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ID0305607400

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, es ist das Schlußwort, wenn
    es auch jedem freisteht, sich erneut zum Wort zu melden. Im Schlußwort möchte ich zunächst einmal einige Behauptungen zurückweisen, die mir, höflich gesagt, als Unterstellungen erscheinen.
    Dabei knüpfe ich sofort an das an, was soeben der Herr Bundesminister der Justiz gesagt hat, indem er unterstellte, mein Freund Heinemann habe einen Unterschied zwischen dem Justizminister Flehinghaus und anderen Justizministern in der Bundesrepublik Deutschland machen wollen. Nichts, Herr Minister Schäffer, berechtigt Sie, in die Äußerungen des Abgeordneten Heinemann etwas Derartiges hineinzulegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dasselbe gilt für Äußerungen des Herrn Kollegen Kanka. Kein Außenstehender von denjenigen, gegen die jetzt Beschuldigungen oder Anklagen schweben, namentlich von hohen Bundesbeamten, ist hier im Hause von irgendeinem Redner schuldig gesprochen oder als bereits verurteilt behandelt worden. Das ist einfach nicht wahr.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Es steht außer jeder Diskussion, daß kein Abgeordneter des Bundestags die Befugnis besitzt, einen Staatsbürger unter Vorgriff gegenüber dem Gericht für schuldig zu erklären oder als strafrechtlich schuldig zu sprechen. Hier ist nichts nach der Richtung gesagt worden.

    (Zuruf von der Mitte: Aber behandelt!)

    Wenn aber die Bundesregierung in Verfahren eingreift und hier das wesentliche Thema ansteht: „Was hat die Bundesregierung gemacht durch Vertuschungen oder Verhandlungen, um, wie Herr Heinemann gesagt hat, den Strafantrag abzukaufen?", dann ist es Sache des Parlaments, darüber hier eine Debatte zu führen,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    durch die aber in gar keiner Weise entschieden wird, ob Herr Hallstein oder Herr von Maltzan oder Herr Kilb oder wer immer es sei, schuldig wäre. Darüber sprechen wir nicht, und darüber haben wir nicht zu sprechen.

    (Abg. Bausch: Auch nicht im Wahlkampf in Hessen, Herr Arndt!)

    — Ich habe im Wahlkampf in Hessen darüber nicht
    gesprochen. Bringen Sie doch nicht immer solche
    Sachen hinein, mit denen Sie ausweichen, genauso
    I wie das Herr Benda gemacht hat, indem er aus einem Vortrag von Herrn Brill — wir haben den Vortrag nicht da — einen Satz zitiert und einen Mann, der jahrelang in Buchenwald und im Zuchthaus für die Freiheit gesessen hat, zu diffamieren sich erdreistet.

    (Lebhafte Zustimmung bei der SPD.)

    Was sind das für Methoden! Wir sprechen von der Justiz, und wir sprechen von der Bundesregierung, und Sie gehen hier herauf und werfen irgendeinem Menschen draußen Infamie und alles mögliche vor. Bringen Sie das hin, wo Sie wollen; bringen Sie es im Hessischen Landtag vor, aber hier hat das nichts



