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ID0305604700

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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
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    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einige Bemerkungen zu jenem Punkt unserer Großen Anfrage — und zu den entsprechenden Ausführungen des Herrn Bundesministers der Justiz — machen, der sich mit dem Verfahren gegen Journalisten und mit dem Problem einer geheimen Rechtsprechung befaßt. Zu diesem Punkt ist noch einiges aufzuklären.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Aber zuvor eine kurze Bemerkung zu einem anderen Sachkomplex, zu der Frage der Dauer von Gerichtsverfahren. Es ist sicherlich sehr interessant, was der Herr Justizminister über die Reform der Strafprozeßordnung, überhaupt unseres Verfahrensrechts, gesagt hat. Ich möchte aber die Gelegenheit benutzen, die Bundesregierung darauf hinzuweisen, daß es einen Weg gibt, die auch von dem Bundesjustizminister beklagte Überlastung der Gerichte zu vermeiden oder einzuschränken. Das ist nämlich möglich, wenn die Bundesregierung die Konsequenzen aus einer Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zieht. In dieser Stellungnahme wird darauf hingewiesen, daß die öffentliche Hand in einem zu starken Maße die Gerichte dadurch belastet, daß über Gebühr Rechtsmittel eingelegt werden, daß über Gebühr Verfahren verschleppt werden. Ich meine, die zuständigen Ressorts der Bundesregierung sollten einmal sehr ernsthaft die Dinge überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Sie brauchen nur mal — um eine Personengruppe zu nennen — die Besatzungsgeschädigten zu fragen, welche Erfahrungen über Verfahrensverschleppungen gemacht worden sind, die der Vertreter des öffentlichen Interesses, des Bundesinteresses, am laufenden Band praktiziert. Da können Ansatzpunkte für Entlastungsmaßnahmen und damit auch für Beschleunigungseffekte gefunden werden.

    (Abg. Jahn [Marburg] : Sehr richtig!)

    Aber nun zum noch wesentlicheren Punkte meiner Ausführungen: Die Antwort des Ministers zu Ziffer 6 unserer Großen Anfrage zeigt: Die Bundesregierung ist sich der Gefahr nicht bewußt, die für die Informationsfreiheit der Presse entsteht, wenn Ermittlungsverfahren gegen Journalisten eingeleitet werden, die bestimmte Vorgänge zur Sprache gebracht haben. Ich kann aus der Antwort des Bundesjustizministers nur eines entnehmen: Die Bundesregierung will die bestehende Gefahr nicht sehen. Wir Sozialdemokraten bleiben dabei: Es gibt Ansätze für eine gefährliche Praxis, Ermittlungsverfahren gegen Journalisten einzuleiten, und zwar offensichtlich mit dem Ziel, die Journalisten zur Preisgabe ihrer Informationsquellen zu veranlassen.
    Wir bleiben dabei auch in dem vom Herrn Bundesjustizminister Schäffer angeführten Fall. Da richtete sich das Ermittlungsverfahren ebenfalls zunächst ausschließlich gegen den berichtenden Journalisten. Es ist eine Verschleierung der Zusammenhänge, Herr Bundesminister, wenn Sie sich hierherstellen und erklären — dem Sinne nach —: Die Bundesanwaltschaft hat alle in Betracht kommenden Personen gerichtlich vernehmen lassen. Entscheidend für die Beurteilung des Vorwurfs, der in der



    Wittrock
    Tat hinter dieser Ziffer der Großen Anfrage steckt, ist nämlich folgendes: Nur einer von all den Personen, die gerichtlich vernommen worden sind, wurde bis kurz vor Ende des Jahres als Beschuldigter vernommen, nämlich der Journalist; die anderen wurden bis kurz vor Ende des Jahres als Zeugen vernommen. Es ist ein Trick, den der Herr Bundesjustizminister gewählt hat. Er spricht davon: Alle sind gerichtlich vernommen worden. Also ist ja alles durchaus in bester Ordnung, gegen alle richten sich irgendwelche Maßnahmen; das ist es, was wir denken sollen! Aber die tatsächlichen Zusammenhänge sind die: Derjenige, der als Beschuldigter herausgepickt worden ist, ist der Journalist, und erst etwa im Dezember ist ein suspendierter Bediensteter der in Betracht kommenden Behörde dann ebenfalls — dann ebenfalls! — als Beschuldigter vernommen worden.
    Das wollte ich einmal hier sagen zur Klarstellung der Art und Weise, wie in diesem doch sicherlich nicht ganz unwesentlichen Punkte von der Bundesregierung der Versuch gemacht wird, den Dingen so einen ganz bestimmten „effet" zu geben.

