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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen: es ist zugegeben, daß es eine merkwürdige und gewiß nicht nachahmenswerte Sachbehandlung ist, einen zwischenstaatlichen Vertrag von derartiger finanzieller Tragweite erst etwa 20 Monate nach seiner Verabschiedung zu ratifizieren. Dies um so mehr, als in der Zwischenzeit die Zahlungen bereits geleistet wurden. Ich denke, daß man das in dieser Weise sagen muß.
    Das gleiche gilt für die ähnlichen Vereinbarungen mit Großbritannien für das Jahr 1958, die im vergangenen Jahr bekanntgegeben wurden. Bis heute liegt dem Hohen Hause noch kein Ratifizierungsgesetz vor.

    (Abg. Erler: Hört! Hört!)

    Es hätte nahegelegen, nach der leider eingetretenen Verzögerung der Ratifizierung der 57er Vereinbarungen die parlamentarische Behandlung beider Dinge miteinander zu verbinden.
    Andererseits aber muß festgestellt werden, daß die Regierung an der schleppenden parlamentarischen Behandlung der 57er Verträge keine Schuld trifft. Die Regierung hat das Ratifizierungsgesetz am 21. Juni 1957, also 14 Tage nach der Unterschriftsleistung unter diese Verträge, dem Bundesrat zugeleitet und ist seither, wie ich meine, außer obligo. Wir allerdings, dieses Parlament, stehen in obligo.
    Der Herr Kollege Erler hat vieldeutend auf meine Fraktion hingewiesen. Ich möchte meinen, daß alle Fraktionen des Hohen Hauses dieses obligo trifft; denn auch von Ihrer Seite, Herr Kollege Erler, habe ich keinen besonderen Drang nach einer Verab-



    Freiherr zu Guttenberg
    schiedung dieser Gesetze feststellen können. Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, eine Geschäftsordnungsdebatte anzuregen. Nach meiner Kenntnis ist das nicht geschehen. — Bitte, Herr Erler!


Rede von Fritz Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Seit wann ist es eigentlich Aufgabe der Opposition, die Verträge der Regierung im Parlament durchzusetzen? Ich dachte immer, die Regierungsmehrheit macht das selbst!

(Beifall bei der SPD und rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sicherlich ist es nicht üblich, daß das die Opposition tut. Aber wenn Sie sich über die Verspätung beklagen, so muß ich Ihnen sagen, daß Sie sie ja selbst hätten verhindern können, indem Sie vorher eine Geschäftsordnungsdebatte beantragt hätten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD.)

