Rede:
ID0305609100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3056

  • date_rangeDatum: 22. Januar 1959

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vereinbarungen, um deren Zustimmung es jetzt geht, sind am 7. Juni 1957 und am 9. und 10. Juli 1957 von den Regierungen unterzeichnet worden. Es handelt sich dabei um Leistungen der Bundesrepublik an die genannten Vertragspartner von rund 1,2 Milliarden DM. Am 21. Juni 1957 hat die Bundesregierung die Vereinbarungen dem Bundesrat zugeleitet; sie waren dann noch im 2. Deutschen Bundestag, konnten dort nicht mehr verabschiedet werden, wurden dann aber am 30. November 1957 diesem Bundestag hier zugeleitet.
    Ich erwähne das, weil sich aus dem großen Zeitablauf zwischen der Vorlage an den Bundestag und der Verabschiedung hier im Hause ergibt, daß offenbar die Bundestagsmehrheit kein besonders gutes Gefühl bei der Behandlung dieser Vorlage gehabt hat. Sonst hätte man sie ja auch verabschieden können, ohne daß Vorwegbewilligungen durch den Haushaltsausschuß erforderlich gewesen wären. Es ist doch ein merkwürdig Ding, wenn wir hier ein Gesetz verabschieden, das rein theoretische Bedeutung hat, denn durchgeführt ist es schon. Das Geld, um das es geht, ist längst bezahlt. Die letzten 25 % sind ungefähr vor Jahresfrist entrichtet worden.
    Wenn wir unsere gesetzgeberische Arbeit in diesem Stile betreiben, dann entwerten wir sie mit Sicherheit. Was hat es für einen Sinn, Gesetze zu beschließen, die längst durchgeführt sind, bevor sie die Zustimmung des Hohen Hauses gefunden haben?
    Bei dieser langen Verzögerung ergibt sich natürlich die Frage: Warum kommt denn jetzt gerade und nicht morgen oder übermorgen, sondern gerade jetzt die Verabschiedung dieser Vorlage, deren



    Erler
    Verabschiedung offenbar der Regierungsparei solche Beschwerden verursacht hat, daß man sie so lange aufschieben zu müssen glaubte?

    (Abg. Majonica: Einmal muß es ja doch sein!)

    — Nein! Herr Abg. Rasner hat es begründet. Er hat kürzlich der Presse mitgeteilt, und zwar im Zusammenhang mit einer Sitzung der Fraktion der CDU/CSU über die Berlin-Frage und die Auseinandersetzungen mit der Sowjetunion, daß nunmehr seine Fraktion beantragen werde, die seit längerer Zeit zurückgestellte Ratifizierung der gegenseitigen Hilfe unverzüglich auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Herr Abg. Rasner vertrat die Ansicht, daß die Bundesrepublik nunmehr auch praktisch zeigen müsse, daß sie bereit sei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
    Sehen Sie, das ist genau die Dramatisierung eines an sich harmlosen Vorgangs, wie wir sie durch den Kollegen Rasner leider gewöhnt sind und die völlig überflüssig ist. Ihre Begründung, Herr Kollege Majonica, hat mir viel besser gefallen. Einmal soll es nun eigentlich sein! Warum dann diese Herstellung eines Zusammenhangs mit dem Berlin-Problem? Damit macht man auch aus diesem Gesetz hier eine Demonstration, und ich muß Ihnen ehrlich sagen, wenn's wenigstens eine wäre! Eine Demonstration, die gar keinen Sinn mehr hat, weil wir das, worauf es dem Partner ankommt, nämlich das Geld, längst bezahlt haben — die hat doch für die andere Seite kaum noch irgendwelchen politischen und erst recht gar keinen materiellen Wert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Man muß sie aber machen!)

    Abg. Rasner sprach dort von der Erfüllung der Verpflichtungen. Die Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrage hier ergeben — aus diesem! —, sind ja längst erfüllt, brauchen also gar nicht erst noch erfüllt zu werden.
    Es ging also um eine recht hohle, eine recht inhaltlose Demonstration, und ich muß sagen, diese künstliche Zusammenleimung mit der Frage Berlin hat mich etwas beunruhigt. Die Haltung der Westmächte zu Berlin steht außer Zweifel. Sie hat überhaupt keinen Zusammenhang mit der Haltung des Bundestages heute zu diesem Gesetz. Der Hinweis, daß die Ratifizierung des Abkommens jetzt wegen Berlins nötig sei, schafft überflüssigerweise einen unangenehmen Beigeschmack. Wir glauben, daß die Solidarität des Westens mit Berlin auf festerer Grundlage beruht. Sie bedarf weder leerer Demonstrationen noch erträgt ihre politisch-moralische Begründung eine Verquickung mit unerfreulichen pekuniären Erwägungen. Da sollten Sie eigentlich die Westmächte ein bißchen anders einschätzen!

