Herr Kollege Erler, ich habe Ihnen gerade gesagt, die von Ihnen Zitierten mögen zu ihren Formulierungen Stellung nehmen. Um was es hierbei in der Sache ging, das bemühe ich mich soeben Ihnen zu sagen. Ich habe Ihnen gesagt, die Bundesregierung hatte die feste Absicht — und sie hat sie ganz sicherlich auch heute —, diese Beiträge möglichst ungeschmälert für unsere eigenen Streitkräfte aufzuwenden. Wenn sich diese Absicht nun weder im Jahre 1957 noch im Jahre 1958 ganz verwirklichen ließ, dann sollte man, wie ich glaube, nicht wieder einmal diese Bundesregierung der Doppelzüngigkeit, der Unehrlichkeit, der Unwahrhaftigkeit und was weiß ich immer alles zeihen. Vielmehr sollte man auch in diesem Hause die Tatsache würdigen, daß die Verhältnisse, die man an einem Konferenztisch vorfindet, anders aussehen können, als die, die man erwartet hat. Wer verhandeln muß und wer verhandeln will, der muß auch der anderen Seite Rechnung tragen. Jedenfalls, meine Damen und Herren von dieser Seite des Hauses, fordern Sie eine solche Haltung konsequent und mit Recht von der Bundesregierung für einen möglichen anderen Konferenztisch, wo es vielleicht um wichtigere und schwerwiegendere Dinge ginge.
Herr Kollege Erler, ich sehe gar nicht ein, daß uns etwa damit gedient sein könnte, daß die Bundesregierung heute erklärt, sie befürchte weitere Zahlungen, und sie werde sich ihnen leider wohl auch kaum entziehen können. Im Grunde genommen, Herr Kollege Erler, laufen Ihre Vorwürfe darauf hinaus, daß die Bundesregierung früher nicht vorher zu erkennen gegeben habe, sie werde neuerlichen Zahlungen zustimmen. Das konnte sie nicht tun, weil sie die gegenteilige Absicht hatte. Und diese gegenteilige Absicht hat sie auch heute noch.
Ich meine also, für wirklich politisch begründete Vorwürfe auf diesem Gebiet bleibt kaum Raum.
Aber, meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluß kommen. Nachdem diese Beratung ich darf hier wiederum Herrn Professor Gülich aus der ersten Beratung zitieren — wirklich nichts anderes ist als nur ein formaler Akt, ist es sicherlich nicht angebracht, lange politische Erwägungen anzustellen.
Allerdings, meine Damen und Herren, man könnte aus Anlaß dieser Ratifizierung einer Vereinbarung zu gegenseitiger Hilfe doch versucht sein, in unserer heutigen Situation eine bestimmte Frage aufzuwerfen. Eine Frage aufzuwerfen, Herr Kollege Erler; keine Demonstration. Demonstrationen stehen uns in diesem Zusammenhang schlecht an. Aber ich denke, ein Anlaß zu Überlegungen ist gegeben, zu jener Überlegung nämlich, ob es nicht allen Mitgliedern dieses Hauses quer durch alle Parteien in den letzten Monaten erneut und erschreckend klargeworden ist, daß unsere Interessen und unsere Anliegen — heute die Sicherheit Berlins — an unsere Verbündeten Anforderungen stellen, die, gemessen an unseren eigenen Leistungsmöglichkeiten, einfach unvergleichbar sind. Und dies scheint mir der Zusammenhang zu diesem Gesetz zu sein.
An dieser effektiven Unvergleichbarkeit ändern auch alle Überlegungen, die man da anstellen könnte etwa über die Entstehungsgeschichte der Berliner Situation oder über den Zusammenhang zwischen den Berliner und deutschen und europäischen und amerikanischen Belangen, im Grunde nicht das geringste. Denn in Zeiten einer politischen Hochspannung ist für solche Überlegungen kein Raum und keine Zeit; dann gilt nur noch eines: ob nämlich ein solches Bündnis nur oder beinahe nur durch die Unterschriften unter den Vertrag oder nicht vielmehr durch den Geist der gegenseitigen Hilfeleistung getragen wird. Um diesen Geist aber geht es bei den vorliegenden Vereinbarungen, jedenfalls soweit die Bundesrepublik dazu beitragen kann.