    (las, was der Sprecher der Bundesregierung ausgeführt hat, nämlich wie so was dann geht, wie ein solches Verfahren eingefädelt wird, mit Erlaubnis des Präsidenten hier zitieren. Es heißt da: Zunächst muß festgestellt werden, ob von diesen Leuten ein Landesverrat begangen worden ist. Das festzustellen ist zunächst einmal Angelegenheit der Behörde der Behörde! —, die festzustellen hat, ob das Verratene oder das, was gesagt wurde, ein Staatsgeheimnis ist. In einer späteren Pressekonferenz hat ein anderer Sprecher der Bundesregierung ebenfalls gesagt: Die Behörde äußert sich dazu zunächst gutachtlich, ob der angegebene Vorgang oder die angegebene Tatsache ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches ist. Es heißt dann weiter: Wenn das festgestellt ist, hat der Oberbundesanwalt im Rahmen des Legalitätsprinzips die Pflicht, die Strafverfolgung einzuleiten. In diesem Falle -gemeint ist der Fall, um den es dabei ging — mußte das Innenministerium oder das Verfassungsschutzamt feststellen, daß auch auf dem Sektor des Verfassungsschutzes etwas gesagt worden ist. So werden also diese Verfahren eingefädelt. Eine Verwaltungsentscheidung steht am Anfang. Sie donnert irgend etwas zum Staatsgeheimnis auf, und schon ist man in der Lage, ich will nicht sagen, gleich ein gerichtliches Verfahren, aber doch ein recht unangenehmes Ermittlungsverfahren wie auch in dem besagten Fall —, nämlich ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats, einzuleiten. Was ich hier sage, ist an sich nichts Neues. Es liegt auf der gleichen Ebene wie eine Bemerkung in einem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 1954, in dem es heißt, die Befugnis, amtliche Schriftstücke unter Geheimnisschutz zu stellen, stehe jeder Behörde zu. Vom Geheimnisschutz bis zur Deklarierung als Staatsgeheimnis im Wege einer gutachtlichen Äußerung der zuständigen Behörde, (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Die ist doch nicht bindend!)


    (Hört! Hört! bei der SPD.) Die Behörde stellt das also zunächst fest.


    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Der Staatsanwalt ist doch nicht daran gebunden!)

    die ihre gutachtliche Äußerung der Bundesanwalt-
    schaft übermittelt, ist es ein ganz kleiner Schritt.
    Das ist so wichtig und eine auch für die Presse so gefährliche Grenze, daß wir der Auffassung sind, diese Gelegenheit, in der es darauf ankommt, auch diesen justizpolitisch interessanten Tatbestand aufzudecken, müsse dazu benutzt werden, diese Zusammenhänge einmal vor der Offentlichkeit dieses Hauses darzulegen.
    Daß bei einer solchen Praxis ein Journalist sich sehr leicht ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats zuzieht, wenn er nicht nur in die Verfassungsschutzämter, sondern überhaupt in das Dunkel der Geheimfondsinstitutionen hineinleuchtet — und deren gibt es eine ganze Menge —, liegt auf der Hand. Wir können ohne weiteres sagen: Hier herrscht Rechtsunsicherheit und somit keine Rechtsstaatlichkeit.
    Das ist auch damals in der von mir erwähnten Pressekonferenz von den anwesenden Journalisten deutlich empfunden worden. Diese haben nämlich Fragen an die Regierungsvertreter gerichtet, zum Beispiel die Frage: Wie erkenne ich, ob die Stellung eines Beamten, seine Funktion usw., ein Staatsgeheimnis ist? Gibt es hierüber Urteile? Wo finde ich die Urteile?
    Die Vertreter der Bundesregierung haben darauf geantwortet: Es gibt Kommentare, auch hier im Hause, und da können Sie nachsehen. Es gibt auch Urteile, aber — Herr Bundesminister, das haben die Regierungssprecher erklärt — diese Urteile sind geheim.
    Es mutet wie ein Hohn an, daß in dieser Debatte der Bundesminister der Justiz der wißbegierigen Presse — das sind Zusammenhänge, die die Presse unmittelbar außerordentlich interessieren — emp-