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun zu dem Inhalt der Vorlage und den Bedenken, die wir diesem Inhalt gegenüber haben. Die Frage der Stationierungskosten, früher Besatzungskosten geheißen, beschäftigte dieses Hohe Haus seit der Zeit, als hier schon über den EVG-Vertrag als den Vorläufer der Pariser Verträge verhandelt wurde.
    Am 5. Dezember 1952, vor mehr denn sechs Jahren, hat der Kollege Bausch ausgeführt, es bestehe nunmehr die wohlbegründete Aussicht, daß Deutschland — er sprach von Deutschland, er meinte die Bundesrepublik Deutschland — nach dem 1. Juli 1953 für Besatzungs- oder Stationierungskosten keine Zahlungen mehr zu leisten habe. Unserem Volk wurde die erfreuliche Aussicht geboten, das alles sei das Ergebnis des EVG-Vertrages und werde später auch das Ergebnis des Pariser Vertrages sein. Herr Bausch hat später noch hinzugefügt, die Alliierten hätten ihre gesamten Stationierungskosten selbst zu bezahlen. — Das können Sie alles in den Protokollen des Bundestages nachlesen.
    Wir waren damals schon sehr skeptisch und meldeten Zweifel an, ob dieser rosarote Zukunftsglaube berechtigt sei. Heute, sechs Jahre nach diesem Termin, fassen wir Beschluß über 1,2 Milliarden DM. Das ist noch nicht unser letzter Beschluß; denn weitere Verabredungen sind später noch insbesondere mit Großbritannien getroffen worden, wenn auch in der Zwischenzeit der Umfang der Verpflichtungen erneut reduziert worden ist. Wir haben also leider recht behalten.
    Die falschen Ankündigungen des Jahres 1952 hat man aber in späteren Jahren noch fortgesetzt. Am 7. Dezember 1956 hat Herr Bundesfinanzminister Schaff er— damals war er Finanzminister — bier ausgeführt:
    Wie ich Ihnen vorhin schon kurz andeutete, sind die alten Besatzungs- und Stationierungskostenüberhänge von den Alliierten voll abgerufen worden. Neue Forderungen für 1957 sind an die Bundesregierung bisher amtlich nicht herangetragen worden.
    Das Wort „amtlich" ist interessant. Offenbar sind sie also doch privat herangetragen worden.
    Ich stelle zu diesem Thema nur fest, — sagte Herr Schäffer —
    daß durch die Ungunst der Entwicklung leider also auch in diesem Jahre die Alliierten wesentlich mehr Deutsche Mark aus deutschen Mitteln für ihre Truppen ausgegeben haben, als wir für unsere eigenen Streitkräfte verauslagen konnten.
    Das ist also der Tatbestand, der die Zahlungen
    immer nach der Ansicht der Regierung, rechtfertigt.
    Aber jetzt fährt Herr Schäffer — im Jahre 1956 — wieder im Sinne der alten, falschen Prophezeiung fort:
    Mit Sicherheit ist dieser Zustand jetzt beendet.
    Das war wieder einmal falsch. Die Auseinandersetzungen mit den Stationierungsmächten um dieses Problem gingen munter weiter, und nach dem Grundsatz „Alle Jahre wieder" bekamen wir dann prompt jedes Jahr erneut ein ähnliches Bukett von Wünschen und Forderungen auf den Tisch des Hauses gelegt. Am 28. Februar 1957 gab der Abgeordnete Dr. Blank (Oberhausen) hier für die Regierungsparteien eine Erklärung ab: Bei dieser Sachlage wäre es nicht zu verantworten, den in
    3126 Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959
    Eder
    vollem Gang befindlichen Aufbau der Bundeswehr durch die Abzweigung weiterer erheblicher Beträge zu beeinträchtigen.
    Um uns zu trösten, hat derselbe Abgeordnete am 29. Mai 1957 hier gesagt: Wir können davon ausgehen, daß in Zukunft Stationierungskosten nicht mehr zu zahlen sein werden, so daß der volle Globalbetrag für die Bundeswehr zur Verfügung stehen wird. Das hat im Vollbesitz seiner Informationen aus dem Haushaltsausschuß und vielleicht auch noch aus der Koalition damals Herr Abgeordneter Dr. Blank, der in diesen Fragen nicht nur Sprecher seiner Partei, sondern der Regierungskoalition war, dem Hohen Hause vorgetragen. Das Datum ist pikant. Es hat also geheißen: in Zukunft nicht mehr. Das war am 29. Mai 1957!
    Damals liefen bereits die Verhandlungen um diesen Vertrag in der Schlußphase. Das wurde dem Hohen Hause nicht gesagt; denn am 7. Juni 1957, wenige Tage nach einer Bundestagssitzung, in der uns versichert worden ist: jetzt ist Schluß, am 7. Juni 1957 also wurden eben jene Vereinbarungen unterzeichnet, um deren Verabschiedung es jetzt gerade geht. Und sie sind nicht die letzten. Sie wissen alle, daß wir inzwischen mit Großbritannien erneut Vereinbarungen getroffen haben über einen verlorenen Zuschuß,

    (Abg. Majonica: Die Beträge sind gesenkt worden!)