    Aus dem gleichen Grunde ist auch das nicht sehr glückliche Verfahren, die von der Bundesregierung aus Gründen der Vertragstreue während des Jahres 1958 zu leistenden Zahlungen durch Vorwegbewilligungen des Haushaltsausschusses zu sanktionieren, eine mißliche Angelegenheit gewesen. Ich denke aber, wir müssen für die Alliierten Verständnis aufbringen und können nicht von ihnen erwarten, daß sie die reichlich mißliche und unglückliche Prozedur in diesem Hause etwa zum Anlaß nehmen, ihrerseits nicht auf Zahlung der Beträge zu
    I) bestehen. Soweit zur Prozedur in dieser Sache.
    Nun zur Grundlage und zum Inhalt der Verträge einige Worte. Bei der ersten Lesung des hier anstehenden Ratifizierungsgesetzes haben Herr Professor Gülich und Herr Dr. Becker erklärt, der Art. 3 des NATO-Vertrages, auf den in diesem Gesetz Bezug genommen wird und der die gegenseitige Unterstützung mit dem Ziel der gemeinsamen Widerstandskraft fordert, könne . nicht als eine rechtliche Grundlage im Sinne einer bindenden Verpflichtung zu Zahlungen dieser Art bezeichnet werden. Auch meine Freunde sind dieser Meinung; denn der Art. 3 stellt sozusagen nur die Vertragsformel für ein Grunderfordernis jeglicher militärischen Allianz dar, für das Grunderfordernis der gegenseitigen Partnerschaft bei der Lösung aller Fragen, die für ein solches Bündnis dienlich oder hemmend sein können.
    Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung auch wiederholt darauf hingewiesen, daß die vereinbarten Zahlungen freiwillige Leistungen sind und ihren Grund ausschließlich in folgenden zwei Tatbeständen haben, von denen man allerdings keineswegs sagen kann, daß sie der westlichen Widerstandskraft förderlich gewesen sind. Das ist einmal der in den Jahren 1955 bis 1957 weit hinter den Erfordernissen der Situation zurückbleibende Aufbau des deutschen Verteidigungsbeitrags, und das ist zweitens die beengte Devisenlage Großbritanniens und Frankreichs, soweit diese mit der Stationierung ihrer Truppen auf unserem Boden erklärt werden muß.
    Zum ersten Punkt, dem Zurückbleiben des deutschen Verteidigungsbeitrags, möchte ich auch nicht anstehen zu erklären, daß es meinen Freunden und mir erheblich lieber wäre, wenn die Bundesrepublik, statt zu derartigen Leistungen eine gewisse moralische Verpflichtung nicht abstreiten zu können, bereits mit einem vollen eigenen militärischen Beitrag hätte antreten können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Daß dies aber weder im Jahre 1957 noch während des Haushaltsjahres 1958 der Fall war, liegt an zu jener Zeit unabänderlichen, sachlich begründeten Umständen. Ich denke, Herr Kollege Erler, das werden insbesondere Ihre Freunde zugeben müssen, die ja oft genug das Tempo des Aufbaus der Bundeswehr als überstürzt bezeichnet und sich gegen dieses schnelle Tempo ausgesprochen haben.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Bitte sehr, hier haben Sie die Konsequenz. Also wird man ja wohl nicht kritisieren dürfen.
    Jedenfalls hat die Bundesregierung — und ich glaube, daß dem voll zuzustimmen ist — klar und deutlich gesagt, daß eine Zahlung von derartigen Beträgen an Alliierte dann völlig ausgeschlossen ist, wenn unsere eigenen Aufwendungen für unseren eigenen Verteidigungsbeitrag, für unsere eigenen Verbände, in der Zwischenzeit das vorgesehene und das gegenüber unseren Alliierten vergleichbare Maß erreicht haben werden.
    Dies sollte, wie ich glaube, auch dann gelten, wenn zu diesem Zeitpunkt etwa der zweite Grund noch immer ins Feld geführt werden könnte, nämlich der einer bedrängten Devisenlage eines Alliierten. Wir sollten darauf hinweisen, daß, wenn wir ein vergleichbares Maß unserer eigenen Verteidigungskraft erreicht haben, für derartige Zahlungen kein Raum mehr ist.
    Was dieses vergleichbare Maß angeht, so ist es allerdings ein offenes Geheimnis, daß sich die Bundesregierung immer wieder und laufend bemüht hat, unsere Alliierten davon zu überzeugen, daß bei den Aufwendungen des deutschen Steuerzahlers zur gemeinsamen Sicherheit des Westens neben den Leistungen für die rein militärischen Zwecke auch die sogenannten Kriegsfolgelasten berücksichtigt werden müssen. Im NATO-Fragebogen 1958 wurden diese Kriegsfolgelasten von der Bundesregierung erneut mit einem Betrag von 19 Milliarden DM ausgewiesen. Trotzdem scheint es mir nötig zu sein, daß auch wir in diesem Hause ein gewisses Verständnis dafür aufbringen, daß sich diese Folgelasten des Krieges in den Augen unserer Alliierten etwas anders ausnehmen können als in unseren eigenen. Fest steht jedenfalls, daß die reinen Verteidigungslasten, d. h. die Verteidigungslasten auf dem rein militärischen Sektor, in der Bundesrepublik im Jahre 1957 etwa 4,4% unseres Sozialprodukts, in England aber 8,1 und in den USA 10,8 % des Sozialprodukts ausmachen.
    Fest stehen außerdem die folgenden Zahlen, die, wie ich glaube, ein recht entscheidendes Argument in diesem Zusammenhang darstellen. Durch den Aufenthalt der Streitkräfte unserer Alliierten auf