    Wittrock
    fiehlt, ihre Veröffentlichungsaufgabe zu erfüllen. Ich kann mir das nur so erklären, daß der Herr Bundesminister der Justiz über die wahren Zusammenhänge gar nicht richtig informiert worden ist; denn er hat ja hier — und darin stimme ich ihm durchaus zu — ausgeführt, der Geheimnisschutz dürfe sich nicht auf die juristische Würdigung erstrecken. So habe ich ihn verstanden: daß die juristische Würdigung auch in Zeitschriften usw. veröffentlicht werden kann.
    Herr Minister, die Praxis ist wesentlich engherziger und ängstlicher als Sie, und das wissen auch die Herren Ihres Ministeriums. Um Ihnen, Herr Minister, diese bestehende Praxis anschaulich zu machen und damit unter Beweis zu stellen, daß es tatsächlich eine geheime Rechtsprechung gibt, erwähne ich einen Beschluß des Bundesgerichtshofs, der kurz und lapidar lautet: Die Anordnung des Vorsitzenden des Senats vom 15. 4. 1954, durch die das in der vorbezeichneten Sache ergangene Urteil des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs als „geheim" unter formelle Sekretur gestellt wurde, wird bestätigt.
    Ich glaube, daß im Hinblick auf diese Feststellung Ihre Behauptung, Herr Minister, es gebe keine geheimen Urteile und es gebe keine geheime Rechtsprechung zum Begriff des Staatsschutzes und der Staatsgefährdungsdelikte, einfach nicht aufrechterhalten werden kann.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist der Auffassung, daß gerade auf dem Gebiete der Rechtsprechung zum Staatsschutzrecht die Öffentlichkeit und Transparenz mindestens in der Wiedergabe der juristischen Entscheidungsgründe bestehen muß. Ich nehme an, daß bei dieser Debatte unter anderem mit herauskommt, daß das Bundesministerium der Justiz dafür Sorge tragen wird, hier eine weitestgehende Transparenz der juristischen Erwägungen eines Gerichts zu den einzelnen Staatsschutztatbeständen zu gewährleisten, denn gerade die Rechtsprechung zum Staatsschutzrecht — das haben ja die Journalisten in dieser Pressekonferenz damals sehr deutlich empfunden — muß nicht nur für die möglicherweise Betroffenen übersehbar sein, sondern die besondere Problematik verlangt auch die ständige Durchleuchtung dieser Rechtsprechung durch die Rechtswissenschaft und überhaupt durch die Öffentlichkeit.
    Herr Kollege Kanka, jetzt kommt etwas sehr Wichtiges, was Sie interessieren wird: Wie sehr heute schon die kritische Durchleuchtung der Staatsschutzrechtsprechung im Rahmen dieser geheimen Rechtsprechung gefährdet ist, zeigt folgender Sachverhalt.
    Eine juristische Fachzeitschrift verlangt von dem Verfasser eines Aufsatzes über Probleme des Staatsschutzrechts die schriftliche Versicherung, daß kein von ihm zitiertes bisher unveröffentlichtes Urteil ein Geheimurteil ist! Das mag eine übertriebene Vorsicht sein, aber der Vorfall zeigt, Herr Kollege Kanka, wie weitverbreitet heute die Sorge ist, auf dem Gebiete des Staatsschutzrechts und durch die Existenz von Geheimurteilen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
    Vielleicht ist das ein Barometer dafür, in welch starkem Maße heute, wo Sie immer so von der Integrität unserer Staatsschutzvorschriften überzeugt sind, die Tatbestände bereits „ausgeufert" sind. Ich möchte einen Gedanken aufgreifen, der in diesem Hohen Hause am Schlusse der letzten Wahlperiode bereits angeklungen ist: Vielleicht sollte der Bundestag einmal darüber nachdenken, ob er ein größeres Maß an Rechtssicherheit und Straffung dadurch erreichen kann, daß er der Reform des Staatsschutzrechts bei der Strafrechtsreform den Vorrang einräumt, Herr Minister. Auch die Frage einer Amnestie gehört zu diesem ganzen Fragenkomplex; aber das mag jetzt nicht erörtert werden.
    Heute und hier müssen wir verlangen, daß es um der Rechtssicherheit willen keine Geheimurteile
    gibt. Und da kann man es sich nicht so leicht machen, wie das der Bundesjustizminister, wahrscheinlich in Ermangelung von ausreichenden Informationen, hier getan hat. Um der Wahrung einer ausgeglichenen demokratischen Ordnung willen muß der Unfug eingestellt werden, bestimmte kritische Tatbestände und Vorgänge — ich denke hier an die Geheimfondssphäre und alle dort tätigen Funktionsträger — zum Staatsgeheimnis aufzuzäumen, wenn sie Gegenstand einer Presseberichterstattung werden. Die Unterrichtung einer kritischen Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, die Sie auf Güterabwägung Wert legen, kann eher dem Wohl des Staates dienen, und zwar einem wohlverstandenen Wohle des Staates, als das Schweigen über die oft düstere Geheimsphäre gewisser Institutionen.
    Ich frage Sie, Herr Bundesminister, der Sie ja vorgeben oder wenigstens sagen, daß Ihnen die Rechte der Presse, die Pressefreiheit und dergleichen, so sehr am Herzen lägen: Wie soll denn nun die Presse in diese Geheimsphäre hineinleuchten können und ihre staatspolitische Pflicht erfüllen, nämlich Dinge, die faul sind, beim Namen zu nennen, wenn in diesem Bereich die verantwortlichen Staatsfunktionäre mit der Tarnkappe des Staatsgeheimnisses versehen werden, so wie das jetzt der Fall ist, indem die zuständigen Behörden selber alles das, was dort geschieht, zunächst einmal mit dem Etikett des Staatsgeheimnisses versehen?
    Ich räume ein: der Presse wird bei einer Berichterstattung in diesem Bereich eine Interessenabwägung nicht erspart bleiben können. Aber die Regierung sollte und muß der Presse die Erfüllung ihrer Aufgabe erleichtern. Die Bundesregierung tut jedoch das genaue Gegenteil. Sie hat kein Gespür für die Aufgabe der Presse. Sie ist bestrebt — ich will es Ihnen auch gleich beweisen, verehrte Frau Kollegin Schwarzhaupt —, die Presse durch das Statuieren von Exempeln einzuschüchtern, so daß sich die Journalisten veranlaßt sehen, die Bundesregierung in Pressekonferenzen um die Abgrenzung des Geheimnisbegriffs anzuhalten. Die Bundesregierung geht so weit, Ermittlungsverfahren gegen Journalisten mit dem kaum zu leugnenden Ziel einzuleiten, auf diese Weise der Informanten habhaft zu werden. — Sie zweifeln? Bitte, folgender Sachverhalt: Ein Journalist wird als Beschuldigter vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vernommen, und zwar in