    Dr. Arndt
    zu suchen. Ich habe Ihnen mit Recht vorgeworfen, daß Sie unreif sind.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Darüber entscheiden Sie nicht, was hier etwas zu suchen hat und was nicht!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Dr Arndt, es geht nicht an, ein Mitglied dieses Hauses, und wenn es das jüngste wäre, als unreif zu bezeichnen. Ich glaube, daß Sie hierin bei ruhiger Überlegung mit mir übereinstimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Mir liegt daran, zur Sache zu kommen; denn diese Sache ist ernst, und sie ist wichtig, und sie sollte mit dem gebotenen Ernst behandelt werden, woran meinen Freunden und mir doch weiß Gott hier in der Sache liegt.
    Da knüpfe ich an das an, was der Abgeordnete Benda aus einem Aufsatz von mir aus dem Jahre 1932 zitiert hat, — auch ein herausgegriffenes Wort aus einem Aufsatz, der einem ganz bestimmten Ziel diente. In jenen Tagen hatte der NS-Abgeordnete Wilhelm Kube im Preußischen Landtag von den Richtern, zu denen ich mich damals auch zu zählen die Ehre hatte, gesagt, daß wir hinter schwedischen Gardinen gehörten. Die NSDAP hatte als qualifizierte Minderheit im Preußischen Landtag einen Antrag eingebracht, daß ein Untersuchungsausschuß zur Prüfung der preußischen Rechtspflege, wie es hieß, eingesetzt werden sollte. Wenn ich nicht irre, war Kerrl Landtagspräsident, und ohne Abstimmung erklärte er auf Grund dieses Minderheitsantrags den Untersuchungsausschuß zur Prüfung der preußischen Rechtspflege für eingesetzt. Dagegen habe ich im Archiv des öffentlichen Rechts einen wohl recht scharfen Aufsatz veröffentlicht und gesagt, daß jeder Richter — da möge der Landtag tun, was immer er wolle — vor einem solchen Untersuchungsausschuß nicht einmal erscheinen dürfe. Zu diesem Standpunktwürde ich mich auch heute noch bekennen. Kein Parlament in einem Rechtsstaat, in Deutschland, hat das Recht, einen Untersuchungsausschuß zur Prüfung der Rechtspflege einzusetzen, damit er untersuche, ob konkrete Gerichtsverfahren richtig oder falsch entschieden sind. In dem Zusammenhang steht der Satz, auf den ich gleich noch komme.
    Zweitens habe ich mich in jenem Artikel zur richterlichen Unabhängigkeit als einem unverzichtbaren und unabdingbaren Fundamentalsatz eines freiheitlichen Rechtsstaats bekannt. Daran hat sich nichts geändert. Es gibt in meinem Leben keine Zeile und kein Wort, wo ich jemals die richterliche Unabhängigkeit angetastet hätte, und das sage ich nicht nur für meine Person, sondern ich bin überzeugt, sagen zu können, daß meine Partei und Fraktion mit mir die richterliche Unabhängigkeit gerade nach den bitterbösen Erfahrungen der hinter uns liegenden Jahre von 1933 bis 1945 als eine der Säulen einer rechtsstaatlichen Demokratie betrachten.

    (Beifall bei der SPD und FDP.)

    Aber ich bin — das gebe ich freimütig zu; ich war l damals 28 Jahre alt, und es liegen sehr schwere Jahrzehnte dazwischen — in meinem jugendlichen Überschwang und aus der einseitigen Sicht eines frischgebackenen Gerichtsassessors und Landrichters damals etwas zu weit gegangen, indem ich mit diesen Bemerkungen das Wesen und die Aufgabe der öffentlichen Meinung und des Parlaments verkannt habe. Das halte ich in aller Ehrlichkeit so, wie Sie es zitiert haben, Herr Benda, nicht aufrecht; denn ich bin heute der Meinung, daß sowohl die Öffentlichkeit als auch ein Parlament sich sehr wohl Gedanken über die rechtlichen, geistigen und sittlichen Grundfragen einer Gerichtsbarkeit zu machen haben und auch ein Rechtsgespräch zur Richterschaft hin darüber führen müssen.
    Ich glaube doch, daß auch manches, was heute hier von allen Parteien gesagt worden ist, der Richterschaft nach dieser oder jener Richtung hin Anlaß zum redlichen Nachdenken oder zur Ermutigung gibt; denn die Gerichtsbarkeit in einer Demokratie lebt nicht in einem luftleeren Raum. Sie soll, wie Herr Kanka mit Recht gesagt hat, ja auch inmitten des politischen Lebens stehen.
    Ich habe mich dabei allerdings, Herr Benda, nicht so schnell gewandelt wie Sie; denn heute haben Sie gesagt, man dürfe vor Rechtskraft des Urteils überhaupt keinen Prozeß diskutieren — was ich nicht sage —, und heute haben Sie zitiert, daß nicht einmal die politischen Parteien das Recht der Urteilsschelte haben sollten. Es ist gar nicht so lange her, da haben Sie von diesem Platz aus erklärt: Da möge ein deutsches Gericht entscheiden, wie es wolle, für Sie blieben die Arnsberger Täter Mörder, und Sie ließen sich von keinem Gericht daran hindern, das auszusprechen. — Das war ein sehr viel besseres Wort als alles, was Sie heute gesagt haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie sagen, die politischen Parteien dürfen nicht kritisieren. Nun, Sie haben keinen Widerspruch dagegen erhoben, daß Herr Ministerpräsident Meyers auf dem letzten Parteitag Ihrer Partei in Kiel einen wesentlichen Teil seines Referats einer sehr erheblichen Kritik an einem bestimmten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewidmet hat, wogegen ich auch gar nichts einzuwenden hätte. Ich wünschte nur, Herr Ministerpräsident Meyers hätte nicht einige falsche Tatsachen oder vermeintliche Tatsachen, die in Wirklichkeit nicht bestehen, seiner Kritik zugrunde gelegt.
    Ich möchte jetzt nicht noch auf diese Ablenkung eingehen, auf das, was der Deutsche Gewerkschaftsbund, den Sie so leichthin mit der Sozialdemokratie identifiziert haben, zu einem bestimmten Urteil ge- sagt hat. Der Gewerkschaftsbund ist anders noch als politische Parteien und Parlamentsfraktionen eine gesellschaftliche Kraft im öffentlichen Raume und hat in einer Demokratie die selbstverständliche Befugnis,

    (Abg. Benda: Ihr Pressedienst war aber auch dabei!)

    sich mit den Urteilen auseinanderzusetzen, die ihn angehen.

