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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
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    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ,ist nicht möglich, alle Meinungsverschiedenheiten in dieser Debatte bis zu Ende durchzusprechen. Ich möchte nur zu einem einzigen Punkt etwas sagen, nämlich zu der Erklärung, die der Herr Bundeskanzler vor etwa anderthalb Stunden hier zu der Strafsache Hallstein-Blankenhorn abgegeben hat. Wir hörten von ihm, daß die arme Bundesregierung gar nicht anders gekonnt habe, als noch vor Abschluß des Strafverfahrens gegen Hallstein-Blankenhorn eine öffentliche Erklärung zugunsten dieser beiden Angeklagten abzugeben. Wir hörten, daß die französische Regierung am 10. Oktober vorigen Jahres die Zustimmung dazu gegeben habe, daß Blankenhorn bei ihr Botschafter werde, und nachdem diese Zustimmung vorlag — so hörten wir —, habe dann am 21. Oktober das Landgericht hier in Bonn das Hauptverfahren gegen Blankenhorn und Hallstein eröffnet und den Termin zur Verhandlung in den März nächsten Jahres gesetzt. Da habe die Bundesregierung vor der Frage gestanden, was sie denn nun tun solle. Es sei unerträglich gewesen — so hörten wir —, eine Verzögerung in Kauf zu nehmen.
    Die Bundesregierung hat dann einen Kabinettsbeschluß gefaßt, in dem sie die Beurteilung dessen, was dem Herren Staatssekretär Hallstein und Botschafter Blankenhorn vorgeworfen wird, vorweg-



    Dr. Dr. Heinemann
    nimmt. Sie hat diesen Kabinettsbeschluß üblicherweise einstimmig gefaßt, wie wir hörten.

    (Lachen bei der SPD.)

    Aber, meine Damen und Herren, das, was hier vorgetragen wurde, ist — ich kann es gar nicht anders sagen — eine Verhöhnung des Sachverhalts, die diesen Charakter auch nicht dadurch verliert, daß sie sentimental eingekleidet wurde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich werde dem Herrn Bundeskanzler in gar keiner Weise auf der Spur folgen, daß ich jetzt hier in Einzelheiten des Sachverhalts eintrete, so wie er sie unter Zitierung von Schriftstücken vergangener Jahre vorgetragen hat. Das alles wird sich in dem Gerichtsverfahren abspielen. Ich mache im Augenblick nur darauf aufmerksam, daß dieser einstimmige Kabinettsbeschluß zugunsten der beiden Angeklagten in doppelter Weise eine Diskrepanz zu der Meinung des Landgerichts in Bonn enthält. Das Landgericht in Bonn hat immerhin — und das war bei der Abfassung des Kabinettsbeschlusses den Beteiligten doch wohl bekannt — ein Jahr vorher die Amnestierung dieser beiden Angeklagten abgelehnt, indem es sagte: Wenn sie sich schuldig gemacht haben, kostet es mehr als drei Monate Gefängnis. Und den Herren Kabinettsmitgliedern war doch wohl auch bekannt, daß die Anklage der Staatsanwaltschaft hier in Bonn auf leichtfertige Anschuldigung gelautet hatte

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß der Eröffnungsbeschluß des Gerichts diese Anklage in vorsätzlich falsche Anschuldigung gesteigert hat.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Um die Ablehnung der Amnestierung zu rechtfertigen!)