    der als gemeinsame Forschungshilfe bezeichnet worden ist, als Vorauszahlung von Schulden, als Vorauszahlung auf Rüstungskäufe und ähnliches; die Bundeskasse ist in jedem Falle betroffen.
    Sie sagen: die Beträge sind gesenkt worden. Das ist richtig; das bestreitet niemand. Aber ebenso richtig ist, daß Sie von der Verabschiedung der Verträge ab jedes Jahr hier erklärt haben: Das ist das letzemal. Diese Ihre Erklärungen waren falsch, und darauf muß man einmal mit Nachdruck hinweisen.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Erstaunlich ist, daß trotz dieser Beiträge, die doch im Zusammenhang stehen mit der Truppenstationierung auf deutschem Boden, eine Reihe von Fragen, die sich aus eben dieser Stationierung ergeben, nach wie vor ungelöst geblieben sind. Das gilt, um nur zwei herauszugreifen, einmal für den Tarifstatus der sehr zahlreichen deutschen Bediensteten bei den Stationierungsmächten, und das gilt zweitens für das sehr umfangreiche Gebiet des Truppenvertrages, der seinerzeit ja bereits mit der Ankündigung eingebracht wurde, daß er demnächst durch eine Regelung ersetzt werden sollte, die dem Grundsatz der Gleichberechtigung in einem Bündnis besser entspricht als jener Truppenvertrag, der eine Reihe von besatzungsrechtlichen Vorstellungen mit sich fortschleppt.
    In diesem Zusammenhang ist das Hohe Haus genauso irregeführt worden wie bei den finanziellen Fragen. Herr Abgeordneter B e r e n d s en hat damals für die Partei der CDU/CSU hier erklärt:
    Zweitens möchten wir, daß, wenn wir auch nicht eine Koppelung des Truppenvertrages mit der
    abschließenden Behandlung dieser Vorlage erreichen können, doch die Bundesregierung zum mindesten klar zum Ausdruck bringt, daß dei Truppenvertrag nunmehr — ich möchte sager. — bis zur 3. Lesung der Vorlage Drucksache 47
    — das ist diese hier — wirklich endgültig abgeschlossen werden wird.
    Der Einfluß der CDU/CSU auf ihre eigene Regierung ist so groß, daß wir jetzt diese Vorlage verabschieden, und von der Verabschiedung des Truppenvertrags ist noch weit und breit nichts zu sehen.

    (Abg. Majonica: Warten Sie ab, Herr Erler!)

    — Ja, wir warten in dieser ganzen Frage schon seit sechs Jahren, daß endlich das Wort wahr wird: mit dieser Art Lasten wird aufgehört. Und Sie haben die von Ihnen — nicht von uns — seit sechs Jahren gegebenen Versprechungen dem Volke gegenüber nicht eingelöst. An dieser Art, öffentliche Versprechungen zu machen, die dann nachher nicht eingehalten werden, wollen wir Sozialdemokraten uns nicht beteiligen. Wir lehnen diese Vorlage ab.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr zu Guttenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen: es ist zugegeben, daß es eine merkwürdige und gewiß nicht nachahmenswerte Sachbehandlung ist, einen zwischenstaatlichen Vertrag von derartiger finanzieller Tragweite erst etwa 20 Monate nach seiner Verabschiedung zu ratifizieren. Dies um so mehr, als in der Zwischenzeit die Zahlungen bereits geleistet wurden. Ich denke, daß man das in dieser Weise sagen muß.
    Das gleiche gilt für die ähnlichen Vereinbarungen mit Großbritannien für das Jahr 1958, die im vergangenen Jahr bekanntgegeben wurden. Bis heute liegt dem Hohen Hause noch kein Ratifizierungsgesetz vor.

    (Abg. Erler: Hört! Hört!)

    Es hätte nahegelegen, nach der leider eingetretenen Verzögerung der Ratifizierung der 57er Vereinbarungen die parlamentarische Behandlung beider Dinge miteinander zu verbinden.
    Andererseits aber muß festgestellt werden, daß die Regierung an der schleppenden parlamentarischen Behandlung der 57er Verträge keine Schuld trifft. Die Regierung hat das Ratifizierungsgesetz am 21. Juni 1957, also 14 Tage nach der Unterschriftsleistung unter diese Verträge, dem Bundesrat zugeleitet und ist seither, wie ich meine, außer obligo. Wir allerdings, dieses Parlament, stehen in obligo.
    Der Herr Kollege Erler hat vieldeutend auf meine Fraktion hingewiesen. Ich möchte meinen, daß alle Fraktionen des Hohen Hauses dieses obligo trifft; denn auch von Ihrer Seite, Herr Kollege Erler, habe ich keinen besonderen Drang nach einer Verab-



    Freiherr zu Guttenberg
    schiedung dieser Gesetze feststellen können. Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, eine Geschäftsordnungsdebatte anzuregen. Nach meiner Kenntnis ist das nicht geschehen. — Bitte, Herr Erler!