    Wittrock
    einem Verfahren wegen Landesverrats. Der Ermittlungsrichter stellt die Einstellung des Verfahrens nach § 153 c der Strafprozeßordnung in Aussicht, falls der Beschuldigte — also der Journalist — die Namen seiner Informanten preisgibt. Da kann man schlechterdings nicht leugnen, daß das der entscheidende Zweck der ganzen Geschichte ist. Gibt es einen klareren Beweis dafür, daß es in dem ganzen Verfahren nur auf die Feststellung des Informanten ankam? Übrigens soll, so weit ich unterrichtet bin, der Bundesminister des Innern über das Verhalten des Ermittlungsrichters sehr ungehalten gewesen sein.
    In diesem Zusammenhang stelle ich eine Frage: Trifft es zu, daß gegen den Ermittlungsrichter Maßnahmen erwogen worden sind, um so — vielleicht als eine erwünschte Nebenwirkung — zu erreichen, daß ein Austausch des Ermittlungsrichters eintritt? Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich Wert auf die Beantwortung dieser Frage lege. Vielleicht ist der Herr Bundesminister des Innern in der Lage, hier eine Antwort auf diese Frage zu erteilen.
    Aber wie dem auch sei, es ist ein glatter Mißbrauch des § 153 c der Strafprozeßordnung, wenn er dazu benutzt wird, einen Journalisten zur Preisgabe der Namen seiner Informanten, na, sagen wir ruhig, zu nötigen. Bei den Beratungen in diesem Hause zu § 153 c ist an alles mögliche gedacht worden, nur an so etwas nicht.
    Es ist übrigens sagenhaft — Herr Bundesminister der Justiz, das möchte ich hier mit einer abschließenden Bemerkung noch erwähnen —, wozu der § 153c verwendet wird. Da sitzen ja einige Herren auf der Regierungsbank, die damals im Ausschuß bei den vertraulichen Beratungen die Besorgnisse angehört haben, die durch die Erwartung zerstreut wurden, daß diese Vorschrift unter allen Umständen einschränkend angewandt und um Gottes willen jeder Mißbrauch und jede Ausuferung vermieden wird. Heute müssen wir nach den ersten Erfahrungen sagen: was da passiert, ist einfach sagenhaft.
    Ich will dafür auch ein Beispiel angeben. Gegen eine Frau läuft ein Verfahren wegen Staatsgefährdung. Es wird die Einstellung nach § 153 c beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nach Abklärung mit der Bundesanwaltschaft erwogen. Der Ermittlungsrichter erklärt dem Sinne nach, nach dem bisher von der Frau Gebotenen könne noch nicht eingestellt werden, die Frau müsse noch etwas weitergehend auspacken. Nun sind dieser Beschuldigten insgesamt 23 ausführliche, schriftlich fixierte Fragen vorgelegt worden; eine dieser Fragen besteht aus 22 Unterfragen. Diese eine Frage ist so interessant, so bemerkenswert, daß ich sie dem Hause nicht vorenthalten möchte. Sie lautet kurz und lapidar: „Was ist über nachstehende Funktionärinnen bekannt?" Dann heißt es im Klammern: „Es interessieren insbesondere deren Zugehörigkeit zur KP, ihre früheren und gegenwärtigen Funktionen, ihr Einsatz durch die KP, ihr Einfluß" — also der Einfluß dieser Personen, — ,,... Bitte auch in zeitlicher Hinsicht möglichst genaue Angaben." Dann folgen die 22 Namen von eben diesen Frauen, die ich hier jetzt nicht verlesen will.
    Meine Damen und Herren, ich will Ihnen ganz offen sagen: es wird einem übel, wenn man sieht, wie hier eine Frau regelrecht ausgepreßt wird, ehe man ihr die Straffreiheit gewährt. Nach meiner Meinung entspricht ein solches Verfahren, eine solche Praxis, ein solcher Gebrauch, der praktisch ein Mißbrauch einer Bestimmung der Strafprozeßordnung ist, die aus durchaus wohlerwogenen Gründen damals eingeführt worden ist, nicht der Würde eines demokratischen Staates. Da dies nicht ohne die Bundesanwaltschaft geschieht und geschehen kann, dürfte die politische Verantwortung der Bundesregierung außer Frage stehen.
    Meine Damen und Herren, ich will der Versuchung widerstehen, in dieser Debatte weitere kritische Bemerkungen zu machen. Aber ich möchte abschließend noch das eine sagen — in Anlehnung an die ersten Bemerkungen des Kollegen Stammberger —: Wir haben hier in diesem demokratischen Parlament, in dieser Bundesrepublik die Pflicht, die Dinge so auszusprechen, wie sie sind. Zu einer lebendigen Demokratie gehört eine Pflicht zur Kritik; denn nur die Kritik schafft die Voraussetzungen, bestehende Mißstände und Tendenzen zur Unterminierung der demokratischen Institutionen zu vereiteln und ihnen Schranken zu bauen. Der Sinn der Bemerkungen und Ausführungen, die von den Sozialdemokraten gemacht worden sind, ist eben ganz einfach der, der Pflicht zur Kritik zu entsprechen und damit das Recht zur Demokratie zu sichern.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heinemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ,ist nicht möglich, alle Meinungsverschiedenheiten in dieser Debatte bis zu Ende durchzusprechen. Ich möchte nur zu einem einzigen Punkt etwas sagen, nämlich zu der Erklärung, die der Herr Bundeskanzler vor etwa anderthalb Stunden hier zu der Strafsache Hallstein-Blankenhorn abgegeben hat. Wir hörten von ihm, daß die arme Bundesregierung gar nicht anders gekonnt habe, als noch vor Abschluß des Strafverfahrens gegen Hallstein-Blankenhorn eine öffentliche Erklärung zugunsten dieser beiden Angeklagten abzugeben. Wir hörten, daß die französische Regierung am 10. Oktober vorigen Jahres die Zustimmung dazu gegeben habe, daß Blankenhorn bei ihr Botschafter werde, und nachdem diese Zustimmung vorlag — so hörten wir —, habe dann am 21. Oktober das Landgericht hier in Bonn das Hauptverfahren gegen Blankenhorn und Hallstein eröffnet und den Termin zur Verhandlung in den März nächsten Jahres gesetzt. Da habe die Bundesregierung vor der Frage gestanden, was sie denn nun tun solle. Es sei unerträglich gewesen — so hörten wir —, eine Verzögerung in Kauf zu nehmen.
    Die Bundesregierung hat dann einen Kabinettsbeschluß gefaßt, in dem sie die Beurteilung dessen, was dem Herren Staatssekretär Hallstein und Botschafter Blankenhorn vorgeworfen wird, vorweg-