    — Herr Justizrat Weber, Gründe her, Gründe hin, das Faktum ist so.
    Es wird auch nicht dadurch aus der Welt geschafft, daß der Herr Bundeskanzler in bezug auf die Anklage glaubte hervorheben zu müssen, daß sie unter dem Regime des von ihm so wenig geliebten Justizministers Amelunxen erfolgt sei. Nun, dann füge ich ganz schlicht und einfach hinzu: Das Landgericht hat die Steigerung der Anklage in vorsätzlich falsche Anschuldigung immerhin unter dem Regime des von dem Herrn Bundeskanzler sicherlich geliebten Justizministers Flehinghaus vollzogen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Was sollen diese persönlichen Randbemerkungen,
    wenn man sich hier einig sein will, daß die Justiz
    unbeeinflußt von derartigen Dingen arbeiten soll?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Aber nun ein Kernpunkt. Der Herr Bundeskanzler hat uns vorgetragen, daß die arme Bundesregierung die Verzögerung nicht habe in Kauf nehmen können, daß vielmehr sofort eine Klärung in bezug auf das, was es denn nun mit dem Staatssekretär Dr. Hallstein und dem Botschafter Blankenhorn auf sich habe, notwendig gewesen sei. Das war doch der besondere Inhalt seiner Klage: die große Verzögerung! Ja, wer hat sie denn verursacht? Ist das ganz und gar vergessen, wer sie verursacht hat? In der Justizgeschichte von Nordrhein-Westfalen ist gegenwärtig das Aktenzeichen Hallstein/Blankenhorn das älteste, das auf den Tischen der Richter liegt. Das Verfahren ist anhängig seit 1953.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Seit 1953! Das ist schon eine Einzigartigkeit.
    Meine Damen und Herren, klar ist in dieser ganzen Sache, unbestritten bei allen Beteiligten, daß die Vorwürfe, die Hallstein und Blankenhorn dem Ministerialrat Strack machten, falsch waren, daß Strack unschuldig ist. Haben Sie seit 1953, so frage ich, gehört, daß man diesen Dr. Strack öffentlich rehabilitierte,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    daß auch nur annähernd eine Erklärung zu seinen Gunsten abgegeben wurde, wie sie voreilig vor Klärung des Sachverhalts für Herrn Kilb abgegeben wurde? Warum blockiert man die Laufbahn dieses Ministerialbeamten seit Jahren? Man blockiert sie, um ihm den Strafantrag abkaufen zu können!

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Herr Justizrat Weber, wenn Sie Zweifel haben, daß dies so geschehen ist, — ich lege Ihnen die Belege auf den Tisch.
    Die Fülle der Einzigartigkeiten in diesem Verfahren ist enorm. Gibt es irgendeinen Vorgang in der Bundesrepublik, um den sich im Laufe der letzten Jahre buchstäblich 1000 Leitartikel westdeutscher Zeitungen gerankt haben? Gibt es irgendeinen Vorgang hier in der Bundesrepublik, der zu zehn parlamentarischen Anfragen geführt hat, der zu der Fülle der falschen und irreführenden Antworten auf diese Anfragen geführt hat?
    Geradezu sensationell ist, in welch einer Weise der Behördenapparat seit .Jahren mit diesem Fall befaßt wird. Da hat es z. B. einen geheimen Kabinettausschuß — einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik — von vier oder fünf Bundesministern gegeben, die sich 1954, also vor fast fünf Jahren, diesen Dingen zuwenden sollten, um sie endlich in die Reihe zu bringen. Gibt es einen Fall vergleichbarer Art, in der sich ein leibhaftiger Staatssekretär der Bundesrepublik auf die Reise nach Arosa begibt, um dort ein Gespräch in dieser Sache mit einem dort weilenden Bundesdeutschen zu führen? Meine Damen und Herren, die Fülle der Konferenzen, die im Bundeskanzleramt und in den Ministerien — Auswärtiges Amt, Wirtschaftsministerium — im Laufe der letzten Jahre abgehalten worden sind, ist kaum noch zu zählen. Eine Geheimniskrämerei von besonderen Graden ist um alles dies aufgezogen worden. Daß die Akten geheim sind, ist klar. Wenn man aber von einem bundesrepublikanischen Botschafter im Ausland eine Auskunft zu irgendeiner Behauptung oder irgendeinem Vorgang haben wollte, schickte man ihm chiffrierte Telegramme mit der Auflage, daß der Herr Botschafter selber das Telegramm zu dechiffrieren habe und nicht einer seiner Botschaftsangestellten!



