — Herr Abgeordneter Schellenberg zur Geschäftsordnung!