    Dr. Dr. Heinemann
    nimmt. Sie hat diesen Kabinettsbeschluß üblicherweise einstimmig gefaßt, wie wir hörten.

    (Lachen bei der SPD.)

    Aber, meine Damen und Herren, das, was hier vorgetragen wurde, ist — ich kann es gar nicht anders sagen — eine Verhöhnung des Sachverhalts, die diesen Charakter auch nicht dadurch verliert, daß sie sentimental eingekleidet wurde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich werde dem Herrn Bundeskanzler in gar keiner Weise auf der Spur folgen, daß ich jetzt hier in Einzelheiten des Sachverhalts eintrete, so wie er sie unter Zitierung von Schriftstücken vergangener Jahre vorgetragen hat. Das alles wird sich in dem Gerichtsverfahren abspielen. Ich mache im Augenblick nur darauf aufmerksam, daß dieser einstimmige Kabinettsbeschluß zugunsten der beiden Angeklagten in doppelter Weise eine Diskrepanz zu der Meinung des Landgerichts in Bonn enthält. Das Landgericht in Bonn hat immerhin — und das war bei der Abfassung des Kabinettsbeschlusses den Beteiligten doch wohl bekannt — ein Jahr vorher die Amnestierung dieser beiden Angeklagten abgelehnt, indem es sagte: Wenn sie sich schuldig gemacht haben, kostet es mehr als drei Monate Gefängnis. Und den Herren Kabinettsmitgliedern war doch wohl auch bekannt, daß die Anklage der Staatsanwaltschaft hier in Bonn auf leichtfertige Anschuldigung gelautet hatte

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß der Eröffnungsbeschluß des Gerichts diese Anklage in vorsätzlich falsche Anschuldigung gesteigert hat.

    (Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Um die Ablehnung der Amnestierung zu rechtfertigen!)

    — Herr Justizrat Weber, Gründe her, Gründe hin, das Faktum ist so.
    Es wird auch nicht dadurch aus der Welt geschafft, daß der Herr Bundeskanzler in bezug auf die Anklage glaubte hervorheben zu müssen, daß sie unter dem Regime des von ihm so wenig geliebten Justizministers Amelunxen erfolgt sei. Nun, dann füge ich ganz schlicht und einfach hinzu: Das Landgericht hat die Steigerung der Anklage in vorsätzlich falsche Anschuldigung immerhin unter dem Regime des von dem Herrn Bundeskanzler sicherlich geliebten Justizministers Flehinghaus vollzogen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Was sollen diese persönlichen Randbemerkungen,
    wenn man sich hier einig sein will, daß die Justiz
    unbeeinflußt von derartigen Dingen arbeiten soll?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Aber nun ein Kernpunkt. Der Herr Bundeskanzler hat uns vorgetragen, daß die arme Bundesregierung die Verzögerung nicht habe in Kauf nehmen können, daß vielmehr sofort eine Klärung in bezug auf das, was es denn nun mit dem Staatssekretär Dr. Hallstein und dem Botschafter Blankenhorn auf sich habe, notwendig gewesen sei. Das war doch der besondere Inhalt seiner Klage: die große Verzögerung! Ja, wer hat sie denn verursacht? Ist das ganz und gar vergessen, wer sie verursacht hat? In der Justizgeschichte von Nordrhein-Westfalen ist gegenwärtig das Aktenzeichen Hallstein/Blankenhorn das älteste, das auf den Tischen der Richter liegt. Das Verfahren ist anhängig seit 1953.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Seit 1953! Das ist schon eine Einzigartigkeit.
    Meine Damen und Herren, klar ist in dieser ganzen Sache, unbestritten bei allen Beteiligten, daß die Vorwürfe, die Hallstein und Blankenhorn dem Ministerialrat Strack machten, falsch waren, daß Strack unschuldig ist. Haben Sie seit 1953, so frage ich, gehört, daß man diesen Dr. Strack öffentlich rehabilitierte,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    daß auch nur annähernd eine Erklärung zu seinen Gunsten abgegeben wurde, wie sie voreilig vor Klärung des Sachverhalts für Herrn Kilb abgegeben wurde? Warum blockiert man die Laufbahn dieses Ministerialbeamten seit Jahren? Man blockiert sie, um ihm den Strafantrag abkaufen zu können!