    Freiherr zu Guttenberg
    dem Boden der Bundesrepublik ist unserem sogenannten Devisenpolster, auf das wir ja manchmal recht stolz, manchmal zu stolz sind, ein erheblicher Beitrag zugeflossen. Im Jahre 1957 ist dieser Beitrag mit 2660 Millionen, im Jahre 1958 mit 3500 Millionen DM zu beziffern, und im Jahre 1959 rechnet man mit 3800 Millionen DM, die die Streitkräfte in ihren eigenen heimatlichen Währungen hier ausgeben und die damit unserer Handelsbilanz zugute kommen.
    Was den eigentlichen Inhalt der Vereinbarungen für das Jahr 1957 angeht, so sind wohl eingehendere Ausführungen nicht mehr nötig. Wichtig erscheint mir jedoch die Feststellung Herr Erler hat das auch bereits gesagt —, daß die von der Bundesregierung geäußerte Erwartung nicht erfüllt wurde, daß ihre Bereitschaft zu freiwilligen Leistungen auf diesem Gebiet zu einem beschleunigten Abschluß dieser Truppenvertragskonferenz führen würde. Ich bin Ihrer Meinung, Herr Erler, daß dies ein trister Tatbestand ist. Ich kann Ihnen aber nicht folgen, wenn Sie erklären, daß der Herr Kollege Berendsen bei der ersten Lesung dieses Gesetzes das Haus irregeführt habe; denn Herr Kollege Berendsen hat damals nur erklärt, er hoffe, daß man zu diesem Ziele kommen würde. Und er hat die Regierung aufgefordert, alles daranzusetzen, dieses Ziel zu erreichen. Von einer Irreführung kann also wohl nicht die Rede sein.
    Im übrigen ist ja wohl auch zu sagen, daß bei einer Verhandlung immer zwei Partner da sind und daß auch die anderen mit im Spiele sind.
    Trotz alledem erscheint mir die Verzögerung des Abschlusses dieser Truppenvertragskonferenz eine bedauerliche Sache. Um so bedauerlicher, als diese Materie nunmehr seit dem Jahre 1955 der endgültigen Regelung harrt. Man sagt uns — Sie müßten das eigentlich auch gehört haben, Herr Kollege Erler —, daß die Verhandlungen nunmehr kurz vor dem endgültigen Abschluß stehen.

    (Abg. Erler: Seit 1956 höre ich das!)

    — Wenn Sie es noch nicht gehört haben, erfahren Sie es jetzt.

    (Abg. Erler: Seit 1956 höre ich das!)

    Man sagt uns das heute, und nicht mehr habe ich erklärt. Immerhin, man hat sich mehr als reichlich Zeit gelassen.
    Bei allem Verständnis für die Vertretung eigener Interessen bei solchen Verhandlungen auf allen Seiten aber muß man, glaube ich, schon sagen, daß man dieser Truppenvertragskonferenz im ganzen von allen Seiten etwas mehr von dem Geiste hätte wünschen sollen, den eben dieser Artikel 3 des NATO-Vertrages statuiert. Aber es mag vielleicht einfacher sein, unter Politikern eine gemeinsame Politik zu etablieren und zu formulieren als etwa unter Sachverständigen die Frage zu entscheiden, ob für amerikanische Hunde deutsche Steuern bezahlt werden müssen oder ähnliche Fragen.

    (Heiterkeit.)