    Dr. Dr. Heinemann
    Einzigartig wird auch der Prozeß werden. Dem Vernehmen nach liegen beim Landgericht in Bonn bis jetzt 20 Aktenbände mit 4000 Seiten. Das Verfahren ist vom Landgericht auf die Zeit von 2. bis zum 19. März angesetzt. Bereits im November vorigen Jahres haben sich beim Landgericht hier 300 Journalisten gemeldet, die den Prozeß anhören wollen. Es gibt aber leider keinen Gerichtssaal in Bonn, der groß genug ist, dies alles aufzunehmen, was sich jetzt schon an Interesse auf diesen Prozeß ausrichtet. Meine Damen und Herren, vielleicht macht man diesen Prozeß hier im Plenum des Bundestages.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Das wäre doch mal eine Abwechslung, und dann kämen wir wirklich einmal auf all die Zusammenhänge, die hier seit Jahren immer wieder so verklebt und verkleistert worden sind.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Dann würde ich vorschlagen, daß man auch den Bund der Steuerzahler einlädt, sich dies alles einmal anzuhören.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Denn was hier an Kosten, an Aufwand — Reisekosten und dergleichen — vertan worden ist in Jahren, das spottet jeglicher Beschreibung!
    Wenn Sie nun fragen, was denn die Regierung mit all dem zu tun habe, so will ich nur einiges herausgreifen. Erstens. Herr Ministerialrat Strack stellte seinen Strafantrag 1953 im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister. Man wolle das festhalten, sehr verehrte Herren vom Bundeskabinett, daß einer Ihrer Kollegen die Stellung dieses Strafantrages 1953 gutgeheißen hat, weil seine Bemühungen, zu einer internen Regelung mit dem Auswärtigen Amt oder mit dem Bundeskanzleramt zu kommen, einfach nichts fruchteten und es auch dem jetzigen Herrn Vizekanzler Erhard vor fünf oder sechs Jahren einsichtig war, daß nun hier einfach der Weg zur Justiz gegangen werden müsse, um gegen die Clique anzukommen, die die Rehabilitierung des ihm unterstellten Beamten verhinderte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    So liegen die Dinge. Vergessen Sie also nicht, wenn Sie wieder Kabinettsbeschlüsse zu diesen Vorgängen fassen, daß der Herr Erhard früher schon daran beteiligt war, daß dies alles so in Gang kam.
    Vom Bundeskanzleramt her ist eine bestimmte Gruppe immer wieder abgeschirmt worden, durch Verweigerung der Aktenherausgabe, durch Verweigerung der Genehmigung zur Zeugenaussage. Und wie sicher sich die Begünstigten hier fühlten, mag daraus hervorgehen, daß sie es 1954 sogar einmal fertigbrachten, sich beim Bundeskanzler darüber zu beschweren, daß der Bundeswirtschaftsminister Akten dem Gericht zur Verfügung gestellt hatte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sie täuschten sich auch nicht in der Erwartung, die
    sie auf das Bundeskanzleramt setzten. Es verfügte,
    daß man dem Prozeß keinen Vorschub zu leisten habe.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wo sind die übergeordneten Bundesinteressen, die die Herausgabe der Akten oder die Nichtgenehmigung von Zeugenaussagen rechtfertigen sollten? Darüber haben wir gar nichts gehört. Später ging es ja, nachdem genügend öffentlicher Wirbel um diese Sache entstanden war.
    Man übte beharrlich einen Druck auf Ministerialrat Strack aus, um ihn zu zermürben. Man versagte ihm die Fortsetzung der Laufbahn, so wie er sie wohl erwarten durfte. Und das Verblüffende ist für viele der Beteiligten oder der Betroffenen, daß dieser Ministerialrat Strack die Sache durchgehalten hat,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    daß er sich nicht hat abkaufen lassen seine Rehabilitierung, daß er sich nicht hat abkaufen lassen die Zurücknahme seines Strafantrages, den er im Einvernehmen mit dem Herrn Wirtschaftsminister als seinem Dienstvorgesetzten vor fünf Jahren stellte. Wir kennen nicht die Fülle der Fälle, in denen andere Beamte oder Angestellte still dem Druck nachgeben oder keinen Ausweg mehr finden und schließlich resignierend beiseite treten. Das alles wissen wir nicht. Aber hier wissen wir von dem einen Mann, der die Sache bisher durchgestanden hat. Wenn es möglich war, dem Herrn Blankenhorn als einem der Mitangeklagten durch einstimmigen Kabinettsbeschluß inmitten eines noch nicht erledigten Strafverfahrens eine öffentliche Ehrenerklärung abzugeben, warum, so frage ich nur noch einmal ganz einfach, konnte man dann nicht längst für den an- deren, den Ministerialrat Dr. Strack, diese Rehabilitierung aussprechen, die man ihm seit fünf oder sechs Jahren schuldig ist?
    Meine Herren vom Kabinett, ist Ihnen wirklich unbekannt, daß im Auswärtigen Amt, daß im Bundeswirtschaftsministerium, daß im Bundesjustizministerium unter der Beamtenschaft bis in die allerobersten Ränge hinein gesagt wird: Hier ist die größte Schweinerei im Gange, die wir uns überhaupt vorstellen können!