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Herr Justizrat Weber, wenn Sie Zweifel haben, daß dies so geschehen ist, — ich lege Ihnen die Belege auf den Tisch.
    Die Fülle der Einzigartigkeiten in diesem Verfahren ist enorm. Gibt es irgendeinen Vorgang in der Bundesrepublik, um den sich im Laufe der letzten Jahre buchstäblich 1000 Leitartikel westdeutscher Zeitungen gerankt haben? Gibt es irgendeinen Vorgang hier in der Bundesrepublik, der zu zehn parlamentarischen Anfragen geführt hat, der zu der Fülle der falschen und irreführenden Antworten auf diese Anfragen geführt hat?
    Geradezu sensationell ist, in welch einer Weise der Behördenapparat seit .Jahren mit diesem Fall befaßt wird. Da hat es z. B. einen geheimen Kabinettausschuß — einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik — von vier oder fünf Bundesministern gegeben, die sich 1954, also vor fast fünf Jahren, diesen Dingen zuwenden sollten, um sie endlich in die Reihe zu bringen. Gibt es einen Fall vergleichbarer Art, in der sich ein leibhaftiger Staatssekretär der Bundesrepublik auf die Reise nach Arosa begibt, um dort ein Gespräch in dieser Sache mit einem dort weilenden Bundesdeutschen zu führen? Meine Damen und Herren, die Fülle der Konferenzen, die im Bundeskanzleramt und in den Ministerien — Auswärtiges Amt, Wirtschaftsministerium — im Laufe der letzten Jahre abgehalten worden sind, ist kaum noch zu zählen. Eine Geheimniskrämerei von besonderen Graden ist um alles dies aufgezogen worden. Daß die Akten geheim sind, ist klar. Wenn man aber von einem bundesrepublikanischen Botschafter im Ausland eine Auskunft zu irgendeiner Behauptung oder irgendeinem Vorgang haben wollte, schickte man ihm chiffrierte Telegramme mit der Auflage, daß der Herr Botschafter selber das Telegramm zu dechiffrieren habe und nicht einer seiner Botschaftsangestellten!



    Dr. Dr. Heinemann
    Einzigartig wird auch der Prozeß werden. Dem Vernehmen nach liegen beim Landgericht in Bonn bis jetzt 20 Aktenbände mit 4000 Seiten. Das Verfahren ist vom Landgericht auf die Zeit von 2. bis zum 19. März angesetzt. Bereits im November vorigen Jahres haben sich beim Landgericht hier 300 Journalisten gemeldet, die den Prozeß anhören wollen. Es gibt aber leider keinen Gerichtssaal in Bonn, der groß genug ist, dies alles aufzunehmen, was sich jetzt schon an Interesse auf diesen Prozeß ausrichtet. Meine Damen und Herren, vielleicht macht man diesen Prozeß hier im Plenum des Bundestages.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Das wäre doch mal eine Abwechslung, und dann kämen wir wirklich einmal auf all die Zusammenhänge, die hier seit Jahren immer wieder so verklebt und verkleistert worden sind.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Dann würde ich vorschlagen, daß man auch den Bund der Steuerzahler einlädt, sich dies alles einmal anzuhören.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Denn was hier an Kosten, an Aufwand — Reisekosten und dergleichen — vertan worden ist in Jahren, das spottet jeglicher Beschreibung!