    Ich möchte noch einige kurze Worte zu den Vereinbarungen für 1958 sagen. Auch Herr Erler hat bereits davon gesprochen. Ich möchte zunächst auch
    hier klar und deutlich sagen, daß die Tatsache einer neuerlichen deutschen Leistung zugunsten eines unserer Verbündeten auf diesem Wege und zu diesem Ziele gewiß nirgends in diesem Hause auf eine begeisterte Zustimmung gestoßen ist. Das wäre wohl auch nicht zu erwarten gewesen.
    Andererseits ist es aber ebenso nötig, zu sagen, daß die Leistungen nach den Vereinbarungen vom vergangenen Jahre erstens auch nicht annähernd die Leistungen vom Jahre 1957 erreichten, zweitens, daß wenigstens für drei Jahre die Möglichkeiten etwaiger Belastungen des deutsch-britischen Verhältnisses ausgeräumt werden, drittens, daß die bisherigen keineswegs sehr glücklichen Methoden zur Regelung derartiger Verträge einem neuen und objektiven Verfahren unterworfen wurden und viertens das scheint mir sehr wesentlich —, daß zwei Drittel der vereinbarten deutschen Zahlungen als Vorausleistungen angesehen werden müssen, die weder den deutschen Steuerzahler noch den Verteidigungshaushalt wirklich belasten.
    Er scheint mir auch angezeigt zu sein, festzustellen, daß sich durch diese Vereinbarungen die Zahlungen von eigentlichen Stationierungskosten an unsere Verbündeten seit dem ersten Verteidigungsjahr von 3200 Millionen im Jahre 1955 auf 1445 Millionen im Jahre 1956, sodann auf 1200 Millionen im Jahre 1957 und auf ganze 141 Millionen im Jahre 1958 ermäßigt haben, womit dem Grundsatz Rechnung getragen wurde, den die Bundesregierung immer wieder betont hat, daß nämlich zwischen dem Anwachsen des deutschen Verteidigungsbeitrags und der Verringerung der Leistungen für Stationierung alliierter Truppen ein unauflöslicher Zusammenhang besteht.
    Wenn nun die Befürchtung geäußert wurde, daß diesen an Großbritannien fließenden Beträgen für das Jahr 1958 eventuell noch auf ähnlichen Vereinbarungen mit anderen Staaten beruhenden Zahlungen folgen könnten, so ist zu sagen, daß derartige Wünsche bereits laut geworden sind. Aber ich denke, es wäre eine bessere Politik, an dieser Stelle die Bundesregierung aufzufordern, wegen unseres eigenen zügigen Fortschritts auf dem Gebiete der Verteidigung äußerste Zurückhaltung gegenüber weiteren Wünschen anderer Alliierter zu üben, anstatt etwa die Bundesregierung als unglaubwürdig zu bezeichnen und dadurch vielleicht erst neue Forderungen herauszulocken.
    Was weiterhin die seinerzeit — und vielleicht ist das auch heute noch so — gehegten Besorgnisse angeht, die Bundesregierung zahle und zahle, und je mehr sie zahle, desto mehr britische und französische Truppen verließen unser Land, so ist darauf zu erwidern, daß seit der Anfang 1958 durchgeführten Verringerung der britischen Rheinarmee auf 55 000 Mann keine weiteren Verringerungen mehr eingetreten sind.
    Herr Kollege Erler hat dann diesem Hause eine lange Liste, die er aus seiner Schublade zog, vorgelegt, in der es um Äußerungen von Politikern der Regierungsparteien und von Angehörigen der Regierung ging, die gesagt haben sollen, es werde nunmehr endgültig nicht mehr gezahlt. Meine Damen und Herren, ich kann im einzelnen auf diese



    Freiherr zu Guttenberg
    Äußerungen nicht eingehen. Das sollen, wenn es nötig ist, diejenigen tun, die hier zitiert worden sind. Aber ich darf doch versuchen, jedenfalls einige Bemerkungen zu diesem Thema zu machen.
    Herr Kollege Erler, ich habe aus den Stellungnahmen der Bundesregierung nie etwas anderes herausgehört als die feste Absicht, unsere eigenen Aufwendungen für unsere eigene Sicherheit möglichst voll und ungeschmälert auch dem Aufbau unserer eigenen Streitkräfte zukommen zu lassen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie, Herr Kollege Erler, etwas anderes herausgehört haben, dann mag es vielleicht eine bestimmte Verschiedenheit zwischen Oppositions- und Regierungsohren geben. Ich hatte jedenfalls diesen Eindruck. — Bitte sehr.