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Bitte, Sie werden die Fortsetzung noch hören. —Man sagt: Es ist die größte Schweinerei, was hier an Unterschiedlichkeit der Bevorzugung und der Begünstigung unter den Beamten geschieht.
    Das ganze Kabinett ist verantwortlich; es hat einstimmig beschlossen. Ich frage den Herrn Beamtenminister, ob er nicht eine Verpflichtung fühlte oder fühlt, einem so ungerecht behandelten Beamten wie eben diesem Ministerialrat Strack endlich beizutreten? Ich frage den Bundesjustizminister, wie lange er es mit ansehen will, daß Justiz so behandelt wird, wie es hier durch die Bundesregierung geschehen ist?
    Wir können den Ausgang des Verfahrens in aller Ruhe abwarten. Unser Vertrauen zur Justiz ist groß und berechtigt. Wir haben auch absolutes Vertrauen



    Dr. Dr. Heinemann
    zu dem Herrn Justizminister Flehinghaus in Düsseldorf. Ich freue mich um so mehr, das hier aussprechen zu können, als ich einer seiner Amtsvorgänger im Justizministerium in Düsseldorf gewesen bin und von daher weiß, daß dieses Justizministerium in Düsseldorf einen klaren Kurs auf Sauberhaltung der Justiz, auf Freihaltung der Justiz von politischen Einflüssen gesteuert hat und auch weiterhin steuert.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)

    Ich bin fest davon überzeugt, daß sich Herr Flehinghaus durch dieses Lob aus dem Munde eines politischen Gegners nicht beirren lassen wird; denn es gibt immerhin noch eine Verbundenheit derer, die dem Recht dienen wollen und dienen.
    Meine Damen und Herren, es kam mir in diesem Augenblick ausschließlich darauf an, den Märchen zu widersprechen, die der Herr Bundeskanzler hier vor eineinhalb Stunden erzählte.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der FDP. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Dokumentarisch belegt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich von Brentano


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, in das schwebende Verfahren in dem Fall Strack-Blankenhorn einzugreifen.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Das ist schon geschehen!)

    — Es ist schon geschehen! Herr Kollege Heinemann hat es getan, Sie haben recht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Das war ein unglaublicher Salto mortale! — Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Das war des Knaben Wunderhorn!)

    Ich habe auch nicht die Absicht auf die Formulierung einzugehen, die Herr Kollege Heinemann
    gewählt hat. Ich überlasse die Beurteilung anderen.
    Herr Kollege Heinemann hat aber, während ich in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Bundesrates war, die Behauptung aufgestellt, man habe versucht, Herrn Dr. Strack seinen Strafantrag abzukaufen.