    Wenn Sie nun fragen, was denn die Regierung mit all dem zu tun habe, so will ich nur einiges herausgreifen. Erstens. Herr Ministerialrat Strack stellte seinen Strafantrag 1953 im Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister. Man wolle das festhalten, sehr verehrte Herren vom Bundeskabinett, daß einer Ihrer Kollegen die Stellung dieses Strafantrages 1953 gutgeheißen hat, weil seine Bemühungen, zu einer internen Regelung mit dem Auswärtigen Amt oder mit dem Bundeskanzleramt zu kommen, einfach nichts fruchteten und es auch dem jetzigen Herrn Vizekanzler Erhard vor fünf oder sechs Jahren einsichtig war, daß nun hier einfach der Weg zur Justiz gegangen werden müsse, um gegen die Clique anzukommen, die die Rehabilitierung des ihm unterstellten Beamten verhinderte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    So liegen die Dinge. Vergessen Sie also nicht, wenn Sie wieder Kabinettsbeschlüsse zu diesen Vorgängen fassen, daß der Herr Erhard früher schon daran beteiligt war, daß dies alles so in Gang kam.
    Vom Bundeskanzleramt her ist eine bestimmte Gruppe immer wieder abgeschirmt worden, durch Verweigerung der Aktenherausgabe, durch Verweigerung der Genehmigung zur Zeugenaussage. Und wie sicher sich die Begünstigten hier fühlten, mag daraus hervorgehen, daß sie es 1954 sogar einmal fertigbrachten, sich beim Bundeskanzler darüber zu beschweren, daß der Bundeswirtschaftsminister Akten dem Gericht zur Verfügung gestellt hatte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Sie täuschten sich auch nicht in der Erwartung, die
    sie auf das Bundeskanzleramt setzten. Es verfügte,
    daß man dem Prozeß keinen Vorschub zu leisten habe.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wo sind die übergeordneten Bundesinteressen, die die Herausgabe der Akten oder die Nichtgenehmigung von Zeugenaussagen rechtfertigen sollten? Darüber haben wir gar nichts gehört. Später ging es ja, nachdem genügend öffentlicher Wirbel um diese Sache entstanden war.
    Man übte beharrlich einen Druck auf Ministerialrat Strack aus, um ihn zu zermürben. Man versagte ihm die Fortsetzung der Laufbahn, so wie er sie wohl erwarten durfte. Und das Verblüffende ist für viele der Beteiligten oder der Betroffenen, daß dieser Ministerialrat Strack die Sache durchgehalten hat,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    daß er sich nicht hat abkaufen lassen seine Rehabilitierung, daß er sich nicht hat abkaufen lassen die Zurücknahme seines Strafantrages, den er im Einvernehmen mit dem Herrn Wirtschaftsminister als seinem Dienstvorgesetzten vor fünf Jahren stellte. Wir kennen nicht die Fülle der Fälle, in denen andere Beamte oder Angestellte still dem Druck nachgeben oder keinen Ausweg mehr finden und schließlich resignierend beiseite treten. Das alles wissen wir nicht. Aber hier wissen wir von dem einen Mann, der die Sache bisher durchgestanden hat. Wenn es möglich war, dem Herrn Blankenhorn als einem der Mitangeklagten durch einstimmigen Kabinettsbeschluß inmitten eines noch nicht erledigten Strafverfahrens eine öffentliche Ehrenerklärung abzugeben, warum, so frage ich nur noch einmal ganz einfach, konnte man dann nicht längst für den an- deren, den Ministerialrat Dr. Strack, diese Rehabilitierung aussprechen, die man ihm seit fünf oder sechs Jahren schuldig ist?
    Meine Herren vom Kabinett, ist Ihnen wirklich unbekannt, daß im Auswärtigen Amt, daß im Bundeswirtschaftsministerium, daß im Bundesjustizministerium unter der Beamtenschaft bis in die allerobersten Ränge hinein gesagt wird: Hier ist die größte Schweinerei im Gange, die wir uns überhaupt vorstellen können!