    Dr. Arndt
    Was uns hier betrifft, so glaube ich heute morgen ja sehr deutlich gesagt zu haben, welche Grenzen eine solche durchaus heikle Debatte hat. Ich wiederhole noch einmal: Zur Kritik stehen rechtliche, geistige und sittliche Strukturen und — selbstverständlich — Eingriffe der Bundesregierung in die Gerichtsbarkeit. Wenn aber — es ist traurig, daß man solche Dinge klarstellen muß — Herr Benda behauptet hat, von einem meiner Freunde oder von mir sei eine kollektive Kritik an der Richterschaft generalisierend und pauschal hier vorgebracht worden, so ist das nicht wahr. Dann haben Sie auf unsere Ausführungen nicht geachtet; denn meinen Freunden und mir liegt so etwas gänzlich fern.
    Damit möchte ich das abschließen. Ich glaube, ich brauche nicht darzulegen, daß zwischen Herrn Heinemanns juristischem Aufsatz, in dem er zum Maßhalten im Strafrecht ermahnt, und meiner Wendung, die sich namentlich auf Wiedergutmachung bezog, mehr Mut zum Herz zu haben, kein Widerspruch sein kann.
    Ich muß mich aber leider auch noch etwas mit dem Herrn Kollegen Schneider von der Deutschen Partei deshalb auseinandersetzen, weil es auch hier notwendig ist, einige Irrtümer aufzuklären oder Behauptungen zurückzuweisen. Herr Jahn hat keineswegs gefordert, daß man die Täter oder die Verdächtigen schlimmer Taten aus der Vergangenheit so aburteilen sollte, als ob es die ganzen Umstände, Verwirrungen und Irrungen jener Zeit nicht gegeben hätte. Das liegt Herrn Jahn und uns allen völlig fern. Er hat sich nicht gegen eine Relativierung der Tat gewandt, sondern gegen eine Relativierung des Rechts durch einen Positivismus, der so tut, als sei Gesetz gleich Gesetz und als sei jedes Beliebige, was der sogenannte Führer damals befohlen habe, zu jener Zeit das Recht gewesen, als sei, einmal kurz und prägnant gesagt, Hitlers Anspruch, er sei das deutsche Recht, seinerzeit gültig gewesen. Diese phantastische Vorstellung spukt tatsächlich in manchen Köpfen, und es ist notwendig, das klarzustellen, daß es eine solche Relativierung des Rechts als einer Wert- und Seinsordnung nicht geben kann. Desungeachtet mögen einige Menschen geirrt haben; sie haben das für Recht gehalten. Dann muß das Gericht untersuchen, ob das ein vorwerfbarer, verschuldeter und nicht entschuldigender Irrtum ist oder ein Irrtum, der eine Tat irgendwie entschuldigen oder wenigstens mildern könnte.
    Noch ein anderes muß ich zu Herrn Schneider sagen. Er ist bedauerlicherweise nicht mehr da; aber er hat je einige Freunde hier. — Nichts hat ihn dazu berechtigt, zu behaupten, daß der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Max Brauer, so pauschal erklärt habe, daß diese Richter alle das Recht beugten. Eine derartige Erklärung hat Herr Brauer weder sinngemäß noch wörtlich abgegeben. Ich halte es für meine Ehrenpflicht, das hier klarzustellen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Brauer hat in seiner schweren Situation das getan, was ein guter Landesvater und der Bürgermeister einer Stadt mit freier und stolzer Tradition macht. Weil es jetzt an den Bund ging, weil es
    jetzt darum ging, ob der Bundesgerichtshof, ob das Bundesverfassungsgericht noch eingreifen konnte, hat er sich an den Herrn Bundeskanzler gewandt und bei dem Herrn Bundeskanzler auch Verständnis gefunden, wofür ich hier meine Anerkennung auszusprechen gar kein Blatt vor dem Mund nehme.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es gibt Fragen des Rechts, die uns allen gemeinsam sind. Denn wenn es kein Recht mehr gibt, dann gibt es uns alle hier nicht mehr.

    (Beifall bei der SPD, der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    — Bitte, Herr Schneider.