    (Zuruf von der SPD: Stimmt!)

    Herr Kollege Menzel ist vielleicht im Saal? — Ja! Herr Kollege Menzel wird mir gestatten, daß ich einen Brief verlese, den der Anwalt des Herrn Strack, Herr Rechtsanwalt Wenmakers, am 6. März 1958 an ihn gerichtet hat und von dem mir Herr Wenmakers am gleichen Tag eine Abschrift zugesandt hat. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten verlese ich den Brief:
    Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Menzel, Bonn, Bundeshaus
    Betr.: Ministerialrat Dr. Strack Sehr geehrter Herr Dr. Menzel!
    Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung" vom 5. März 1958 gibt eine dpa-Meldung aus Bonn vom 4. März wieder. Nach dieser Meldung sollen Sie in der nächsten Fragestunde des Bundestages eine Antwort auf die Frage erwarten, ob
    — wörtlich —
    Außenminister von Brentano den Anwälten Stracks vorgeschlagen habe, ihn zum Botschafter in Pretoria zu ernennen, falls er auf die strafrechtliche Verfolgung gegen den früheren Staatssekretär Hallstein und andere leitende Beamte des Auswärtigen Amtes verzichtet.
    Für den Fall, daß die Meldung zutrifft, darf ich Sie bitten, folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Ich berate und vertrete meinen Freund Dr. Strack in seiner Angelegenheit seit Jahren. In seinem Namen habe ich Ende 1953 Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, der die Staatsanwaltschaft zur Einleitung des Verfahrens gegen hohe Beamte des Auswärtigen Amtes veranlaßt hat.
    Besprechungen mit Herrn Bundesminister von Brentano sind nur von mir geführt worden. Ich habe über den Inhalt dieser Besprechungen keinem Außenstehenden Kenntnis gegeben. Es ist nicht richtig, daß Herr von Brentano mir vorgeschlagen hat, Herrn Strack zum Botschafter in Pretoria zu ernennen, falls er auf die strafrechtliche Verfolgung gegen den früheren Staatssekretär Hallstein und andere leitende Beamte des Auswärtigen Amtes verzichtet.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Herr von Brentano

    — ich zitiere den Brief des Anwalts des Herrn Strack —
    würde auf Ihre Anfrage also mit einem klaren Nein antworten müssen.
    Da es für Herrn Dr. Strack verständlicherweise unangenehm ist, daß sein Name immer wieder in Presseveröffentlichungen und Bundestagsanfragen genannt wird, insbesondere wenn die Mitteilungen und Anfragen von einem falschen Tatbestand ausgehen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie von der in der oben bezeichneten dpa-Meldung erwähnten Anfrage absehen oder sie für erledigt erklären würden.

    (Rufe von der SPD: Aha!)

    Ich schreibe diesen Brief ohne Verbindung mit Herrn Strack, der sich zur Zeit auf einer Urlaubsreise befindet, habe aber keinen Zweifel daran, daß ich auch in seinem Sinne handle.



    Bundesminister Dr. von Brentano
    Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung bin ich Ihr sehr ergebener
    Dr. Erich Wenmakers (Zuruf des Abg. Rasner)

    Eine Aktennotiz vom 13. März — damals war
    Herr Dr. Federer der Beauftragte des Auswärtigen
    Amtes für den Verkehr mit dem Bundestag —: Herr Dr. Menzel hat Herrn Federer telephonisch auf Anfrage erklärt, er habe auf Grund des
    Briefes von Herrn Wenmakers seine Anfrage vorläufig zurückgezogen.

    (Abg. Dr. Menzel: Vorläufig!)

    Meine Damen und Herren, ich überlasse Ihnen nun die Beurteilung darüber, ob die Formulierungen, die der Abgeordnete Heinemann gebraucht hat, richtig. waren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heinemann.


    (Abg. Rasner: Jetzt wird's schon schwieriger!)