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Bitte, Sie werden die Fortsetzung noch hören. —Man sagt: Es ist die größte Schweinerei, was hier an Unterschiedlichkeit der Bevorzugung und der Begünstigung unter den Beamten geschieht.
    Das ganze Kabinett ist verantwortlich; es hat einstimmig beschlossen. Ich frage den Herrn Beamtenminister, ob er nicht eine Verpflichtung fühlte oder fühlt, einem so ungerecht behandelten Beamten wie eben diesem Ministerialrat Strack endlich beizutreten? Ich frage den Bundesjustizminister, wie lange er es mit ansehen will, daß Justiz so behandelt wird, wie es hier durch die Bundesregierung geschehen ist?
    Wir können den Ausgang des Verfahrens in aller Ruhe abwarten. Unser Vertrauen zur Justiz ist groß und berechtigt. Wir haben auch absolutes Vertrauen



    Dr. Dr. Heinemann
    zu dem Herrn Justizminister Flehinghaus in Düsseldorf. Ich freue mich um so mehr, das hier aussprechen zu können, als ich einer seiner Amtsvorgänger im Justizministerium in Düsseldorf gewesen bin und von daher weiß, daß dieses Justizministerium in Düsseldorf einen klaren Kurs auf Sauberhaltung der Justiz, auf Freihaltung der Justiz von politischen Einflüssen gesteuert hat und auch weiterhin steuert.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)

    Ich bin fest davon überzeugt, daß sich Herr Flehinghaus durch dieses Lob aus dem Munde eines politischen Gegners nicht beirren lassen wird; denn es gibt immerhin noch eine Verbundenheit derer, die dem Recht dienen wollen und dienen.
    Meine Damen und Herren, es kam mir in diesem Augenblick ausschließlich darauf an, den Märchen zu widersprechen, die der Herr Bundeskanzler hier vor eineinhalb Stunden erzählte.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der FDP. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Dokumentarisch belegt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)